Lieferanten – Anliefervorschrift Anhang 2: Elektronikbauteile - Sick
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<strong>Lieferanten</strong> <strong>Anliefervorschrift</strong> - <strong>Anhang</strong> 2: <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong> <strong>–</strong> <strong>Anliefervorschrift</strong><br />
<strong>Anhang</strong> 2: <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
Version 4.0<br />
Stand 11.2012<br />
Version 4.0 Seite 1 von 4 Stand 22.02.2013
<strong>Lieferanten</strong> <strong>Anliefervorschrift</strong> - <strong>Anhang</strong> 2: <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
INHALT<br />
1 ELEKTRONIKBAUTEILE ................................................................................................................ 3<br />
1.1 ROHS-KONFORME MATERIALIEN .................................................................................................... 3<br />
1.2 ESD-SCHUTZ (ELECTROSTATIC DISCHARGE) ........................................................................................ 3<br />
1.3 ANLIEFERUNG VON FEUCHTEMPFINDLICHEN BAUTEILEN (DRY PACKING PROCESS) ....................................... 3<br />
1.4 VERBOT TROCKENMITTEL .............................................................................................................. 4<br />
1.5 ZUSATZETIKETT FÜR ELEKTRONISCHE BAUTEILE ................................................................................... 4<br />
Version 4.0 Seite 2 von 4 Stand 22.02.2013
<strong>Lieferanten</strong> <strong>Anliefervorschrift</strong> - <strong>Anhang</strong> 2: <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
1 <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
Elektronische Bauteile stellen besondere Anforderungen an Handling, Kennzeichnung und Lagerung.<br />
Diese sind wie folgt zu beachten:<br />
1.1 RoHS-konforme Materialien<br />
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) der Europäischen Union (EU) regelt<br />
die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe.<br />
Näheres zu RoHS siehe:<br />
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF<br />
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/rohs-richtlinie.html<br />
Der RoHS-Status ist vorzugsweise durch die genormten Etiketten auf jeder Verpackungseinheit (Spule,<br />
Stange) und auf dem unten beschriebenen „Zusatzetikett für elektronische Bauteile“ zu kennzeichnen.<br />
Zusätzlich ist die RoHS- Konformität auf dem Lieferschein durch Andruck „RoHS“ oder des<br />
RoHS-Symbols in den Lieferpositionen auszuweisen.<br />
1.2 ESD-Schutz (electrostatic discharge)<br />
ESD empfindliche elektronischen Baugruppen oder Materialien müssen in einer ESD-Verpackung mit<br />
entsprechender Kennzeichnung verpackt und angeliefert werden.<br />
ESD Empfindlichkeit ist vorzugsweise durch die genormten Etiketten auf jeder Verpackungseinheit<br />
(Spule, Stange) und auf dem unten beschriebenen „Zusatzetikett für elektronische Bauteile“ zu<br />
kennzeichnen. Zusätzlich auf dem Lieferschein durch Andruck „ESD“ oder des ESD <strong>–</strong>Symbols in den<br />
Lieferpositionen auszuweisen.<br />
1.3 Anlieferung von feuchtempfindlichen Bauteilen (Dry Packing Process)<br />
Feuchtempfindliche Bauteile oder Baugruppen müssen in vakuumverschweißten Trockenbeutel<br />
zusammen mit Trockenmittel und Feuchteindikator verpackt werden. Es dürfen auf den Trockenbeutel<br />
keine Löcher, Dellen oder Risse jeglicher Art vorhanden sein, welche das verpackte Material oder die<br />
Feuchteschutzeigenschaften der Verpackung beeinträchtigen. Die Feuchteschutzverpackung muss dem<br />
Standard IPC/JEDEC J-STD 033B bezüglich Verpackung und Kennzeichnung entsprechen. Der Moisture<br />
Sensivity Level ist auf dem „Zusatzetikett für elektronische Bauteile“ zu kennzeichnen.<br />
Version 4.0 Seite 3 von 4 Stand 22.02.2013
<strong>Lieferanten</strong> <strong>Anliefervorschrift</strong> - <strong>Anhang</strong> 2: <strong>Elektronikbauteile</strong><br />
1.4 Verbot Trockenmittel<br />
Die Verwendung von Blaugel (Chobalchlorid) (CAS-Nummer: 7646-79-9, Index-Nummer: 027-004-00-5,<br />
EG-Nummer: 231-589-4) als Trockenmittel wird untersagt.<br />
1.5 Zusatzetikett für elektronische Bauteile<br />
Version 4.0 Seite 4 von 4 Stand 22.02.2013