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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123

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<strong>Mitteilungen</strong> über <strong>die</strong> <strong>berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>123</strong><br />

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung<br />

1 Die Referendumsfrist für <strong>die</strong>ses Gesetz ist am 8. Juli 2010 unbenützt abgelaufen. 16<br />

2 Es wird mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 3, auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.<br />

3 Artikel 51b, 51c, 52c, 53a und 64 Absatz 1 werden auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt.<br />

10. und 22. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates<br />

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey<br />

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova<br />

16<br />

BBl 2010 2017<br />

12/115

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