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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123

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<strong>Mitteilungen</strong> über <strong>die</strong> <strong>berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>123</strong><br />

Weisungen<br />

über <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong> Gründung<br />

von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Aufhebung vom 10. und 22. Juni 2011 (BBl 2011 6153)<br />

Der Schweizerische Bundesrat<br />

verordnet:<br />

Einziger Artikel<br />

Die Weisungen des Bundesrates vom 10. Juni 2005 65 über <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong> Gründung von Sammel- und<br />

Gemeinschaftseinrichtungen werden auf den 1. Januar 2012 aufgehoben.<br />

10. und 22. Juni 2011<br />

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates<br />

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey<br />

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova<br />

65<br />

BBl 2005 4233<br />

42/115

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