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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 123

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<strong>Mitteilungen</strong> über <strong>die</strong> <strong>berufliche</strong> <strong>Vorsorge</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>123</strong><br />

Organisationsverordnung<br />

für das Eidgenössische Departement des Innern<br />

(OV-EDI)<br />

Änderung vom 10. Juni 2011<br />

Der Schweizerische Bundesrat<br />

verordnet:<br />

I<br />

Die Organisationsverordnung vom 28. Juni 2000 67 für das Eidgenössische Departement des Innern wird wie folgt geändert:<br />

Art. 16g Oberaufsichtskommission Berufliche <strong>Vorsorge</strong><br />

Aufgaben und Organisation der Oberaufsichtskommission Berufliche <strong>Vorsorge</strong> sind im Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 68<br />

über <strong>die</strong> <strong>berufliche</strong> Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und im gestützt darauf erlassenen Organisations- und<br />

Geschäftsreglement geregelt.<br />

II<br />

Diese Änderung tritt am 1. August 2011 in Kraft.<br />

10. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates<br />

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey<br />

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova<br />

67<br />

68<br />

SR 172.212.1<br />

SR 831.40<br />

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