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Geschäftsbericht 2011 - Sparkasse Neuss

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<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong> der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Neuss</strong><br />

Grundgehalt zuzüglich Leistungs- Sonstige Gesamtruhegeldfähiger<br />

Zulage zulage Vergütung vergütung<br />

in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR<br />

Michael Schmuck 384,6 49,8 10,7 445,1<br />

Heinz Mölder 327,6 0 14,2 341,8<br />

Dr. Volker Gärtner 349,6 45,2 23,7 418,5<br />

Dietmar Mittelstädt 262,2 33,9 11,2 307,3<br />

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von<br />

Dienstfahrzeugen. Diese wurden mit der pauschalen 1 % Methode ermittelt.<br />

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Schmuck, Herr Mölder, Herr<br />

Dr. Gärtner und Herr Mittelstädt Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes, sofern die<br />

Nichtverlängerung nicht von Ihnen zu vertreten ist. Hinsichtlich des Ruhegeldes bestehen bei<br />

Nichtverlängerung des Vertrages folgende Regelungen:<br />

Bei den Herren Schmuck und Dr. Gärtner<br />

wird der Vertrag im Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.2014 nicht verlängert, so sind als<br />

monatliches Ruhegeld 45 % der ruhegeldfähigen Bezüge zu zahlen. Im Zeitraum vom<br />

01.07.2014 bis 30.06.2019 würde das Ruhegeld 50 % und ab 01.07.2019 55 % der<br />

ruhegeldfähigen Bezüge betragen.<br />

Bei Herrn Mölder<br />

Wird der Vertrag im Zeitraum vom 15.04.2007 bis 14.04.2012 nicht verlängert, so sind als<br />

monatliches Ruhegeld 70 % der ruhegeldfähigen Bezüge zu zahlen; ab 15.04.2012 würde das<br />

Ruhegeld 75 % der ruhegeldfähigen Bezüge betragen.<br />

Bei Herrn Mittelstädt<br />

wird der Vertrag von Herrn Mittelstädt nicht verlängert, so sind als monatliches Ruhegeld 55 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge zu zahlen.<br />

Ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht bei keinem Vorstandsmitglied.<br />

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