Ausgabe 02 - spatznews.de
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29. Januar 2010 Anhalt-Bitterfeld 21<br />
Für das Betreiben eines Brunnens ist eine Anzeige <strong>de</strong>r Bohrung<br />
und abhängig von <strong>de</strong>r Hebungsmenge eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Auch bereits bestehen<strong>de</strong> nicht genehmigte Brunnen sollten zur<br />
Prüfung ihres Einflusses auf das Grundwasserregime umgehend<br />
beim Landkreis angezeigt wer<strong>de</strong>n, damit das Heranziehen von<br />
Schadstoffen durch <strong>de</strong>n Brunnenbetrieb (Kontaminationsverschleppungen)<br />
unterbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Sollte ein begrün<strong>de</strong>ter Verdacht bzw. die genaue Kenntnis<br />
vorliegen, dass das Grundwasser am Brunnenstandort kontaminiert<br />
ist, schließt dies möglicherweise eine Eignung zu<br />
Brauchwasserzwecken aus und die Grundwasserför<strong>de</strong>rung<br />
muss untersagt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bohrungen, wenn sie Grundwasser erschließen (Brunnen), sind<br />
nach § 139 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG<br />
LSA) min<strong>de</strong>stens 1 Monat vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten bei <strong>de</strong>r Unteren<br />
Wasserbehör<strong>de</strong> anzuzeigen. Formulare können im Internet von <strong>de</strong>r<br />
Landkreisseite (www.anhalt-bitterfeld.<strong>de</strong> unter - Information aus <strong>de</strong>n<br />
Ämtern – Umweltamt – Untere Wasserbehör<strong>de</strong>) heruntergela<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. sind im Umweltamt im OT Bitterfeld, Mittelstr. 20a bzw.<br />
in <strong>de</strong>n Bürgerämtern <strong>de</strong>r Landkreisverwaltung erhältlich.<br />
In <strong>de</strong>r Anzeige ist min<strong>de</strong>stens anzugeben, wo die Bohrung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n soll (Lageplan), welcher Zweck mit <strong>de</strong>r Grundwasserhebung<br />
verfolgt wird und welche Mengen in welchem Zeitraum<br />
maximal gehoben wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Ob für die jeweilige Grundwasserhebung mittels eines Brunnens<br />
zusätzlich zur Anzeige auch eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich ist, hängt<br />
vom Zweck und <strong>de</strong>r Entnahmemenge ab. Im Rahmen <strong>de</strong>r o. g. Anzeige<br />
wür<strong>de</strong> dann geprüft, ob eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich ist bzw.<br />
wenn ja, ob diese auch erteilt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Die Versorgung mit Trinkwasser obliegt gemäß § 146 WG LSA im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n bzw. von ihnen<br />
beauftragten Dritten. Von <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>r Trinkwasserversorgung<br />
kann die Untere Wasserbehör<strong>de</strong> die Gemein<strong>de</strong> nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen befreien.<br />
Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass Grundwasser nur für Trinkwasserzwecke<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n darf, wenn es <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung entspricht. Die Überwachung dieser<br />
Grenzwerte obliegt <strong>de</strong>m Gesundheitsamt <strong>de</strong>s Landkreises, d.h. wer<br />
über Brunnen geför<strong>de</strong>rtes Grundwasser für Trinkwasserzwecke zu<br />
nutzen ge<strong>de</strong>nkt, hat dies einerseits gemäß <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung<br />
vorab <strong>de</strong>m Gesundheitsamt anzuzeigen und an<strong>de</strong>rerseits ist<br />
gem. § 146 WG LSA ein Antrag <strong>de</strong>s Verbrauchers auf Freistellung<br />
<strong>de</strong>r Trinkwasserversorgung durch die Gemein<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong><br />
zu stellen.<br />
Seitens <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird weiterhin darauf<br />
hingewiesen, dass das Betreiben eines Brunnens ohne vorherige<br />
Anzeige <strong>de</strong>r Bohrung bzw. ohne vorliegen<strong>de</strong> Erlaubnis (wenn erfor<strong>de</strong>rlich)<br />
eine Ordnungswidrigkeit im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes<br />
darstellt und mit einer Geldbuße geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Für Rückfragen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Errichtung von Hausbrunnen<br />
und möglicher Grundwasserkontaminationen am Standort<br />
können sie sich gerne an das Umweltamt (Tel. 03493-342-701)<br />
wen<strong>de</strong>n.<br />
Köthen (Anhalt), 14.01.2010<br />
gez. Daum<br />
Leiter <strong>de</strong>s Umweltamtes <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />
Bekanntmachung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s TechnologiePark<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland<br />
Beschluss Nr.: 22/09 Datum: 18.12.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Sonnenallee-West“<br />
Beschluss: Die Verbandsversammlung Zweckverband „TechnologiePark<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland“ beschließt:<br />
1. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufstellungsbeschlusses vom 09.07.2008<br />
zum Bebauungsplan „Sonnenallee-West“. Das Gebiet wird wie<br />
folgt abgegrenzt:<br />
Im Nor<strong>de</strong>n: die nördlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 66,<br />
36/36, 36/26, 36/27, 36/28, 36/29, 36/21 <strong>de</strong>r Flur 2 Gemarkung<br />
Rödgen<br />
Im Sü<strong>de</strong>n: die südlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 222,<br />
224 <strong>de</strong>r Gemarkung Rödgen Flur 2 und <strong>de</strong>s Flurstückes 345 <strong>de</strong>r<br />
Gemarkung Hei<strong>de</strong>loh Flur 1 sowie Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />
„Sonnenallee-Mitte“<br />
Im Westen: die westlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 222,<br />
103, 77, 58, 55, 63, 66 sowie die nord-westlichen Flurstücksgrenzen<br />
<strong>de</strong>r Flurstücke 224, 107, 112 <strong>de</strong>r Flur 2 Gemarkung Rödgen<br />
Im Osten: die östlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 36/21,<br />
181/38, 180/38 sowie Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />
„Sonnenallee-Mitte“<br />
Lage <strong>de</strong>s Plangebietes gemäß Eintragung auf beiliegen<strong>de</strong>r Karte.<br />
Das Gebiet soll als Industriegebiet sowie Son<strong>de</strong>rgebiet „Solar“<br />
ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit<br />
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>de</strong>r<br />
Planung zu unterrichten.<br />
3. Entsprechend § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind die<br />
Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig zu<br />
beteiligen.<br />
4. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Grundlagen für <strong>de</strong>n Beschlussantrag sind:<br />
GO LSA, GKG LSA, Verbandssatzung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s „TechnologiePark<br />
Mittel<strong>de</strong>utschland“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesamtstimmen 3<br />
Ja-Stimmen 3<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Stimmenthaltung 0<br />
Bitterfeld-Wolfen, 18.12.2009<br />
gez. Sonnenberger<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r Verbandsversammlung