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Ausgabe 02 - spatznews.de

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29. Januar 2010 Anhalt-Bitterfeld 21<br />

Für das Betreiben eines Brunnens ist eine Anzeige <strong>de</strong>r Bohrung<br />

und abhängig von <strong>de</strong>r Hebungsmenge eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Auch bereits bestehen<strong>de</strong> nicht genehmigte Brunnen sollten zur<br />

Prüfung ihres Einflusses auf das Grundwasserregime umgehend<br />

beim Landkreis angezeigt wer<strong>de</strong>n, damit das Heranziehen von<br />

Schadstoffen durch <strong>de</strong>n Brunnenbetrieb (Kontaminationsverschleppungen)<br />

unterbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Sollte ein begrün<strong>de</strong>ter Verdacht bzw. die genaue Kenntnis<br />

vorliegen, dass das Grundwasser am Brunnenstandort kontaminiert<br />

ist, schließt dies möglicherweise eine Eignung zu<br />

Brauchwasserzwecken aus und die Grundwasserför<strong>de</strong>rung<br />

muss untersagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bohrungen, wenn sie Grundwasser erschließen (Brunnen), sind<br />

nach § 139 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG<br />

LSA) min<strong>de</strong>stens 1 Monat vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten bei <strong>de</strong>r Unteren<br />

Wasserbehör<strong>de</strong> anzuzeigen. Formulare können im Internet von <strong>de</strong>r<br />

Landkreisseite (www.anhalt-bitterfeld.<strong>de</strong> unter - Information aus <strong>de</strong>n<br />

Ämtern – Umweltamt – Untere Wasserbehör<strong>de</strong>) heruntergela<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. sind im Umweltamt im OT Bitterfeld, Mittelstr. 20a bzw.<br />

in <strong>de</strong>n Bürgerämtern <strong>de</strong>r Landkreisverwaltung erhältlich.<br />

In <strong>de</strong>r Anzeige ist min<strong>de</strong>stens anzugeben, wo die Bohrung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n soll (Lageplan), welcher Zweck mit <strong>de</strong>r Grundwasserhebung<br />

verfolgt wird und welche Mengen in welchem Zeitraum<br />

maximal gehoben wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Ob für die jeweilige Grundwasserhebung mittels eines Brunnens<br />

zusätzlich zur Anzeige auch eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich ist, hängt<br />

vom Zweck und <strong>de</strong>r Entnahmemenge ab. Im Rahmen <strong>de</strong>r o. g. Anzeige<br />

wür<strong>de</strong> dann geprüft, ob eine Erlaubnis erfor<strong>de</strong>rlich ist bzw.<br />

wenn ja, ob diese auch erteilt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Versorgung mit Trinkwasser obliegt gemäß § 146 WG LSA im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n bzw. von ihnen<br />

beauftragten Dritten. Von <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>r Trinkwasserversorgung<br />

kann die Untere Wasserbehör<strong>de</strong> die Gemein<strong>de</strong> nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen befreien.<br />

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass Grundwasser nur für Trinkwasserzwecke<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n darf, wenn es <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung entspricht. Die Überwachung dieser<br />

Grenzwerte obliegt <strong>de</strong>m Gesundheitsamt <strong>de</strong>s Landkreises, d.h. wer<br />

über Brunnen geför<strong>de</strong>rtes Grundwasser für Trinkwasserzwecke zu<br />

nutzen ge<strong>de</strong>nkt, hat dies einerseits gemäß <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung<br />

vorab <strong>de</strong>m Gesundheitsamt anzuzeigen und an<strong>de</strong>rerseits ist<br />

gem. § 146 WG LSA ein Antrag <strong>de</strong>s Verbrauchers auf Freistellung<br />

<strong>de</strong>r Trinkwasserversorgung durch die Gemein<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong><br />

zu stellen.<br />

Seitens <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird weiterhin darauf<br />

hingewiesen, dass das Betreiben eines Brunnens ohne vorherige<br />

Anzeige <strong>de</strong>r Bohrung bzw. ohne vorliegen<strong>de</strong> Erlaubnis (wenn erfor<strong>de</strong>rlich)<br />

eine Ordnungswidrigkeit im Sinne <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes<br />

darstellt und mit einer Geldbuße geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für Rückfragen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Errichtung von Hausbrunnen<br />

und möglicher Grundwasserkontaminationen am Standort<br />

können sie sich gerne an das Umweltamt (Tel. 03493-342-701)<br />

wen<strong>de</strong>n.<br />

Köthen (Anhalt), 14.01.2010<br />

gez. Daum<br />

Leiter <strong>de</strong>s Umweltamtes <strong>de</strong>s Landkreises Anhalt-Bitterfeld<br />

Bekanntmachung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s TechnologiePark<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland<br />

Beschluss Nr.: 22/09 Datum: 18.12.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Aufstellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Bebauungsplan „Sonnenallee-West“<br />

Beschluss: Die Verbandsversammlung Zweckverband „TechnologiePark<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland“ beschließt:<br />

1. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufstellungsbeschlusses vom 09.07.2008<br />

zum Bebauungsplan „Sonnenallee-West“. Das Gebiet wird wie<br />

folgt abgegrenzt:<br />

Im Nor<strong>de</strong>n: die nördlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 66,<br />

36/36, 36/26, 36/27, 36/28, 36/29, 36/21 <strong>de</strong>r Flur 2 Gemarkung<br />

Rödgen<br />

Im Sü<strong>de</strong>n: die südlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 222,<br />

224 <strong>de</strong>r Gemarkung Rödgen Flur 2 und <strong>de</strong>s Flurstückes 345 <strong>de</strong>r<br />

Gemarkung Hei<strong>de</strong>loh Flur 1 sowie Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Sonnenallee-Mitte“<br />

Im Westen: die westlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 222,<br />

103, 77, 58, 55, 63, 66 sowie die nord-westlichen Flurstücksgrenzen<br />

<strong>de</strong>r Flurstücke 224, 107, 112 <strong>de</strong>r Flur 2 Gemarkung Rödgen<br />

Im Osten: die östlichen Flurstücksgrenzen <strong>de</strong>r Flurstücke 36/21,<br />

181/38, 180/38 sowie Anschluss an das Bebauungsplangebiet<br />

„Sonnenallee-Mitte“<br />

Lage <strong>de</strong>s Plangebietes gemäß Eintragung auf beiliegen<strong>de</strong>r Karte.<br />

Das Gebiet soll als Industriegebiet sowie Son<strong>de</strong>rgebiet „Solar“<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit<br />

möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Planung zu unterrichten.<br />

3. Entsprechend § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind die<br />

Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig zu<br />

beteiligen.<br />

4. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Grundlagen für <strong>de</strong>n Beschlussantrag sind:<br />

GO LSA, GKG LSA, Verbandssatzung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s „TechnologiePark<br />

Mittel<strong>de</strong>utschland“<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesamtstimmen 3<br />

Ja-Stimmen 3<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Stimmenthaltung 0<br />

Bitterfeld-Wolfen, 18.12.2009<br />

gez. Sonnenberger<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r Verbandsversammlung

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