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Amtsblatt - Brandenburg an der Havel

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schriftlich eingereicht werden.<br />

4. Beson<strong>der</strong>e Anzeigepflicht für Listenvereinigungen<br />

Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist mir durch die für das Wahlgebiet<br />

zuständigen Org<strong>an</strong>e aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 20.<br />

März 2014, 12 Uhr, schriftlich <strong>an</strong>zuzeigen (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlG). Die Erklärung <strong>der</strong> <strong>an</strong> dem<br />

Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien o<strong>der</strong> politischen Vereinigungen von<br />

mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n des für das Wahlgebiet zuständigen Vorst<strong>an</strong>ds, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem<br />

Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem<br />

Vertretungsberechtigten <strong>der</strong> Wählergruppe unterzeichnet sein.<br />

5. Inhalt <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

5.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV als<br />

wahlkreisbezogene Wahlvorschläge eingereicht werden. Sie müssen enthalten<br />

a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf o<strong>der</strong> die Tätigkeit, den Tag <strong>der</strong> Geburt, den<br />

Geburtsort, die Staats<strong>an</strong>gehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin o<strong>der</strong> eines jeden<br />

Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge,<br />

b) als Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung den vollständigen Namen <strong>der</strong><br />

einreichenden Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese; <strong>der</strong> im Wahlvorschlag <strong>an</strong>gegebene Name <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung muss<br />

mit dem Namen übereinstimmen, den diese im L<strong>an</strong>de führt,<br />

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen <strong>der</strong> einreichenden Wählergruppe und, sofern<br />

sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich<br />

um eine Wählergruppe h<strong>an</strong>delt; <strong>der</strong> Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den<br />

Namen von Parteien o<strong>der</strong> politischen Vereinigungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung enthalten,<br />

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen <strong>der</strong> Listenvereinigung und, sofern sie<br />

eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorh<strong>an</strong>den,<br />

auch die Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> <strong>an</strong> ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und<br />

Wählergruppen <strong>an</strong>zugeben,<br />

e) den Namen des Wahlgebietes und die Bezeichnung des Wahlkreises.<br />

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe<br />

a) und e) bezeichneten Angaben enthalten.<br />

5.2 Je<strong>der</strong> Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin o<strong>der</strong> einen Bewerber, darf jedoch höchstens<br />

17 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.<br />

5.3 D<strong>an</strong>eben soll <strong>der</strong> Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikations<strong>an</strong>schluss <strong>der</strong><br />

Vertrauensperson und <strong>der</strong> stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson o<strong>der</strong><br />

stellvertretende Vertrauensperson k<strong>an</strong>n auch eine Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber ben<strong>an</strong>nt werden.<br />

Soweit gesetzlich nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende<br />

Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />

und entgegenzunehmen.<br />

5.4 Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des für das Wahlgebiet zuständigen Vorst<strong>an</strong>des, darunter <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vorsitzenden o<strong>der</strong> einer<br />

Stellvertreterin o<strong>der</strong> einem Stellvertreter, persönlich und h<strong>an</strong>dschriftlich unterzeichnet sein.<br />

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Vertretungsberechtigten persönlich<br />

und h<strong>an</strong>dschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verl<strong>an</strong>gen<br />

nachzuweisen.<br />

Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von je<strong>der</strong> <strong>an</strong> ihr beteiligten Partei, politischen<br />

Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein.<br />

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin o<strong>der</strong> eines Einzelbewerbers muss von dieser o<strong>der</strong><br />

diesem persönlich und h<strong>an</strong>dschriftlich unterzeichnet sein.<br />

5.5 Wichtige Beschränkungen<br />

Jede Bewerberin und je<strong>der</strong> Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl <strong>der</strong><br />

Stadtverordnetenversammlung <strong>der</strong> Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> ben<strong>an</strong>nt sein. Die Bewerberin o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Partei sein, die mit<br />

einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl <strong>an</strong>tritt.<br />

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