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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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Regionale Pl<strong>an</strong>ungsgemeinschaft<br />

<strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

<strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

<strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

<strong>2020</strong><br />

Entwurf 26.04.2012


Bil<strong>der</strong> (Umschlag) v.l.n.r.:<br />

Plauer Torturm (<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> a.d.H.)<br />

Dreifaltigkeitskirche (Zossen)<br />

Bismarckturm (Rathenow)<br />

Flatowturm (L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam)<br />

Aussichtsturm (Bad Belzig)<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen (Schlalach)<br />

Die Bil<strong>der</strong> von Türmen wurden ausgewählt,<br />

um die ständige Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung zwischen<br />

Kulturl<strong>an</strong>dschaft und L<strong>an</strong>dschaftsbe<strong>an</strong>spruchung<br />

im vorliegenden Pl<strong>an</strong>entwurf zu unterstreichen.


<strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> <strong>2020</strong><br />

Vorentwurf<br />

Arbeitsst<strong>an</strong>d 26.04.2012 - Ausfertigung 30.03.2012 -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorbemerkungen....................................................................................................... 3<br />

1.1 Pl<strong>an</strong><strong>an</strong>lass.................................................................................................................... 3<br />

1.2 Die regionale Pl<strong>an</strong>ungsebene ...................................................................................... 3<br />

1.2.1 Träger <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung........................................................................................ 3<br />

1.3 Regelungsgehalt, Regelungstiefe und Rechtswirkung des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es <strong>2020</strong>....... 4<br />

1.3.1 Text.............................................................................................................................. 4<br />

1.3.2 Zeichnerische Darstellung........................................................................................... 5<br />

1.3.3 Anh<strong>an</strong>g ........................................................................................................................ 5<br />

2 Kapitel Siedlung ........................................................................................................ 7<br />

2.1 Allgemeine Siedlungsflächen...................................................................................... 7<br />

2.2 Daseinsvorsorge ........................................................................................................ 11<br />

2.3 St<strong>an</strong>dorte für die gewerbliche Entwicklung.............................................................. 16<br />

3 Kapitel Freiraum..................................................................................................... 19<br />

3.1 Freiraumsicherung..................................................................................................... 19<br />

3.2 Windenergienutzung ................................................................................................. 26<br />

3.3 Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ..................................................................... 32<br />

4 Anh<strong>an</strong>g 1 .................................................................................................................. 41<br />

4.1 Vorbemerkung........................................................................................................... 41<br />

4.2 Pl<strong>an</strong>ungskriterien Kapitel 2 Siedlung........................................................................ 42<br />

4.2.1 Allgemeine Siedlungsflächen nach Pl<strong>an</strong>element 2.1 ................................................ 42<br />

4.2.2 Daseinsvorsorge nach Pl<strong>an</strong>element 2.2..................................................................... 42<br />

4.2.3 St<strong>an</strong>dorte für die gewerbliche Entwicklung nach Pl<strong>an</strong>element 2.3........................... 43<br />

4.3 Pl<strong>an</strong>ungskriterien Kapitel 3 Freiraum ....................................................................... 44<br />

4.3.1 Freiraumsicherung nach Pl<strong>an</strong>element 3.1 ................................................................. 44<br />

4.3.2 Windenergienutzung nach Pl<strong>an</strong>element 3.2 .............................................................. 44<br />

4.3.3 Sicherung oberflächennaher Rohstoffe nach Pl<strong>an</strong>element 3.3.................................. 47<br />

4.4 Erläuterungen zu den einzelnen Pl<strong>an</strong>ungskriterien ................................................... 49<br />

4.4.1 Erläuterungen zu Kriteriengruppe unter 2.1 – Siedlung ........................................... 49<br />

4.4.2 Erläuterungen zu Kriteriengruppe unter 3.1 – Freiraum........................................... 54<br />

4.4.3 Erläuterungen zu Kriteriengruppe unter 3.2 – Windenergienutzung ........................ 64<br />

4.4.4 Erläuterungen zu Kriteriengruppe unter 3.3 – Rohstoffe.......................................... 93<br />

4.5 Karten und Tabellen ................................................................................................ 110<br />

5 Anh<strong>an</strong>g 2 Umweltbericht ………………………….(eigene Seitennummerierung)<br />

1


1 Vorbemerkungen<br />

Gesetzliche Grundlagen und Rechtswirkungen des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es<br />

1.1 Pl<strong>an</strong><strong>an</strong>lass<br />

Die Regionalversammlung hat die Regionale Pl<strong>an</strong>ungsstelle bereits mit Beschluss vom 08. Juni 2000 beauftragt,<br />

den Fortschreibungsbedarf am integrierten <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> aus dem Jahr 1997 zu ermitteln.<br />

Nach einem ersten Pl<strong>an</strong><strong>an</strong>satz aus dem Jahr 2002 wird zunächst einem sachlichen Teilpl<strong>an</strong> „Windenergienutzung“<br />

<strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>g eingeräumt: Die Regionalversammlung fasst jedoch unmittelbar nach dessen Fertigstellung<br />

auf ihrer 3. Sitzung am 02.09.2004 den Aufstellungsbeschluss für einen integrierten <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong>2020</strong> (Beschluss<strong>an</strong>trag<br />

03/05/01). Am 30.11.2006 wird <strong>der</strong> Regionalversammlung erstmals über einen möglichen Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

in den Bereichen Daseinsvorsorge und Verkehr am <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> berichtet, am 03.05.2007 ein Zentrale-Orte-Konzept<br />

vorgestellt. Wegen <strong>der</strong> zeitgleich laufenden Arbeiten am neuen L<strong>an</strong>desentwicklungsprogramm<br />

und am L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> werden die Arbeiten am <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> jedoch nicht intensiviert.<br />

Am 07.02.2008 berät und beschließt die Regionalversammlung einen ersten Glie<strong>der</strong>ungsvorschlag des Regionalp<strong>an</strong>s<br />

<strong>2020</strong>. Diesem Beschluss folgt eine mehr als einjährige Abstimmung mit den Kommunen <strong>der</strong> Region<br />

sowohl zur Glie<strong>der</strong>ung als auch zu den sich abzeichnenden Pl<strong>an</strong>inhalten. Im Ergebnis dieser Abstimmung und<br />

<strong>der</strong> im Sommer veröffentlichten Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des L<strong>an</strong>des<br />

<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> für die Aufstellung, Fortschreibung, Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung von Regionalplänen (ABl Nr. 32 v.<br />

19.08.2009) kam es zu Kürzungen des ursprünglichen Inhalts mit zunächst noch drei Kapiteln und dem Leitbild<br />

(Regionalversammlung vom 01.10.2009). Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> vom<br />

14.09.2010 gegen den Sachlichen Teilpl<strong>an</strong> Windenergienutzung zwingt zu einer Überarbeitung <strong>der</strong> bisherigen<br />

Pl<strong>an</strong>inhalte. Am 16.12.2010 werden <strong>der</strong> Regionalversammlung erstmals Pl<strong>an</strong>ungskriterien vorgestellt, am<br />

10.03.2011 erfolgt eine erste Beschlussfassung, am 01.12.2011 <strong>der</strong> Beschluss erweiterter und verfeinerter Pl<strong>an</strong>ungskriterien<br />

nach dem Arbeitsst<strong>an</strong>d vom 16.10.2011.<br />

Wird noch laufend bis zum Verfahrensabschluss ergänzt.<br />

Auf die 2006 beschlossene Än<strong>der</strong>ung des ursprünglichen sachlichen Teilpl<strong>an</strong>es Windenergienutzung (Aufstellungsbeschluss<br />

<strong>der</strong> Regionalversammlung vom 05.04.2006, Zurückstellung 03.05.2007) wird hier nicht näher<br />

eingeg<strong>an</strong>gen.<br />

1.2 Die regionale Pl<strong>an</strong>ungsebene<br />

Mit dem Gesetz zur <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung und zur Braunkohlen- und S<strong>an</strong>ierungspl<strong>an</strong>ung (RegBkPlG), zuletzt in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), wird das Gebiet des L<strong>an</strong>des <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

in fünf großflächige Teilräume, die Regionen, geglie<strong>der</strong>t, welche als weitgehend mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> verflochtene Lebens-<br />

und Wirtschaftsräume sowie als Räume wesentlicher naturräumlicher, siedlungs- und infrastruktureller<br />

Verflechtung begriffen werden (§ 3 RegBkPlG). Im Gebiet einer Region ist die <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung die übergeordnete<br />

und zusammenfassende L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung (§ 1 RegBkPlG).<br />

1.2.1 Träger <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung<br />

Die regionalen Pl<strong>an</strong>ungsgemeinschaften, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> die L<strong>an</strong>dkreise und kreisfreien Städte einer Region<br />

sind, sind die Träger <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>. Sie unterstehen als Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts <strong>der</strong> Aufsicht des L<strong>an</strong>des und haben die Pflichtaufgabe, den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> aufzustellen, fortzuschreiben,<br />

zu än<strong>der</strong>n und zu ergänzen.<br />

Der <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>ische L<strong>an</strong>desgesetzgeber hat durch Erlass des Gesetzes zur <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung und zur Braunkohlen-<br />

und S<strong>an</strong>ierungspl<strong>an</strong>ung (RegBkPlG), zuletzt in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 8. Februar 2012<br />

(GVBl. I Nr. 13) die Rechtsgrundlage für Regionalpläne vorgegeben.<br />

Nach diesem Gesetz vertiefen Regionalpläne die Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, wie sie sich aus dem<br />

Raumordnungsgesetz sowie den Raumordnungsplänen ergeben. Sie konkretisieren diese für die jeweiligen Regionen<br />

zur Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die Regionalpläne<br />

sollen einen eigenen Gestaltungsspielraum erfüllen und zu diesem Zweck weitere Grundsätze und Ziele <strong>der</strong><br />

3


Raumordnung sowie qualitative o<strong>der</strong> qu<strong>an</strong>titative Vorgaben festsetzen, um die Entwicklung <strong>der</strong> Regionen in die<br />

<strong>an</strong>gestrebte gesamträumliche Entwicklung des L<strong>an</strong>des einzufügen.<br />

Rechtswirksame Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> gelten im:<br />

− L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Flughafenst<strong>an</strong>dortentwicklung (LEP FS) vom 16. Mai 2006<br />

− Gesetz zu dem Staatsvertrag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Berlin und <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> über das L<strong>an</strong>desentwicklungsprogramm<br />

2007 (LEPro 2007) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 235) und die Än<strong>der</strong>ung des L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsvertrages<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 13. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 14)<br />

− L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S.186)<br />

Die L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsbehörde hat ferner am 03. Juli 2009 eine Richtlinie für die Aufstellung, Fortschreibung,<br />

Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung von Regionalplänen (Amtsblatt für <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> – Nr. 32 vom 19. August 2009) erlassen.<br />

1.3 Regelungsgehalt, Regelungstiefe und Rechtswirkung des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es<br />

<strong>2020</strong><br />

Der Inhalt des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es wird durch das Bedürfnis nach überörtlicher, räumlicher und sachlicher Ordnung<br />

und Entwicklung bestimmt. Durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> werden in Aufgabenzuweisung durch das L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

(L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B)) Regelungen zur räumlichen Steuerung und<br />

Konzentration <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung (Kapitel 2), zur Sicherung und Entwicklung des Freiraumes, zur raumordnerischen<br />

Steuerung von St<strong>an</strong>dorten von Windenergie<strong>an</strong>lagen und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe<br />

(Kapitel 3) getroffen.<br />

Der <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> trifft Festlegungen in textlicher und zeichnerischer Form (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RegBkPlG).<br />

1.3.1 Text<br />

Der Text (Kapitel 2 und 3) ist in einen Abschnitt Festlegungen (fett gedruckt) und einen Erläuterungsteil (normale<br />

Schrift) unterglie<strong>der</strong>t. Der Abschnitt Festlegungen enthält jeweils die regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen in<br />

textlicher Form mit folgenden Abkürzungen „Z“ und „G“:<br />

1.3.1.1 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, „Z“<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten o<strong>der</strong> bestimmbaren,<br />

vom Träger <strong>der</strong> L<strong>an</strong>des- o<strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung abschließend abgewogenen textlichen o<strong>der</strong> zeichnerischen<br />

Festsetzungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (§ 3 Nr.2<br />

ROG).<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind nach <strong>der</strong> jeweiligen Ziffer des Pl<strong>an</strong>satzes mit einem „Z“ als Ziel gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Festlegungskarte dargestellt. Soweit nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>s bestimmt, sind im Textteil alle Sätze eines mit „Z“<br />

gekennzeichneten Pl<strong>an</strong>satzes ebenfalls Ziele. Die verbindlichen Ziele ("Z") <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung gelten als letztabgewogen<br />

und sind als solche bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen zu beachten (§ 1 RegBkPlG, §<br />

4 ROG) durch<br />

- die Behörden des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<br />

- die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

- die öffentlichen Pl<strong>an</strong>ungsträger,<br />

- von den bundesunmittelbaren und den <strong>der</strong> Aufsicht des L<strong>an</strong>des unterstehenden<br />

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie<br />

- Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben wenn öffentliche<br />

Stellen <strong>an</strong> den Personen mehrheitlich beteiligt sind o<strong>der</strong> die Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen<br />

Mitteln fin<strong>an</strong>ziert werden<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bilden sie die Grundlage für die Anpassung <strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung <strong>an</strong> die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.<br />

4


1.3.1.2 Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung, „G“<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums<br />

in o<strong>der</strong> auf Grund von § 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen (§ 3<br />

Nr. 3 ROG).<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung sind nach <strong>der</strong> jeweiligen Ziffer des Pl<strong>an</strong>satzes mit einem „G“ als Ziel gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Festlegungskarte dargestellt. Soweit nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>s bestimmt, sind alle Sätze eines mit „G“<br />

gekennzeichneten Pl<strong>an</strong>satzen ebenfalls Grundsätze. Der durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> verbindlich festgesetzte Grundsatz<br />

ist durch die Träger raumbedeutsamer Pl<strong>an</strong>ungen zu berücksichtigen, das heißt unter Beachtung <strong>der</strong> Umstände<br />

des Einzelfalls gegen <strong>an</strong><strong>der</strong>e zu berücksichtigende Bel<strong>an</strong>ge abzuwägen.<br />

1.3.1.3 Bindungswirkung hochstufiger L<strong>an</strong>despläne<br />

Die im LEP B-B gesetzlich vorgegebenen Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zur L<strong>an</strong>desentwicklung müssen – soweit sie<br />

die Pl<strong>an</strong>ungsregion betreffen – übernommen werden und sind, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu konkretisieren und zu<br />

ergänzen.<br />

1.3.1.4 Erläuterungen<br />

Die Erläuterungen begründen die Ziele und Grundsätze des Festlegungsteils. Sie dienen dem besseren Verständnis<br />

<strong>der</strong> Grundsätze und Ziele und gehen auf die wesentlichen Abwägungsgründe ein. Aussagen des Erläuterungsberichts<br />

haben daher keine rechtliche Bindungswirkung.<br />

1.3.2 Zeichnerische Darstellung<br />

In <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es werden regionalpl<strong>an</strong>erische Ziele und Grundsätze in räumlich konkreter<br />

Form festgelegt. Der Maßstab <strong>der</strong> Festlegungskarte 1: 100 000 bringt es mit sich, dass die zeichnerischen<br />

Festlegungen nur in generalisierter und keinesfalls parzellenscharfer Form beabsichtigt sind. Trotz <strong>der</strong> technischen<br />

Möglichkeiten, digitale Karten beliebig im Maßstab zu vergrößern, än<strong>der</strong>t dies nichts <strong>an</strong> <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Unschärfe. Wo kartographische Festsetzungen des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s jedoch einen linienhaften Grenzverlauf<br />

(z.B. Weg, Straße, Leitungstrasse, Waldr<strong>an</strong>d) <strong>an</strong>nehmen, ist dies auch so gewollt, d.h. die Festsetzung und damit<br />

verbundene Regelungswirkung endet bzw. beginnt <strong>an</strong> dieser Linie. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e d<strong>an</strong>n bedeutsam, wenn<br />

durch die Kartenvergrößerung ein scheinbarer Abst<strong>an</strong>d zwischen Festsetzungsverlauf und linienhafter Grenze<br />

entsteht, als würde beispielsweise die Festsetzung bereits vor einem Weg o<strong>der</strong> gar erst jenseits desselben enden.<br />

Tatsächlich endet sie d<strong>an</strong>n mit dem Weg. Möglicherweise in nachfolgenden Pl<strong>an</strong>ungen erfor<strong>der</strong>liche Abstände<br />

(z.B. Bauschutzbereiche) zu diesen Straßen o<strong>der</strong> Trassen sind im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> aber nicht berücksichtigt.<br />

1.3.3 Anh<strong>an</strong>g<br />

Die aktuelle Rechtsprechung hat <strong>an</strong> Raumordnungspläne höhere Anfor<strong>der</strong>ungen als bisher gestellt und verl<strong>an</strong>gt<br />

eine ausreichende Tr<strong>an</strong>sparenz aller Pl<strong>an</strong>ungsschritte. Um dennoch den Textteil des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>2020</strong> mit<br />

Festsetzungen und Begründungen kurz und überschaubar zu halten, sind im Anh<strong>an</strong>g die entscheidenden Pl<strong>an</strong>ungsgrundlagen<br />

wie Pl<strong>an</strong>ungskriterien und Erläuterungen zu <strong>der</strong>en Anwendung, Stufen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>erarbeitung<br />

(Alternativen) und <strong>der</strong>en Herleitung zusammengefasst.<br />

5


2 Kapitel Siedlung<br />

Vorbemerkung<br />

Der L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B) setzt für die Siedlungsentwicklung des L<strong>an</strong>des und<br />

<strong>der</strong> Region Ziele <strong>der</strong> Raumordnung fest, die dort im Pl<strong>an</strong>satz 4.5 nach Siedlungstypen und Entwicklungspotenzialen<br />

unterscheiden und im Grundsatz 4.6 die gewerbliche Entwicklung steuern. Der <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<br />

<strong>Fläming</strong> <strong>2020</strong> ergänzt diese Ziele und Grundsätze im Pl<strong>an</strong>satz 2.1 durch einen Flächen kennzeichnenden Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Raumordnung für Vorzugsräume Siedlung und in den Pl<strong>an</strong>sätzen 2.3.1 und 2.3.2 durch ergänzende<br />

Festlegungen für die gewerbliche Entwicklung. Zum Verständnis bei<strong>der</strong> Regelungsabsichten ist daher dem Pl<strong>an</strong>satz<br />

2.1 des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>satz 4.5 des LEP B-B, den Pl<strong>an</strong>sätzen 2.3.1 und 2.3.2 <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>satz 4.6 des<br />

LEP B-B vor<strong>an</strong>gestellt. In gleicher Weise wurden die Grundsätze 2.3 und 2.4 des LEP B-B zu den Zentralen<br />

Orten den Pl<strong>an</strong>sätzen des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s zur Daseinsvorsorge unter 2.2 vor<strong>an</strong>gestellt.<br />

2.1 Allgemeine Siedlungsflächen<br />

Steuerung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung durch den LEP B-B<br />

L 4.5 (Z)<br />

(1) Die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein<br />

sollen (Wohnsiedlungsflächen), ist möglich<br />

1. in Zentralen Orten ohne Gestaltungsraum Siedlung<br />

2. im in <strong>der</strong> Festlegungskarte 1 des LEP B-B festgelegten Gestaltungsraum Siedlung,<br />

3. in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Entwicklungsoption,<br />

4. innerhalb von Gemeinden mit einem festgelegten Gestaltungsraum Siedlung in Siedlungsbereichen<br />

außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung durch Innenentwicklung<br />

sowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche.<br />

(2) Die zusätzliche Entwicklungsoption nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird mit 0,5 ha<br />

pro 1 000 Einwohner (St<strong>an</strong>d 31. Dezember 2008) für einen Zeitraum von zehn Jahren<br />

für zusätzliche Wohnsiedlungsflächen festgelegt.<br />

(3) Die Umw<strong>an</strong>dlung von Wochenendhaus- o<strong>der</strong> Kleingartengebieten in Wohnsiedlungsflächen<br />

ist nur zulässig, wenn sie siedlungsstrukturell <strong>an</strong> die vorh<strong>an</strong>denen Siedlungsgebiete<br />

<strong>an</strong>gebunden sind und die Erschließung gesichert ist.<br />

(4) Über den in Absatz 2 gen<strong>an</strong>nten Rahmen hinaus k<strong>an</strong>n die Entwicklung weiterer<br />

Wohnsiedlungsflächen im Einzelfall zugelassen werden, wenn die beson<strong>der</strong>e Siedlungsstruktur<br />

<strong>der</strong> Gemeinde dies insbeson<strong>der</strong>e wegen fehlen<strong>der</strong> Möglichkeiten ausreichen<strong>der</strong><br />

Innenentwicklung erfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn die weitere Außenentwicklung<br />

durch einen nachgewiesenen Bedarf wegen einer spezifischen Funktion <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

insbeson<strong>der</strong>e als Kur- o<strong>der</strong> Truppenst<strong>an</strong>dort, gerechtfertigt ist.<br />

(5) Die Zusammenführung <strong>der</strong> einzelnen amts<strong>an</strong>gehörigen Gemeinden zugebilligte Entwicklungsoption<br />

im Sinne von Absatz 2 in einer als Siedlungsschwerpunkt des Amtes<br />

festgelegten Gemeinde ist zulässig, wenn zwischen den amts<strong>an</strong>gehörigen Gemeinden<br />

dazu Einvernehmen besteht.<br />

Steuerung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

2.1.1 (G) Vorzugsräume Siedlung<br />

Für die Siedlungsentwicklung sollen in <strong>der</strong> Region nach Möglichkeit die Vorzugsräume<br />

Siedlung genutzt werden.<br />

Vorzugsräume Siedlung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.1.1 abgegrenzten Flächen<br />

in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.1.1 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.2.1, S. 42).<br />

7


Vorzugsräume Siedlung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s als Fläche dargestellt.<br />

Vorzugsräume Siedlung sind ausgewiesen in<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam:<br />

Ortslage Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> und Ortslage<br />

Kirchmöser<br />

Ortslagen Stadt Potsdam, Ortslagen Eiche, Groß Glienicke<br />

und Golm<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong><br />

Briesel<strong>an</strong>g:<br />

Dallgow-Döberitz:<br />

Stadt Falkensee:<br />

Friesack (Amt):<br />

Stadt Ketzin/<strong>Havel</strong>:<br />

Milower L<strong>an</strong>d:<br />

Stadt Nauen:<br />

Nennhausen (Amt):<br />

Stadt Premnitz:<br />

Stadt Rathenow:<br />

Rhinow (Amt):<br />

Schönwalde:<br />

Wustermark:<br />

Ortslage Briesel<strong>an</strong>g<br />

Ortslage Dallgow-Döberitz ohne Ortslage Dallgow Dorf<br />

Ortslage Falkensee<br />

Stadt Friesack, Ortslage Friesack<br />

sowie Gemeinde Paulinenaue, Ortslage Paulinenaue<br />

Ortslage Ketzin/<strong>Havel</strong><br />

Ortslage Milow<br />

Ortslage Nauen<br />

Gemeinde Nennhausen, Ortslage Nennhausen<br />

Ortslage Premnitz<br />

Ortslage Rathenow<br />

Stadt Rhinow, Ortslage Rhinow, Gemeinde Seeblick,<br />

Ortslage Hohennauen<br />

Ortslage Schönwalde Siedlung<br />

Ortslagen Elstal und Wustermark<br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Stadt Beelitz:<br />

Beetzsee (Amt):<br />

Stadt Bad Belzig:<br />

Brück (Amt):<br />

Groß Kreutz (<strong>Havel</strong>):<br />

Kleinmachnow:<br />

Kloster Lehnin:<br />

Michendorf:<br />

Niemegk Amt:<br />

Nuthetal:<br />

Schwielowsee:<br />

Seddiner See:<br />

Stahnsdorf:<br />

Stadt Teltow:<br />

Stadt Treuenbrietzen:<br />

Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

Wiesenburg:<br />

Wusterwitz (Amt):<br />

Ziesar (Amt):<br />

Ortslage Beelitz, Ortslage Fichtenwalde<br />

Stadt <strong>Havel</strong>see, Ortslage Pritzerbe<br />

Ortslage Bad Belzig<br />

Stadt Brück, Ortslage Brück; Gemeinde Golzow, Ortslage<br />

Golzow; Gemeinde Borkheide, Ortslage Borkheide<br />

Ortslage Groß Kreutz<br />

Ortslage Kleinmachnow<br />

Ortslage Lehnin<br />

Ortslagen Michendorf und Wilhelmshorst<br />

Stadt Niemegk, Ortslage Niemegk<br />

Ortslagen Rehbrücke und Saarmund<br />

Ortslagen Caputh und Geltow<br />

Ortslage Neuseddin<br />

Ortslage Stahnsdorf<br />

Ortslage Teltow<br />

Ortslage Treuenbrietzen<br />

Ortslagen Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>) und Glindow<br />

Ortslage Wiesenburg<br />

Gemeinde Wusterwitz, Ortslage Wusterwitz<br />

Stadt Ziesar, Ortslage Ziesar; Gemeinde Görzke, Ortslage<br />

Görzke, Gemeinde Wollin, Ortslage Wollin<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong><br />

Stadt Baruth/Mark:<br />

Bl<strong>an</strong>kenfelde-Mahlow:<br />

Dahme (Amt):<br />

Großbeeren:<br />

Stadt Jüterbog:<br />

Stadt Luckenwalde:<br />

Stadt Ludwigsfelde:<br />

Ortslage Baruth/Mark<br />

Ortslagen Bl<strong>an</strong>kenfelde, Dahlewitz und Mahlow<br />

Stadt Dahme, Ortslage Dahme<br />

Ortslage Großbeeren<br />

Ortslage Jüterbog<br />

Ortslage Luckenwalde<br />

Ortslage Ludwigsfelde<br />

8


Nie<strong>der</strong>görsdorf:<br />

R<strong>an</strong>gsdorf:<br />

Stadt Trebbin:<br />

Stadt Zossen:<br />

Ortslage Blönsdorf<br />

Ortslage R<strong>an</strong>gsdorf<br />

Ortslage Trebbin<br />

Ortslagen Zossen und Wünsdorf<br />

Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Unerfüllte Wachstumserwartungen <strong>der</strong> 90er Jahre des vorigen Jahrhun<strong>der</strong>ts bieten heute auf den Siedlungsflächen<br />

<strong>der</strong> Region Entwicklungs- und Baumöglichkeiten, die weit über den bis <strong>2020</strong> zu erwartenden Bedarf hinausgehen.<br />

Die demografische Entwicklung lässt bis <strong>2020</strong> eine Einwohnerzahl von knapp 750 000 erwarten, die<br />

bis 2030 jedoch wie<strong>der</strong> auf 736 000 absinken dürfte (siehe Anh<strong>an</strong>g 1, 4.5, Tabelle 2.1.03, S. 116f). Einem Zuwachs<br />

von einigen Tausend Einwohnern im Berliner Uml<strong>an</strong>d und z.T. starke Bevölkerungsrückgänge im weiteren<br />

Metropolenraum st<strong>an</strong>den nach einer Abfrage bei allen Kommunen 2008 allein in genehmigten Bebauungsplänen<br />

Flächen für 20 200 WE (siehe Anh<strong>an</strong>g 1, 4.5, Tabelle 2.1.04, S. 117; Flächenpotenziale für einen generalisierten<br />

Bedarf von rund 40 000 Einwohner) gegenüber. Die Beobachtung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ungs- und Bautätigkeit zeigt<br />

seither keine wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen hinsichtlich des Gesamtpotenzials. Einige Kommunen stellen sich auf<br />

das Über<strong>an</strong>gebot <strong>an</strong> Siedlungsflächen in <strong>der</strong> Weise ein, indem sie Bauflächen aus ihren Flächennutzungsplänen<br />

zurücknehmen und nicht mehr benötigten Wohnraum zurückbauen. Gleichzeitig haben die infrastrukturellen<br />

Folgekosten vielen Kommunen auch die fin<strong>an</strong>ziellen Grenzen ihrer Entwicklung verdeutlicht: Entwicklungsabsichten<br />

orientieren sich heute stärker <strong>an</strong> den fin<strong>an</strong>ziellen Möglichkeiten einer Kommune (siehe auch Modellvorhaben<br />

<strong>der</strong> Raumordnung „Siedlungsentwicklung und Infrastrukturfolgekosten 2005“), die Folgekosten zu bewältigen.<br />

Nicht zuletzt aufgrund <strong>der</strong> mit dem demografischen W<strong>an</strong>del einhergehenden Überalterung (siehe auch Modellvorhaben<br />

<strong>der</strong> Raumordnung „<strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>erische H<strong>an</strong>dlungs<strong>an</strong>sätze zur öffentlichen Daseinsvorsorge 2008“)<br />

erscheint es bei <strong>der</strong> künftigen Siedlungsentwicklung schließlich auch geboten, einer sinkenden Mobilität älterer<br />

Einwohner günstigere Erreichbarkeitsverhältnisse zumindest mit Blick auf die tägliche Versorgung zu erhalten<br />

o<strong>der</strong> herzustellen. Konsequenz aus diesen verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen ist eine stärkere Hinwendung zum<br />

Siedlungsbest<strong>an</strong>d und zur bevorzugten Ausschöpfung <strong>der</strong> Möglichkeiten, die eine Innenentwicklung bietet.<br />

Auch <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> greift diese Tatsache auf und zielt bei <strong>der</strong> Steuerung <strong>der</strong><br />

Siedlungsentwicklung auf den Vorr<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Innenentwicklung (Pl<strong>an</strong>satz 4.1 und 4.5 Abs. 1 LEP B-B) und auf<br />

den Anschluss neuer Siedlungsflächen <strong>an</strong> vorh<strong>an</strong>dene Siedlungsgebiete (Pl<strong>an</strong>satz 4.2 LEP B-B) ab.<br />

Die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> sah sich daher ver<strong>an</strong>lasst, aufgrund hervorragen<strong>der</strong> aktueller und kleinteiliger<br />

Siedlungsstruktur<strong>an</strong>alysen ein neues Pl<strong>an</strong>ungselement zu entwickeln, das die Siedlungsentwicklung stärker auf<br />

die technisch bereits erschlossenen, mit täglich o<strong>der</strong> häufig nachgefragten Versorgungseinrichtungen ausgestatteten<br />

Flächen zu lenken, um <strong>der</strong>en Lagegunst zukünftig besser zu nutzen, die Innenentwicklung zu för<strong>der</strong>n und die<br />

In<strong>an</strong>spruchnahme von Freiräumen zu verringern.<br />

Potenziale im Vorzugsraum Siedlung<br />

Überprüfungen <strong>der</strong> Größe und baulichen Struktur des Vorzugsraumes Siedlung in allen Städten und Gemeinden<br />

<strong>der</strong> Region haben 2008 ergeben, dass diese Gebiete mit ihren Baulücken und innerörtlichen Freiflächen zusammen<br />

mit den Reserven in rechtskräftigen, teils außerhalb <strong>der</strong> Vorzugsräume liegenden Bebauungsplänen genügend<br />

nutzbare Flächenreserven aufweisen, um den Siedlungsflächenbedarf für das Wohnen und notwendige<br />

Wohnfolgeeinrichtungen bis zum Jahr <strong>2020</strong> zu decken (siehe Anh<strong>an</strong>g 1, 4.5, Tabelle 2.1.04, S. 117). Zur Deckung<br />

des künftigen Wohn- und Wohnfolgeflächenbedarfs könnte daher in <strong>der</strong> Region auf Neuausweisungen<br />

außerhalb <strong>der</strong> Vorzugsräume Siedlung verzichtet werden.<br />

Die Wohnungs- und Wohnraumversorgung ist in allen Teilen <strong>der</strong> Region mit Ausnahme <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshauptstadt<br />

Potsdam <strong>der</strong>zeit und im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2020</strong> ausreichend. Grundsätzlich ergibt sich in allen Teilräumen<br />

<strong>der</strong> Region eine zunehmende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachfragepräferenz weg vom „Wohnen in Mehrfamilienhäusern“<br />

hin zum „Wohnen in Ein- und Zweifamilienhäusern“. Gekoppelt mit den Entwicklungs<strong>an</strong>nahmen <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Haushalte bis <strong>2020</strong> (L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> gesamt, Berliner Uml<strong>an</strong>d: plus 13-15%, übriger Metropolenraum: minus<br />

7-8%) im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> erwächst für diesen Zeitraum im Berliner Uml<strong>an</strong>d ein Bedarf von 5 bis 10 % für<br />

den Teilmarkt <strong>der</strong> Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch dieser spezielle, mehr Flächen be<strong>an</strong>spruchende Bedarf<br />

k<strong>an</strong>n mit den Reserven im Vorzugsraum Siedlung und in genehmigten Plänen <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />

gedeckt werden. Die Nachfrage für den Teilmarkt <strong>der</strong> Ein- und Zweifamilienhäuser im übrigen Metropolenraum<br />

9


ist dagegen äußerst gering, in etlichen Fällen sogar rückläufig (insgesamt um 0%). Im Marktsegment <strong>der</strong> Wohnungen<br />

in Mehrfamilienhäusern wird die Nachfrageentwicklung auf L<strong>an</strong>desebene bis <strong>2020</strong> einen Rückg<strong>an</strong>g von<br />

-10 bis knapp -3% aufweisen. Je nach Lage ist sogar mit erheblichen Leerst<strong>an</strong>dsquoten von bis zu 25% zu rechnen<br />

(siehe Gutachtens „Qualifizierung <strong>der</strong> Datenbasis für Stadtumbau und Wohnungsmärkte“ (IÖR im Auftrag<br />

des MIR, Oktober 2008). Zugleich ist die Wohnraumentwicklung dem demographischen W<strong>an</strong>del <strong>an</strong>zupassen.<br />

Die Anzahl <strong>an</strong> Einwohnern ab 65 Jahren wird bis <strong>2020</strong> in allen Teilräumen <strong>der</strong> Region zunehmen (Berliner Uml<strong>an</strong>d<br />

um 35%, weiterer Metropolenraum um 11% – gegenüber dem Basisjahr 2006). Deshalb sollen Um- und<br />

Neubauten vermehrt in ihrer Bauweise sowie in <strong>der</strong> räumlichen Lage (in altengerechten Siedlungsbereichen <strong>der</strong><br />

kurzen Wege) diese demographischen Anfor<strong>der</strong>ungen berücksichtigen.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elementes<br />

Mit dem Pl<strong>an</strong>element <strong>der</strong> Vorzugsräume Siedlung als Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung haben Kommunen künftig<br />

die Innenentwicklung in den ausgewiesenen Vorzugsräumen Siedlung stärker zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz<br />

unterliegt in Bauleitpl<strong>an</strong>verfahren <strong>der</strong> kommunalen Abwägung, er k<strong>an</strong>n also bei Vorliegen entsprechen<strong>der</strong><br />

Voraussetzungen (z.B. städtebaulicher Ordnungsbedarf, Pl<strong>an</strong>ung und Entwicklung neuer Stadtteile auf Konversionsst<strong>an</strong>dorten<br />

(vgl. auch Pl<strong>an</strong>satz 4.4 des LEP B-B) mit eigenen Versorgungsstrukturen – z.B. Potsdam-<br />

Krampnitz, Nutzung von Siedlungsst<strong>an</strong>dorten für beson<strong>der</strong>e Marktsegmente (z.B. <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>,<br />

Ortsteil Plaue) überwunden werden.<br />

10


2.2 Daseinsvorsorge<br />

Zentralörtliche Versorgung<br />

Räumliche Funktionsschwerpunkte im LEP B-B<br />

L 2.3 (G)<br />

Zentralörtliche Funktionen sollen im Funktionsschwerpunkt <strong>der</strong> Mittelzentren räumlich<br />

konzentriert werden. In <strong>der</strong> Metropole Berlin und den Oberzentren sind die polyzentralen<br />

Strukturen in ihrer Funktion zu erhalten und weiter zu stärken.<br />

Räumliche Funktionsschwerpunkte im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

2.2.1 Daseinsvorsorge – Funktionsschwerpunkte<br />

2.2.1.1 (G) Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren<br />

In Funktionsschwerpunkten <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sollen bestehende St<strong>an</strong>dorte<br />

von Einrichtungen <strong>der</strong> gehobenen Daseinsvorsorge gesichert und <strong>der</strong> Ansiedlung neuer<br />

Einrichtungen ein beson<strong>der</strong>es Gewicht eingeräumt werden.<br />

Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien<br />

zu 2.2.1.1 bestimmten St<strong>an</strong>dorte in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.2.1.1 im<br />

Anh<strong>an</strong>g 1, 4.2.2, S. 42).<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sind die Ortslagen <strong>der</strong> Städte<br />

selbst, nicht jedoch die bis zur kommunalen Gebietsreform 2003 in den Städten aufgeg<strong>an</strong>genen,<br />

ursprünglich selbständigen Gemeinden. Wo erfor<strong>der</strong>lich, sind zusätzliche<br />

Stadtteile ben<strong>an</strong>nt o<strong>der</strong> ausdrücklich ausgenommen.<br />

Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des<br />

<strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s als Symbol dargestellt.<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam:<br />

Stadt Bad Belzig:<br />

Stadt Falkensee:<br />

Stadt Jüterbog<br />

Stadt Luckenwalde:<br />

Stadt Ludwigsfelde:<br />

Stadt Nauen:<br />

Stadt Rathenow:<br />

Stadt Teltow:<br />

Stadt Zossen:<br />

Ortslage von <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong><br />

Ortslage von Potsdam mit Stadtteilen Babelsberg,<br />

Bornstedt, Eiche und Golm<br />

Ortslage von Bad Belzig<br />

Ortslage von Falkensee ohne Ortsteil Waldheim<br />

Ortslage von Jüterbog<br />

Stadtgebiet von Luckenwalde ohne Ortsteile Fr<strong>an</strong>kenfelde<br />

und Kolzenburg<br />

Ortslage von Ludwigsfelde<br />

Ortslage von Nauen<br />

Ortslage von Rathenow ohne Weststadt (Neue Schleuse,<br />

Göttliner Chaussee) und Ortsteile<br />

Ortslage von Teltow ohne Ortsteile Ruhlsdorf und<br />

Sigridshorst<br />

Ortslage von Zossen<br />

Städte Beelitz-Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>): Ortslagen von Beelitz und Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Mit <strong>der</strong> Kommunalreform sind in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> räumlich große Verwaltungseinheiten entst<strong>an</strong>den. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

einige Mittelzentren umfassen heute neben <strong>der</strong> ursprünglichen Stadt eine größere Zahl von Teilorten ehemals<br />

selbständiger Gemeinden, die die Entwicklungsoptionen des Zentralen Ortes allein aufgrund neuer St<strong>an</strong>dorte<br />

11


vermehren. Dies k<strong>an</strong>n dazu führen, dass mehrere St<strong>an</strong>dorte im Stadtgebiet eines Zentralen Ortes unterein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

konkurrieren und raumrelev<strong>an</strong>te Interessenskonflikte auslösen. Günstige Bodenpreise lassen einen St<strong>an</strong>dort weit<br />

außerhalb des Stadtzentrums z.B. wirtschaftlich attraktiver erscheinen, während zur Funktionsstärkung des Zentralen<br />

Orts aus gemeinwirtschaftlicher Sicht ein St<strong>an</strong>dort im Hauptort o<strong>der</strong> gar in dessen Zentrum <strong>der</strong> günstigere<br />

ist. Daher sind im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> diese Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet<br />

und stets auf den vorh<strong>an</strong>denen Hauptort beschränkt.<br />

Potenziale<br />

Das Vorh<strong>an</strong>densein großer militärischer Konversionsflächen und <strong>der</strong>en Umnutzung und Belegung mit zentralörtlichen<br />

Funktionen, etwa das Justizviertel in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> o<strong>der</strong> die Kasernenareale in <strong>der</strong> Berliner<br />

und Nauener Vorstadt <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam haben die zentralen Funktionen bei<strong>der</strong> Oberzentren nachhaltig<br />

gestärkt. In allen Zentralen Orten <strong>der</strong> Region bestehen noch genügend Reserven für die Sicherung und<br />

Entwicklung zentralörtlicher Funktionen, so dass auf St<strong>an</strong>dorte in - auch in den hier nicht ausdrücklich zum<br />

Verständnis des Hauptorts gen<strong>an</strong>nten - Teilorten nicht ausgewichen werden muss.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Das Pl<strong>an</strong>element soll als Orientierung dafür dienen, insbeson<strong>der</strong>e höherwertigere und seltener nachgefragte<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge <strong>an</strong> zentralen St<strong>an</strong>dorten zu bündeln und so die ober- und mittelzentralen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Städte <strong>der</strong> Region zu stärken. Soweit möglich sollen dafür die Funktionsschwerpunkte mit z.T.<br />

erheblichen St<strong>an</strong>dortreserven genutzt werden. Wo im Einzelfall geeignete St<strong>an</strong>dorte für zentralörtliche Einrichtungen<br />

vorliegen o<strong>der</strong> mobilisierbar sind, ist dieser Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung im Zuge <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

berücksichtigen. Er k<strong>an</strong>n somit bei nachfolgenden Pl<strong>an</strong>verfahren aber auch begründet überwunden werden.<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s durch<br />

ein Symbol dargestellt.<br />

Zuweisung <strong>der</strong> Grundversorgung durch den LEP B-B<br />

L 2.4 (G)<br />

Die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes<br />

soll innerhalb <strong>der</strong> amtsfreien Gemeinden und innerhalb <strong>der</strong> Ämter für die amts<strong>an</strong>gehörigen<br />

Gemeinden abgesichert werden.<br />

Ergänzung aus dem Text <strong>der</strong> Begründung: Innerhalb <strong>der</strong> amtsfreien Gemeinden und innerhalb <strong>der</strong> Ämter ist eine<br />

räumliche Bündelung von Funktionen <strong>der</strong> Grundversorgung auf ausgewählte Funktionsschwerpunkte <strong>an</strong>zustreben.<br />

Zuweisung <strong>der</strong> Grundversorgung im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

2.2.1.2 (G) Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

In den Funktionsschwerpunkten <strong>der</strong> Grundversorgung sollen bestehende Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Grundversorgung gesichert und <strong>der</strong> Ansiedlung neuer Einrichtungen ein beson<strong>der</strong>es<br />

Gewicht eingeräumt werden.<br />

Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

2.2.1.2 bestimmten St<strong>an</strong>dorte in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.2.1.2 im Anh<strong>an</strong>g<br />

1, 4.2.1, S. 42).<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind – soweit eine beson<strong>der</strong>e Nennung<br />

nicht erfolgt - die Ortslagen <strong>der</strong> vor <strong>der</strong> kommunalen Gebietsreform 2003 ursprünglich<br />

selbständigen Städte und Gemeinden ohne ihre heutigen Ortsteile:<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte durch<br />

ein Symbol dargestellt.<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

Ortslage <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> zwischen Silok<strong>an</strong>al<br />

und Magdeburger Bahn,<br />

Ortslagen Görden und Hohenstücken<br />

12


L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam:<br />

Ortslage Potsdam<br />

Ortslagen Babelsberg, Bornstedt, Drewitz-Kirchsteigfeld,<br />

Eiche und Waldstadt<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>:<br />

Briesel<strong>an</strong>g:<br />

Dallgow-Döberitz:<br />

Stadt Falkensee:<br />

Friesack (Amt):<br />

Stadt Ketzin/<strong>Havel</strong>:<br />

Milower L<strong>an</strong>d:<br />

Nennhausen (Amt):<br />

Stadt Nauen:<br />

Stadt Premnitz:<br />

Stadt Rathenow:<br />

Rhinow (Amt):<br />

Schönwalde – Glien:<br />

Wustermark:<br />

Ortslage Briesel<strong>an</strong>g ohne Ortsteile<br />

Ortslage Dallgow-Döberitz ohne Ortsteil Dallgow-Dorf<br />

Ortslage Falkensee ohne Ortsteil Waldheim<br />

Ortslage Falkensee-Falkenhöh<br />

Ortslage Falkensee-Finkenkrug<br />

Stadt Friesack, Ortslage Friesack ohne Ortsteile<br />

Ortslage Ketzin ohne Ortsteile<br />

Ortslage Milow<br />

Gemeinde Nennhausen, Ortslage Nennhausen ohne weitere<br />

Ortsteile<br />

Ortslage Nauen ohne Ortsteile<br />

Ortslage Premnitz ohne Ortsteile<br />

Ortslage Rathenow Stadtgebiet ohne Weststadt (Neue<br />

Schleuse, Göttliner Chaussee) und ohne Ortsteile<br />

Stadt Rhinow, Ortslage Rhinow ohne Ortsteile<br />

Ortslage Schönwalde Siedlung<br />

Ortslage Wustermark und Ortslage Elstal ohne Ortsteile<br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark:<br />

Stadt Beelitz:<br />

Stadt Bad Belzig:<br />

Brück (Amt):<br />

Kloster Lehnin:<br />

Kleinmachnow:<br />

Michendorf:<br />

Niemegk (Amt):<br />

Nuthetal:<br />

Schwielowsee:<br />

Seddiner See:<br />

Stahnsdorf:<br />

Stadt Teltow<br />

Stadt Treuenbrietzen:<br />

Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>):<br />

Wiesenburg/Mark:<br />

Wusterwitz (Amt):<br />

Ziesar (Amt):<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong>:<br />

Am Mellensee:<br />

Stadt Baruth/Mark:<br />

Bl<strong>an</strong>kenfelde-Mahlow:<br />

Dahme (Amt):<br />

Großbeeren:<br />

Stadt Jüterbog:<br />

Stadt Luckenwalde:<br />

Stadt Ludwigsfelde:<br />

R<strong>an</strong>gsdorf:<br />

Stadt Trebbin:<br />

Stadt Zossen:<br />

Ortslage Beelitz ohne Ortsteile<br />

Ortslage Bad Belzig<br />

Stadt Brück, Ortslage Brück<br />

Ortslage Lehnin<br />

Ortslage Kleinmachnow ohne Ortsteil Dreilinden<br />

Ortslage Michendorf<br />

Stadt Niemegk, Ortslage Niemegk ohne weitere Ortsteile<br />

Ortslage Rehbrücke<br />

Ortslage Caputh<br />

Ortslage Neuseddin<br />

Ortslage Stahnsdorf<br />

Ortslage Teltow ohne Ortsteile Ruhlsdorf und Sigridshorst<br />

Ortslage Treuenbrietzen<br />

Ortslage Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>) und Ortslage Glindow<br />

Ortslage Wiesenburg/Mark<br />

Gemeinde Wusterwitz, Ortslage Wusterwitz<br />

Stadt Ziesar, Ortslage Ziesar<br />

Ortslage Sperenberg<br />

Ortslage Baruth/Mark<br />

Ortslage Bl<strong>an</strong>kenfelde und Ortslage Mahlow<br />

Stadt Dahme, Ortslage Dahme<br />

Ortslage Großbeeren<br />

Ortslage Jüterbog<br />

Ortslage Luckenwalde ohne Ortsteile Fr<strong>an</strong>kenfelde und<br />

Kolzenburg<br />

Ortslage Ludwigsfelde<br />

Ortslage R<strong>an</strong>gsdorf<br />

Ortslage Trebbin<br />

Ortslage Zossen<br />

13


Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Die hier gekennzeichneten Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind in <strong>der</strong> Regel die mit Abst<strong>an</strong>d am<br />

besten ausgestatteten Ortsteile einer Gemeinde bzw. <strong>der</strong> funktionale Hauptort <strong>der</strong> größten Gemeinde eines Amtes<br />

mit mehreren Gemeinden und <strong>der</strong>en Teilorten. Die Ausstattung <strong>der</strong> Grundversorgung umfasst in <strong>der</strong> Regel<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte, Schule <strong>der</strong> Primarstufe, Sitz <strong>der</strong> Kommunalverwaltung, Angebot allgemeinmedizinischer<br />

Praxis und, Zahnarztpraxis, Altenpflegeeinrichtung für die mobile Pflege, Freiluftsport<strong>an</strong>lage mit Normalspielfeld,<br />

Sporthalle. Diese Regelausstattung wird meist ergänzt durch Apotheke, B<strong>an</strong>kfiliale, Jugendbetreuung, Einzelh<strong>an</strong>dels<strong>an</strong>gebot<br />

im täglichen Bedarf mit Poststelle. Diese Einrichtungen gehen über den täglichen Bedarf<br />

(siehe Pl<strong>an</strong>element 2.1.1) hinaus, weswegen die St<strong>an</strong>dortbereiche für diese Stufe <strong>der</strong> Daseinsvorsorge von <strong>der</strong><br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Vorzugsräume abweichen können.<br />

Potenziale<br />

Die Daseinsvorsorge in <strong>der</strong> Grundversorgung ist in <strong>der</strong> Region nahezu flächendeckend gesichert. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Grenz- und R<strong>an</strong>dbereichen <strong>der</strong> Mittelbereiche verfügt die Region über starke Funktionsschwerpunkte, die<br />

die Grundversorgung heute und in Zukunft gut abdecken. Bis auf zwei Fälle konzentriert sich die Grundversorgung<br />

dabei auf einen Hauptort und erleichtert so die Zuordnung des Funktionsschwerpunkts. Daraus ergeben<br />

sich für die weitere Entwicklung und Sicherung <strong>der</strong> Grundversorgung Vorteile: die Grundversorgung k<strong>an</strong>n auf<br />

traditionellen Verflechtungen und eindeutigen Orientierungen aufbauen, die Hauptorte sind von den Ortsteilen<br />

ihrer Versorgungsbereiche in <strong>der</strong> Regel auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und bieten allein<br />

schon wegen <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Hauptorte einem großen Teil <strong>der</strong> Bevölkerung eine Versorgung <strong>der</strong> kurzen Wege.<br />

Diese Bündelung von Einrichtungen findet sich naturgemäß auch in allen Zentralen Orten <strong>der</strong> Region. Daher<br />

wurden auch die Zentralen Orte mit den Funktionsschwerpunkten <strong>der</strong> Grundversorgung gekennzeichnet. Fünf<br />

Funktionsschwerpunkte im ländlichen Raum Kloster Lehnin, Michendorf, Premnitz, Trebbin, Treuenbrietzen,<br />

sowie Bl<strong>an</strong>kenfelde-Mahlow, Briesel<strong>an</strong>g, Dallgow-Döberitz, Kleinmachnow, R<strong>an</strong>gsdorf, Stahnsdorf, Wustermark,<br />

Wustermark OL Elstal im Uml<strong>an</strong>d von Berlin gehen in ihrer Ausstattung sogar deutlich über diese Palette<br />

hinaus und verfügen wenigstens über Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I, ein breites Angebot <strong>an</strong> Fachärzten, stationäre<br />

Pflege- und Jugendbetreuungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, vielfältige Sport<strong>an</strong>lagen, Angebote in Gastronomie<br />

und Beherbergung und ein reicheres Einzelh<strong>an</strong>dels<strong>an</strong>gebot im täglichen und periodischen Bedarf und<br />

nicht zuletzt Kultureinrichtungen als bauliche Einrichtung mit festem Programm (z.B. über Musik-/Kultur-<br />

/Heimatverein).<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Mit diesem Angebot <strong>der</strong> Daseinsvorsorge verfügen die Städte und Gemeinden über günstige St<strong>an</strong>dortvoraussetzungen<br />

für die weitere Entwicklung. Dazu k<strong>an</strong>n es zweckmäßig sein, die Bedeutung des Hauptortes nach innen,<br />

etwa bei <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dspflege und Best<strong>an</strong>dsverbesserung <strong>der</strong> Grundversorgung, als auch nach außen, etwa bei <strong>der</strong><br />

Bewerbung um Investitionen, stärker als bisher zu unterstreichen und diese Profilierung beson<strong>der</strong>s zu betonen.<br />

Dies würde einen Beitrag zum Bild einer auch im ländlichen und dünn besiedelten Teil gut versorgten und ausgestatteten<br />

Region stärken und im Uml<strong>an</strong>d von Berlin die Leistungsstärke <strong>der</strong> Gemeinden in <strong>der</strong> Region unterstreichen.<br />

Selbst wenn durch den demografischen W<strong>an</strong>del für einzelne Einrichtungen Tragfähigkeitsgrenzen<br />

unterschritten werden und sich Lücken in <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> Grundversorgung abzeichnen sollten, sind die<br />

Gemeinden gut beraten, nach flexiblen Lösungen zu suchen um die Qualität ihrer Grundversorgung zu sichern.<br />

Hierzu können mobile Versorgungs<strong>an</strong>gebote und/o<strong>der</strong> Zusammenarbeitsformen mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde beitragen.<br />

Wie in den Zentralen Orten können sich aufgrund von mehreren, konkurrierenden St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>geboten raumrelev<strong>an</strong>te<br />

Konflikte ergeben, wenn privatwirtschaftlichen Interessen gemeinwirtschaftliche gegenüberstehen. Daher<br />

sind im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> diese Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung ebenfalls beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet<br />

und stets auf einen vorh<strong>an</strong>denen Hauptort beschränkt.<br />

Im Fall <strong>der</strong> beiden Oberzentren und <strong>der</strong> Stadt Falkensee sind neben <strong>der</strong> Stadtmitte mehrere Stadtteilzentren als<br />

Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung ausgewiesen. In <strong>der</strong> Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>) sowie den Gemeinden<br />

Bl<strong>an</strong>kenfelde-Mahlow und Wustermark sind jeweils zwei Ortsteile (Ortslagen Wer<strong>der</strong> und Glindow, Bl<strong>an</strong>kenfelde<br />

und Mahlow, Elstal und Wustermark) als Funktionsschwerpunkt ben<strong>an</strong>nt, die für sich Aufgaben <strong>der</strong><br />

Grundversorgung übernehmen können und sollen.<br />

14


In den Gemeinden bzw. Ämtern:<br />

Nennhausen (Amt):<br />

Schönwalde:<br />

Schwielowsee:<br />

Seddiner See:<br />

Am Mellensee:<br />

Ortslage Nennhausen<br />

Ortslage Schönwalde Siedlung<br />

Ortslage Caputh<br />

Ortslage Neuseddin<br />

Ortslage Sperenberg<br />

wurden Funktionsschwerpunkte gekennzeichnet, denen einzelne Ausstattungsmerkmale fehlen. Gleichwohl sind<br />

auch in diesen Schwerpunkten Einrichtungen <strong>der</strong> Grundversorgung ausschließlich (z.B. Nennhausen) o<strong>der</strong> zumindest<br />

relativ stark (z.B. Caputh, Pritzerbe) gebündelt, jeweils in einem städtebaulichen Zentrums<strong>an</strong>satz. Damit<br />

ist eine gute Voraussetzung dafür gegeben, diesen Hauptort im Fall möglicher Funktionserweiterungen bei <strong>der</strong><br />

Grundversorgung zu nutzen.<br />

Keine Funktionsschwerpunkte wurden in den Gemeinden Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> und Nuthe-Urstromtal ausgewiesen,<br />

da sich die Einrichtungen <strong>der</strong> Grundversorgung nicht auf einen Hauptort konzentrieren.<br />

In den Fällen, wo einzelne Funktionen im Hauptort auf Dauer nicht erfüllbar bleiben, o<strong>der</strong> fehlen, ergeben sich<br />

dennoch keine Versorgungsdefizite in <strong>der</strong> Grundversorgung, da diese Gemeinden dem nächsten Ober- (Amt<br />

Beetzsee, Schwielowsee) o<strong>der</strong> Mittelzentrum (Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong>, Nuthe-Urstromtal) unmittelbar benachbart sind<br />

und günstige Erreichbarkeitsverhältnisse bestehen.<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte durch ein Symbol dargestellt.<br />

15


2.3 St<strong>an</strong>dorte für die gewerbliche Entwicklung<br />

L 4.6 (G)<br />

Steuerung <strong>der</strong> gewerbliche Entwicklung durch den LEP B-B<br />

Für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben sollen die in <strong>der</strong> Festlegungskarte 1<br />

durch Symbole gekennzeichneten St<strong>an</strong>dorte vorgehalten und von einer kleinteiligen gewerblichen<br />

Nutzung freigehalten werden.<br />

Der LEP B-B weist für die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> folgende gewerblich-industrielle Vorsorgest<strong>an</strong>dorte<br />

aus:<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

Gelände des Flugplatzes Briest<br />

L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam: Gelände zwischen <strong>Havel</strong>k<strong>an</strong>al und A 10 westlich des Gewerbegebiets<br />

Marquardt-Satzkorn<br />

Gelände <strong>der</strong> ehemaligen „SAGO“ <strong>an</strong> B 2 und am Berliner<br />

Bahn-Außenring<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>:<br />

Stadt Premnitz:<br />

Gemeinde Wustermark:<br />

Gelände des ehemaligen Chemiefaserwerks<br />

Gelände zwischen <strong>Havel</strong>k<strong>an</strong>al und A 10 südlich <strong>der</strong> Ortslage<br />

Wustermark<br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark:<br />

Stadt Beelitz:<br />

Gelände südlich Fichtenwalde westlich A 9 und Wetzlarer<br />

Bahn<br />

Stadt Brück: Gelände des Gewerbest<strong>an</strong>dorts Brück-Linthe westlich <strong>der</strong> A 9<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong>:<br />

Stadt Jüterbog:<br />

Stadt Ludwigsfelde:<br />

Konversionsgelände Forst Zinna <strong>an</strong> B 101 und Anhalter Bahn<br />

Gelände am Gewerbest<strong>an</strong>dort „Preußenpark“ <strong>an</strong> A 10 und<br />

Anhalter Bahn<br />

2.3.1 (G) Sicherung eines wohnortnahen Arbeitsstätten<strong>an</strong>gebotes<br />

Der gewerbliche Siedlungsbest<strong>an</strong>d in räumlicher Zuordnung zu den Siedlungsschwerpunkten<br />

<strong>der</strong> Zentralen Orte sowie zu den Funktionsschwerpunkten <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

soll gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden.<br />

2.3.2 (G) Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte<br />

Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte sollen vorr<strong>an</strong>gig für industriellgewerbliche<br />

Nutzungen gesichert und entwickelt werden.<br />

Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

2.3.2 bestimmte St<strong>an</strong>dorte in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.3.2 im Anh<strong>an</strong>g 1,<br />

4.2.3, S. 43).<br />

Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte sind durch ein Symbol in <strong>der</strong> Festlegungskarte<br />

des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s dargestellt.<br />

Regional bedeutsame gewerbliche Schwerpunkte sind:<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Silok<strong>an</strong>al,<br />

Industriest<strong>an</strong>dort RIVA,<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>-Nord,<br />

16


Industrie- und Gewerbest<strong>an</strong>dort Flugplatz <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>-<br />

Briest,<br />

Vorsorgest<strong>an</strong>dort für großflächige gewerblich-industrielle<br />

Vorhaben gemäß LEP B-B, ggf. erweiterbar über die <strong>der</strong>zeit<br />

ausgewiesene Fläche im B-Pl<strong>an</strong> Nr. 22 "Solarkraftwerk<br />

<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>-Briest" <strong>der</strong> Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong><br />

Industriest<strong>an</strong>dort Kirchmöser,<br />

Industrie- und Gewerbest<strong>an</strong>dort Rietz-Schmerzke*<br />

*mit Anteilen <strong>der</strong> Gemeinde Kloster Lehnin<br />

L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam: Gewerbest<strong>an</strong>dort Babelsberg, Wissenschaftsst<strong>an</strong>dort<br />

Golm, Gewerbest<strong>an</strong>dort Nordwest, Industriest<strong>an</strong>dort<br />

Süd*<br />

*mit Anteilen <strong>der</strong> Gemeinde Nuthetal<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>:<br />

Briesel<strong>an</strong>g:<br />

Stadt Falkensee:<br />

Stadt Ketzin/<strong>Havel</strong>:<br />

Stadt Nauen:<br />

Stadt Premnitz:<br />

Stadt Rathenow:<br />

Wustermark:<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort GVZ Berlin-West (Nord)<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Briesel<strong>an</strong>g-Zeestow<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Falkensee-Süd<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Etzin<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Nauen-Ost<br />

Industriest<strong>an</strong>dort Premnitz<br />

Vorsorgest<strong>an</strong>dort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben<br />

gemäß LEP B-B, ggf. erweiterbar über die <strong>der</strong>zeit ausgewiesene<br />

Fläche im FNP Premnitz<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Rathenow-Süd<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort GVZ Berlin-West (Süd)<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Wustermark Nord*<br />

* mit Anteilen <strong>der</strong> Gemeinde Briesel<strong>an</strong>g<br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark:<br />

Stadt Bad Belzig:<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Belzig-Ost<br />

Stadt Brück: Gewerbe- und Industriest<strong>an</strong>dort Brück-Linthe* ,<br />

Vorsorgest<strong>an</strong>dort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben<br />

gemäß LEP B-B, ggf. erweiterbar über die <strong>der</strong>zeit ausgewiesene<br />

Fläche im FNP Brück und Linthe hinaus<br />

* mit Anteilen <strong>der</strong> Gemeinde Linthe<br />

Kleinmachnow:<br />

Stadt Niemegk:<br />

Seddiner See:<br />

Stahnsdorf:<br />

Stadt Teltow:<br />

Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>):<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Kleinmachnow-West<br />

Industriest<strong>an</strong>dort Niemegk<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Neuseddin<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Stahnsdorf<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Teltow-West<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>)-Nord,<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Plötzin/A 10<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong><br />

Stadt Baruth/Mark:<br />

Bl<strong>an</strong>kenfelde-Mahlow:<br />

Großbeeren:<br />

Stadt Luckenwalde:<br />

Stadt Ludwigsfelde:<br />

Nie<strong>der</strong>görsdorf:<br />

R<strong>an</strong>gsdorf:<br />

Industriest<strong>an</strong>dort Baruth-Nord<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Dahlewitz, Gewerbest<strong>an</strong>dort Glasow-<br />

Ost<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort GVZ Berlin-Süd<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Luckenwalde-West<br />

Industriest<strong>an</strong>dort Luckenwalde-Süd<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Nordwest, Gewerbest<strong>an</strong>dort Nordost,<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort Südwest<br />

Industriest<strong>an</strong>dort Altes Lager<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort R<strong>an</strong>gsdorf-Ost<br />

17


Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Mit den Vorsorgest<strong>an</strong>dorten des LEP B-B ist die Region für etwaige Nachfragen noch großen und zusammenhängenden<br />

Flächen mit günstiger Verkehrserschließung gut gerüstet. Diese Flächen sind ausnahmslos Großvorhaben<br />

vorbehalten, über <strong>der</strong>en künftige Nutzung <strong>der</strong>zeit (2010) keine Aussagen möglich sind.<br />

Potenziale<br />

Die Region verfügt d<strong>an</strong>eben über eine Reihe großer und verkehrlich gut erschlossener Gewerbegebiete, die für<br />

die Ansiedlung von Unternehmen mit mittlerem Flächenbedarf in Frage kommen. An diesen St<strong>an</strong>dorten haben<br />

sich für die Region wichtige Br<strong>an</strong>chen <strong>an</strong>gesiedelt, die auch zu den Br<strong>an</strong>chenkompetenzfel<strong>der</strong>n <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>s<br />

gehören. Unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em sind dies: Logistik (z.B. Briesel<strong>an</strong>g, Wustermark, Großbeeren), Metall (z.B. <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

a.d. <strong>Havel</strong>, Ludwigsfelde), Informationstechnologien/Medien (z.B. Potsdam, Kleinmachnow, Teltow) und<br />

Energie (z.B. Potsdam, Premnitz). Je nach Br<strong>an</strong>che bieten diese St<strong>an</strong>dorte <strong>an</strong>siedlungswilligen Unternehmen<br />

Fühlungsvorteile und Vernetzungen. Dies k<strong>an</strong>n zur Stärkung des Wirtschaftsprofils <strong>der</strong> Region beitragen. Wie<br />

bei den Vorzugsräumen Siedlung in Pl<strong>an</strong>satz 2.1.1 hängt eine positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung<br />

in <strong>der</strong> Region weniger von neuen, zusätzlichen Gewerbeflächen ab, son<strong>der</strong>n von einer bestmöglichen Nutzung<br />

des vorh<strong>an</strong>denen Best<strong>an</strong>des. Die im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> ausgewiesenen St<strong>an</strong>dorte sollen daher nicht für <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Nutzungen umgewidmet werden, auch wenn es in <strong>der</strong> Realisierung zu konjunkturellen Pausen mit mehr o<strong>der</strong><br />

weniger großen ungenutzten Teilflächen kommen k<strong>an</strong>n.<br />

Die im LEP B-B als Vorsorgest<strong>an</strong>dorte für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben ausgewiesenen St<strong>an</strong>dorte<br />

in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> a.d. <strong>Havel</strong>, Premnitz und Brück-Linthe gehören aufgrund <strong>der</strong> schon vorh<strong>an</strong>denen regional<br />

bedeutsamen gewerblichen Nutzung ebenfalls zum Kreis <strong>der</strong> regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkte<br />

im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>.<br />

Neben den Reserven innerhalb <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlich gesicherten Bereiche (ca. 5 700 ha Gewerbe- und Industrieflächen)<br />

gehören zu den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten auch potenzielle Erweiterungsflächen.<br />

Deren genau St<strong>an</strong>dortbestimmung und pl<strong>an</strong>erische Sicherung erfolgt durch die Kommunen und <strong>der</strong>en<br />

Bauleitpl<strong>an</strong>ung. Im Durchschnitt bieten die Schwerpunkte zusätzliche Reserven von ca. 10% des Best<strong>an</strong>des.<br />

Lediglich die St<strong>an</strong>dorte Stahlwerk RIVA (Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> a.d.H.), Neuseddin (Seddiner See), Etzin (Stadt<br />

Ketzin/<strong>Havel</strong>) und Luckenwalde-Süd (Stadt Luckenwalde) sind bereits zu 100% belegt.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elementes<br />

Mit diesem Pl<strong>an</strong>element als Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung wird den Kommunen künftig empfohlen, sich stärker<br />

<strong>der</strong> Mobilisierung vorh<strong>an</strong>dener Wirtschaftspotenziale in den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten<br />

zuzuwenden. Die vorh<strong>an</strong>denen Flächenreserven sollten dabei nicht „irgendwie“ genutzt werden, vielmehr sollte<br />

auf Fühlungsvorteile gleicher o<strong>der</strong> verw<strong>an</strong>dter Br<strong>an</strong>chen, Synergien, unternehmerische Zusammenarbeit, Netzwerkbildung<br />

und nicht zuletzt auf Innovation Wert gelegt werden. Schon die Vermarktung eines solchen St<strong>an</strong>dortes<br />

o<strong>der</strong> freier Teilflächen k<strong>an</strong>n darauf abzielen.<br />

Dieser Grundsatz unterliegt bei Beteiligungsverfahren folglich <strong>der</strong> kommunalen Abwägung, er k<strong>an</strong>n also bei<br />

Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Voraussetzungen (z.B. städtebaulicher Ordnungsbedarf, Umnutzungen, Pl<strong>an</strong>ung und<br />

Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen) überwunden werden.<br />

18


3 Kapitel Freiraum<br />

3.1 Freiraumsicherung<br />

Vorbemerkung<br />

Sicherung und Entwicklung des Freiraumes in <strong>der</strong> Region übernehmen im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong>2020</strong> zwei Pl<strong>an</strong>elemente.<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum nach Pl<strong>an</strong>satz 3.1.1 dienen neben <strong>der</strong> Sicherung und Entwicklung eines multifunktionalen<br />

Freiraumverbundsystems auch als überörtlich bedeutsamen Glie<strong>der</strong>ungselemente des Freiraums am<br />

R<strong>an</strong>d und zwischen Siedlungen. Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

nach Pl<strong>an</strong>satz 3.1.2 sind diejenigen Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten, die wegen<br />

ihrer Empfindlichkeit und prägenden Wirkung vor technogener Entstellung bewahrt werden sollen.<br />

3.1.1 (Z) Die Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum sind zu sichern und in ihrer Funktionsfähigkeit zu<br />

entwickeln.<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.1.1 abgegrenzten<br />

Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.1.1 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.1, S. 44).<br />

Raumbedeutsame In<strong>an</strong>spruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen,<br />

die die räumliche Entwicklung o<strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum beeinträchtigen,<br />

sind regelmäßig ausgeschlossen.<br />

In Ausnahmefällen können Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum in Anspruch genommen werden,<br />

wenn<br />

- ein öffentliches Interesse <strong>an</strong> <strong>der</strong> Realisierung einer überregional bedeutsamen Pl<strong>an</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Maßnahme besteht und <strong>der</strong> Zweck dieser In<strong>an</strong>spruchnahme nicht durch Nutzung<br />

von Flächen außerhalb des Vorr<strong>an</strong>ggebietes Freiraum erreicht werden k<strong>an</strong>n,<br />

- eine Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten außerhalb des in <strong>der</strong> Festlegungskarte<br />

1 des LEP B-B festgelegten Gestaltungsraumes Siedlung und im Rahmen <strong>der</strong><br />

zusätzlichen Entwicklungsoption (gemäß Pl<strong>an</strong>satz 4.5 (Z) Absatz 2 des LEP B-B) nachweislich<br />

nicht auf Flächen außerhalb des Vorr<strong>an</strong>ggebietes Freiraum möglich ist,<br />

- eine überregional bedeutsame lineare Infrastruktur nicht umgesetzt werden k<strong>an</strong>n, ohne<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum in Anspruch zu nehmen.<br />

Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Vorhaben ohne die In<strong>an</strong>spruchnahme von<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebieten Freiraum nicht realisierbar wäre und die In<strong>an</strong>spruchnahme minimiert<br />

wird.<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s als Fläche<br />

dargestellt.<br />

Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Bereits bei den Arbeiten zum <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> 1997 ist <strong>an</strong>gestrebt worden, wichtige, das Gefüge von Siedlungen<br />

und diese glie<strong>der</strong>nde Freiräume pl<strong>an</strong>erisch zu sichern. Mit dem seither nachlassenden Siedlungsdruck in nahezu<br />

allen Teilen <strong>der</strong> Region hat sich <strong>der</strong> regionalpl<strong>an</strong>erischen Steuerungsbedarf deutlich verringert. Zudem enthält<br />

<strong>der</strong> LEP B-B mit seinem Freiraumverbundsystem <strong>an</strong> vielen Stellen vor allem siedlungsnahe Freiräume, die als<br />

regionale Grünzüge im ersten <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> gesichert worden sind.<br />

Sicherungsbedarf ergibt sich aktuell dort, wo aus regionaler Sicht dieser Freiraumverbund Lücken hinterlässt<br />

(z.B. Seenkette im Naturpark Nuthe-Nieplitz zwischen Rieben und Siethen, Waldgebiete am Schierknitzberg<br />

östlich Wünsdorf) bzw. sich das Einbeziehen wertvoller Freiräume in das Freiraumverbundsystem aufdrängt<br />

(z.B. nördliche Parforceheide mit Stahnsdorfer Südwestkirchhof und Teltow-K<strong>an</strong>alaue, Grabenbereiche westlich<br />

<strong>der</strong> Unteren <strong>Havel</strong>).<br />

19


Pl<strong>an</strong>element<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>2020</strong> umfassen Freiräume mit folgenden Funktionen:<br />

- Beson<strong>der</strong>e Freiraumfunktion gemäß LEP B-B, Ziel 5.2 Tabelle 5<br />

- Gebiete mit regional bedeutsamer Glie<strong>der</strong>ungsfunktion in <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft (z.B. als Gewässerbereich o<strong>der</strong> Freiraum<br />

zwischen Siedlungen)<br />

Die jeweilige Freiraumfunktion <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>2020</strong> sind im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.4.2,<br />

Tabelle 3.1.01 S. 54 f.) wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Raumbedeutsame In<strong>an</strong>spruchnahmen <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum sowie Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen,<br />

die die Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum beeinträchtigen (insbeson<strong>der</strong>e Bebauungen aller Art und Nutzung<br />

sowie <strong>der</strong> Abbau nicht best<strong>an</strong>dsgeschützter oberflächennaher Rohstoffe – sofern diese raumbedeutsame und<br />

Freiraumfunktionen beeinträchtigende Ausmaße <strong>an</strong>nehmen) sind in den Vorr<strong>an</strong>ggebieten Freiraum regelmäßig<br />

ausgeschlossen. Diese Nutzungen sind nur unter den gen<strong>an</strong>nten Ausnahmebedingungen und nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

möglich, dass die In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum minimiert und <strong>der</strong> räumliche Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete erhalten bleibt.<br />

Mit <strong>der</strong> integrierten Freiraumentwicklung vereinbare Nutzungen wie ordnungsgemäße L<strong>an</strong>d-, Forst- und Fischereiwirtschaft<br />

o<strong>der</strong> die Erholungsnutzung, die die Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum nicht negativ beeinflussen, sind in den<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebieten Freiraum regelmäßig zulässig. Soweit hiervon fachgesetzlich beson<strong>der</strong>s geschützte Gebiete in<br />

den Vorr<strong>an</strong>ggebieten Freiraum betroffen sind, können sich daraus beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen ergeben, die über<br />

die Schutz<strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen des Pl<strong>an</strong>elements Vorr<strong>an</strong>ggebiet Freiraum hinausgehen. Teile <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum,<br />

die aufgrund ihrer reichen Naturausstattung, ihres Wasserreichtums, ihrer Bedeutung für den Hochwasserschutz<br />

sowie ihrer beson<strong>der</strong>en Naturhaushalts- und Lebensraumfunktionen eine herausgehobene Wertigkeit<br />

aufweisen, sind mit den Pl<strong>an</strong>elementen <strong>der</strong> Fachpl<strong>an</strong>ung zu sichern. Zur Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Wirksamkeit<br />

und Kohärenz sind die zu sichernden Werte in das übergreifende Gesamtsystem <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete<br />

Freiraum eingebunden.<br />

3.1.2 (Z) Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten<br />

Das Gefüge empfindlicher Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region<br />

aus bestehenden L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebieten und weiteren Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Empfindlichkeit<br />

ist hinsichtlich seiner typischen Merkmale zu sichern und zu entwickeln.<br />

Raumbedeutsame Maßnahmen, die zu einer Entstellung dieser empfindlichen Teilräume<br />

führen können, sind zu unterlassen.<br />

Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte<br />

als Fläche dargestellt.<br />

Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien<br />

zu 3.1.2 (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.1.2 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.1, S. 44) abgegrenzten<br />

folgenden Flächen in <strong>der</strong> Region:<br />

3.1.2.1 Tall<strong>an</strong>dschaften<br />

3.1.2.1.1 Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> mit<br />

3.1.2.1.1a LSG Königswald mit <strong>Havel</strong>seen und Seeburger Agrarl<strong>an</strong>dschaft<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Mittlere <strong>Havel</strong><br />

3.1.2.1.1b LSG Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Mittlere <strong>Havel</strong><br />

3.1.2.1.1c LSG Ketziner Bruchl<strong>an</strong>dschaft<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Mittlere <strong>Havel</strong><br />

3.1.2.1.1d LSG <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>er Osthavelnie<strong>der</strong>ung innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Mittlere <strong>Havel</strong><br />

3.1.2.1.1e LSG Lehniner Wald- und Seengebiet innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Lehniner Seenl<strong>an</strong>dschaft<br />

3.1.2.1.1f LSG <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>er Wald- und Seengebiet innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheiten Mittlere und Untere <strong>Havel</strong><br />

20


3.1.2.1.1g<br />

3.1.2.1.1h<br />

3.1.2.1.1i<br />

LSG Schmerzker Busch<br />

LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Untere <strong>Havel</strong><br />

Uferl<strong>an</strong>dschaft <strong>an</strong> <strong>der</strong> Unteren <strong>Havel</strong> nördlich von Plaue<br />

3.1.2.1.2 Nie<strong>der</strong>ungen von Nieplitz, Notte und Nuthe<br />

3.1.2.1.2a LSG Nuthetal Beelitzer S<strong>an</strong><strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Nuthe-Nieplitz Nie<strong>der</strong>ung<br />

3.1.2.1.2b LSG Baruther Urstromtal und Luckenwal<strong>der</strong> Heide innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Nuthetal<br />

3.1.2.1.2c LSG Notte-Nie<strong>der</strong>ung<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Notte-Tall<strong>an</strong>dschaft<br />

3.1.2.1.3 Dahme<br />

3.1.2.1.3a Oberlauf <strong>der</strong> Dahme zwischen Dahmequelle und Dahme-Schwebendorf<br />

3.1.2.1.3b Oberes Dahmetal zwischen Görsdorf und Regionsgrenze<br />

3.1.2.1.4 Schweinitzer Fließ<br />

3.1.2.1.4a LSG Bärwal<strong>der</strong> Ländchen<br />

3.1.2.1.4b Tall<strong>an</strong>dschaft des Schweinitzer Fließ innerhalb <strong>der</strong> Region<br />

3.1.2.2 Luchl<strong>an</strong>dschaften<br />

3.1.2.2.1 Großes <strong>Havel</strong>ländisches Luch:<br />

3.1.2.2.1a LSG Westhavell<strong>an</strong>d<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Großes <strong>Havel</strong>ländisches Luch<br />

3.1.2.2.1b LSG Nauen-Briesel<strong>an</strong>g-Krämer<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Großes <strong>Havel</strong>ländisches Luch<br />

3.1.2.2.1c Luchl<strong>an</strong>dschaft nördlich Friesack<br />

3.1.2.2.1d Luchl<strong>an</strong>dschaft nordwestlich Nauen<br />

3.1.2.2.2 Glogau-Baruther Urstromtal:<br />

3.1.2.2.2a LSG Baruther Urstromtal und Luckenwal<strong>der</strong> Heide innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Glogau-Baruther Urstromtal<br />

3.1.2.2.2b LSG Nuthetal Beelitzer S<strong>an</strong><strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Glogau-Baruther Urstromtal<br />

3.1.2.2.2c LSG Hoher <strong>Fläming</strong> – Belziger L<strong>an</strong>dschaftswiesen<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Glogau-Baruther Urstromtal<br />

3.1.2.2.2d LSG <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>er Wald- und Seengebiet innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Glogau-Baruther Urstromtal<br />

3.1.2.2.2e Luchl<strong>an</strong>dschaft Brücker-Luckenwal<strong>der</strong> Urstromtal<br />

3.1.2.2.2f Luchl<strong>an</strong>dschaft Belziger L<strong>an</strong>dschaftswiesen<br />

3.1.2.2.2g Luchl<strong>an</strong>dschaft Fiener Bruch<br />

3.1.2.2.3 Luchl<strong>an</strong>dschaft K<strong>an</strong>iner Luch<br />

3.1.2.2.3a Luchl<strong>an</strong>dschaft K<strong>an</strong>iner Luch mit Abflußgraben<br />

3.1.2.3 Platten<br />

3.1.2.3.1 Nauener Platte<br />

3.1.2.3.1a LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Nauener Platte<br />

3.1.2.3.1b südwestliche Nauener Platte<br />

3.1.2.3.2 Karower Platte und Genthiner Platte (im folgenden nur „Karower Platte“)<br />

3.1.2.3.2a LSG <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>er Wald- und Seengebiet innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Karower Platte<br />

3.1.2.3.2b nördliche Karower Platte<br />

3.1.2.3.3 Glindower Platte<br />

3.1.2.3.3a Glindower Platte<br />

3.1.2.3.4 Teltow<br />

3.1.2.3.4a LSG Parforceheide<br />

3.1.2.3.4b nördlicher Teltow <strong>der</strong> Stahnsdorfer Rieselfel<strong>der</strong> (auch historische Kulturl<strong>an</strong>dschaft)<br />

21


3.1.2.3.4c<br />

3.1.2.3.4d<br />

3.1.2.3.4e<br />

3.1.2.3.4f<br />

LSG Die<strong>der</strong>sdorfer Heide und Großbeerener Graben<br />

LSG Nuthetal Beelitzer S<strong>an</strong><strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Teltow<br />

LSG Notte-Nie<strong>der</strong>ung<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Teltow<br />

mittlerer Teltow<br />

3.1.2.3.5 Platte des Nie<strong>der</strong>en <strong>Fläming</strong><br />

3.1.2.3.5a Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> südlich B 102<br />

3.1.2.4 Höhen, Ländchen und Heiden<br />

3.1.2.4.1 Ländchen Rhinow<br />

LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Ländchen Rhinow<br />

3.1.2.4.2 Ländchen Friesack<br />

3.1.2.4.3 L<strong>an</strong>d Schollene<br />

LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit L<strong>an</strong>d Schollene<br />

LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Ländchen Friesack<br />

3.1.2.4.4 Rathenower-Ribbecker Heiden<br />

3.1.2.4.4a LSG Westhavell<strong>an</strong>d innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Rathenower-Ribbecker-<br />

Heiden<br />

3.1.2.4.4b Rathenower-Ribbecker Heiden: Bohnenl<strong>an</strong>d-Sattel nördlich <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

a.d.H.<br />

3.1.2.4.5 Ländchen Glien<br />

LSG Nauen-Briesel<strong>an</strong>g-Krämer<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Ländchen Glien<br />

3.1.2.4.6 Döberitzer Heide<br />

LSG Königswald mit <strong>Havel</strong>seen und Seeburger Agrarl<strong>an</strong>dschaft<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Döberitzer Heide<br />

3.1.2.4.7 Zauche<br />

3.1.2.4.7a LSG Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet<br />

innerhalb <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheit Zauche<br />

3.1.2.4.7b LSG Lehniner Wald- und Seengebiet innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Zauche<br />

3.1.2.4.7c LSG Nuthetal Beelitzer S<strong>an</strong><strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Zauche<br />

3.1.2.4.8 Hoher <strong>Fläming</strong><br />

3.1.2.4.8a LSG Hoher <strong>Fläming</strong> - Belziger L<strong>an</strong>dschaftswiesen<br />

3.1.2.4.9 Luckenwal<strong>der</strong>-Kummersdorfer-Wünsdorfer Heide<br />

3.1.2.4.9a LSG Baruther Urstromtal und Luckenwal<strong>der</strong> Heide innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Luckenwal<strong>der</strong>-Kummersdorfer-Wünsdorfer Heide<br />

3.1.2.4.9b Luckenwal<strong>der</strong>-Kummersdorfer-Wünsdorfer Heide: Schießplatz Kummersdorf<br />

(auch historische Kulturl<strong>an</strong>dschaft)<br />

3.1.2.4.10 Höhen des Nie<strong>der</strong>en <strong>Fläming</strong> (nördlicher Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong>)<br />

3.1.2.4.10a LSG Baruther Urstromtal und Luckenwal<strong>der</strong> Heide innerhalb <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheit Nördlicher Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong><br />

3.1.2.4.11 Nie<strong>der</strong>lausitzer L<strong>an</strong>drücken<br />

3.1.2.4.11a Rochau-Kolpiener Heide<br />

Die empfindlichen Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten sind in ihrer Lage und<br />

Ausdehnung in <strong>der</strong> Festlegungskarte dargestellt.<br />

22


Erläuterung und Begründung<br />

Naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung und L<strong>an</strong>dschaftseinheiten in <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

Die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> ist großräumig in vier L<strong>an</strong>dschaftseinheiten geglie<strong>der</strong>t. Diese L<strong>an</strong>dschaftseinheiten<br />

unterscheiden sich vonein<strong>an</strong><strong>der</strong> durch natur- und kulturräumliche Merkmale, was zum Verständnis <strong>der</strong> Empfindlichkeit<br />

bzw. Robustheit vor bzw. gegenüber Überformungen und Entstellungen von Bedeutung ist. Diese<br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheiten sind in <strong>der</strong> Übersichtskarte 3.1.02 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.5 auf S. 112 dargestellt; auf sie wird in<br />

den nachfolgenden Abschnitten beson<strong>der</strong>s Bezug genommen.<br />

Natur- und kulturräumliche Alleinstellungsmerkmale <strong>der</strong> Region<br />

Keine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Region <strong>der</strong> nordostdeutschen Tiefebene ist so stark geprägt durch mehrere l<strong>an</strong>ge und weite Talzüge<br />

zweier Urstromtäler wie die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong>. Hinzu kommen die beiden kürzeren Talabschnitte von<br />

Unterer und Mittlerer <strong>Havel</strong> mit noch weitgehend naturnahem Gewässerverlauf und Uferzonen. Allenfalls am<br />

Unterlauf <strong>der</strong> O<strong>der</strong> o<strong>der</strong> entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Elbe finden sich ähnlich weite Tal- bzw. Nie<strong>der</strong>ungsl<strong>an</strong>dschaften. Ebenso<br />

einmalig in ihrer Ausdehnung ist die große und offene Platte des Nie<strong>der</strong>en <strong>Fläming</strong>. An<strong>der</strong>e Regionen in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

sind dagegen viel kleinteiliger geglie<strong>der</strong>t, ihnen fehlen die über 60 km l<strong>an</strong>g gezogenen und offenen<br />

Großformen. Lausitz, Prignitz und Uckermark werden durch kleinteiligere, flachwellige bis kuppige L<strong>an</strong>dschaften<br />

bestimmt und allenfalls ausgedehnte, bewaldete Heiden (z.B. Wittstock-Ruppiner, Schorfheide) verteilen<br />

sich über alle Regionen des L<strong>an</strong>des. Die starke Prägung durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Umgestaltung <strong>der</strong><br />

Erdoberfläche belegen auch die L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiete <strong>der</strong> Region. 13 von 19 Verordnungen heben im<br />

Schutzzweck unmittelbar auf diese Formenbildung ab, wenngleich die Schutzgebietsabgrenzung beson<strong>der</strong>s bei<br />

den großen Schutzgebieten die Grenzen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheiten regelmäßig überspringen.<br />

Die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> gehört auch zu den bedeutendsten Kulturl<strong>an</strong>dschaften <strong>der</strong> mitteleuropäischen<br />

Geschichte. Aus einer scheinbar unbedeutenden, armseligen Grenzmark entwickelt sich ein starkes Kurfürstentum<br />

und mit Berlin die Mitte des Königreiches Preußen und Deutschl<strong>an</strong>ds. Die herausragende kulturgeschichtliche<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> ist eng verknüpft mit den naturräumlichen Eigenheiten in den vier<br />

L<strong>an</strong>dschaftseinheiten. Der W<strong>an</strong>del von einer Natur- und einer Kulturl<strong>an</strong>dschaft beginnt mit Innovationen in <strong>der</strong><br />

L<strong>an</strong>dwirtschaft und im Bauwesen, beide ausgelöst durch die Zisterzienser. Trockenere Platten werden wie<strong>der</strong><br />

besiedelt, die Siedlungs- und Bevölkerungsdichte nimmt vor allem durch die schon im Spätmittelalter einsetzende<br />

Kolonisation zu, dauerhafte Stadtsiedlungen mit Stadtrecht entstehen und hinterlassen bis heute Zeugen und<br />

Pioniere erster Feldstein- und Ziegelbaukunst vor allem in den Kirchenbauten. Der Dreißigjährige Krieg wirft<br />

die Region weit zurück: mehr als 100 Jahre vergehen, bis <strong>der</strong> St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vorkriegsbevölkerung um 1800 wie<strong>der</strong><br />

erreicht ist, Die Entvölkerung bereitet aber einer dritten Innovation den Weg: die Trockenlegung <strong>der</strong> Luche und<br />

<strong>der</strong> Tall<strong>an</strong>dschaften bietet neues Siedell<strong>an</strong>d für weitere Kolonisationen und die Möglichkeit in Ufersümpfen <strong>der</strong><br />

<strong>Havel</strong> mit Potsdam eine neue Residenz zu gestalten. Geringe Bodenfruchtbarkeit, Rohstoffarmut und eine durch<br />

Kriege immer wie<strong>der</strong> unterbrochene Raumentwicklung tragen aber auch dazu bei, dass die Region bis heute mit<br />

rund 110 Einwohnern je km² eher dünn besiedelt ist. Der kulturl<strong>an</strong>dschaftliche Gestaltungswille und die Fähigkeit<br />

und Zähigkeit, auch schwere Rückschläge auszuhalten und auszugleichen machen die Region dennoch einzigartig:<br />

in den Tall<strong>an</strong>dschaften, Luchen und Platten bietet sich ein einmaliges Gefüge für die Projektion von<br />

1000 Jahren Geschichte aus unterschiedlichen St<strong>an</strong>d- und Bezugspunkten und damit die Grundlage für ebenso<br />

vielfältige Identifikationen.<br />

Anlass: Risiken <strong>der</strong> technogenen Entstellung<br />

Die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> ist in ihrer Geschichte über die Jahrhun<strong>der</strong>te hinweg von großräumigen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

gekennzeichnet. Einige haben die Region spürbar aufgewertet und verschönert wie etwa die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Potsdamer Kulturl<strong>an</strong>dschaft aus einem sumpfigen Nie<strong>der</strong>ungsgebiet <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>. An<strong>der</strong>e wie <strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Heide in pl<strong>an</strong>mäßig bewirtschafteten Wald haben sich nur allmählich vollzogen, spiegeln sich jedoch im<br />

Ergebnis überwiegend positiv im Bewusstsein <strong>der</strong> Bewohner und Gäste <strong>der</strong> Region (z.B. Lied von <strong>der</strong> “märkischen<br />

Heide“). Wie<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e wie Industrialisierung und Militarisierung belasten die Region teilweise noch<br />

immer, haben sie in ihrer l<strong>an</strong>dschaftlichen Subst<strong>an</strong>z aber nicht deformiert o<strong>der</strong> entstellt.<br />

Neue Risiken <strong>der</strong> technogenen Entstellung bringen Energiewende und Klimaw<strong>an</strong>del-Anpassung mit sich. Der<br />

Flächenbedarf für Windenergie- und Fotovoltaik<strong>an</strong>lagen und den Energiepfl<strong>an</strong>zen<strong>an</strong>bau für die nächsten 20<br />

Jahre lässt sich <strong>der</strong>zeit für die Region allenfalls sehr grob abschätzen. Schon heute ist aber zu erkennen, welche<br />

technogene Entstellung <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft beispielsweise durch mo<strong>der</strong>ne Windenergie<strong>an</strong>lagen möglich sein k<strong>an</strong>n.<br />

Hohe und höchste Bauwerke <strong>der</strong> Region bilden seit Jahrhun<strong>der</strong>ten die Kirchtürme, in Dörfern selten 25 m Bauhöhe<br />

überschreitend, in Städten bis <strong>an</strong> 90 m her<strong>an</strong>reichend (Garnisonskirche Potsdam 88 m, Katharinenkirche<br />

<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> 72 m). Auch Prof<strong>an</strong>bauten wie Wassertürme (Kirchmöser: 60 m, Wustermark 56 m,<br />

23


Jüterbog 42,6 m Höhe), Kraftwerksschornsteine z.B. Premnitz: 90 m) liegen in Größenordnungen unter 100 m<br />

Bauhöhe. Einzig die Schornsteine <strong>der</strong> Kraftwerke Ludwigsfelde mit 170 m und Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>) mit 130 m überschreiten<br />

die 100-Meter-Grenze; sie sprengen in dieser Höhe auch die Maßstäbe <strong>der</strong> engeren baulichen und weiteren<br />

l<strong>an</strong>dschaftlichen Umgebung. Vergleicht m<strong>an</strong> diese beiden Solitäre mit den zwischenzeitlich beidseits <strong>der</strong> A<br />

9 bei Brück errichteten Windenergie<strong>an</strong>lagen mit 138 m Naben- und 196 m Bauhöhe, so wird deutlich, dass mit<br />

Bauhöhen von rund 200 Metern die Konzentration von Windenergie<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> einem St<strong>an</strong>dort wie Schlalach die<br />

dortige L<strong>an</strong>dschaft des Brücker Urstromtales entstellt. Auch aus größerer Entfernung wie etwa von <strong>der</strong> A 9 beim<br />

km 12.0 Richtungsfahrbahn Halle, nimmt <strong>der</strong> unvoreingenommene Betrachter überwiegend die Anlagen wahr,<br />

die übrige kleinteilige Anlagenumgebung tritt hinter diesem Erscheinungsbild zurück. Die Schlote von Ludwigsfelde<br />

und Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>) treten zwar auch domin<strong>an</strong>t in Erscheinung, bieten aber nicht das Bild einer Schornsteinl<strong>an</strong>dschaft,<br />

son<strong>der</strong>n einer industriell geprägten Siedlung mit einem einzelnen, hohen Schornstein. Entstellungen<br />

ähnlichen Ausmaßes könnten mit einem erheblich ausgeweiteten Energiepfl<strong>an</strong>zen<strong>an</strong>bau o<strong>der</strong> großflächigen,<br />

bisherige Anlagengrößen weit übertreffende Fotovoltaik<strong>an</strong>lagen einhergehen.<br />

Je offener eine L<strong>an</strong>dschaft, je geringer die Vorbelastung durch die L<strong>an</strong>dschaft störende Elemente, je kleinteiliger<br />

die Siedlungsstrukturen etwa in Form von rein dörflichen Siedlungen und je abwechslungsreicher die Vegetation,<br />

desto größer das Ausmaß <strong>der</strong> Entstellung. Es liegt daher im Interesse gerade <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong>,<br />

bei <strong>der</strong> räumlichen Pl<strong>an</strong>ung beson<strong>der</strong>s rücksichtsvoll vorzugehen und empfindliche Regionsteile zu identifizieren,<br />

vor Entstellungen zu schützen und neue, entstellende Nutzungs<strong>an</strong>sprüche auf die weniger empfindliche<br />

Teilräume zu lenken.<br />

Ein größerer Teil insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> offenen Tal- und Luchl<strong>an</strong>dschaften ist durch Rechtsverordnungen als L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebiet<br />

bereits vor Entstellung geschützt. Deren genereller Schutzzweck, die „Bewahrung <strong>der</strong> Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft“, verbunden mit <strong>der</strong> „Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes“ stellt <strong>an</strong> die Charakteristik <strong>der</strong> geschützten Gebiete aber naturgemäß höhere<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen. Entsprechend vielfältig sind die Nutzungsbeschränkungen in den Verordnungen.<br />

Der Schutz vor Entstellung k<strong>an</strong>n demgegenüber nicht so <strong>an</strong>spruchsvoll sein und beschränkt sich auf die beson<strong>der</strong>e<br />

Eigenart und damit die Empfindlichkeit <strong>der</strong> vor Entstellung zu bewahrenden Teile <strong>der</strong> Region, die durch<br />

L<strong>an</strong>dschaftsschutzgebietsverordnungen bisher nicht geschützt sind. Als Grundlage für die Identifizierung l<strong>an</strong>dschaftlicher<br />

Empfindlichkeiten werden im Folgenden die naturräumlichen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region<br />

her<strong>an</strong>gezogen. Anh<strong>an</strong>d <strong>der</strong> jeweiligen Eigenart <strong>der</strong> vier großen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten wird untersucht und festgestellt,<br />

ob und wo empfindliche Teilräume aufgrund <strong>der</strong> Ausprägung <strong>der</strong> typischen Eigenarten beson<strong>der</strong>s schutzbedürftig<br />

sind. Im Gegenzug liefert die Untersuchung weniger empfindliche Teilräume, die Lasten einer l<strong>an</strong>dschaftlichen<br />

Entstellung hinnehmen sollen. Im Ergebnis zeigen die Tabellen S. 59 ff., dass unabhängig von heutigen<br />

Vorbelastungen die überwiegend stärker bewaldeten und im Relief bewegteren Teile <strong>der</strong> Region Entstellungen<br />

eher verkraften als offene Tal-, Luch- und Plattenl<strong>an</strong>dschaften. Wo letztere aber bereits industriell<br />

und/o<strong>der</strong> infrastrukturell überformt o<strong>der</strong> bereits entstellt sind (z.B. östliche Nauener Platte) erscheint eine weitere<br />

Belastung dieser Teilräume eher vertretbar als eine Belastung noch wenig belasteter Teilräume (z.B. westliche<br />

Nauener Platte).<br />

Die naturräumlichen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

Die hier bestimmten naturräumlichen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten stützen sich auf die sehr grobe Abgrenzung im<br />

H<strong>an</strong>dbuch <strong>der</strong> naturräumlichen Glie<strong>der</strong>ung Deutschl<strong>an</strong>ds. D<strong>an</strong>ach liegt die Region g<strong>an</strong>z im „Ostdeutschen Platten-<br />

und Heidel<strong>an</strong>d“ und umfasst zu großen Teilen die Haupteinheiten Nr. 78 „Luchl<strong>an</strong>d“, Nr. 81 „Mittelbr<strong>an</strong>denburgische<br />

Platten und Nie<strong>der</strong>ungen“ sowie Nr. 85 „<strong>Fläming</strong>“. Den flächenmäßig größten Teil nehmen dabei<br />

die offenen Tal- und Luchl<strong>an</strong>dschaften ein. Diese Haupteinheiten wurden weiter unterglie<strong>der</strong>t und zwar nach den<br />

vor Ort wahrnehmbaren Grenzen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheiten durch Reliefunterschiede, Gewässer und Vegetation.<br />

Dadurch ergeben sich unwesentliche Unterschiede zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en, ähnlichen Abgrenzungen (z.B. L<strong>an</strong>dschaftsrahmenpl<strong>an</strong><br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark 2006).<br />

Die naturräumlichen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> sind in <strong>der</strong> Übersichtskarte 3.1.02 im<br />

Anh<strong>an</strong>g 1, 4.5. auf S. 112 dargestellt, auf S. 55 ff. beschrieben sowie mit ihren zusammengefassten Hauptmerkmalen<br />

und ihrer Unterscheidung nach empfindlichen und weniger empfindlichen Teilräumen im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.4.2<br />

in Tabelle 3.1.02 auf S. 59 ff. dargestellt. Tabelle 3.1.03 auf S. 61 ff. enthält eine zusammengefasste Darstellung<br />

<strong>der</strong> Hauptmerkmale <strong>der</strong> empfindlichen Teilräume <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheiten.<br />

24


Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Das Pl<strong>an</strong>element 3.1.2 hat eine unmittelbare, ausschließende Wirkung im Pl<strong>an</strong>ungskriterium 3.2.1.2.4 im Abschnitt<br />

3.2 Windenergienutzung (siehe Anh<strong>an</strong>g 1, Abschnitt 4.3.2, S.45). Dadurch werden die empfindlichen<br />

Teilräume vor technogener Entstellung durch diese Art <strong>der</strong> Energieerzeugung freigehalten. Diese Wirkung ist<br />

vor allem durch die bisher in <strong>der</strong> Region betriebenen Windenergie<strong>an</strong>lagen begründet, die nicht nur unempfindliche<br />

Teilräume <strong>der</strong> regionalen Kulturl<strong>an</strong>dschaft mit ihren St<strong>an</strong>dorten belegen. Vorausgeg<strong>an</strong>gene Pl<strong>an</strong>ungen haben<br />

dies nicht immer hinreichend beachtet (z.B. Anlagen bei Zitz, bei Boecke o<strong>der</strong> südlich <strong>der</strong> B 102 im Nie<strong>der</strong>en<br />

<strong>Fläming</strong>). Ebenso hat sich gezeigt, dass die Region über viele und ausgedehnte, weniger empfindliche L<strong>an</strong>dschaftseinheiten<br />

o<strong>der</strong> ihre Teilräume verfügt, <strong>der</strong>en Potenziale für die Windenergienutzung auszuschöpfen sind<br />

(z.B. Zauche, Teile des Teltow, vgl. Tabelle 3.1.02 S. 59ff).<br />

Möglichen Entstellungen durch großflächige Fotovoltaik<strong>an</strong>lagen müssen im Einzelfall solcher Vorhaben geprüft<br />

und abgewogen werden. Eine beispielsweise 200 ha umfassende Fotovoltaik<strong>an</strong>lage löst auf einem gut einsehbaren<br />

St<strong>an</strong>dort im Großen <strong>Havel</strong>ländischen Luch eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Wirkung aus als auf dem abgelegenen ehemaligen<br />

Flughafen <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>-Briest.<br />

25


3.2 Windenergienutzung<br />

Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung soll in <strong>der</strong> Region<br />

wenige, aber große Flächen für die Windenergienutzung ermöglichen. Durch Konzentration bzw. Bündelung von<br />

Anlagen ist es jedoch unvermeidlich, dass nicht alle heute vorh<strong>an</strong>dene Windenergie<strong>an</strong>lagen in diesem Pl<strong>an</strong>ungskonzept<br />

eingebettet sein können; vielmehr wird künftig ein beachtlicher Anlagenbest<strong>an</strong>d außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete<br />

liegen. Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept zielt somit darauf ab, <strong>der</strong> Windenergienutzung in hinreichendem Maß<br />

Flächen <strong>an</strong>zubieten aber auch gleichzeitig in ausreichendem Umf<strong>an</strong>g Flächenreserven für die Anlagenverlagerung<br />

(Repowering) bereit zu stellen.<br />

3.2.1 (Z) Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus <strong>der</strong> Windenergienutzung ist eine geordnete<br />

und konzentrierte Errichtung von raumbedeutsamen Windenergie<strong>an</strong>lagen in den Eignungsgebieten<br />

für die Windenergienutzung zu gewährleisten.<br />

Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

3.2.1 abgegrenzten Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.2.1.1 bis 3.2.1.4<br />

im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.2, S. 44ff.).<br />

Außerhalb <strong>der</strong> dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 ist die Errichtung<br />

raumbedeutsamer Windenergie<strong>an</strong>lagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

für die Vorbehaltsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.3 (siehe S. 30).<br />

Innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Eignungsgebiete entfalten die Festsetzungen Bindungswirkung<br />

gegenüber raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen, Maßnahmen und Entscheidungen öffentlicher<br />

Stellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1.<br />

In <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> werden folgende 24 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

bestimmt:<br />

Tabelle 3.2.01: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Lfd. Eignungsgebiet L<strong>an</strong>dkreis<br />

Stadt, Gemeinde Größe Sonstige Hinweise<br />

in ha<br />

Nr.<br />

11 Schmetzdorfer-<br />

Böhner Heide<br />

HVL Milower L<strong>an</strong>d 640 mit Teilflächen des<br />

Eignungsgebiets nach<br />

3.2.2 11a<br />

12 Nauener Platte West HVL Stadt Nauen 825 nur Eignungsgebiet<br />

13 Nauener Platte Ost HVL Städte Ketzin/<strong>Havel</strong><br />

und Nauen, Gemeinde<br />

Wustermark<br />

14 Möthlitz HVL Gemeinde Milower<br />

L<strong>an</strong>d<br />

21 Karower Platte PM Gemeinden Bensdorf<br />

und Wusterwitz<br />

22 Dretzen PM Gemeinde Buckautal 204<br />

23 Westliche Zauche PM Gemeinden Golzow, 1.647<br />

Kloster Lehnin<br />

24 Bliesendorfer Heide PM Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>),<br />

945<br />

Gemeinden<br />

Kloster Lehnin,<br />

Schwielowsee<br />

25 Reesdorfer-Schäper PM Stadt Beelitz 723<br />

Heide<br />

26 Wittbrietzen PM Städte Beelitz und 1.014<br />

Treuenbrietzen,<br />

Gemeinde Nuthe-<br />

Urstromtal<br />

27 Schlalach PM Stadt Brück,<br />

Gemeinden Linthe<br />

und Mühlenfließ<br />

392<br />

26<br />

12a nach 3.2.2<br />

1.026 nur Eignungsgebiet<br />

13a nach 3.2.2<br />

146<br />

500 mit Teilflächen des<br />

Eignungsgebiets nach<br />

3.2.2 21a


Lfd. Eignungsgebiet<br />

Nr.<br />

28 Treuenbrietzener<br />

Vorfläming<br />

L<strong>an</strong>dkreis<br />

PM<br />

Stadt, Gemeinde<br />

Stadt Treuenbrietzen,<br />

Gemeinde Mühlenfließ<br />

29 Feldheim-Lindow PM, TF Stadt Treuenbrietzen,<br />

Gemeinde Nie<strong>der</strong>görsdorf<br />

30 Genshagener Heide PM, TF Stadt Teltow, Gemeinden<br />

Stahnsdorf<br />

und Großbeeren<br />

Größe<br />

in ha<br />

31 Trebbin-Lü<strong>der</strong>sdorf TF Stadt Trebbin 168<br />

32 Trebbin-Wiesenhagen TF Stadt Trebbin, Gemeinde<br />

Nuthe-<br />

Urstromtal<br />

723<br />

33 Wünsdorfer Heide TF Stadt Zossen 721<br />

34 Altes Lager TF Städte Jüterbog und 465<br />

Treuenbrietzen<br />

35 Heidehof TF Stadt Jüterbog, Gemeinde<br />

Nuthe-<br />

Urstromtal<br />

781<br />

36 Sernower Heide TF Gemeinde Nie<strong>der</strong>er<br />

<strong>Fläming</strong><br />

37 Schlenzer-<br />

TF Städte Baruth und<br />

Wahlsdorfer Heide<br />

Dahme, Gemeinde<br />

Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong>,<br />

38 Merzdorfer Heide TF Stadt Baruth 490<br />

39 Illmersdorfer Holz TF Stadt Dahme, Gemeinde<br />

972<br />

Ihlow<br />

40 Dahme TF, Stadt Dahme, Dahmetal,<br />

1.424<br />

(LDS)<br />

(Heideblick)<br />

Summe 17.632<br />

Sonstige Hinweise<br />

868 mit Teilfläche des<br />

Eignungsgebiets nach<br />

3.2.2 28a<br />

1.371<br />

293<br />

487 nur Eignungsgebiet<br />

36a nach 3.2.2<br />

807<br />

In den fett gedruckten Gebieten stehen am 01.03.2012 keine Windenergie<strong>an</strong>lagen. Das Gebiet Nr. 40 ist Best<strong>an</strong>dteil<br />

eines Regionsgrenzen überschreitenden Eignungsgebietes. Der/die in <strong>der</strong> Nachbarregion betroffene L<strong>an</strong>dkreis/Kommune<br />

ist eingeklammert. Mit <strong>der</strong> Nummerierung soll die Zugehörigkeit zum jeweiligen L<strong>an</strong>dkreis sichtbar<br />

sein: 10er Gebiete L<strong>an</strong>dkreis HVL, 20er Gebiete L<strong>an</strong>dkreis PM, 30/40er Gebiet(e) L<strong>an</strong>dkreis TF.<br />

Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Durch die Klimaschutzziele <strong>der</strong> EU, Deutschl<strong>an</strong>ds und des L<strong>an</strong>des <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> soll <strong>der</strong> Anteil erneuerbarer<br />

Energien weiter gesteigert werden. Bis <strong>2020</strong> sollen nach <strong>der</strong> Energiestrategie des L<strong>an</strong>des (Beschluss des L<strong>an</strong>dtages<br />

vom 18.05.2006) <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> erneuerbaren Energien am Primärenergiebedarf auf 20% und darin <strong>der</strong> Beitrag<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung von 11 (2004) auf 55 Petajoule bzw. auf eine Erzeugungskapazität von 7 500 MW<br />

(<strong>2020</strong>) <strong>an</strong>steigen. Hierzu wird eine Zunahme des Flächenbedarfs von mindestens 50% <strong>an</strong>genommen. Geht m<strong>an</strong><br />

von einer gleichmäßigen Verteilung über alle fünf Pl<strong>an</strong>ungsregionen des L<strong>an</strong>des so müssten in <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

bis <strong>2020</strong> rund 11 500 ha Eignungsgebiete ausgewiesen werden.<br />

Pl<strong>an</strong>element und Potenziale<br />

Die in <strong>der</strong> oben enthaltenen Tabelle 3.2.01 aufgeführten Eignungsgebiete umfassen ohne die Vorbehaltsgebiete<br />

nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.3 insgesamt eine Fläche von ca. 17.632 ha und damit rund 2,6 % <strong>der</strong> Regionsfläche. Unter<br />

Berücksichtigung eines vorh<strong>an</strong>denen Anlagenbest<strong>an</strong>des, <strong>der</strong> erst in einigen Jahren bzw. sogar Jahrzehnten erneuert<br />

wird, stehen für Windenergie<strong>an</strong>lagen des heutigen Typ (ca. 3 MW installierte Leistung, 5 Anlagen je 100<br />

ha) Flächen für insgesamt 2 600 MW installierte Leistung zur Verfügung. Zieht m<strong>an</strong> hiervon die geschätzte<br />

installierte Leistung (1,4 MW je Anlage) <strong>der</strong>jenigen 278 Anlagen ab, die außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete nach<br />

Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 stehen und die längerfristig verlagert werden, verbleibt ein Leistungsumf<strong>an</strong>g von ca. 2 200 MW.<br />

Damit ist in <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> <strong>der</strong> Windenergienutzung hinreichend Raum verschafft worden.<br />

Tabelle 3.2.02: Flächengrößen nach Anwendung <strong>der</strong> Ausschluss- und Restriktionskriterien<br />

27


Fläche <strong>der</strong> Region nach Abzug von Flächen mit Ausschluss<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung nach Kriteriengruppe<br />

3.2.1.1 (Suchraum Stufe 1a)<br />

Fläche <strong>der</strong> Region nach Abzug von Flächen mit Ausschluss<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung nach Kriteriengruppe<br />

3.2.1.1 und 3.2.1.2 (Suchraum Stufe 1b)<br />

Fläche <strong>der</strong> Region nach Abzug von Flächen mit Ausschluss<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung nach Kriteriengruppe<br />

3.2.1.1, 3.2.1.2 und 3.2.1.3<br />

(Potenzialfläche für die Windenergienutzung)<br />

Fläche <strong>der</strong> Region nach Abzug aller Flächen, die Ausschluss-<br />

und Restriktionskriterien unterliegen bzw.<br />

Fläche aller Eignungsgebiete für die Windenergie-<br />

28<br />

Fläche Flächen<strong>an</strong>teil in %<br />

2 469,8 km² 36,3<br />

460,5 km² 6,8<br />

217,3 km² 3,2<br />

nutzung nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 177,0 km² 2,6<br />

Flächen<strong>an</strong>teil Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung<br />

35,8 km² 0,4<br />

Repowering nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 (s.u.)<br />

Fläche aller Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 abzüglich<br />

Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung<br />

Repowering nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2<br />

141,2 km² 2,1<br />

Fläche <strong>der</strong> Region insgesamt 6 799 km² 100,0%<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird die Errichtung von raumbedeutsamen<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Stelle in <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> ausgeschlossen. Der mit <strong>der</strong> Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Eignungsgebiete verbundene Ausschluss von Windenergie<strong>an</strong>lagen außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete<br />

stellt ein beachtenspflichtiges Ziel <strong>der</strong> Raumordnung dar. Eine Regelung <strong>der</strong> konkreten Anlagenst<strong>an</strong>dorte im<br />

Eignungsgebiet bleibt <strong>der</strong> Abwägung sonstiger, nicht raumbedeutsamer Bel<strong>an</strong>ge wie etwa <strong>der</strong> örtlichen Situation<br />

<strong>der</strong> Grundstückszuschnitte, <strong>der</strong> Leitungs- und Wegerechte in den dafür vorgesehenen Pl<strong>an</strong>ungs- und Genehmigungsverfahren<br />

vorbehalten.<br />

Es wird empfohlen, die Anlagen in den Eignungsgebieten auf l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

entl<strong>an</strong>g von Wegen zu errichten und zu betreiben, um die Freiflächenin<strong>an</strong>spruchnahme so gering wie möglich zu<br />

halten. Dadurch werden un<strong>an</strong>gemessene Mehraufwendungen für die Flächenbewirtschaftung <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dwirte<br />

ebenso vermieden wie un<strong>an</strong>gemessene große Eingriffe in den Waldbest<strong>an</strong>d. Bei <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es<br />

<strong>2020</strong> ist in allen Informationsver<strong>an</strong>staltungen 2010 und 2011 davon ausgeg<strong>an</strong>gen worden, dass sich <strong>der</strong><br />

Waldverlust durch Windenergie<strong>an</strong>lagen einschließlich <strong>der</strong>en Erschließung auf einen Wert um 0,6 ha je Anlage<br />

einstellen wird. Diese Orientierung erscheint bei dem zwischenzeitlich notwendigen Anlagenabst<strong>an</strong>d von ca. 300<br />

m zwischen Anlagen von knapp 200 m Bauhöhe gerechtfertigt.<br />

3.2.2 (Z) Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ innerhalb <strong>der</strong><br />

Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Die Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ sind dem Ersatz von<br />

Alt<strong>an</strong>lagen, die sich außerhalb von Windeignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 befinden,<br />

vorbehalten und in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s durch eine hellere Schraffur<br />

mit kräftigerem Umriss als Fläche dargestellt.<br />

In <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> werden folgende Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ festgesetzt:<br />

Tabelle 3.2.20 Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“<br />

Nr.<br />

11a<br />

Eignungsgebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Zweckbindung<br />

Schmetzdorfer-Böhner<br />

Heide<br />

L<strong>an</strong>d<br />

-<br />

kreis<br />

Stadt, Gemeinde<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

HVL Milower L<strong>an</strong>d 290<br />

12a Nauener Platte West HVL Stadt Nauen 825*


Nr.<br />

Eignungsgebiet mit beson<strong>der</strong>er<br />

Zweckbindung<br />

L<strong>an</strong>d<br />

-<br />

kreis<br />

Stadt, Gemeinde<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

13a Nauener Platte Ost HVL Stadt Ketzin/ <strong>Havel</strong> 1 026*<br />

21a Karower Platte PM Gemeinden Bensdorf und Wusterwitz 365<br />

28a<br />

Treuenbrietzener Vorfläming<br />

PM<br />

Stadt Treuenbrietzen, Gem. Mühlenfließ<br />

36a Sernower Heide TF Gemeinde Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> 487*<br />

Summe 3 579*<br />

586<br />

* Die mit * versehenen Flächen<strong>an</strong>gaben beziehen sich auf die Gesamtgröße des Eignungsgebietes. Wegen<br />

<strong>der</strong> aktuellen Belegung mit Windenergie<strong>an</strong>lagen ist die <strong>der</strong> Anlagenverlagerung aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gebieten<br />

zur Verfügung stehende Fläche tatsächlich kleiner, z.B. in <strong>der</strong> Sernower Heide nur ungefähr 160 ha<br />

(vgl. auch Tabelle 3.2.05).<br />

Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Ziel des Repowering ist es, eine o<strong>der</strong> mehrere Windenergie<strong>an</strong>lagen auch schon vor Ablauf <strong>der</strong> technisch möglichen<br />

Betriebsdauer durch mo<strong>der</strong>nere, wesentlich leistungsstärkere Anlage zu ersetzen. Liegen die St<strong>an</strong>dorte<br />

dieser Anlagen außerhalb von Eignungsgebieten, müssen für das Repowering Ersatzst<strong>an</strong>dorte in Eignungsgebieten<br />

bereitgestellt werden. Repowering von Anlagen mit St<strong>an</strong>dort außerhalb von Eignungsgebieten ist somit mit<br />

einer St<strong>an</strong>dortverlagerung dieser Anlagen verbunden. Anlagen innerhalb von Windeignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz<br />

3.2.1 sind von dieser Regelung ausgenommen. Mit <strong>der</strong> Verlagerung ist die Wie<strong>der</strong>herstellung einer weniger<br />

gestörten Umweltsituation außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete verbunden. Aufgrund des Alters <strong>der</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

erster Generation im Leistungsbereich von unter 1 MW besteht mittlerweile ein großes Repoweringpotenzial.<br />

Realistischerweise ist freilich <strong>an</strong>zunehmen, dass <strong>der</strong> Repowering- bzw. Verlagerungsbedarf nur für solche<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen besteht, die im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2020</strong> bzw. 2025 wenigstens ein Alter von 20 Jahren<br />

und damit das Ende ihrer normalen Lebensdauer erreicht haben bzw. erreichen. Es würde keinen Sinn machen,<br />

für die Verlagerung mo<strong>der</strong>ner Anlagen Flächen zu reservieren, die in diesem Zeitraum nicht verlagert werden.<br />

Anlagen, die nach 2005 errichtet worden sind, zählen daher nicht zu „Alt<strong>an</strong>lagen“ und damit grundsätzlich nicht<br />

zum Verlagerungspotenzial. Die Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ nach Pl<strong>an</strong>satz<br />

3.2.2 schaffen somit Raum für den Ersatz von Alt<strong>an</strong>lagen und insbeson<strong>der</strong>e für diejenigen, die von den beson<strong>der</strong>en<br />

fin<strong>an</strong>ziellen Anreizen für das („Repowering“) nach § 30 des EEG i.d.F. vom 01.01.2012 profitieren.<br />

Heutige und weitere, im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum zu erwartende fin<strong>an</strong>zielle Anreize können für die jeweiligen Eigentümer<br />

ein Anlass sein, den St<strong>an</strong>dort einer Alt<strong>an</strong>lage und damit auch den rechtlichen Best<strong>an</strong>dsschutz aufzugeben,<br />

wenn ihm dafür eine geeignete, regionalpl<strong>an</strong>erisch gesicherte St<strong>an</strong>dortalternative geboten wird. Das Pl<strong>an</strong>element<br />

des Eignungsgebietes mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ sichert hierfür Ersatzst<strong>an</strong>dorte, um das Störungspotenzial<br />

von Alt<strong>an</strong>lagen vor allem <strong>an</strong> jenen St<strong>an</strong>dorten zu verringern, die durch die Ausweisung von Eignungsgebieten<br />

ohnehin belastet sind und noch weiter belastet werden. In <strong>der</strong> Region stehen am 01.01.2012 273<br />

Anlagen außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1. Der Ersatz von Alt<strong>an</strong>lagen mit St<strong>an</strong>dort innerhalb<br />

<strong>der</strong> Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 ist von dieser Regelung nicht berührt.<br />

Das durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong>2020</strong> steuerbare Verlagerungspotenzial wird wie folgt bestimmt (alle St<strong>an</strong>dort- und<br />

Leistungs<strong>an</strong>gaben nach Unterlagen <strong>der</strong> Regionalen Pl<strong>an</strong>ungsstelle):<br />

Alt<strong>an</strong>lagengruppe 1:<br />

Die Alt<strong>an</strong>lagengruppe 1 zielt auf diejenigen Anlagenbestände ab, <strong>der</strong>en St<strong>an</strong>dorte durch Anwendung <strong>der</strong> Restriktionskriterien<br />

für eine Festsetzung als Eignungsgebiete nicht in Frage kommen und die durch ihre relativ große<br />

Anzahl (10 und mehr) von Anlagen das Pl<strong>an</strong>ungskonzept des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s wesentlich stärker stören als einzelne<br />

Anlagen. Diese Anlagengruppe umfasst insgesamt 157 Anlagen mit 230,5 MW (siehe Tabelle 3.2.21 im Anh<strong>an</strong>g<br />

1 Seite 125).<br />

Alt<strong>an</strong>lagengruppe 2<br />

Zur Alt<strong>an</strong>lagengruppe 2 zählen diejenigen Alt<strong>an</strong>lagen, die als kleinere Gruppe in Siedlungsnähe o<strong>der</strong> in empfindlichen<br />

Teilräumen <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten und <strong>an</strong> <strong>der</strong>en R<strong>an</strong>d ein beson<strong>der</strong>es Störpotenzial<br />

29


darstellen. Diese Anlagengruppe umfasst insgesamt 68 Anlagen mit 81,3 MW (siehe Tabelle 3.2.22 im Anh<strong>an</strong>g<br />

1 Seite 125).<br />

In den beiden Alt<strong>an</strong>lagenguppen werden 181 <strong>der</strong> insgesamt 273 außerhalb von Eignungsgebieten errichteten<br />

Alt<strong>an</strong>lagen erfasst. Geht m<strong>an</strong> nunmehr davon aus, dass nicht für alle 181 <strong>der</strong> vor 2005 errichteten Alt<strong>an</strong>lagen die<br />

Möglichkeit des Repowering und <strong>der</strong> St<strong>an</strong>dortverlagerung genutzt wird, so erscheint die Größenordnung <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Regelung erfassten Alt<strong>an</strong>lagen als ausreichend bemessen und realistisch. Nimmt m<strong>an</strong> ferner <strong>an</strong>, dass im<br />

Pl<strong>an</strong>ungszeitraum aufgrund <strong>der</strong> technischen Weiterentwicklung auch die installierte Leistung je Anlage weiter<br />

steigt, so bietet die gewählte Berechnungsgrundlage von 7 ha je MW installierter Leistung einen zusätzlichen<br />

„Puffer“ nach oben.<br />

Pl<strong>an</strong>element und Potenziale<br />

Das Pl<strong>an</strong>element „Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ innerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete“<br />

ist aus <strong>der</strong> Gesamtkulisse aller Eignungsgebiete für die Windenergienutzung nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 entwickelt<br />

worden (s.o.). Der Flächenbedarf aus beiden Alt<strong>an</strong>lagengruppen 1 und 2 für eine Verlagerung beträgt ca. 1.609<br />

ha und wird räumlich so verteilt, dass <strong>der</strong> Aufbau neuer und <strong>der</strong> Abbau alter Anlagen möglichst nah beiein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

liegen, um so Belastungen auszugleichen. Dabei entstehen drei Eignungsgebiete, die vollständig und drei Eignungsgebiete,<br />

die zu Anteilen zwischen 45% und 73% für die Alt<strong>an</strong>lagenverlagerung bestimmt sind (siehe Tabelle<br />

3.2.23 im Anh<strong>an</strong>g 1 Seite 126).<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Die Eignungsgebiete mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Zweckbindung Repowering sollen vollständig dem Repowering und<br />

<strong>der</strong> Anlagenumsetzung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass bei je<strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Anlage in den Eignungsgebieten<br />

nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 nachzuweisen ist, dass für den mit <strong>der</strong> Anlage errichteten Leistungsumf<strong>an</strong>g im gleichen<br />

Umf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Stelle in <strong>der</strong> Region Alt<strong>an</strong>lagen mit diesem Leistungsumf<strong>an</strong>g zurückgebaut werden. Es<br />

dürfen innerhalb dieser Gebiete keine Anlagen errichtet werden, die nicht gleichzeitig einen Rückbau <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Stelle in <strong>der</strong> Region und insbeson<strong>der</strong>e in den Teilräumen aus Alt<strong>an</strong>lagengruppe 1 und 2 auslösen. Anlagenerrichtung<br />

und Anlagenrückbau müssen hinsichtlich <strong>der</strong> installierter Anlagenleistung in einem gleichwertigen Verhältnis<br />

zu ein<strong>an</strong><strong>der</strong> stehen, d.h. es ist mindestens ein Rückbau in <strong>der</strong> Leistungsgröße vorzunehmen, die <strong>der</strong> installierten<br />

Leistung <strong>der</strong> zu errichtenden Anlagen entspricht.<br />

Bei den Eignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 Nr. 11a, 21a und 28a (s. o.) muss <strong>der</strong>en Fläche innerhalb des größeren<br />

Eignungsgebietes nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 Nr. 11, 21 und 28 bestimmt werden. Dabei ist <strong>an</strong>gestrebt worden,<br />

mit dem Flächenzuschnitt möglichst gleich strukturierte (Wald/offene L<strong>an</strong>dschaft), im Falle von Gebiets<strong>an</strong>teilen<br />

zweier Kommunen auch ähnlich große Flächen im jeweiligen Gemeindegebiet festzusetzen. Zugunsten einer<br />

zusammenhängenden Eignungsgebietsfläche mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Zweckbindung „Repowering“ ist auf weitere<br />

Teilungen verzichtet. Sofern möglich ist das Eignungsgebiet nach 3.2.2 innerhalb des Eignungsgebietes nach<br />

3.2.1 auch näher <strong>an</strong> Siedlungen und empfindliche L<strong>an</strong>dschaftsteile platziert worden. Denn es ist davon auszugehen,<br />

dass die Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden und die Flächen<br />

damit längere Zeit frei bleiben. Da bei diesen drei, sehr unterschiedlich strukturierten Gebieten sich keine<br />

einheitliche Vorgehensweise <strong>an</strong>geboten hat, ist auf die Ausarbeitung ein dies regelndes Pl<strong>an</strong>ungskriterium nicht<br />

möglich gewesen.<br />

3.2.3 (G) Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Windenergienutzung umfassen Schutzzonen in einem Radius<br />

von 600 Meter um Siedlungsplätze im Außenbereich.<br />

In den Vorbehaltsgebieten sind den Bel<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Windenergienutzung bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

mit entgegenstehenden Bel<strong>an</strong>gen ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beizumessen.<br />

Vorbehaltsgebiete können d<strong>an</strong>n in vollem Umf<strong>an</strong>g für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />

stehen, wenn ihnen die Voraussetzungen für immissionsschutzrechtliche begründete<br />

Abstände zur Wohnnutzung entfallen.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s<br />

durch ein Symbol mit dem jeweiligen Flächen<strong>an</strong>teil in % <strong>der</strong> für die mit Repowering<br />

verbundene Anlagenumsetzung in den Eignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1<br />

dargestellt.<br />

30


Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung sind folgende Siedlungsplätze:<br />

Gemeinde Milower L<strong>an</strong>d:<br />

Gemeinde Pl<strong>an</strong>ebruch:<br />

Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>):<br />

Gemeinde Großbeeren:<br />

Stadt Dahme<br />

Forsthaus Oberheide<br />

Forsthaus Oberjünne<br />

Oberförsterei Resau<br />

Wohngebäude am Umsp<strong>an</strong>nwerk Neubeeren<br />

Fortshaus Wahlsdorf<br />

Erläuterung und Begründung<br />

In einigen Eignungsgebieten befinden sich einzelne Siedlungsplätze mit Wohnnutzung, die aufgrund ihres<br />

Schutz<strong>an</strong>spruches gegenüber Immissionen einen Mindestabst<strong>an</strong>d zu Windenergie<strong>an</strong>lagen von 600 Metern begründen.<br />

Grenzt m<strong>an</strong> diese Schutzbereiche um einzelne Siedlungsplätze aus den Eignungsgebieten aus, so gehen<br />

dadurch <strong>an</strong> sich günstige Flächen für die Windenergienutzung verloren. Es erscheint daher zweckmäßig, <strong>an</strong><br />

diesen St<strong>an</strong>dorten Optionen offen zu halten für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Ausschlusskriteriums<br />

3.2.1.2.1c (siehe S. 45) durch die Aufgabe <strong>der</strong> Wohnnutzung entfallen.<br />

31


3.3 Sicherung oberflächennaher Rohstoffe<br />

Aufgabenzuweisung durch den LEP B-B<br />

L 6.9 (G):<br />

Die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger soll als<br />

wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte<br />

sollen hierbei minimiert werden.<br />

Räumliche Ausweisung durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

3.3.1 (Z) Vorr<strong>an</strong>ggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />

In Vorr<strong>an</strong>ggebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind oberflächennahe<br />

Rohstoffvorkommen von regionaler Bedeutung zu nutzen und zu sichern.<br />

Nutzungen in diesen Vorr<strong>an</strong>ggebieten, die dem Abbau <strong>der</strong> Lagerstätten in diesen Gebieten<br />

entgegenstehen o<strong>der</strong> den Abbau beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien<br />

zu 3.3.1 abgegrenzten Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

3.3.1 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.3, S. 47 ff.):<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte<br />

des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s als schraffierte Flächen dargestellt.<br />

Nr.<br />

Gebietsbezeichnung Rohstoffart Stadt/Gemeinde<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong><br />

VR 01 Lietzow S<strong>an</strong>d Nauen<br />

VR 02 Großwudicke S<strong>an</strong>d Milower L<strong>an</strong>d<br />

VR 03 Zachow S<strong>an</strong>d Ketzin/<strong>Havel</strong><br />

VR 04 Knoblauch-Ketzin S<strong>an</strong>d Ketzin/<strong>Havel</strong><br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark<br />

VR 05 Damsdorf S<strong>an</strong>d Groß Kreutz (<strong>Havel</strong>) u.<br />

Kloster Lehnin<br />

VR 06 Güterfelde S<strong>an</strong>d Stahnsdorf<br />

VR 07 Emstal S<strong>an</strong>d Kloster Lehnin<br />

VR 08 Michelsdorf S<strong>an</strong>d Kloster Lehnin<br />

VR 09 Krahne S<strong>an</strong>d Kloster Lehnin<br />

VR 10 Viesen S<strong>an</strong>d Rosenau<br />

VR 11 Reetz Ton Wiesenburg/Mark<br />

VR 12 Niemegk S<strong>an</strong>d Niemegk und Pl<strong>an</strong>etal<br />

VR 13 Rietz S<strong>an</strong>d Treuenbrietzen<br />

VR 14 Nichel S<strong>an</strong>d Mühlenfließ<br />

VR 15 Nie<strong>der</strong>werbig S<strong>an</strong>d Mühlenfließ und Treuenbrietzen<br />

VR 16 Linthe West S<strong>an</strong>d Brück, Linthe, Mühlenfließ u. Pl<strong>an</strong>etal<br />

VR 17 Linthe Süd S<strong>an</strong>d Linthe und Mühlenfließ<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong><br />

VR 18 Zossen S<strong>an</strong>d Zossen<br />

VR 19 Lindow S<strong>an</strong>d Nie<strong>der</strong>görsdorf<br />

VR 20 Waldstadt S<strong>an</strong>d Zossen<br />

VR 21 Glienick Ton Zossen<br />

VR 22 Horstfelde S<strong>an</strong>d Zossen<br />

VR 23 Markendorf S<strong>an</strong>d Jüterbog<br />

32


3.3.2 (G) Vorbehaltsgebiete für die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe<br />

In Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe sollen regional bedeutsame<br />

Rohstoffvorkommen hinsichtlich entgegen stehen<strong>der</strong> Nutzungen dauerhaft und<br />

l<strong>an</strong>gfristig gesichert werden.<br />

Vorbehaltsgebiete sollten weitestmöglich von Bebauung und/o<strong>der</strong> konkurrierenden<br />

Raum<strong>an</strong>sprüchen, welche eine mögliche Rohstoffgewinnung dauerhaft erschweren o<strong>der</strong><br />

behin<strong>der</strong>n, freigehalten werden.<br />

Vorbehaltsgebiete für die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien<br />

zu 3.3.2 abgegrenzten Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

3.3.2 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.3, S. 47 ff.).<br />

Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte<br />

des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s als Flächenkontur dargestellt.<br />

Nr.<br />

Gebietsbezeichnung Rohstoffart Stadt/Gemeinde<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong><br />

VB 01 Nennhausen Ton Nennhausen<br />

VB 02 Vieritz Kattenberge S<strong>an</strong>d Milower L<strong>an</strong>d<br />

VB 03 Vieritz West S<strong>an</strong>d Milower L<strong>an</strong>d<br />

VB 04 Nitzahn S<strong>an</strong>d Milower L<strong>an</strong>d<br />

VB 05 Möthlitz Ton Milower L<strong>an</strong>d<br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark<br />

VB 06 Vehlen S<strong>an</strong>d Bensdorf<br />

VB 07 Bensdorf West S<strong>an</strong>d Bensdorf<br />

VB 08 Bensdorf Ost S<strong>an</strong>d Bensdorf<br />

VB 09 Schmerzke S<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong><br />

VB 10 Reetz Ton Wiesenburg/Mark<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong><br />

VB 11 Sernow Süd S<strong>an</strong>d Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong><br />

VB 12 Gräfendorf S<strong>an</strong>d Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong><br />

Begründung und Erläuterung<br />

Anlass<br />

Gemäß zugehöriger Erläuterung zum Pl<strong>an</strong>satz 6.9 (G) des LEP B-B sind entsprechende Zielkonflikte mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Raumnutzungen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung durch die Festlegung eines ausreichenden Potenzials <strong>an</strong><br />

Raumordnungsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe zu lösen. Abschnitt 3.3 ist gemäß Richtlinie<br />

für die Aufstellung, Fortschreibung, Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung von Regionalplänen des Ministeriums für<br />

Infrastruktur und Raumordnung des L<strong>an</strong>des <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> vom 03. Juli 2009 pflichtiges Thema für Regionalpläne.<br />

Die Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> verfügt über zahlreiche großflächige S<strong>an</strong>d und Kiess<strong>an</strong>dlagerstätten, aus denen<br />

ein Anteil von ca. 90 % aller geför<strong>der</strong>ten oberflächennahen Rohstoffe gewonnen wird. Deutlich geringere regionale<br />

Bedeutung (ca. 10%) erl<strong>an</strong>gt d<strong>an</strong>eben <strong>der</strong> Abbau von Ton und Quarzs<strong>an</strong>d. Im l<strong>an</strong>gjährigen Mittel werden in<br />

<strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> jährlich etwa 4 Mio. Tonnen oberflächennahe Rohstoffe gewonnen, wobei etwa<br />

20 % <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch den S<strong>an</strong>dtagebau Horstfelde im L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong> erbracht wird. Der größte<br />

Tontagebau befindet sich in Wiesenburg-Reetz im L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark. Auf einen Zeitraum von 10<br />

Jahren berechnet und eine gleich bleibende För<strong>der</strong>menge vorausgesetzt, besteht <strong>der</strong>zeit ein Gewinnungsbedarf<br />

von etwa 40 Mio. Tonnen Rohmaterial. Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Lagerstättenmäch-<br />

33


tigkeit werden zur Bereitstellung dieser För<strong>der</strong>mengen im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum bis <strong>2020</strong> neue Abbauflächen in<br />

einem Umf<strong>an</strong>g von ca. 1.100 ha benötigt.<br />

Bedarf und Potenziale<br />

Ausg<strong>an</strong>gssituation<br />

Um Verfälschungen am Bedarfsgerüst infolge kurzfristiger wirtschaftlicher Entwicklungen (z.B. Krisenjahre<br />

2008-2010) auszuschließen wurde <strong>der</strong> Zeitraum 1994-2007 zu Grunde gelegt.<br />

Tabelle 3.3.01: Entwicklung <strong>der</strong> Abbaumengen von Steinen und Kiess<strong>an</strong>drohstoffen im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

von 1994 bis 2007 (auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> amtlichen Abbaumengenerfassung in<br />

Mio. t)<br />

Jahr<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

Rohför<strong>der</strong>ung<br />

30,0 33,5 35,5 34,0 32,5 30,2 29,0 25,0 24,2 24,9 22,6 21,0 17,6 20,9<br />

in Mio. t<br />

Quelle: Rohstoffbericht <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> 2007, ergänzt durch Angaben des LBGR<br />

Die durchschnittliche jährliche Rohför<strong>der</strong>menge von Steinen und Kiess<strong>an</strong>drohstoffen im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

beträgt: 27,2 Mio. t (1994 - 2007); 20,5 Mio. t (2004 - 2007).<br />

Tabelle 3.3.02: Steine- und Erdenbergbau in Mio. t Rohför<strong>der</strong>ung<br />

Rohstoff 2004 2005 2006 2007 Durchschnitt<br />

p.a. 2004-2007<br />

Kies/Kiess<strong>an</strong>d 13,65 12,06 8,97 14,02 13<br />

Quarzs<strong>an</strong>d 3,28 3,44 2,94 0,82 3<br />

Kalkstein* 3,24 2,85 3,08 3,3 3<br />

Grauwacke* 1,38 1,73 1,77 1,9 3<br />

Ton 0,51 0,96 0,4 0,4 0,6<br />

Torf* 0,001 0,004 0,001 0,01 0,004<br />

Gesamt 22,06 21,04 17,16 20,84<br />

* keine Aufschlüsse in <strong>der</strong> Region<br />

Quelle: Jahresbericht 2006 des LBGR, ergänzt durch Angaben des LBGR<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> umfasst ca. 16% <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtför<strong>der</strong>ung des L<strong>an</strong>des und verteilt sich<br />

wie folgt<br />

Tabelle 3.3.03: Verteilung <strong>der</strong> Gesamtför<strong>der</strong>ung auf L<strong>an</strong>dkreise<br />

L<strong>an</strong>dkreis / Kreisfreie Stadt<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong><br />

L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam<br />

L<strong>an</strong>dkreis <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong><br />

L<strong>an</strong>dkreis Potsdam-Mittelmark<br />

L<strong>an</strong>dkreis Teltow-<strong>Fläming</strong><br />

Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong><br />

(Quelle: Rohstoffbericht <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> 2007)<br />

Gesamtför<strong>der</strong>ung<br />

0,00 Mio. t<br />

0,04 Mio. t<br />

0,44 Mio. t<br />

1,15 Mio. t<br />

1,77 Mio. t<br />

3,40 Mio. t<br />

Wegen <strong>der</strong> geringen jährlichen Schw<strong>an</strong>kungen in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von S<strong>an</strong>den, Kiesen und Ton wird ein l<strong>an</strong>gjähriges<br />

Mittel in <strong>der</strong> Gewinnung von 4,0 Mio. t <strong>an</strong> S<strong>an</strong>den, Kiesen und Ton pro Jahr <strong>an</strong>genommen. Dies würde<br />

auch einzelne Spitzenjahre berücksichtigen. In einem zehnjährigen Pl<strong>an</strong>ungszeitraum 2012 – 2022 beläuft sich<br />

somit <strong>der</strong> Bedarf auf 40 Mio. t. Wegen l<strong>an</strong>ger Pl<strong>an</strong>ungszeiträume ist es jedoch zusätzlich erfor<strong>der</strong>lich und<br />

zweckmäßig, <strong>der</strong>zeit nicht absehbare Bedarfszuwächse durch eine 50%ige Reservevorhaltung zu berücksichtigen.<br />

Der Gesamtbedarf in einem zehnjährigen Pl<strong>an</strong>ungszeitraum erhöht sich dadurch auf 60 Mio. t.<br />

Die Umsetzung dieser För<strong>der</strong>menge in die Fläche gestaltet sich wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen Mächtigkeit <strong>der</strong><br />

Vorkommen zwischen 5 und 30 m schwierig: unterhalb von 5 Metern Mächtigkeit ist eine wirtschaftlichen Nutzung<br />

unrealistisch. Daher liegt die Darstellungsuntergrenze bei 8 m Mächtigkeit bei S<strong>an</strong>dlagerstätten in <strong>der</strong> amt-<br />

34


lichen "Karte <strong>der</strong> oberflächennahen Rohstoffe des L<strong>an</strong>des <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>" (KOR 50). Deshalb wurde für alle betrachteten<br />

Lagerstätten von einer mittleren Mächtigkeit von 10 m ausgeg<strong>an</strong>gen. Dieser Ansatz wurde auf Nachfrage<br />

bei regionalen Abbaubetrieben als realistischer Durchschnitt bestätigt. Die Ergiebigkeit in den letzten Jahren<br />

untersuchter Lagerstätten von Kiess<strong>an</strong>den mit Korngrößen zwischen Feins<strong>an</strong>d und Grobkies von mit mehr<br />

als 10 m Mächtigkeit (Unterlagen des LGBR aus 10/2004) liegt bei einer Mächtigkeit von 30 Metern bei ca. 0,2<br />

Mio t je ha.<br />

Dies führt zu folgendem Betrachtungskorridor bezogen auf die benötigten 60 Mio. t Rohmaterial im Pl<strong>an</strong>ungszeitraum:<br />

Tabelle 3.3.04: B<strong>an</strong>dbreite des Flächenbedarfs bei 60 Mio. t Abbaumenge<br />

Vari<strong>an</strong>ten<br />

Menge<br />

Rohmaterial<br />

Mächtigkeit <strong>der</strong><br />

Lagerstätten<br />

benötigte neue Fläche<br />

(Potenzial)<br />

Maximalvari<strong>an</strong>te 60 Mio.t 5 m 1800 ha<br />

Sicherheitsvari<strong>an</strong>te 60 Mio.t 10 m 900 ha<br />

Mittelvari<strong>an</strong>te 60 Mio.t 17 m 530 ha<br />

Minimalvari<strong>an</strong>te 60 Mio.t 30 m 300 ha<br />

Bei Annahme einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 10 Metern <strong>an</strong> nutzbaren Rohstoffen und einer zu sichernden<br />

För<strong>der</strong>menge von 60 Mio. t bedarf es einer neuen Abbaufläche von ca. 900 ha. Vom LBGR wurde ein<br />

Zuschlag für Böschungen, Fahrwege und Lagerungsstörungen von 20% empfohlen. Damit ergibt sich eine regionale<br />

Zielgröße für auszuweisende Flächen zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe von ca. 1.100 ha. Dabei<br />

kommt <strong>der</strong> Sicherung von Tonvorkommen, wegen <strong>der</strong>en geringer Anzahl, größere Bedeutung zu als <strong>der</strong> Sicherung<br />

von häufig vorh<strong>an</strong>denen S<strong>an</strong>d- und Kiesvorkommen.<br />

Pl<strong>an</strong>ungskonzept<br />

Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept für die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe verfolgt mehrere Absichten: Zum einen<br />

sollen vorh<strong>an</strong>dene Rohstofflagerstätten wirtschaftlich erschlossen werden. Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en soll die wirtschaftliche<br />

Erschließung aber in einem raumverträglichen Rahmen durch Konzentration auf eine begrenzte Art von St<strong>an</strong>dorten<br />

stattfinden. Und schließlich soll die Verteilung <strong>der</strong> Abbaust<strong>an</strong>dorte möglichst verbrauchernah liegen, d.h. in<br />

allen Teilen <strong>der</strong> Region sollen Rohstoffvorkommen erschlossen werden, um l<strong>an</strong>ge Wege zu sparen.<br />

Vom theoretisch vorh<strong>an</strong>denen Rohstoffpotenzial gemäß Richtwert des L<strong>an</strong>desamtes für Bergbau, Geowissenschaften<br />

und Rohstoffe des L<strong>an</strong>des <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LBGR) von ca. 51000 ha in <strong>der</strong> gesamten Region wurde in<br />

Abstimmung mit dem LBGR zunächst <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> geringsten Bauwürdigkeitsstufe 4 vereinbart. Die<br />

Bauwürdigkeitsbewertung des LBGR* ermittelt zu je<strong>der</strong> Fläche folgende Kriterien: Abraum/Nutzschicht–<br />

Verhältnis, geologischer Vorrat, Rohstoffmächtigkeit, Rohstoffqualität, geologischer Erkundungsgrad und die<br />

Verkehrs<strong>an</strong>bindung. Nach dieser Bewertung verbleiben noch 5355 ha auf insgesamt 79 Flächen mit den Bauwürdigkeitsstufen<br />

1 bis 3 (siehe Anh<strong>an</strong>g 1, Tabelle 3.3.19, S. 127ff.).<br />

* Rohstoffsicherungskonzept für das westliche <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (SST Prof. Dr.-Ing. Stoll & Partner Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Cottbus; Mai 1997)<br />

Zur Bestimmung <strong>der</strong> Vorr<strong>an</strong>ggebiete für die Gewinnung sowie <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für die Sicherung oberflächennaher<br />

Rohstoffe geht es nun darum, den oben beschriebenen Bedarf in <strong>der</strong> Region <strong>an</strong> vorh<strong>an</strong>denen Rohstoffen<br />

in <strong>der</strong> ermittelten Größe von 1100 ha abzudecken und dabei gleichzeitig die nachhaltige Schonung <strong>der</strong><br />

Schutzgüter Natur und Mensch sicherzustellen. Dies geschieht schrittweise mit <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Kriterien auf<br />

die vom LBGR gemeldeten Rohstoffflächen.<br />

In Stufe 1 wurden zur Ermittlung <strong>der</strong> beiden Pl<strong>an</strong>elemente Vorr<strong>an</strong>ggebiete (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete (3.3.2)<br />

zunächst diejenigen Ausschlusskriterien auf alle Flächen <strong>an</strong>gewendet, die sich allein aus tatsächlichen bzw.<br />

rechtlichen Gründen ergeben (siehe Kriteriengruppen 3.3.1.1, S. 47 und 3.3.2.1, S. 48). In diesem Prüfschritt<br />

werden alle LBGR-Flächen betrachtet, unabhängig davon, ob sie im Abarbeiten <strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> Stufe 2 auf<br />

eine Ausweisung zum Vorr<strong>an</strong>g- o<strong>der</strong> zum Vorbehaltsgebiet untersucht werden. Dabei reduzierte sich das aus<br />

allen Flächen <strong>der</strong> Bauwürdigkeitsklassen bestehende bauwürdige Potenzial auf 76 St<strong>an</strong>dorte mit zusammen 4795<br />

ha.<br />

In <strong>der</strong> Stufe 2 werden alle weiteren Kriterien zur Bestimmung von Vorr<strong>an</strong>g- und Vorbehaltsgebieten auf die<br />

einzelnen, bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach Vorr<strong>an</strong>ggebieten (3.3.1) und Vorbehaltsgebieten (3.3.2) zu unterscheidenden<br />

Flächen <strong>an</strong>gewendet. Dieser Prozess glie<strong>der</strong>t sich in folgende Abschnitte:<br />

35


2a) Vorauswahl durch Kriterium 3.3.1.2.2 (vorh<strong>an</strong>dener Betrieb o<strong>der</strong> durch vorbereiteten bzw. vorh<strong>an</strong>denen<br />

Aufschluss vorgeprägte St<strong>an</strong>dorte)<br />

Mit diesem Kriterium sollen diejenigen St<strong>an</strong>dorte bevorzugt werden, die im Abbau o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abbaupl<strong>an</strong>ung fortgeschritten<br />

sind. In diesem Prüfschritt scheiden 30 LBGR-Flächen für die Ausweisung als Vorr<strong>an</strong>ggebiet aus<br />

(siehe mit „X“ gekennzeichnete St<strong>an</strong>dorte in Tabelle 3.3.10 S. 97ff., Spalte 3.3.1.2.2). Die Bevorzugung von<br />

St<strong>an</strong>dorten, die im Abbau weit fortgeschritten sind, wird damit begründet, dass für den weiteren Abbau <strong>der</strong> Vorkommen<br />

<strong>an</strong> diesen St<strong>an</strong>dorten vorgeprägte Strukturen genutzt werden können. Zudem werden mit „Flächen mit<br />

vorbereitetem Aufschluss“ weit fortgeschrittene Pl<strong>an</strong>ungen hinzugenommen.<br />

2b) Nach <strong>der</strong> Vorauswahl erfolgt die Anwendung <strong>der</strong> Restriktionskriterien Nr. 3.3.1.3.1 (Lage im LSG) und<br />

3.3.1.3.2 (Lage in Trinkwasserschutzzone III) für mögliche Vorr<strong>an</strong>ggebiete und 3.3.2.3.1 und 3.3.2.3.2 für mögliche<br />

Vorbehaltsgebiete. Die Lage in diesen Schutzgebieten führt zum weiteren Ausschluss von 15 Flächen als<br />

mögliches Vorr<strong>an</strong>ggebiet und 30 möglichen Vorbehaltsgebieten wegen LSG und je einem weiteren möglichen<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiet und Vorbehaltsgebiet wegen Lage in <strong>der</strong> Trinkwasserschutzzone III. In diesem Prüfschritt gel<strong>an</strong>gen<br />

3 Gebiete aus <strong>der</strong> Kategorie „mögliches Vorr<strong>an</strong>ggebiet“ in die Kategorie „mögliches Vorbehaltsgebiet“<br />

2c) Um den Prüfaufw<strong>an</strong>d zu begrenzen werden nach <strong>der</strong> Stufe 2b) aus den verbliebenen St<strong>an</strong>dorten diejenigen<br />

12 ausgegrenzt, die nach <strong>der</strong> bisherigen Kriterien<strong>an</strong>wendung kleiner als 10 ha sind. Somit bleiben für die Stufe<br />

2d) nur noch 40 St<strong>an</strong>dorte übrig<br />

2d) Im vorletzten Prüfschritt erfolgt die Anwendung <strong>der</strong> restlichen Restriktionskriterien 3.3.1.3.3 bis 3.3.1.3.7<br />

(für die Bestimmung als Vorr<strong>an</strong>ggebiet) bzw. 3.3.2.3.3 bis 3.3.2.3.5 und 3.3.2.2.2 (für die Bestimmung als Vorbehaltsgebiet).<br />

An zwei St<strong>an</strong>dorten erfolgen d<strong>an</strong>ach Flächenabzüge wegen Abständen zur Wohnbebauung, <strong>an</strong><br />

drei St<strong>an</strong>dorten wegen beson<strong>der</strong>er Waldfunktionen, <strong>an</strong> zwei wegen geschützter Vogelarten, <strong>an</strong> jeweils einem<br />

St<strong>an</strong>dort reduziert sich dessen Gebietsumf<strong>an</strong>g wegen eines geschützten Biotops, wegen eines Bodendenkmal-<br />

Schutzbereiches und wegen eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung.<br />

2e) Im letzten Schritt erfolgt nochmals die Größenkontrolle wie bei 2c). Dabei zeigt sich jedoch, dass alle verbliebenen<br />

32 St<strong>an</strong>dorte ausreichend groß bemessen sind.<br />

Nachstehende Übersicht verdeutlicht die obige Abfolge:<br />

Tabelle 3.3.05: Übersicht <strong>der</strong> Prüfabschnitte<br />

Stufen<br />

Ermittlung von Vorr<strong>an</strong>ggebieten<br />

mit Kriterien in Bezug auf:<br />

Ermittlung von Vorbehaltsgebiet<br />

mit Kriterien in Bezug auf:<br />

Vorstufe geringste Bauwürdigkeitsstufe 4<br />

Stufe 1:<br />

NSG, SPA, FFH,<br />

Freiraumverbund LEP B-B<br />

TWSZ I u. II<br />

Wohnbebauung, MI- u. SO-Gebiete<br />

Oberflächengewässer<br />

Flugplätze<br />

Flächen Bundeswehr<br />

Stufe 2a: keine Vorprägung des St<strong>an</strong>dortes als<br />

vorh<strong>an</strong>dener Betrieb o<strong>der</strong> vorbereiteter<br />

Stufe 2b:<br />

Stufe 2c:<br />

Stufe 2d:<br />

Stufe 2e:<br />

bzw. vorh<strong>an</strong>dener Aufschluss<br />

Ton im LSG S<strong>an</strong>d im LSG<br />

Ton in TWSZ III S<strong>an</strong>d in TWSZ III<br />

Größe kleiner 10ha (Zwischenprüfung)<br />

weitere Bebauung<br />

Waldfunktionen<br />

Vogelarten<br />

Biotope<br />

Bodendenkmale<br />

S<strong>an</strong>d im LSG<br />

S<strong>an</strong>d in TWSZ III<br />

Größe kleiner 10 ha (Schlussprüfung)<br />

weitere Bebauung<br />

Waldfunktionen<br />

Vogelarten<br />

Eignungsgebiete Wind<br />

Die Tabelle 3.3.10 S. 97ff. zu Stufe 2 verdeutlicht für jede <strong>der</strong> 79 <strong>an</strong>gemeldeten LBGR Eing<strong>an</strong>gsflächen, wie die<br />

Anwendung <strong>der</strong> Kriterien Schritt für Schritt darüber entscheidet, ob eine Fläche weiterhin als Vorr<strong>an</strong>ggebiet o<strong>der</strong><br />

nur noch als Vorbehaltsgebiet fortgeprüft wird bzw. ob Flächen teilweise durch Flächenabzug bzw. vollständig<br />

entfallen.<br />

36


Mit den dargestellten 23 Vorr<strong>an</strong>ggebieten werden 1.621 ha Abbauflächen ausgewiesen. Nach Abzug bereits<br />

abgebauter sowie baulich belegter Verarbeitungsflächen verbleiben davon ca. 80%. Damit wird <strong>der</strong> Bedarfs<strong>an</strong>spruch<br />

von 1.100 ha voll abgedeckt. Die Vorr<strong>an</strong>ggebiete gewährleisten eine konfliktarme und sehr l<strong>an</strong>gfristige<br />

Gewinnung qualitativ hochwertiger Rohstoffe in <strong>der</strong> Region. Durch die dargestellten 12 Vorbehaltsgebiete werden<br />

weitere 826 ha Reserveflächen gekennzeichnet.<br />

Anwendung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>elemente<br />

Vorr<strong>an</strong>ggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe verschaffen dem Rohstoffabbau Vorr<strong>an</strong>g vor<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Nutzungen. In <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung <strong>der</strong> ausgewiesenen Gebiete ist dieser Anspruch auf Vorr<strong>an</strong>g<br />

zu berücksichtigen, wenn z.B. zu befürchten ist, dass durch eine <strong>an</strong> den Rohstoffabbau her<strong>an</strong>rückende<br />

Wohnbebauung Nutzungskonflikte entstehen können. Adressat des Pl<strong>an</strong>elements sind neben <strong>der</strong> kommunalen<br />

Bauleitpl<strong>an</strong>ung aber auch Fachpl<strong>an</strong>ungen. Den Bergbau behin<strong>der</strong>nde Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen sind in Vorr<strong>an</strong>ggebieten<br />

unzulässig,<br />

In Vorbehaltsgebieten für die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe wird dieser ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen.<br />

Dies schließt <strong>an</strong><strong>der</strong>e Nutzungen nicht grundsätzlich aus, jedoch stellen Vorbehaltsgebiete eine Nutzungspräferenz<br />

für die Rohstoffgewinnung mit erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong> Abwägung <strong>an</strong> konkurrierende<br />

Raum<strong>an</strong>sprüche dar.<br />

Die regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen dieser zwei Pl<strong>an</strong>elemente sollen die regional bedeutsamen Bergbauvorhaben<br />

steuern. Sie bewirken aber keine ausschließliche Konzentration bergbaulicher Aktivitäten auf die ausgewiesenen<br />

Flächen. Sofern bereits genehmigte Bergbauvorhaben nach Anwendung aller Kriterien nicht als Vorr<strong>an</strong>g-<br />

o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, besitzen diese im Rahmen ihrer Genehmigung Best<strong>an</strong>dsschutz.<br />

37


Tabellen-, Abbildungs- und Kartenverzeichnis<br />

Tabellen<br />

Textteil<br />

Tabelle 3.2.01: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung 26<br />

Tabelle 3.2.02: Flächengrößen nach Anwendung <strong>der</strong> Ausschluss- und Restriktionskriterien 27<br />

Tabelle 3.2.20 Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ 28<br />

Tabelle 3.3.01: Entwicklung <strong>der</strong> Abbaumengen von Steinen und Kiess<strong>an</strong>drohstoffen im L<strong>an</strong>d<br />

<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> von 1994 bis 2007 (auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> amtlichen Abbaumengenerfassung<br />

in Mio. t) 34<br />

Tabelle 3.3.02: Steine- und Erdenbergbau in Mio. t Rohför<strong>der</strong>ung 34<br />

Tabelle 3.3.03: Verteilung <strong>der</strong> Gesamtför<strong>der</strong>ung auf L<strong>an</strong>dkreise 34<br />

Tabelle 3.3.04: B<strong>an</strong>dbreite des Flächenbedarfs bei 60 Mio. t Abbaumenge 35<br />

Tabelle 3.3.05: Übersicht <strong>der</strong> Prüfschritte 36<br />

Anh<strong>an</strong>g 1<br />

Tabelle 2.1.01: Auswahl <strong>der</strong> Ortslagen 50<br />

Tabelle 2.1.02: Schema Überschneidungsbereiche 51<br />

Tabelle 3.1.01: Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum mit Funktionszuweisung nach Pl<strong>an</strong>satz 5.1 LEP B-B,<br />

Begründung 54<br />

Tabelle 3.1.02: Empfindlichkeit <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> gegenüber<br />

Entstellungen 59<br />

Tabelle 3.1.03: Hauptmerkmale <strong>der</strong> empfindlichen Teilräume <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftseinheiten 61<br />

Tabelle 3.2.04: Räumliche Verteilung und Größe von Suchräumen für die Windenergienutzung<br />

nach Ausschluss von Flächen durch Anwendung <strong>der</strong> Ausschlusskriterien <strong>der</strong><br />

größten Entzugswirkung 66<br />

Tabelle 3.2.05: Verteilung von Suchräumen für die Windenergienutzung nach Größenklassen in<br />

<strong>der</strong> Region 69<br />

Tabelle 3.2.06: Auswirkungen von 5-km-Abst<strong>an</strong>dszonen kleiner Suchräume auf den Flächenverlust<br />

größerer benachbarter Suchräume 69<br />

Tabelle 3.2.07a: Alternativenvergleich Suchraum Karower Platte 73<br />

Tabelle 3.2.07b: Alternativenvergleich Suchraum westliche Zauche 73<br />

Tabelle 3.2.07c Alternativenvergleich Suchraum östliche Zauche 74<br />

Tabelle 3.2.07d: Alternativenvergleich Suchraum Treuenbrietzener Vorfläming 74<br />

Tabelle 3.2.07e: Alternativenvergleich Suchraum Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> 75<br />

Tabelle 3.2.07f: Vergleich des Verlagerungsbedarfes 75<br />

Tabelle 3.2.07g: Alternativenvergleich Suchraum Südlicher Teltow 75<br />

Tabelle 3.2.07h: Alternativenvergleich Suchraum Ziesar 76<br />

Tabelle 3.2.08a: Umsetzung <strong>der</strong> Restriktionskriterien 3.2.1.4.1 bei den Potenzialflächen 86<br />

Tabelle 3.2.08b: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.3a bei den Potenzialflächen 87<br />

Tabelle 3.2.08c: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.3b bei den Potenzialflächen 88<br />

Tabelle 3.2.08d: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.3c bei den Potenzialflächen 88<br />

Tabelle 3.2.08e: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.3d bei den Potenzialflächen 88<br />

Tabelle 3.2.08f: Überörtlich bedeutsame H<strong>an</strong>gk<strong>an</strong>ten und Kuppen und <strong>der</strong>en Bewaldung 89<br />

Tabelle 3.2.08g: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.3f (Wald exponierte Lagen) und<br />

3.2.1.4.4c (überörtlich bedeutsame H<strong>an</strong>gk<strong>an</strong>ten) bei den Potenzialflächen 90<br />

Tabelle 3.2.08h: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.4a bei den Potenzialflächen 92<br />

Tabelle 3.2.08i: Umsetzung des Restriktionskriteriums 3.2.1.4.4b bei den Potenzialflächen 92<br />

Tabelle 3.3.06: Anwendungsübersicht Stufe 1 93<br />

Tabelle 3.3.07: Kriterien<strong>an</strong>wendung FFH 95<br />

Tabelle 3.3.08: Kriterien<strong>an</strong>wendung LEP B-B 95<br />

Tabelle 3.3.09: Kriterien<strong>an</strong>wendung Bebauung 96<br />

Tabelle 3.3.10: Anwendungsübersicht Stufe 2 97<br />

Tabelle 3.3.11: Kriterien<strong>an</strong>wendung Betrieb und Aufschluss 101<br />

Tabelle 3.3.12: Kriterien<strong>an</strong>wendung LSG 102<br />

Tabelle 3.3.13: Kriterien<strong>an</strong>wendung TWSZ III 104<br />

Tabelle 3.3.14: Kriterien<strong>an</strong>wendung weitere Bebauung 104<br />

Tabelle 3.3.15: Kriterien<strong>an</strong>wendung Gebietsgröße 105<br />

Tabelle 3.3.16: Kriterien<strong>an</strong>wendung Wald 105<br />

Tabelle 3.3.17: Kriterien<strong>an</strong>wendung Biotope 107<br />

Tabelle 3.3.18: Kriterien<strong>an</strong>wendung Bodendenkmale 108<br />

Tabelle 2.1.03: Wohnbevölkerung <strong>der</strong> Region und Bevölkerungsvorausschätzung bis <strong>2020</strong> und 116<br />

39


Tabelle 3.2.10:<br />

2030 nach Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden<br />

Tabelle 2.1.04: Nutzbare Wohnbaupotenziale nach WE in Vorzugsräumen (geschätzt 2008)<br />

nach Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden 117<br />

Tabelle 3.1.04: Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten nach Pl<strong>an</strong>satz<br />

3.1.2 außerhalb bestehen<strong>der</strong> LSG und Ausprägung <strong>der</strong> Kriterienmerkmale nach<br />

3.1.2.1 und 3.1.2.2 118<br />

Tabelle 3.1.05: Aussichtspunkte mit Sichtachsen und Blickbeziehungen von regionaler Bedeutung<br />

120<br />

Tabelle 3.2.09: Entfernungsabhängige Zulässigkeit von Windenergie<strong>an</strong>lagen am Beispiel verschiedener,<br />

aktueller Anlagentypen (Quelle: LUGV 12/2011) 121<br />

Vor 2002 errichtete Windenergie<strong>an</strong>lagen außerhalb von Eignungsgebieten nach<br />

Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 122<br />

Tabelle 3.2.11: Bebauungspläne mit Flächen für die Windenergienutzung 123<br />

Tabelle 3.2.12a: Flächen für die Windenergienutzung in Flächennutzungsplänen – Teil 1 124<br />

Tabelle 3.2.12b: Flächen für die Windenergienutzung in Flächennutzungsplänen – Teil 2 124<br />

Tabelle 3.2.21:<br />

Tabelle 3.2.22:<br />

Tabelle 3.2.23:<br />

Tabelle 3.3.19:<br />

Abbildungen<br />

Abb. 2.1.01:<br />

Abb. 2.1.02:<br />

Abb. 3.2.01:<br />

potenzieller Verlagerungsbedarf aus größeren Alt<strong>an</strong>lagengruppen außerhalb von<br />

Eignungsgebieten (Alt<strong>an</strong>lagengruppe 1) 125<br />

potenzieller Verlagerungsbedarf von Alt<strong>an</strong>lagen mit beson<strong>der</strong>em Störpotenzial<br />

außerhalb von Eignungsgebieten (Alt<strong>an</strong>lagengruppe 2) 125<br />

Verteilung <strong>der</strong> Verlagerungspotenziale aus <strong>der</strong> Umgebung von Eignungsgebieten<br />

nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 in die Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung<br />

„Repowering“ nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 126<br />

Ausg<strong>an</strong>gsflächen des L<strong>an</strong>desamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (St<strong>an</strong>d<br />

05/2011), siehe auch Karte 3.3.02 127<br />

Kernbereich und Ergänzungsbereich A Ludwigsfelde (links)<br />

und Bl<strong>an</strong>kenfelde (rechts) 51<br />

Ergänzungsbereich B für Saarmund, Bl<strong>an</strong>kenfelde/Mahlow/Dahlewitz<br />

und Briesel<strong>an</strong>g (v.l.n.r) 52<br />

L<strong>an</strong>dschaftliche Glie<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Region durch Waldgebiete und<br />

Rodungsinseln als „Kammerflächen“ 67<br />

Abb. 3.2.02: Kleinflächen innerhalb <strong>der</strong> Suchräume 70<br />

Abb. 3.2.03a: Suchraum 2 Karower Platte 76<br />

Abb. 3.2.03b: Vorzugsalternative 2.43 für den Suchraum Karower Platte 77<br />

Abb. 3.2.04a: Suchraum 3 Westliche Zauche 78<br />

Abb. 3.2.04b Vorzugsalternative 3.41 für den Suchraum Westliche Zauche 78<br />

Abb. 3.2.05a: Suchraum 4 Östliche Zauche 79<br />

Abb. 3.2.05b: Vorzugsalternative 4.42 für den Suchraum Östliche Zauche 80<br />

Abb. 3.2.06a: Suchraum 5 Treuenbrietzener Vorfläming 80<br />

Abb. 3.2.06b:<br />

Kombination Vorzugsalternativen 5.43 (südlicher Teil) und 5.48 (nördlicher Teil)<br />

für den Suchraum Treuenbrietzener Vorfläming 80<br />

Abb. 3.2.07a: Suchraum 6 Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> 82<br />

Abb. 3.2.07b: Vorzugsalternative 6.45a Nie<strong>der</strong>er <strong>Fläming</strong> 83<br />

Abb. 3.2.08a: Suchraum 7 Südlicher Teltow 84<br />

Abb. 3.2.08b: Vorzugsalternative 7.41 Südlicher Teltow 84<br />

Abb. 3.2.09a: Suchraum 8 Ziesar Vorfläming 85<br />

Abb. 3.2.09b: Vorzugsalternative 8.43 Ziesar Vorfläming 85<br />

Karten<br />

Karte 2.1.01: Vorzugsräume Siedlung 110<br />

Karte 3.1.01: Vorr<strong>an</strong>ggebiete Freiraum 111<br />

Karte 3.1.02: L<strong>an</strong>dschaftseinheiten <strong>der</strong> Region 112<br />

Karte 3.1.03: Empfindliche Teilräume <strong>der</strong> regionalen L<strong>an</strong>dschaftseinheiten 113<br />

Karte 3.2.01: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung 114<br />

Karte 3.3.01: Vorr<strong>an</strong>g-/Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung oberflächennaher 115<br />

Rohstoffe<br />

Karte 3.3.02: Ausg<strong>an</strong>gsflächen des L<strong>an</strong>desamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe 129<br />

Abkürzungsverzeichnis 130<br />

40

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