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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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1.3.1.2 Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung, „G“<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums<br />

in o<strong>der</strong> auf Grund von § 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen (§ 3<br />

Nr. 3 ROG).<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung sind nach <strong>der</strong> jeweiligen Ziffer des Pl<strong>an</strong>satzes mit einem „G“ als Ziel gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Festlegungskarte dargestellt. Soweit nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>s bestimmt, sind alle Sätze eines mit „G“<br />

gekennzeichneten Pl<strong>an</strong>satzen ebenfalls Grundsätze. Der durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> verbindlich festgesetzte Grundsatz<br />

ist durch die Träger raumbedeutsamer Pl<strong>an</strong>ungen zu berücksichtigen, das heißt unter Beachtung <strong>der</strong> Umstände<br />

des Einzelfalls gegen <strong>an</strong><strong>der</strong>e zu berücksichtigende Bel<strong>an</strong>ge abzuwägen.<br />

1.3.1.3 Bindungswirkung hochstufiger L<strong>an</strong>despläne<br />

Die im LEP B-B gesetzlich vorgegebenen Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zur L<strong>an</strong>desentwicklung müssen – soweit sie<br />

die Pl<strong>an</strong>ungsregion betreffen – übernommen werden und sind, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu konkretisieren und zu<br />

ergänzen.<br />

1.3.1.4 Erläuterungen<br />

Die Erläuterungen begründen die Ziele und Grundsätze des Festlegungsteils. Sie dienen dem besseren Verständnis<br />

<strong>der</strong> Grundsätze und Ziele und gehen auf die wesentlichen Abwägungsgründe ein. Aussagen des Erläuterungsberichts<br />

haben daher keine rechtliche Bindungswirkung.<br />

1.3.2 Zeichnerische Darstellung<br />

In <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es werden regionalpl<strong>an</strong>erische Ziele und Grundsätze in räumlich konkreter<br />

Form festgelegt. Der Maßstab <strong>der</strong> Festlegungskarte 1: 100 000 bringt es mit sich, dass die zeichnerischen<br />

Festlegungen nur in generalisierter und keinesfalls parzellenscharfer Form beabsichtigt sind. Trotz <strong>der</strong> technischen<br />

Möglichkeiten, digitale Karten beliebig im Maßstab zu vergrößern, än<strong>der</strong>t dies nichts <strong>an</strong> <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Unschärfe. Wo kartographische Festsetzungen des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s jedoch einen linienhaften Grenzverlauf<br />

(z.B. Weg, Straße, Leitungstrasse, Waldr<strong>an</strong>d) <strong>an</strong>nehmen, ist dies auch so gewollt, d.h. die Festsetzung und damit<br />

verbundene Regelungswirkung endet bzw. beginnt <strong>an</strong> dieser Linie. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e d<strong>an</strong>n bedeutsam, wenn<br />

durch die Kartenvergrößerung ein scheinbarer Abst<strong>an</strong>d zwischen Festsetzungsverlauf und linienhafter Grenze<br />

entsteht, als würde beispielsweise die Festsetzung bereits vor einem Weg o<strong>der</strong> gar erst jenseits desselben enden.<br />

Tatsächlich endet sie d<strong>an</strong>n mit dem Weg. Möglicherweise in nachfolgenden Pl<strong>an</strong>ungen erfor<strong>der</strong>liche Abstände<br />

(z.B. Bauschutzbereiche) zu diesen Straßen o<strong>der</strong> Trassen sind im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> aber nicht berücksichtigt.<br />

1.3.3 Anh<strong>an</strong>g<br />

Die aktuelle Rechtsprechung hat <strong>an</strong> Raumordnungspläne höhere Anfor<strong>der</strong>ungen als bisher gestellt und verl<strong>an</strong>gt<br />

eine ausreichende Tr<strong>an</strong>sparenz aller Pl<strong>an</strong>ungsschritte. Um dennoch den Textteil des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>2020</strong> mit<br />

Festsetzungen und Begründungen kurz und überschaubar zu halten, sind im Anh<strong>an</strong>g die entscheidenden Pl<strong>an</strong>ungsgrundlagen<br />

wie Pl<strong>an</strong>ungskriterien und Erläuterungen zu <strong>der</strong>en Anwendung, Stufen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>erarbeitung<br />

(Alternativen) und <strong>der</strong>en Herleitung zusammengefasst.<br />

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