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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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Raumordnung sowie qualitative o<strong>der</strong> qu<strong>an</strong>titative Vorgaben festsetzen, um die Entwicklung <strong>der</strong> Regionen in die<br />

<strong>an</strong>gestrebte gesamträumliche Entwicklung des L<strong>an</strong>des einzufügen.<br />

Rechtswirksame Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung im L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> gelten im:<br />

− L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Flughafenst<strong>an</strong>dortentwicklung (LEP FS) vom 16. Mai 2006<br />

− Gesetz zu dem Staatsvertrag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Berlin und <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> über das L<strong>an</strong>desentwicklungsprogramm<br />

2007 (LEPro 2007) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 235) und die Än<strong>der</strong>ung des L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsvertrages<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 13. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 14)<br />

− L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S.186)<br />

Die L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ungsbehörde hat ferner am 03. Juli 2009 eine Richtlinie für die Aufstellung, Fortschreibung,<br />

Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung von Regionalplänen (Amtsblatt für <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> – Nr. 32 vom 19. August 2009) erlassen.<br />

1.3 Regelungsgehalt, Regelungstiefe und Rechtswirkung des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es<br />

<strong>2020</strong><br />

Der Inhalt des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>es wird durch das Bedürfnis nach überörtlicher, räumlicher und sachlicher Ordnung<br />

und Entwicklung bestimmt. Durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> werden in Aufgabenzuweisung durch das L<strong>an</strong>d <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

(L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B)) Regelungen zur räumlichen Steuerung und<br />

Konzentration <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung (Kapitel 2), zur Sicherung und Entwicklung des Freiraumes, zur raumordnerischen<br />

Steuerung von St<strong>an</strong>dorten von Windenergie<strong>an</strong>lagen und zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffe<br />

(Kapitel 3) getroffen.<br />

Der <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> trifft Festlegungen in textlicher und zeichnerischer Form (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RegBkPlG).<br />

1.3.1 Text<br />

Der Text (Kapitel 2 und 3) ist in einen Abschnitt Festlegungen (fett gedruckt) und einen Erläuterungsteil (normale<br />

Schrift) unterglie<strong>der</strong>t. Der Abschnitt Festlegungen enthält jeweils die regionalpl<strong>an</strong>erischen Festlegungen in<br />

textlicher Form mit folgenden Abkürzungen „Z“ und „G“:<br />

1.3.1.1 Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, „Z“<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten o<strong>der</strong> bestimmbaren,<br />

vom Träger <strong>der</strong> L<strong>an</strong>des- o<strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung abschließend abgewogenen textlichen o<strong>der</strong> zeichnerischen<br />

Festsetzungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (§ 3 Nr.2<br />

ROG).<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind nach <strong>der</strong> jeweiligen Ziffer des Pl<strong>an</strong>satzes mit einem „Z“ als Ziel gekennzeichnet<br />

und in <strong>der</strong> Festlegungskarte dargestellt. Soweit nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>s bestimmt, sind im Textteil alle Sätze eines mit „Z“<br />

gekennzeichneten Pl<strong>an</strong>satzes ebenfalls Ziele. Die verbindlichen Ziele ("Z") <strong>der</strong> <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>ung gelten als letztabgewogen<br />

und sind als solche bei raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen zu beachten (§ 1 RegBkPlG, §<br />

4 ROG) durch<br />

- die Behörden des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<br />

- die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

- die öffentlichen Pl<strong>an</strong>ungsträger,<br />

- von den bundesunmittelbaren und den <strong>der</strong> Aufsicht des L<strong>an</strong>des unterstehenden<br />

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie<br />

- Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben wenn öffentliche<br />

Stellen <strong>an</strong> den Personen mehrheitlich beteiligt sind o<strong>der</strong> die Pl<strong>an</strong>ungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen<br />

Mitteln fin<strong>an</strong>ziert werden<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bilden sie die Grundlage für die Anpassung <strong>der</strong> Bauleitpl<strong>an</strong>ung <strong>an</strong> die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

L<strong>an</strong>despl<strong>an</strong>ung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB.<br />

4

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