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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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vermehren. Dies k<strong>an</strong>n dazu führen, dass mehrere St<strong>an</strong>dorte im Stadtgebiet eines Zentralen Ortes unterein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

konkurrieren und raumrelev<strong>an</strong>te Interessenskonflikte auslösen. Günstige Bodenpreise lassen einen St<strong>an</strong>dort weit<br />

außerhalb des Stadtzentrums z.B. wirtschaftlich attraktiver erscheinen, während zur Funktionsstärkung des Zentralen<br />

Orts aus gemeinwirtschaftlicher Sicht ein St<strong>an</strong>dort im Hauptort o<strong>der</strong> gar in dessen Zentrum <strong>der</strong> günstigere<br />

ist. Daher sind im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> diese Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren beson<strong>der</strong>s gekennzeichnet<br />

und stets auf den vorh<strong>an</strong>denen Hauptort beschränkt.<br />

Potenziale<br />

Das Vorh<strong>an</strong>densein großer militärischer Konversionsflächen und <strong>der</strong>en Umnutzung und Belegung mit zentralörtlichen<br />

Funktionen, etwa das Justizviertel in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> o<strong>der</strong> die Kasernenareale in <strong>der</strong> Berliner<br />

und Nauener Vorstadt <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshauptstadt Potsdam haben die zentralen Funktionen bei<strong>der</strong> Oberzentren nachhaltig<br />

gestärkt. In allen Zentralen Orten <strong>der</strong> Region bestehen noch genügend Reserven für die Sicherung und<br />

Entwicklung zentralörtlicher Funktionen, so dass auf St<strong>an</strong>dorte in - auch in den hier nicht ausdrücklich zum<br />

Verständnis des Hauptorts gen<strong>an</strong>nten - Teilorten nicht ausgewichen werden muss.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Das Pl<strong>an</strong>element soll als Orientierung dafür dienen, insbeson<strong>der</strong>e höherwertigere und seltener nachgefragte<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge <strong>an</strong> zentralen St<strong>an</strong>dorten zu bündeln und so die ober- und mittelzentralen<br />

Funktionen <strong>der</strong> Städte <strong>der</strong> Region zu stärken. Soweit möglich sollen dafür die Funktionsschwerpunkte mit z.T.<br />

erheblichen St<strong>an</strong>dortreserven genutzt werden. Wo im Einzelfall geeignete St<strong>an</strong>dorte für zentralörtliche Einrichtungen<br />

vorliegen o<strong>der</strong> mobilisierbar sind, ist dieser Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung im Zuge <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

berücksichtigen. Er k<strong>an</strong>n somit bei nachfolgenden Pl<strong>an</strong>verfahren aber auch begründet überwunden werden.<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s durch<br />

ein Symbol dargestellt.<br />

Zuweisung <strong>der</strong> Grundversorgung durch den LEP B-B<br />

L 2.4 (G)<br />

Die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes<br />

soll innerhalb <strong>der</strong> amtsfreien Gemeinden und innerhalb <strong>der</strong> Ämter für die amts<strong>an</strong>gehörigen<br />

Gemeinden abgesichert werden.<br />

Ergänzung aus dem Text <strong>der</strong> Begründung: Innerhalb <strong>der</strong> amtsfreien Gemeinden und innerhalb <strong>der</strong> Ämter ist eine<br />

räumliche Bündelung von Funktionen <strong>der</strong> Grundversorgung auf ausgewählte Funktionsschwerpunkte <strong>an</strong>zustreben.<br />

Zuweisung <strong>der</strong> Grundversorgung im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

2.2.1.2 (G) Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

In den Funktionsschwerpunkten <strong>der</strong> Grundversorgung sollen bestehende Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Grundversorgung gesichert und <strong>der</strong> Ansiedlung neuer Einrichtungen ein beson<strong>der</strong>es<br />

Gewicht eingeräumt werden.<br />

Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

2.2.1.2 bestimmten St<strong>an</strong>dorte in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.2.1.2 im Anh<strong>an</strong>g<br />

1, 4.2.1, S. 42).<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind – soweit eine beson<strong>der</strong>e Nennung<br />

nicht erfolgt - die Ortslagen <strong>der</strong> vor <strong>der</strong> kommunalen Gebietsreform 2003 ursprünglich<br />

selbständigen Städte und Gemeinden ohne ihre heutigen Ortsteile:<br />

Die Funktionsschwerpunkte <strong>der</strong> Grundversorgung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte durch<br />

ein Symbol dargestellt.<br />

Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong>:<br />

Ortslage <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Havel</strong> zwischen Silok<strong>an</strong>al<br />

und Magdeburger Bahn,<br />

Ortslagen Görden und Hohenstücken<br />

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