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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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2 Kapitel Siedlung<br />

Vorbemerkung<br />

Der L<strong>an</strong>desentwicklungspl<strong>an</strong> Berlin-<strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> (LEP B-B) setzt für die Siedlungsentwicklung des L<strong>an</strong>des und<br />

<strong>der</strong> Region Ziele <strong>der</strong> Raumordnung fest, die dort im Pl<strong>an</strong>satz 4.5 nach Siedlungstypen und Entwicklungspotenzialen<br />

unterscheiden und im Grundsatz 4.6 die gewerbliche Entwicklung steuern. Der <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<br />

<strong>Fläming</strong> <strong>2020</strong> ergänzt diese Ziele und Grundsätze im Pl<strong>an</strong>satz 2.1 durch einen Flächen kennzeichnenden Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Raumordnung für Vorzugsräume Siedlung und in den Pl<strong>an</strong>sätzen 2.3.1 und 2.3.2 durch ergänzende<br />

Festlegungen für die gewerbliche Entwicklung. Zum Verständnis bei<strong>der</strong> Regelungsabsichten ist daher dem Pl<strong>an</strong>satz<br />

2.1 des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>satz 4.5 des LEP B-B, den Pl<strong>an</strong>sätzen 2.3.1 und 2.3.2 <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>satz 4.6 des<br />

LEP B-B vor<strong>an</strong>gestellt. In gleicher Weise wurden die Grundsätze 2.3 und 2.4 des LEP B-B zu den Zentralen<br />

Orten den Pl<strong>an</strong>sätzen des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s zur Daseinsvorsorge unter 2.2 vor<strong>an</strong>gestellt.<br />

2.1 Allgemeine Siedlungsflächen<br />

Steuerung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung durch den LEP B-B<br />

L 4.5 (Z)<br />

(1) Die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen zulässig sein<br />

sollen (Wohnsiedlungsflächen), ist möglich<br />

1. in Zentralen Orten ohne Gestaltungsraum Siedlung<br />

2. im in <strong>der</strong> Festlegungskarte 1 des LEP B-B festgelegten Gestaltungsraum Siedlung,<br />

3. in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Entwicklungsoption,<br />

4. innerhalb von Gemeinden mit einem festgelegten Gestaltungsraum Siedlung in Siedlungsbereichen<br />

außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung durch Innenentwicklung<br />

sowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche.<br />

(2) Die zusätzliche Entwicklungsoption nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird mit 0,5 ha<br />

pro 1 000 Einwohner (St<strong>an</strong>d 31. Dezember 2008) für einen Zeitraum von zehn Jahren<br />

für zusätzliche Wohnsiedlungsflächen festgelegt.<br />

(3) Die Umw<strong>an</strong>dlung von Wochenendhaus- o<strong>der</strong> Kleingartengebieten in Wohnsiedlungsflächen<br />

ist nur zulässig, wenn sie siedlungsstrukturell <strong>an</strong> die vorh<strong>an</strong>denen Siedlungsgebiete<br />

<strong>an</strong>gebunden sind und die Erschließung gesichert ist.<br />

(4) Über den in Absatz 2 gen<strong>an</strong>nten Rahmen hinaus k<strong>an</strong>n die Entwicklung weiterer<br />

Wohnsiedlungsflächen im Einzelfall zugelassen werden, wenn die beson<strong>der</strong>e Siedlungsstruktur<br />

<strong>der</strong> Gemeinde dies insbeson<strong>der</strong>e wegen fehlen<strong>der</strong> Möglichkeiten ausreichen<strong>der</strong><br />

Innenentwicklung erfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn die weitere Außenentwicklung<br />

durch einen nachgewiesenen Bedarf wegen einer spezifischen Funktion <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

insbeson<strong>der</strong>e als Kur- o<strong>der</strong> Truppenst<strong>an</strong>dort, gerechtfertigt ist.<br />

(5) Die Zusammenführung <strong>der</strong> einzelnen amts<strong>an</strong>gehörigen Gemeinden zugebilligte Entwicklungsoption<br />

im Sinne von Absatz 2 in einer als Siedlungsschwerpunkt des Amtes<br />

festgelegten Gemeinde ist zulässig, wenn zwischen den amts<strong>an</strong>gehörigen Gemeinden<br />

dazu Einvernehmen besteht.<br />

Steuerung <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung durch den <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong><br />

2.1.1 (G) Vorzugsräume Siedlung<br />

Für die Siedlungsentwicklung sollen in <strong>der</strong> Region nach Möglichkeit die Vorzugsräume<br />

Siedlung genutzt werden.<br />

Vorzugsräume Siedlung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.1.1 abgegrenzten Flächen<br />

in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 2.1.1 im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.2.1, S. 42).<br />

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