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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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3.2 Windenergienutzung<br />

Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung soll in <strong>der</strong> Region<br />

wenige, aber große Flächen für die Windenergienutzung ermöglichen. Durch Konzentration bzw. Bündelung von<br />

Anlagen ist es jedoch unvermeidlich, dass nicht alle heute vorh<strong>an</strong>dene Windenergie<strong>an</strong>lagen in diesem Pl<strong>an</strong>ungskonzept<br />

eingebettet sein können; vielmehr wird künftig ein beachtlicher Anlagenbest<strong>an</strong>d außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete<br />

liegen. Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept zielt somit darauf ab, <strong>der</strong> Windenergienutzung in hinreichendem Maß<br />

Flächen <strong>an</strong>zubieten aber auch gleichzeitig in ausreichendem Umf<strong>an</strong>g Flächenreserven für die Anlagenverlagerung<br />

(Repowering) bereit zu stellen.<br />

3.2.1 (Z) Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus <strong>der</strong> Windenergienutzung ist eine geordnete<br />

und konzentrierte Errichtung von raumbedeutsamen Windenergie<strong>an</strong>lagen in den Eignungsgebieten<br />

für die Windenergienutzung zu gewährleisten.<br />

Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />

3.2.1 abgegrenzten Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.2.1.1 bis 3.2.1.4<br />

im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.2, S. 44ff.).<br />

Außerhalb <strong>der</strong> dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 ist die Errichtung<br />

raumbedeutsamer Windenergie<strong>an</strong>lagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht<br />

für die Vorbehaltsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.3 (siehe S. 30).<br />

Innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Eignungsgebiete entfalten die Festsetzungen Bindungswirkung<br />

gegenüber raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen, Maßnahmen und Entscheidungen öffentlicher<br />

Stellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1.<br />

In <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> werden folgende 24 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

bestimmt:<br />

Tabelle 3.2.01: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Lfd. Eignungsgebiet L<strong>an</strong>dkreis<br />

Stadt, Gemeinde Größe Sonstige Hinweise<br />

in ha<br />

Nr.<br />

11 Schmetzdorfer-<br />

Böhner Heide<br />

HVL Milower L<strong>an</strong>d 640 mit Teilflächen des<br />

Eignungsgebiets nach<br />

3.2.2 11a<br />

12 Nauener Platte West HVL Stadt Nauen 825 nur Eignungsgebiet<br />

13 Nauener Platte Ost HVL Städte Ketzin/<strong>Havel</strong><br />

und Nauen, Gemeinde<br />

Wustermark<br />

14 Möthlitz HVL Gemeinde Milower<br />

L<strong>an</strong>d<br />

21 Karower Platte PM Gemeinden Bensdorf<br />

und Wusterwitz<br />

22 Dretzen PM Gemeinde Buckautal 204<br />

23 Westliche Zauche PM Gemeinden Golzow, 1.647<br />

Kloster Lehnin<br />

24 Bliesendorfer Heide PM Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>),<br />

945<br />

Gemeinden<br />

Kloster Lehnin,<br />

Schwielowsee<br />

25 Reesdorfer-Schäper PM Stadt Beelitz 723<br />

Heide<br />

26 Wittbrietzen PM Städte Beelitz und 1.014<br />

Treuenbrietzen,<br />

Gemeinde Nuthe-<br />

Urstromtal<br />

27 Schlalach PM Stadt Brück,<br />

Gemeinden Linthe<br />

und Mühlenfließ<br />

392<br />

26<br />

12a nach 3.2.2<br />

1.026 nur Eignungsgebiet<br />

13a nach 3.2.2<br />

146<br />

500 mit Teilflächen des<br />

Eignungsgebiets nach<br />

3.2.2 21a

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