Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel
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3.2 Windenergienutzung<br />
Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung soll in <strong>der</strong> Region<br />
wenige, aber große Flächen für die Windenergienutzung ermöglichen. Durch Konzentration bzw. Bündelung von<br />
Anlagen ist es jedoch unvermeidlich, dass nicht alle heute vorh<strong>an</strong>dene Windenergie<strong>an</strong>lagen in diesem Pl<strong>an</strong>ungskonzept<br />
eingebettet sein können; vielmehr wird künftig ein beachtlicher Anlagenbest<strong>an</strong>d außerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete<br />
liegen. Das Pl<strong>an</strong>ungskonzept zielt somit darauf ab, <strong>der</strong> Windenergienutzung in hinreichendem Maß<br />
Flächen <strong>an</strong>zubieten aber auch gleichzeitig in ausreichendem Umf<strong>an</strong>g Flächenreserven für die Anlagenverlagerung<br />
(Repowering) bereit zu stellen.<br />
3.2.1 (Z) Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />
Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus <strong>der</strong> Windenergienutzung ist eine geordnete<br />
und konzentrierte Errichtung von raumbedeutsamen Windenergie<strong>an</strong>lagen in den Eignungsgebieten<br />
für die Windenergienutzung zu gewährleisten.<br />
Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind die nach den Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu<br />
3.2.1 abgegrenzten Flächen in <strong>der</strong> Region (siehe Pl<strong>an</strong>ungskriterien zu 3.2.1.1 bis 3.2.1.4<br />
im Anh<strong>an</strong>g 1, 4.3.2, S. 44ff.).<br />
Außerhalb <strong>der</strong> dazu ausgewiesenen Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 ist die Errichtung<br />
raumbedeutsamer Windenergie<strong>an</strong>lagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht<br />
für die Vorbehaltsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.3 (siehe S. 30).<br />
Innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Eignungsgebiete entfalten die Festsetzungen Bindungswirkung<br />
gegenüber raumbedeutsamen Pl<strong>an</strong>ungen, Maßnahmen und Entscheidungen öffentlicher<br />
Stellen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1.<br />
In <strong>der</strong> Region <strong><strong>Havel</strong>l<strong>an</strong>d</strong>-<strong>Fläming</strong> werden folgende 24 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />
bestimmt:<br />
Tabelle 3.2.01: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung<br />
Lfd. Eignungsgebiet L<strong>an</strong>dkreis<br />
Stadt, Gemeinde Größe Sonstige Hinweise<br />
in ha<br />
Nr.<br />
11 Schmetzdorfer-<br />
Böhner Heide<br />
HVL Milower L<strong>an</strong>d 640 mit Teilflächen des<br />
Eignungsgebiets nach<br />
3.2.2 11a<br />
12 Nauener Platte West HVL Stadt Nauen 825 nur Eignungsgebiet<br />
13 Nauener Platte Ost HVL Städte Ketzin/<strong>Havel</strong><br />
und Nauen, Gemeinde<br />
Wustermark<br />
14 Möthlitz HVL Gemeinde Milower<br />
L<strong>an</strong>d<br />
21 Karower Platte PM Gemeinden Bensdorf<br />
und Wusterwitz<br />
22 Dretzen PM Gemeinde Buckautal 204<br />
23 Westliche Zauche PM Gemeinden Golzow, 1.647<br />
Kloster Lehnin<br />
24 Bliesendorfer Heide PM Stadt Wer<strong>der</strong> (<strong>Havel</strong>),<br />
945<br />
Gemeinden<br />
Kloster Lehnin,<br />
Schwielowsee<br />
25 Reesdorfer-Schäper PM Stadt Beelitz 723<br />
Heide<br />
26 Wittbrietzen PM Städte Beelitz und 1.014<br />
Treuenbrietzen,<br />
Gemeinde Nuthe-<br />
Urstromtal<br />
27 Schlalach PM Stadt Brück,<br />
Gemeinden Linthe<br />
und Mühlenfließ<br />
392<br />
26<br />
12a nach 3.2.2<br />
1.026 nur Eignungsgebiet<br />
13a nach 3.2.2<br />
146<br />
500 mit Teilflächen des<br />
Eignungsgebiets nach<br />
3.2.2 21a