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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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darstellen. Diese Anlagengruppe umfasst insgesamt 68 Anlagen mit 81,3 MW (siehe Tabelle 3.2.22 im Anh<strong>an</strong>g<br />

1 Seite 125).<br />

In den beiden Alt<strong>an</strong>lagenguppen werden 181 <strong>der</strong> insgesamt 273 außerhalb von Eignungsgebieten errichteten<br />

Alt<strong>an</strong>lagen erfasst. Geht m<strong>an</strong> nunmehr davon aus, dass nicht für alle 181 <strong>der</strong> vor 2005 errichteten Alt<strong>an</strong>lagen die<br />

Möglichkeit des Repowering und <strong>der</strong> St<strong>an</strong>dortverlagerung genutzt wird, so erscheint die Größenordnung <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Regelung erfassten Alt<strong>an</strong>lagen als ausreichend bemessen und realistisch. Nimmt m<strong>an</strong> ferner <strong>an</strong>, dass im<br />

Pl<strong>an</strong>ungszeitraum aufgrund <strong>der</strong> technischen Weiterentwicklung auch die installierte Leistung je Anlage weiter<br />

steigt, so bietet die gewählte Berechnungsgrundlage von 7 ha je MW installierter Leistung einen zusätzlichen<br />

„Puffer“ nach oben.<br />

Pl<strong>an</strong>element und Potenziale<br />

Das Pl<strong>an</strong>element „Eignungsgebiete mit beson<strong>der</strong>er Zweckbindung „Repowering“ innerhalb <strong>der</strong> Eignungsgebiete“<br />

ist aus <strong>der</strong> Gesamtkulisse aller Eignungsgebiete für die Windenergienutzung nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 entwickelt<br />

worden (s.o.). Der Flächenbedarf aus beiden Alt<strong>an</strong>lagengruppen 1 und 2 für eine Verlagerung beträgt ca. 1.609<br />

ha und wird räumlich so verteilt, dass <strong>der</strong> Aufbau neuer und <strong>der</strong> Abbau alter Anlagen möglichst nah beiein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

liegen, um so Belastungen auszugleichen. Dabei entstehen drei Eignungsgebiete, die vollständig und drei Eignungsgebiete,<br />

die zu Anteilen zwischen 45% und 73% für die Alt<strong>an</strong>lagenverlagerung bestimmt sind (siehe Tabelle<br />

3.2.23 im Anh<strong>an</strong>g 1 Seite 126).<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elements<br />

Die Eignungsgebiete mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Zweckbindung Repowering sollen vollständig dem Repowering und<br />

<strong>der</strong> Anlagenumsetzung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass bei je<strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Anlage in den Eignungsgebieten<br />

nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 nachzuweisen ist, dass für den mit <strong>der</strong> Anlage errichteten Leistungsumf<strong>an</strong>g im gleichen<br />

Umf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Stelle in <strong>der</strong> Region Alt<strong>an</strong>lagen mit diesem Leistungsumf<strong>an</strong>g zurückgebaut werden. Es<br />

dürfen innerhalb dieser Gebiete keine Anlagen errichtet werden, die nicht gleichzeitig einen Rückbau <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Stelle in <strong>der</strong> Region und insbeson<strong>der</strong>e in den Teilräumen aus Alt<strong>an</strong>lagengruppe 1 und 2 auslösen. Anlagenerrichtung<br />

und Anlagenrückbau müssen hinsichtlich <strong>der</strong> installierter Anlagenleistung in einem gleichwertigen Verhältnis<br />

zu ein<strong>an</strong><strong>der</strong> stehen, d.h. es ist mindestens ein Rückbau in <strong>der</strong> Leistungsgröße vorzunehmen, die <strong>der</strong> installierten<br />

Leistung <strong>der</strong> zu errichtenden Anlagen entspricht.<br />

Bei den Eignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 Nr. 11a, 21a und 28a (s. o.) muss <strong>der</strong>en Fläche innerhalb des größeren<br />

Eignungsgebietes nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1 Nr. 11, 21 und 28 bestimmt werden. Dabei ist <strong>an</strong>gestrebt worden,<br />

mit dem Flächenzuschnitt möglichst gleich strukturierte (Wald/offene L<strong>an</strong>dschaft), im Falle von Gebiets<strong>an</strong>teilen<br />

zweier Kommunen auch ähnlich große Flächen im jeweiligen Gemeindegebiet festzusetzen. Zugunsten einer<br />

zusammenhängenden Eignungsgebietsfläche mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Zweckbindung „Repowering“ ist auf weitere<br />

Teilungen verzichtet. Sofern möglich ist das Eignungsgebiet nach 3.2.2 innerhalb des Eignungsgebietes nach<br />

3.2.1 auch näher <strong>an</strong> Siedlungen und empfindliche L<strong>an</strong>dschaftsteile platziert worden. Denn es ist davon auszugehen,<br />

dass die Eignungsgebiete nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.2 erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden und die Flächen<br />

damit längere Zeit frei bleiben. Da bei diesen drei, sehr unterschiedlich strukturierten Gebieten sich keine<br />

einheitliche Vorgehensweise <strong>an</strong>geboten hat, ist auf die Ausarbeitung ein dies regelndes Pl<strong>an</strong>ungskriterium nicht<br />

möglich gewesen.<br />

3.2.3 (G) Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Windenergienutzung umfassen Schutzzonen in einem Radius<br />

von 600 Meter um Siedlungsplätze im Außenbereich.<br />

In den Vorbehaltsgebieten sind den Bel<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Windenergienutzung bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

mit entgegenstehenden Bel<strong>an</strong>gen ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beizumessen.<br />

Vorbehaltsgebiete können d<strong>an</strong>n in vollem Umf<strong>an</strong>g für die Windenergienutzung zur Verfügung<br />

stehen, wenn ihnen die Voraussetzungen für immissionsschutzrechtliche begründete<br />

Abstände zur Wohnnutzung entfallen.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung sind in <strong>der</strong> Festlegungskarte des <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>s<br />

durch ein Symbol mit dem jeweiligen Flächen<strong>an</strong>teil in % <strong>der</strong> für die mit Repowering<br />

verbundene Anlagenumsetzung in den Eignungsgebieten nach Pl<strong>an</strong>satz 3.2.1<br />

dargestellt.<br />

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