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Regionalplan Havelland-Fläming 2020 - Brandenburg an der Havel

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Erläuterung und Begründung<br />

Anlass<br />

Mit den Vorsorgest<strong>an</strong>dorten des LEP B-B ist die Region für etwaige Nachfragen noch großen und zusammenhängenden<br />

Flächen mit günstiger Verkehrserschließung gut gerüstet. Diese Flächen sind ausnahmslos Großvorhaben<br />

vorbehalten, über <strong>der</strong>en künftige Nutzung <strong>der</strong>zeit (2010) keine Aussagen möglich sind.<br />

Potenziale<br />

Die Region verfügt d<strong>an</strong>eben über eine Reihe großer und verkehrlich gut erschlossener Gewerbegebiete, die für<br />

die Ansiedlung von Unternehmen mit mittlerem Flächenbedarf in Frage kommen. An diesen St<strong>an</strong>dorten haben<br />

sich für die Region wichtige Br<strong>an</strong>chen <strong>an</strong>gesiedelt, die auch zu den Br<strong>an</strong>chenkompetenzfel<strong>der</strong>n <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong>s<br />

gehören. Unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em sind dies: Logistik (z.B. Briesel<strong>an</strong>g, Wustermark, Großbeeren), Metall (z.B. <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong><br />

a.d. <strong>Havel</strong>, Ludwigsfelde), Informationstechnologien/Medien (z.B. Potsdam, Kleinmachnow, Teltow) und<br />

Energie (z.B. Potsdam, Premnitz). Je nach Br<strong>an</strong>che bieten diese St<strong>an</strong>dorte <strong>an</strong>siedlungswilligen Unternehmen<br />

Fühlungsvorteile und Vernetzungen. Dies k<strong>an</strong>n zur Stärkung des Wirtschaftsprofils <strong>der</strong> Region beitragen. Wie<br />

bei den Vorzugsräumen Siedlung in Pl<strong>an</strong>satz 2.1.1 hängt eine positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung<br />

in <strong>der</strong> Region weniger von neuen, zusätzlichen Gewerbeflächen ab, son<strong>der</strong>n von einer bestmöglichen Nutzung<br />

des vorh<strong>an</strong>denen Best<strong>an</strong>des. Die im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong> ausgewiesenen St<strong>an</strong>dorte sollen daher nicht für <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Nutzungen umgewidmet werden, auch wenn es in <strong>der</strong> Realisierung zu konjunkturellen Pausen mit mehr o<strong>der</strong><br />

weniger großen ungenutzten Teilflächen kommen k<strong>an</strong>n.<br />

Die im LEP B-B als Vorsorgest<strong>an</strong>dorte für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben ausgewiesenen St<strong>an</strong>dorte<br />

in <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> a.d. <strong>Havel</strong>, Premnitz und Brück-Linthe gehören aufgrund <strong>der</strong> schon vorh<strong>an</strong>denen regional<br />

bedeutsamen gewerblichen Nutzung ebenfalls zum Kreis <strong>der</strong> regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkte<br />

im <strong>Regionalpl<strong>an</strong></strong>.<br />

Neben den Reserven innerhalb <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlich gesicherten Bereiche (ca. 5 700 ha Gewerbe- und Industrieflächen)<br />

gehören zu den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten auch potenzielle Erweiterungsflächen.<br />

Deren genau St<strong>an</strong>dortbestimmung und pl<strong>an</strong>erische Sicherung erfolgt durch die Kommunen und <strong>der</strong>en<br />

Bauleitpl<strong>an</strong>ung. Im Durchschnitt bieten die Schwerpunkte zusätzliche Reserven von ca. 10% des Best<strong>an</strong>des.<br />

Lediglich die St<strong>an</strong>dorte Stahlwerk RIVA (Stadt <strong>Br<strong>an</strong>denburg</strong> a.d.H.), Neuseddin (Seddiner See), Etzin (Stadt<br />

Ketzin/<strong>Havel</strong>) und Luckenwalde-Süd (Stadt Luckenwalde) sind bereits zu 100% belegt.<br />

Anwendung des Pl<strong>an</strong>elementes<br />

Mit diesem Pl<strong>an</strong>element als Grundsatz <strong>der</strong> Raumordnung wird den Kommunen künftig empfohlen, sich stärker<br />

<strong>der</strong> Mobilisierung vorh<strong>an</strong>dener Wirtschaftspotenziale in den regional bedeutsamen gewerblichen Schwerpunkten<br />

zuzuwenden. Die vorh<strong>an</strong>denen Flächenreserven sollten dabei nicht „irgendwie“ genutzt werden, vielmehr sollte<br />

auf Fühlungsvorteile gleicher o<strong>der</strong> verw<strong>an</strong>dter Br<strong>an</strong>chen, Synergien, unternehmerische Zusammenarbeit, Netzwerkbildung<br />

und nicht zuletzt auf Innovation Wert gelegt werden. Schon die Vermarktung eines solchen St<strong>an</strong>dortes<br />

o<strong>der</strong> freier Teilflächen k<strong>an</strong>n darauf abzielen.<br />

Dieser Grundsatz unterliegt bei Beteiligungsverfahren folglich <strong>der</strong> kommunalen Abwägung, er k<strong>an</strong>n also bei<br />

Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Voraussetzungen (z.B. städtebaulicher Ordnungsbedarf, Umnutzungen, Pl<strong>an</strong>ung und<br />

Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen) überwunden werden.<br />

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