Begründung - Stadt Stade
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
dem Bebauungsplan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße und Industriegleis“ gegenwärtig<br />
einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden soll.<br />
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Straße Am Bullenhof eine räumliche Grenze zwischen<br />
dem Siedlungsgebiet Apfelstieg (Mischgebiet) und dem Gewerbeareal westlich der<br />
Straße Am Bullenhof darstellt.<br />
2.2 Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und<br />
Einrichtungen<br />
Im Rahmen der Revitalisierung der ehemaligen Gewerbebrache wurde die am östlichen<br />
Rand der Salztorsvorstadt (Sanierungsgebiet D 2) gelegene Fläche als neuer Standort<br />
des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins von 1854 hergerichtet. Neben der Schützenhalle mit der integrierten<br />
Schießsportanlage wird auf der östlichen Freifläche Bogensport betrieben. Entsprechend<br />
dieser Nutzung ist dieser zwischen Schwinge und Kommandantendeich gelegene<br />
Bereich als „Fläche für den Gemeinbedarf – Anlage: Sportlichen Zwecken dienenden<br />
Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt.<br />
2.3 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
– Ruhender Verkehr -<br />
Die zwischen dem Lotsendeich und dem Schnurweg befindliche großflächige Stellplatzanlage<br />
wird entsprechend ihrer Abgrenzung und Bedeutung als zentraler innerstädtischer<br />
Parkplatz als „Fläche für den Ruhenden Verkehr“ dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).<br />
Entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. D 1, 1. Änderung) ist<br />
zur Optimierung des Flächenbedarfs an dieser Stelle ein Parkdeck mit II bis III Geschossen<br />
zulässig.<br />
2.4 Wasserflächen<br />
Im nördlichen Eckbereich der Salztorsvorstadt findet sich die restaurierte Winsch- und<br />
Slipanlage. Sie kennzeichnet die Tradition des Standorts als <strong>Stade</strong>r Schiffswerft und den<br />
im Zeitraum von 1758 – 1976 an dieser Stelle betriebenen Schiffsbau. Die Slipanlage ist<br />
in Betrieb und kann bei höherem Wasserstand genutzt werden. Entsprechend dem an<br />
dieser Stelle direkten Wasserzugang ist dieser Teilbereich als Wasserfläche dargestellt.<br />
Trotz geringer Dimension der Wasserfläche (308 m²) soll mit dieser expliziten Darstellung<br />
die Verbindung von traditionellen maritimen Anlagen und modernem <strong>Stadt</strong>quartier dokumentiert<br />
werden.<br />
2.5 Baudenkmal<br />
Das südöstlich des Kreisverkehrs Schnurweg befindliche Maschinenhaus ist als Zeugnis<br />
des ursprünglichen Gewerbestandorts (Lederfabrik) erhalten und saniert. Bislang fehlt eine<br />
Nutzung des Gebäudes, die insbesondere in der Versorgung des Quartiers bestehen<br />
könnte, ein Laden mit angeschlossener Gastronomie, Künstlercafé o.ä.. Entsprechend<br />
seiner historischen Bedeutung ist das Gebäude als Einzelanlage (unbewegliches Kulturdenkmal),<br />
das dem Denkmalschutz unterliegt, nachrichtlich übernommen.<br />
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