Begründung - Stadt Stade
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
4.2.3 Schutzgebiete<br />
Es befinden sich keine Schutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung.<br />
5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />
5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen<br />
Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „<strong>Stade</strong>r Elbmarschen“.<br />
Diese Haupteinheit stellt das linkselbische Niederungsgebiet der Elbe zwischen Cuxhaven<br />
und Geesthacht dar. Die Entstehung des breiten Urstromtales der Elbe ist auf die<br />
Schmelzwässer der Weichseleiszeit zurückzuführen. Kennzeichnend für die heutige Elbniederung<br />
ist die Verzahnung von Schlick-, Sand- und Moorablagerungen (MEYNEN et.<br />
al. 1961).<br />
Aufgrund der anthropogenen Überprägung des Standorts der FNP-Änderung ist die Charakteristik<br />
des Naturraums abgesehen von den Bereichen der Schwinge heute kaum noch<br />
zu erkennen.<br />
5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />
und Vorbelastung<br />
5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />
Der Nordwesten des Geltungsbereichs ist geprägt von einem modernen Geschosswohnungsbau<br />
ohne private Grünstrukturen. Dieser Teil ist im FNP 2000 als Gewerbegebiet<br />
dargestellt (STADT STADE 2000).<br />
Weitere zusammenhängende Wohnbereiche befinden sich südlich des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung (südlich Altländer Straße). Diese Wohnbebauungen bestehen überwiegend<br />
aus Einzelhäuser mit kleineren Gärten. An einigen Stellen werden diese Wohnbereiche<br />
durch gewerbliche Nutzungen unterbrochen.<br />
Größere, zusammenhängende Siedlungsgebiete befinden sich östlich des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung (Am Bullenhof / Apfelstieg).<br />
Areale, die der Naherholung dienen, sind im Geltungsbereich der FNP-Änderung sowie<br />
angrenzend nur untergeordnet vorhanden. Zu nennen sind in erster Linie fußläufige<br />
Wegeverbindungen bspw. entlang der Schwinge sowie des Grabens im zentralen Bereich<br />
des Geltungsbereichs. Insgesamt ist eine gewisse Unterversorgung an für die kurzfristige<br />
Naherholung nutzbaren Grün- und Freiflächenstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs<br />
festzustellen.<br />
5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />
Die Biotoptypenkartierung wurde im Juli sowie im August 2012 nach dem niedersächsischen<br />
Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Eine genaue Beschreibung<br />
der einzelnen Biotoptypen befindet sich in Tab. 2. Die grafische Darstellung ist der Anlage<br />
1 zu entnehmen.<br />
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch einen städtischen<br />
Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen Gehölzstrukturen mit teils prägenden<br />
Baumbeständen, herrschen versiegelte Flächen (Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche<br />
etc.) sowie Gebäudestrukturen vor. Naturnähere Strukturen finden sich im zentralen<br />
Bereich des Geltungsbereichs wie bspw. der Graben mit angrenzenden halbruderalen<br />
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