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Begründung - Stadt Stade

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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

4.2.3 Schutzgebiete<br />

Es befinden sich keine Schutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung.<br />

5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />

5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen<br />

Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „<strong>Stade</strong>r Elbmarschen“.<br />

Diese Haupteinheit stellt das linkselbische Niederungsgebiet der Elbe zwischen Cuxhaven<br />

und Geesthacht dar. Die Entstehung des breiten Urstromtales der Elbe ist auf die<br />

Schmelzwässer der Weichseleiszeit zurückzuführen. Kennzeichnend für die heutige Elbniederung<br />

ist die Verzahnung von Schlick-, Sand- und Moorablagerungen (MEYNEN et.<br />

al. 1961).<br />

Aufgrund der anthropogenen Überprägung des Standorts der FNP-Änderung ist die Charakteristik<br />

des Naturraums abgesehen von den Bereichen der Schwinge heute kaum noch<br />

zu erkennen.<br />

5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />

und Vorbelastung<br />

5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

Der Nordwesten des Geltungsbereichs ist geprägt von einem modernen Geschosswohnungsbau<br />

ohne private Grünstrukturen. Dieser Teil ist im FNP 2000 als Gewerbegebiet<br />

dargestellt (STADT STADE 2000).<br />

Weitere zusammenhängende Wohnbereiche befinden sich südlich des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung (südlich Altländer Straße). Diese Wohnbebauungen bestehen überwiegend<br />

aus Einzelhäuser mit kleineren Gärten. An einigen Stellen werden diese Wohnbereiche<br />

durch gewerbliche Nutzungen unterbrochen.<br />

Größere, zusammenhängende Siedlungsgebiete befinden sich östlich des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung (Am Bullenhof / Apfelstieg).<br />

Areale, die der Naherholung dienen, sind im Geltungsbereich der FNP-Änderung sowie<br />

angrenzend nur untergeordnet vorhanden. Zu nennen sind in erster Linie fußläufige<br />

Wegeverbindungen bspw. entlang der Schwinge sowie des Grabens im zentralen Bereich<br />

des Geltungsbereichs. Insgesamt ist eine gewisse Unterversorgung an für die kurzfristige<br />

Naherholung nutzbaren Grün- und Freiflächenstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs<br />

festzustellen.<br />

5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />

Die Biotoptypenkartierung wurde im Juli sowie im August 2012 nach dem niedersächsischen<br />

Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Eine genaue Beschreibung<br />

der einzelnen Biotoptypen befindet sich in Tab. 2. Die grafische Darstellung ist der Anlage<br />

1 zu entnehmen.<br />

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch einen städtischen<br />

Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen Gehölzstrukturen mit teils prägenden<br />

Baumbeständen, herrschen versiegelte Flächen (Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche<br />

etc.) sowie Gebäudestrukturen vor. Naturnähere Strukturen finden sich im zentralen<br />

Bereich des Geltungsbereichs wie bspw. der Graben mit angrenzenden halbruderalen<br />

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