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Begründung - Stadt Stade

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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Es sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />

Änderung bekannt.<br />

6. Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />

6.1 Methodik<br />

Für die Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen,<br />

die sich aus der geplanten Nutzung ergeben können, müssen die zu erwartenden<br />

Wirkfaktoren (Auslöser der Auswirkungen) ermittelt werden. Sie werden entsprechend ihrer<br />

Entstehung nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterteilt. Nach<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen auf jedes Schutzgut abgeleitet.<br />

Für die relevanten Wirkfaktoren erfolgt eine Einschätzung schutzgutbezogen verbalargumentativ.<br />

Dabei sind mittelbare und unmittelbare, kumulative, kurz-, mittel- und langfristige<br />

sowie positive und negative Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />

Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Auswirkungen im Sinne des UVPG zu<br />

Grunde gelegt:<br />

− Nachhaltigkeit der Auswirkungen,<br />

− Reichweite der Auswirkungen und<br />

− Empfindlichkeit des jeweils betroffenen Schutzgutes.<br />

Die Wirkintensität wird verbal-argumentativ bei der Darstellung der Auswirkungen der<br />

Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter dargelegt. Als Grundlage zur Einschätzung<br />

dienen:<br />

− fachgesetzliche Vorgaben, Grenz- und Schwellenwerte,<br />

− ausgewählte Indikatoren,<br />

− Erfahrungen und Empfehlungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie<br />

− Expertenbeurteilung.<br />

Grundlage der Beurteilung ist einerseits die derzeitige Bestandssituation sowie andererseits<br />

die im FNP 2000 vorgesehene Planung (vgl. Kap. 0).<br />

6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren<br />

Mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP gehen folgende bau- und anlagebedingte<br />

Wirkfaktoren einher bzw. sind vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Planung bereits<br />

einhergegangen:<br />

− Baubedingte Lärm- und Staubimmissionen sowie visuelle Störreize,<br />

− Flächeninanspruchnahme,<br />

− Reduzierung von Schadstoffimmissionen durch den Wegfall von Gewerbeflächen,<br />

− visuelle Veränderungen des Gebiets.<br />

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