Begründung - Stadt Stade
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Es sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />
Änderung bekannt.<br />
6. Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />
6.1 Methodik<br />
Für die Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen,<br />
die sich aus der geplanten Nutzung ergeben können, müssen die zu erwartenden<br />
Wirkfaktoren (Auslöser der Auswirkungen) ermittelt werden. Sie werden entsprechend ihrer<br />
Entstehung nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterteilt. Nach<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen auf jedes Schutzgut abgeleitet.<br />
Für die relevanten Wirkfaktoren erfolgt eine Einschätzung schutzgutbezogen verbalargumentativ.<br />
Dabei sind mittelbare und unmittelbare, kumulative, kurz-, mittel- und langfristige<br />
sowie positive und negative Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />
Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Auswirkungen im Sinne des UVPG zu<br />
Grunde gelegt:<br />
− Nachhaltigkeit der Auswirkungen,<br />
− Reichweite der Auswirkungen und<br />
− Empfindlichkeit des jeweils betroffenen Schutzgutes.<br />
Die Wirkintensität wird verbal-argumentativ bei der Darstellung der Auswirkungen der<br />
Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter dargelegt. Als Grundlage zur Einschätzung<br />
dienen:<br />
− fachgesetzliche Vorgaben, Grenz- und Schwellenwerte,<br />
− ausgewählte Indikatoren,<br />
− Erfahrungen und Empfehlungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie<br />
− Expertenbeurteilung.<br />
Grundlage der Beurteilung ist einerseits die derzeitige Bestandssituation sowie andererseits<br />
die im FNP 2000 vorgesehene Planung (vgl. Kap. 0).<br />
6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren<br />
Mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP gehen folgende bau- und anlagebedingte<br />
Wirkfaktoren einher bzw. sind vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Planung bereits<br />
einhergegangen:<br />
− Baubedingte Lärm- und Staubimmissionen sowie visuelle Störreize,<br />
− Flächeninanspruchnahme,<br />
− Reduzierung von Schadstoffimmissionen durch den Wegfall von Gewerbeflächen,<br />
− visuelle Veränderungen des Gebiets.<br />
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