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Begründung - Stadt Stade

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Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Begründung zur<br />

31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

„Zwischen Altländer Straße und Schwinge“<br />

Verfahrensstand: Entwurf, Mai 2013<br />

Aufgestellt:<br />

Nils Jacobs<br />

Städt. Bauoberrat<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Ing. Carolin Kountchev<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Fachbereich Bauen und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Abteilung Planung und Umwelt<br />

Hökerstraße 2, 21677 <strong>Stade</strong><br />

Tel. 04141/401330,<br />

Fax -332<br />

Dipl. Ing. Ute Johannes<br />

EGL - Entwicklung und Gestaltung<br />

von Landschaft GmbH<br />

Lüner Weg 32a, 21337 Lüneburg<br />

Tel. 0 41 31 / 40 69 20<br />

Fax 0 41 31 / 40 69 22


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Teil A:<br />

Grundlagen (Bestand und Planung)<br />

1. Grundlagen ....................................................................................................... 4<br />

1.1 Lage und räumlicher Geltungsbereich .................................................................. 4<br />

1.2 Anlass und Zielsetzung der Planänderung ........................................................... 5<br />

1.3 Entwicklung aus übergeordneten Planungen ........................................................ 5<br />

1.4 Stand der räumlichen Planung (Flächennutzungsplan) ......................................... 6<br />

1.5 Bestandsaufnahme ............................................................................................. 7<br />

2. Planinhalte ....................................................................................................... 9<br />

2.1 Art der baulichen Nutzung – Bauflächen – ................................................................ 9<br />

2.1.1 Wohnbauflächen (W) .................................................................................................. 9<br />

2.1.2 Gemischte Bauflächen (M) ......................................................................................... 9<br />

2.1.3 Gewerbliche Bauflächen (G) ...................................................................................... 9<br />

2.2 Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und<br />

Einrichtungen............................................................................................................ 10<br />

2.3 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge –<br />

Ruhender Verkehr - .................................................................................................. 10<br />

2.4 Wasserflächen .......................................................................................................... 10<br />

2.5 Baudenkmal .............................................................................................................. 10<br />

2.6 Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen<br />

Naturgewalten erforderlich sind ............................................................................... 11<br />

2.7 Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit<br />

umweltgefährdenden Stoffen belastet sind .............................................................. 11<br />

2.8 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im<br />

Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ........................................................ 11<br />

2.9 Sonstige Planinhalte ................................................................................................. 12<br />

3. Planungsrelevante Belange .......................................................................... 12<br />

3.1 Erschließung / Verkehr ............................................................................................. 12<br />

3.2 Bahnanlagen ............................................................................................................ 13<br />

3.3 Ver- und Entsorgung ................................................................................................ 13<br />

3.4 Naturschutz und Landschaftspflege ......................................................................... 13<br />

3.5 Belange der Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz ................................................ 14<br />

3.6 Denkmalpflege ......................................................................................................... 14<br />

3.7 Immissionsschutz ..................................................................................................... 15<br />

Teil B:<br />

Umweltbericht<br />

1. Einleitung ....................................................................................................... 17<br />

2. Untersuchungsrahmen .................................................................................. 17<br />

3. Kurzbeschreibung der Planung ..................................................................... 18<br />

3.1 Ziel und Zweck der FNP-Änderung .......................................................................... 18<br />

3.2 Standort der Planung ............................................................................................... 18<br />

3.3 Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden19<br />

4. Rechtliche und planerische Vorgaben ......................................................... 19<br />

4.1 Ziele und Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes .......................................... 19<br />

4.2 Übergeordnete Planungen ....................................................................................... 19<br />

4.2.1 Regionales Raumordnungsprogramm ..................................................................... 19<br />

4.2.2 Landschaftsrahmenplan ........................................................................................... 19<br />

4.2.3 Schutzgebiete ........................................................................................................... 20<br />

______________________________________________________________________________________ 2


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ....................................... 20<br />

5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 20<br />

5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />

und Vorbelastung ..................................................................................................... 20<br />

5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................ 20<br />

5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt .... 20<br />

5.2.3 Abschätzung des faunistischen Potenzials .............................................................. 23<br />

5.2.4 Schutzgut Boden und Wasser .................................................................................. 24<br />

5.2.5 Schutzgüter Klima und Luft ...................................................................................... 25<br />

5.2.6 Schutzgut Landschaft ............................................................................................... 25<br />

5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................... 28<br />

6. Beschreibung der Umweltauswirkungen ..................................................... 28<br />

6.1 Methodik ................................................................................................................... 28<br />

6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren ................................................................................ 28<br />

6.2 Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter29<br />

6.4 Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen ........................................................ 30<br />

6.5 Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzobjekte/ Hinweise zum Artenschutzrecht<br />

............................................................................................................... 30<br />

7. Entwicklungsprognose des Geltungsbereichs mit und ohne Realisierung<br />

der Planung .................................................................................................... 30<br />

8. Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen .......................................................................... 30<br />

8.1 Hinweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................. 30<br />

8.2 Einschätzung der Kompensation nach § 15 Abs. 4 BNatSchG ............................... 31<br />

9. Hinweise zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

(Monitoring) .................................................................................................... 31<br />

10. Darstellung der wichtigsten geprüften Lösungsmöglichkeiten .................. 31<br />

10.1 Standortalternativen ................................................................................................. 31<br />

11. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

sowie fehlende Kenntnisse und offene Fragen ............................................ 31<br />

12. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts zur 31.<br />

FNP-Änderung ................................................................................................ 31<br />

Teil C:<br />

Zusammenfassende Abwägung<br />

1. Darstellung des Verfahrens .......................................................................... 32<br />

2. Abwägungsrelevante Informationen ............................................................ 32<br />

3. Bewertung der Belange und Abwägung ....................................................... 32<br />

ANLAGEN 1 Biotoptypenkartierung, EGL<br />

2 Schalltechnische Gutachten, Bonk-Maire-Hoppmann GbR<br />

______________________________________________________________________________________ 3


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Teil A: Grundlagen (Bestand und Planung)<br />

1. Grundlagen<br />

1.1 Lage und räumlicher Geltungsbereich<br />

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 beinhaltet drei Teilflächen am östlichen<br />

Rand bzw. im Nahbereich der Altstadt. Diese Flächen liegen zwischen der Altländer<br />

Straße, der Straße Am Bullenhof und der Schwinge, in direkter Nachbarschaft zum <strong>Stadt</strong>hafen<br />

bzw. dem Industriegleis (vgl. hierzu die u.a. Abbildung).<br />

Der nordwestliche, ca. 12 ha große Teilbereich A umfasst einen Großteil der Salztorsvorstadt<br />

(Sanierungsgebiete D 1 und D 2), die ab 1989 mit Mitteln aus der Städtebauförderung<br />

in rasantem Tempo von der ursprünglichen Gewerbebrache zu einem attraktiven<br />

und modernen maritimen Wohn- und Arbeitsquartier am <strong>Stadt</strong>hafen entwickelt wurde. Neben<br />

hochwertigen Wohn- und Bürogebäuden finden sich hier in zentraler Lage ein Kino<br />

mit Entertainment-Center, Freizeit- und Sportstätten, Gastronomie, Hotel und Verwaltungseinrichtungen.<br />

Des Weiteren sind südöstlich des Kommandantendeiches befindliche<br />

Teich- und Grünanlagen in den Geltungsbereich einbezogen, die als Abstandsflächen<br />

zum östlich benachbarten Gewerbegebiet Am Schwingedeich fungieren.<br />

Die süd- und östlichen Teilflächen (Teilbereiche B und C) sind Bestandteil des Gewerbeareals<br />

zwischen Altländer Straße und Industriegleis, das im Rahmen des in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplanes Nr. 436/1 gegenwärtig überplant wird. Der Teilbereich B beinhaltet die direkt<br />

östlich des Bahnübergangs Altländer Straße befindlichen Grundstücke Altländer Straße 3<br />

- 7, die durch eine kleinteilige Bebauung aus Wohnen und Gewerbe geprägt sind. Mit einer<br />

Größe von rd. 0,32 ha handelt es sich um einen kleinen Teilbereich, der mit den Entwicklungsabsichten<br />

auf der westlichen Seite des Industriegleises korrespondiert. Der ca. 300 m<br />

östliche gelegene Teilbereich C weist eine vergleichbare Größe, rd. 0,26 ha, auf. Er umfasst<br />

die einzeilige westliche Straßenrandbebauung der Straße Am Bullenhof, die sich aus den<br />

Grundstücken der Religionsgemeinschaften der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat-Gemeinde und<br />

der Gemeinde „Jehovas Zeugen“ und einem leerstehenden Wohnhaus zusammensetzt.<br />

______________________________________________________________________________________ 4


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

1.2 Anlass und Zielsetzung der Planänderung<br />

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich zwischen<br />

Altländer Straße, Industriebahn und der Straße Am Bullenhof hat der Rat der Hansestadt<br />

<strong>Stade</strong> am 15. Juni 2009 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 436/1<br />

„Zwischen Altländer Straße und Industriegleis“ gefasst. Ziel dieses Bebauungsplanes ist,<br />

die Nutzungsmöglichkeiten an diesem Standort im Kontext der gesamtstädtischen Versorgungsbedarfe<br />

auf Grundlage der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens zu<br />

steuern. Besonderes Gewicht hat dabei der Schutz des nahe gelegenen zentralen Versorgungsbereiches<br />

Altstadt. Mit der am 03. September 2012 eingeleiteten 31. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes 2000 für den Bereich „Zwischen Altländer Straße und<br />

Schwinge“ sollte sich diese Zielsetzung auch in den Darstellungen der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung widerspiegeln.<br />

Aufgrund der bestehenden Einzelhandelsstruktur dient die Einkaufslage Altländer Straße<br />

vorwiegend der örtlichen Versorgung. Fachmärkte und Autohäuser übernehmen lediglich<br />

Ergänzungsfunktion. Daher soll der Planbereich entsprechend seiner Funktion als Haupteingangsbereich<br />

in die <strong>Stadt</strong> in seiner bestehenden z.T. kleinteiligen Bebauungsstruktur<br />

und Nutzungsmischung gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden. Im Rahmen des<br />

Vorentwurfs der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sollte dieser planerischen<br />

Absicht durch eine Zonierung in eine straßenseitige gemischte Baufläche und einen<br />

rückwärtigen gewerblichen Bereich entsprochen werden. Entsprechend dem Bestand<br />

an wesentlich störenden Gewerbebetrieben entlang der Altländer Straße wurde zwischenzeitlich<br />

von dieser Untergliederung Abstand genommen. Insofern beschränken sich<br />

die Änderungen im Abschnitt zwischen der Altländer Straße und dem Industriegleis nunmehr<br />

auf 2 kleine Teilbereiche mit dem Ziel einer Arrondierung des Gewerbestandorts Altländer<br />

Straße / Am Bullenhof. Lediglich im Nahbereich des Bahnübergangs Altländer<br />

Straße soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />

beibehalten und analog dem Bestand bzw. den Entwicklungsabsichten nordwestlich<br />

der Bahn gesichert werden.<br />

Entsprechend der räumlichen und städtebaulichen Gegebenheiten wurde das nördlich<br />

benachbarte Areal der ehemaligen Industriebache der Lederfabrik, Werft und des Holzhandels<br />

am <strong>Stadt</strong>hafen (Salztorsvorstadt) einschließlich des zwischenliegenden Bereichs<br />

in die vorliegende Änderung einbezogen. Ziel ist die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes<br />

an die aktuellen Entwicklungen in der Salztorsvorstadt als maritimes<br />

Quartier und zentraler Punkt von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen 1 und in den angrenzenden<br />

Flächen anzupassen. Auch sollen Darstellungen in Form von Sonderbauflächen<br />

ohne Zweckbestimmung konkretisiert und in Übereinstimmung mit der verbindlichen<br />

Bauleitplanung wiedergegeben werden.<br />

1.3 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen. Diese Ziele sind im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

und im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Stade</strong> festgelegt.<br />

Raumordnung und Landesplanung<br />

LROP Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 weist <strong>Stade</strong> als Mittelzentrum<br />

aus. Damit verbunden ist die Sicherung und Entwicklung zentralörtlicher Einrichtungen<br />

und Angebote für den gehobenen Bedarf. Mit den im Plangebiet etablierten zentralen Einrichtungen<br />

– Kino, Entertainment-Center, Restaurants, Hotel, Verwaltungseinrichtungen -<br />

1<br />

siehe hierzu den Pkt. 1.5 Bestandsaufnahme<br />

______________________________________________________________________________________ 5


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

wird diesem raumordnerischen Ziel entsprochen. Zudem haben Mittelzentren für die dortige<br />

Bevölkerung und Wirtschaft zugleich die grundzentrale Versorgung zu gewährleisten.<br />

Mit der Darstellung von Bauflächen zur Sicherung der Wohn- und Gewerbestandorte ist<br />

dieses Ziel der Raumordnung in der vorliegenden Planung angemessen berücksichtigt.<br />

RROP Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2013 für den Landkreis <strong>Stade</strong> (Entwurf)<br />

ist <strong>Stade</strong> als Standort mit den Schwerpunktaufgaben Sicherung und Entwicklung<br />

von Wohn- und Arbeitsstätten festgelegt. Die Revitalisierung der ehemaligen Gewerbebrache<br />

als maritimer Wohn- und Arbeitsstandort sowie die Sicherung bestehender baulicher<br />

Strukturen im Bereich der Straßen Am Bullenhof und Altländer Straße trägt diesem<br />

Ziel der Raumordnung adäquat Rechnung. Der das Plangebiet im Westen begrenzende<br />

<strong>Stadt</strong>hafen ist als Sportboothafen festgelegt. Aufgrund seiner infrastrukturellen Ausstattung,<br />

Zugänglichkeit und attraktiven Lage direkt am Rand der Altstadt ist der Sportboothafen<br />

eine beliebte und nachgefragte touristische Anlaufstelle. Dies entspricht der raumordnerischen<br />

Festlegung <strong>Stade</strong>s als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus.<br />

Mit den Bauflächendarstellungen geht die vorliegende Planung konform mit der zeichnerischen<br />

Festlegung als zentrales Siedlungsgebiet. Der Lotsen- und Kommandantendeich<br />

sind als Deiche festgelegt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Lotsendeich<br />

durch das 2012 vollzogene Entwidmungsverfahren diese Schutzfunktion an die schwingeseitige<br />

Bebauung abgegeben hat.<br />

Das zwischen den Teilbereichen A und B verlaufende Industriegleis ist als Anschlussgleis<br />

für Industrie und Gewerbe festgelegt. Die perspektivisch geplante Verlegung östlich zur<br />

BAB A 26 ist in den zeichnerischen Festlegungen beinhaltet.<br />

Fazit Mit den Darstellungen von Wohnbau-, gemischten und gewerblichen Bauflächen, Flächen für<br />

den Gemeinbedarf – Anlage: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen –<br />

sowie Wasserfläche entspricht die vorliegende Planung den Zielen der Raumordnung.<br />

1.4 Stand der räumlichen Planung (Flächennutzungsplan)<br />

Teil<br />

bereiche<br />

A<br />

B<br />

C<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 der Hansestadt <strong>Stade</strong> ist der nördliche Teil der<br />

Salztorsvorstadt (D 2) als Gewerbegebiet dargestellt. Dies betrifft das Gebiet zwischen<br />

Lotsendeich, Straße Am Schwingedeich, und der Schwinge, d.h. das Areal der ehemaligen<br />

Lederfabrik und <strong>Stade</strong>r Werft. Die südlich anschließenden Flächen bis zur Altländer<br />

Straße bzw. zum Industriegleis sind als Sonderbauflächen ohne Zweckbestimmung dargestellt<br />

(Großteil von D 1). Dabei sind der westliche Eckbereich und drei Standorte an der<br />

Straße Am Schwingedeich als Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet sind.<br />

Der südlich des Lotsendeiches befindliche Parkplatz weist eine Darstellung als öffentliche<br />

Parkfläche aus. Der nordöstlich anschließende Bereich zwischen der Straße Am Schwingedeich<br />

und dem Industriegleis ist als Gewerbegebiet dargestellt, das von einer vom Industriegleis<br />

abzweigenden Bahnanlage unterteilt wird.<br />

Die östlich des Bahnübergangs Altländer Straße zwischen Altländer Straße und Industriegleis<br />

befindlichen Grundstücke Altländer Straße 3, 5, 7, 7A und 7B sind als Gewerbegebiet<br />

dargestellt.<br />

Die westliche Straßenrandbebauung Am Bullenhof 5 bis 10B weist eine Darstellung als<br />

Mischgebiet auf.<br />

Die das Plangebiet im Süden überquerenden Richtfunktrassen einschließlich Schutzzone<br />

sind nachrichtlich übernommen.<br />

______________________________________________________________________________________ 6


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

1.5 Bestandsaufnahme<br />

Der am östlichen Rand der Altstadt befindliche, rd. 12 ha große Teilbereich A umfasst einen<br />

Großteil der Salztorsvorstadt (Sanierungsgebiete D 1 und D 2). In rasantem Tempo<br />

wurde seit 1989 mit Städtebauförderungsmitteln aus der ursprünglichen Gewerbebrache<br />

ein attraktiver maritimer <strong>Stadt</strong>teil am <strong>Stadt</strong>hafen hervorgebracht.<br />

Das ehemalige Industrieareal am Hafen und der Schwinge beherbergte diverse Gewerbebetriebe,<br />

die von der Lage des Standorts an diesem Elbeseitenfluss profitierten und<br />

hier z.T. bis in die 1980er Jahre wirtschafteten. Neben der <strong>Stade</strong>r Schiffswerft und Holzhandlung<br />

und Sägerei Hagenah & Bocholte war das Areal insbesondere durch die 1895<br />

gegründete <strong>Stade</strong>r Lederfabrik geprägt.<br />

Der 1. Abschnitt des Sanierungsgebietes - D 1 – beinhaltet den Bereich der ehemaligen<br />

Holzhandlung und Sägerei Hagenah & Bocholte zwischen der Altländer Straße und dem<br />

Lotsendeich, das auf einer Fläche von ca. 10 ha von 1989 – 2002 mit rd. 4,16 Mio. € zu<br />

einem Zentrum mit Kino, Hotel, Freizeit- und Verwaltungseinrichtungen sowie Gastronomie<br />

entwickelt wurde. So finden sich hier neben dem Berufsinformationszentrum und dem<br />

Verwaltungsgebäude der IKK, das Entertainment-Center mit Kino, Restaurant und Bowling,<br />

das Hotel Ramada, eine zentraler Parkplatz, die Erlebnisgastronomie Scheune 2 und<br />

eine Diskothek.<br />

Der rückwärtige, als D 2-Gebiet bezeichnete, 2. Abschnitt wurde 2003 als Sanierungsgebiet<br />

förmlich festgelegt. Die hier befindlichen Gewerbebrachen der ehemaligen Lederfabrik<br />

und der Werft sind zwischenzeitlich einem modernen maritimen <strong>Stadt</strong>quartier gewichen,<br />

dessen exponierte und zum Wasser ausgerichtete Lage eine qualitätvolle und zeit-<br />

2<br />

Die Gastronomie ist im alten Kesselhaus der Sägerei untergebracht, erkennbar und dokumentiert<br />

durch die Dampfmaschine und den Schornstein der Anlage.<br />

______________________________________________________________________________________ 7


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

gemäße Wohnlage am Rande der Altstadt darstellt. Hochwertige Wohn- und Bürogebäude<br />

mit zum Wasser ausgerichteten offenen und z.T. auskragenden Fassaden schaffen eine<br />

akzentreiche Architektur (Werft- und Tidehäuser). Sie bildet einen gelungenen Kontrast<br />

zur gegenüberliegenden, z.T. denkmalgeschützten Altstadt.<br />

Mit rd. 240 Wohnungen und Büroeinheiten, mehreren Bürogebäuden von Reedereien,<br />

Steuerberatungskanzlei u.a., dem Wasserpark mit weiteren 69 Wohneinheiten und der<br />

Seniorenresidenz ist in dem vergangenen Jahrzehnt ein hoch attraktiver und sehr nachgefragter<br />

<strong>Stadt</strong>teil entstanden. Die am Hafen und an der Schwinge errichtete Uferpromenade<br />

schafft sowohl für die Bewohner als auch für Touristen eine hohe Aufenthaltsqualität<br />

mit maritimem Flair. Der <strong>Stadt</strong>hafen wurde als Sportboothafen hergerichtet und bietet vielen<br />

Freizeitsportlern einen gut ausgestatteten Liegeplatz direkt an der Peripherie der Altstadt.<br />

Das Museumsschiff Greundieck und die Wilhelmine liegen hier vor Anker und sind<br />

markantes Kennzeichen des <strong>Stade</strong>r <strong>Stadt</strong>hafens. Komplettiert wird dieser neue <strong>Stadt</strong>teil<br />

durch ein attraktives Straßen- und Wegenetz mit farbig abgesetzten Verkehrsflächen und<br />

Baum- und Strauchreihen. Spundwand, Bootsanleger, restaurierte Kran- und Winschanlagen<br />

sind maritimes Zeugnis und wichtiger Bestandteil der Salztorsvorstadt. Sie wurden<br />

z.T. mit erheblichen finanziellem Aufwand saniert bzw. vollständig erneuert. Der letzte<br />

Bauabschnitt östlich der denkmalgeschützten Maschinenhalle wird gegenwärtig fertiggestellt.<br />

Am östlichen Ende der Salztorsvorstadt befindet sich das Grundstück des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />

von 1854.<br />

Die deutlich kleineren Teilbereiche B und C (rd. 0,32 bzw. 0,26 ha) sind Bestandteil des<br />

Gewerbeareals zwischen der Altländer Straße, dem Industriegleis und der Straße Am Bullenhof.<br />

Grundsätzlich handelt es sich dabei um bebaute Grundstücke, die im Falle des Teilbereichs<br />

B nahe dem Bahnübergang Altländer Straße liegen und durch einen mittig angeordneten<br />

Gewerbebetrieb und beidseitig benachbarte Wohngebäude mit kleinteiliger Bebauungsstruktur<br />

geprägt sind.<br />

Die östliche Teilfläche (Teilbereich C) befindet sich am anderen Ende dieses Gewerbegebiets,<br />

in ca. 300 m Entfernung und beinhaltet die einzeilige Straßenrandbebauung Am Bullenhof<br />

5 bis 10B. Diese umfasst die Einrichtungen zweier Religionsgemeinschaften - Baitul<br />

Karim Moschee und Königsreichssaal Zeugen Jehovas – sowie das nördlich gelegene leerstehende<br />

Wohnhaus der Fam. Braun (zugehörig zur Fa. Brunia Fruchtsäfte GmbH). Zudem<br />

schließt es die zwischen den Grundstücken Am Bullenhof 10B und 10C bestehende Baulücke<br />

ein, die Bestandteil der westlich angrenzenden Gewerbebrache ist.<br />

______________________________________________________________________________________ 8


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

2. Planinhalte<br />

2.1 Art der baulichen Nutzung – Bauflächen –<br />

2.1.1 Wohnbauflächen (W)<br />

Mit Mitteln aus der Städtebauförderung ist die ehemalige Gewerbebrache in der Salztorsvorstadt<br />

(Sanierungsgebiet D 2) zu einem attraktiven und modernen <strong>Stadt</strong>teil in unmittelbarer<br />

Wassernähe entwickelt worden. Dementsprechend sollen die hier zwischen dem<br />

Lotsendeich und der Schwinge errichteten Wohngebäude als Wohnbaufläche dargestellt<br />

werden. Diese Darstellung dokumentiert einerseits die am Rand der Altstadt in der<br />

Salztorsvorstadt weitestgehend vollzogene städtebauliche Erneuerung. Andererseits entspricht<br />

sie den an dieser Stelle etablierten und gewünschten Wohnnutzungen – Werft-,<br />

Tide- und Schwingehäuser, Wasserpark, Seniorenresidenz, betreute Wohnanlage – des<br />

maritimen <strong>Stadt</strong>quartiers.<br />

2.1.2 Gemischte Bauflächen (M)<br />

Die unmittelbar am <strong>Stadt</strong>hafen errichtete Bebauung setzt sich aus dem zentralen südlichen<br />

Teil mit Kino, Entertainment-Center, Restaurant und Hotel (Teil des Sanierungsgebietes<br />

D 1) und der auf der nördlichen Seite befindlichen Gebäudezeile der zum Wasser<br />

orientieren Hafenhäuser zusammen. Die über eine gemeinsame Erdgeschosszone verbundenen<br />

Baukörper werden als Büros (Reedereien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfersozietät<br />

u.a.) und in den oberen Geschossen z.T. als Wohnungen genutzt. Entsprechend<br />

dieser Nutzungsmischung und z.T. wichtigen Versorgungsfunktion (Unterhaltung,<br />

Freizeit, Tourismus) werden diese Bereiche als gemischte Bauflächen dargestellt. Die östlich<br />

anschließenden Flächen beidseitig der Straße Am Schwingedeich werden in diese<br />

Darstellung – M - einbezogen. Neben Gastronomie- (Restaurant Scheune), Freizeit- (Diskothek)<br />

und Verwaltungsgebäuden (IHK, Diakonie) sollen die zwischenliegenden noch<br />

vakanten Flächen für ergänzende Nutzungen (wie Boardinghouse, weitere Bürogebäude,<br />

Mehrgenerationenwohnen u.a.) im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung gesichert<br />

werden. Mit den vorgesehenen Wohnnutzungen südlich des Lotsendeiches ist ein Übergang<br />

zwischen zentralen und auf die Öffentlichkeit ausgerichteten stärker frequentierten<br />

Nutzungen und der eher „intimen“, auf die privaten Wohnnutzungen ausgerichteten Bebauung<br />

des Wasserparks vorgesehen.<br />

Die als Abstandsflächen zum nördlich gelegenen Gewerbegebiet Am Schwingedeich fungierenden<br />

Freiflächen werden ebenfalls als gemischte Bauflächen dargestellt. Sie beinhalten<br />

ein Regenrückhaltebecken, eine Grün- und Parkplatzfläche. Aufgrund der Kleinflächigkeit<br />

dieser Anlagen und mangels Parzellenschärfe der Flächennutzungsplanung ist<br />

diese Darstellung adäquat.<br />

Die westlich des Bahnübergangs Altländer Straße zwischen Industriegleis und Altländer<br />

Straße befindliche Bebauung wird als gemischte Baufläche – M – dargestellt. Mit dieser<br />

Darstellung wird der bestehenden Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem<br />

Gewerbe der Grundstücksbereiche Altländer Straße 3 – 7B in Analogie zur westlichen<br />

Bahnseite sowie der kleinteiligen Grundstücks- und Bebauungsstruktur entsprochen.<br />

2.1.3 Gewerbliche Bauflächen (G)<br />

Zur Arrondierung des Gewerbeareals zwischen Altländer Straße, Industriegleis und der<br />

Straße Am Bullenhof soll die einzeilige Straßenrandbebauung Am Bullenhof 5 – 10B in<br />

die Darstellung als gewerbliche Baufläche einbezogen werden. Dabei wird auf die Entwicklung<br />

des in rückwärtiger Lage brachliegenden Gewerbestandorts abgezielt, der mit<br />

______________________________________________________________________________________ 9


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

dem Bebauungsplan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße und Industriegleis“ gegenwärtig<br />

einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden soll.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Straße Am Bullenhof eine räumliche Grenze zwischen<br />

dem Siedlungsgebiet Apfelstieg (Mischgebiet) und dem Gewerbeareal westlich der<br />

Straße Am Bullenhof darstellt.<br />

2.2 Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und<br />

Einrichtungen<br />

Im Rahmen der Revitalisierung der ehemaligen Gewerbebrache wurde die am östlichen<br />

Rand der Salztorsvorstadt (Sanierungsgebiet D 2) gelegene Fläche als neuer Standort<br />

des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins von 1854 hergerichtet. Neben der Schützenhalle mit der integrierten<br />

Schießsportanlage wird auf der östlichen Freifläche Bogensport betrieben. Entsprechend<br />

dieser Nutzung ist dieser zwischen Schwinge und Kommandantendeich gelegene<br />

Bereich als „Fläche für den Gemeinbedarf – Anlage: Sportlichen Zwecken dienenden<br />

Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt.<br />

2.3 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

– Ruhender Verkehr -<br />

Die zwischen dem Lotsendeich und dem Schnurweg befindliche großflächige Stellplatzanlage<br />

wird entsprechend ihrer Abgrenzung und Bedeutung als zentraler innerstädtischer<br />

Parkplatz als „Fläche für den Ruhenden Verkehr“ dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).<br />

Entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. D 1, 1. Änderung) ist<br />

zur Optimierung des Flächenbedarfs an dieser Stelle ein Parkdeck mit II bis III Geschossen<br />

zulässig.<br />

2.4 Wasserflächen<br />

Im nördlichen Eckbereich der Salztorsvorstadt findet sich die restaurierte Winsch- und<br />

Slipanlage. Sie kennzeichnet die Tradition des Standorts als <strong>Stade</strong>r Schiffswerft und den<br />

im Zeitraum von 1758 – 1976 an dieser Stelle betriebenen Schiffsbau. Die Slipanlage ist<br />

in Betrieb und kann bei höherem Wasserstand genutzt werden. Entsprechend dem an<br />

dieser Stelle direkten Wasserzugang ist dieser Teilbereich als Wasserfläche dargestellt.<br />

Trotz geringer Dimension der Wasserfläche (308 m²) soll mit dieser expliziten Darstellung<br />

die Verbindung von traditionellen maritimen Anlagen und modernem <strong>Stadt</strong>quartier dokumentiert<br />

werden.<br />

2.5 Baudenkmal<br />

Das südöstlich des Kreisverkehrs Schnurweg befindliche Maschinenhaus ist als Zeugnis<br />

des ursprünglichen Gewerbestandorts (Lederfabrik) erhalten und saniert. Bislang fehlt eine<br />

Nutzung des Gebäudes, die insbesondere in der Versorgung des Quartiers bestehen<br />

könnte, ein Laden mit angeschlossener Gastronomie, Künstlercafé o.ä.. Entsprechend<br />

seiner historischen Bedeutung ist das Gebäude als Einzelanlage (unbewegliches Kulturdenkmal),<br />

das dem Denkmalschutz unterliegt, nachrichtlich übernommen.<br />

______________________________________________________________________________________ 10


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

2.6 Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten<br />

erforderlich sind<br />

Nach Aussage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stehen im<br />

Untergrund des Plangebietes wasserlösliche Gesteine in einer Tiefe an, in der mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit Auslagung (reguläre Auslaugung) stattfindet. Damit sind die geologischen<br />

Voraussetzungen für das Auftreten von Erdfällen gegeben. Allerdings sind in der<br />

näheren Umgebung bisher keine Erdfälle bekannt, so dass nur ein relativ geringes Risiko<br />

besteht. Daher gelten im Plangebiet die konstruktiven Anforderungen für Wohngebäude in<br />

erdfallgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungskategorie 3 des Erlasses des Niedersächsischen<br />

Sozialministers „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“ vom<br />

23.02.1987, AZ. 305.4-24 110/2 (Hinweis Nr. 3). Dieser Erlass bezieht sich auf Wohngebäude<br />

kann nach Darstellung des LBEG sinngemäß auch für andere Bauwerke Anwendung<br />

finden, wenn damit kein größeres Risiko verbunden ist.<br />

Dementsprechend sind die Bauflächen als „Flächen“ umgrenzt, “bei denen besondere<br />

bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind“.<br />

2.7 Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet sind<br />

Gemäß dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises <strong>Stade</strong> sind innerhalb des Planbereichs<br />

mehrere Altlastenstandorte lokalisiert. Diese am Kommandantendeich, an der<br />

Straße Am Schwingedeich und an der Altländer Straße befindlichen Altstandorte werden<br />

entsprechend ihrer Belastungssituation der Altlastenklasse 1 – eingeschränkt altlastenrelevant<br />

– bzw. der Altlastenklasse 2 – uneingeschränkt altlastenrelevant eingestuft. Sie<br />

sind in der Planzeichnung als „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden<br />

erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, umgrenzt. Entsprechend<br />

dem Hinweis Nr. 4 ist ihr Sanierungsbedarf im Rahmen des nachgeordneten Bauantragsverfahrens<br />

in Abstimmung mit der Unteren Abfallbehörde des Landkreises <strong>Stade</strong> zu klären.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Großteil dieser Flächen bebaut ist.<br />

Die im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 im südwestlichen Eckbereich bzw. an der<br />

Straße Am Schwingedeich dargestellten Altlastenstandorte sind im aktuellen Altlastenkataster<br />

nicht beinhaltet und werden daher nicht nachrichtlich übernommen.<br />

2.8 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

Aufgrund der Lage des Plangebietes beidseitig von Bahnanlagen (Industriegleis) ist mit<br />

Verkehrsgeräuschen in den direkt angrenzenden Bereichen zu rechnen. Grundlage hierfür<br />

bildet das schalltechnische Gutachten des Ingenieurbüros Bonk-Maire-Hoppmann<br />

GbR, das für das gleisnahe Gebiet nördlich der Bahn (Teilbereich A), in ca. 40 m Tiefe,<br />

Immissionen des Zugverkehrs ermittelt. Im Bereich südlich der Bahn (Teilbereich B) ist<br />

aufgrund der Überlagerung mit den Immissionen aus dem Straßenverkehr der Altländer<br />

Straße die gesamte gemischte Baufläche durch Verkehrslärm belastet.<br />

Für den Teilbereich C werden im Rahmen der gewerblichen Nutzung Schallschutzauflagen<br />

in Form von Emissionskontingenten erforderlich. Grund ist der Schutz des auf der<br />

gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Siedlungsgebietes (Mischgebiet).<br />

Daher sind diese Bereiche als „Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ umgrenzt. Im Bebauungsplan<br />

sind die erforderlichen Maßnahmen näher zu bestimmen (Hinweis Nr. 2).<br />

______________________________________________________________________________________ 11


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

2.9 Sonstige Planinhalte<br />

Art der Fläche<br />

Flächengröße<br />

Teilbereich A<br />

Wohnbauflächen (W) 48.944 m²<br />

Gemischte Bauflächen (M) 56.525 m²<br />

Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende<br />

10.952 m²<br />

Gebäude und Einrichtungen<br />

Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen<br />

5.650 m²<br />

Hauptverkehrszüge – Ruhender Verkehr<br />

Wasserfläche 308 m²<br />

Gesamt 122.379 m²<br />

Teilbereich B<br />

Gemischte Baufläche (M) 3.278 m²<br />

Teilbereich C<br />

Gewerbliche Baufläche (G) 2.603 m²<br />

Gesamtfläche aller Teilbereiche 128.260 m²<br />

~ 13 ha<br />

Im Hinblick auf den in den in den vorangegangenen Kapiteln noch nicht thematisierten<br />

Hinweis Nr. 5 wird auf die Ausführungen in Teil A, Pkt. 3.6 Denkmalpflege verwiesen.<br />

3. Planungsrelevante Belange<br />

3.1 Erschließung / Verkehr<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straßen Am Bullenhof, Altländer Straße,<br />

Am Schwingedeich, Schnurweg, An der Werft und den Kommandantendeich. Entsprechend<br />

ihrer Bedeutung als innerörtliche Hauptverkehrsstraße ist die Altländer Straße<br />

im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 als „Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße“<br />

dargestellt. Sie stellt die Verbindung zwischen Obstmarschenweg / Buxtehuder<br />

Straße (L 111) im Osten sowie zum Alten Land und westlich zum Altstadtring<br />

(Hansestraße / Salztorswall) her.<br />

Anbindungen an den Öffentlichen Personennahverkehr bestehen durch die Buslinien<br />

2008 (Bahnhof – Mittelnkirchener Straße) und 2357 (<strong>Stade</strong> – Hamburg, Cranz). Bislang<br />

beschränkt sich die Busanbindung auf den Bereich der Altländer Straße. Zur Versorgung<br />

der Salztorsvorstadt, insbesondere der hier angesiedelten Seniorenresidenz und betreuten<br />

Wohnanlage, wird eine Linienführung über den Schnurweg mit Haltestelle im Nahbereich<br />

dieser Wohnanlagen angeraten.<br />

______________________________________________________________________________________ 12


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

3.2 Bahnanlagen<br />

Zwischen dem Teilbereich A und B verläuft das Industriegleis. Dieses stellt die bahnseitige<br />

Erschließung des elbnahen Industriegebietes sicher. Durch die vorliegende Planung<br />

ergeben sich keine Änderungen an dieser Bahnanlage. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen,<br />

dass perspektivisch eine Verlegung der Gleisanlage parallel zur BAB A 26 vorgesehen<br />

ist.<br />

Die im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 vom Industriegleis zur Straße Am Schwingedeich<br />

dargestellte abzweigende Gleisanlage ist nicht mehr existent und aufgrund der<br />

realen Nutzung entbehrlich.<br />

Weitere Aussagen zum Industriegleis finden sich unter Teil A, Pkt. 3.6 Immissionsschutz<br />

bzw. dem als Anlage 2 beigefügten schalltechnischen Gutachten.<br />

3.3 Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist über die vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

sichergestellt.<br />

Am westlichen Ende des Lotsendeiches, direkt nördlich am Schnurweg, befindet sich das<br />

Energiehaus der <strong>Stade</strong>r <strong>Stadt</strong>werke. Mit dieser Heizzentrale werden 150 Wohnungen und<br />

Büros mit Wärme und Warmwasser versorgt.<br />

Das Plangebiet wird im Süden von 2 Richtfunktrassen der Deutschen Post gequert. Dabei<br />

handelt es sich um die Richtfunktrassen Nr. 905 und Nr. 1917. Diese sind nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

3.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange<br />

des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. In<br />

§ 1a BauGB werden als Umwelt schützende Belange in der Abwägung insbesondere Folgende<br />

genannt:<br />

der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden,<br />

die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,<br />

die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz,<br />

die Aussagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sofern im Bebauungsplanverfahren<br />

die planungsrechtliche Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet<br />

werden soll,<br />

die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und<br />

der Europäischen Vogelschutzgebiete, sofern diese erheblich beeinträchtigt werden<br />

können.<br />

EAG<br />

Bau<br />

Entsprechend dem Mustereinführungserlass zum Gesetz zur Anpassung des BauGB an<br />

EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) ist gemäß § 2 Abs. 4<br />

Satz 1, § 2a (Umweltprüfung) grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren 3 , die nach dem<br />

20. Juli 2004 aufgestellt werden, eine förmliche Umweltprüfung eingeführt. Hierzu ist ein<br />

Umweltbericht zu fertigen. Dessen Inhalte ergeben sich aus den in der Anlage zum<br />

BauGB aufgeführten Angaben.<br />

3<br />

Ausgenommen sind Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB bzw. im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB.<br />

______________________________________________________________________________________ 13


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Zur Vermeidung einer Wiederholung wird an dieser Stelle auf die Darstellung der Eingriffsfolgen<br />

auf die einzelnen Schutzgüter, der Maßnahmen zur Vermeidung und zum<br />

Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen verzichtet und erst im nachfolgenden Umweltbericht<br />

(Teil B der Begründung) abgehandelt.<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Durch die vorliegende Planung ergeben sich keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft.<br />

3.5 Belange der Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet (Teilbereich A) grenzt im Norden direkt an die tidebeeinflusste Schwinge<br />

mit der hier vorhandenen 2. Deichlinie. Die Bundeswasserstraße Schwinge mündet ca.<br />

6 km östlich im Bereich <strong>Stade</strong>rsand in die Elbe.<br />

Am westlichen Rand der Salztorsvorstadt befindet sich der <strong>Stadt</strong>hafen, der als Sportboothafen<br />

genutzt wird und die Nahtstelle zwischen Altstadt und maritimen <strong>Stadt</strong>quartier darstellt.<br />

Er ist eine wichtige Touristenattraktion und Zeugnis der städtebaulichen Erneuerung<br />

der Salztorsvorstadt.<br />

Die am nördlichen Rand des Plangebietes vorhandene Teilfläche der Schwinge ist als<br />

Wasserfläche dargestellt. Sie beinhaltet den direkten Wasserzugang am Ende der Rampe<br />

und ermöglicht es, in Verbindung mit der hier befindlichen Slipanlage, Boote zu Wasser<br />

zu bringen.<br />

Entsprechend der Lage des Plangebietes direkt südlich der Bundeswasserstraße Schwinge<br />

ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Rahmen des Verfahrens zur Entwidmung des<br />

Schutzdeiches Kommandantendeich und der Verlegung der Deichlinie in der Salztorsvorstadt<br />

(2. Deichlinie) 2012 wurden seitens des Niedersächsischen Landesbetriebes für<br />

Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Aussagen zum Tidebereich der<br />

Schwinge und zu den erforderlichen Bestickhöhen getroffen.<br />

Demnach sind im Tidebereich der Schwinge keine Wasserstände über NN +3,00 m zu<br />

erwarten. Unter Hinzuziehung eines Sicherheitszuschlages von 0,5 m ergibt sich eine erforderliche<br />

Bestickhöhe von NN +3,50 m. Auch unter Berücksichtigung zu erwartender<br />

höherer Wasserstände z.B. in Folge klimatischer Veränderungen oder Veränderungen im<br />

Flussgebiet erscheint die gegebene Deichhöhe von NN +5,00 m als ausreichend, zumal<br />

diese Höhe auch für den Bau des Tunnels der BAB A 26 als ausreichender Hochwasserschutz<br />

angesehen wird. Laut Aussage des NLWKN „ist nach derzeitigen menschlichen<br />

Erkenntnissen mit einem derartig hohem Ansteigen des Bemessungswasserstandes auch<br />

langfristig nicht zu rechnen“.<br />

3.6 Denkmalpflege<br />

Zur Rekonstruktion des Gebietes sind ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können<br />

u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen<br />

und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde), welche<br />

bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten angeschnitten werden, unverzüglich an die Archäologische<br />

Denkmalpflege der Hansestadt <strong>Stade</strong> zu melden (Hinweis Nr. 5).<br />

Das im Plangebiet im Teilbereich A befindliche Baudenkmal ist unter Teil A, Pkt. 2.5 thematisiert.<br />

______________________________________________________________________________________ 14


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

3.7 Immissionsschutz<br />

Ein wesentliches Anliegen dieser Bauleitplanung ist die Sicherung einer verträglichen<br />

Nachbarschaft von schutzwürdigem Nutzungen und benachbarter Gewerbetätigkeit. Dies<br />

gilt in gleicher Weise für die angemessene Berücksichtigung der Immissionen aus Verkehrslärm<br />

entsprechend der Lage des Plangebietes zwischen einer örtlichen Hauptverkehrsstraße<br />

und dem Industriegleis.<br />

Im Gesamtkontext der Vorbelastungssituation hat das Ingenieurbüro Bonk-Maire-<br />

Hoppmann GbR, Beratende Ingenieure VBI – Bauwesen – Geräusche – Erschütterungen<br />

– ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Immissionssituation im Planbereich<br />

rechnerisch ermittelt und beurteilt. Die Immissionen setzen sich aus Verkehrs- (Straße<br />

und Schiene) und Gewerbelärm zusammen. Dabei ist jede Lärmart separat zu beurteilen.<br />

Neben den Lärmarten – Gewerbe- und Verkehrslärm – (vgl. Teil A, Pkt. 2.8) sind im Plangebiet<br />

Immissionen aus dem Sportbetrieb der Schießsportanlage des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />

von 1854 und der Kläranlage zu berücksichtigen.<br />

Lärmart Auswirkungen auf das Plangebiet Berücksichtigung in der vorliegenden<br />

Flächennutzungsplanänderung<br />

Gewerbelärm<br />

Verkehrslärm<br />

Sportlärm<br />

Im Bereich der gewerblichen Baufläche<br />

(Teilbereich C) sind Schallschutzauflagen<br />

durch Emissionskontingentierung<br />

im Rahmen der<br />

verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.<br />

Im Bereich der dargestellten<br />

Wohnbau- und gemischten Bauflächen<br />

ergeben sich an wenigen<br />

Stellen geringfügige Überschreitungen<br />

der Immissionsrichtwerte<br />

von ≤ 1 dB(A). Dies ist vertretbar,<br />

da diese Werte weder wahrnehmbar<br />

noch messtechnisch nachweisbar<br />

sind. 4<br />

Im Nahbereich der Bahn und der<br />

Altländer Straße wirken Verkehrsgeräusche<br />

auf das Plangebiet ein,<br />

die durch sachgerechte Festsetzungen<br />

im Zuge der verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu präzisieren sind.<br />

Die Geräusche durch die am östlichen<br />

Rand der Salztorsvorstadt<br />

-<br />

(Teilbereich A) bestehende Schießsportanlage<br />

des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />

mit dem geschlossenen<br />

(eingehausten) Schießstand und<br />

der auf der östlichen Freifläche<br />

vorhandenen Bogensportanlage<br />

können vernachlässigt werden. 5<br />

Der Teilbereich C ist als „Fläche für<br />

Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen im<br />

Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />

umgrenzt und der Hinweis<br />

Nr. 2 in die vorliegende Planung aufgenommen.<br />

Der Teilbereich B und der bahnseitige<br />

Abschnitt des Teilbereiches A sind als<br />

„Flächen für Vorkehrungen zum<br />

Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes“ umgrenzt<br />

und der Hinweis Nr. 2 Bestandteil der<br />

vorliegenden Planung.<br />

4<br />

5<br />

vgl. Anlage 2, Schalltechnisches Gutachten, S. 18 und Tabelle 3, S. 14<br />

vgl. Anlage 2, Schalltechnisches Gutachten, S. 6<br />

______________________________________________________________________________________ 15


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Geruchsimmissionen<br />

Die Geruchsbelastung durch die -<br />

Kläranlage liegt im Bereich südlich<br />

der Schwinge deutlich unterhalb<br />

der zulässigen Immissionsgrenzwerte<br />

nach GIRL. 6<br />

Damit sind die Belange des Immissionsschutzes in der vorliegenden vorbereitenden Bauleitplanung<br />

hinreichend berücksichtigt.<br />

6<br />

vgl. Gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Flächennutzungsplanungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

zur Frage der Geruchsimmissionen hervorgerufen durch die Kläranlage <strong>Stade</strong>, TüÜV Nord<br />

Umweltschutz GmbH & Co. KG, vom 19.03.2013, Abb. 8, S. 29<br />

______________________________________________________________________________________ 16


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Teil B: Umweltbericht<br />

Der gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB geforderte und in Verbindung mit der<br />

Anlage nach § 247 BauGB inhaltlich definierte Umweltbericht dokumentiert die grundsätzliche<br />

Verpflichtung jeder nach dem 20. Juli 2004 aufgestellten Bauleitplanung 7 zu einer<br />

förmlichen Umweltprüfung. Damit soll den Belangen des Umweltschutzes entsprechend<br />

der gültigen EU-Richtlinien hinreichend Rechnung getragen werden.<br />

Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />

die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Im Rahmen des<br />

Scopingtermins am 11. Oktober 2012 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung<br />

auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.<br />

1. Einleitung<br />

Die Hansestadt <strong>Stade</strong> strebt die Änderung des Flächennutzungsplans 2000 zur städtebaulichen<br />

Neuordnung des Gebiets östlich der Altstadt an.<br />

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der FNP-Änderung ist laut § 2 Abs. 4 BauGB i. V.<br />

mit § 17 UVPG eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Zweck der Umweltprüfung<br />

ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Die<br />

Inhalte der Umweltprüfung sind im vorliegenden Umweltbericht, der einen gesonderten<br />

Teil der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bildet, dargestellt.<br />

Das Ergebnis der Umweltprüfung ist bei der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Parallel zur 31. Änderung des FNP wird der B-Plan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße<br />

und Schwinge“ aufgestellt (Parallelverfahren). Beide Pläne überlagern sich im Bereich der<br />

Altländer Straße/ Industriegleis sowie im Bereich der Grundstücke an der Straße Am Bullenhof<br />

(Nr. 5, 10C und 10B). Für Teile des Geltungsbereichs besteht ein rechtskräftiger B-<br />

Plan (Nr. 212/4), der mit Inkrafttreten des B-Plans Nr. 436/1 aufgehoben wird.<br />

Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung erstreckt sich auf insgesamt drei Teilflächen<br />

(s. Anlage1).<br />

2. Untersuchungsrahmen<br />

Die strategische Umweltprüfung umfasst die Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte<br />

des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />

beeinflusst werden. Gemäß UVPG sind die folgenden Schutzgüter zu berücksichtigen<br />

(vgl. § 2 Abs. 1 UVPG):<br />

− „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die<br />

biologische Vielfalt,<br />

− Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

− Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

− die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern".<br />

7<br />

Ausgenommen sind Bauleitplanverfahren im vereinfachten (§ 13 BauGB) bzw. beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.<br />

______________________________________________________________________________________ 17


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Maßgeblich für die Erstellung des Umweltberichts ist Anlage 1 (i. V. § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />

des BauGB. Zu prüfen sind die in der 31. FNP-Änderung aufgeführten Darstellungen hinsichtlich<br />

der Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG unter Berücksichtigung des<br />

geltenden FNP sowie des Ist-Zustands (vgl. UBA 2009).<br />

Der Umfang der vorliegenden Prüfung ist auf die Ebene des Flächennutzungsplans abgestimmt.<br />

Folgende Aspekte stehen im Vordergrund dieser Umweltprüfung:<br />

− Berücksichtigung übergeordneter Planungsaussagen auf Landesebene sowie regionaler<br />

Ebene,<br />

− Biotop- und Nutzungstypenkartierung unter Einbeziehung der benachbarten Areale<br />

des Geltungsbereichs der FNP-Änderung,<br />

− die Betrachtung der Auswirkungen auf die Raumstruktur hinsichtlich der Schutzgüter<br />

des UVPG,<br />

− Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf Ebene des FNP.<br />

Die Größe des Geltungsbereichs der 31. FNP-Änderung umfasst eine Fläche von rd.<br />

13 ha. Im Rahmen der Umweltprüfung werden auch die an den Geltungsbereich angrenzenden<br />

Strukturen betrachtet.<br />

3. Kurzbeschreibung der Planung<br />

3.1 Ziel und Zweck der FNP-Änderung<br />

Ziel der Planung ist die Anpassung des rechtskräftigen FNP 2000 an die städtebauliche<br />

Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 436/1 sowie an die bereits umgesetzte<br />

Rahmenplanung im Areal der <strong>Stade</strong>r Salztorvorstadt. Die Planung sieht eine Änderung<br />

der im FNP 2000 festgelegten Gewerbe- und Sondergebiete zugunsten von Wohnbauflächen,<br />

Gemischten Bauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf (für sportliche Zwecke)<br />

vor. Ausgenommen hiervon sind die von der FNP-Änderung erfassten Grundstücke<br />

am Bullenhof, die im FNP 2000 als Mischgebiet festgelegt wurden und mit der 31. Änderung<br />

des FNP als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden.<br />

3.2 Standort der Planung<br />

Der Standort der Planung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Altländer Straße und<br />

der Schwinge, ca. 300 m östlich der <strong>Stade</strong>r Altstadt.<br />

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch seinen städtischen<br />

Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen naturnäheren Strukturen herrschen<br />

Gebäudestrukturen, Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche etc. vor.<br />

______________________________________________________________________________________ 18


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

3.3 Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />

Aus der folgenden Auflistung wird die Flächenverteilung in der 31. FNP-Änderung im Vergleich<br />

zum FNP 2000 verdeutlicht.<br />

Tab. 1: Art der baulichen Nutzung/ Flächenbilanz<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Flächengröße in ha, ca.<br />

31. Änderung des FNP 2000<br />

FNP<br />

Wohnbaufläche 5,0 ha -<br />

Gemischte Bauflächen 6,0 ha -<br />

Verkehrsstraßen 0,6 ha 0,6 ha<br />

Flächen f. Gemeinbedarf 1,1 ha -<br />

Gewerbegebiet 0,3 ha 7,0 ha<br />

Sondergebiet - 5,4 ha<br />

Summe 13 ha 13 ha<br />

4. Rechtliche und planerische Vorgaben<br />

4.1 Ziele und Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes<br />

Gemäß § 1a Abs. 2 des BauGB soll „mit Grund und Boden .. sparsam und schonend umgegangen<br />

werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von<br />

Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere<br />

durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />

zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige<br />

Maß zu begrenzen. ... . Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in<br />

der Abwägung zu berücksichtigen.“<br />

Wesentliche Kriterien zur Beurteilung der Schutzgüter sind in den Zielen des § 1<br />

BNatSchG enthalten.<br />

4.2 Übergeordnete Planungen<br />

4.2.1 Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm befindet sich derzeit in Neuaufstellung. Der Geltungsbereich<br />

der 31. FNP-Änderung ist im RROP 2013 als zentrales Siedlungsgebiet dargestellt.<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete befinden sich weder innerhalb des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung noch angrenzend (LANDKREIS STADE 2013).<br />

4.2.2 Landschaftsrahmenplan<br />

Der LRP des Landkreises <strong>Stade</strong> befindet sich zz. in Fortschreibung, ein Vorentwurf-Stand<br />

liegt noch nicht vor.<br />

Der Landschaftsrahmenplan von 1991 sieht für den Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />

selbst keine Ziele vor. Der nördlich angrenzende Bereich der Schwinge und die Flächen<br />

nördlich davon sind mit einem hohen Entwicklungspotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

mit teilweise naturraumtypischer Ausprägung, Strukturvielfalt und kulturhistorischer<br />

Bedeutung gekennzeichnet (LANDKREIS STADE 1991).<br />

______________________________________________________________________________________ 19


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

4.2.3 Schutzgebiete<br />

Es befinden sich keine Schutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung.<br />

5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />

5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen<br />

Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „<strong>Stade</strong>r Elbmarschen“.<br />

Diese Haupteinheit stellt das linkselbische Niederungsgebiet der Elbe zwischen Cuxhaven<br />

und Geesthacht dar. Die Entstehung des breiten Urstromtales der Elbe ist auf die<br />

Schmelzwässer der Weichseleiszeit zurückzuführen. Kennzeichnend für die heutige Elbniederung<br />

ist die Verzahnung von Schlick-, Sand- und Moorablagerungen (MEYNEN et.<br />

al. 1961).<br />

Aufgrund der anthropogenen Überprägung des Standorts der FNP-Änderung ist die Charakteristik<br />

des Naturraums abgesehen von den Bereichen der Schwinge heute kaum noch<br />

zu erkennen.<br />

5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />

und Vorbelastung<br />

5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

Der Nordwesten des Geltungsbereichs ist geprägt von einem modernen Geschosswohnungsbau<br />

ohne private Grünstrukturen. Dieser Teil ist im FNP 2000 als Gewerbegebiet<br />

dargestellt (STADT STADE 2000).<br />

Weitere zusammenhängende Wohnbereiche befinden sich südlich des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung (südlich Altländer Straße). Diese Wohnbebauungen bestehen überwiegend<br />

aus Einzelhäuser mit kleineren Gärten. An einigen Stellen werden diese Wohnbereiche<br />

durch gewerbliche Nutzungen unterbrochen.<br />

Größere, zusammenhängende Siedlungsgebiete befinden sich östlich des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung (Am Bullenhof / Apfelstieg).<br />

Areale, die der Naherholung dienen, sind im Geltungsbereich der FNP-Änderung sowie<br />

angrenzend nur untergeordnet vorhanden. Zu nennen sind in erster Linie fußläufige<br />

Wegeverbindungen bspw. entlang der Schwinge sowie des Grabens im zentralen Bereich<br />

des Geltungsbereichs. Insgesamt ist eine gewisse Unterversorgung an für die kurzfristige<br />

Naherholung nutzbaren Grün- und Freiflächenstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs<br />

festzustellen.<br />

5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />

Die Biotoptypenkartierung wurde im Juli sowie im August 2012 nach dem niedersächsischen<br />

Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Eine genaue Beschreibung<br />

der einzelnen Biotoptypen befindet sich in Tab. 2. Die grafische Darstellung ist der Anlage<br />

1 zu entnehmen.<br />

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch einen städtischen<br />

Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen Gehölzstrukturen mit teils prägenden<br />

Baumbeständen, herrschen versiegelte Flächen (Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche<br />

etc.) sowie Gebäudestrukturen vor. Naturnähere Strukturen finden sich im zentralen<br />

Bereich des Geltungsbereichs wie bspw. der Graben mit angrenzenden halbruderalen<br />

______________________________________________________________________________________ 20


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Staudenfluren sowie der Gehölzbestand südlich des Regenwasserrückhaltebeckens.<br />

Darüber hinaus verläuft nördlich angrenzend an den Geltungsbereich die Schwinge, die<br />

sich in diesem Abschnitt als mäßig bis stark ausgebautes Tidengewässer darstellt. Zwischen<br />

den Teilflächen des Geltungsbereichs Am Schwingedeich und Am Bullemhof befindet<br />

sich eine zusammenhängende Brache mittleren Alters, die sich durch verschiedene<br />

Biotopkomplexe mosaikartig zusammensetzt. Dominierend sind Ruderalgebüsche insbesondere<br />

aus Brombeere sowie aus verschiedenen Weidenarten in Verbindung mit halbruderalen<br />

Staudenfluren i. d. R. trockener und mittlerer Ausprägungen.<br />

Tab. 2 :Beschreibung der Biotop- und Nutzungstypen innerhalb des Geltungsbereichs<br />

der 31. FNP-Änderung u. unmittelbar angrenzend<br />

Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />

nach § 30<br />

BNatSchG<br />

Wert<br />

(vgl.<br />

NLWKN<br />

2012)<br />

Wälder<br />

Tide-Weiden-<br />

Auengebüsch<br />

BAT<br />

Weidengebüsch entlang des Ufers der Schwinge<br />

oberhalb der Uferbefestigung, lockerer Bestand<br />

aus Korbweiden (Salix viminalis) jüngeren Alters,<br />

randlich Arten wie Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea),<br />

Schilfrohr (Phragmites australis), Echtes<br />

Mädesüß (Filipendula ulmaria), Sumpfdotterblume<br />

(Caltha palustris), östlich teilweise Übergänge zu<br />

BRU;<br />

§ 30 IV<br />

Ruderalgebüsch BRU im Uferbereich der Schwinge sowie auf der Brache,<br />

sehr dichte und teils sehr hohe Bestände aus bestandsbildender<br />

Brombeere (Rubus fruticosus<br />

agg);<br />

- III<br />

Sonstiges naturnahes<br />

Sukzessionsgebüsch<br />

BRS<br />

Sukzessionsgebüsch aus Weidengebüsch sowie<br />

teils bereits einzelnen Bäumen insbesondere Sal-<br />

Weide (Salix caprea), Birke (Betula pendula); teils<br />

lockere, teils dichte Bestände, enge Verzahnung<br />

mit UHT und UHM, im Bereich der Brache;<br />

- III<br />

Mäßig ausgebauter<br />

Marschfluss mit<br />

Tideeinfluss<br />

FVT<br />

Tidenbeeinflusstes Gewässer, nördlich des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung, Uferbefestigung<br />

durch Steinschüttung;<br />

- III<br />

Hafenbecken an<br />

Flüssen<br />

FZH<br />

Hafenbecken der Schwinge, naturferne Uferspundungen;<br />

I<br />

Nährstoffreicher<br />

Graben<br />

FGR<br />

ein Graben verläuft im zentralen Bereich des Geltungsbereichs,<br />

Trapetzprofil, geringe Wasserführung<br />

zum Zeitpunkt der Kartierung, Böschungsvegetation<br />

aus typischen Arten der halbruderalen<br />

Staudenfluren, in Abschnitten durch Brennnessel<br />

(Urtica dioica), Melde (Atriplex spec.) und Weg-<br />

Warte (Sisymbrium officinale) geprägt, punktuell<br />

Brombeere (Rubus fruticosus agg);<br />

- II<br />

Sonstiges naturfernes<br />

Stillgewässer<br />

SXZ<br />

Regenwasserrückhaltebecken im östlichen Bereich,<br />

naturferne Ausbildung, relativ steile Uferbereiche<br />

geprägt durch UHM und UHT, typische<br />

Ufervegetation wie Blutweiderich (Lythrum salicaria),<br />

Rohrkolben (Typha latifolia) nur punktuell<br />

vorhanden, insgesamt umzäunt;<br />

II<br />

Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur<br />

feuchter Standorte<br />

UHF<br />

Vereinzelt im Gebiet vertreten, überwiegend untergeordnete<br />

Flächengröße, abgesehen vom flächigen<br />

Bestand im zentralen Bereich angrenzend an<br />

den Graben, hier sehr heterogene Fläche: punktuell<br />

mit offenen Wasserflächen, teils offene Boden-<br />

III<br />

______________________________________________________________________________________ 21


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />

nach § 30<br />

BNatSchG<br />

Wert<br />

(vgl.<br />

NLWKN<br />

2012)<br />

stellen, Ausprägung durch Gilbweiderich (Lysimachia<br />

vulgaris), Weißer Steinklee (Melilotus albus)<br />

Knaulgras (Dactylis glomerata u.a. Übergänge zu<br />

UHM erkennbar;<br />

Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur<br />

mittlerer Standorte<br />

UHM<br />

relativ verbreitet im Geltungsbereich: entlang der<br />

Deichlinie, Gräben, Wege sowie der Brache östlich<br />

des Geltungsbereich; typische Arten der halbruderalen<br />

Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte<br />

insbesondere Knaulgras (Dactylis glomerata),<br />

Honiggras (Hollcus lanatus u. mollis) u. a.;<br />

- III<br />

Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur<br />

mittlerer Standorte<br />

UHM<br />

relativ verbreitet im Geltungsbereich: entlang der<br />

Deichlinie, Gräben, Wege sowie der Brache östlich<br />

des Geltungsbereich; typische Arten der halbruderalen<br />

Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte<br />

insbesondere Knaulgras (Dactylis glomerata),<br />

Honiggras (Hollcus lanatus u. mollis) u. a.;<br />

- III<br />

Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur<br />

trockener Standorte<br />

UHT<br />

verbreitet im Geltungsbereich, insbesondere im<br />

Bereich der Brache im östlichen Teil;<br />

- III<br />

Staudenknöterichgestrüpp<br />

UNK<br />

Bestand aus Japanischen Knöterich (Fallopia japonica)<br />

im Bereich der Brache im Übergang zum<br />

Industriegleis;<br />

- II<br />

Artenreicher Scherrasen<br />

/Artenarmer<br />

Scherrasen<br />

GRA/<br />

GRR<br />

Rasenflächen vereinzelt im Gebiet angrenzend an<br />

Gebäuden;<br />

- II<br />

Siedlungsgehölz aus<br />

überwiegend einheimischen<br />

Baumarten<br />

HSE<br />

Gehölzbestand insbesondere aus Baumarten wie<br />

Pappeln (Populus hybrid), Birken (Betula pendula),<br />

Weiden (Salix spec.), Eschen (Fraxinus excelsior),<br />

Sommer- und Winter-Linden (Tilia platyphyllos, T.<br />

cordata) vorwiegend entlang der Gleisanalage,<br />

teils dichte und dominierende Bestände;<br />

- III<br />

Allee/ Baumreihe<br />

des Siedlungsbereichs<br />

HEA<br />

ausgeprägte Baumreihe aus überwiegend Roß-<br />

Kastanie (Aesculus hippocastanum) sowie untergeordnet<br />

Sommer-Linden (Tilia platyphyllos) im<br />

Bereich einer Zufahrt, beidseitig,<br />

- E<br />

Hausgarten mit<br />

Großbäumen<br />

PHG<br />

Eingegrüntes Einzelgrundstück mit größeren Bäumen<br />

aus Stiel-Eichen (Quercus robur), Birke (Betula<br />

pendula), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus),<br />

Rot-Buche (Fagus sylvatica), umgeben von<br />

Schnitthecke mittlerer Höhe;<br />

- III<br />

Neue Parkanlage PAN Kleiner, neu angelegter Park, eingebettet zwischen<br />

Hotelanlagen und Kinogebäude angrenzend an<br />

Altländer Straße;<br />

- I<br />

Sonstige Sport-,<br />

Spiel- und Freizeitanlage<br />

PSZ<br />

Bogenschießanlage im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />

Gelände geprägt durch Rasenflächen,<br />

umgeben von einem Wall;<br />

- I<br />

Straße OVS zahlreiche Straßen kreuzen bzw. begrenzen das<br />

Gebiet, i.d.R. zweistreifige Straßen mit angeordneten<br />

Fußweg, asphaltiert;<br />

Parkplatz OVP Im Zusammenhang mit Einzelhandelsläden, Kino<br />

etc. an mehreren Standorten im Geltungsbereich<br />

vorhanden, teils großflächig;<br />

- I<br />

I<br />

______________________________________________________________________________________ 22


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />

nach § 30<br />

BNatSchG<br />

Wert<br />

(vgl.<br />

NLWKN<br />

2012)<br />

Gleisanlage OVE Gütergleisanlage, verläuft von Altländer Straße<br />

Richtung Nordost, zweigleisig, begleitet von teils<br />

gut ausgeprägten Baumbeständen (HSE);<br />

- I<br />

Weg OVW Einzelner Rad- und Fußweg entlang der Schwinge; - I<br />

Lagerplatz OFL Bereich angrenzend an die Brache - I<br />

Befestigte Freifläche<br />

von Sport- und Freizeitanlagen<br />

OFS<br />

Bereich angrenzend an die Bogenschießanlage,<br />

flächig versiegelt;<br />

- I<br />

Befestigte Fläche mit<br />

sonstiger Nutzung<br />

OFZ<br />

Temporäre Nutzung als Parkfläche, Befestigung<br />

durch Sand-/ Schotter;<br />

- I<br />

Offene Blockbebauung<br />

OBO<br />

großflächiger Bereich benachbart zur Schwinge,<br />

moderner Geschosswohnungsbau mit Übergang<br />

zum Hafen;<br />

- I<br />

Locker bebautes<br />

Einzelhausgebiet<br />

OEL<br />

Kleinflächige Einzelhausbebauungen mit typischen<br />

Ziergärten;<br />

- I<br />

Kirche/ Kloster ONK Einzelgebäude im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />

Nutzung als Moschee<br />

Hafengebiet OAH Angrenzend an das Hafenbecken der Schwinge,<br />

neuangelegte Hafenpromenade;<br />

Industrielle Anlage OGI östlich des Geltungsbereichs, geprägt durch verschiedene<br />

Gewerke;<br />

Gewerbegebiet OGG Insbesondere entlang der Altländer Straße, geprägt<br />

durch Gebäude und Lager-/Stellplatzflächen, hoher<br />

Versiegelungsgrad, Einzelhandel (Lebensmittel<br />

und Kraftfahrzeuge);<br />

- I<br />

- I<br />

- I<br />

- I<br />

Baustelle OX Neubaugebiet angrenzend an OBO; - I<br />

Wertstufen (NLWKN 2012)<br />

V = von besonderer Bedeutung (gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen)<br />

IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

III = von allgemeiner Bedeutung<br />

II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

I = von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)<br />

() = Entwicklungspotenzial nicht vollständig ausgeschöpft, Funktionsfähigkeit eingeschränkt<br />

E = keine Wertstufe zugewiesen bei Einzelgehölzen<br />

Insgesamt weist der Geltungsbereich der FNP-Änderung überwiegend eine allgemeine<br />

bis geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere auf. Lediglich die Uferbereiche<br />

der Schwinge nördlich des Geltungsbereichs verfügen über eine hohe Bedeutung<br />

und sind nach § 30 BNatSchG geschützt. Als erhaltenswerte Strukturen mit einer allgemeinen<br />

Bedeutung als Lebensraum stellen sich die Siedlungsgehölze insbesondere südlich<br />

des Regenwasserrückhaltebeckens dar.<br />

5.2.3 Abschätzung des faunistischen Potenzials<br />

Hinsichtlich des faunistischen Potenzials des Geltungsbereichs der 31. Änderung des<br />

FNP bleibt festzustellen, dass durch die starke städtische Prägung störungsempfindliche<br />

Arten nicht zu erwarten sind. Nichts desto trotz ist davon auszugehen, dass insbesondere<br />

die naturnäheren Lebensräume wie die Gewässerstrukturen, die Siedlungsgehölze sowie<br />

der Komplex aus halbruderalen Staudenfluren und Gebüschen östlich des Geltungsbereichs<br />

über faunistische Bedeutungen verfügen.<br />

______________________________________________________________________________________ 23


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Insbesondere sind Arten der Brutvogelgemeinschaft der Siedlungen (FLADE 1994) zu erwarten.<br />

Als typische Gebäudebrüter innerhalb der Siedlungen sind zu erwarten:<br />

Haussperling, Haustaube, Dohle, Mehlschwalbe, Mauersegler, Star etc. Sie stellen ausgesprochene<br />

Siedlungsspezialisten dar, die teilweise sicherlich die in ca. 0,5 km entfernt<br />

gelegene offene Landschaft zur Nahrungssuche nutzen dürften. Als typische, potenziell<br />

vorkommende Gebüsch- und Baumbrüter, die bereits mit minimalen Grünstrukturen auskommen,<br />

sind Amsel und Grünfink zu nennen. Darüber hinaus ist im Geltungsbereich mit<br />

dem Vorkommen von weiteren Gebüsch-/Baumbrütern wie bspw. Kohl- und Blaumeise,<br />

Rot-Kehlchen, Buchfink, Girlitz und Stieglitz zu rechnen. Vorkommen von Ringeltaube,<br />

Elster sowie Rabenkrähe ist darüber hinaus anzunehmen. Insgesamt sind aufgrund der<br />

starken menschlichen Nutzung überwiegend weitverbreitete Brutvögel zu erwarten, die<br />

teilweise pro Brutsaison mehrmals brüten und in Niedersachsen nicht gefährdet sind.<br />

Das vorhandene Regenwasserrückhaltebecken im östlichen Teil des Geltungsbereichs<br />

dürfte als Laichgewässer zumindest für weitverbreitete Ubiquisten wie Erdkröten und<br />

Teichfrösche zum Tragen kommen. Das an das Rückhaltebecken angrenzende Siedlungsgehölz<br />

könnte potenziell als Winterquartier relevant sein. Daneben ist entlang der<br />

Gewässer das Vorkommen von Libellenarten wie die Große Pechlibelle, Vierfleck oder<br />

Hufeisen-Azurjungfer nicht auszuschließen, auch wenn sich die Habitatstrukturen aufgrund<br />

des Fehlens von ausgeprägten Ufervegetationen als suboptimal darstellen.<br />

Des Weiteren ist das Vorkommen von einzelnen Fledermausarten innerhalb des Geltungsbereichs<br />

nicht auszuschließen. Der Großteil der Fledermausarten ist aufgrund der<br />

städtischen Strukturen nicht zu erwarten. Als typische Arten der Städte und Siedlungen<br />

sind hier die Zwergfledermaus sowie die Breitflügelfledermaus zu nennen. Quartiere<br />

könnten sich potenziell in einzelnen Gebäuden und Gebäudestrukturen befinden, wobei<br />

hierfür in erster Linie der Altbestand der Gebäude entlang der Altländer Straße in Frage<br />

kommen dürfte. Bereiche entlang des zentralen Grabens sowie der Biotopkomplex aus<br />

Staudenfluren und Gebüschen östlich des Geltungsbereichs könnte aufgrund der derzeit<br />

noch recht offenen Habitatstrukturen in diesem Zusammenhang potenziell zur Nahrungssuche<br />

genutzt werden. Die Überwinterung beider Arten erfolgt i. d. R. in geräumigen Höhlen<br />

und anderen unterirdischen Gewölben, in Ausnahmefällen überwintert die Breitflügelfledermaus<br />

auch in ihren Sommerquartieren wie Spalten sowie ausnahmsweise auch<br />

Baumhöhlen, Nistkästen etc. (vgl. BFN 2004). Beide Arten gelten in Niedersachsen als<br />

gefährdet (HECKENROTH 1993).<br />

Als planungsrelevante Artengruppen, die im Weiteren hinsichtlich der Betroffenheit ihrer<br />

Habitatstrukturen sowie in Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu betrachten sind, sind somit zu nennen:<br />

− Brutvögel (Brutvogelarten der Siedlungen),<br />

− Amphibien (Erdkröte, Teichfrosch),<br />

− Libellen (Große Pechlibelle, Vierfleck, Hufeisen-Azurjungfer) sowie<br />

− Fledermäuse (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus).<br />

5.2.4 Schutzgut Boden und Wasser<br />

Der vorherrschende Bodentyp im Geltungsbereich der FNP-Änderung ist Kleimarsch.<br />

Dieser wurde durch Tone und Schluffe sowie in Teilen durch Torfe gebildet. Landesweit<br />

bedeutende Böden befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs (LBEG 2012a).<br />

Der Boden im Geltungsbereich ist insgesamt stark anthropogen beeinflusst. Die Flächenversiegelung<br />

im Geltungsbereich der FNP-Änderung entspricht einer Fläche von rd.<br />

9,3 ha, dies entspricht einem Anteil von 72 %. Die unversiegelten Bodenbereiche werden<br />

als Grünstrukturen (Rasen, Gehölze) genutzt. Innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />

______________________________________________________________________________________ 24


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Änderung sind mehrere Altlastenstandorte bekannt (ALTLASTENKATASTER DES<br />

LANDKREISES STADE). Differenziertere Informationen zu den Altlasten liegen nicht vor.<br />

Durch den hohen Hemerobiegrad (Grad des menschlichen Einflusses) ist die Funktionsfähigkeit<br />

des Bodens innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung stark eingeschränkt.<br />

Es ist abgesehen von den unversiegelten Bereichen wie das Siedlungsgehölz<br />

im östlichen Teil des Geltungsbereichs von einer geringen Funktionsfähigkeit des Bodens<br />

auszugehen. Die unversiegelten Bereiche innerhalb des Geltungsbereichs verfügen derzeit<br />

über eine allgemeine Bedeutung des Bodens.<br />

Die Schwinge fließt nördlich und westlich des Geltungsbereichs der 31. FNP-Änderung.<br />

Die Gewässergüte wird in diesen Bereichen der Schwinge als kritisch belastet eingestuft.<br />

Der Gewässerabschnitt ist hinsichtlich der Strukturgüte als sehr stark verändert eingeordnet<br />

(vgl. NLÖ 2001). Darüber hinaus befinden sich ein Graben sowie ein Regenwasserrückhaltebecken<br />

als weitere Oberflächengewässer innerhalb des Geltungsbereichs der<br />

FNP-Änderung (vgl. Tab. 2). Beide verfügen über eine allgemeine Bedeutung für das<br />

Schutzgut Wasser.<br />

Im gesamten Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt die Grundwasseroberfläche bei 0<br />

bis 1 m unter NN. Die Grundwasserneubildung liegt bei 151 bis 200 mm/a. Am nördlichen<br />

Rand des Geltungsbereichs der FNP-Änderung ist die Grundwasserneubildung bei weniger<br />

als 51 mm/a (LBEG 2012b). Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird<br />

im westlichen Bereich des Geltungsbereichs der FNP-Änderung mit mittel bewertet. Der<br />

restliche Teil des Geltungsbereichs der FNP-Änderung ist mit einem hohen Schutzpotenzial<br />

der Grundwasserüberdeckung angegeben (LBEG 2012c). Aufgrund der anthropogenen<br />

Überprägung ist die Funktionsfähigkeit des oberflächennahen Grundwassers, welches<br />

hier planerisch relevant ist, von geringer Bedeutung.<br />

5.2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

Da großklimatische Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Umsetzung<br />

der F-Planänderung auszuschließen sind, beschränken sich die folgenden Aussagen auf<br />

das Lokalklima. Das Lokalklima wird durch die Ausprägung der natürlichen Umwelt und<br />

baulichen Gegebenheiten (Siedlungsstrukturen) beeinflusst. Bedeutend für das Lokalklima<br />

sind Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete. Diese sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />

aufgrund des hohen Versiegelungsgrades nur untergeordnet vorhanden. Dazu zählen<br />

die Bereiche des Schwingedeichs, des Regenwasserrückhaltebeckens sowie die<br />

Staudenfluren entlang des zentralen Grabens. Darüber hinaus wirkt sich die Brache östlich<br />

des Geltungsbereichs der FNP-Änderung positiv auf das Lokalklima aufgrund ihrer<br />

Kaltluftproduktion aus. Der Frischluftproduktion dient insbesondere das Siedlungsgehölz<br />

im östlichen Teil des Geltungsbereichs. Die Schwinge dient als Schneise für den Luftaustausch<br />

der verdichteten Siedlungsbereiche und der offenen Landschaft östlich der Hansestadt<br />

<strong>Stade</strong>, welches sich insgesamt positiv auf das Lokalklima auswirkt.<br />

5.2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung wird im Norden und Westen durch die<br />

Schwinge eingerahmt und im Süden durch die stark befahrende Altländer Straße begrenzt.<br />

Das Landschaftsbild im Geltungsbereich der FNP-Änderung ist stark anthropogen<br />

beeinflusst. Es lässt sich in zwei <strong>Stadt</strong>-Landschaftseinheiten abgrenzen:<br />

Das Landschaftsbild des nördlichen Teils des Geltungsbereichs wird geprägt durch den<br />

modernen, klar gegliederten Geschosswohnungsbau (3 - 4 Geschosse) mit Blickbeziehungen<br />

zur Altstadt und der Schwinge, die sich in diesem Bereich als mäßig bis stark<br />

______________________________________________________________________________________ 25


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

ausgebautes Tidengewässer darstellt. Grünstrukturen treten insgesamt lediglich untergeordnet<br />

auf. Beeinflusst wird das Erscheinungsbild hier insbesondere durch den benachbarten<br />

Hafen sowie der dem Geschosswohnungsbau vorgelagerten Hafenpromenade.<br />

Insgesamt erscheint eine harmonische, moderne <strong>Stadt</strong>ansicht. Der südliche Teil des Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung wird dominiert von Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen<br />

des öffentlichen Raums wie Kino, Hotel, Restaurant, Bowling-Center etc. einerseits<br />

sowie der gemischten Nutzung entlang der Altländer Straße andererseits. Das Erscheinungsbild<br />

ist durch einen hohen Versiegelungsgrad, insbesondere durch große<br />

Parkplätze geprägt. Grünstrukturen treten nur untergeordnet in Erscheinung. Insgesamt<br />

wirkt dieser Teil des Geltungsbereichs mit den angrenzenden Strukturen durch die zahlreichen<br />

unterschiedlichen Nutzungen weniger harmonisch.<br />

Die Eigenart einer Landschaft wird gebildet aus den Indikatoren: Natürlichkeit, historische<br />

Kontinuität und Vielfalt (vgl. KÖHLER & PREISS 2000). Aufgrund der bestehenden anthropogenen<br />

Einflüsse ergibt sich für das Landschaftsbild des Geltungsbereichs der FNP-<br />

Änderung insgesamt eine mittlere bis geringe Bedeutung.<br />

______________________________________________________________________________________ 26


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Moderner Geschosswohnungsbau<br />

entlang der Schwinge<br />

Blick in die Altländer Straße/<br />

Blick Richtung Westen<br />

Promenade am Hafen<br />

Regenwasserrückhaltebecken<br />

sowie Siedlungsgehölz<br />

Abb. 1: Landschaftsbildeindrücke im Geltungsbereich der 31. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans<br />

______________________________________________________________________________________ 27


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Es sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />

Änderung bekannt.<br />

6. Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />

6.1 Methodik<br />

Für die Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen,<br />

die sich aus der geplanten Nutzung ergeben können, müssen die zu erwartenden<br />

Wirkfaktoren (Auslöser der Auswirkungen) ermittelt werden. Sie werden entsprechend ihrer<br />

Entstehung nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterteilt. Nach<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen auf jedes Schutzgut abgeleitet.<br />

Für die relevanten Wirkfaktoren erfolgt eine Einschätzung schutzgutbezogen verbalargumentativ.<br />

Dabei sind mittelbare und unmittelbare, kumulative, kurz-, mittel- und langfristige<br />

sowie positive und negative Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />

Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Auswirkungen im Sinne des UVPG zu<br />

Grunde gelegt:<br />

− Nachhaltigkeit der Auswirkungen,<br />

− Reichweite der Auswirkungen und<br />

− Empfindlichkeit des jeweils betroffenen Schutzgutes.<br />

Die Wirkintensität wird verbal-argumentativ bei der Darstellung der Auswirkungen der<br />

Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter dargelegt. Als Grundlage zur Einschätzung<br />

dienen:<br />

− fachgesetzliche Vorgaben, Grenz- und Schwellenwerte,<br />

− ausgewählte Indikatoren,<br />

− Erfahrungen und Empfehlungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie<br />

− Expertenbeurteilung.<br />

Grundlage der Beurteilung ist einerseits die derzeitige Bestandssituation sowie andererseits<br />

die im FNP 2000 vorgesehene Planung (vgl. Kap. 0).<br />

6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren<br />

Mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP gehen folgende bau- und anlagebedingte<br />

Wirkfaktoren einher bzw. sind vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Planung bereits<br />

einhergegangen:<br />

− Baubedingte Lärm- und Staubimmissionen sowie visuelle Störreize,<br />

− Flächeninanspruchnahme,<br />

− Reduzierung von Schadstoffimmissionen durch den Wegfall von Gewerbeflächen,<br />

− visuelle Veränderungen des Gebiets.<br />

______________________________________________________________________________________ 28


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Von den baubedingten Auswirkungen gehen unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />

keine nachhaltigen Beeinträchtigungen aus. Vor diesem Hintergrund werden diese<br />

Wirkfaktoren im Folgenden nicht vertieft betrachtet.<br />

Betriebsbedingt sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung keine Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

6.2 Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />

Der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Auswirkungen durch die FNP-Änderung<br />

zu entnehmen. Insgesamt lässt sich für kein Schutzgut erheblich nachteilige Auswirkungen<br />

im Sinne des UVPG feststellen. Für einige Schutzgüter stellt sich die Änderung des<br />

FNP deutlich positiv dar.<br />

Tab. 3:<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG<br />

Wirkfaktor Beschreibung der Auswirkungen Erheblichkeit<br />

im<br />

Sinne des<br />

UVPG<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Mit der Veränderung der Nutzungen geht eine Flächenbeanspruchung<br />

von ehemals Gewerbeflächen einher. Hinsichtlich<br />

des Schutzgutes Menschen sind diese städtebaulichen Entwicklungen<br />

positiv zu bewerten.<br />

nicht<br />

erheblich<br />

Auswirkungen auf das Schutzgüter Tiere und Pflanzen<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Es sind vor dem Hintergrund der vorherigen Nutzung keine<br />

erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Lebensräume<br />

von Tiere und Pflanzen durch die neue Planung zu erwarten.<br />

Ggf. erforderliche Gehölzfällungen können zu Verbotstatbeständen<br />

im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG führen. Dies ist auf der<br />

nachgeordneten Ebene zu prüfen.<br />

nicht<br />

erheblich<br />

Auswirkungen auf das Schutzgüter Boden und Wasser<br />

Flächeninanspruchnahme/<br />

Reduzierung von Schadstoffimmissionen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft<br />

Flächeninanspruchnahme/<br />

Reduzierung von Schadstoffimmissionen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />

Flächeninanspruchnahme/<br />

Visuelle Veränderung<br />

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Es ist davon auszugehen, dass die veränderte Nutzung zu einer<br />

Reduzierung von Einträgen in den Boden- und Wasserhaushalt<br />

im Vergleich zur vormals gewerblichen Nutzung einhergeht.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die veränderte Nutzung zu einer<br />

Reduzierung von Einträgen in die Luft durch die vormals gewerbliche<br />

Nutzung einhergeht.<br />

Durch die veränderte Nutzung ist das Landschaftsbild innerhalb<br />

des Geltungsbereichs aufgewertet worden, wovon auch die<br />

angrenzende Umgebung profitiert.<br />

nicht<br />

erheblich<br />

nicht<br />

erheblich<br />

nicht<br />

erheblich<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Von der Planung sind keine Kultur- und Sonstigen Sachgüter<br />

betroffen. Nachteilige Auswirkungen sind somit ausgeschlossen.<br />

nicht<br />

erheblich<br />

______________________________________________________________________________________ 29


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

6.4 Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen<br />

Es sind keine nachteiligen Wechselwirkungen mit der Umsetzung der 31. Änderung des<br />

FNP verbunden.<br />

6.5 Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzobjekte/ Hinweise zum Artenschutzrecht<br />

Auswirkungen auf Schutzgebiete sind mit der Planung nicht verbunden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass die geschützten Biotope im Bereich der Schwinge (Anlage 1) im Areal der<br />

Flächen für Gemeinbedarf erhalten werden, dies ist auf der nachgeordneten Ebene festzusetzen.<br />

Auf der Ebene der FNP-Änderung ist die artenschutzrechtliche Prüfung vor dem Hintergrund<br />

der Maßstabsebene und der fehlenden Detailplanung nicht abschließend. Derzeit<br />

ist offen, ob der Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens sowie Gehölzrodungen mit<br />

der Umsetzung der FNP-Änderung zum Tragen kommen. Dies kann erst auf der nachgeordneten<br />

Ebene festgestellt werden. Um den Eintritt von artenschutzrechtlich relevanten<br />

Verbotstatbeständen im Sinne § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind auf der nachgeordneten<br />

Ebene Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen (vgl. Kap. 0).<br />

7. Entwicklungsprognose des Geltungsbereichs mit und ohne Realisierung<br />

der Planung<br />

Da die 31. Änderung des FNP dazu dient, den Flächennutzungsplan entsprechend der<br />

bereits auf der Ebene einer Rahmenkonzeption umgesetzten Planung bzw. dem baulichen<br />

Bestand des Gewerbeareals Altländer Straße anzupassen, wird auf die Darstellung<br />

von Entwicklungsprognosen im eigentlichen Sinne verzichtet. Ohne die Entwicklung im<br />

Bereich des Hafens wäre eine städtebauliche Aufwertung dieses zentralen <strong>Stadt</strong>gebiets<br />

voraussichtlich nicht möglich gewesen. Die Schaffung zentraler Wohnlagen ist auch unter<br />

Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes zu begrüßen. Dies gilt in gleicher Wiese<br />

für die geplante Arrondierung des Gewerbestandortes Altländer Straße / Am Bullenhof.<br />

8. Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

8.1 Hinweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Folgende für den Artenschutz im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG relevante Aspekte sind<br />

auf der nachgeordneten Ebene zu berücksichtigten, um den Eintritt von Verbotstatbeständen<br />

bei der Umsetzung der 31. Änderung des FNP zu vermeiden:<br />

− Zum Schutz der Brutvögel sind Fällungen von Gehölzen außerhalb der Zeit vom 01.<br />

März bis 30. September (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG) vorzunehmen.<br />

− Zum Schutz der streng geschützten Fledermäuse sind vor der Fällung von Baumbeständen<br />

mit einem Stammumfang von >1,0 m, diese hinsichtlich potenzieller Quartiere<br />

zu prüfen.<br />

− Bei Überplanungen des Regenwasserrückhaltebeckens sind unter Berücksichtigung<br />

weitergehender Untersuchungen (Amphibien- und Libellenkartierung) entsprechend<br />

neue Kleingewässer als Ausweichhabitate für Amphibien und Libellen anzulegen.<br />

______________________________________________________________________________________ 30


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Darüber hinaus ist die DIN 18915 sowie DIN 19731 u. a. sowie die einschlägigen Fachgesetze<br />

zum Schutz der Umwelt zu berücksichtigen.<br />

8.2 Einschätzung der Kompensation nach § 15 Abs. 4 BNatSchG<br />

Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs ist von einer städtebaulichen Innenbereichslage<br />

nach § 34 BauGB auszugehen. Die Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG ist in diesen<br />

Gebieten nicht anzuwenden (vgl. § 18 Abs. 2 BNatSchG).<br />

9. Hinweise zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

(Monitoring)<br />

Da mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP keine nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die Umwelt verbunden sind, sind Maßnahmen zur Überwachung hinfällig.<br />

10. Darstellung der wichtigsten geprüften Lösungsmöglichkeiten<br />

10.1 Standortalternativen<br />

Im Zuge der städtebaulichen Rahmenkonzeption zur Salztorvorstadt sind unterschiedliche<br />

Szenarien für den Standort des Geltungsbereichs betrachtet worden. Dies gilt in gleicher<br />

Weise für die Teilbereiche B und A an der Altländer Straße bzw. der Straße Am Bullenhof.<br />

11. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

sowie fehlende Kenntnisse und offene Fragen<br />

Es sind keine Schwierigkeiten zur Beurteilung der Auswirkungen durch die Umsetzung<br />

der 31. Änderung des FNP aufgetreten.<br />

12. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts zur 31.<br />

FNP-Änderung<br />

Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch die Realisierung der 31. Änderung des FNP,<br />

die in weiten Teilen bereits umgesetzt ist, keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die Umwelt zu erwarten sind. Durch die Aufgabe des Gewerbegebiets zugunsten eines<br />

Wohngebiets sind für zahlreiche Schutzgüter positive Auswirkungen bspw. durch die Reduzierung<br />

von Schadstoffimmissionen sowie durch die Aufwertung des Landschaftsbildes<br />

festzustellen.<br />

______________________________________________________________________________________ 31


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Teil C: Zusammenfassende Abwägung<br />

1. Darstellung des Verfahrens<br />

Bei dem vorliegenden Bauleitplanverfahren handelt es sich um ein gängiges Planverfahren<br />

mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung. Die gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a<br />

Satz 2 Nr. 2 BauGB in allen nach dem 20. Juli 2004 aufgestellten Bauleitplanungen 8 erforderliche<br />

förmliche Verpflichtung zur Umweltprüfung ist in Form des Umweltberichtes im<br />

Teil B der Begründung dargelegt.<br />

2. Abwägungsrelevante Informationen<br />

Beurteilungsgrundlagen für die Aussagen zum Immissionsschutz sind das „Schalltechnische<br />

Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße und Industriegleis““<br />

des Ingenieurbüros Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 13.05.2013, das den Bereich<br />

der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 einbezieht (vgl. Anlage 2) und<br />

die „Gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Flächennutzungsplanungen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Stade</strong> zur Frage der Geruchsimmissionen hervorgerufen durch die Kläranlage <strong>Stade</strong>“ des<br />

TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, vom 19.03.2013.<br />

3. Bewertung der Belange und Abwägung<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 18. September 2012 9 wurden<br />

diverse Fragen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Die Anfrage zum Industriegleis<br />

ist in der Begründung in Teil A, Pkt. 3.2 Bahnanlagen thematisiert. Der Sicherung und<br />

Entwicklung des Gewerbestandortes Altländer Straße wurde durch die Rücknahme der<br />

ursprünglich beabsichtigten Zonierung des Planbereiches in eine gemischte und gewerbliche<br />

Baufläche durch die weitest gehende Beibehaltung der gewerblichen Darstellungen<br />

entsprochen. Daher beschränkt sich die Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser<br />

Stelle auf 2 kleinere Teilbereiche (B und C).<br />

Folgende Anregung ist im Rahmen der vorangegangenen Ausführungen nicht beinhaltet<br />

und wird daher an dieser Stelle aufgegriffen:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße Am Schwingedeich häufig zu schnell befahren<br />

wird. Auf dieser innerörtlichen Erschließungsstraße ist eine Geschwindigkeit von<br />

50 km/h zulässig. Die Polizei kontrolliert regelmäßig das Straßennetz. Hier gibt es bislang<br />

keine Auffälligkeiten. Da die Straße primär das hier befindliche Gewerbegebiet erschließt<br />

sind aus Sicht der <strong>Stadt</strong> keine weiteren Maßnahmen erforderlich.<br />

8<br />

9<br />

Ausgenommen sind Bauleitplanverfahren im vereinfachten (§ 13 BauGB) bzw. beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.<br />

Die nachfolgend abgegebene schriftliche Stellungnahme bezieht sich nicht auf den vorliegenden Änderungsbereich.<br />

______________________________________________________________________________________ 32


31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 1 BauGB<br />

Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und<br />

Hinweise sind in Form zeichnerischer Darstellungen („Flächen für Vorkehrungen zum<br />

Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />

und „Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen<br />

Naturgewalten erforderlich sind“) sowie in Form textlicher Darlegungen in der Begründung<br />

unter Teil A, Pkt. 3.2 Bahnanlagen, Pkt. 3.5 Belange Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz<br />

und Pkt. 3.7 Immissionsschutz berücksichtigt.<br />

Den Hinweisen zur Bestandssicherung der gebietsansässigen Gewerbebetriebe und ihrer<br />

Entwicklungsmöglichkeiten wurde mit der weitest gehenden Beibehaltung von gewerblichen<br />

Bauflächen entsprochen. Lediglich die Betriebe Altländer Straße 5 und 7 sind entsprechend<br />

der benachbarten Wohngebäude als gemischte Bauflächen dargestellt (vgl.<br />

hierzu die Ausführungen unter Teil A, Pkt. 2.1.2 Gemischte Bauflächen).<br />

Folgende Anregung ist im Zuge der vorangegangenen Ausführungen nicht beinhaltet und<br />

wird daher an dieser Stelle aufgegriffen:<br />

Forderung: Durch die Planungen dürfen der DB Netz AG keine Schäden oder nachteilige<br />

Auswirkungen entstehen.<br />

Abwägung und Fazit: Durch die Planungen gemischter Bauflächen entlang der Bahnanlagen<br />

wird im Wesentlichen der bauliche Bestand wiedergegeben. Daher sind mit der vorliegenden<br />

vorbereitenden Bauleitplanung weder Schäden noch nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Bahnanlagen zu erwarten. Der Hinweis wird daher nur zur Kenntnis genommen.<br />

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsverfahren<br />

Aufgrund der Darlegungen des Umweltberichtes, der im Rahmen der Entwurfserstellung<br />

vorgenommenen Änderungen entsprechend der vorangegangenen Darlegungen und der<br />

sachgerechten Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange ist die Umsetzung der<br />

Planung als unkritisch zu werten.<br />

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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Hansestadt <strong>Stade</strong><br />

Gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ausgearbeitet:<br />

<strong>Stade</strong>, 08. Mai 2013<br />

Im Auftrag<br />

gez. Nils Jacobs<br />

Nils Jacobs<br />

Städt. Bauoberrat<br />

<strong>Stade</strong>,<br />

HANSESTADT STADE<br />

Die Bürgermeisterin<br />

Silvia Nieber<br />

Verfahrenshinweise:<br />

- Die Beteiligung der Bürger / Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1<br />

BauGB (öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und<br />

Anhörung der Bürger) erfolgte am 18. September 2012 nach ortsüblicher Bekanntmachung<br />

von Anhörungszeit und –ort am 08. September 2012.<br />

Der Entwurf der Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ............ bis einschließlich<br />

.............. zusammen mit der Planzeichnung öffentlich ausgelegen.<br />

<strong>Stade</strong>,<br />

HANSESTADT STADE<br />

Die Bürgermeisterin<br />

Silvia Nieber<br />

______________________________________________________________________________________ 34

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