Begründung - Stadt Stade
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Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Begründung zur<br />
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
„Zwischen Altländer Straße und Schwinge“<br />
Verfahrensstand: Entwurf, Mai 2013<br />
Aufgestellt:<br />
Nils Jacobs<br />
Städt. Bauoberrat<br />
Bearbeitet:<br />
Dipl.-Ing. Carolin Kountchev<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Fachbereich Bauen und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Abteilung Planung und Umwelt<br />
Hökerstraße 2, 21677 <strong>Stade</strong><br />
Tel. 04141/401330,<br />
Fax -332<br />
Dipl. Ing. Ute Johannes<br />
EGL - Entwicklung und Gestaltung<br />
von Landschaft GmbH<br />
Lüner Weg 32a, 21337 Lüneburg<br />
Tel. 0 41 31 / 40 69 20<br />
Fax 0 41 31 / 40 69 22
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Teil A:<br />
Grundlagen (Bestand und Planung)<br />
1. Grundlagen ....................................................................................................... 4<br />
1.1 Lage und räumlicher Geltungsbereich .................................................................. 4<br />
1.2 Anlass und Zielsetzung der Planänderung ........................................................... 5<br />
1.3 Entwicklung aus übergeordneten Planungen ........................................................ 5<br />
1.4 Stand der räumlichen Planung (Flächennutzungsplan) ......................................... 6<br />
1.5 Bestandsaufnahme ............................................................................................. 7<br />
2. Planinhalte ....................................................................................................... 9<br />
2.1 Art der baulichen Nutzung – Bauflächen – ................................................................ 9<br />
2.1.1 Wohnbauflächen (W) .................................................................................................. 9<br />
2.1.2 Gemischte Bauflächen (M) ......................................................................................... 9<br />
2.1.3 Gewerbliche Bauflächen (G) ...................................................................................... 9<br />
2.2 Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und<br />
Einrichtungen............................................................................................................ 10<br />
2.3 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge –<br />
Ruhender Verkehr - .................................................................................................. 10<br />
2.4 Wasserflächen .......................................................................................................... 10<br />
2.5 Baudenkmal .............................................................................................................. 10<br />
2.6 Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen<br />
Naturgewalten erforderlich sind ............................................................................... 11<br />
2.7 Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit<br />
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind .............................................................. 11<br />
2.8 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im<br />
Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ........................................................ 11<br />
2.9 Sonstige Planinhalte ................................................................................................. 12<br />
3. Planungsrelevante Belange .......................................................................... 12<br />
3.1 Erschließung / Verkehr ............................................................................................. 12<br />
3.2 Bahnanlagen ............................................................................................................ 13<br />
3.3 Ver- und Entsorgung ................................................................................................ 13<br />
3.4 Naturschutz und Landschaftspflege ......................................................................... 13<br />
3.5 Belange der Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz ................................................ 14<br />
3.6 Denkmalpflege ......................................................................................................... 14<br />
3.7 Immissionsschutz ..................................................................................................... 15<br />
Teil B:<br />
Umweltbericht<br />
1. Einleitung ....................................................................................................... 17<br />
2. Untersuchungsrahmen .................................................................................. 17<br />
3. Kurzbeschreibung der Planung ..................................................................... 18<br />
3.1 Ziel und Zweck der FNP-Änderung .......................................................................... 18<br />
3.2 Standort der Planung ............................................................................................... 18<br />
3.3 Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden19<br />
4. Rechtliche und planerische Vorgaben ......................................................... 19<br />
4.1 Ziele und Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes .......................................... 19<br />
4.2 Übergeordnete Planungen ....................................................................................... 19<br />
4.2.1 Regionales Raumordnungsprogramm ..................................................................... 19<br />
4.2.2 Landschaftsrahmenplan ........................................................................................... 19<br />
4.2.3 Schutzgebiete ........................................................................................................... 20<br />
______________________________________________________________________________________ 2
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ....................................... 20<br />
5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 20<br />
5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />
und Vorbelastung ..................................................................................................... 20<br />
5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................ 20<br />
5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt .... 20<br />
5.2.3 Abschätzung des faunistischen Potenzials .............................................................. 23<br />
5.2.4 Schutzgut Boden und Wasser .................................................................................. 24<br />
5.2.5 Schutzgüter Klima und Luft ...................................................................................... 25<br />
5.2.6 Schutzgut Landschaft ............................................................................................... 25<br />
5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................... 28<br />
6. Beschreibung der Umweltauswirkungen ..................................................... 28<br />
6.1 Methodik ................................................................................................................... 28<br />
6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren ................................................................................ 28<br />
6.2 Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter29<br />
6.4 Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen ........................................................ 30<br />
6.5 Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzobjekte/ Hinweise zum Artenschutzrecht<br />
............................................................................................................... 30<br />
7. Entwicklungsprognose des Geltungsbereichs mit und ohne Realisierung<br />
der Planung .................................................................................................... 30<br />
8. Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />
Kompensationsmaßnahmen .......................................................................... 30<br />
8.1 Hinweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................. 30<br />
8.2 Einschätzung der Kompensation nach § 15 Abs. 4 BNatSchG ............................... 31<br />
9. Hinweise zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />
(Monitoring) .................................................................................................... 31<br />
10. Darstellung der wichtigsten geprüften Lösungsmöglichkeiten .................. 31<br />
10.1 Standortalternativen ................................................................................................. 31<br />
11. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
sowie fehlende Kenntnisse und offene Fragen ............................................ 31<br />
12. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts zur 31.<br />
FNP-Änderung ................................................................................................ 31<br />
Teil C:<br />
Zusammenfassende Abwägung<br />
1. Darstellung des Verfahrens .......................................................................... 32<br />
2. Abwägungsrelevante Informationen ............................................................ 32<br />
3. Bewertung der Belange und Abwägung ....................................................... 32<br />
ANLAGEN 1 Biotoptypenkartierung, EGL<br />
2 Schalltechnische Gutachten, Bonk-Maire-Hoppmann GbR<br />
______________________________________________________________________________________ 3
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Teil A: Grundlagen (Bestand und Planung)<br />
1. Grundlagen<br />
1.1 Lage und räumlicher Geltungsbereich<br />
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 beinhaltet drei Teilflächen am östlichen<br />
Rand bzw. im Nahbereich der Altstadt. Diese Flächen liegen zwischen der Altländer<br />
Straße, der Straße Am Bullenhof und der Schwinge, in direkter Nachbarschaft zum <strong>Stadt</strong>hafen<br />
bzw. dem Industriegleis (vgl. hierzu die u.a. Abbildung).<br />
Der nordwestliche, ca. 12 ha große Teilbereich A umfasst einen Großteil der Salztorsvorstadt<br />
(Sanierungsgebiete D 1 und D 2), die ab 1989 mit Mitteln aus der Städtebauförderung<br />
in rasantem Tempo von der ursprünglichen Gewerbebrache zu einem attraktiven<br />
und modernen maritimen Wohn- und Arbeitsquartier am <strong>Stadt</strong>hafen entwickelt wurde. Neben<br />
hochwertigen Wohn- und Bürogebäuden finden sich hier in zentraler Lage ein Kino<br />
mit Entertainment-Center, Freizeit- und Sportstätten, Gastronomie, Hotel und Verwaltungseinrichtungen.<br />
Des Weiteren sind südöstlich des Kommandantendeiches befindliche<br />
Teich- und Grünanlagen in den Geltungsbereich einbezogen, die als Abstandsflächen<br />
zum östlich benachbarten Gewerbegebiet Am Schwingedeich fungieren.<br />
Die süd- und östlichen Teilflächen (Teilbereiche B und C) sind Bestandteil des Gewerbeareals<br />
zwischen Altländer Straße und Industriegleis, das im Rahmen des in Aufstellung befindlichen<br />
Bebauungsplanes Nr. 436/1 gegenwärtig überplant wird. Der Teilbereich B beinhaltet die direkt<br />
östlich des Bahnübergangs Altländer Straße befindlichen Grundstücke Altländer Straße 3<br />
- 7, die durch eine kleinteilige Bebauung aus Wohnen und Gewerbe geprägt sind. Mit einer<br />
Größe von rd. 0,32 ha handelt es sich um einen kleinen Teilbereich, der mit den Entwicklungsabsichten<br />
auf der westlichen Seite des Industriegleises korrespondiert. Der ca. 300 m<br />
östliche gelegene Teilbereich C weist eine vergleichbare Größe, rd. 0,26 ha, auf. Er umfasst<br />
die einzeilige westliche Straßenrandbebauung der Straße Am Bullenhof, die sich aus den<br />
Grundstücken der Religionsgemeinschaften der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat-Gemeinde und<br />
der Gemeinde „Jehovas Zeugen“ und einem leerstehenden Wohnhaus zusammensetzt.<br />
______________________________________________________________________________________ 4
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
1.2 Anlass und Zielsetzung der Planänderung<br />
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich zwischen<br />
Altländer Straße, Industriebahn und der Straße Am Bullenhof hat der Rat der Hansestadt<br />
<strong>Stade</strong> am 15. Juni 2009 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 436/1<br />
„Zwischen Altländer Straße und Industriegleis“ gefasst. Ziel dieses Bebauungsplanes ist,<br />
die Nutzungsmöglichkeiten an diesem Standort im Kontext der gesamtstädtischen Versorgungsbedarfe<br />
auf Grundlage der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens zu<br />
steuern. Besonderes Gewicht hat dabei der Schutz des nahe gelegenen zentralen Versorgungsbereiches<br />
Altstadt. Mit der am 03. September 2012 eingeleiteten 31. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes 2000 für den Bereich „Zwischen Altländer Straße und<br />
Schwinge“ sollte sich diese Zielsetzung auch in den Darstellungen der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung widerspiegeln.<br />
Aufgrund der bestehenden Einzelhandelsstruktur dient die Einkaufslage Altländer Straße<br />
vorwiegend der örtlichen Versorgung. Fachmärkte und Autohäuser übernehmen lediglich<br />
Ergänzungsfunktion. Daher soll der Planbereich entsprechend seiner Funktion als Haupteingangsbereich<br />
in die <strong>Stadt</strong> in seiner bestehenden z.T. kleinteiligen Bebauungsstruktur<br />
und Nutzungsmischung gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden. Im Rahmen des<br />
Vorentwurfs der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sollte dieser planerischen<br />
Absicht durch eine Zonierung in eine straßenseitige gemischte Baufläche und einen<br />
rückwärtigen gewerblichen Bereich entsprochen werden. Entsprechend dem Bestand<br />
an wesentlich störenden Gewerbebetrieben entlang der Altländer Straße wurde zwischenzeitlich<br />
von dieser Untergliederung Abstand genommen. Insofern beschränken sich<br />
die Änderungen im Abschnitt zwischen der Altländer Straße und dem Industriegleis nunmehr<br />
auf 2 kleine Teilbereiche mit dem Ziel einer Arrondierung des Gewerbestandorts Altländer<br />
Straße / Am Bullenhof. Lediglich im Nahbereich des Bahnübergangs Altländer<br />
Straße soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />
beibehalten und analog dem Bestand bzw. den Entwicklungsabsichten nordwestlich<br />
der Bahn gesichert werden.<br />
Entsprechend der räumlichen und städtebaulichen Gegebenheiten wurde das nördlich<br />
benachbarte Areal der ehemaligen Industriebache der Lederfabrik, Werft und des Holzhandels<br />
am <strong>Stadt</strong>hafen (Salztorsvorstadt) einschließlich des zwischenliegenden Bereichs<br />
in die vorliegende Änderung einbezogen. Ziel ist die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes<br />
an die aktuellen Entwicklungen in der Salztorsvorstadt als maritimes<br />
Quartier und zentraler Punkt von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen 1 und in den angrenzenden<br />
Flächen anzupassen. Auch sollen Darstellungen in Form von Sonderbauflächen<br />
ohne Zweckbestimmung konkretisiert und in Übereinstimmung mit der verbindlichen<br />
Bauleitplanung wiedergegeben werden.<br />
1.3 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />
anzupassen. Diese Ziele sind im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />
und im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises <strong>Stade</strong> festgelegt.<br />
Raumordnung und Landesplanung<br />
LROP Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2012 weist <strong>Stade</strong> als Mittelzentrum<br />
aus. Damit verbunden ist die Sicherung und Entwicklung zentralörtlicher Einrichtungen<br />
und Angebote für den gehobenen Bedarf. Mit den im Plangebiet etablierten zentralen Einrichtungen<br />
– Kino, Entertainment-Center, Restaurants, Hotel, Verwaltungseinrichtungen -<br />
1<br />
siehe hierzu den Pkt. 1.5 Bestandsaufnahme<br />
______________________________________________________________________________________ 5
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
wird diesem raumordnerischen Ziel entsprochen. Zudem haben Mittelzentren für die dortige<br />
Bevölkerung und Wirtschaft zugleich die grundzentrale Versorgung zu gewährleisten.<br />
Mit der Darstellung von Bauflächen zur Sicherung der Wohn- und Gewerbestandorte ist<br />
dieses Ziel der Raumordnung in der vorliegenden Planung angemessen berücksichtigt.<br />
RROP Gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2013 für den Landkreis <strong>Stade</strong> (Entwurf)<br />
ist <strong>Stade</strong> als Standort mit den Schwerpunktaufgaben Sicherung und Entwicklung<br />
von Wohn- und Arbeitsstätten festgelegt. Die Revitalisierung der ehemaligen Gewerbebrache<br />
als maritimer Wohn- und Arbeitsstandort sowie die Sicherung bestehender baulicher<br />
Strukturen im Bereich der Straßen Am Bullenhof und Altländer Straße trägt diesem<br />
Ziel der Raumordnung adäquat Rechnung. Der das Plangebiet im Westen begrenzende<br />
<strong>Stadt</strong>hafen ist als Sportboothafen festgelegt. Aufgrund seiner infrastrukturellen Ausstattung,<br />
Zugänglichkeit und attraktiven Lage direkt am Rand der Altstadt ist der Sportboothafen<br />
eine beliebte und nachgefragte touristische Anlaufstelle. Dies entspricht der raumordnerischen<br />
Festlegung <strong>Stade</strong>s als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus.<br />
Mit den Bauflächendarstellungen geht die vorliegende Planung konform mit der zeichnerischen<br />
Festlegung als zentrales Siedlungsgebiet. Der Lotsen- und Kommandantendeich<br />
sind als Deiche festgelegt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Lotsendeich<br />
durch das 2012 vollzogene Entwidmungsverfahren diese Schutzfunktion an die schwingeseitige<br />
Bebauung abgegeben hat.<br />
Das zwischen den Teilbereichen A und B verlaufende Industriegleis ist als Anschlussgleis<br />
für Industrie und Gewerbe festgelegt. Die perspektivisch geplante Verlegung östlich zur<br />
BAB A 26 ist in den zeichnerischen Festlegungen beinhaltet.<br />
Fazit Mit den Darstellungen von Wohnbau-, gemischten und gewerblichen Bauflächen, Flächen für<br />
den Gemeinbedarf – Anlage: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen –<br />
sowie Wasserfläche entspricht die vorliegende Planung den Zielen der Raumordnung.<br />
1.4 Stand der räumlichen Planung (Flächennutzungsplan)<br />
Teil<br />
bereiche<br />
A<br />
B<br />
C<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 der Hansestadt <strong>Stade</strong> ist der nördliche Teil der<br />
Salztorsvorstadt (D 2) als Gewerbegebiet dargestellt. Dies betrifft das Gebiet zwischen<br />
Lotsendeich, Straße Am Schwingedeich, und der Schwinge, d.h. das Areal der ehemaligen<br />
Lederfabrik und <strong>Stade</strong>r Werft. Die südlich anschließenden Flächen bis zur Altländer<br />
Straße bzw. zum Industriegleis sind als Sonderbauflächen ohne Zweckbestimmung dargestellt<br />
(Großteil von D 1). Dabei sind der westliche Eckbereich und drei Standorte an der<br />
Straße Am Schwingedeich als Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet sind.<br />
Der südlich des Lotsendeiches befindliche Parkplatz weist eine Darstellung als öffentliche<br />
Parkfläche aus. Der nordöstlich anschließende Bereich zwischen der Straße Am Schwingedeich<br />
und dem Industriegleis ist als Gewerbegebiet dargestellt, das von einer vom Industriegleis<br />
abzweigenden Bahnanlage unterteilt wird.<br />
Die östlich des Bahnübergangs Altländer Straße zwischen Altländer Straße und Industriegleis<br />
befindlichen Grundstücke Altländer Straße 3, 5, 7, 7A und 7B sind als Gewerbegebiet<br />
dargestellt.<br />
Die westliche Straßenrandbebauung Am Bullenhof 5 bis 10B weist eine Darstellung als<br />
Mischgebiet auf.<br />
Die das Plangebiet im Süden überquerenden Richtfunktrassen einschließlich Schutzzone<br />
sind nachrichtlich übernommen.<br />
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
1.5 Bestandsaufnahme<br />
Der am östlichen Rand der Altstadt befindliche, rd. 12 ha große Teilbereich A umfasst einen<br />
Großteil der Salztorsvorstadt (Sanierungsgebiete D 1 und D 2). In rasantem Tempo<br />
wurde seit 1989 mit Städtebauförderungsmitteln aus der ursprünglichen Gewerbebrache<br />
ein attraktiver maritimer <strong>Stadt</strong>teil am <strong>Stadt</strong>hafen hervorgebracht.<br />
Das ehemalige Industrieareal am Hafen und der Schwinge beherbergte diverse Gewerbebetriebe,<br />
die von der Lage des Standorts an diesem Elbeseitenfluss profitierten und<br />
hier z.T. bis in die 1980er Jahre wirtschafteten. Neben der <strong>Stade</strong>r Schiffswerft und Holzhandlung<br />
und Sägerei Hagenah & Bocholte war das Areal insbesondere durch die 1895<br />
gegründete <strong>Stade</strong>r Lederfabrik geprägt.<br />
Der 1. Abschnitt des Sanierungsgebietes - D 1 – beinhaltet den Bereich der ehemaligen<br />
Holzhandlung und Sägerei Hagenah & Bocholte zwischen der Altländer Straße und dem<br />
Lotsendeich, das auf einer Fläche von ca. 10 ha von 1989 – 2002 mit rd. 4,16 Mio. € zu<br />
einem Zentrum mit Kino, Hotel, Freizeit- und Verwaltungseinrichtungen sowie Gastronomie<br />
entwickelt wurde. So finden sich hier neben dem Berufsinformationszentrum und dem<br />
Verwaltungsgebäude der IKK, das Entertainment-Center mit Kino, Restaurant und Bowling,<br />
das Hotel Ramada, eine zentraler Parkplatz, die Erlebnisgastronomie Scheune 2 und<br />
eine Diskothek.<br />
Der rückwärtige, als D 2-Gebiet bezeichnete, 2. Abschnitt wurde 2003 als Sanierungsgebiet<br />
förmlich festgelegt. Die hier befindlichen Gewerbebrachen der ehemaligen Lederfabrik<br />
und der Werft sind zwischenzeitlich einem modernen maritimen <strong>Stadt</strong>quartier gewichen,<br />
dessen exponierte und zum Wasser ausgerichtete Lage eine qualitätvolle und zeit-<br />
2<br />
Die Gastronomie ist im alten Kesselhaus der Sägerei untergebracht, erkennbar und dokumentiert<br />
durch die Dampfmaschine und den Schornstein der Anlage.<br />
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
gemäße Wohnlage am Rande der Altstadt darstellt. Hochwertige Wohn- und Bürogebäude<br />
mit zum Wasser ausgerichteten offenen und z.T. auskragenden Fassaden schaffen eine<br />
akzentreiche Architektur (Werft- und Tidehäuser). Sie bildet einen gelungenen Kontrast<br />
zur gegenüberliegenden, z.T. denkmalgeschützten Altstadt.<br />
Mit rd. 240 Wohnungen und Büroeinheiten, mehreren Bürogebäuden von Reedereien,<br />
Steuerberatungskanzlei u.a., dem Wasserpark mit weiteren 69 Wohneinheiten und der<br />
Seniorenresidenz ist in dem vergangenen Jahrzehnt ein hoch attraktiver und sehr nachgefragter<br />
<strong>Stadt</strong>teil entstanden. Die am Hafen und an der Schwinge errichtete Uferpromenade<br />
schafft sowohl für die Bewohner als auch für Touristen eine hohe Aufenthaltsqualität<br />
mit maritimem Flair. Der <strong>Stadt</strong>hafen wurde als Sportboothafen hergerichtet und bietet vielen<br />
Freizeitsportlern einen gut ausgestatteten Liegeplatz direkt an der Peripherie der Altstadt.<br />
Das Museumsschiff Greundieck und die Wilhelmine liegen hier vor Anker und sind<br />
markantes Kennzeichen des <strong>Stade</strong>r <strong>Stadt</strong>hafens. Komplettiert wird dieser neue <strong>Stadt</strong>teil<br />
durch ein attraktives Straßen- und Wegenetz mit farbig abgesetzten Verkehrsflächen und<br />
Baum- und Strauchreihen. Spundwand, Bootsanleger, restaurierte Kran- und Winschanlagen<br />
sind maritimes Zeugnis und wichtiger Bestandteil der Salztorsvorstadt. Sie wurden<br />
z.T. mit erheblichen finanziellem Aufwand saniert bzw. vollständig erneuert. Der letzte<br />
Bauabschnitt östlich der denkmalgeschützten Maschinenhalle wird gegenwärtig fertiggestellt.<br />
Am östlichen Ende der Salztorsvorstadt befindet sich das Grundstück des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />
von 1854.<br />
Die deutlich kleineren Teilbereiche B und C (rd. 0,32 bzw. 0,26 ha) sind Bestandteil des<br />
Gewerbeareals zwischen der Altländer Straße, dem Industriegleis und der Straße Am Bullenhof.<br />
Grundsätzlich handelt es sich dabei um bebaute Grundstücke, die im Falle des Teilbereichs<br />
B nahe dem Bahnübergang Altländer Straße liegen und durch einen mittig angeordneten<br />
Gewerbebetrieb und beidseitig benachbarte Wohngebäude mit kleinteiliger Bebauungsstruktur<br />
geprägt sind.<br />
Die östliche Teilfläche (Teilbereich C) befindet sich am anderen Ende dieses Gewerbegebiets,<br />
in ca. 300 m Entfernung und beinhaltet die einzeilige Straßenrandbebauung Am Bullenhof<br />
5 bis 10B. Diese umfasst die Einrichtungen zweier Religionsgemeinschaften - Baitul<br />
Karim Moschee und Königsreichssaal Zeugen Jehovas – sowie das nördlich gelegene leerstehende<br />
Wohnhaus der Fam. Braun (zugehörig zur Fa. Brunia Fruchtsäfte GmbH). Zudem<br />
schließt es die zwischen den Grundstücken Am Bullenhof 10B und 10C bestehende Baulücke<br />
ein, die Bestandteil der westlich angrenzenden Gewerbebrache ist.<br />
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
2. Planinhalte<br />
2.1 Art der baulichen Nutzung – Bauflächen –<br />
2.1.1 Wohnbauflächen (W)<br />
Mit Mitteln aus der Städtebauförderung ist die ehemalige Gewerbebrache in der Salztorsvorstadt<br />
(Sanierungsgebiet D 2) zu einem attraktiven und modernen <strong>Stadt</strong>teil in unmittelbarer<br />
Wassernähe entwickelt worden. Dementsprechend sollen die hier zwischen dem<br />
Lotsendeich und der Schwinge errichteten Wohngebäude als Wohnbaufläche dargestellt<br />
werden. Diese Darstellung dokumentiert einerseits die am Rand der Altstadt in der<br />
Salztorsvorstadt weitestgehend vollzogene städtebauliche Erneuerung. Andererseits entspricht<br />
sie den an dieser Stelle etablierten und gewünschten Wohnnutzungen – Werft-,<br />
Tide- und Schwingehäuser, Wasserpark, Seniorenresidenz, betreute Wohnanlage – des<br />
maritimen <strong>Stadt</strong>quartiers.<br />
2.1.2 Gemischte Bauflächen (M)<br />
Die unmittelbar am <strong>Stadt</strong>hafen errichtete Bebauung setzt sich aus dem zentralen südlichen<br />
Teil mit Kino, Entertainment-Center, Restaurant und Hotel (Teil des Sanierungsgebietes<br />
D 1) und der auf der nördlichen Seite befindlichen Gebäudezeile der zum Wasser<br />
orientieren Hafenhäuser zusammen. Die über eine gemeinsame Erdgeschosszone verbundenen<br />
Baukörper werden als Büros (Reedereien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfersozietät<br />
u.a.) und in den oberen Geschossen z.T. als Wohnungen genutzt. Entsprechend<br />
dieser Nutzungsmischung und z.T. wichtigen Versorgungsfunktion (Unterhaltung,<br />
Freizeit, Tourismus) werden diese Bereiche als gemischte Bauflächen dargestellt. Die östlich<br />
anschließenden Flächen beidseitig der Straße Am Schwingedeich werden in diese<br />
Darstellung – M - einbezogen. Neben Gastronomie- (Restaurant Scheune), Freizeit- (Diskothek)<br />
und Verwaltungsgebäuden (IHK, Diakonie) sollen die zwischenliegenden noch<br />
vakanten Flächen für ergänzende Nutzungen (wie Boardinghouse, weitere Bürogebäude,<br />
Mehrgenerationenwohnen u.a.) im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung gesichert<br />
werden. Mit den vorgesehenen Wohnnutzungen südlich des Lotsendeiches ist ein Übergang<br />
zwischen zentralen und auf die Öffentlichkeit ausgerichteten stärker frequentierten<br />
Nutzungen und der eher „intimen“, auf die privaten Wohnnutzungen ausgerichteten Bebauung<br />
des Wasserparks vorgesehen.<br />
Die als Abstandsflächen zum nördlich gelegenen Gewerbegebiet Am Schwingedeich fungierenden<br />
Freiflächen werden ebenfalls als gemischte Bauflächen dargestellt. Sie beinhalten<br />
ein Regenrückhaltebecken, eine Grün- und Parkplatzfläche. Aufgrund der Kleinflächigkeit<br />
dieser Anlagen und mangels Parzellenschärfe der Flächennutzungsplanung ist<br />
diese Darstellung adäquat.<br />
Die westlich des Bahnübergangs Altländer Straße zwischen Industriegleis und Altländer<br />
Straße befindliche Bebauung wird als gemischte Baufläche – M – dargestellt. Mit dieser<br />
Darstellung wird der bestehenden Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem<br />
Gewerbe der Grundstücksbereiche Altländer Straße 3 – 7B in Analogie zur westlichen<br />
Bahnseite sowie der kleinteiligen Grundstücks- und Bebauungsstruktur entsprochen.<br />
2.1.3 Gewerbliche Bauflächen (G)<br />
Zur Arrondierung des Gewerbeareals zwischen Altländer Straße, Industriegleis und der<br />
Straße Am Bullenhof soll die einzeilige Straßenrandbebauung Am Bullenhof 5 – 10B in<br />
die Darstellung als gewerbliche Baufläche einbezogen werden. Dabei wird auf die Entwicklung<br />
des in rückwärtiger Lage brachliegenden Gewerbestandorts abgezielt, der mit<br />
______________________________________________________________________________________ 9
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
dem Bebauungsplan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße und Industriegleis“ gegenwärtig<br />
einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden soll.<br />
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Straße Am Bullenhof eine räumliche Grenze zwischen<br />
dem Siedlungsgebiet Apfelstieg (Mischgebiet) und dem Gewerbeareal westlich der<br />
Straße Am Bullenhof darstellt.<br />
2.2 Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und<br />
Einrichtungen<br />
Im Rahmen der Revitalisierung der ehemaligen Gewerbebrache wurde die am östlichen<br />
Rand der Salztorsvorstadt (Sanierungsgebiet D 2) gelegene Fläche als neuer Standort<br />
des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins von 1854 hergerichtet. Neben der Schützenhalle mit der integrierten<br />
Schießsportanlage wird auf der östlichen Freifläche Bogensport betrieben. Entsprechend<br />
dieser Nutzung ist dieser zwischen Schwinge und Kommandantendeich gelegene<br />
Bereich als „Fläche für den Gemeinbedarf – Anlage: Sportlichen Zwecken dienenden<br />
Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt.<br />
2.3 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
– Ruhender Verkehr -<br />
Die zwischen dem Lotsendeich und dem Schnurweg befindliche großflächige Stellplatzanlage<br />
wird entsprechend ihrer Abgrenzung und Bedeutung als zentraler innerstädtischer<br />
Parkplatz als „Fläche für den Ruhenden Verkehr“ dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB).<br />
Entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. D 1, 1. Änderung) ist<br />
zur Optimierung des Flächenbedarfs an dieser Stelle ein Parkdeck mit II bis III Geschossen<br />
zulässig.<br />
2.4 Wasserflächen<br />
Im nördlichen Eckbereich der Salztorsvorstadt findet sich die restaurierte Winsch- und<br />
Slipanlage. Sie kennzeichnet die Tradition des Standorts als <strong>Stade</strong>r Schiffswerft und den<br />
im Zeitraum von 1758 – 1976 an dieser Stelle betriebenen Schiffsbau. Die Slipanlage ist<br />
in Betrieb und kann bei höherem Wasserstand genutzt werden. Entsprechend dem an<br />
dieser Stelle direkten Wasserzugang ist dieser Teilbereich als Wasserfläche dargestellt.<br />
Trotz geringer Dimension der Wasserfläche (308 m²) soll mit dieser expliziten Darstellung<br />
die Verbindung von traditionellen maritimen Anlagen und modernem <strong>Stadt</strong>quartier dokumentiert<br />
werden.<br />
2.5 Baudenkmal<br />
Das südöstlich des Kreisverkehrs Schnurweg befindliche Maschinenhaus ist als Zeugnis<br />
des ursprünglichen Gewerbestandorts (Lederfabrik) erhalten und saniert. Bislang fehlt eine<br />
Nutzung des Gebäudes, die insbesondere in der Versorgung des Quartiers bestehen<br />
könnte, ein Laden mit angeschlossener Gastronomie, Künstlercafé o.ä.. Entsprechend<br />
seiner historischen Bedeutung ist das Gebäude als Einzelanlage (unbewegliches Kulturdenkmal),<br />
das dem Denkmalschutz unterliegt, nachrichtlich übernommen.<br />
______________________________________________________________________________________ 10
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
2.6 Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten<br />
erforderlich sind<br />
Nach Aussage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stehen im<br />
Untergrund des Plangebietes wasserlösliche Gesteine in einer Tiefe an, in der mit großer<br />
Wahrscheinlichkeit Auslagung (reguläre Auslaugung) stattfindet. Damit sind die geologischen<br />
Voraussetzungen für das Auftreten von Erdfällen gegeben. Allerdings sind in der<br />
näheren Umgebung bisher keine Erdfälle bekannt, so dass nur ein relativ geringes Risiko<br />
besteht. Daher gelten im Plangebiet die konstruktiven Anforderungen für Wohngebäude in<br />
erdfallgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungskategorie 3 des Erlasses des Niedersächsischen<br />
Sozialministers „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“ vom<br />
23.02.1987, AZ. 305.4-24 110/2 (Hinweis Nr. 3). Dieser Erlass bezieht sich auf Wohngebäude<br />
kann nach Darstellung des LBEG sinngemäß auch für andere Bauwerke Anwendung<br />
finden, wenn damit kein größeres Risiko verbunden ist.<br />
Dementsprechend sind die Bauflächen als „Flächen“ umgrenzt, “bei denen besondere<br />
bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind“.<br />
2.7 Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet sind<br />
Gemäß dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises <strong>Stade</strong> sind innerhalb des Planbereichs<br />
mehrere Altlastenstandorte lokalisiert. Diese am Kommandantendeich, an der<br />
Straße Am Schwingedeich und an der Altländer Straße befindlichen Altstandorte werden<br />
entsprechend ihrer Belastungssituation der Altlastenklasse 1 – eingeschränkt altlastenrelevant<br />
– bzw. der Altlastenklasse 2 – uneingeschränkt altlastenrelevant eingestuft. Sie<br />
sind in der Planzeichnung als „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden<br />
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, umgrenzt. Entsprechend<br />
dem Hinweis Nr. 4 ist ihr Sanierungsbedarf im Rahmen des nachgeordneten Bauantragsverfahrens<br />
in Abstimmung mit der Unteren Abfallbehörde des Landkreises <strong>Stade</strong> zu klären.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Großteil dieser Flächen bebaut ist.<br />
Die im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 im südwestlichen Eckbereich bzw. an der<br />
Straße Am Schwingedeich dargestellten Altlastenstandorte sind im aktuellen Altlastenkataster<br />
nicht beinhaltet und werden daher nicht nachrichtlich übernommen.<br />
2.8 Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
Aufgrund der Lage des Plangebietes beidseitig von Bahnanlagen (Industriegleis) ist mit<br />
Verkehrsgeräuschen in den direkt angrenzenden Bereichen zu rechnen. Grundlage hierfür<br />
bildet das schalltechnische Gutachten des Ingenieurbüros Bonk-Maire-Hoppmann<br />
GbR, das für das gleisnahe Gebiet nördlich der Bahn (Teilbereich A), in ca. 40 m Tiefe,<br />
Immissionen des Zugverkehrs ermittelt. Im Bereich südlich der Bahn (Teilbereich B) ist<br />
aufgrund der Überlagerung mit den Immissionen aus dem Straßenverkehr der Altländer<br />
Straße die gesamte gemischte Baufläche durch Verkehrslärm belastet.<br />
Für den Teilbereich C werden im Rahmen der gewerblichen Nutzung Schallschutzauflagen<br />
in Form von Emissionskontingenten erforderlich. Grund ist der Schutz des auf der<br />
gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Siedlungsgebietes (Mischgebiet).<br />
Daher sind diese Bereiche als „Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ umgrenzt. Im Bebauungsplan<br />
sind die erforderlichen Maßnahmen näher zu bestimmen (Hinweis Nr. 2).<br />
______________________________________________________________________________________ 11
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
2.9 Sonstige Planinhalte<br />
Art der Fläche<br />
Flächengröße<br />
Teilbereich A<br />
Wohnbauflächen (W) 48.944 m²<br />
Gemischte Bauflächen (M) 56.525 m²<br />
Flächen für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende<br />
10.952 m²<br />
Gebäude und Einrichtungen<br />
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen<br />
5.650 m²<br />
Hauptverkehrszüge – Ruhender Verkehr<br />
Wasserfläche 308 m²<br />
Gesamt 122.379 m²<br />
Teilbereich B<br />
Gemischte Baufläche (M) 3.278 m²<br />
Teilbereich C<br />
Gewerbliche Baufläche (G) 2.603 m²<br />
Gesamtfläche aller Teilbereiche 128.260 m²<br />
~ 13 ha<br />
Im Hinblick auf den in den in den vorangegangenen Kapiteln noch nicht thematisierten<br />
Hinweis Nr. 5 wird auf die Ausführungen in Teil A, Pkt. 3.6 Denkmalpflege verwiesen.<br />
3. Planungsrelevante Belange<br />
3.1 Erschließung / Verkehr<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straßen Am Bullenhof, Altländer Straße,<br />
Am Schwingedeich, Schnurweg, An der Werft und den Kommandantendeich. Entsprechend<br />
ihrer Bedeutung als innerörtliche Hauptverkehrsstraße ist die Altländer Straße<br />
im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 als „Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße“<br />
dargestellt. Sie stellt die Verbindung zwischen Obstmarschenweg / Buxtehuder<br />
Straße (L 111) im Osten sowie zum Alten Land und westlich zum Altstadtring<br />
(Hansestraße / Salztorswall) her.<br />
Anbindungen an den Öffentlichen Personennahverkehr bestehen durch die Buslinien<br />
2008 (Bahnhof – Mittelnkirchener Straße) und 2357 (<strong>Stade</strong> – Hamburg, Cranz). Bislang<br />
beschränkt sich die Busanbindung auf den Bereich der Altländer Straße. Zur Versorgung<br />
der Salztorsvorstadt, insbesondere der hier angesiedelten Seniorenresidenz und betreuten<br />
Wohnanlage, wird eine Linienführung über den Schnurweg mit Haltestelle im Nahbereich<br />
dieser Wohnanlagen angeraten.<br />
______________________________________________________________________________________ 12
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
3.2 Bahnanlagen<br />
Zwischen dem Teilbereich A und B verläuft das Industriegleis. Dieses stellt die bahnseitige<br />
Erschließung des elbnahen Industriegebietes sicher. Durch die vorliegende Planung<br />
ergeben sich keine Änderungen an dieser Bahnanlage. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen,<br />
dass perspektivisch eine Verlegung der Gleisanlage parallel zur BAB A 26 vorgesehen<br />
ist.<br />
Die im wirksamen Flächennutzungsplan 2000 vom Industriegleis zur Straße Am Schwingedeich<br />
dargestellte abzweigende Gleisanlage ist nicht mehr existent und aufgrund der<br />
realen Nutzung entbehrlich.<br />
Weitere Aussagen zum Industriegleis finden sich unter Teil A, Pkt. 3.6 Immissionsschutz<br />
bzw. dem als Anlage 2 beigefügten schalltechnischen Gutachten.<br />
3.3 Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist über die vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />
sichergestellt.<br />
Am westlichen Ende des Lotsendeiches, direkt nördlich am Schnurweg, befindet sich das<br />
Energiehaus der <strong>Stade</strong>r <strong>Stadt</strong>werke. Mit dieser Heizzentrale werden 150 Wohnungen und<br />
Büros mit Wärme und Warmwasser versorgt.<br />
Das Plangebiet wird im Süden von 2 Richtfunktrassen der Deutschen Post gequert. Dabei<br />
handelt es sich um die Richtfunktrassen Nr. 905 und Nr. 1917. Diese sind nachrichtlich<br />
übernommen.<br />
3.4 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. die Belange<br />
des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. In<br />
§ 1a BauGB werden als Umwelt schützende Belange in der Abwägung insbesondere Folgende<br />
genannt:<br />
der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden,<br />
die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,<br />
die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz,<br />
die Aussagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sofern im Bebauungsplanverfahren<br />
die planungsrechtliche Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet<br />
werden soll,<br />
die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
und<br />
der Europäischen Vogelschutzgebiete, sofern diese erheblich beeinträchtigt werden<br />
können.<br />
EAG<br />
Bau<br />
Entsprechend dem Mustereinführungserlass zum Gesetz zur Anpassung des BauGB an<br />
EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) ist gemäß § 2 Abs. 4<br />
Satz 1, § 2a (Umweltprüfung) grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren 3 , die nach dem<br />
20. Juli 2004 aufgestellt werden, eine förmliche Umweltprüfung eingeführt. Hierzu ist ein<br />
Umweltbericht zu fertigen. Dessen Inhalte ergeben sich aus den in der Anlage zum<br />
BauGB aufgeführten Angaben.<br />
3<br />
Ausgenommen sind Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB bzw. im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB.<br />
______________________________________________________________________________________ 13
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Zur Vermeidung einer Wiederholung wird an dieser Stelle auf die Darstellung der Eingriffsfolgen<br />
auf die einzelnen Schutzgüter, der Maßnahmen zur Vermeidung und zum<br />
Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen verzichtet und erst im nachfolgenden Umweltbericht<br />
(Teil B der Begründung) abgehandelt.<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Durch die vorliegende Planung ergeben sich keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft.<br />
3.5 Belange der Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz<br />
Das Plangebiet (Teilbereich A) grenzt im Norden direkt an die tidebeeinflusste Schwinge<br />
mit der hier vorhandenen 2. Deichlinie. Die Bundeswasserstraße Schwinge mündet ca.<br />
6 km östlich im Bereich <strong>Stade</strong>rsand in die Elbe.<br />
Am westlichen Rand der Salztorsvorstadt befindet sich der <strong>Stadt</strong>hafen, der als Sportboothafen<br />
genutzt wird und die Nahtstelle zwischen Altstadt und maritimen <strong>Stadt</strong>quartier darstellt.<br />
Er ist eine wichtige Touristenattraktion und Zeugnis der städtebaulichen Erneuerung<br />
der Salztorsvorstadt.<br />
Die am nördlichen Rand des Plangebietes vorhandene Teilfläche der Schwinge ist als<br />
Wasserfläche dargestellt. Sie beinhaltet den direkten Wasserzugang am Ende der Rampe<br />
und ermöglicht es, in Verbindung mit der hier befindlichen Slipanlage, Boote zu Wasser<br />
zu bringen.<br />
Entsprechend der Lage des Plangebietes direkt südlich der Bundeswasserstraße Schwinge<br />
ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Rahmen des Verfahrens zur Entwidmung des<br />
Schutzdeiches Kommandantendeich und der Verlegung der Deichlinie in der Salztorsvorstadt<br />
(2. Deichlinie) 2012 wurden seitens des Niedersächsischen Landesbetriebes für<br />
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Aussagen zum Tidebereich der<br />
Schwinge und zu den erforderlichen Bestickhöhen getroffen.<br />
Demnach sind im Tidebereich der Schwinge keine Wasserstände über NN +3,00 m zu<br />
erwarten. Unter Hinzuziehung eines Sicherheitszuschlages von 0,5 m ergibt sich eine erforderliche<br />
Bestickhöhe von NN +3,50 m. Auch unter Berücksichtigung zu erwartender<br />
höherer Wasserstände z.B. in Folge klimatischer Veränderungen oder Veränderungen im<br />
Flussgebiet erscheint die gegebene Deichhöhe von NN +5,00 m als ausreichend, zumal<br />
diese Höhe auch für den Bau des Tunnels der BAB A 26 als ausreichender Hochwasserschutz<br />
angesehen wird. Laut Aussage des NLWKN „ist nach derzeitigen menschlichen<br />
Erkenntnissen mit einem derartig hohem Ansteigen des Bemessungswasserstandes auch<br />
langfristig nicht zu rechnen“.<br />
3.6 Denkmalpflege<br />
Zur Rekonstruktion des Gebietes sind ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können<br />
u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen<br />
und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde), welche<br />
bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten angeschnitten werden, unverzüglich an die Archäologische<br />
Denkmalpflege der Hansestadt <strong>Stade</strong> zu melden (Hinweis Nr. 5).<br />
Das im Plangebiet im Teilbereich A befindliche Baudenkmal ist unter Teil A, Pkt. 2.5 thematisiert.<br />
______________________________________________________________________________________ 14
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
3.7 Immissionsschutz<br />
Ein wesentliches Anliegen dieser Bauleitplanung ist die Sicherung einer verträglichen<br />
Nachbarschaft von schutzwürdigem Nutzungen und benachbarter Gewerbetätigkeit. Dies<br />
gilt in gleicher Weise für die angemessene Berücksichtigung der Immissionen aus Verkehrslärm<br />
entsprechend der Lage des Plangebietes zwischen einer örtlichen Hauptverkehrsstraße<br />
und dem Industriegleis.<br />
Im Gesamtkontext der Vorbelastungssituation hat das Ingenieurbüro Bonk-Maire-<br />
Hoppmann GbR, Beratende Ingenieure VBI – Bauwesen – Geräusche – Erschütterungen<br />
– ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Immissionssituation im Planbereich<br />
rechnerisch ermittelt und beurteilt. Die Immissionen setzen sich aus Verkehrs- (Straße<br />
und Schiene) und Gewerbelärm zusammen. Dabei ist jede Lärmart separat zu beurteilen.<br />
Neben den Lärmarten – Gewerbe- und Verkehrslärm – (vgl. Teil A, Pkt. 2.8) sind im Plangebiet<br />
Immissionen aus dem Sportbetrieb der Schießsportanlage des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />
von 1854 und der Kläranlage zu berücksichtigen.<br />
Lärmart Auswirkungen auf das Plangebiet Berücksichtigung in der vorliegenden<br />
Flächennutzungsplanänderung<br />
Gewerbelärm<br />
Verkehrslärm<br />
Sportlärm<br />
Im Bereich der gewerblichen Baufläche<br />
(Teilbereich C) sind Schallschutzauflagen<br />
durch Emissionskontingentierung<br />
im Rahmen der<br />
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.<br />
Im Bereich der dargestellten<br />
Wohnbau- und gemischten Bauflächen<br />
ergeben sich an wenigen<br />
Stellen geringfügige Überschreitungen<br />
der Immissionsrichtwerte<br />
von ≤ 1 dB(A). Dies ist vertretbar,<br />
da diese Werte weder wahrnehmbar<br />
noch messtechnisch nachweisbar<br />
sind. 4<br />
Im Nahbereich der Bahn und der<br />
Altländer Straße wirken Verkehrsgeräusche<br />
auf das Plangebiet ein,<br />
die durch sachgerechte Festsetzungen<br />
im Zuge der verbindlichen<br />
Bauleitplanung zu präzisieren sind.<br />
Die Geräusche durch die am östlichen<br />
Rand der Salztorsvorstadt<br />
-<br />
(Teilbereich A) bestehende Schießsportanlage<br />
des <strong>Stade</strong>r Schützenvereins<br />
mit dem geschlossenen<br />
(eingehausten) Schießstand und<br />
der auf der östlichen Freifläche<br />
vorhandenen Bogensportanlage<br />
können vernachlässigt werden. 5<br />
Der Teilbereich C ist als „Fläche für<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen im<br />
Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />
umgrenzt und der Hinweis<br />
Nr. 2 in die vorliegende Planung aufgenommen.<br />
Der Teilbereich B und der bahnseitige<br />
Abschnitt des Teilbereiches A sind als<br />
„Flächen für Vorkehrungen zum<br />
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes“ umgrenzt<br />
und der Hinweis Nr. 2 Bestandteil der<br />
vorliegenden Planung.<br />
4<br />
5<br />
vgl. Anlage 2, Schalltechnisches Gutachten, S. 18 und Tabelle 3, S. 14<br />
vgl. Anlage 2, Schalltechnisches Gutachten, S. 6<br />
______________________________________________________________________________________ 15
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Geruchsimmissionen<br />
Die Geruchsbelastung durch die -<br />
Kläranlage liegt im Bereich südlich<br />
der Schwinge deutlich unterhalb<br />
der zulässigen Immissionsgrenzwerte<br />
nach GIRL. 6<br />
Damit sind die Belange des Immissionsschutzes in der vorliegenden vorbereitenden Bauleitplanung<br />
hinreichend berücksichtigt.<br />
6<br />
vgl. Gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Flächennutzungsplanungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
zur Frage der Geruchsimmissionen hervorgerufen durch die Kläranlage <strong>Stade</strong>, TüÜV Nord<br />
Umweltschutz GmbH & Co. KG, vom 19.03.2013, Abb. 8, S. 29<br />
______________________________________________________________________________________ 16
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Teil B: Umweltbericht<br />
Der gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB geforderte und in Verbindung mit der<br />
Anlage nach § 247 BauGB inhaltlich definierte Umweltbericht dokumentiert die grundsätzliche<br />
Verpflichtung jeder nach dem 20. Juli 2004 aufgestellten Bauleitplanung 7 zu einer<br />
förmlichen Umweltprüfung. Damit soll den Belangen des Umweltschutzes entsprechend<br />
der gültigen EU-Richtlinien hinreichend Rechnung getragen werden.<br />
Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Im Rahmen des<br />
Scopingtermins am 11. Oktober 2012 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung<br />
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.<br />
1. Einleitung<br />
Die Hansestadt <strong>Stade</strong> strebt die Änderung des Flächennutzungsplans 2000 zur städtebaulichen<br />
Neuordnung des Gebiets östlich der Altstadt an.<br />
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der FNP-Änderung ist laut § 2 Abs. 4 BauGB i. V.<br />
mit § 17 UVPG eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Zweck der Umweltprüfung<br />
ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Die<br />
Inhalte der Umweltprüfung sind im vorliegenden Umweltbericht, der einen gesonderten<br />
Teil der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bildet, dargestellt.<br />
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist bei der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Parallel zur 31. Änderung des FNP wird der B-Plan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße<br />
und Schwinge“ aufgestellt (Parallelverfahren). Beide Pläne überlagern sich im Bereich der<br />
Altländer Straße/ Industriegleis sowie im Bereich der Grundstücke an der Straße Am Bullenhof<br />
(Nr. 5, 10C und 10B). Für Teile des Geltungsbereichs besteht ein rechtskräftiger B-<br />
Plan (Nr. 212/4), der mit Inkrafttreten des B-Plans Nr. 436/1 aufgehoben wird.<br />
Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung erstreckt sich auf insgesamt drei Teilflächen<br />
(s. Anlage1).<br />
2. Untersuchungsrahmen<br />
Die strategische Umweltprüfung umfasst die Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte<br />
des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />
beeinflusst werden. Gemäß UVPG sind die folgenden Schutzgüter zu berücksichtigen<br />
(vgl. § 2 Abs. 1 UVPG):<br />
− „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die<br />
biologische Vielfalt,<br />
− Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
− Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
− die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern".<br />
7<br />
Ausgenommen sind Bauleitplanverfahren im vereinfachten (§ 13 BauGB) bzw. beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.<br />
______________________________________________________________________________________ 17
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Maßgeblich für die Erstellung des Umweltberichts ist Anlage 1 (i. V. § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />
des BauGB. Zu prüfen sind die in der 31. FNP-Änderung aufgeführten Darstellungen hinsichtlich<br />
der Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG unter Berücksichtigung des<br />
geltenden FNP sowie des Ist-Zustands (vgl. UBA 2009).<br />
Der Umfang der vorliegenden Prüfung ist auf die Ebene des Flächennutzungsplans abgestimmt.<br />
Folgende Aspekte stehen im Vordergrund dieser Umweltprüfung:<br />
− Berücksichtigung übergeordneter Planungsaussagen auf Landesebene sowie regionaler<br />
Ebene,<br />
− Biotop- und Nutzungstypenkartierung unter Einbeziehung der benachbarten Areale<br />
des Geltungsbereichs der FNP-Änderung,<br />
− die Betrachtung der Auswirkungen auf die Raumstruktur hinsichtlich der Schutzgüter<br />
des UVPG,<br />
− Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf Ebene des FNP.<br />
Die Größe des Geltungsbereichs der 31. FNP-Änderung umfasst eine Fläche von rd.<br />
13 ha. Im Rahmen der Umweltprüfung werden auch die an den Geltungsbereich angrenzenden<br />
Strukturen betrachtet.<br />
3. Kurzbeschreibung der Planung<br />
3.1 Ziel und Zweck der FNP-Änderung<br />
Ziel der Planung ist die Anpassung des rechtskräftigen FNP 2000 an die städtebauliche<br />
Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 436/1 sowie an die bereits umgesetzte<br />
Rahmenplanung im Areal der <strong>Stade</strong>r Salztorvorstadt. Die Planung sieht eine Änderung<br />
der im FNP 2000 festgelegten Gewerbe- und Sondergebiete zugunsten von Wohnbauflächen,<br />
Gemischten Bauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf (für sportliche Zwecke)<br />
vor. Ausgenommen hiervon sind die von der FNP-Änderung erfassten Grundstücke<br />
am Bullenhof, die im FNP 2000 als Mischgebiet festgelegt wurden und mit der 31. Änderung<br />
des FNP als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden.<br />
3.2 Standort der Planung<br />
Der Standort der Planung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Altländer Straße und<br />
der Schwinge, ca. 300 m östlich der <strong>Stade</strong>r Altstadt.<br />
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch seinen städtischen<br />
Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen naturnäheren Strukturen herrschen<br />
Gebäudestrukturen, Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche etc. vor.<br />
______________________________________________________________________________________ 18
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
3.3 Art und Umfang des Vorhabens sowie Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />
Aus der folgenden Auflistung wird die Flächenverteilung in der 31. FNP-Änderung im Vergleich<br />
zum FNP 2000 verdeutlicht.<br />
Tab. 1: Art der baulichen Nutzung/ Flächenbilanz<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
Flächengröße in ha, ca.<br />
31. Änderung des FNP 2000<br />
FNP<br />
Wohnbaufläche 5,0 ha -<br />
Gemischte Bauflächen 6,0 ha -<br />
Verkehrsstraßen 0,6 ha 0,6 ha<br />
Flächen f. Gemeinbedarf 1,1 ha -<br />
Gewerbegebiet 0,3 ha 7,0 ha<br />
Sondergebiet - 5,4 ha<br />
Summe 13 ha 13 ha<br />
4. Rechtliche und planerische Vorgaben<br />
4.1 Ziele und Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes<br />
Gemäß § 1a Abs. 2 des BauGB soll „mit Grund und Boden .. sparsam und schonend umgegangen<br />
werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von<br />
Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere<br />
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen<br />
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige<br />
Maß zu begrenzen. ... . Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in<br />
der Abwägung zu berücksichtigen.“<br />
Wesentliche Kriterien zur Beurteilung der Schutzgüter sind in den Zielen des § 1<br />
BNatSchG enthalten.<br />
4.2 Übergeordnete Planungen<br />
4.2.1 Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm befindet sich derzeit in Neuaufstellung. Der Geltungsbereich<br />
der 31. FNP-Änderung ist im RROP 2013 als zentrales Siedlungsgebiet dargestellt.<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete befinden sich weder innerhalb des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung noch angrenzend (LANDKREIS STADE 2013).<br />
4.2.2 Landschaftsrahmenplan<br />
Der LRP des Landkreises <strong>Stade</strong> befindet sich zz. in Fortschreibung, ein Vorentwurf-Stand<br />
liegt noch nicht vor.<br />
Der Landschaftsrahmenplan von 1991 sieht für den Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />
selbst keine Ziele vor. Der nördlich angrenzende Bereich der Schwinge und die Flächen<br />
nördlich davon sind mit einem hohen Entwicklungspotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften<br />
mit teilweise naturraumtypischer Ausprägung, Strukturvielfalt und kulturhistorischer<br />
Bedeutung gekennzeichnet (LANDKREIS STADE 1991).<br />
______________________________________________________________________________________ 19
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
4.2.3 Schutzgebiete<br />
Es befinden sich keine Schutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung.<br />
5. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />
5.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen<br />
Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „<strong>Stade</strong>r Elbmarschen“.<br />
Diese Haupteinheit stellt das linkselbische Niederungsgebiet der Elbe zwischen Cuxhaven<br />
und Geesthacht dar. Die Entstehung des breiten Urstromtales der Elbe ist auf die<br />
Schmelzwässer der Weichseleiszeit zurückzuführen. Kennzeichnend für die heutige Elbniederung<br />
ist die Verzahnung von Schlick-, Sand- und Moorablagerungen (MEYNEN et.<br />
al. 1961).<br />
Aufgrund der anthropogenen Überprägung des Standorts der FNP-Änderung ist die Charakteristik<br />
des Naturraums abgesehen von den Bereichen der Schwinge heute kaum noch<br />
zu erkennen.<br />
5.2 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter einschließlich ihrer Empfindlichkeit<br />
und Vorbelastung<br />
5.2.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />
Der Nordwesten des Geltungsbereichs ist geprägt von einem modernen Geschosswohnungsbau<br />
ohne private Grünstrukturen. Dieser Teil ist im FNP 2000 als Gewerbegebiet<br />
dargestellt (STADT STADE 2000).<br />
Weitere zusammenhängende Wohnbereiche befinden sich südlich des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung (südlich Altländer Straße). Diese Wohnbebauungen bestehen überwiegend<br />
aus Einzelhäuser mit kleineren Gärten. An einigen Stellen werden diese Wohnbereiche<br />
durch gewerbliche Nutzungen unterbrochen.<br />
Größere, zusammenhängende Siedlungsgebiete befinden sich östlich des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung (Am Bullenhof / Apfelstieg).<br />
Areale, die der Naherholung dienen, sind im Geltungsbereich der FNP-Änderung sowie<br />
angrenzend nur untergeordnet vorhanden. Zu nennen sind in erster Linie fußläufige<br />
Wegeverbindungen bspw. entlang der Schwinge sowie des Grabens im zentralen Bereich<br />
des Geltungsbereichs. Insgesamt ist eine gewisse Unterversorgung an für die kurzfristige<br />
Naherholung nutzbaren Grün- und Freiflächenstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs<br />
festzustellen.<br />
5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />
Die Biotoptypenkartierung wurde im Juli sowie im August 2012 nach dem niedersächsischen<br />
Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Eine genaue Beschreibung<br />
der einzelnen Biotoptypen befindet sich in Tab. 2. Die grafische Darstellung ist der Anlage<br />
1 zu entnehmen.<br />
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird heute insgesamt durch einen städtischen<br />
Charakter geprägt. Abgesehen von einigen wenigen Gehölzstrukturen mit teils prägenden<br />
Baumbeständen, herrschen versiegelte Flächen (Straßen, Stell- und Parkplätze, Lagerfläche<br />
etc.) sowie Gebäudestrukturen vor. Naturnähere Strukturen finden sich im zentralen<br />
Bereich des Geltungsbereichs wie bspw. der Graben mit angrenzenden halbruderalen<br />
______________________________________________________________________________________ 20
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Staudenfluren sowie der Gehölzbestand südlich des Regenwasserrückhaltebeckens.<br />
Darüber hinaus verläuft nördlich angrenzend an den Geltungsbereich die Schwinge, die<br />
sich in diesem Abschnitt als mäßig bis stark ausgebautes Tidengewässer darstellt. Zwischen<br />
den Teilflächen des Geltungsbereichs Am Schwingedeich und Am Bullemhof befindet<br />
sich eine zusammenhängende Brache mittleren Alters, die sich durch verschiedene<br />
Biotopkomplexe mosaikartig zusammensetzt. Dominierend sind Ruderalgebüsche insbesondere<br />
aus Brombeere sowie aus verschiedenen Weidenarten in Verbindung mit halbruderalen<br />
Staudenfluren i. d. R. trockener und mittlerer Ausprägungen.<br />
Tab. 2 :Beschreibung der Biotop- und Nutzungstypen innerhalb des Geltungsbereichs<br />
der 31. FNP-Änderung u. unmittelbar angrenzend<br />
Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />
nach § 30<br />
BNatSchG<br />
Wert<br />
(vgl.<br />
NLWKN<br />
2012)<br />
Wälder<br />
Tide-Weiden-<br />
Auengebüsch<br />
BAT<br />
Weidengebüsch entlang des Ufers der Schwinge<br />
oberhalb der Uferbefestigung, lockerer Bestand<br />
aus Korbweiden (Salix viminalis) jüngeren Alters,<br />
randlich Arten wie Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea),<br />
Schilfrohr (Phragmites australis), Echtes<br />
Mädesüß (Filipendula ulmaria), Sumpfdotterblume<br />
(Caltha palustris), östlich teilweise Übergänge zu<br />
BRU;<br />
§ 30 IV<br />
Ruderalgebüsch BRU im Uferbereich der Schwinge sowie auf der Brache,<br />
sehr dichte und teils sehr hohe Bestände aus bestandsbildender<br />
Brombeere (Rubus fruticosus<br />
agg);<br />
- III<br />
Sonstiges naturnahes<br />
Sukzessionsgebüsch<br />
BRS<br />
Sukzessionsgebüsch aus Weidengebüsch sowie<br />
teils bereits einzelnen Bäumen insbesondere Sal-<br />
Weide (Salix caprea), Birke (Betula pendula); teils<br />
lockere, teils dichte Bestände, enge Verzahnung<br />
mit UHT und UHM, im Bereich der Brache;<br />
- III<br />
Mäßig ausgebauter<br />
Marschfluss mit<br />
Tideeinfluss<br />
FVT<br />
Tidenbeeinflusstes Gewässer, nördlich des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung, Uferbefestigung<br />
durch Steinschüttung;<br />
- III<br />
Hafenbecken an<br />
Flüssen<br />
FZH<br />
Hafenbecken der Schwinge, naturferne Uferspundungen;<br />
I<br />
Nährstoffreicher<br />
Graben<br />
FGR<br />
ein Graben verläuft im zentralen Bereich des Geltungsbereichs,<br />
Trapetzprofil, geringe Wasserführung<br />
zum Zeitpunkt der Kartierung, Böschungsvegetation<br />
aus typischen Arten der halbruderalen<br />
Staudenfluren, in Abschnitten durch Brennnessel<br />
(Urtica dioica), Melde (Atriplex spec.) und Weg-<br />
Warte (Sisymbrium officinale) geprägt, punktuell<br />
Brombeere (Rubus fruticosus agg);<br />
- II<br />
Sonstiges naturfernes<br />
Stillgewässer<br />
SXZ<br />
Regenwasserrückhaltebecken im östlichen Bereich,<br />
naturferne Ausbildung, relativ steile Uferbereiche<br />
geprägt durch UHM und UHT, typische<br />
Ufervegetation wie Blutweiderich (Lythrum salicaria),<br />
Rohrkolben (Typha latifolia) nur punktuell<br />
vorhanden, insgesamt umzäunt;<br />
II<br />
Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur<br />
feuchter Standorte<br />
UHF<br />
Vereinzelt im Gebiet vertreten, überwiegend untergeordnete<br />
Flächengröße, abgesehen vom flächigen<br />
Bestand im zentralen Bereich angrenzend an<br />
den Graben, hier sehr heterogene Fläche: punktuell<br />
mit offenen Wasserflächen, teils offene Boden-<br />
III<br />
______________________________________________________________________________________ 21
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />
nach § 30<br />
BNatSchG<br />
Wert<br />
(vgl.<br />
NLWKN<br />
2012)<br />
stellen, Ausprägung durch Gilbweiderich (Lysimachia<br />
vulgaris), Weißer Steinklee (Melilotus albus)<br />
Knaulgras (Dactylis glomerata u.a. Übergänge zu<br />
UHM erkennbar;<br />
Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur<br />
mittlerer Standorte<br />
UHM<br />
relativ verbreitet im Geltungsbereich: entlang der<br />
Deichlinie, Gräben, Wege sowie der Brache östlich<br />
des Geltungsbereich; typische Arten der halbruderalen<br />
Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte<br />
insbesondere Knaulgras (Dactylis glomerata),<br />
Honiggras (Hollcus lanatus u. mollis) u. a.;<br />
- III<br />
Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur<br />
mittlerer Standorte<br />
UHM<br />
relativ verbreitet im Geltungsbereich: entlang der<br />
Deichlinie, Gräben, Wege sowie der Brache östlich<br />
des Geltungsbereich; typische Arten der halbruderalen<br />
Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte<br />
insbesondere Knaulgras (Dactylis glomerata),<br />
Honiggras (Hollcus lanatus u. mollis) u. a.;<br />
- III<br />
Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur<br />
trockener Standorte<br />
UHT<br />
verbreitet im Geltungsbereich, insbesondere im<br />
Bereich der Brache im östlichen Teil;<br />
- III<br />
Staudenknöterichgestrüpp<br />
UNK<br />
Bestand aus Japanischen Knöterich (Fallopia japonica)<br />
im Bereich der Brache im Übergang zum<br />
Industriegleis;<br />
- II<br />
Artenreicher Scherrasen<br />
/Artenarmer<br />
Scherrasen<br />
GRA/<br />
GRR<br />
Rasenflächen vereinzelt im Gebiet angrenzend an<br />
Gebäuden;<br />
- II<br />
Siedlungsgehölz aus<br />
überwiegend einheimischen<br />
Baumarten<br />
HSE<br />
Gehölzbestand insbesondere aus Baumarten wie<br />
Pappeln (Populus hybrid), Birken (Betula pendula),<br />
Weiden (Salix spec.), Eschen (Fraxinus excelsior),<br />
Sommer- und Winter-Linden (Tilia platyphyllos, T.<br />
cordata) vorwiegend entlang der Gleisanalage,<br />
teils dichte und dominierende Bestände;<br />
- III<br />
Allee/ Baumreihe<br />
des Siedlungsbereichs<br />
HEA<br />
ausgeprägte Baumreihe aus überwiegend Roß-<br />
Kastanie (Aesculus hippocastanum) sowie untergeordnet<br />
Sommer-Linden (Tilia platyphyllos) im<br />
Bereich einer Zufahrt, beidseitig,<br />
- E<br />
Hausgarten mit<br />
Großbäumen<br />
PHG<br />
Eingegrüntes Einzelgrundstück mit größeren Bäumen<br />
aus Stiel-Eichen (Quercus robur), Birke (Betula<br />
pendula), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus),<br />
Rot-Buche (Fagus sylvatica), umgeben von<br />
Schnitthecke mittlerer Höhe;<br />
- III<br />
Neue Parkanlage PAN Kleiner, neu angelegter Park, eingebettet zwischen<br />
Hotelanlagen und Kinogebäude angrenzend an<br />
Altländer Straße;<br />
- I<br />
Sonstige Sport-,<br />
Spiel- und Freizeitanlage<br />
PSZ<br />
Bogenschießanlage im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />
Gelände geprägt durch Rasenflächen,<br />
umgeben von einem Wall;<br />
- I<br />
Straße OVS zahlreiche Straßen kreuzen bzw. begrenzen das<br />
Gebiet, i.d.R. zweistreifige Straßen mit angeordneten<br />
Fußweg, asphaltiert;<br />
Parkplatz OVP Im Zusammenhang mit Einzelhandelsläden, Kino<br />
etc. an mehreren Standorten im Geltungsbereich<br />
vorhanden, teils großflächig;<br />
- I<br />
I<br />
______________________________________________________________________________________ 22
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Biotoptyp Code Kurzbeschreibung Schutz<br />
nach § 30<br />
BNatSchG<br />
Wert<br />
(vgl.<br />
NLWKN<br />
2012)<br />
Gleisanlage OVE Gütergleisanlage, verläuft von Altländer Straße<br />
Richtung Nordost, zweigleisig, begleitet von teils<br />
gut ausgeprägten Baumbeständen (HSE);<br />
- I<br />
Weg OVW Einzelner Rad- und Fußweg entlang der Schwinge; - I<br />
Lagerplatz OFL Bereich angrenzend an die Brache - I<br />
Befestigte Freifläche<br />
von Sport- und Freizeitanlagen<br />
OFS<br />
Bereich angrenzend an die Bogenschießanlage,<br />
flächig versiegelt;<br />
- I<br />
Befestigte Fläche mit<br />
sonstiger Nutzung<br />
OFZ<br />
Temporäre Nutzung als Parkfläche, Befestigung<br />
durch Sand-/ Schotter;<br />
- I<br />
Offene Blockbebauung<br />
OBO<br />
großflächiger Bereich benachbart zur Schwinge,<br />
moderner Geschosswohnungsbau mit Übergang<br />
zum Hafen;<br />
- I<br />
Locker bebautes<br />
Einzelhausgebiet<br />
OEL<br />
Kleinflächige Einzelhausbebauungen mit typischen<br />
Ziergärten;<br />
- I<br />
Kirche/ Kloster ONK Einzelgebäude im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />
Nutzung als Moschee<br />
Hafengebiet OAH Angrenzend an das Hafenbecken der Schwinge,<br />
neuangelegte Hafenpromenade;<br />
Industrielle Anlage OGI östlich des Geltungsbereichs, geprägt durch verschiedene<br />
Gewerke;<br />
Gewerbegebiet OGG Insbesondere entlang der Altländer Straße, geprägt<br />
durch Gebäude und Lager-/Stellplatzflächen, hoher<br />
Versiegelungsgrad, Einzelhandel (Lebensmittel<br />
und Kraftfahrzeuge);<br />
- I<br />
- I<br />
- I<br />
- I<br />
Baustelle OX Neubaugebiet angrenzend an OBO; - I<br />
Wertstufen (NLWKN 2012)<br />
V = von besonderer Bedeutung (gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen)<br />
IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
III = von allgemeiner Bedeutung<br />
II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
I = von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)<br />
() = Entwicklungspotenzial nicht vollständig ausgeschöpft, Funktionsfähigkeit eingeschränkt<br />
E = keine Wertstufe zugewiesen bei Einzelgehölzen<br />
Insgesamt weist der Geltungsbereich der FNP-Änderung überwiegend eine allgemeine<br />
bis geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere auf. Lediglich die Uferbereiche<br />
der Schwinge nördlich des Geltungsbereichs verfügen über eine hohe Bedeutung<br />
und sind nach § 30 BNatSchG geschützt. Als erhaltenswerte Strukturen mit einer allgemeinen<br />
Bedeutung als Lebensraum stellen sich die Siedlungsgehölze insbesondere südlich<br />
des Regenwasserrückhaltebeckens dar.<br />
5.2.3 Abschätzung des faunistischen Potenzials<br />
Hinsichtlich des faunistischen Potenzials des Geltungsbereichs der 31. Änderung des<br />
FNP bleibt festzustellen, dass durch die starke städtische Prägung störungsempfindliche<br />
Arten nicht zu erwarten sind. Nichts desto trotz ist davon auszugehen, dass insbesondere<br />
die naturnäheren Lebensräume wie die Gewässerstrukturen, die Siedlungsgehölze sowie<br />
der Komplex aus halbruderalen Staudenfluren und Gebüschen östlich des Geltungsbereichs<br />
über faunistische Bedeutungen verfügen.<br />
______________________________________________________________________________________ 23
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Insbesondere sind Arten der Brutvogelgemeinschaft der Siedlungen (FLADE 1994) zu erwarten.<br />
Als typische Gebäudebrüter innerhalb der Siedlungen sind zu erwarten:<br />
Haussperling, Haustaube, Dohle, Mehlschwalbe, Mauersegler, Star etc. Sie stellen ausgesprochene<br />
Siedlungsspezialisten dar, die teilweise sicherlich die in ca. 0,5 km entfernt<br />
gelegene offene Landschaft zur Nahrungssuche nutzen dürften. Als typische, potenziell<br />
vorkommende Gebüsch- und Baumbrüter, die bereits mit minimalen Grünstrukturen auskommen,<br />
sind Amsel und Grünfink zu nennen. Darüber hinaus ist im Geltungsbereich mit<br />
dem Vorkommen von weiteren Gebüsch-/Baumbrütern wie bspw. Kohl- und Blaumeise,<br />
Rot-Kehlchen, Buchfink, Girlitz und Stieglitz zu rechnen. Vorkommen von Ringeltaube,<br />
Elster sowie Rabenkrähe ist darüber hinaus anzunehmen. Insgesamt sind aufgrund der<br />
starken menschlichen Nutzung überwiegend weitverbreitete Brutvögel zu erwarten, die<br />
teilweise pro Brutsaison mehrmals brüten und in Niedersachsen nicht gefährdet sind.<br />
Das vorhandene Regenwasserrückhaltebecken im östlichen Teil des Geltungsbereichs<br />
dürfte als Laichgewässer zumindest für weitverbreitete Ubiquisten wie Erdkröten und<br />
Teichfrösche zum Tragen kommen. Das an das Rückhaltebecken angrenzende Siedlungsgehölz<br />
könnte potenziell als Winterquartier relevant sein. Daneben ist entlang der<br />
Gewässer das Vorkommen von Libellenarten wie die Große Pechlibelle, Vierfleck oder<br />
Hufeisen-Azurjungfer nicht auszuschließen, auch wenn sich die Habitatstrukturen aufgrund<br />
des Fehlens von ausgeprägten Ufervegetationen als suboptimal darstellen.<br />
Des Weiteren ist das Vorkommen von einzelnen Fledermausarten innerhalb des Geltungsbereichs<br />
nicht auszuschließen. Der Großteil der Fledermausarten ist aufgrund der<br />
städtischen Strukturen nicht zu erwarten. Als typische Arten der Städte und Siedlungen<br />
sind hier die Zwergfledermaus sowie die Breitflügelfledermaus zu nennen. Quartiere<br />
könnten sich potenziell in einzelnen Gebäuden und Gebäudestrukturen befinden, wobei<br />
hierfür in erster Linie der Altbestand der Gebäude entlang der Altländer Straße in Frage<br />
kommen dürfte. Bereiche entlang des zentralen Grabens sowie der Biotopkomplex aus<br />
Staudenfluren und Gebüschen östlich des Geltungsbereichs könnte aufgrund der derzeit<br />
noch recht offenen Habitatstrukturen in diesem Zusammenhang potenziell zur Nahrungssuche<br />
genutzt werden. Die Überwinterung beider Arten erfolgt i. d. R. in geräumigen Höhlen<br />
und anderen unterirdischen Gewölben, in Ausnahmefällen überwintert die Breitflügelfledermaus<br />
auch in ihren Sommerquartieren wie Spalten sowie ausnahmsweise auch<br />
Baumhöhlen, Nistkästen etc. (vgl. BFN 2004). Beide Arten gelten in Niedersachsen als<br />
gefährdet (HECKENROTH 1993).<br />
Als planungsrelevante Artengruppen, die im Weiteren hinsichtlich der Betroffenheit ihrer<br />
Habitatstrukturen sowie in Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu betrachten sind, sind somit zu nennen:<br />
− Brutvögel (Brutvogelarten der Siedlungen),<br />
− Amphibien (Erdkröte, Teichfrosch),<br />
− Libellen (Große Pechlibelle, Vierfleck, Hufeisen-Azurjungfer) sowie<br />
− Fledermäuse (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus).<br />
5.2.4 Schutzgut Boden und Wasser<br />
Der vorherrschende Bodentyp im Geltungsbereich der FNP-Änderung ist Kleimarsch.<br />
Dieser wurde durch Tone und Schluffe sowie in Teilen durch Torfe gebildet. Landesweit<br />
bedeutende Böden befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs (LBEG 2012a).<br />
Der Boden im Geltungsbereich ist insgesamt stark anthropogen beeinflusst. Die Flächenversiegelung<br />
im Geltungsbereich der FNP-Änderung entspricht einer Fläche von rd.<br />
9,3 ha, dies entspricht einem Anteil von 72 %. Die unversiegelten Bodenbereiche werden<br />
als Grünstrukturen (Rasen, Gehölze) genutzt. Innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />
______________________________________________________________________________________ 24
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Änderung sind mehrere Altlastenstandorte bekannt (ALTLASTENKATASTER DES<br />
LANDKREISES STADE). Differenziertere Informationen zu den Altlasten liegen nicht vor.<br />
Durch den hohen Hemerobiegrad (Grad des menschlichen Einflusses) ist die Funktionsfähigkeit<br />
des Bodens innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung stark eingeschränkt.<br />
Es ist abgesehen von den unversiegelten Bereichen wie das Siedlungsgehölz<br />
im östlichen Teil des Geltungsbereichs von einer geringen Funktionsfähigkeit des Bodens<br />
auszugehen. Die unversiegelten Bereiche innerhalb des Geltungsbereichs verfügen derzeit<br />
über eine allgemeine Bedeutung des Bodens.<br />
Die Schwinge fließt nördlich und westlich des Geltungsbereichs der 31. FNP-Änderung.<br />
Die Gewässergüte wird in diesen Bereichen der Schwinge als kritisch belastet eingestuft.<br />
Der Gewässerabschnitt ist hinsichtlich der Strukturgüte als sehr stark verändert eingeordnet<br />
(vgl. NLÖ 2001). Darüber hinaus befinden sich ein Graben sowie ein Regenwasserrückhaltebecken<br />
als weitere Oberflächengewässer innerhalb des Geltungsbereichs der<br />
FNP-Änderung (vgl. Tab. 2). Beide verfügen über eine allgemeine Bedeutung für das<br />
Schutzgut Wasser.<br />
Im gesamten Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt die Grundwasseroberfläche bei 0<br />
bis 1 m unter NN. Die Grundwasserneubildung liegt bei 151 bis 200 mm/a. Am nördlichen<br />
Rand des Geltungsbereichs der FNP-Änderung ist die Grundwasserneubildung bei weniger<br />
als 51 mm/a (LBEG 2012b). Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird<br />
im westlichen Bereich des Geltungsbereichs der FNP-Änderung mit mittel bewertet. Der<br />
restliche Teil des Geltungsbereichs der FNP-Änderung ist mit einem hohen Schutzpotenzial<br />
der Grundwasserüberdeckung angegeben (LBEG 2012c). Aufgrund der anthropogenen<br />
Überprägung ist die Funktionsfähigkeit des oberflächennahen Grundwassers, welches<br />
hier planerisch relevant ist, von geringer Bedeutung.<br />
5.2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
Da großklimatische Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Umsetzung<br />
der F-Planänderung auszuschließen sind, beschränken sich die folgenden Aussagen auf<br />
das Lokalklima. Das Lokalklima wird durch die Ausprägung der natürlichen Umwelt und<br />
baulichen Gegebenheiten (Siedlungsstrukturen) beeinflusst. Bedeutend für das Lokalklima<br />
sind Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete. Diese sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />
aufgrund des hohen Versiegelungsgrades nur untergeordnet vorhanden. Dazu zählen<br />
die Bereiche des Schwingedeichs, des Regenwasserrückhaltebeckens sowie die<br />
Staudenfluren entlang des zentralen Grabens. Darüber hinaus wirkt sich die Brache östlich<br />
des Geltungsbereichs der FNP-Änderung positiv auf das Lokalklima aufgrund ihrer<br />
Kaltluftproduktion aus. Der Frischluftproduktion dient insbesondere das Siedlungsgehölz<br />
im östlichen Teil des Geltungsbereichs. Die Schwinge dient als Schneise für den Luftaustausch<br />
der verdichteten Siedlungsbereiche und der offenen Landschaft östlich der Hansestadt<br />
<strong>Stade</strong>, welches sich insgesamt positiv auf das Lokalklima auswirkt.<br />
5.2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung wird im Norden und Westen durch die<br />
Schwinge eingerahmt und im Süden durch die stark befahrende Altländer Straße begrenzt.<br />
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich der FNP-Änderung ist stark anthropogen<br />
beeinflusst. Es lässt sich in zwei <strong>Stadt</strong>-Landschaftseinheiten abgrenzen:<br />
Das Landschaftsbild des nördlichen Teils des Geltungsbereichs wird geprägt durch den<br />
modernen, klar gegliederten Geschosswohnungsbau (3 - 4 Geschosse) mit Blickbeziehungen<br />
zur Altstadt und der Schwinge, die sich in diesem Bereich als mäßig bis stark<br />
______________________________________________________________________________________ 25
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
ausgebautes Tidengewässer darstellt. Grünstrukturen treten insgesamt lediglich untergeordnet<br />
auf. Beeinflusst wird das Erscheinungsbild hier insbesondere durch den benachbarten<br />
Hafen sowie der dem Geschosswohnungsbau vorgelagerten Hafenpromenade.<br />
Insgesamt erscheint eine harmonische, moderne <strong>Stadt</strong>ansicht. Der südliche Teil des Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung wird dominiert von Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen<br />
des öffentlichen Raums wie Kino, Hotel, Restaurant, Bowling-Center etc. einerseits<br />
sowie der gemischten Nutzung entlang der Altländer Straße andererseits. Das Erscheinungsbild<br />
ist durch einen hohen Versiegelungsgrad, insbesondere durch große<br />
Parkplätze geprägt. Grünstrukturen treten nur untergeordnet in Erscheinung. Insgesamt<br />
wirkt dieser Teil des Geltungsbereichs mit den angrenzenden Strukturen durch die zahlreichen<br />
unterschiedlichen Nutzungen weniger harmonisch.<br />
Die Eigenart einer Landschaft wird gebildet aus den Indikatoren: Natürlichkeit, historische<br />
Kontinuität und Vielfalt (vgl. KÖHLER & PREISS 2000). Aufgrund der bestehenden anthropogenen<br />
Einflüsse ergibt sich für das Landschaftsbild des Geltungsbereichs der FNP-<br />
Änderung insgesamt eine mittlere bis geringe Bedeutung.<br />
______________________________________________________________________________________ 26
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Moderner Geschosswohnungsbau<br />
entlang der Schwinge<br />
Blick in die Altländer Straße/<br />
Blick Richtung Westen<br />
Promenade am Hafen<br />
Regenwasserrückhaltebecken<br />
sowie Siedlungsgehölz<br />
Abb. 1: Landschaftsbildeindrücke im Geltungsbereich der 31. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans<br />
______________________________________________________________________________________ 27
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
5.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Es sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-<br />
Änderung bekannt.<br />
6. Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />
6.1 Methodik<br />
Für die Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen,<br />
die sich aus der geplanten Nutzung ergeben können, müssen die zu erwartenden<br />
Wirkfaktoren (Auslöser der Auswirkungen) ermittelt werden. Sie werden entsprechend ihrer<br />
Entstehung nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterteilt. Nach<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen auf jedes Schutzgut abgeleitet.<br />
Für die relevanten Wirkfaktoren erfolgt eine Einschätzung schutzgutbezogen verbalargumentativ.<br />
Dabei sind mittelbare und unmittelbare, kumulative, kurz-, mittel- und langfristige<br />
sowie positive und negative Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />
Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Auswirkungen im Sinne des UVPG zu<br />
Grunde gelegt:<br />
− Nachhaltigkeit der Auswirkungen,<br />
− Reichweite der Auswirkungen und<br />
− Empfindlichkeit des jeweils betroffenen Schutzgutes.<br />
Die Wirkintensität wird verbal-argumentativ bei der Darstellung der Auswirkungen der<br />
Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter dargelegt. Als Grundlage zur Einschätzung<br />
dienen:<br />
− fachgesetzliche Vorgaben, Grenz- und Schwellenwerte,<br />
− ausgewählte Indikatoren,<br />
− Erfahrungen und Empfehlungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie<br />
− Expertenbeurteilung.<br />
Grundlage der Beurteilung ist einerseits die derzeitige Bestandssituation sowie andererseits<br />
die im FNP 2000 vorgesehene Planung (vgl. Kap. 0).<br />
6.2 Beschreibung der Wirkfaktoren<br />
Mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP gehen folgende bau- und anlagebedingte<br />
Wirkfaktoren einher bzw. sind vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Planung bereits<br />
einhergegangen:<br />
− Baubedingte Lärm- und Staubimmissionen sowie visuelle Störreize,<br />
− Flächeninanspruchnahme,<br />
− Reduzierung von Schadstoffimmissionen durch den Wegfall von Gewerbeflächen,<br />
− visuelle Veränderungen des Gebiets.<br />
______________________________________________________________________________________ 28
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Von den baubedingten Auswirkungen gehen unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />
keine nachhaltigen Beeinträchtigungen aus. Vor diesem Hintergrund werden diese<br />
Wirkfaktoren im Folgenden nicht vertieft betrachtet.<br />
Betriebsbedingt sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung keine Auswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
6.2 Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />
Der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Auswirkungen durch die FNP-Änderung<br />
zu entnehmen. Insgesamt lässt sich für kein Schutzgut erheblich nachteilige Auswirkungen<br />
im Sinne des UVPG feststellen. Für einige Schutzgüter stellt sich die Änderung des<br />
FNP deutlich positiv dar.<br />
Tab. 3:<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG<br />
Wirkfaktor Beschreibung der Auswirkungen Erheblichkeit<br />
im<br />
Sinne des<br />
UVPG<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Mit der Veränderung der Nutzungen geht eine Flächenbeanspruchung<br />
von ehemals Gewerbeflächen einher. Hinsichtlich<br />
des Schutzgutes Menschen sind diese städtebaulichen Entwicklungen<br />
positiv zu bewerten.<br />
nicht<br />
erheblich<br />
Auswirkungen auf das Schutzgüter Tiere und Pflanzen<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Es sind vor dem Hintergrund der vorherigen Nutzung keine<br />
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Lebensräume<br />
von Tiere und Pflanzen durch die neue Planung zu erwarten.<br />
Ggf. erforderliche Gehölzfällungen können zu Verbotstatbeständen<br />
im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG führen. Dies ist auf der<br />
nachgeordneten Ebene zu prüfen.<br />
nicht<br />
erheblich<br />
Auswirkungen auf das Schutzgüter Boden und Wasser<br />
Flächeninanspruchnahme/<br />
Reduzierung von Schadstoffimmissionen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft<br />
Flächeninanspruchnahme/<br />
Reduzierung von Schadstoffimmissionen<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />
Flächeninanspruchnahme/<br />
Visuelle Veränderung<br />
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Es ist davon auszugehen, dass die veränderte Nutzung zu einer<br />
Reduzierung von Einträgen in den Boden- und Wasserhaushalt<br />
im Vergleich zur vormals gewerblichen Nutzung einhergeht.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die veränderte Nutzung zu einer<br />
Reduzierung von Einträgen in die Luft durch die vormals gewerbliche<br />
Nutzung einhergeht.<br />
Durch die veränderte Nutzung ist das Landschaftsbild innerhalb<br />
des Geltungsbereichs aufgewertet worden, wovon auch die<br />
angrenzende Umgebung profitiert.<br />
nicht<br />
erheblich<br />
nicht<br />
erheblich<br />
nicht<br />
erheblich<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Von der Planung sind keine Kultur- und Sonstigen Sachgüter<br />
betroffen. Nachteilige Auswirkungen sind somit ausgeschlossen.<br />
nicht<br />
erheblich<br />
______________________________________________________________________________________ 29
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
6.4 Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen<br />
Es sind keine nachteiligen Wechselwirkungen mit der Umsetzung der 31. Änderung des<br />
FNP verbunden.<br />
6.5 Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzobjekte/ Hinweise zum Artenschutzrecht<br />
Auswirkungen auf Schutzgebiete sind mit der Planung nicht verbunden. Es ist davon auszugehen,<br />
dass die geschützten Biotope im Bereich der Schwinge (Anlage 1) im Areal der<br />
Flächen für Gemeinbedarf erhalten werden, dies ist auf der nachgeordneten Ebene festzusetzen.<br />
Auf der Ebene der FNP-Änderung ist die artenschutzrechtliche Prüfung vor dem Hintergrund<br />
der Maßstabsebene und der fehlenden Detailplanung nicht abschließend. Derzeit<br />
ist offen, ob der Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens sowie Gehölzrodungen mit<br />
der Umsetzung der FNP-Änderung zum Tragen kommen. Dies kann erst auf der nachgeordneten<br />
Ebene festgestellt werden. Um den Eintritt von artenschutzrechtlich relevanten<br />
Verbotstatbeständen im Sinne § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind auf der nachgeordneten<br />
Ebene Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen (vgl. Kap. 0).<br />
7. Entwicklungsprognose des Geltungsbereichs mit und ohne Realisierung<br />
der Planung<br />
Da die 31. Änderung des FNP dazu dient, den Flächennutzungsplan entsprechend der<br />
bereits auf der Ebene einer Rahmenkonzeption umgesetzten Planung bzw. dem baulichen<br />
Bestand des Gewerbeareals Altländer Straße anzupassen, wird auf die Darstellung<br />
von Entwicklungsprognosen im eigentlichen Sinne verzichtet. Ohne die Entwicklung im<br />
Bereich des Hafens wäre eine städtebauliche Aufwertung dieses zentralen <strong>Stadt</strong>gebiets<br />
voraussichtlich nicht möglich gewesen. Die Schaffung zentraler Wohnlagen ist auch unter<br />
Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes zu begrüßen. Dies gilt in gleicher Wiese<br />
für die geplante Arrondierung des Gewerbestandortes Altländer Straße / Am Bullenhof.<br />
8. Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
8.1 Hinweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
Folgende für den Artenschutz im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG relevante Aspekte sind<br />
auf der nachgeordneten Ebene zu berücksichtigten, um den Eintritt von Verbotstatbeständen<br />
bei der Umsetzung der 31. Änderung des FNP zu vermeiden:<br />
− Zum Schutz der Brutvögel sind Fällungen von Gehölzen außerhalb der Zeit vom 01.<br />
März bis 30. September (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG) vorzunehmen.<br />
− Zum Schutz der streng geschützten Fledermäuse sind vor der Fällung von Baumbeständen<br />
mit einem Stammumfang von >1,0 m, diese hinsichtlich potenzieller Quartiere<br />
zu prüfen.<br />
− Bei Überplanungen des Regenwasserrückhaltebeckens sind unter Berücksichtigung<br />
weitergehender Untersuchungen (Amphibien- und Libellenkartierung) entsprechend<br />
neue Kleingewässer als Ausweichhabitate für Amphibien und Libellen anzulegen.<br />
______________________________________________________________________________________ 30
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Darüber hinaus ist die DIN 18915 sowie DIN 19731 u. a. sowie die einschlägigen Fachgesetze<br />
zum Schutz der Umwelt zu berücksichtigen.<br />
8.2 Einschätzung der Kompensation nach § 15 Abs. 4 BNatSchG<br />
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs ist von einer städtebaulichen Innenbereichslage<br />
nach § 34 BauGB auszugehen. Die Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG ist in diesen<br />
Gebieten nicht anzuwenden (vgl. § 18 Abs. 2 BNatSchG).<br />
9. Hinweise zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />
(Monitoring)<br />
Da mit der Umsetzung der 31. Änderung des FNP keine nachteiligen Auswirkungen auf<br />
die Umwelt verbunden sind, sind Maßnahmen zur Überwachung hinfällig.<br />
10. Darstellung der wichtigsten geprüften Lösungsmöglichkeiten<br />
10.1 Standortalternativen<br />
Im Zuge der städtebaulichen Rahmenkonzeption zur Salztorvorstadt sind unterschiedliche<br />
Szenarien für den Standort des Geltungsbereichs betrachtet worden. Dies gilt in gleicher<br />
Weise für die Teilbereiche B und A an der Altländer Straße bzw. der Straße Am Bullenhof.<br />
11. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
sowie fehlende Kenntnisse und offene Fragen<br />
Es sind keine Schwierigkeiten zur Beurteilung der Auswirkungen durch die Umsetzung<br />
der 31. Änderung des FNP aufgetreten.<br />
12. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts zur 31.<br />
FNP-Änderung<br />
Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch die Realisierung der 31. Änderung des FNP,<br />
die in weiten Teilen bereits umgesetzt ist, keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf<br />
die Umwelt zu erwarten sind. Durch die Aufgabe des Gewerbegebiets zugunsten eines<br />
Wohngebiets sind für zahlreiche Schutzgüter positive Auswirkungen bspw. durch die Reduzierung<br />
von Schadstoffimmissionen sowie durch die Aufwertung des Landschaftsbildes<br />
festzustellen.<br />
______________________________________________________________________________________ 31
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Teil C: Zusammenfassende Abwägung<br />
1. Darstellung des Verfahrens<br />
Bei dem vorliegenden Bauleitplanverfahren handelt es sich um ein gängiges Planverfahren<br />
mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung. Die gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a<br />
Satz 2 Nr. 2 BauGB in allen nach dem 20. Juli 2004 aufgestellten Bauleitplanungen 8 erforderliche<br />
förmliche Verpflichtung zur Umweltprüfung ist in Form des Umweltberichtes im<br />
Teil B der Begründung dargelegt.<br />
2. Abwägungsrelevante Informationen<br />
Beurteilungsgrundlagen für die Aussagen zum Immissionsschutz sind das „Schalltechnische<br />
Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 436/1 „Zwischen Altländer Straße und Industriegleis““<br />
des Ingenieurbüros Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 13.05.2013, das den Bereich<br />
der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 einbezieht (vgl. Anlage 2) und<br />
die „Gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Flächennutzungsplanungen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Stade</strong> zur Frage der Geruchsimmissionen hervorgerufen durch die Kläranlage <strong>Stade</strong>“ des<br />
TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, vom 19.03.2013.<br />
3. Bewertung der Belange und Abwägung<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 18. September 2012 9 wurden<br />
diverse Fragen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Die Anfrage zum Industriegleis<br />
ist in der Begründung in Teil A, Pkt. 3.2 Bahnanlagen thematisiert. Der Sicherung und<br />
Entwicklung des Gewerbestandortes Altländer Straße wurde durch die Rücknahme der<br />
ursprünglich beabsichtigten Zonierung des Planbereiches in eine gemischte und gewerbliche<br />
Baufläche durch die weitest gehende Beibehaltung der gewerblichen Darstellungen<br />
entsprochen. Daher beschränkt sich die Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser<br />
Stelle auf 2 kleinere Teilbereiche (B und C).<br />
Folgende Anregung ist im Rahmen der vorangegangenen Ausführungen nicht beinhaltet<br />
und wird daher an dieser Stelle aufgegriffen:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße Am Schwingedeich häufig zu schnell befahren<br />
wird. Auf dieser innerörtlichen Erschließungsstraße ist eine Geschwindigkeit von<br />
50 km/h zulässig. Die Polizei kontrolliert regelmäßig das Straßennetz. Hier gibt es bislang<br />
keine Auffälligkeiten. Da die Straße primär das hier befindliche Gewerbegebiet erschließt<br />
sind aus Sicht der <strong>Stadt</strong> keine weiteren Maßnahmen erforderlich.<br />
8<br />
9<br />
Ausgenommen sind Bauleitplanverfahren im vereinfachten (§ 13 BauGB) bzw. beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.<br />
Die nachfolgend abgegebene schriftliche Stellungnahme bezieht sich nicht auf den vorliegenden Änderungsbereich.<br />
______________________________________________________________________________________ 32
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />
Abs. 1 BauGB<br />
Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und<br />
Hinweise sind in Form zeichnerischer Darstellungen („Flächen für Vorkehrungen zum<br />
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />
und „Flächen, bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen<br />
Naturgewalten erforderlich sind“) sowie in Form textlicher Darlegungen in der Begründung<br />
unter Teil A, Pkt. 3.2 Bahnanlagen, Pkt. 3.5 Belange Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz<br />
und Pkt. 3.7 Immissionsschutz berücksichtigt.<br />
Den Hinweisen zur Bestandssicherung der gebietsansässigen Gewerbebetriebe und ihrer<br />
Entwicklungsmöglichkeiten wurde mit der weitest gehenden Beibehaltung von gewerblichen<br />
Bauflächen entsprochen. Lediglich die Betriebe Altländer Straße 5 und 7 sind entsprechend<br />
der benachbarten Wohngebäude als gemischte Bauflächen dargestellt (vgl.<br />
hierzu die Ausführungen unter Teil A, Pkt. 2.1.2 Gemischte Bauflächen).<br />
Folgende Anregung ist im Zuge der vorangegangenen Ausführungen nicht beinhaltet und<br />
wird daher an dieser Stelle aufgegriffen:<br />
Forderung: Durch die Planungen dürfen der DB Netz AG keine Schäden oder nachteilige<br />
Auswirkungen entstehen.<br />
Abwägung und Fazit: Durch die Planungen gemischter Bauflächen entlang der Bahnanlagen<br />
wird im Wesentlichen der bauliche Bestand wiedergegeben. Daher sind mit der vorliegenden<br />
vorbereitenden Bauleitplanung weder Schäden noch nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Bahnanlagen zu erwarten. Der Hinweis wird daher nur zur Kenntnis genommen.<br />
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsverfahren<br />
Aufgrund der Darlegungen des Umweltberichtes, der im Rahmen der Entwurfserstellung<br />
vorgenommenen Änderungen entsprechend der vorangegangenen Darlegungen und der<br />
sachgerechten Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange ist die Umsetzung der<br />
Planung als unkritisch zu werten.<br />
______________________________________________________________________________________ 33
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Hansestadt <strong>Stade</strong><br />
Gemäß § 5 Abs. 5 BauGB ausgearbeitet:<br />
<strong>Stade</strong>, 08. Mai 2013<br />
Im Auftrag<br />
gez. Nils Jacobs<br />
Nils Jacobs<br />
Städt. Bauoberrat<br />
<strong>Stade</strong>,<br />
HANSESTADT STADE<br />
Die Bürgermeisterin<br />
Silvia Nieber<br />
Verfahrenshinweise:<br />
- Die Beteiligung der Bürger / Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1<br />
BauGB (öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und<br />
Anhörung der Bürger) erfolgte am 18. September 2012 nach ortsüblicher Bekanntmachung<br />
von Anhörungszeit und –ort am 08. September 2012.<br />
Der Entwurf der Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ............ bis einschließlich<br />
.............. zusammen mit der Planzeichnung öffentlich ausgelegen.<br />
<strong>Stade</strong>,<br />
HANSESTADT STADE<br />
Die Bürgermeisterin<br />
Silvia Nieber<br />
______________________________________________________________________________________ 34