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Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe

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...mich zieht‘s nach<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gewerbegebiete</strong>


Vorwort<br />

des Bürgermeisters<br />

Sehr geehrte Leserinnen <strong>und</strong> Leser,<br />

sehr geehrte <strong>Springe</strong>-Interessierte,<br />

mit der Ihnen vorliegenden, aktualisierten Fassung unserer Broschüre<br />

über <strong>Wohn</strong>bau- <strong>und</strong> Gewerbeflächen in <strong>Springe</strong> haben Sie die Möglichkeit,<br />

sich umfassend über Ansiedlungs- <strong>und</strong> Niederlassungsmöglichkeiten<br />

in <strong>Springe</strong> zu informieren.<br />

Wir bieten in zahlreichen Ortsteilen attraktive <strong>Wohn</strong>baustandorte,<br />

darüber hinaus in verkehrsgünstiger Lage an der B 217 oder einer der<br />

zahlreichen Landesstraßen beste Möglichkeiten für die Ansiedlung Ihres<br />

Gewerbes oder Ihres Betriebes.<br />

Sie finden bei uns im Mittelzentrum <strong>Springe</strong> eine Innenstadt mit<br />

historischer Fachwerkbausubstanz <strong>und</strong> zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten<br />

im Einzelhandel. Darüber hinaus bieten wir ein Fachmarktzentrum<br />

an der Osttangente nur 800 m von der Innenstadt entfernt.<br />

In den Ortsteilen <strong>Springe</strong>, Bennigsen <strong>und</strong> Völksen haben Sie eine erstklassige<br />

S-Bahnanbindung an die Landeshauptstadt Hannover, die Sie<br />

in max. 30 Minuten erreichen können. Auch der Flughafen Hannover-<br />

Langenhagen, Hameln oder Paderborn lassen sich ohne Umsteigen<br />

besuchen. In die übrigen Ortsteile unseres Stadtgebietes kommen Sie<br />

durch gute Busverbindungen. Die Gr<strong>und</strong>schulversorgung ist in den<br />

Ortsteilen gesichert, gleiches gilt für die Kindertagesstättenversorgung.<br />

Ein gutes Radwegenetz, die w<strong>und</strong>erschöne Natur, der Deister <strong>und</strong> der<br />

Saupark r<strong>und</strong>en das Naturerlebnis <strong>Springe</strong> ab.<br />

Wir hoffen, Sie für unsere Stadt interessieren zu können.<br />

Unsere Ansprechpartner <strong>und</strong> die der jeweiligen Baugebiete finden Sie<br />

auf den nachfolgenden Seiten.<br />

Jörg-Roger Hische<br />

Bürgermeister<br />

3


„Das neue<br />

Eigenheim!”


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort des Bürgermeisters................................................................ Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis................................................................................. Seite 5<br />

Impressum .......................................................................................... Seite 5<br />

Die Stadt <strong>Springe</strong> / Wo liegt <strong>Springe</strong>?.................................................. Seite 6<br />

Verkehrsanbindungen / Standortentwicklung...................................... Seite 7<br />

Sport -<strong>und</strong> Freizeitangebote / Bildungseinrichtungen........................... Seite 8<br />

Kultur.................................................................................................. Seite 9<br />

<strong>Springe</strong> in Zahlen / <strong>Springe</strong> hat viel zu bieten…................................... Seite 10<br />

<strong>Springe</strong> für Gewerbebetriebe / Bauen in <strong>Springe</strong>................................. Seite 11<br />

Baugebiet „Wachlange II“ in Völksen................................................... Seite 12<br />

Baugebiet „Klosterstraße“ in Eldagsen................................................ Seite 13<br />

Baugebiet „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong>................................................ Seite 14<br />

Blockheizkraftwerk Baugebiet „Großer Graben“.................................. Seite 16<br />

Baugebiet „Auf dem Brink“ Altenhagen I............................................ Seite 17<br />

Baugebiet „Meiers Wiesen“ in Bennigsen............................................ Seite 19<br />

Wie lese ich einen Bebauungsplan?..................................................... Seite 20<br />

Impressum<br />

©<br />

tomtom – Werbeagentur & Verlag<br />

Mühlenstraße 21<br />

30938 Burgwedel<br />

Telefon: 05139-2333<br />

Telefax: 05139-2366<br />

E-Mail: info@tomtom-verlag.de<br />

Art <strong>und</strong> Anordnung des Inhalts sowie Titel<br />

<strong>und</strong> Umschlaggestaltung sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Nachdruck – auch auszugs weise –<br />

nicht gestattet.<br />

Für evtl. Schäden, die durch Druckfehler,<br />

Auslassung oder Irrtümer entstehen, wird<br />

keine Haftung übernommen.<br />

Die in der Broschüre enthaltenen Infor mationen<br />

sind nicht rechtsverbindlich.<br />

Entstanden in enger redaktioneller<br />

Zu sam men arbeit mit dem Referat für <strong>Stadtmarketing</strong>,<br />

Tourismus & Wirtschafts förderung,<br />

Anike Fritz, <strong>und</strong> mit weiterer Unterstützung<br />

der Fachbereiche der Stadt <strong>Springe</strong>.<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

Stand April 2012<br />

Checkliste für mein Bauvorhaben......................................................... Seite 21<br />

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz................................................... Seite 21<br />

Niedrigenergiehaus – KfW-Effizienshaus – Passivhaus.......................... Seite 22<br />

Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude....................................................... Seite 23<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)............................................... Seite 23<br />

Gewerbegebiet „Loffenkamp“ in Eldagsen.......................................... Seite 24<br />

Gewerbegebiet „Schildbruch“ in Bennigsen........................................ Seite 25<br />

Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ in Völksen.................................... Seite 25<br />

Gewerbegebiet „Rathenaustraße“ in <strong>Springe</strong>...................................... Seite 26<br />

Qualitätssicherung am Neubau............................................................ Seite 28<br />

Thermografie....................................................................................... Seite 29<br />

BlowerDoor – Qualitätskontrolle.......................................................... Seite 29<br />

KfW-Förderprogramm „<strong>Wohn</strong>eigentum“............................................ Seite 30<br />

KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“.................................. Seite 31<br />

Förderhinweise für den Altbestand...................................................... Seite 32<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)..................................................... Seite 33<br />

KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“................................... Seite 33<br />

Klimaschutz in <strong>Springe</strong>......................................................................... Seite 34<br />

Wer ist zuständig für was?................................................................... Seite 36<br />

Guter Rat zum Energiesparen.............................................................. Seite 38<br />

Stichwortverzeichnis............................................................................ Seite 39<br />

5


Die Stadt <strong>Springe</strong><br />

Die Stadt <strong>Springe</strong> stellt mit ihrer landschaftlich<br />

reizvollen Lage zwischen Deister <strong>und</strong> Saupark<br />

einen bevorzugten <strong>Wohn</strong>standort in der Region<br />

Hannover dar.<br />

Die ehemalige Kreisstadt besteht aus der Kernstadt<br />

<strong>Springe</strong> <strong>und</strong> elf weiteren Stadtteilen. Als<br />

ein bedeutendes Mittelzentrum der Region<br />

Hannover hat sie am 01.01.2002 den Status<br />

einer selbstständigen Stadt erhalten.<br />

Das historisch gewachsene Zentrum mit dem<br />

von Fachwerkhäusern umringten Marktplatz<br />

(<strong>Springe</strong> kann auf über 900 Jahre verbriefte<br />

Geschichte zurückblicken), bietet mit Gaststätten<br />

<strong>und</strong> der als Einkaufsstraße angelegten<br />

Fußgängerzone alle Annehmlichkeiten einer<br />

Kleinstadt.<br />

Mit dem Regionskrankenhaus,<br />

allen<br />

Schulformen sowie<br />

mit dem großen Freizeit,-<br />

Kultur,- <strong>und</strong><br />

Sportangebot bietet<br />

<strong>Springe</strong> alles, was<br />

der Bürger begehrt.<br />

Wo liegt <strong>Springe</strong>?<br />

Wer Hannover, Hameln <strong>und</strong> Hildesheim auf der<br />

Landkarte sucht, wird genau im geografischen<br />

Zentrum des durch diese drei Städte gebildeten<br />

Dreiecks die Stadt <strong>Springe</strong> finden.<br />

Das Stadtgebiet liegt am südwestlichen Rand<br />

der Region Hannover <strong>und</strong> wird im Westen <strong>und</strong><br />

Süden von den letzten Ausläufern des Weserberglandes,<br />

dem Deister, begrenzt.<br />

Die Deisterpforte, ein alter Handelsweg durch<br />

den mit Buchen <strong>und</strong> Fichten dicht bewaldeten<br />

Höhenzug, ist verantwortlich für die verkehrsgünstige<br />

Lage der Stadt <strong>Springe</strong>. Die Bahnlinie<br />

Hameln–Hannover sowie die B<strong>und</strong>esstrasse<br />

B 217 führen zwangsläufig durch die Deisterpforte<br />

<strong>und</strong> damit durch das Stadtgebiet.<br />

6


Verkehrsanbindungen<br />

Die umliegenden drei größeren Städte (Hannover, Hameln, Hildesheim)<br />

sind in ca. 20 Min. mit dem Auto zu erreichen. Dies wird durch die vierspurige<br />

B 217 (Hannover – Hameln) sowie die schnell zu erreichende<br />

B1 (Hildesheim – Hameln) <strong>und</strong> die B3 (Hannover – Göttingen), ermöglicht.<br />

Ebenfalls in 20 Min. erreicht man die Anschlussstellen der Autobahnen<br />

A 2 (West-Ost-Richtung) <strong>und</strong> A 7 (Nord-Süd-Richtung).<br />

Mit drei Bahnhöfen <strong>und</strong> den dazugehörigen „Park & Ride“-Parkplätzen<br />

in <strong>Springe</strong>, Bennigsen <strong>und</strong> Völksen ist die Stadt mit dem S-Bahnnetz,<br />

das sich von Hameln über Hannover Hauptbahnhof bis zum Flughafen<br />

Hannover-Langenhagen ausdehnt, verb<strong>und</strong>en. Busse verkehren<br />

zwischen den Stadtteilen. Die Verbindungen reichen über die Nachbargemeinden<br />

bis in die größeren Städte. Die Einrichtung des Anrufsammeltaxis<br />

vervollständigt die gute Nahverkehrsanbindung.<br />

Standortentwicklung<br />

In der Stadtentwicklung setzt die Stadt <strong>Springe</strong> auf ein nachhaltiges<br />

<strong>und</strong> kontrolliertes Wachstum. Die teilweise ländlichen Strukturen <strong>und</strong><br />

der Ruf als bedeutendes Naherholungsgebiet in der Region Hannover<br />

sollen erhalten bleiben. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich in<br />

den Stadtteilen mit Anbindung an die S-Bahn <strong>und</strong> einer guten Infrastrukturausstattung.<br />

Das Konzept der Stadtplaner beruht auf der Vielzahl der angebotenen<br />

Bau- <strong>und</strong> <strong>Wohn</strong>möglichkeiten im Stadtgebiet. Die Bandbreite erstreckt<br />

sich von stadtnahen Reihenhausgr<strong>und</strong>stücken bis hin zu großen Gr<strong>und</strong>stücken<br />

in ländlicher Umgebung. Viele ältere Bürger der umliegenden<br />

Städte suchen in einer der attraktivsten Erholungslandschaften der<br />

Region Hannover ihren Ruhesitz. Ihren Bedürfnissen wird mit seniorengerechten<br />

<strong>Wohn</strong>ungen <strong>und</strong> sogar mit betreutem <strong>Wohn</strong>en Rechnung<br />

getragen.<br />

Mit den ausgewiesenen Neubaugebieten für Einzel- <strong>und</strong> Reihenhäuser<br />

sollen vor allem Familien mit Kindern die Möglichkeit haben, günstiges<br />

Bauland im Grünen erwerben zu können.<br />

Mehr über <strong>Springe</strong>:<br />

Stadt <strong>Springe</strong><br />

Auf dem Burghof 1 · 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041-73-0 · Fax 05041-73-281<br />

Internet www.springe.de<br />

Internet www.stadtmarketing-springe.de<br />

7


Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebote<br />

Das übliche Freizeitangebot wird nicht nur<br />

durch die vorhandenen kommunalen Einrichtungen<br />

wie den Jugendzentren, dem Hallenbad<br />

oder der Stadtbibliothek, sondern auch durch<br />

spezielle privat betriebene Sportstätten wie<br />

Freibäder, Hochseilgarten, Reithalle, Minigolf-,<br />

Angelsport- <strong>und</strong> Schießanlage, ergänzt.<br />

Der nahe gelegene Deister bietet ein ideales<br />

Terrain für Wanderungen (175 km ausgewiesene<br />

Wanderwege), Joggen, Wanderreiten <strong>und</strong><br />

Radfahren an. Im Winter stehen Langlaufloipen<br />

sowie ein kleines Skigebiet mit Schleppliften<br />

<strong>und</strong> beleuchteten Abfahrten zur Verfügung.<br />

Des Weiteren bietet der über die Region hinaus<br />

bekannte Wildpark „Wisentgehege <strong>Springe</strong>“<br />

die Möglichkeit heimische Tiere in ihrer natürlichen<br />

Umgebung zu beobachten.<br />

Die umfangreichen Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />

werden durch das Angebot der umliegenden<br />

größeren Städte hervorragend ergänzt.<br />

Bildungseinrichtungen<br />

Mit sieben Gr<strong>und</strong>schulen, einer Real- <strong>und</strong> einer<br />

Hauptschule sowie zwei Gymnasien verfügt<br />

<strong>Springe</strong> über ein dichtes Netz allgemeinbildender<br />

Schulen, das durch weiterbildende Berufsschulen,<br />

sowie zwei Förderschulen ergänzt wird. Die<br />

Stadtbibliothek mit ihren vier Auße nstellen<br />

in den Ortsteilen sowie die Volkshochschule<br />

Calenberger Land <strong>und</strong> die Musikschule vervollständigen<br />

das hervorragende Bildungsangebot.<br />

Darüber hinaus sind in <strong>Springe</strong> viele Einrichtungen<br />

der Erwachsenenbildung, wie z. B. das<br />

Bildungszentrum des Einzelhandels Niedersachsen,<br />

die Norddeutsche Kältefachschule,<br />

das Lehrgangswerk Haas oder das Energie- <strong>und</strong><br />

Umweltzentrum, ansässig.<br />

8


Kultur<br />

Neben den vielseitigen kulturellen Angeboten der umliegenden größeren Städte<br />

– vor allem der Landeshauptstadt Hannover – bietet auch <strong>Springe</strong> selbst umfangreiche<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen:<br />

Das Museum auf dem Burghof beherbergt viele kleinere Ausstellungen, die die<br />

Geschichte <strong>und</strong> die Besonderheiten der Region erzählen. Im Museumshof findet<br />

auch der jährliche Töpfermarkt mit hochwertigen <strong>und</strong> kunstvollen Tonarbeiten<br />

aus dem gesamten norddeutschen Raum statt.<br />

Auch das Fußballmuseum ist ein echtes Schmuckstück r<strong>und</strong> um die Geschichte<br />

des Fußballs. Erleben Sie Sammlerstücke <strong>und</strong> andere Exponate unter dem Motto<br />

„Fankultur pur“.<br />

Ebenso bietet der Ratskeller mit Nostalgiekino während der Wintermonate <strong>und</strong><br />

der KleinkunstBühne <strong>Springe</strong> dem Besucher besondere Abende.<br />

Ein neuer Anziehungspunkt verspricht<br />

die Kunsthalle <strong>Springe</strong> zu werden. Zwei<br />

jährlich stattfindende Ausstellungen<br />

mit renommierten Künstlern, aber auch<br />

Lesungen, verspricht das anspruchsvolle<br />

Programm.<br />

Als historisches <strong>und</strong> kulturelles Highlight<br />

gilt das Jagdschloss mit der Jagdschau<br />

<strong>und</strong> den Jagdschlosskonzerten, die sich<br />

als regel mäßiger Bestandteil des kulturellen<br />

Lebens in <strong>Springe</strong> etabliert haben.<br />

Der Charme der Region wird durch die Tatsache unterstrichen, dass in <strong>Springe</strong><br />

das Feiern kleiner Feste mit der Wahrung alter Traditionen sowie einem intakten<br />

<strong>und</strong> vielseitigen Vereinsleben genauso zum Alltag gehören, wie das Wirken vieler<br />

zeitgenössischer Künstler.<br />

Ein breites Angebot vieler<br />

privater Initiativen, wie<br />

z. B. der Hermannshof<br />

in Völksen – eine Stätte<br />

für Kunst <strong>und</strong> Begegnung<br />

mit über die Region<br />

hinaus beachteten Events<br />

– r<strong>und</strong>en das kulturelle<br />

Angebot ab.<br />

9


<strong>Springe</strong> in Zahlen<br />

n Die Fläche des gesamten Stadtgebietes<br />

beträgt 15.978 ha. Davon sind 5.153 ha<br />

reines Waldgebiet (32,3 %).<br />

n Die Stadt <strong>Springe</strong> besteht aus der Kernstadt<br />

<strong>und</strong> 11 Stadtteilen.<br />

n Die erste urk<strong>und</strong>liche Erwähnung der Stadt<br />

bzw. einzelner Stadtteile ist datiert auf das<br />

10. Jahrh<strong>und</strong>ert.<br />

n Die Postleitzahl für das gesamte Stadtgebiet<br />

ist 31832.<br />

n Städtepartnerschaften: Niort (Frankreich)<br />

<strong>und</strong> Waren (Mecklenburg-Vorpommern).<br />

Städtefre<strong>und</strong>schaft: Milicz (Polen).<br />

Einwohner (Stand: März 2012)<br />

Stadtteil Alferde 513<br />

Stadtteil Altenhagen 1230<br />

Stadtteil Alvesrode 501<br />

Stadtteil Bennigsen 4019<br />

Stadtteil Boitzum 170<br />

Stadtteil Gestorf 1792<br />

Stadtteil Holtensen 423<br />

Stadtteil Lüdersen 968<br />

Stadtteil Mittelrode 306<br />

Stadtteil <strong>Springe</strong> 12569<br />

Stadtteil Eldagsen 3309<br />

Stadtteil Völksen 3346<br />

Gesamtstadt <strong>Springe</strong> 29.146<br />

n Die Telefonvorwahlnummern sind<br />

– für das Ortsnetz <strong>Springe</strong> (Stadtteile<br />

<strong>Springe</strong>, Völksen, Altenhagen I <strong>und</strong><br />

Alvesrode) : 0 50 41<br />

– für das Ortsnetz Bennigsen (Stadtteile<br />

Bennigsen , Gestorf <strong>und</strong> Lüdersen):<br />

0 50 45<br />

– für das Ortsnetz Eldagsen (Stadtteile<br />

Eldagsen, Holtensen, Alferde, Mittelrode<br />

<strong>und</strong> Boitzum): 0 50 44<br />

<strong>Springe</strong> hat viel zu bieten.<br />

Wussten Sie z. B., dass <strong>Springe</strong>...<br />

... ein staatlich anerkannter Ausflugsort ist?<br />

... das längste Baudenkmal Niedersachsens beherbergt?<br />

... für sein renomiertes Bildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungswesen bekannt ist?<br />

... ein Familienbüro hat?<br />

... einst gerne von Kaisern <strong>und</strong> Königen besucht wurde?<br />

... mit Heinrich Göbel <strong>und</strong> Olivia Jones zwei sehr bekannte Persönlichkeiten aus <strong>Springe</strong> stammen?<br />

... ´s Wisentgehege vor kurzem von den Zuschauern des NDRs zum drittbeliebtesten Tierpark<br />

Norddeutschlands gekürt wurde?<br />

... das zweit nördlichste Skigebiet Deutschlands hat?<br />

10


<strong>Springe</strong> für Gewerbebetriebe<br />

Mit den vielen überregionalen sowie weiterbildenden Schulen <strong>und</strong> privaten<br />

Bildungs einrichtungen hat sich <strong>Springe</strong> einen Namen als „Bildungsstadt“<br />

gemacht. Ein weiterer gewerblicher Schwerpunkt der Stadt liegt im Bereich<br />

„Licht <strong>und</strong> Leuchten“ <strong>und</strong> im Bereich „Pharma“. Durch die große Bandbreite der<br />

bereitgestellten Gewerbe flächen (von Großflächen – bebaut <strong>und</strong> unbebaut – mit<br />

Bahnanschluss bis zu Mischgebieten) zeigt sich die Stadt <strong>Springe</strong> flexibel <strong>und</strong><br />

offen gegenüber jeglichen Gewerbeansiedlungen. Für die Mitarbeiter gilt:<br />

Arbeiten, wo andere Urlaub machen!<br />

Ansprechpartner:<br />

Erster Stadtrat<br />

Herr Hermann Aden<br />

Zur Salzhaube 9<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-303<br />

E-Mail hermann.aden@springe.de<br />

Kosten <strong>und</strong> Gebühren (Stand: 01/2012)<br />

Gewerbesteuer Hebesatz 395 %<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A Hebesatz 410 %<br />

Gr<strong>und</strong>steuer B Hebesatz 410 %<br />

Abwasser pro m 3 Schmutzwasser 2,73 Euro<br />

Frischwasser pro m 3 Trinkwasser 1,15 Euro zzgl. 7 % USt.<br />

Frischwasser pro m 3 Trinkwasser (Altenhagen I) 1,10 Euro zzgl. 7 % USt.<br />

Regenwasser pro m 2 versiegelter Fläche 0,34 Euro<br />

Hausmüll pro <strong>Wohn</strong>ung 12,40 Euro/Monat<br />

Bauen in <strong>Springe</strong><br />

Mit den unterschiedlichen Standorten der<br />

Baugebiete <strong>und</strong> der Vielfalt von Bebauungsmöglichkeiten<br />

ist der Flächennutzungsplan<br />

bewusst auf individuelle Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse<br />

ausgelegt. Die Entscheidung für die Stadt<br />

<strong>und</strong> das Bauen soll den Interessierten in <strong>Springe</strong><br />

leicht gemacht werden. Dafür spricht auch, dass<br />

<strong>Springe</strong> als selbstständige Stadt eine eigene<br />

Baugenehmigungsbehörde hat <strong>und</strong> damit in der<br />

Lage ist, Bauanträge schnell <strong>und</strong> unbürokratisch<br />

zu bearbeiten.<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Bauaufsicht<br />

Herr Georg Henßen<br />

Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-316<br />

E-Mail georg.henssen@springe.de<br />

FD Stadtplanung<br />

Frau Susan Demelius<br />

Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-319<br />

E-Mail susan.demelius@springe.de<br />

11


Baugebiet „Wachlange II“<br />

in Völksen<br />

Völksen liegt ca. 6 km östlich von <strong>Springe</strong> <strong>und</strong><br />

ist über die B 217 – die teilweise vierspurig<br />

aus gebaute Verbindung von Hannover <strong>und</strong><br />

Hameln – gut zu erreichen. S-Bahnanschluss,<br />

alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Post,<br />

Bank, Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> die unmittelbare Nähe<br />

zum Deister machen Völksen zu einem attraktiven<br />

<strong>Wohn</strong>ort.<br />

Unser Baugebiet – mit einer Größe von insgesamt<br />

5,3 ha – bietet im ersten <strong>und</strong> zweiten<br />

Bauabschnitt 57 Gr<strong>und</strong>stücke mit Größen von<br />

550 m 2 bis 800 m 2 . Hiervon sind nur noch 2<br />

Gr<strong>und</strong>stücke verfügbar. Aufgr<strong>und</strong> der beständig<br />

guten Nachfrage nach <strong>Wohn</strong>bauland in Völksen<br />

ist der 3. Bauabschnitt mit ca. 14 Baugr<strong>und</strong>stücken<br />

im Herbst 2010 erschlossen worden,<br />

dort sind noch 5 Gr<strong>und</strong>stücke verfügbar.<br />

Spielplatz <strong>und</strong> Regenrückhaltebecken gehören<br />

selbstverständlich zum Gebiet.<br />

Ansprechpartner:<br />

Niedersächsische Landgesellschaft mbH<br />

Arndtstraße 19<br />

30167 Hannover<br />

Frau Andrea Gremmer<br />

Telefon 0511 / 12320836<br />

Telefax 0511 / 121113036<br />

E-Mail andrea.gremmer@nlg.de<br />

Internet www.nlg.de<br />

Der Quadratmeterpreis beträgt 95 Euro/m 2<br />

(zzgl. 3.200,00 Euro für den Schmutzwasser<strong>und</strong><br />

Regenwasserkontrollschacht, die wir auf<br />

den Gr<strong>und</strong>stücken errichten). Der Gr<strong>und</strong>stückskauf<br />

ist provisions- <strong>und</strong> bauträgerfrei.<br />

Auf den Gr<strong>und</strong>stücken können sowohl Einzelals<br />

auch Doppelhäuser errichtet werden.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

12


F_BAU-SCH_PLT[1]_Klosterstraße.pdf 1 07.02.12 13:39<br />

Baugebiet „Klosterstraße“<br />

in Eldagsen<br />

Eldagsen liegt ca. 7 km südöstlich vom Zentrum der Stadt <strong>Springe</strong> entfernt <strong>und</strong><br />

verfügt mit Kindergarten, Gr<strong>und</strong>schule, Einkaufszentrum, Ärzten <strong>und</strong> Banken<br />

über alle Angebote des täglichen Bedarfs. Die Lage zwischen Hannover,<br />

Hildesheim <strong>und</strong> Hameln macht Eldagsen zu einem attraktiven <strong>Wohn</strong>standort.<br />

Ein viel seitiges Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebot r<strong>und</strong>et das Wohlfühlpaket ab.<br />

Unser Baugebiet befindet sich in landschaftlich reizvoller Lage im Süden der<br />

Stadt Eldagsen (kurzer Fußweg bis ins Zentrum). Das in geringer Entfernung<br />

angrenzende Waldgebiet des Deisters mit Osterwald <strong>und</strong> Saupark bietet vielfältige<br />

Naherholungsmöglichkeiten.<br />

Es stehen Baugr<strong>und</strong>stücke in einer Größe von 405 m 2 bis 1.230 m 2 zur<br />

Auswahl.<br />

Das Bebauungsplangebiet sieht über 150 Bauplätze für die Bebauung mit<br />

Einfamilien-, Doppel- <strong>und</strong> Reihenhäusern auf einer Fläche von 8,5 ha vor.<br />

Mittlerweile sind der erste <strong>und</strong> zweite Bauabschnitt realisiert <strong>und</strong> es sind über<br />

80 % der Baugr<strong>und</strong>stücke verkauft.<br />

Der Straßenendausbau ist in beiden Bauabschnitten fertig gestellt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückspreise betragen zwischen<br />

92,00 <strong>und</strong> 102,00 Euro je m² voll<br />

erschlossenes Bauland (zzgl. 3.200,00 Euro<br />

für den Schmutzwasser- <strong>und</strong> Regenwasserkontrollschacht<br />

auf den Gr<strong>und</strong>stücken).<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückskauf ist provisions- <strong>und</strong><br />

bauträgerfrei.<br />

Das weitgehend verkehrsberuhigte Baugebiet<br />

verfügt über einen großzügigen<br />

Spielplatz sowie ein weitläufiges Regenrückhaltebecken<br />

mit Naherholungscharakter.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

Ansprechpartner:<br />

Niedersächsische Landgesellschaft mbH<br />

Arndtstr. 19, 30167 Hannover<br />

Frau Andrea Gremmer<br />

Telefon 0511 / 12320836<br />

Telefax 0511 / 121113036<br />

E-Mail andrea.gremmer@nlg.de<br />

Internet www.nlg.de<br />

13


Baugebiet „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong><br />

n Das Baugebiet liegt in der Kernstadt <strong>Springe</strong><br />

n überwiegend Einfamilien- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung<br />

n hoher <strong>Wohn</strong>wert durch großzügigen<br />

Grüngürtel mit umfangreicher Gewässeraufweitung,<br />

verkehrsberuhigtem Straßenausbau<br />

sowie Lärmschutzmaßnahme entlang der<br />

B 217<br />

n zahlreiche Fußweganbindungen laden<br />

zum Spazierengehen ein<br />

n Versorgung mit Elektrizität <strong>und</strong> Wärme<br />

erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW)<br />

n barrierefreies <strong>Wohn</strong>en <strong>und</strong> zusätzlich<br />

bedarfsgerechte Betreuungsangebote sind<br />

vor Ort geplant<br />

<strong>Wohn</strong>baugr<strong>und</strong>stücke:<br />

n Gebietsgröße insgesamt r<strong>und</strong> 11 ha<br />

n Nettobauland gesamt 6,6 ha<br />

n Insgesamt 170 <strong>Wohn</strong>einheiten auf ca. 110<br />

Gr<strong>und</strong>stücken, davon 2/3 im 1. Bauabschnitt<br />

n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von ca. 300 m 2 bis ca.<br />

700 m 2<br />

n Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis inkl. Erschließung<br />

beträgt durchschnittlich 133,- Euro/m 2<br />

Planungsrechtliche Ausweisung:<br />

n allgemeines <strong>Wohn</strong>gebiet<br />

n Bebauung überwiegend mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäusern<br />

(ca. 70 %) aber auch mit Reihen-,<br />

Gartenhof- <strong>und</strong> Mehrfamilien häusern<br />

n größtenteils eingeschossige Bauweise<br />

14


Ansprechpartner:<br />

Sparkasse Hannover<br />

Baufinanzierungsberater<br />

Frau Bianca Schmidt, Tel. 0511/3000-2851<br />

E-Mail: bianca.schmidt@sparkasse-hannover.de<br />

Herr Reiner Klass, Tel. 0511/3000-2805<br />

E-Mail: reiner.klass@sparkasse-hannover.de<br />

Immobilien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Herr Ralph-Eric Abel, Tel. 0511/3000-3718<br />

E-Mail: ralph-erik.abel@sparkasse-hannover.de<br />

ImmobilienCenter <strong>Springe</strong><br />

Bahnhofstraße 11-13, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Internet www.sparkasse-hannover.de<br />

Ansprechpartner:<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

HRG-Hannover Region Gr<strong>und</strong>stücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Osterstraße 64, 30159 Hannover<br />

Frau Sabine Daues<br />

Telefon 0511 / 763543-17<br />

Telefax 0511 / 763543-19<br />

E-Mail daues@hrg-online.de<br />

Internet www.hrg-online.de<br />

15


Umweltfre<strong>und</strong>liche Wärme- <strong>und</strong> Stromversorgung<br />

durch ein Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) im Baugebiet „Großer Graben“<br />

Bild: Stadtwerke <strong>Springe</strong><br />

Seit dem 1. Juli 2010 versorgen die Stadtwerke<br />

<strong>Springe</strong> GmbH das <strong>Wohn</strong>gebiet „Großer<br />

Graben“mit Nahwärme <strong>und</strong> Strom. Wärme<br />

<strong>und</strong> Strom werden in einem Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) im <strong>Wohn</strong>gebiet erzeugt <strong>und</strong> über sehr<br />

gut isolierte Nahwärmeleitungen bzw. Stromleitungen<br />

an die Haushalte verteilt.<br />

Die dabei eingesetzte Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />

Technologie (KWK) ist die energieeffizienteste<br />

<strong>und</strong> CO 2 -sparendste Art der Wärmeversorgung,<br />

weil die bei der Stromerzeugung entstehende<br />

Wärme zum Heizen genutzt <strong>und</strong> nicht an die<br />

Umwelt abgegeben wird.<br />

Der Strom fließt wie gewohnt über den Hausanschluss<br />

<strong>und</strong> Stromzähler ins Haus. Die Wärme<br />

wird über die Nahwärmeleitungen <strong>und</strong> die<br />

Wärmeübergabestation an das Heizsystem im<br />

Haus abgegeben.<br />

Komfort <strong>und</strong> Service<br />

Die kompakte <strong>und</strong> platzsparende Nahwärmeübergabestation<br />

ersetzt Kessel <strong>und</strong> Brenner. Mit<br />

der Nahwärmeversorgung erübrigt sich für Sie<br />

der Brennstoffeinkauf, die Kesselwartung, der<br />

Schornsteinfeger oder ähnliches. Raum sparen<br />

ist ein weiterer enormer Vorteil der Nahwärme:<br />

der Platz für Brenner- <strong>und</strong> Kesselanlagen,<br />

Öltanks, Schornstein – all das waren bisher<br />

nicht nutzbare Flächen. Auch brennbare Heizstoffe<br />

verschwinden komplett aus Ihrem Haus,<br />

da die Nahwärme in Form von Heißwasser ins<br />

Haus kommt.<br />

Durch die eingesetzte KWK-Technologie werden<br />

die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

(EEWärmeG) erfüllt. Das Gesetz verpflichtet<br />

Eigentümer neuer Gebäude dazu, den<br />

Energiebedarf ihres Gebäudes anteilig mit<br />

erneuerbaren Energien zu decken. Ersatzweise<br />

können auch ähnlich klimaschonende Maßnahmen<br />

eingesetzt werden, wie etwa Wärmeerzeugung<br />

aus KWK. Durch den KWK-Anteil des<br />

Blockheizkraftwerkes „Großen Graben“ sind<br />

keine weiteren Ersatzinvestitionen der Hauseigentümer,<br />

z. B. in regenerative Energieerzeugung,<br />

notwendig.<br />

Sie haben nur einen Ansprechpartner, die Stadtwerke<br />

<strong>Springe</strong> GmbH, für die Anschlussarbeiten<br />

von Strom <strong>und</strong> Wärme. Hier werden für Sie die<br />

Koordination <strong>und</strong> die Beauftragung der Fachfirmen<br />

bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anschlüsse in<br />

die Hand genommen.<br />

Nahwärmeübergabestation:<br />

Moderne Kompaktstationen enthalten<br />

Wärmezähler <strong>und</strong> Regelarmaturen. Wärmetauscher<br />

übertragen Wärme aus dem Nah -<br />

wärmenetz an den Heizkreislauf <strong>und</strong> die<br />

Warmwasseraufbereitung.<br />

Ansprechpartner:<br />

Stadtwerke <strong>Springe</strong> GmbH<br />

K<strong>und</strong>enbüro – Herr Jörg Michallik<br />

Zum Oberntor 19, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 0 50 41 / 6459 6402<br />

Telefax 0 50 41 / 6459 6499<br />

E-Mail joerg.michallik@stadtwerke-springe.de<br />

16


<strong>Wohn</strong>park „Auf dem Brink“<br />

OT Altenhagen I (Stellmacherweg)<br />

Der Ortsteil Altenhagen I befindet sich ca. 5 km südwestlich vom Stadtkern<br />

<strong>Springe</strong> in einer landschaftlich sehr reizvollen ruhigen Lage am Westhang des<br />

Nessel berges.<br />

Über die B 217 sind die Zentren Hannover <strong>und</strong> Hameln in ca. 25 bzw. 15 Autominuten<br />

zu erreichen. Der Kurort Bad Münder (mit Golfplatz) ist nur 6 km entfernt.<br />

Die Firma Karl Tadge bietet hier inmitten des alten Ortskernes einen <strong>Wohn</strong>park<br />

für Ein- bzw. Zwei-Familienhäuser.* 1)<br />

Es sind noch 5 Gr<strong>und</strong>stücke mit einer Größe von 554 m 2 bis 1204 m 2 frei.<br />

Einige der Gr<strong>und</strong>stücke verfügen über einen alten Baumbestand <strong>und</strong> eines<br />

sogar über einen eigenen Bachlauf. Die Preise für die voll erschlossenen<br />

Gr<strong>und</strong>stücke bewegen sich je nach Lage zwischen ca. 64,- <strong>und</strong><br />

72,- Euro/m 2 <strong>und</strong> können sofort bebaut werden.<br />

Der Straßenendausbau ist bereits erfolgt.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH,<br />

Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

* 1) Zwölf BAUMEISTER-HAUS-Häuser<br />

sind bereits fertig gestellt <strong>und</strong> bezogen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Karl Tadge <strong>Wohn</strong>bau GmbH<br />

Hüttenstraße 12, 31688 Nienstädt<br />

Herr Wolfgang Wettmarshausen<br />

Telefon 05721 / 9711-11<br />

E-Mail info@tadge.de<br />

17


Musterhaus<br />

täglich geöffnet!<br />

... gebaut nach meinen Ideen!<br />

Lassen Sie sich inspirieren von<br />

anspruchsvoller Architektur. Wir freuen uns auf Ihren besuch.<br />

„Ihr Haus“ kann es nur werden, wenn es ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten<br />

ist. Ihre Wunschliste kann umfangreich sein: Ob mediterran, modern, ländlich oder<br />

friesisch – unsere Architekten entwickeln aus Ihrem Konzept vom Lebensraum die<br />

individuellen Räume fürs Leben. Egal ob Bungalow, Einfamilien- oder Doppelhaus –<br />

im Baugebiet „Meiers Wiesen“ in Bennigsen bieten wir Ihnen beste Konditionen...<br />

Fragen Sie unsere Bauberater.<br />

HANNOVER HAUS Architektenzentrum<br />

Hannoversche Straße 88 · 30916 Isernhagen, OT Altwarmbüchen<br />

Telefon: 0511/616798-0 · www.hannover-haus.de<br />

Geöffnet täglich von 11 - 18 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />

HANNOVER HAUS<br />

HAUSbAU-INfOtAgE:<br />

Wir beraten Sie gern jeden Samstag<br />

<strong>und</strong> Sonntag von 11 - 18 Uhr.<br />

Darüberhinaus erhalten Sie im<br />

Architektenzentrum unser Ideenbuch<br />

mit vielen schönen Anregungen.


Baugebiet „Meiers Wiesen“ –<br />

Mitten im Herzen von Bennigsen<br />

n In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof mit S-Bahnanschluss nach Hannover<br />

entsteht ein kleines Baugebiet mit 18 Gr<strong>und</strong>stücken. Die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

können mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden.<br />

n Die Gestaltungslinien des Bebauungsplanes geben viel Raum <strong>und</strong> Freiheit<br />

für Ihr persönliches Traumhaus. Sie können wählen zwischen klassischen,<br />

modernen <strong>und</strong> mediterranen Architektenhäusern, traumhaften Bungalows<br />

oder exklusiven Fachwerkhäusern.<br />

n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 263 m² <strong>und</strong> 494 m².<br />

n Gr<strong>und</strong>stückspreis inkl. Erschließung ab 110,- Euro/m²<br />

n Fragen Sie nach unseren Jubiläumsangeboten z. B.:<br />

Doppelhaushälfte Bennigsen Edition 127 inkl. Gr<strong>und</strong>stück mit Energiesparpaket,<br />

Solaranlage, Pflasterung Terrasse <strong>und</strong> Hauseingang für nur<br />

169.900,- Euro zzgl. Baunebenkosten oder als Ausbauhaus (außen komplett<br />

fertig, Innenausbau in Eigenleistung) für nur 119.000,- Euro.<br />

Bungalow Ihmetal 104: <strong>Wohn</strong>en auf einer Ebene, inkl. 428 m² Gr<strong>und</strong>stück<br />

zzgl. Baunebenkosten für nur 216.700,- Euro.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH,<br />

Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

n Für Kapitalanleger (Mieter können<br />

gestellt werden) <strong>und</strong> Selbstnutzer.<br />

Bebauungsplan Nr. 21<br />

Städtebaulicher Entwurf<br />

Ansprechpartner:<br />

Planung, Erschließungsträger <strong>und</strong> Verkauf:<br />

HANNOVER HAUS GmbH<br />

Hannoversche Straße 88, 30916 Isernhagen<br />

Telefon 0511 / 6167980<br />

Internet www.hannover-haus.de<br />

HAUSBAU-INFOTAGE:<br />

Jeden Samstag <strong>und</strong> Sonntag von 11 – 18 Uhr.<br />

HANNOVER HAUS Architektenzentrum<br />

Hannoversche Straße 88<br />

30916 Isernhagen-Altwarmbüchen<br />

19


Wie lese ich einen Bebauungsplan?<br />

10<br />

11<br />

Im Bebauungsplan wird der Bauherr über die<br />

baurechtlichen Vorschriften, die in dem jeweiligen<br />

Baugebiet gelten, informiert. Der Bebauungsplan<br />

beinhaltet die Planzeichnung <strong>und</strong> die<br />

textlichen Festsetzungen.<br />

Die planungsrechtlichen Vorschriften werden<br />

durch die Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches<br />

festgesetzt <strong>und</strong> sind bindend. Über Ausnahmen<br />

entscheidet die Stadt im begründeten<br />

Einzelfall.<br />

1. Art der baulichen Nutzung<br />

Hier wird vorgeschrieben, ob in diesem<br />

Baugebiet ausschließlich Bauflächen für den<br />

<strong>Wohn</strong>ungsbau (WA/WR) erstellt werden<br />

dürfen, ob die ausgewiesenen Flächen<br />

gewerbliche Bauflächen darstellen (GE) oder<br />

ob dort ein Mischgebiet mit <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächen entstehen soll (MI).<br />

2. Anzahl der Vollgeschosse<br />

Die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die<br />

Gebäudehöhe wird festgelegt.<br />

3. Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ)<br />

Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis<br />

zwischen Gr<strong>und</strong>stücksgröße <strong>und</strong> der maximalen<br />

Bebauung fest. Eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />

von 0,3 bedeutet z. B., dass max. 30 % der<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche überbaut werden darf.<br />

4. Geschossflächenzahl (GFZ)<br />

Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis<br />

zwischen Gr<strong>und</strong>stücksgröße <strong>und</strong> der maximalen<br />

Quadratmeterfläche der Vollgeschosse<br />

9 8<br />

fest. (Ist im Bebauungsplan ein Vollgeschoss<br />

vorgeschrieben, so ist die GFZ identisch mit<br />

der GRZ. Die GFZ hat nur bei zwei oder<br />

mehreren vorgeschriebenen Vollgeschossen<br />

Bedeutung.) Bei einer GFZ von 0,5 darf die<br />

Fläche aller Vollgeschosse z. B. maximal 50 %<br />

der Gr<strong>und</strong>stücksfläche betragen.<br />

5. Bauweise<br />

Man unterscheidet zwischen offener Bauweise<br />

(o) <strong>und</strong> geschlossener Bauweise (g).<br />

Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser,<br />

Doppelhäuser oder Reihenhäuser<br />

eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten.<br />

Bei geschlossener Bauweise müssen<br />

sich die seitlichen Außenwände der Gebäude<br />

auf der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze berühren.<br />

6. Dachneigung<br />

Die vorgeschriebene Dachneigung kann<br />

aus der Planzeichnung oder den text lichen<br />

Festsetzungen ersehen werden.<br />

7. Grenze des Bebauungsplans<br />

Bis zu diesen Linien bzw. innerhalb dieser<br />

Linie gelten die Vorschriften des jeweiligen<br />

Bebauungsplans.<br />

8. Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen werden im Bebauungsplan<br />

nicht festgesetzt, allenfalls nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

9. Baugrenze<br />

Das zu erstellende Gebäude darf die Baugrenze<br />

nicht überschreiten. Die Baugrenze<br />

muss aber nicht berührt werden. Nebenanlagen<br />

(z. B. Garagen) dürfen außerhalb<br />

der überbaubaren Flächen platziert werden.<br />

10. Baulinien<br />

Eine Seite des Gebäudes muss auf der Baulinie<br />

errichtet werden.<br />

11. Flurstücksnummer<br />

Sie ist die katasteramtliche Bezeichnung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

1<br />

3<br />

5 7<br />

6<br />

2<br />

4<br />

Die textlichen Festsetzungen enthalten weitere,<br />

aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche<br />

Vorschriften. Hier können z. B. die<br />

Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von<br />

Gebäude <strong>und</strong> Dach (auch farblich), Traufhöhe,<br />

Hauptfirstrichtung, Einfriedungen usw. festgesetzt<br />

werden.<br />

Der Bebauungsplan kann bei der Stadt eingesehen<br />

oder gegen Gebühr angefordert werden.<br />

20


Checkliste für mein Bauvorhaben<br />

Neubau/Modernisierung – Was muss ich beachten?<br />

Was gibt es noch zu beachten?<br />

Wer hilft mir bei der Planung meines<br />

Vorhabens?<br />

Stimmt mein Finanzierungsplan?<br />

Stehen meinem Vorhaben baurechtliche<br />

oder denkmalschützerische Vorschriften<br />

entgegen?<br />

Muss ich einen Bauantrag stellen?<br />

Ist mein Vorhaben förderfähig (Baukindergeld,<br />

Förderprogramme Klimaschutz,...)?<br />

Befinden sich Altlasten auf dem Baugr<strong>und</strong>stück?<br />

Hält mein (Bau-)Vorhaben die Festsetz u n -<br />

gen des Bebauungsplanes <strong>und</strong> der Satzung<br />

über örtliche Bauvorschriften ein?<br />

Sind Baulasten auf meinem Baugr<strong>und</strong>stück<br />

eingetragen?<br />

Habe ich Anschluss an den öffentlichen<br />

Nahverkehr, wo befindet sich die nächste<br />

Bushaltestelle?<br />

Welche regenerativen Energien stehen<br />

mir zur Verfügung (Solarthermie,<br />

Geothermie, Nahwärmenetz, Holzpellets,...)?<br />

Wer erarbeitet mir ein Energiekonzept?<br />

Wer erstellt den Energieausweis?<br />

Welche Handwerksbetriebe können<br />

mit ihrer fachlichen Kompetenz unser<br />

Vorhaben unterstützen?<br />

Sollte mein Gebäude luftdicht sein?<br />

Wer kennt sich mit ökologischen, ges<strong>und</strong>heitsverträglichen<br />

Baumaterialien<br />

aus?<br />

Ist der Schornsteinfeger vor der Entscheidung<br />

für eine neue Heizanlage<br />

eingeb<strong>und</strong>en worden?<br />

Was muss ich im Hinblick auf die<br />

aktuellen „erneuerbaren Wärmegesetze“<br />

beachten?<br />

Wie sieht eine fortschrittliche energiesparende<br />

Beleuchtung aus?<br />

Verwende ich energiesparende Haushaltsgeräte?<br />

Kann eine Dachbegrünung, Fassadenbegrünung<br />

erfolgen?<br />

Werden heimische Gehölze für die<br />

Eingrünung verwendet?<br />

Kann ich Regenwasser nutzen?<br />

Befinden sich Nistmöglichkeiten für<br />

Vögel, Fledermäuse auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />

bzw. können welche angebracht<br />

werden?<br />

Passt der Versicherungsschutz?<br />

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist Pflicht.<br />

NEUBAU<br />

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neubauten b<strong>und</strong>esweit das Gesetz zur<br />

Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

– EEWärmeG).<br />

Erneuerbares Wärmegesetz des B<strong>und</strong>es<br />

(EEWärmeG)<br />

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden,<br />

ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht<br />

trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Das gilt auch,<br />

wenn die Immobilie vermietet wird. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren<br />

Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere<br />

klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen,<br />

Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(KWK) nutzen.<br />

Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf –<br />

abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil<br />

mit regenerativen Energiequellen decken:<br />

• bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 %,<br />

• bei Biogas zu mindestens 30 % <strong>und</strong><br />

• bei fester Biomasse (Holz), Bioöl oder Umweltwärme zu mindestens 50 %.<br />

Bei thermischen Solaranlagen gilt die<br />

Pflicht als erfüllt, wenn der Kollektor<br />

bei <strong>Wohn</strong>gebäuden mit höchstens zwei<br />

<strong>Wohn</strong>ungen 0,04 m² Fläche pro m² Nutz -<br />

fläche aufweist. Für Gebäude mit mehr<br />

als zwei <strong>Wohn</strong>ungen ist eine Kollektorgröße<br />

von 0,03 m² Fläche pro m² Nutzfläche<br />

vorgesehen.<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Bauaufsicht<br />

Herr Georg Henßen<br />

Zur Salzhaube 9<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-316<br />

E-Mail georg.henssen@springe.de<br />

21


Niedrigenergiehaus,<br />

KfW-Effizenzhaus,<br />

Passivhaus – was ist<br />

das überhaupt?<br />

Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man<br />

Neubauten (<strong>und</strong> sanierte Altbauten), die das in<br />

der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009)<br />

gesetzlich geforderte energie-technische Anforderungsniveau,<br />

also niedriger Energieeinsatz<br />

<strong>und</strong> hohe Dämmwerte, einhalten oder unterschreiten<br />

<strong>und</strong> damit dem heutigen Stand der<br />

Bautechnik entsprechen.<br />

Die KfW gewährt Fördermittel für Neubauten<br />

<strong>und</strong> Sanierungen im Gebäudebestand.<br />

Gr<strong>und</strong>legend gilt: Je höher die Energieeffizienz<br />

des Gebäudes, umso attraktiver<br />

ist die Förderung!<br />

Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards<br />

gefördert. Die Zahl hinter<br />

„KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der<br />

Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem<br />

vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der<br />

EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein<br />

KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens<br />

70 Prozent des Primärenergiebedarfs des<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />

Frau Katrin Härtel<br />

Auf dem Burghof 1<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-334<br />

E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />

entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner<br />

die Zahl, desto niedriger <strong>und</strong> besser das Energieniveau.<br />

Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt<br />

auch der Wert des Wärmeverlustes über die<br />

Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die<br />

Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Transmissionswärmeverlust<br />

ist sozusagen der U-Wert<br />

(siehe nebenstehende Seite) der gesamten<br />

Außenhülle. Zum Beispiel darf der Transmissionswärmeverlust<br />

beim KfW-Effizienzhaus 70 max.<br />

85 Prozent eines den Vorgaben der Energieeinsparverordnung<br />

2009 (EnEV 2009) entsprechenden<br />

Neubaus (Referenzgebäude) betragen.<br />

Hochgedämmte Passivhäuser zeichnen sich<br />

durch ihre kompakte Bauweise, Lüftungsanlagen,<br />

Solaranlagen <strong>und</strong> vor allem durch das Fehlen<br />

der konventionellen Heizungsanlage aus. Der<br />

Jahresheizwärmebedarf beträgt nicht mehr als<br />

15 Kilowattst<strong>und</strong>en pro m 2 <strong>und</strong> Jahr.<br />

Der Jahresprimärenergiebedarf (kWha/m 2 )<br />

bezeichnet die Energiemenge in Kilowattst<strong>und</strong>en,<br />

die im Haus pro Jahr <strong>und</strong> Quadratmeter<br />

verbraucht wird <strong>und</strong> erfasst neben den Wärmeverlusten<br />

auch den Energieverbrauch für die<br />

Warmwasseraufbereitung sowie die Umwandlungsverluste<br />

der Heizungsanlage.<br />

22


Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude<br />

Wer sein Haus neu vermietet oder verkaufen will, ist seit 2009 dazu verpflichtet,<br />

einen Energieausweis für sein Haus erstellen zu lassen. Der Energieausweis<br />

bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, indem er die Energieverbrauchswerte<br />

zusammenfasst <strong>und</strong> bewertet. Nach Aufnahme <strong>und</strong> Auswertung<br />

der Daten werden dem Hauseigentümer notwendige Maßnahmen zur energetischen<br />

Sanierung (auf einem Formblatt) vorgeschlagen. Der Energieausweis wird<br />

von speziell ausgebildeten Energieberatern, Architekten <strong>und</strong> Ingenieuren erstellt.<br />

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis <strong>und</strong> den Verbrauchsausweis.<br />

Bei beiden Varianten wird das Ergebnis anschaulich an Hand<br />

einer Farbskala angezeigt.<br />

Der Bedarfsausweis ist die ausführlichere Variante. Hier werden der bauliche<br />

Zustand der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach usw.) <strong>und</strong> die Qualität der<br />

Heizungsanlage erfasst. Das Ergebnis ist eine genaue Beschreibung des energetischen<br />

Ist-Zustandes, die zielgenaue Sanierungsvorschläge ermöglicht.<br />

Die aktuelle Liste der staatlich anerkannten<br />

Energieberater erhalten Sie beim<br />

B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Telefon 06196 / 908-400<br />

E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />

Internet www.bafa.de<br />

Der Verbrauchsausweis ist daher nicht so<br />

aussagekräftig wie der Bedarfsausweis.<br />

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.<br />

Der Verbrauchsausweis wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der Heizkostenabrechnung der<br />

letzten drei Jahre errechnet. Bei dieser Methode der Bewertung spielen natürlich<br />

auch das Nutzungsverhalten der Bewohner <strong>und</strong> die Witterungsbedingungen eine<br />

große Rolle.<br />

Wer die „Schwachstellen“ seines Hauses aufdecken möchte, sollte auch ohne gesetzliche<br />

Verpflichtung eine Energieberatung vom Fachmann durchführen lassen.<br />

Energieeinsparverordnung 2009<br />

(EnEV 2009)<br />

Mit der ab 01.10.2009 gültigen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />

ein neuer Standard für höhere Wärmedämmung <strong>und</strong> niedrigeren Energieeinsatz<br />

gegenüber der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) festgelegt worden.<br />

Der Primärenergiebedarf für Neubauten muss die Werte der EnEV 2007 um ca.<br />

30 % (Transmissionswärmeverlust um 15 %) unterschreiten.<br />

Die neue Regelung kommt aber auch zum Tragen, wenn Renovierungsarbeiten<br />

im Gebäudebestand durchzuführen sind <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage für die Inanspruchnahme<br />

verschiedener Fördermittel (z. B. Kredite der KfW). Bei Änderungen an<br />

bestehenden Gebäuden hat der Handwerker dem Eigentümer eine Unternehmenserklärung<br />

auszuhändigen, die die Einhaltung der Vorschriften bescheinigt.<br />

U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)<br />

Der U-Wert entspricht dem k-Wert <strong>und</strong> ersetzt diesen im Zuge der europäischen<br />

Vereinheitlichung. Der U-Wert bezeichnet die Wärmemenge in Watt, die bei einem<br />

Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsius) zwischen Innen <strong>und</strong> Außen pro<br />

St<strong>und</strong>e durch 1m 2 des Bauteils verloren geht.<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />

Frau Katrin Härtel<br />

Auf dem Burghof 1<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-334<br />

E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />

Die maximalen U-Werte (siehe Kasten)<br />

wurden für Außenbauteile an bestehenden<br />

Gebäuden um 20-30 % verschärft.<br />

Beispiel: Bei der Fassadendämmung<br />

galt bisher eine Mindestanforderung<br />

U-Wert der Wand = 0,35. Die neue EnEV<br />

2009 schreibt hier die Einhaltung eines<br />

U-Werts von 0,2 vor.<br />

Welche Werte <strong>und</strong> Richtlinien einzu -<br />

halten sind, kann bei der Klimaschutzagentur<br />

Hannover, bei Energieberatern,<br />

Architekten oder beim Fachhandwerk<br />

erfragt werden.<br />

23


<strong>Gewerbegebiete</strong><br />

in <strong>Springe</strong><br />

Gewerbegebiet „Loffenkamp“<br />

(Erweiterung) im Stadtteil Eldagsen<br />

Das Gewerbegebiet „Loffenkamp“ liegt am<br />

östlichen Rand des Stadtteils Eldagsen direkt an<br />

der L 461. BAB-Anschlussstellen sind Laatzen<br />

(A 7) oder Lauenau (A 2).<br />

Innerhalb des <strong>Gewerbegebiete</strong>s<br />

„Loffenkamp“ sind noch 0,8 ha verfügbar<br />

<strong>und</strong> können sofort bebaut werden.<br />

Der Verkaufspreis liegt bei 31,- Euro/m 2<br />

inkl. Erschließung.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />

33200 Paderborn<br />

24


Gewerbegebiet „Schildbruch“ im Stadtteil Bennigsen<br />

Das Gewerbegebiet „Schildbruch“ im Stadtteil Bennigsen liegt ca. 20 km von<br />

der BAB-Anschlussstelle Laatzen (A 7) entfernt. Die Anbindung des Gebietes an<br />

das überregionale Straßennetz erfolgt über innerörtliche Straßen an die B 3 <strong>und</strong><br />

die B 217.<br />

Im Gewerbegebiet<br />

„Schildbruch“ sind noch<br />

7,37 ha verfügbar, davon<br />

können 0,37 ha entlang<br />

der Horstfeldstraße sofort<br />

bebaut werden.<br />

Der Verkaufspreis liegt<br />

bei 31,- Euro/m 2 inkl.<br />

Erschließung.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />

33200 Paderborn<br />

Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ im Stadtteil Völksen<br />

Das Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ ist über die B 217 oder die B 3 zu erreichen .<br />

BAB-Anschlussstellen sind Lauenau (A 2) <strong>und</strong> Laatzen (A 7). Das Gebiet liegt unmittelbar<br />

südlich der Bahnlinie an der K 14 / K 16.<br />

Im Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ sind noch 0,62 ha verfügbar <strong>und</strong> können<br />

sofort bebaut werden.<br />

Der Verkaufspreis liegt bei ca. 35,- Euro/m 2 inkl. Erschließung.<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />

33200 Paderborn<br />

Ansprechpartner:<br />

Erster Stadtrat<br />

Herr Hermann Aden<br />

Zur Salzhaube 9<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-303<br />

E-Mail hermann.aden@springe.de<br />

25


Gewerbegebiet <strong>Springe</strong><br />

„Rathenaustraße“<br />

Arbeiten im Gewerbegebiet<br />

„<strong>Springe</strong>-Rathenaustraße“<br />

n im nördlichen Teil von <strong>Springe</strong> gelegen<br />

n bedarfsgerechte Gr<strong>und</strong>stücksgrößen,<br />

günstiger Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis<br />

n sofort bebaubar, gute Verkehrsanbindung,<br />

geringer Gewerbesteuerhebesatz<br />

<strong>Springe</strong> „Rathenaustraße“<br />

Gewerbeflächen ab 38,- €/m 2<br />

Gewerbegr<strong>und</strong>stücke<br />

n Gesamtfläche ca. 7 ha<br />

n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von ca. 3.000 m 2 bis<br />

ca. 20.000 m 2 (tlw. noch nicht endgültig vermessen,<br />

d. h. bedarfsgerechte Parzellierung<br />

möglich)<br />

n Gr<strong>und</strong>stückspreis inkl. Erschließungskosten:<br />

38,- Euro/m 2 zzgl. MwSt.<br />

n schnelle Verkehrsanbindung über die B 217<br />

(Hannover-Hameln) <strong>und</strong> die B 1 (z. B. nach<br />

Hildesheim)<br />

n Gewerbesteuer: Hebesatz 395 %<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A: Hebesatz 410 %<br />

Gr<strong>und</strong>steuer B: Hebesatz 410 %<br />

Abwasserkosten: SW = Euro 2,73/m 3 ,<br />

RW = Euro 0,34/m 2<br />

Frischwasser: Euro 1,15/m 3 zzgl. 7 % USt.<br />

Beratungsleistungen<br />

n Ansprechpartnervermittlung für Finanzierung<br />

n Unterstützung bei der notwendigen<br />

Bedarfsanalyse <strong>und</strong> Standortuntersuchung<br />

n Betreuung von baurechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

Planungsrechtliche Ausweisungen<br />

n Gewerbegebiet, betriebsbedingtes <strong>Wohn</strong>en<br />

zulässig<br />

n Einzelhandel ist nur dann zulässig, wenn<br />

er nach Art <strong>und</strong> Umfang im eindeutigen<br />

Zusammenhang mit der vor Ort erbrachten<br />

Produktion bzw. den erbrachten Reparaturen<br />

<strong>und</strong> Serviceleistungen steht <strong>und</strong> diesen Nutzungen<br />

untergeordnet ist.<br />

26


nnn zur Verfügung stehende Gr<strong>und</strong>stücke<br />

nnn bereits verkaufte Gr<strong>und</strong>stücke<br />

rbegebiet <strong>Springe</strong> “Rathenaustraße”<br />

lierungsplan<br />

Stand: Januar 2012<br />

r<strong>und</strong>stücksangebot der HRG<br />

Reservierte Gr<strong>und</strong>stücke<br />

eräußerte Gr<strong>und</strong>stücke<br />

lebbe u. Balke, Bahnhofstr. 30, 31832 <strong>Springe</strong>, Tel. 05041 9442-0<br />

annover Region<br />

tücksgesellschaft<br />

Co. KG<br />

© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />

Osterstraße 64<br />

30159 Hannover<br />

www.hrg-online.de<br />

Tel 0511 763 543 10<br />

Fax 0511 763 543 19<br />

mail@hrg-online.de<br />

Ansprechpartner:<br />

HRG-Hannover Region Gr<strong>und</strong>stücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

Osterstraße 64, 30159 Hannover<br />

Frau Sabine Daues<br />

Telefon 0511 / 763543-17<br />

Telefax 0511 / 763543-19<br />

E-Mail daues@hrg-online.de<br />

Internet www.hrg-online.de<br />

27


Gut beraten ans Ziel –<br />

Qualitätssicherung am Neubau<br />

Wer heute neu baut, muss sich mehr denn je<br />

um die energetische Qualität seines Hauses<br />

Gedanken machen. Energetische Mindeststandards<br />

für Neubauten sind gesetzlich festgelegt<br />

<strong>und</strong> die Anforderungen werden ständig verschärft.<br />

Wer jedoch heute schon mehr tut, also<br />

vorausschaut, sichert den Wert seines Hauses<br />

für die Zukunft <strong>und</strong> erhält vom Staat günstige<br />

Darlehen <strong>und</strong> Fördermittel.<br />

Gut geplant <strong>und</strong> ausgeführt sind Effizienzhäuser,<br />

Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser<br />

aber nicht nur lohnende Investitionen, sondern<br />

bieten ihren Bewohnern hohen <strong>Wohn</strong>komfort<br />

mit einem ges<strong>und</strong>en Raumklima. Das Geld,<br />

das in moderne Gebäude- <strong>und</strong> Energietechnik<br />

gesteckt wird, macht sich bei steigenden<br />

Brennstoffpreisen bald bezahlt. So ist die heute<br />

eingebaute Heizung voraussichtlich bis 2030<br />

oder länger in Betrieb. Da können falsche Entscheidungen<br />

auf lange Sicht teuer werden.<br />

Wer sicher gehen will, dass sein Haus tatsächlich<br />

nur so viel Energie verbraucht wie geplant,<br />

sollte von Anfang an auf sorgfältige Planung<br />

<strong>und</strong> eine kompetente Baubegleitung durch<br />

einen Fachmann setzen. Ein Qualitätssicherer<br />

begleitet den Bauherrn bereits während der<br />

gesamten Planungsphase, berät <strong>und</strong> hilft bei<br />

der Bauantragsstellung, der Beantragung von<br />

Fördermitteln <strong>und</strong> bei den Ausschreibungen, in<br />

denen die Qualität <strong>und</strong> die Mengen der einzelnen<br />

Gewerke <strong>und</strong> Materialien genau beschrie-<br />

ben werden. Anschließend hilft er bei der<br />

Auswertung der Angebote <strong>und</strong> der Auswahl<br />

der Handwerksbetriebe.<br />

In der Bauphase achtet der Qualitätssicherer<br />

darauf, dass die Arbeiten den Leistungen entsprechen,<br />

die vereinbart wurden <strong>und</strong> prüft, ob<br />

alles korrekt ausgeführt wurde. Dabei kommen<br />

beispielsweise ein BlowerDoor-Test (S. 29) oder<br />

Thermografie-Aufnahmen (S. 29) zum Einsatz.<br />

Dadurch können die zukünftigen Besitzer sicher<br />

sein, dass der Neubau ihrem Anspruch an<br />

niedrigen Energieverbrauch, Wärmedämmung<br />

<strong>und</strong> hohem <strong>Wohn</strong>komfort entsprechen wird.<br />

Eine umfassende Qualitätssicherung betrachtet<br />

neben der Gebäudehülle auch die Heizungs<strong>und</strong><br />

Lüftungsanlage sowie die Regelungstechnik.<br />

Gibt es Mängel, sollten diese so schnell wie<br />

möglich beseitigt werden. Denn durch Fehler am<br />

Bau können Schwachstellen <strong>und</strong> „Energie lecks“<br />

entstehen, die schwere Schäden nach sich ziehen<br />

können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,<br />

aufgetretene Mängel innerhalb der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen, notfalls<br />

auch nachträglich, zu beseitigen.<br />

Als Nachweis für die Energiequalität des<br />

Gebäudes wird nach Fertigstellung des Baus<br />

ein „Energiebedarfsausweis“ ausgestellt.<br />

Dieses Dokument gehört ebenso zum Haus wie<br />

Kaufvertrag <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>buchauszug. Bei Verkauf<br />

<strong>und</strong> Vermietung muss der Ausweis dem Käufer<br />

oder Mietinteressenten ausgehändigt bzw. zur<br />

Kenntnis gegeben werden.<br />

Ansprechpartner:<br />

Klimaschutzagentur<br />

Region Hannover GmbH<br />

Goethestraße 19, 30169 Hannover<br />

Erstberatung (Mo. + Do. 9 - 17 Uhr)<br />

Info-Tel. 0511 / 220022-20<br />

E-Mail beratung@klimaschutzagentur.de<br />

Internet www.klimaschutz-hannover.de<br />

Internet www.klimaschutzagentur.de<br />

28


Thermografie<br />

Die offensichtlichste Methode Wärmeverluste eines Hauses darzustellen, ist ohne<br />

Frage das Wärmebild (Thermografie). Die mit Spezial kameras aufgenommenen<br />

Bilder enttarnen auch versteckte Wärmeverlustbereiche <strong>und</strong> veranschaulichen so<br />

die „Problem zonen“ des Gebäudes. Da Wärme nach einem physika lischen Gesetz<br />

immer zur Kälte strebt, entweicht sie überall dort, wo sie nicht durch Dämmung<br />

aufgehalten wird – durch das Dach, die Außen wände, die Kellerdecke, durch<br />

Fenster <strong>und</strong> Rolladenkästen.<br />

Die Thermografie macht die infrarote Wärmestrahlung, die jeder Gegenstand<br />

(also auch die Bauteile des Hauses) abgibt, sichtbar. Ein weiteres Einsatzgebiet<br />

der Thermografie ist die Leckageortung. Undichte Leitungen im Gebäude können<br />

aufgespürt <strong>und</strong> auf wenige Zentimeter genau lokalisiert werden. Dadurch<br />

werden kostspielige <strong>und</strong> Nerven auf reibende Suchaktionen durch Aufstemmen<br />

oder durch das Herausnehmen von Fußböden vermieden. Dies zahlt sich vor allem<br />

dann aus, wenn es gilt eine <strong>und</strong>ichte Stelle in der Fußbodenheizung ausfindig zu<br />

machen.<br />

BlowerDoor – Qualitätskontrolle<br />

Die BlowerDoor-Qualitätskontrolle dient der Überprüfung der Luftdichtheit von<br />

Gebäuden. Im Zuge einer verbesserten Wärmedämmung erlangt die Luftdichtheit<br />

von Gebäuden eine zunehmende Bedeutung.<br />

Je besser die Wärme dämmung eines Gebäudes, desto höher werden die anteiligen<br />

Wärmeverluste durch Undichtigkeiten. Darüber hinaus birgt eine schlechte Luftdichtung<br />

die Gefahr von Feuchte schäden mit Schimmelbildung.<br />

Aus diesen Gründen sind in der DIN 41 08 Teil 7 maximal zulässige Luftwechselraten<br />

für Gebäude festgelegt. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ein<br />

Gebäude, das geprüft mit der BlowerDoor-Qualitätskontrolle die Anforderungen<br />

auf Dichtheit erfüllt, mit einer Vergünstigung bei den Lüftungswärmeverlusten<br />

be lohnt. Bei der BlowerDoor-Messung wird im Gebäude ein Unterdruck von<br />

50 Pascal aufgebaut. Dieser Vorgang simuliert eine Windstärke von 4 bis 5, das<br />

entspricht einer Windgeschwindigkeit von ca. 25 km/h.<br />

Die BlowerDoor wird in die Haus- oder Balkontür eingebaut <strong>und</strong> das Gebläse hält<br />

den Unterdruck im Gebäude konstant, so dass alle Luft, die das Gebläse absaugt,<br />

über Leckagen in der Gebäudehülle einströmen muss.<br />

Die <strong>und</strong>ichten Stellen werden durch den Prüfer geortet, die einströmende<br />

Zugluft ist deutlich zu spüren. Außerdem werden als Hilfsmittel Rauch, Nebelgenerator<br />

<strong>und</strong> Windgeschwindigkeits messgeräte eingesetzt. Die abgesaugte<br />

Luftmenge wird am Gebläse gemessen <strong>und</strong><br />

daraus errechnet der Prüfer die Luftwechselrate<br />

für das Gebäude. Die Messzeit mit Leckageortung<br />

beträgt ca. 3 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ist somit eine<br />

schnelle Qualitätskontrolle.<br />

Im Gebäudebestand können diese „Schwachstellen“<br />

genauso einfach aufgedeckt werden.<br />

Hierzu bietet es sich an, einen BlowerDoor-Test<br />

zur Leckageortung zu wählen. Es wird dann<br />

kein Messprotokoll erstellt. Damit sind der<br />

Im Vergleich zu den Erkenntnissen, die<br />

man durch ein Wärmebild seines Hauses<br />

erhält <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Möglichkeiten Energie zu sparen, sind<br />

die Kosten einer Thermografie absolut zu<br />

vernachlässigen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Stadtwerke <strong>Springe</strong> GmbH<br />

K<strong>und</strong>enbüro<br />

Erstberatung – Herr Jörg Michallik<br />

Zum Oberntor 19, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 6459 6402<br />

Telefax 05041 / 6459 6499<br />

E-Mail joerg.michallik@stadtwerke-springe.de<br />

Aufwand <strong>und</strong> die Kosten entsprechend<br />

geringer. Es ist eine Luftwechselrate von<br />

< 1,5/h anzustreben.<br />

Zu beiden Themen bieten die Stadtwerke<br />

<strong>Springe</strong> Erstberatungen an.<br />

29


Förderung für: Bau oder Kauf von Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />

KfW-Förderprogramm<br />

„<strong>Wohn</strong>eigentum“<br />

(Programmnummer 124)<br />

Die KfW fördert den Bau oder Kauf von<br />

selbst genutzten Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />

mit einem zinsgünstigen<br />

Darlehen. Umschuldung <strong>und</strong> Nachfinanzierung<br />

sind allerdings ausgeschlossen.<br />

Voraussetzungen/Umfang/<br />

Abwicklung<br />

Wer kann Anträge stellen?<br />

Anträge können von Privatpersonen für eigen<br />

genutztes <strong>Wohn</strong>eigentum gestellt werden.<br />

In welchem Umfang kann mitfinanziert<br />

werden?<br />

Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der<br />

Gesamtkosten betragen, max. Euro 50.000,-.<br />

Die Gesamtkosten beinhalten auch die Kosten<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks (wenn der Erwerb bei Antragstellung<br />

nicht länger als 6 Monate zurückliegt)<br />

<strong>und</strong> alle Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren,<br />

Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer etc.) sowie die Kosten<br />

für Außenanlagen. Beim Kauf eines Objektes<br />

zählen auch die Modernisierungs- <strong>und</strong> Umbaukosten<br />

zu den Gesamtkosten.<br />

Welche Kreditlaufzeit ist möglich?<br />

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei<br />

mindestens einem <strong>und</strong> höchstens fünf tilgungsfreien<br />

Anlaufjahren.<br />

Wie sind die Konditionen?<br />

n Die jeweils geltenden Nominal- <strong>und</strong> Effektiv -<br />

zinssätze sind der Konditionenübersicht für<br />

Investitionskreditprogramme zu entnehmen,<br />

die unter der Fax-Nr. 069-7431-4214 abgerufen<br />

werden kann oder bei kompetenten<br />

Banken zu erfragen ist.<br />

n Der Kreditbetrag wird zu 100 % ausgezahlt.<br />

Wie erfolgt die Tilgung?<br />

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in<br />

gleich hohen viertel jährlichen Raten. Während<br />

der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen<br />

auf die Kreditbeträge zu leisten.<br />

Wie erfolgt die Antragstellung?<br />

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an<br />

den Bauherrn, sondern ausschließlich über<br />

Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten<br />

Kredite die Haftung übernehmen müssen.<br />

Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu<br />

stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.<br />

Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich.<br />

Kombination mit anderen Fördermitteln?<br />

Eine Kombination mit weiteren Förderungen<br />

ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln<br />

darf die Summe Ihrer Bau- bzw. Kaufkosten<br />

nicht übersteigen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstraße 5-9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />

(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />

E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />

Internet www.kfw-foerderbank.de<br />

30


Förderung für: KfW-Effizienzhäuser, Passivhaus<br />

KfW-Förderprogramm<br />

„Energieeffizient Bauen“ (Neubau)<br />

(Programmnummer 124)<br />

Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von<br />

Neubauten, die dem Energiesparstandard KfW-Effizienzhaus<br />

entsprechen. Die Einhaltung der Standards<br />

muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.<br />

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf<br />

von höchs tens 70 % der gemäß Energieeinsparverordnung<br />

2009 (EnEV 2009) zulässigen<br />

Höchstwerte eines Referenzgebäudes nicht überschreiten.<br />

Der Transmissions wärmeverlust des Gebäudes<br />

(Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr<br />

als 85 % der Werte des Referenzgebäudes betragen.<br />

Für diese Variante wird kein Tilgungszuschuss gewährt.<br />

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von höchs tens<br />

55 % der gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009) zulässigen Höchstwerte<br />

eines Referenzgebäudes nicht überschreiten. Der Transmissions wärme verlust<br />

des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr als 70 % der<br />

Werte des Referenzgebäudes betragen. Die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses<br />

55 wird zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss von 5 % des Darlehnbetrages<br />

gefördert.<br />

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von höchstens<br />

40 % der gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) zulässigen<br />

Höchstwerte eines Referenzgebäudes nicht überschreiten. Der Transmissionswärmeverlust<br />

des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr<br />

als 55 % der Werte des Referenzgebäudes betragen. Die Errichtung eines KfW-<br />

Effizienzhauses 40 wird zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss von 10 % des<br />

Darlehnbetrages gefördert.<br />

Passivhäuser werden über dieses Programm gefördert, wenn der Jahres-<br />

Primär energiebedarf maximal 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche <strong>und</strong> der Jahres-<br />

Heizwärmebedarf 15 kWh pro m² <strong>Wohn</strong>fläche nicht überschreitet. Je nachdem,<br />

welchen KfW-Effizienzhaus-Standart ein Passivhaus erreicht, wird es zusätzlich<br />

mit einem Tilgungszuschuss von 5 % (KfW-Effizienzhaus 55) bzw. 10 %<br />

(KfW-Effizienzhaus 40) gefördert.<br />

Konditionen:<br />

Die aktuellen Zinskonditionen können auf der Internetseite der KfW oder per<br />

Faxservice unter der Fax-Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />

Die Laufzeiten mit den jeweiligen tilgungsfreien Anlaufjahren sind frei wählbar:<br />

n 8 Jahre – 8 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />

n 10 Jahre – 2 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />

n 20 Jahre – 3 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />

n 30 Jahre – 5 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre<br />

erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />

Annuitäten. Eine außerplanmäßige<br />

Tilgung ist jederzeit (auch in Teilbeträgen)<br />

kostenfrei möglich. Die Förderungen der<br />

einzelnen Positionen (1-4) unterscheiden<br />

sich in Zinssatz <strong>und</strong> Auszahlungsbetrag.<br />

Auszahlungsbetrag:<br />

Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

Ein Kumulierungsverbot besteht nicht.<br />

Es werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten<br />

(Baukosten ohne Gr<strong>und</strong>stück),<br />

max. aber 50.000 Euro pro <strong>Wohn</strong>einheit<br />

gefördert.<br />

Das Darlehen ist bei einer durchleitenden<br />

Bank zu beantragen. Es sind bankübliche<br />

Sicherheiten erforderlich.<br />

Ansprechpartner:<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstraße 5-9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />

(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />

E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />

Internet www.kfw-foerderbank.de<br />

31


Förderhinweise für Hausbesitzer<br />

(Altbestand)<br />

Die in dieser Broschüre aufgeführten Förderprogramme<br />

dienen zumeist dem Zweck energetisch<br />

sinnvolle <strong>und</strong> ökologisch wichtige<br />

Maßnahmen an Neubauten finanzierbar zu<br />

machen. Viele Förderprogramme der KfW <strong>und</strong><br />

des B<strong>und</strong>esamtes für Wirtschaft <strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) sind aber auf die Zielgruppe<br />

der Renovierer <strong>und</strong> Sanierer abgestimmt. Für<br />

energetische Sanierung <strong>und</strong> Umrüstung auf<br />

moderne, energiesparende Technik, stehen<br />

umfangreiche Programme zur Verfügung.<br />

KfW-Förderprogramm<br />

„<strong>Wohn</strong>raum modernisieren“<br />

(Altersgerecht Umbauen)<br />

Im Programm fördert die KfW alle Baumaßnahmen,<br />

die zu einer Barrierereduzierung führen <strong>und</strong><br />

eine angenehme <strong>Wohn</strong>qualität gewährleisten.<br />

Das Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen<br />

Kosten, bis zu 50.000 Euro pro <strong>Wohn</strong>einheit.<br />

Ansprechpartner:<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstr. 5-9<br />

60325 Frankfurt a. M.<br />

KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />

(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />

E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />

Internet www.kfw-foerderbank.de<br />

KfW-Förderprogramm<br />

„Energieeffizient Sanieren“<br />

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die<br />

dazu beitragen, das energetische Niveau eines<br />

KfW-Energieeffizienzhauses (siehe Seite 31) zu<br />

erreichen. Das Haus muss älter als Baujahr 1995<br />

sein. Auch der Ersterwerb von entsprechend<br />

sanierten Häusern (auch Eigentumswohnungen)<br />

wird gefördert. Die Förderung erfolgt über<br />

Zins verbilligte Darlehn oder einen direkten<br />

Zuschuss.<br />

Marktanreizprogramm (BAFA)<br />

Der B<strong>und</strong> fördert die Errichtung <strong>und</strong> Erweiterung<br />

von Solarkollektoranlagen, automatisch<br />

beschickten Anlagen zur Verbrennung von<br />

fester Biomasse, besonders emissionsarmen<br />

Scheitholzvergaserkesseln <strong>und</strong> effizienten Wärmepumpen<br />

mit direkten Zuschüssen.<br />

Energiesparberatung vor Ort (BAFA)<br />

Wer vor dem 01.01.1994 gebaut hat <strong>und</strong> sein<br />

Haus von einem Energieberater auf Schwachstellen<br />

überprüfen lassen will, der kann dafür<br />

300 Euro Zuschuss vom B<strong>und</strong> erhalten. Man<br />

muss nur einen Energieberater beauftragen;<br />

dieser rechnet direkt mit der Behörde ab.<br />

Ansprechpartner:<br />

B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Telefon 06196 / 908-400<br />

E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />

Internet www.bafa.de<br />

32


Förderung für: Fotovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der örtliche Stromnetzbetreiber<br />

verpflichtet:<br />

n alle Solarstromanlagen ans Stromnetz anzuschließen,<br />

n den gesamten von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom abzunehmen <strong>und</strong><br />

n den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten.<br />

Wer eine Solaranlage (bis 110 KW) betreibt, kann also den erzeugten Strom<br />

in das Stromnetz des regionalen Betreibers einspeisen <strong>und</strong> erhält dafür eine<br />

Einspeise vergütung. Je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wird<br />

die Einspeisevergütung für 2012 wie nachstehend festgelegt:<br />

Inbetriebnahme ab<br />

01.05.12 19,31 Cent je KWh<br />

01.06.12 19,12 Cent je KWh<br />

01.07.12 18,93 Cent je KWh<br />

01.08.12 18,74 Cent je KWh<br />

01.09.12 18,55 Cent je KWh<br />

01.10.12 18,36 Cent je KWh<br />

Ab dem 01.11.12 wird die Degression der Einspeisevergütung (<strong>und</strong> damit die<br />

Vergütungssätze) quartalsweise neu festgelegt.<br />

Die Einspeisevergütung wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage für<br />

20 Jahre festgeschrieben, sodass ein Betreiber die Anlage mit einer festen<br />

Rechengröße langfristig planen kann. Eine eventuelle zukünftige Kürzung der<br />

Einspeisevergütung bezieht sich nur auf die in späteren Jahren errichteten Anlagen.<br />

Beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage der<br />

B<strong>und</strong>esnetzagentur melden müssen, um<br />

Ihre Vergütung zu erhalten.<br />

Neben dem Fotovoltaikstrom wird Strom<br />

aus Biomasse, Windkraft, Wasserkraft<br />

<strong>und</strong> Geothermie durch festgesetzte<br />

Einspeisever gü tun gen gefördert.<br />

Ansprechpartner:<br />

Klimaschutzagentur<br />

Region Hannover gGmbH<br />

Goethestraße 19, 30159 Hannover<br />

Telefon 0511 / 2200220<br />

KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“<br />

Förderprogramm zur zinsgünstigen Finan zie rung von Fotovoltaik-Anlagen<br />

sowie von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Errichtung, Erweiterung oder<br />

Erwerb). Sie erhalten langfris tige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen <strong>und</strong><br />

tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb (sowie der Erwerb<br />

eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR) in Höhe von<br />

100 % (auch der Nebenkosten).<br />

Die aktuellen Konditionen können auf der Internetseite der KfW oder per Faxservice<br />

unter der Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />

Die Laufzeit beträgt 5 bzw. 10 Jahre. Bei Bedarf können ein bzw. zwei tilgungsfreie<br />

Jahre (es wer den nur die Zinsen gezahlt) vereinbart wer den. Die Auszahlung<br />

des Kredits erfolgt zu 100 %.<br />

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaujahre erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />

Annuitäten.<br />

Die Kombination mit anderen Fördermitteln<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Ein Kumulierungsverbot<br />

besteht nicht. Allerdings<br />

kann kein weiteres Kreditprogramm der<br />

KfW beantragen werden. Zur Absicherung<br />

des Darlehns werden bankübliche<br />

Sicherheiten herangezogen. Die KfW<br />

braucht keinen Verwendungsnachweis.<br />

Ansprechpartner:<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a. M.<br />

KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />

(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />

E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />

Internet www.kfw-foerderbank.de<br />

33


Klimaschutz in <strong>Springe</strong><br />

Renaturierter Abschnitt der Haller<br />

In einer landschaftlich reizvoll gelegenen Stadt<br />

wie <strong>Springe</strong> ist Natur noch allgegenwärtig.<br />

Die Notwendigkeit zu ihrem Schutz wird dem<br />

Betrachter klar, wenn man sich <strong>Springe</strong> einmal<br />

ohne bewaldeten Deister, ohne Saupark, ohne<br />

die Haller <strong>und</strong> ohne die „gute Luft“ vorstellt.<br />

Die Wandlung unserer vertrauten Umgebung<br />

durch die Klimaerwärmung ist allerdings kaum<br />

noch aufzuhalten.<br />

Es muss alles Erdenkliche getan werden, um<br />

den CO 2 -Ausstoß <strong>und</strong> damit das Tempo des<br />

Klimawandels zu reduzieren.<br />

Dass die Stadt <strong>Springe</strong> die „Herausforderung<br />

Klimaschutz“ angenommen hat, zeigt sich in<br />

der Aufstellung eines Klimaschutz-Aktionsprogramms<br />

<strong>und</strong> im selbst gesteckten hohen Klimaschutzziel: Der jährliche CO 2 -Ausstoß pro<br />

Einwohner soll langfristig von 8,2 t auf 2 t reduziert werden. Dieses Ziel kann allerdings nicht<br />

nur durch Maßnahen der Stadt, der Stadtwerke oder Umweltschutz- <strong>und</strong> Klimaschutzorganisationen<br />

erreicht werden. Auch die Bürger sind im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsprogrammes aufgefordert,<br />

sich aktiv mit CO 2 -Einsparvorschlägen <strong>und</strong> Engagement in Arbeitsgruppen zu beteiligen.<br />

Die Nutzung der Solarenergie in <strong>Springe</strong> wird ständig ausgebaut. Neben einigen größeren<br />

Firmen-Fotovoltaikanlagen <strong>und</strong> Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben, haben auch viele<br />

private Anlagen auf Ein familien häusern dazu<br />

beigetragen, dass <strong>Springe</strong> mittlerweile 3058 kW<br />

installierter Gesamtleis tung Fotovoltaik <strong>und</strong><br />

700 m 2 solarthermischer Kollektorfläche vorzuweisen<br />

hat.<br />

Für das Schulzentrum Süd <strong>und</strong> die Sporthalle in<br />

Bennigsen hat die Stadt Nutzungsverträge mit<br />

Partnerfirmen abgeschlossen. Die Leistungen<br />

der Anlagen werden in den Eingangsbereichen<br />

auf Displays angezeigt.<br />

Neu gebauter Steinschwellenbeckenpass am Wöhlbach in Eldagsen<br />

Beispiele für das Engagement<br />

der Stadt<br />

Das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Baugebiet<br />

„Großer Graben“ stellt den angeschlos -<br />

senen Haushalten umweltfre<strong>und</strong>liche Energie<br />

zur Verfügung (25 % weniger CO 2 -Ausstoß).<br />

Das BHKW im Hallenbad <strong>Springe</strong> (elektrische<br />

Leistung 400 kW <strong>und</strong> Wärmeleistung 396 kW)<br />

wird mit Pflanzenöl betrieben. Die Abwärme<br />

34


des BHKWs speist die Absorbermaschinen, die<br />

die neu installierte Klimaanlage betreiben. Zur<br />

Kühlung wird das vor dem Hallenbad befindliche<br />

Quellwasser eingesetzt. Aufgewärmt,<br />

gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert, wird dieses Wasser<br />

dann dem Bad zugeführt. Es entsteht also nicht<br />

nur eine weitere Energieeinsparung, auch der<br />

Trinkwasserbedarf des Bades wird um jährlich<br />

13.000 m 3 verringert.<br />

Die Stadt <strong>Springe</strong> hat in den letzten Jahren den Energieverbrauch für die<br />

Straßenbeleuchtung kontinuierlich verringern können. Die verschiedenen<br />

Maßnahmen wurden schrittweise durchgeführt. Nach der seit<br />

2003 praktizierten Nachtabschaltung, die bereits für einen sprunghaften<br />

Rückgang des Energieverbrauchs sorgte, wurden in den vergangenen<br />

2 Jahren die alten Leuchtmittel gegen hochmoderne Energiesparlampen<br />

„Cosmopolis“ von der ortsansässigen Philips AG ausgetauscht. Im<br />

Vergleich zum Jahr 2000 verbraucht die Straßenbeleuchtung in <strong>Springe</strong><br />

heute nur noch 1/3 der ursprünglichen Strommenge.<br />

Entwicklung der Straßenbeleuchtung in <strong>Springe</strong><br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Projektleiter Dr. Stefan Ludewig (li.) <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enbüro-Leiter Jörg Michallik im<br />

BHKW, mit dem das Baugebiet Großer Graben mit umweltfre<strong>und</strong>licher Energie<br />

versorgt wird. Bild: Stadtwerke <strong>Springe</strong><br />

n Jahresenergiebedarf in 1.000 kWh<br />

n Energiebedarf zur Beleuchtung von 1 km Straße (W/km)<br />

n Anzahl der Lichtpunkte<br />

n Energiekosten in 1.000 Euro<br />

In den Jahren 1998 bis 2000 <strong>und</strong> 2002 bis 2004<br />

hat die Stadt <strong>Springe</strong> Projekte zur Energieeinsparung<br />

an Schulen durch Änderung des<br />

Nutzerverhaltens durchgeführt. Dazu wurden<br />

in den Schulen Multiplikatoren (Schüler, Lehrer,<br />

Hausmeister) geschult <strong>und</strong> Energiebeauftragte<br />

in den Klassen eingesetzt. Das Thema Energieeinsparen<br />

wurde in den Unterricht praxisorientiert<br />

eingebracht. Dafür durften die Schulen die<br />

Hälfte der eingesparten Energiekosten in ihrem<br />

Schulbudget verwenden. Parallel wurden erhebliche<br />

Aufwendungen für die Modernisierung<br />

der Heizungsanlagen getätigt.<br />

In den Jahren 2002, 2005, 2009 <strong>und</strong> 2012<br />

wurde zusammen mit der Klima schutzagentur<br />

Region Hannover die Beratungs-Kampagne „Gut<br />

beraten starten“ mit kostenlosen Initial-Beratungen<br />

in den ausgewählten Beratungsgebieten<br />

als Haus-zu-Haus-Beratung durchgeführt.<br />

Die <strong>Springe</strong>r Energieberater bieten in Zusammenarbeit mit der Stadt<br />

<strong>Springe</strong> eine kostenlose Erstberatung für Immobilieneigentümer an.<br />

Diese findet monatlich im Baudezernat der Stadt, Zur Salzhaube 9, statt.<br />

Die Energieberater geben eine ca. 30-minütige Initialberatung für Ein<strong>und</strong><br />

Mehrfamilienhausbesitzer. Auch Eigentümergemeinschaften können<br />

die Beratung nutzen. Die<br />

Berater bieten diese Leistung<br />

Ansprechpartner:<br />

unentgeltlich <strong>und</strong> Gewerke<br />

neutral an. Die Anmeldung FD Umwelt<br />

<strong>und</strong> Terminvergabe erfolgt<br />

Frau Claudia Leyers<br />

über die Klimaschutzmanagerin.<br />

Telefon 05041 / 73-318<br />

Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />

E-Mail claudia.leyers@springe.de<br />

FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />

Frau Katrin Härtel<br />

Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-334<br />

E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />

35


Wer ist zuständig für was?<br />

Abfallentsorgung<br />

aha – Abfallwirtschaft Region Hannover,<br />

Tel. 0800 / 999 11 99<br />

An-, Ab- <strong>und</strong> Ummeldungen<br />

Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-223<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Fachdienst Umwelt,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-317<br />

Bauförderung & KfW-Programme<br />

Investitions- <strong>und</strong> Förderbank Niedersachsen – NBank,<br />

Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover<br />

<strong>Wohn</strong>raumförderberatung (<strong>Wohn</strong>raum-,<br />

Energieeinspar- <strong>und</strong> Klimaschutzförderung):<br />

Tel. 0511 / 30031 313,<br />

E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />

Baugebiete<br />

Fachdienst Stadtplanung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-319<br />

Baugenehmigung<br />

Fachdienst Bauaufsicht,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-316<br />

Bauanträge<br />

Fachdienst Bauaufsicht,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-316<br />

Bauleitpläne<br />

Fachdienst Stadtplanung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-319<br />

Bordsteinabsenkung / Gr<strong>und</strong>stückszufahrt<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-513<br />

Denkmalpflege<br />

Fachdienst Bauaufsicht,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-315<br />

Energieeinsparberatung<br />

Klimaschutzagentur,<br />

Prinzenstraße 12, 30159 Hannover,<br />

Tel. 0511 / 61623977<br />

Entwässerungsanträge<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-311, 73-500<br />

Erschließungsbeiträge<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-304, 73-344<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Altes Rathaus, Zum Niederntor 26,<br />

Frau Niemand, Tel. 0174 / 4164732<br />

Gasanschluss<br />

Avacon CallCenter, Tel. 0180 / 1282266<br />

Gewerbeangelegenheiten<br />

Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-228<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungen<br />

Fachbereich III Bauen, Umwelt <strong>und</strong> Wirtschaftsförderung<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-303<br />

Gewerbesteuer<br />

Fachdienst Finanzen,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-285<br />

Grünanlagen<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-514, 73-515<br />

Gr<strong>und</strong>buchauszug<br />

Amtsgericht <strong>Springe</strong>, Gr<strong>und</strong>buchamt,<br />

Zum Oberntor 2, Tel. 05041 / 2031-0<br />

Gr<strong>und</strong>steuer<br />

Fachdienst Finanzen, Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-268<br />

H<strong>und</strong>esteuer<br />

Fachdienst Finanzen, Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-253<br />

Jugendzentren<br />

Fachdienst Jugend <strong>und</strong> Familie,<br />

Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />

Tel. 05041 / 73-335<br />

Kanalbaubeiträge<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-304, 73-344<br />

KFZ-Zulassung<br />

Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1, Tel. 05041 / 73-226<br />

Kinderbetreuung / Familienbüro<br />

Fachdienst Bildung <strong>und</strong> Familienbüro,<br />

Zum Niederntor 26, Tel. 05041 / 73 355<br />

Kindergarten (Wirtschaftliche Jugendhilfe)<br />

Fachdienst Jugend <strong>und</strong> Familie,<br />

Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />

Tel. 05041 / 73-346<br />

Lageplan<br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

Flebbe <strong>und</strong> Balke, Bahnhofstraße 30,<br />

Tel. 05041 / 944 20 oder<br />

Katasteramt Hannover,<br />

Ständehausstraße 16, 30159 Hannover<br />

Naturschutz<br />

Region Hannover, 36.04 Team „Naturschutz West“,<br />

Höltystraße 17, 30171 Hannover,<br />

Tel. 0511 / 6162 2611<br />

36


Notdienst Kanal<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwässerung,<br />

Betriebshof, An der Haller,<br />

Tel. 05041 / 73-500<br />

Pässe / Personalausweise<br />

Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-233<br />

Schülerfahrtkostenerstattung<br />

Region Hannover, Fachbereich Verkehr,<br />

Team 86.03/ÖPNV-Marketing,<br />

Postfach 1 47, 30001 Hannover<br />

Spielplatzunterhaltung<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-514<br />

Sportangebote (Auskünfte)<br />

Fachdienst Sport,<br />

Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />

Tel. 05041 / 73-337<br />

Stadtbibliothek<br />

Hinter der Burg 3a, Tel. 05041 / 770 305<br />

Stadtplanung<br />

Fachdienst Stadtplanung,<br />

Zur Salzhaube 9,<br />

Tel. 05041 / 73-319 , 73-323<br />

Steuerangelegenheiten<br />

Fachdienst Finanzen,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-268<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwässerung,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-305<br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />

Tel. 05041 / 73-246<br />

Stromanschluss<br />

Stadtwerke <strong>Springe</strong>, K<strong>und</strong>enbüro:<br />

Zum Oberntor 19, Tel. 05041 / 802840<br />

Umweltschutz<br />

Fachdienst Umwelt,<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-317<br />

Vermessung<br />

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />

Flebbe <strong>und</strong> Balke,<br />

Bahnhofstraße 30, Tel. 05041 / 944 20<br />

Volkshochschule<br />

VHS Calenberger Land,<br />

Bahnhofstraße 38,<br />

Tel. 05041 / 97 00 18<br />

Wasseranschluss<br />

Purena GmbH, Tel. 05331 / 88263-0<br />

Winterdienst<br />

Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />

Betriebshof, An der Haller,<br />

Tel. 05041 / 73-500<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Fachbereich III Bauen,<br />

Umwelt <strong>und</strong> Wirtschaftsförderung<br />

Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-303<br />

37


Guter Rat zum Energiesparen <strong>und</strong><br />

zu erneuerbaren Energien<br />

Die gemeinnützige Klimaschutzagentur Region<br />

Hannover GmbH informiert Bürger <strong>und</strong> Unternehmen<br />

in der Region Hannover zum Energiesparen<br />

<strong>und</strong> dem Einsatz erneuerbarer Energien<br />

<strong>und</strong> entwickelt gemeinsam mit ihren Partnern<br />

Projekte <strong>und</strong> Kampagnen. Mit Broschüren <strong>und</strong><br />

Faltblättern, öffentlichen <strong>und</strong> pressewirksamen<br />

Veranstaltungen sowie dem regionalen Internetportal<br />

klimaschutz-hannover.de macht sie das<br />

Thema Klimaschutz einer breiten Öffentlichkeit<br />

zugänglich.<br />

Ratsuchende Bürger der Region können sich<br />

an die Klimaschutzagentur wenden. Das Info-<br />

Team bietet telefonisch <strong>und</strong> per E-Mail neutrale<br />

<strong>und</strong> kostenlose Erstberatung zu den Themen<br />

Energieeinsparung im Alt- <strong>und</strong> Neubau,<br />

Heizungserneuerung , Solarenergie, Heizen mit<br />

Holz, Strom sparen, Kraft-Wärme-Kopplung<br />

sowie Informationen zu b<strong>und</strong>esweiten <strong>und</strong><br />

regionalen Förderprogrammen an. Die geschulten<br />

Mitarbeiter geben Hilfestellung bei der<br />

Suche nach Fachberatern <strong>und</strong> Dienstleistern<br />

<strong>und</strong> informieren über aktuelle Angebote für<br />

Bürger <strong>und</strong> Unternehmen aus den laufenden<br />

Kampagnen. Außerdem ist das Info-Team auf<br />

zahlreichen Messen <strong>und</strong> Veranstaltungen in der<br />

Region mit einem Infostand vor Ort.<br />

Die Klimaschutzagentur wird von elf Gesellschaftern<br />

unterstützt. Hauptgesellschafter sind<br />

die Region <strong>und</strong> die Landeshauptstadt Hannover,<br />

hinzu kommen Energieversorger, weitere<br />

Unternehmen sowie ein Förderverein mit r<strong>und</strong><br />

50 weiteren Institutionen <strong>und</strong> Unternehmen.<br />

Informationen <strong>und</strong><br />

kostenlose Broschüren:<br />

Info-Tel. 0511 220022-20<br />

Service-Center (Mo. + Do. 9 –17 Uhr)<br />

www.klimaschutz-hannover.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Klimaschutzagentur<br />

Region Hannover GmbH<br />

Goethestraße 19, 30169 Hannover<br />

Erstberatung (Mo. + Do. 9 - 17 Uhr)<br />

Info-Tel. 0511 / 220022-20<br />

E-Mail beratung@klimaschutzagentur.de<br />

Internet www.klimaschutz-hannover.de<br />

Internet www.klimaschutzagentur.de<br />

38


Stichwortverzeichnis<br />

Abfallentsorgung......................... Seite 36<br />

Abwasser..................................... Seite 11<br />

An-, Ab- <strong>und</strong> Ummeldungen........ Seite 36<br />

Anzahl der Vollgeschosse............. Seite 20<br />

Art der baulichen Nutzung........... Seite 20<br />

„Auf dem Brink“......................... Seite 17<br />

Ausgleichsmaßnahmen................ Seite 36<br />

Bauaufsicht, Baudezernat....... Seite 11/21<br />

Bauen in <strong>Springe</strong>.......................... Seite 11<br />

Bauförderung......................... ab Seite 30<br />

Baugebiet „Großer Graben“... Seite 14/15<br />

Baugebiet „Klosterstraße“........... Seite 13<br />

Baugebiet „Meiers Wiesen“......... Seite 19<br />

Baugebiet „Auf dem Brink“......... Seite 17<br />

Baugebiet „Wachlange II“........... Seite 12<br />

Baugenehmigung................... Seite 11/36<br />

Baugrenze................................... Seite 20<br />

Bauleitpläne................................. Seite 36<br />

Baulinien...................................... Seite 20<br />

Bauweise..................................... Seite 20<br />

Blockheizkraftwerk „Gr. Graben“.Seite 16<br />

Blockheizkraftwerk Schwimmbad.Seite 35<br />

BlowerDoor................................. Seite 29<br />

Bildungseinrichtungen................... Seite 8<br />

Bordsteinabsenkung.................... Seite 36<br />

Checkliste für mein Bauvorhaben...Seite 21<br />

Dachneigung............................... Seite 20<br />

Denkmalpflege............................ Seite 36<br />

EEG............................................. Seite 33<br />

Einwohnerzahl............................. Seite 10<br />

Einspeisevergütung...................... Seite 33<br />

Energiebedarfsausweis................. Seite 23<br />

Energiesparberatung vor Ort........ Seite 32<br />

Energieeffizienzhaus............... Seite 22/31<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV).Seite 23<br />

Energiesparberatung .... S. 22/23/29/35/36/38<br />

Entwässerungsanträge................. Seite 36<br />

Erschließungsbeiträge.................. Seite 36<br />

Familienbüro................................ Seite 36<br />

Flurstücksnummer........................ Seite 20<br />

Förderhinweise für Hausbesitzer... Seite 32<br />

Freizeitangebote............................ Seite 8<br />

Gasanschluss............................... Seite 36<br />

Geschossflächenzahl (GFZ)........... Seite 20<br />

Gewerbeangelegenheiten............ Seite 36<br />

Gewerbe- u. Industrieansiedlungen.. Seite 36<br />

Gewerbegebiet „Loffenkamp“..... Seite 24<br />

Gewerbegebiet„Rathenaustr.“.Seite 26/27<br />

Gewerbegebiet „Schildbruch“..... Seite 25<br />

Gewerbegebiet „Südl. der Bahn“.Seite 25<br />

Gewerbesteuer............................ Seite 11<br />

Gleichstellungsbeauftragte........... Seite 36<br />

Grenze des Bebauungsplans........ Seite 20<br />

„Großer Graben“................... Seite 14/15<br />

Grünanlagen................................ Seite 36<br />

Gr<strong>und</strong>buchauszug....................... Seite 36<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ)............... Seite 20<br />

Gr<strong>und</strong>steuer................................ Seite 36<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze...................... Seite 20<br />

Grußwort....................................... Seite 3<br />

Gut beraten starten................ Seite 35/38<br />

Hausanschlüsse............................ Seite 36<br />

Hausmüll..................................... Seite 11<br />

H<strong>und</strong>esteuer................................ Seite 36<br />

HRG........................................ Seite 26/27<br />

Impressum..................................... Seite 5<br />

Inhaltsverzeichnis........................... Seite 5<br />

Jugendzentren............................. Seite 36<br />

Kanalbaubeiträge......................... Seite 36<br />

KfW-Energieeffizienzhaus....... Seite 22/31<br />

KfW-Programme..................... ab Seite 30<br />

Kfz-Zulassung.............................. Seite 36<br />

Kinderbetreuung.......................... Seite 36<br />

Kindergarten................................ Seite 36<br />

Klimaschutzagentur<br />

Region Hannover......................... Seite 38<br />

Klimaschutzmanagement... Seite 22/23/35<br />

„Klosterstraße“............................ Seite 13<br />

Kulturangebote.............................. Seite 9<br />

Lageplan...................................... Seite 36<br />

„Loffenkamp“............................. Seite 24<br />

Marktanreizprogramm................. Seite 32<br />

„Meiers Wiesen“......................... Seite 19<br />

Naturschutz............................ Seite 34/36<br />

Niedrigenergiehaus...................... Seite 22<br />

NLG........................................ Seite 12/13<br />

Notdienst Kanal........................... Seite 37<br />

Pässe .......................................... Seite 37<br />

Passivhaus.................................... Seite 22<br />

Personalausweise......................... Seite 37<br />

Postleitzahl.................................. Seite 10<br />

Qualitätssicherung.................. Seite 29/38<br />

„Rathenaustraße“................... Seite 26/27<br />

Regenwasser................................ Seite 11<br />

„Schildbruch“.............................. Seite 25<br />

Schmutzwasser............................ Seite 11<br />

Schülerfahrtkostenerstattung....... Seite 37<br />

Solarkollektoren........................... Seite 32<br />

Spielplatzunterhaltung................. Seite 37<br />

Sportangebote............................... Seite 8<br />

Sportangebote (Auskünfte).......... Seite 37<br />

Staatliche Bauförderung.......... ab Seite 30<br />

Stadtbibliothek......................... Seite 8/37<br />

Stadtplanung............................... Seite 37<br />

Stadtwerke.................................. Seite 37<br />

Städtepartnerschaft..................... Seite 10<br />

Standortentwicklung...................... Seite 7<br />

„Stellmacherweg“....................... Seite 17<br />

Straßenbeleuchtung..................... Seite 37<br />

Straßenverkehrsbehörde.............. Seite 37<br />

Stromanschluss............................ Seite 37<br />

„Südlich der Bahn“...................... Seite 25<br />

Telefonvorwahlnummern............. Seite 10<br />

Thermografie............................... Seite 29<br />

Trinkwasser.................................. Seite 11<br />

Umweltschutz......................... Seite 34/37<br />

U-Wert........................................ Seite 23<br />

Verkehrsanbindung........................ Seite 7<br />

Vermessungen............................. Seite 37<br />

Volkshochschule....................... Seite 8/37<br />

Vorwort ........................................ Seite 3<br />

„Wachlange II“............................ Seite 12<br />

Wasseranschluss.......................... Seite 37<br />

Wie lese ich einen<br />

Bebauungsplan?.......................... Seite 20<br />

Winterdienst................................ Seite 37<br />

Wirtschaftsförderung.............. Seite 11/37<br />

Wo liegt <strong>Springe</strong>?.......................... Seite 6<br />

<strong>Wohn</strong>eigentumsprogramm (KfW)... Seite 30<br />

39


n „Wachlange II“ in Völksen<br />

n „Klosterstraße“ in Eldagsen<br />

n „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong><br />

n „Auf dem Brink“ in Altenhagen I<br />

n „Meiers Wiesen“ in Bennigsen<br />

n „Loffenkamp“ in Eldagsen<br />

n „Schildbruch“ in Bennigsen<br />

n „Südlich der Bahn“ in Völksen<br />

n „Rathenaustraße“ in <strong>Springe</strong><br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gewerbegebiete</strong> in <strong>Springe</strong>

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