Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe
Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe
Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe
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...mich zieht‘s nach<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gewerbegebiete</strong>
Vorwort<br />
des Bürgermeisters<br />
Sehr geehrte Leserinnen <strong>und</strong> Leser,<br />
sehr geehrte <strong>Springe</strong>-Interessierte,<br />
mit der Ihnen vorliegenden, aktualisierten Fassung unserer Broschüre<br />
über <strong>Wohn</strong>bau- <strong>und</strong> Gewerbeflächen in <strong>Springe</strong> haben Sie die Möglichkeit,<br />
sich umfassend über Ansiedlungs- <strong>und</strong> Niederlassungsmöglichkeiten<br />
in <strong>Springe</strong> zu informieren.<br />
Wir bieten in zahlreichen Ortsteilen attraktive <strong>Wohn</strong>baustandorte,<br />
darüber hinaus in verkehrsgünstiger Lage an der B 217 oder einer der<br />
zahlreichen Landesstraßen beste Möglichkeiten für die Ansiedlung Ihres<br />
Gewerbes oder Ihres Betriebes.<br />
Sie finden bei uns im Mittelzentrum <strong>Springe</strong> eine Innenstadt mit<br />
historischer Fachwerkbausubstanz <strong>und</strong> zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten<br />
im Einzelhandel. Darüber hinaus bieten wir ein Fachmarktzentrum<br />
an der Osttangente nur 800 m von der Innenstadt entfernt.<br />
In den Ortsteilen <strong>Springe</strong>, Bennigsen <strong>und</strong> Völksen haben Sie eine erstklassige<br />
S-Bahnanbindung an die Landeshauptstadt Hannover, die Sie<br />
in max. 30 Minuten erreichen können. Auch der Flughafen Hannover-<br />
Langenhagen, Hameln oder Paderborn lassen sich ohne Umsteigen<br />
besuchen. In die übrigen Ortsteile unseres Stadtgebietes kommen Sie<br />
durch gute Busverbindungen. Die Gr<strong>und</strong>schulversorgung ist in den<br />
Ortsteilen gesichert, gleiches gilt für die Kindertagesstättenversorgung.<br />
Ein gutes Radwegenetz, die w<strong>und</strong>erschöne Natur, der Deister <strong>und</strong> der<br />
Saupark r<strong>und</strong>en das Naturerlebnis <strong>Springe</strong> ab.<br />
Wir hoffen, Sie für unsere Stadt interessieren zu können.<br />
Unsere Ansprechpartner <strong>und</strong> die der jeweiligen Baugebiete finden Sie<br />
auf den nachfolgenden Seiten.<br />
Jörg-Roger Hische<br />
Bürgermeister<br />
3
„Das neue<br />
Eigenheim!”
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort des Bürgermeisters................................................................ Seite 3<br />
Inhaltsverzeichnis................................................................................. Seite 5<br />
Impressum .......................................................................................... Seite 5<br />
Die Stadt <strong>Springe</strong> / Wo liegt <strong>Springe</strong>?.................................................. Seite 6<br />
Verkehrsanbindungen / Standortentwicklung...................................... Seite 7<br />
Sport -<strong>und</strong> Freizeitangebote / Bildungseinrichtungen........................... Seite 8<br />
Kultur.................................................................................................. Seite 9<br />
<strong>Springe</strong> in Zahlen / <strong>Springe</strong> hat viel zu bieten…................................... Seite 10<br />
<strong>Springe</strong> für Gewerbebetriebe / Bauen in <strong>Springe</strong>................................. Seite 11<br />
Baugebiet „Wachlange II“ in Völksen................................................... Seite 12<br />
Baugebiet „Klosterstraße“ in Eldagsen................................................ Seite 13<br />
Baugebiet „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong>................................................ Seite 14<br />
Blockheizkraftwerk Baugebiet „Großer Graben“.................................. Seite 16<br />
Baugebiet „Auf dem Brink“ Altenhagen I............................................ Seite 17<br />
Baugebiet „Meiers Wiesen“ in Bennigsen............................................ Seite 19<br />
Wie lese ich einen Bebauungsplan?..................................................... Seite 20<br />
Impressum<br />
©<br />
tomtom – Werbeagentur & Verlag<br />
Mühlenstraße 21<br />
30938 Burgwedel<br />
Telefon: 05139-2333<br />
Telefax: 05139-2366<br />
E-Mail: info@tomtom-verlag.de<br />
Art <strong>und</strong> Anordnung des Inhalts sowie Titel<br />
<strong>und</strong> Umschlaggestaltung sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Nachdruck – auch auszugs weise –<br />
nicht gestattet.<br />
Für evtl. Schäden, die durch Druckfehler,<br />
Auslassung oder Irrtümer entstehen, wird<br />
keine Haftung übernommen.<br />
Die in der Broschüre enthaltenen Infor mationen<br />
sind nicht rechtsverbindlich.<br />
Entstanden in enger redaktioneller<br />
Zu sam men arbeit mit dem Referat für <strong>Stadtmarketing</strong>,<br />
Tourismus & Wirtschafts förderung,<br />
Anike Fritz, <strong>und</strong> mit weiterer Unterstützung<br />
der Fachbereiche der Stadt <strong>Springe</strong>.<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
Stand April 2012<br />
Checkliste für mein Bauvorhaben......................................................... Seite 21<br />
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz................................................... Seite 21<br />
Niedrigenergiehaus – KfW-Effizienshaus – Passivhaus.......................... Seite 22<br />
Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude....................................................... Seite 23<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)............................................... Seite 23<br />
Gewerbegebiet „Loffenkamp“ in Eldagsen.......................................... Seite 24<br />
Gewerbegebiet „Schildbruch“ in Bennigsen........................................ Seite 25<br />
Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ in Völksen.................................... Seite 25<br />
Gewerbegebiet „Rathenaustraße“ in <strong>Springe</strong>...................................... Seite 26<br />
Qualitätssicherung am Neubau............................................................ Seite 28<br />
Thermografie....................................................................................... Seite 29<br />
BlowerDoor – Qualitätskontrolle.......................................................... Seite 29<br />
KfW-Förderprogramm „<strong>Wohn</strong>eigentum“............................................ Seite 30<br />
KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“.................................. Seite 31<br />
Förderhinweise für den Altbestand...................................................... Seite 32<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)..................................................... Seite 33<br />
KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“................................... Seite 33<br />
Klimaschutz in <strong>Springe</strong>......................................................................... Seite 34<br />
Wer ist zuständig für was?................................................................... Seite 36<br />
Guter Rat zum Energiesparen.............................................................. Seite 38<br />
Stichwortverzeichnis............................................................................ Seite 39<br />
5
Die Stadt <strong>Springe</strong><br />
Die Stadt <strong>Springe</strong> stellt mit ihrer landschaftlich<br />
reizvollen Lage zwischen Deister <strong>und</strong> Saupark<br />
einen bevorzugten <strong>Wohn</strong>standort in der Region<br />
Hannover dar.<br />
Die ehemalige Kreisstadt besteht aus der Kernstadt<br />
<strong>Springe</strong> <strong>und</strong> elf weiteren Stadtteilen. Als<br />
ein bedeutendes Mittelzentrum der Region<br />
Hannover hat sie am 01.01.2002 den Status<br />
einer selbstständigen Stadt erhalten.<br />
Das historisch gewachsene Zentrum mit dem<br />
von Fachwerkhäusern umringten Marktplatz<br />
(<strong>Springe</strong> kann auf über 900 Jahre verbriefte<br />
Geschichte zurückblicken), bietet mit Gaststätten<br />
<strong>und</strong> der als Einkaufsstraße angelegten<br />
Fußgängerzone alle Annehmlichkeiten einer<br />
Kleinstadt.<br />
Mit dem Regionskrankenhaus,<br />
allen<br />
Schulformen sowie<br />
mit dem großen Freizeit,-<br />
Kultur,- <strong>und</strong><br />
Sportangebot bietet<br />
<strong>Springe</strong> alles, was<br />
der Bürger begehrt.<br />
Wo liegt <strong>Springe</strong>?<br />
Wer Hannover, Hameln <strong>und</strong> Hildesheim auf der<br />
Landkarte sucht, wird genau im geografischen<br />
Zentrum des durch diese drei Städte gebildeten<br />
Dreiecks die Stadt <strong>Springe</strong> finden.<br />
Das Stadtgebiet liegt am südwestlichen Rand<br />
der Region Hannover <strong>und</strong> wird im Westen <strong>und</strong><br />
Süden von den letzten Ausläufern des Weserberglandes,<br />
dem Deister, begrenzt.<br />
Die Deisterpforte, ein alter Handelsweg durch<br />
den mit Buchen <strong>und</strong> Fichten dicht bewaldeten<br />
Höhenzug, ist verantwortlich für die verkehrsgünstige<br />
Lage der Stadt <strong>Springe</strong>. Die Bahnlinie<br />
Hameln–Hannover sowie die B<strong>und</strong>esstrasse<br />
B 217 führen zwangsläufig durch die Deisterpforte<br />
<strong>und</strong> damit durch das Stadtgebiet.<br />
6
Verkehrsanbindungen<br />
Die umliegenden drei größeren Städte (Hannover, Hameln, Hildesheim)<br />
sind in ca. 20 Min. mit dem Auto zu erreichen. Dies wird durch die vierspurige<br />
B 217 (Hannover – Hameln) sowie die schnell zu erreichende<br />
B1 (Hildesheim – Hameln) <strong>und</strong> die B3 (Hannover – Göttingen), ermöglicht.<br />
Ebenfalls in 20 Min. erreicht man die Anschlussstellen der Autobahnen<br />
A 2 (West-Ost-Richtung) <strong>und</strong> A 7 (Nord-Süd-Richtung).<br />
Mit drei Bahnhöfen <strong>und</strong> den dazugehörigen „Park & Ride“-Parkplätzen<br />
in <strong>Springe</strong>, Bennigsen <strong>und</strong> Völksen ist die Stadt mit dem S-Bahnnetz,<br />
das sich von Hameln über Hannover Hauptbahnhof bis zum Flughafen<br />
Hannover-Langenhagen ausdehnt, verb<strong>und</strong>en. Busse verkehren<br />
zwischen den Stadtteilen. Die Verbindungen reichen über die Nachbargemeinden<br />
bis in die größeren Städte. Die Einrichtung des Anrufsammeltaxis<br />
vervollständigt die gute Nahverkehrsanbindung.<br />
Standortentwicklung<br />
In der Stadtentwicklung setzt die Stadt <strong>Springe</strong> auf ein nachhaltiges<br />
<strong>und</strong> kontrolliertes Wachstum. Die teilweise ländlichen Strukturen <strong>und</strong><br />
der Ruf als bedeutendes Naherholungsgebiet in der Region Hannover<br />
sollen erhalten bleiben. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich in<br />
den Stadtteilen mit Anbindung an die S-Bahn <strong>und</strong> einer guten Infrastrukturausstattung.<br />
Das Konzept der Stadtplaner beruht auf der Vielzahl der angebotenen<br />
Bau- <strong>und</strong> <strong>Wohn</strong>möglichkeiten im Stadtgebiet. Die Bandbreite erstreckt<br />
sich von stadtnahen Reihenhausgr<strong>und</strong>stücken bis hin zu großen Gr<strong>und</strong>stücken<br />
in ländlicher Umgebung. Viele ältere Bürger der umliegenden<br />
Städte suchen in einer der attraktivsten Erholungslandschaften der<br />
Region Hannover ihren Ruhesitz. Ihren Bedürfnissen wird mit seniorengerechten<br />
<strong>Wohn</strong>ungen <strong>und</strong> sogar mit betreutem <strong>Wohn</strong>en Rechnung<br />
getragen.<br />
Mit den ausgewiesenen Neubaugebieten für Einzel- <strong>und</strong> Reihenhäuser<br />
sollen vor allem Familien mit Kindern die Möglichkeit haben, günstiges<br />
Bauland im Grünen erwerben zu können.<br />
Mehr über <strong>Springe</strong>:<br />
Stadt <strong>Springe</strong><br />
Auf dem Burghof 1 · 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041-73-0 · Fax 05041-73-281<br />
Internet www.springe.de<br />
Internet www.stadtmarketing-springe.de<br />
7
Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebote<br />
Das übliche Freizeitangebot wird nicht nur<br />
durch die vorhandenen kommunalen Einrichtungen<br />
wie den Jugendzentren, dem Hallenbad<br />
oder der Stadtbibliothek, sondern auch durch<br />
spezielle privat betriebene Sportstätten wie<br />
Freibäder, Hochseilgarten, Reithalle, Minigolf-,<br />
Angelsport- <strong>und</strong> Schießanlage, ergänzt.<br />
Der nahe gelegene Deister bietet ein ideales<br />
Terrain für Wanderungen (175 km ausgewiesene<br />
Wanderwege), Joggen, Wanderreiten <strong>und</strong><br />
Radfahren an. Im Winter stehen Langlaufloipen<br />
sowie ein kleines Skigebiet mit Schleppliften<br />
<strong>und</strong> beleuchteten Abfahrten zur Verfügung.<br />
Des Weiteren bietet der über die Region hinaus<br />
bekannte Wildpark „Wisentgehege <strong>Springe</strong>“<br />
die Möglichkeit heimische Tiere in ihrer natürlichen<br />
Umgebung zu beobachten.<br />
Die umfangreichen Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />
werden durch das Angebot der umliegenden<br />
größeren Städte hervorragend ergänzt.<br />
Bildungseinrichtungen<br />
Mit sieben Gr<strong>und</strong>schulen, einer Real- <strong>und</strong> einer<br />
Hauptschule sowie zwei Gymnasien verfügt<br />
<strong>Springe</strong> über ein dichtes Netz allgemeinbildender<br />
Schulen, das durch weiterbildende Berufsschulen,<br />
sowie zwei Förderschulen ergänzt wird. Die<br />
Stadtbibliothek mit ihren vier Auße nstellen<br />
in den Ortsteilen sowie die Volkshochschule<br />
Calenberger Land <strong>und</strong> die Musikschule vervollständigen<br />
das hervorragende Bildungsangebot.<br />
Darüber hinaus sind in <strong>Springe</strong> viele Einrichtungen<br />
der Erwachsenenbildung, wie z. B. das<br />
Bildungszentrum des Einzelhandels Niedersachsen,<br />
die Norddeutsche Kältefachschule,<br />
das Lehrgangswerk Haas oder das Energie- <strong>und</strong><br />
Umweltzentrum, ansässig.<br />
8
Kultur<br />
Neben den vielseitigen kulturellen Angeboten der umliegenden größeren Städte<br />
– vor allem der Landeshauptstadt Hannover – bietet auch <strong>Springe</strong> selbst umfangreiche<br />
Möglichkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen:<br />
Das Museum auf dem Burghof beherbergt viele kleinere Ausstellungen, die die<br />
Geschichte <strong>und</strong> die Besonderheiten der Region erzählen. Im Museumshof findet<br />
auch der jährliche Töpfermarkt mit hochwertigen <strong>und</strong> kunstvollen Tonarbeiten<br />
aus dem gesamten norddeutschen Raum statt.<br />
Auch das Fußballmuseum ist ein echtes Schmuckstück r<strong>und</strong> um die Geschichte<br />
des Fußballs. Erleben Sie Sammlerstücke <strong>und</strong> andere Exponate unter dem Motto<br />
„Fankultur pur“.<br />
Ebenso bietet der Ratskeller mit Nostalgiekino während der Wintermonate <strong>und</strong><br />
der KleinkunstBühne <strong>Springe</strong> dem Besucher besondere Abende.<br />
Ein neuer Anziehungspunkt verspricht<br />
die Kunsthalle <strong>Springe</strong> zu werden. Zwei<br />
jährlich stattfindende Ausstellungen<br />
mit renommierten Künstlern, aber auch<br />
Lesungen, verspricht das anspruchsvolle<br />
Programm.<br />
Als historisches <strong>und</strong> kulturelles Highlight<br />
gilt das Jagdschloss mit der Jagdschau<br />
<strong>und</strong> den Jagdschlosskonzerten, die sich<br />
als regel mäßiger Bestandteil des kulturellen<br />
Lebens in <strong>Springe</strong> etabliert haben.<br />
Der Charme der Region wird durch die Tatsache unterstrichen, dass in <strong>Springe</strong><br />
das Feiern kleiner Feste mit der Wahrung alter Traditionen sowie einem intakten<br />
<strong>und</strong> vielseitigen Vereinsleben genauso zum Alltag gehören, wie das Wirken vieler<br />
zeitgenössischer Künstler.<br />
Ein breites Angebot vieler<br />
privater Initiativen, wie<br />
z. B. der Hermannshof<br />
in Völksen – eine Stätte<br />
für Kunst <strong>und</strong> Begegnung<br />
mit über die Region<br />
hinaus beachteten Events<br />
– r<strong>und</strong>en das kulturelle<br />
Angebot ab.<br />
9
<strong>Springe</strong> in Zahlen<br />
n Die Fläche des gesamten Stadtgebietes<br />
beträgt 15.978 ha. Davon sind 5.153 ha<br />
reines Waldgebiet (32,3 %).<br />
n Die Stadt <strong>Springe</strong> besteht aus der Kernstadt<br />
<strong>und</strong> 11 Stadtteilen.<br />
n Die erste urk<strong>und</strong>liche Erwähnung der Stadt<br />
bzw. einzelner Stadtteile ist datiert auf das<br />
10. Jahrh<strong>und</strong>ert.<br />
n Die Postleitzahl für das gesamte Stadtgebiet<br />
ist 31832.<br />
n Städtepartnerschaften: Niort (Frankreich)<br />
<strong>und</strong> Waren (Mecklenburg-Vorpommern).<br />
Städtefre<strong>und</strong>schaft: Milicz (Polen).<br />
Einwohner (Stand: März 2012)<br />
Stadtteil Alferde 513<br />
Stadtteil Altenhagen 1230<br />
Stadtteil Alvesrode 501<br />
Stadtteil Bennigsen 4019<br />
Stadtteil Boitzum 170<br />
Stadtteil Gestorf 1792<br />
Stadtteil Holtensen 423<br />
Stadtteil Lüdersen 968<br />
Stadtteil Mittelrode 306<br />
Stadtteil <strong>Springe</strong> 12569<br />
Stadtteil Eldagsen 3309<br />
Stadtteil Völksen 3346<br />
Gesamtstadt <strong>Springe</strong> 29.146<br />
n Die Telefonvorwahlnummern sind<br />
– für das Ortsnetz <strong>Springe</strong> (Stadtteile<br />
<strong>Springe</strong>, Völksen, Altenhagen I <strong>und</strong><br />
Alvesrode) : 0 50 41<br />
– für das Ortsnetz Bennigsen (Stadtteile<br />
Bennigsen , Gestorf <strong>und</strong> Lüdersen):<br />
0 50 45<br />
– für das Ortsnetz Eldagsen (Stadtteile<br />
Eldagsen, Holtensen, Alferde, Mittelrode<br />
<strong>und</strong> Boitzum): 0 50 44<br />
<strong>Springe</strong> hat viel zu bieten.<br />
Wussten Sie z. B., dass <strong>Springe</strong>...<br />
... ein staatlich anerkannter Ausflugsort ist?<br />
... das längste Baudenkmal Niedersachsens beherbergt?<br />
... für sein renomiertes Bildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungswesen bekannt ist?<br />
... ein Familienbüro hat?<br />
... einst gerne von Kaisern <strong>und</strong> Königen besucht wurde?<br />
... mit Heinrich Göbel <strong>und</strong> Olivia Jones zwei sehr bekannte Persönlichkeiten aus <strong>Springe</strong> stammen?<br />
... ´s Wisentgehege vor kurzem von den Zuschauern des NDRs zum drittbeliebtesten Tierpark<br />
Norddeutschlands gekürt wurde?<br />
... das zweit nördlichste Skigebiet Deutschlands hat?<br />
10
<strong>Springe</strong> für Gewerbebetriebe<br />
Mit den vielen überregionalen sowie weiterbildenden Schulen <strong>und</strong> privaten<br />
Bildungs einrichtungen hat sich <strong>Springe</strong> einen Namen als „Bildungsstadt“<br />
gemacht. Ein weiterer gewerblicher Schwerpunkt der Stadt liegt im Bereich<br />
„Licht <strong>und</strong> Leuchten“ <strong>und</strong> im Bereich „Pharma“. Durch die große Bandbreite der<br />
bereitgestellten Gewerbe flächen (von Großflächen – bebaut <strong>und</strong> unbebaut – mit<br />
Bahnanschluss bis zu Mischgebieten) zeigt sich die Stadt <strong>Springe</strong> flexibel <strong>und</strong><br />
offen gegenüber jeglichen Gewerbeansiedlungen. Für die Mitarbeiter gilt:<br />
Arbeiten, wo andere Urlaub machen!<br />
Ansprechpartner:<br />
Erster Stadtrat<br />
Herr Hermann Aden<br />
Zur Salzhaube 9<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-303<br />
E-Mail hermann.aden@springe.de<br />
Kosten <strong>und</strong> Gebühren (Stand: 01/2012)<br />
Gewerbesteuer Hebesatz 395 %<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A Hebesatz 410 %<br />
Gr<strong>und</strong>steuer B Hebesatz 410 %<br />
Abwasser pro m 3 Schmutzwasser 2,73 Euro<br />
Frischwasser pro m 3 Trinkwasser 1,15 Euro zzgl. 7 % USt.<br />
Frischwasser pro m 3 Trinkwasser (Altenhagen I) 1,10 Euro zzgl. 7 % USt.<br />
Regenwasser pro m 2 versiegelter Fläche 0,34 Euro<br />
Hausmüll pro <strong>Wohn</strong>ung 12,40 Euro/Monat<br />
Bauen in <strong>Springe</strong><br />
Mit den unterschiedlichen Standorten der<br />
Baugebiete <strong>und</strong> der Vielfalt von Bebauungsmöglichkeiten<br />
ist der Flächennutzungsplan<br />
bewusst auf individuelle Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse<br />
ausgelegt. Die Entscheidung für die Stadt<br />
<strong>und</strong> das Bauen soll den Interessierten in <strong>Springe</strong><br />
leicht gemacht werden. Dafür spricht auch, dass<br />
<strong>Springe</strong> als selbstständige Stadt eine eigene<br />
Baugenehmigungsbehörde hat <strong>und</strong> damit in der<br />
Lage ist, Bauanträge schnell <strong>und</strong> unbürokratisch<br />
zu bearbeiten.<br />
Ansprechpartner:<br />
FD Bauaufsicht<br />
Herr Georg Henßen<br />
Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-316<br />
E-Mail georg.henssen@springe.de<br />
FD Stadtplanung<br />
Frau Susan Demelius<br />
Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-319<br />
E-Mail susan.demelius@springe.de<br />
11
Baugebiet „Wachlange II“<br />
in Völksen<br />
Völksen liegt ca. 6 km östlich von <strong>Springe</strong> <strong>und</strong><br />
ist über die B 217 – die teilweise vierspurig<br />
aus gebaute Verbindung von Hannover <strong>und</strong><br />
Hameln – gut zu erreichen. S-Bahnanschluss,<br />
alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Post,<br />
Bank, Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> die unmittelbare Nähe<br />
zum Deister machen Völksen zu einem attraktiven<br />
<strong>Wohn</strong>ort.<br />
Unser Baugebiet – mit einer Größe von insgesamt<br />
5,3 ha – bietet im ersten <strong>und</strong> zweiten<br />
Bauabschnitt 57 Gr<strong>und</strong>stücke mit Größen von<br />
550 m 2 bis 800 m 2 . Hiervon sind nur noch 2<br />
Gr<strong>und</strong>stücke verfügbar. Aufgr<strong>und</strong> der beständig<br />
guten Nachfrage nach <strong>Wohn</strong>bauland in Völksen<br />
ist der 3. Bauabschnitt mit ca. 14 Baugr<strong>und</strong>stücken<br />
im Herbst 2010 erschlossen worden,<br />
dort sind noch 5 Gr<strong>und</strong>stücke verfügbar.<br />
Spielplatz <strong>und</strong> Regenrückhaltebecken gehören<br />
selbstverständlich zum Gebiet.<br />
Ansprechpartner:<br />
Niedersächsische Landgesellschaft mbH<br />
Arndtstraße 19<br />
30167 Hannover<br />
Frau Andrea Gremmer<br />
Telefon 0511 / 12320836<br />
Telefax 0511 / 121113036<br />
E-Mail andrea.gremmer@nlg.de<br />
Internet www.nlg.de<br />
Der Quadratmeterpreis beträgt 95 Euro/m 2<br />
(zzgl. 3.200,00 Euro für den Schmutzwasser<strong>und</strong><br />
Regenwasserkontrollschacht, die wir auf<br />
den Gr<strong>und</strong>stücken errichten). Der Gr<strong>und</strong>stückskauf<br />
ist provisions- <strong>und</strong> bauträgerfrei.<br />
Auf den Gr<strong>und</strong>stücken können sowohl Einzelals<br />
auch Doppelhäuser errichtet werden.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />
12
F_BAU-SCH_PLT[1]_Klosterstraße.pdf 1 07.02.12 13:39<br />
Baugebiet „Klosterstraße“<br />
in Eldagsen<br />
Eldagsen liegt ca. 7 km südöstlich vom Zentrum der Stadt <strong>Springe</strong> entfernt <strong>und</strong><br />
verfügt mit Kindergarten, Gr<strong>und</strong>schule, Einkaufszentrum, Ärzten <strong>und</strong> Banken<br />
über alle Angebote des täglichen Bedarfs. Die Lage zwischen Hannover,<br />
Hildesheim <strong>und</strong> Hameln macht Eldagsen zu einem attraktiven <strong>Wohn</strong>standort.<br />
Ein viel seitiges Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebot r<strong>und</strong>et das Wohlfühlpaket ab.<br />
Unser Baugebiet befindet sich in landschaftlich reizvoller Lage im Süden der<br />
Stadt Eldagsen (kurzer Fußweg bis ins Zentrum). Das in geringer Entfernung<br />
angrenzende Waldgebiet des Deisters mit Osterwald <strong>und</strong> Saupark bietet vielfältige<br />
Naherholungsmöglichkeiten.<br />
Es stehen Baugr<strong>und</strong>stücke in einer Größe von 405 m 2 bis 1.230 m 2 zur<br />
Auswahl.<br />
Das Bebauungsplangebiet sieht über 150 Bauplätze für die Bebauung mit<br />
Einfamilien-, Doppel- <strong>und</strong> Reihenhäusern auf einer Fläche von 8,5 ha vor.<br />
Mittlerweile sind der erste <strong>und</strong> zweite Bauabschnitt realisiert <strong>und</strong> es sind über<br />
80 % der Baugr<strong>und</strong>stücke verkauft.<br />
Der Straßenendausbau ist in beiden Bauabschnitten fertig gestellt.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stückspreise betragen zwischen<br />
92,00 <strong>und</strong> 102,00 Euro je m² voll<br />
erschlossenes Bauland (zzgl. 3.200,00 Euro<br />
für den Schmutzwasser- <strong>und</strong> Regenwasserkontrollschacht<br />
auf den Gr<strong>und</strong>stücken).<br />
Der Gr<strong>und</strong>stückskauf ist provisions- <strong>und</strong><br />
bauträgerfrei.<br />
Das weitgehend verkehrsberuhigte Baugebiet<br />
verfügt über einen großzügigen<br />
Spielplatz sowie ein weitläufiges Regenrückhaltebecken<br />
mit Naherholungscharakter.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />
Ansprechpartner:<br />
Niedersächsische Landgesellschaft mbH<br />
Arndtstr. 19, 30167 Hannover<br />
Frau Andrea Gremmer<br />
Telefon 0511 / 12320836<br />
Telefax 0511 / 121113036<br />
E-Mail andrea.gremmer@nlg.de<br />
Internet www.nlg.de<br />
13
Baugebiet „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong><br />
n Das Baugebiet liegt in der Kernstadt <strong>Springe</strong><br />
n überwiegend Einfamilien- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung<br />
n hoher <strong>Wohn</strong>wert durch großzügigen<br />
Grüngürtel mit umfangreicher Gewässeraufweitung,<br />
verkehrsberuhigtem Straßenausbau<br />
sowie Lärmschutzmaßnahme entlang der<br />
B 217<br />
n zahlreiche Fußweganbindungen laden<br />
zum Spazierengehen ein<br />
n Versorgung mit Elektrizität <strong>und</strong> Wärme<br />
erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW)<br />
n barrierefreies <strong>Wohn</strong>en <strong>und</strong> zusätzlich<br />
bedarfsgerechte Betreuungsangebote sind<br />
vor Ort geplant<br />
<strong>Wohn</strong>baugr<strong>und</strong>stücke:<br />
n Gebietsgröße insgesamt r<strong>und</strong> 11 ha<br />
n Nettobauland gesamt 6,6 ha<br />
n Insgesamt 170 <strong>Wohn</strong>einheiten auf ca. 110<br />
Gr<strong>und</strong>stücken, davon 2/3 im 1. Bauabschnitt<br />
n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von ca. 300 m 2 bis ca.<br />
700 m 2<br />
n Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis inkl. Erschließung<br />
beträgt durchschnittlich 133,- Euro/m 2<br />
Planungsrechtliche Ausweisung:<br />
n allgemeines <strong>Wohn</strong>gebiet<br />
n Bebauung überwiegend mit Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäusern<br />
(ca. 70 %) aber auch mit Reihen-,<br />
Gartenhof- <strong>und</strong> Mehrfamilien häusern<br />
n größtenteils eingeschossige Bauweise<br />
14
Ansprechpartner:<br />
Sparkasse Hannover<br />
Baufinanzierungsberater<br />
Frau Bianca Schmidt, Tel. 0511/3000-2851<br />
E-Mail: bianca.schmidt@sparkasse-hannover.de<br />
Herr Reiner Klass, Tel. 0511/3000-2805<br />
E-Mail: reiner.klass@sparkasse-hannover.de<br />
Immobilien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Herr Ralph-Eric Abel, Tel. 0511/3000-3718<br />
E-Mail: ralph-erik.abel@sparkasse-hannover.de<br />
ImmobilienCenter <strong>Springe</strong><br />
Bahnhofstraße 11-13, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Internet www.sparkasse-hannover.de<br />
Ansprechpartner:<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />
HRG-Hannover Region Gr<strong>und</strong>stücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Osterstraße 64, 30159 Hannover<br />
Frau Sabine Daues<br />
Telefon 0511 / 763543-17<br />
Telefax 0511 / 763543-19<br />
E-Mail daues@hrg-online.de<br />
Internet www.hrg-online.de<br />
15
Umweltfre<strong>und</strong>liche Wärme- <strong>und</strong> Stromversorgung<br />
durch ein Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW) im Baugebiet „Großer Graben“<br />
Bild: Stadtwerke <strong>Springe</strong><br />
Seit dem 1. Juli 2010 versorgen die Stadtwerke<br />
<strong>Springe</strong> GmbH das <strong>Wohn</strong>gebiet „Großer<br />
Graben“mit Nahwärme <strong>und</strong> Strom. Wärme<br />
<strong>und</strong> Strom werden in einem Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW) im <strong>Wohn</strong>gebiet erzeugt <strong>und</strong> über sehr<br />
gut isolierte Nahwärmeleitungen bzw. Stromleitungen<br />
an die Haushalte verteilt.<br />
Die dabei eingesetzte Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />
Technologie (KWK) ist die energieeffizienteste<br />
<strong>und</strong> CO 2 -sparendste Art der Wärmeversorgung,<br />
weil die bei der Stromerzeugung entstehende<br />
Wärme zum Heizen genutzt <strong>und</strong> nicht an die<br />
Umwelt abgegeben wird.<br />
Der Strom fließt wie gewohnt über den Hausanschluss<br />
<strong>und</strong> Stromzähler ins Haus. Die Wärme<br />
wird über die Nahwärmeleitungen <strong>und</strong> die<br />
Wärmeübergabestation an das Heizsystem im<br />
Haus abgegeben.<br />
Komfort <strong>und</strong> Service<br />
Die kompakte <strong>und</strong> platzsparende Nahwärmeübergabestation<br />
ersetzt Kessel <strong>und</strong> Brenner. Mit<br />
der Nahwärmeversorgung erübrigt sich für Sie<br />
der Brennstoffeinkauf, die Kesselwartung, der<br />
Schornsteinfeger oder ähnliches. Raum sparen<br />
ist ein weiterer enormer Vorteil der Nahwärme:<br />
der Platz für Brenner- <strong>und</strong> Kesselanlagen,<br />
Öltanks, Schornstein – all das waren bisher<br />
nicht nutzbare Flächen. Auch brennbare Heizstoffe<br />
verschwinden komplett aus Ihrem Haus,<br />
da die Nahwärme in Form von Heißwasser ins<br />
Haus kommt.<br />
Durch die eingesetzte KWK-Technologie werden<br />
die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />
(EEWärmeG) erfüllt. Das Gesetz verpflichtet<br />
Eigentümer neuer Gebäude dazu, den<br />
Energiebedarf ihres Gebäudes anteilig mit<br />
erneuerbaren Energien zu decken. Ersatzweise<br />
können auch ähnlich klimaschonende Maßnahmen<br />
eingesetzt werden, wie etwa Wärmeerzeugung<br />
aus KWK. Durch den KWK-Anteil des<br />
Blockheizkraftwerkes „Großen Graben“ sind<br />
keine weiteren Ersatzinvestitionen der Hauseigentümer,<br />
z. B. in regenerative Energieerzeugung,<br />
notwendig.<br />
Sie haben nur einen Ansprechpartner, die Stadtwerke<br />
<strong>Springe</strong> GmbH, für die Anschlussarbeiten<br />
von Strom <strong>und</strong> Wärme. Hier werden für Sie die<br />
Koordination <strong>und</strong> die Beauftragung der Fachfirmen<br />
bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anschlüsse in<br />
die Hand genommen.<br />
Nahwärmeübergabestation:<br />
Moderne Kompaktstationen enthalten<br />
Wärmezähler <strong>und</strong> Regelarmaturen. Wärmetauscher<br />
übertragen Wärme aus dem Nah -<br />
wärmenetz an den Heizkreislauf <strong>und</strong> die<br />
Warmwasseraufbereitung.<br />
Ansprechpartner:<br />
Stadtwerke <strong>Springe</strong> GmbH<br />
K<strong>und</strong>enbüro – Herr Jörg Michallik<br />
Zum Oberntor 19, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 0 50 41 / 6459 6402<br />
Telefax 0 50 41 / 6459 6499<br />
E-Mail joerg.michallik@stadtwerke-springe.de<br />
16
<strong>Wohn</strong>park „Auf dem Brink“<br />
OT Altenhagen I (Stellmacherweg)<br />
Der Ortsteil Altenhagen I befindet sich ca. 5 km südwestlich vom Stadtkern<br />
<strong>Springe</strong> in einer landschaftlich sehr reizvollen ruhigen Lage am Westhang des<br />
Nessel berges.<br />
Über die B 217 sind die Zentren Hannover <strong>und</strong> Hameln in ca. 25 bzw. 15 Autominuten<br />
zu erreichen. Der Kurort Bad Münder (mit Golfplatz) ist nur 6 km entfernt.<br />
Die Firma Karl Tadge bietet hier inmitten des alten Ortskernes einen <strong>Wohn</strong>park<br />
für Ein- bzw. Zwei-Familienhäuser.* 1)<br />
Es sind noch 5 Gr<strong>und</strong>stücke mit einer Größe von 554 m 2 bis 1204 m 2 frei.<br />
Einige der Gr<strong>und</strong>stücke verfügen über einen alten Baumbestand <strong>und</strong> eines<br />
sogar über einen eigenen Bachlauf. Die Preise für die voll erschlossenen<br />
Gr<strong>und</strong>stücke bewegen sich je nach Lage zwischen ca. 64,- <strong>und</strong><br />
72,- Euro/m 2 <strong>und</strong> können sofort bebaut werden.<br />
Der Straßenendausbau ist bereits erfolgt.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH,<br />
Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />
* 1) Zwölf BAUMEISTER-HAUS-Häuser<br />
sind bereits fertig gestellt <strong>und</strong> bezogen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Karl Tadge <strong>Wohn</strong>bau GmbH<br />
Hüttenstraße 12, 31688 Nienstädt<br />
Herr Wolfgang Wettmarshausen<br />
Telefon 05721 / 9711-11<br />
E-Mail info@tadge.de<br />
17
Musterhaus<br />
täglich geöffnet!<br />
... gebaut nach meinen Ideen!<br />
Lassen Sie sich inspirieren von<br />
anspruchsvoller Architektur. Wir freuen uns auf Ihren besuch.<br />
„Ihr Haus“ kann es nur werden, wenn es ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten<br />
ist. Ihre Wunschliste kann umfangreich sein: Ob mediterran, modern, ländlich oder<br />
friesisch – unsere Architekten entwickeln aus Ihrem Konzept vom Lebensraum die<br />
individuellen Räume fürs Leben. Egal ob Bungalow, Einfamilien- oder Doppelhaus –<br />
im Baugebiet „Meiers Wiesen“ in Bennigsen bieten wir Ihnen beste Konditionen...<br />
Fragen Sie unsere Bauberater.<br />
HANNOVER HAUS Architektenzentrum<br />
Hannoversche Straße 88 · 30916 Isernhagen, OT Altwarmbüchen<br />
Telefon: 0511/616798-0 · www.hannover-haus.de<br />
Geöffnet täglich von 11 - 18 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />
HANNOVER HAUS<br />
HAUSbAU-INfOtAgE:<br />
Wir beraten Sie gern jeden Samstag<br />
<strong>und</strong> Sonntag von 11 - 18 Uhr.<br />
Darüberhinaus erhalten Sie im<br />
Architektenzentrum unser Ideenbuch<br />
mit vielen schönen Anregungen.
Baugebiet „Meiers Wiesen“ –<br />
Mitten im Herzen von Bennigsen<br />
n In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof mit S-Bahnanschluss nach Hannover<br />
entsteht ein kleines Baugebiet mit 18 Gr<strong>und</strong>stücken. Die Gr<strong>und</strong>stücke<br />
können mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden.<br />
n Die Gestaltungslinien des Bebauungsplanes geben viel Raum <strong>und</strong> Freiheit<br />
für Ihr persönliches Traumhaus. Sie können wählen zwischen klassischen,<br />
modernen <strong>und</strong> mediterranen Architektenhäusern, traumhaften Bungalows<br />
oder exklusiven Fachwerkhäusern.<br />
n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 263 m² <strong>und</strong> 494 m².<br />
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n Für Kapitalanleger (Mieter können<br />
gestellt werden) <strong>und</strong> Selbstnutzer.<br />
Bebauungsplan Nr. 21<br />
Städtebaulicher Entwurf<br />
Ansprechpartner:<br />
Planung, Erschließungsträger <strong>und</strong> Verkauf:<br />
HANNOVER HAUS GmbH<br />
Hannoversche Straße 88, 30916 Isernhagen<br />
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Hannoversche Straße 88<br />
30916 Isernhagen-Altwarmbüchen<br />
19
Wie lese ich einen Bebauungsplan?<br />
10<br />
11<br />
Im Bebauungsplan wird der Bauherr über die<br />
baurechtlichen Vorschriften, die in dem jeweiligen<br />
Baugebiet gelten, informiert. Der Bebauungsplan<br />
beinhaltet die Planzeichnung <strong>und</strong> die<br />
textlichen Festsetzungen.<br />
Die planungsrechtlichen Vorschriften werden<br />
durch die Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches<br />
festgesetzt <strong>und</strong> sind bindend. Über Ausnahmen<br />
entscheidet die Stadt im begründeten<br />
Einzelfall.<br />
1. Art der baulichen Nutzung<br />
Hier wird vorgeschrieben, ob in diesem<br />
Baugebiet ausschließlich Bauflächen für den<br />
<strong>Wohn</strong>ungsbau (WA/WR) erstellt werden<br />
dürfen, ob die ausgewiesenen Flächen<br />
gewerbliche Bauflächen darstellen (GE) oder<br />
ob dort ein Mischgebiet mit <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong><br />
Gewerbeflächen entstehen soll (MI).<br />
2. Anzahl der Vollgeschosse<br />
Die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die<br />
Gebäudehöhe wird festgelegt.<br />
3. Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ)<br />
Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis<br />
zwischen Gr<strong>und</strong>stücksgröße <strong>und</strong> der maximalen<br />
Bebauung fest. Eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />
von 0,3 bedeutet z. B., dass max. 30 % der<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche überbaut werden darf.<br />
4. Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis<br />
zwischen Gr<strong>und</strong>stücksgröße <strong>und</strong> der maximalen<br />
Quadratmeterfläche der Vollgeschosse<br />
9 8<br />
fest. (Ist im Bebauungsplan ein Vollgeschoss<br />
vorgeschrieben, so ist die GFZ identisch mit<br />
der GRZ. Die GFZ hat nur bei zwei oder<br />
mehreren vorgeschriebenen Vollgeschossen<br />
Bedeutung.) Bei einer GFZ von 0,5 darf die<br />
Fläche aller Vollgeschosse z. B. maximal 50 %<br />
der Gr<strong>und</strong>stücksfläche betragen.<br />
5. Bauweise<br />
Man unterscheidet zwischen offener Bauweise<br />
(o) <strong>und</strong> geschlossener Bauweise (g).<br />
Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser,<br />
Doppelhäuser oder Reihenhäuser<br />
eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten.<br />
Bei geschlossener Bauweise müssen<br />
sich die seitlichen Außenwände der Gebäude<br />
auf der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze berühren.<br />
6. Dachneigung<br />
Die vorgeschriebene Dachneigung kann<br />
aus der Planzeichnung oder den text lichen<br />
Festsetzungen ersehen werden.<br />
7. Grenze des Bebauungsplans<br />
Bis zu diesen Linien bzw. innerhalb dieser<br />
Linie gelten die Vorschriften des jeweiligen<br />
Bebauungsplans.<br />
8. Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen werden im Bebauungsplan<br />
nicht festgesetzt, allenfalls nachrichtlich<br />
übernommen.<br />
9. Baugrenze<br />
Das zu erstellende Gebäude darf die Baugrenze<br />
nicht überschreiten. Die Baugrenze<br />
muss aber nicht berührt werden. Nebenanlagen<br />
(z. B. Garagen) dürfen außerhalb<br />
der überbaubaren Flächen platziert werden.<br />
10. Baulinien<br />
Eine Seite des Gebäudes muss auf der Baulinie<br />
errichtet werden.<br />
11. Flurstücksnummer<br />
Sie ist die katasteramtliche Bezeichnung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks.<br />
1<br />
3<br />
5 7<br />
6<br />
2<br />
4<br />
Die textlichen Festsetzungen enthalten weitere,<br />
aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche<br />
Vorschriften. Hier können z. B. die<br />
Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von<br />
Gebäude <strong>und</strong> Dach (auch farblich), Traufhöhe,<br />
Hauptfirstrichtung, Einfriedungen usw. festgesetzt<br />
werden.<br />
Der Bebauungsplan kann bei der Stadt eingesehen<br />
oder gegen Gebühr angefordert werden.<br />
20
Checkliste für mein Bauvorhaben<br />
Neubau/Modernisierung – Was muss ich beachten?<br />
Was gibt es noch zu beachten?<br />
Wer hilft mir bei der Planung meines<br />
Vorhabens?<br />
Stimmt mein Finanzierungsplan?<br />
Stehen meinem Vorhaben baurechtliche<br />
oder denkmalschützerische Vorschriften<br />
entgegen?<br />
Muss ich einen Bauantrag stellen?<br />
Ist mein Vorhaben förderfähig (Baukindergeld,<br />
Förderprogramme Klimaschutz,...)?<br />
Befinden sich Altlasten auf dem Baugr<strong>und</strong>stück?<br />
Hält mein (Bau-)Vorhaben die Festsetz u n -<br />
gen des Bebauungsplanes <strong>und</strong> der Satzung<br />
über örtliche Bauvorschriften ein?<br />
Sind Baulasten auf meinem Baugr<strong>und</strong>stück<br />
eingetragen?<br />
Habe ich Anschluss an den öffentlichen<br />
Nahverkehr, wo befindet sich die nächste<br />
Bushaltestelle?<br />
Welche regenerativen Energien stehen<br />
mir zur Verfügung (Solarthermie,<br />
Geothermie, Nahwärmenetz, Holzpellets,...)?<br />
Wer erarbeitet mir ein Energiekonzept?<br />
Wer erstellt den Energieausweis?<br />
Welche Handwerksbetriebe können<br />
mit ihrer fachlichen Kompetenz unser<br />
Vorhaben unterstützen?<br />
Sollte mein Gebäude luftdicht sein?<br />
Wer kennt sich mit ökologischen, ges<strong>und</strong>heitsverträglichen<br />
Baumaterialien<br />
aus?<br />
Ist der Schornsteinfeger vor der Entscheidung<br />
für eine neue Heizanlage<br />
eingeb<strong>und</strong>en worden?<br />
Was muss ich im Hinblick auf die<br />
aktuellen „erneuerbaren Wärmegesetze“<br />
beachten?<br />
Wie sieht eine fortschrittliche energiesparende<br />
Beleuchtung aus?<br />
Verwende ich energiesparende Haushaltsgeräte?<br />
Kann eine Dachbegrünung, Fassadenbegrünung<br />
erfolgen?<br />
Werden heimische Gehölze für die<br />
Eingrünung verwendet?<br />
Kann ich Regenwasser nutzen?<br />
Befinden sich Nistmöglichkeiten für<br />
Vögel, Fledermäuse auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />
bzw. können welche angebracht<br />
werden?<br />
Passt der Versicherungsschutz?<br />
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist Pflicht.<br />
NEUBAU<br />
Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neubauten b<strong>und</strong>esweit das Gesetz zur<br />
Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />
– EEWärmeG).<br />
Erneuerbares Wärmegesetz des B<strong>und</strong>es<br />
(EEWärmeG)<br />
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden,<br />
ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht<br />
trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Das gilt auch,<br />
wenn die Immobilie vermietet wird. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren<br />
Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere<br />
klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen,<br />
Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />
(KWK) nutzen.<br />
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf –<br />
abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil<br />
mit regenerativen Energiequellen decken:<br />
• bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 %,<br />
• bei Biogas zu mindestens 30 % <strong>und</strong><br />
• bei fester Biomasse (Holz), Bioöl oder Umweltwärme zu mindestens 50 %.<br />
Bei thermischen Solaranlagen gilt die<br />
Pflicht als erfüllt, wenn der Kollektor<br />
bei <strong>Wohn</strong>gebäuden mit höchstens zwei<br />
<strong>Wohn</strong>ungen 0,04 m² Fläche pro m² Nutz -<br />
fläche aufweist. Für Gebäude mit mehr<br />
als zwei <strong>Wohn</strong>ungen ist eine Kollektorgröße<br />
von 0,03 m² Fläche pro m² Nutzfläche<br />
vorgesehen.<br />
Ansprechpartner:<br />
FD Bauaufsicht<br />
Herr Georg Henßen<br />
Zur Salzhaube 9<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-316<br />
E-Mail georg.henssen@springe.de<br />
21
Niedrigenergiehaus,<br />
KfW-Effizenzhaus,<br />
Passivhaus – was ist<br />
das überhaupt?<br />
Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man<br />
Neubauten (<strong>und</strong> sanierte Altbauten), die das in<br />
der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009)<br />
gesetzlich geforderte energie-technische Anforderungsniveau,<br />
also niedriger Energieeinsatz<br />
<strong>und</strong> hohe Dämmwerte, einhalten oder unterschreiten<br />
<strong>und</strong> damit dem heutigen Stand der<br />
Bautechnik entsprechen.<br />
Die KfW gewährt Fördermittel für Neubauten<br />
<strong>und</strong> Sanierungen im Gebäudebestand.<br />
Gr<strong>und</strong>legend gilt: Je höher die Energieeffizienz<br />
des Gebäudes, umso attraktiver<br />
ist die Förderung!<br />
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards<br />
gefördert. Die Zahl hinter<br />
„KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der<br />
Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem<br />
vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der<br />
EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein<br />
KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens<br />
70 Prozent des Primärenergiebedarfs des<br />
Ansprechpartner:<br />
FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />
Frau Katrin Härtel<br />
Auf dem Burghof 1<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-334<br />
E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />
entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner<br />
die Zahl, desto niedriger <strong>und</strong> besser das Energieniveau.<br />
Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt<br />
auch der Wert des Wärmeverlustes über die<br />
Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die<br />
Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Transmissionswärmeverlust<br />
ist sozusagen der U-Wert<br />
(siehe nebenstehende Seite) der gesamten<br />
Außenhülle. Zum Beispiel darf der Transmissionswärmeverlust<br />
beim KfW-Effizienzhaus 70 max.<br />
85 Prozent eines den Vorgaben der Energieeinsparverordnung<br />
2009 (EnEV 2009) entsprechenden<br />
Neubaus (Referenzgebäude) betragen.<br />
Hochgedämmte Passivhäuser zeichnen sich<br />
durch ihre kompakte Bauweise, Lüftungsanlagen,<br />
Solaranlagen <strong>und</strong> vor allem durch das Fehlen<br />
der konventionellen Heizungsanlage aus. Der<br />
Jahresheizwärmebedarf beträgt nicht mehr als<br />
15 Kilowattst<strong>und</strong>en pro m 2 <strong>und</strong> Jahr.<br />
Der Jahresprimärenergiebedarf (kWha/m 2 )<br />
bezeichnet die Energiemenge in Kilowattst<strong>und</strong>en,<br />
die im Haus pro Jahr <strong>und</strong> Quadratmeter<br />
verbraucht wird <strong>und</strong> erfasst neben den Wärmeverlusten<br />
auch den Energieverbrauch für die<br />
Warmwasseraufbereitung sowie die Umwandlungsverluste<br />
der Heizungsanlage.<br />
22
Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude<br />
Wer sein Haus neu vermietet oder verkaufen will, ist seit 2009 dazu verpflichtet,<br />
einen Energieausweis für sein Haus erstellen zu lassen. Der Energieausweis<br />
bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, indem er die Energieverbrauchswerte<br />
zusammenfasst <strong>und</strong> bewertet. Nach Aufnahme <strong>und</strong> Auswertung<br />
der Daten werden dem Hauseigentümer notwendige Maßnahmen zur energetischen<br />
Sanierung (auf einem Formblatt) vorgeschlagen. Der Energieausweis wird<br />
von speziell ausgebildeten Energieberatern, Architekten <strong>und</strong> Ingenieuren erstellt.<br />
Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis <strong>und</strong> den Verbrauchsausweis.<br />
Bei beiden Varianten wird das Ergebnis anschaulich an Hand<br />
einer Farbskala angezeigt.<br />
Der Bedarfsausweis ist die ausführlichere Variante. Hier werden der bauliche<br />
Zustand der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach usw.) <strong>und</strong> die Qualität der<br />
Heizungsanlage erfasst. Das Ergebnis ist eine genaue Beschreibung des energetischen<br />
Ist-Zustandes, die zielgenaue Sanierungsvorschläge ermöglicht.<br />
Die aktuelle Liste der staatlich anerkannten<br />
Energieberater erhalten Sie beim<br />
B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Telefon 06196 / 908-400<br />
E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />
Internet www.bafa.de<br />
Der Verbrauchsausweis ist daher nicht so<br />
aussagekräftig wie der Bedarfsausweis.<br />
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.<br />
Der Verbrauchsausweis wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der Heizkostenabrechnung der<br />
letzten drei Jahre errechnet. Bei dieser Methode der Bewertung spielen natürlich<br />
auch das Nutzungsverhalten der Bewohner <strong>und</strong> die Witterungsbedingungen eine<br />
große Rolle.<br />
Wer die „Schwachstellen“ seines Hauses aufdecken möchte, sollte auch ohne gesetzliche<br />
Verpflichtung eine Energieberatung vom Fachmann durchführen lassen.<br />
Energieeinsparverordnung 2009<br />
(EnEV 2009)<br />
Mit der ab 01.10.2009 gültigen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />
ein neuer Standard für höhere Wärmedämmung <strong>und</strong> niedrigeren Energieeinsatz<br />
gegenüber der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) festgelegt worden.<br />
Der Primärenergiebedarf für Neubauten muss die Werte der EnEV 2007 um ca.<br />
30 % (Transmissionswärmeverlust um 15 %) unterschreiten.<br />
Die neue Regelung kommt aber auch zum Tragen, wenn Renovierungsarbeiten<br />
im Gebäudebestand durchzuführen sind <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage für die Inanspruchnahme<br />
verschiedener Fördermittel (z. B. Kredite der KfW). Bei Änderungen an<br />
bestehenden Gebäuden hat der Handwerker dem Eigentümer eine Unternehmenserklärung<br />
auszuhändigen, die die Einhaltung der Vorschriften bescheinigt.<br />
U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)<br />
Der U-Wert entspricht dem k-Wert <strong>und</strong> ersetzt diesen im Zuge der europäischen<br />
Vereinheitlichung. Der U-Wert bezeichnet die Wärmemenge in Watt, die bei einem<br />
Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsius) zwischen Innen <strong>und</strong> Außen pro<br />
St<strong>und</strong>e durch 1m 2 des Bauteils verloren geht.<br />
Ansprechpartner:<br />
FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />
Frau Katrin Härtel<br />
Auf dem Burghof 1<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-334<br />
E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />
Die maximalen U-Werte (siehe Kasten)<br />
wurden für Außenbauteile an bestehenden<br />
Gebäuden um 20-30 % verschärft.<br />
Beispiel: Bei der Fassadendämmung<br />
galt bisher eine Mindestanforderung<br />
U-Wert der Wand = 0,35. Die neue EnEV<br />
2009 schreibt hier die Einhaltung eines<br />
U-Werts von 0,2 vor.<br />
Welche Werte <strong>und</strong> Richtlinien einzu -<br />
halten sind, kann bei der Klimaschutzagentur<br />
Hannover, bei Energieberatern,<br />
Architekten oder beim Fachhandwerk<br />
erfragt werden.<br />
23
<strong>Gewerbegebiete</strong><br />
in <strong>Springe</strong><br />
Gewerbegebiet „Loffenkamp“<br />
(Erweiterung) im Stadtteil Eldagsen<br />
Das Gewerbegebiet „Loffenkamp“ liegt am<br />
östlichen Rand des Stadtteils Eldagsen direkt an<br />
der L 461. BAB-Anschlussstellen sind Laatzen<br />
(A 7) oder Lauenau (A 2).<br />
Innerhalb des <strong>Gewerbegebiete</strong>s<br />
„Loffenkamp“ sind noch 0,8 ha verfügbar<br />
<strong>und</strong> können sofort bebaut werden.<br />
Der Verkaufspreis liegt bei 31,- Euro/m 2<br />
inkl. Erschließung.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />
33200 Paderborn<br />
24
Gewerbegebiet „Schildbruch“ im Stadtteil Bennigsen<br />
Das Gewerbegebiet „Schildbruch“ im Stadtteil Bennigsen liegt ca. 20 km von<br />
der BAB-Anschlussstelle Laatzen (A 7) entfernt. Die Anbindung des Gebietes an<br />
das überregionale Straßennetz erfolgt über innerörtliche Straßen an die B 3 <strong>und</strong><br />
die B 217.<br />
Im Gewerbegebiet<br />
„Schildbruch“ sind noch<br />
7,37 ha verfügbar, davon<br />
können 0,37 ha entlang<br />
der Horstfeldstraße sofort<br />
bebaut werden.<br />
Der Verkaufspreis liegt<br />
bei 31,- Euro/m 2 inkl.<br />
Erschließung.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />
33200 Paderborn<br />
Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ im Stadtteil Völksen<br />
Das Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ ist über die B 217 oder die B 3 zu erreichen .<br />
BAB-Anschlussstellen sind Lauenau (A 2) <strong>und</strong> Laatzen (A 7). Das Gebiet liegt unmittelbar<br />
südlich der Bahnlinie an der K 14 / K 16.<br />
Im Gewerbegebiet „Südlich der Bahn“ sind noch 0,62 ha verfügbar <strong>und</strong> können<br />
sofort bebaut werden.<br />
Der Verkaufspreis liegt bei ca. 35,- Euro/m 2 inkl. Erschließung.<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30,<br />
33200 Paderborn<br />
Ansprechpartner:<br />
Erster Stadtrat<br />
Herr Hermann Aden<br />
Zur Salzhaube 9<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-303<br />
E-Mail hermann.aden@springe.de<br />
25
Gewerbegebiet <strong>Springe</strong><br />
„Rathenaustraße“<br />
Arbeiten im Gewerbegebiet<br />
„<strong>Springe</strong>-Rathenaustraße“<br />
n im nördlichen Teil von <strong>Springe</strong> gelegen<br />
n bedarfsgerechte Gr<strong>und</strong>stücksgrößen,<br />
günstiger Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis<br />
n sofort bebaubar, gute Verkehrsanbindung,<br />
geringer Gewerbesteuerhebesatz<br />
<strong>Springe</strong> „Rathenaustraße“<br />
Gewerbeflächen ab 38,- €/m 2<br />
Gewerbegr<strong>und</strong>stücke<br />
n Gesamtfläche ca. 7 ha<br />
n Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von ca. 3.000 m 2 bis<br />
ca. 20.000 m 2 (tlw. noch nicht endgültig vermessen,<br />
d. h. bedarfsgerechte Parzellierung<br />
möglich)<br />
n Gr<strong>und</strong>stückspreis inkl. Erschließungskosten:<br />
38,- Euro/m 2 zzgl. MwSt.<br />
n schnelle Verkehrsanbindung über die B 217<br />
(Hannover-Hameln) <strong>und</strong> die B 1 (z. B. nach<br />
Hildesheim)<br />
n Gewerbesteuer: Hebesatz 395 %<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A: Hebesatz 410 %<br />
Gr<strong>und</strong>steuer B: Hebesatz 410 %<br />
Abwasserkosten: SW = Euro 2,73/m 3 ,<br />
RW = Euro 0,34/m 2<br />
Frischwasser: Euro 1,15/m 3 zzgl. 7 % USt.<br />
Beratungsleistungen<br />
n Ansprechpartnervermittlung für Finanzierung<br />
n Unterstützung bei der notwendigen<br />
Bedarfsanalyse <strong>und</strong> Standortuntersuchung<br />
n Betreuung von baurechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
Planungsrechtliche Ausweisungen<br />
n Gewerbegebiet, betriebsbedingtes <strong>Wohn</strong>en<br />
zulässig<br />
n Einzelhandel ist nur dann zulässig, wenn<br />
er nach Art <strong>und</strong> Umfang im eindeutigen<br />
Zusammenhang mit der vor Ort erbrachten<br />
Produktion bzw. den erbrachten Reparaturen<br />
<strong>und</strong> Serviceleistungen steht <strong>und</strong> diesen Nutzungen<br />
untergeordnet ist.<br />
26
nnn zur Verfügung stehende Gr<strong>und</strong>stücke<br />
nnn bereits verkaufte Gr<strong>und</strong>stücke<br />
rbegebiet <strong>Springe</strong> “Rathenaustraße”<br />
lierungsplan<br />
Stand: Januar 2012<br />
r<strong>und</strong>stücksangebot der HRG<br />
Reservierte Gr<strong>und</strong>stücke<br />
eräußerte Gr<strong>und</strong>stücke<br />
lebbe u. Balke, Bahnhofstr. 30, 31832 <strong>Springe</strong>, Tel. 05041 9442-0<br />
annover Region<br />
tücksgesellschaft<br />
Co. KG<br />
© Karte von mediaprint Grahisches Institut Eckmann GmbH, Eggerstr. 30, 33200 Paderborn<br />
Osterstraße 64<br />
30159 Hannover<br />
www.hrg-online.de<br />
Tel 0511 763 543 10<br />
Fax 0511 763 543 19<br />
mail@hrg-online.de<br />
Ansprechpartner:<br />
HRG-Hannover Region Gr<strong>und</strong>stücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
Osterstraße 64, 30159 Hannover<br />
Frau Sabine Daues<br />
Telefon 0511 / 763543-17<br />
Telefax 0511 / 763543-19<br />
E-Mail daues@hrg-online.de<br />
Internet www.hrg-online.de<br />
27
Gut beraten ans Ziel –<br />
Qualitätssicherung am Neubau<br />
Wer heute neu baut, muss sich mehr denn je<br />
um die energetische Qualität seines Hauses<br />
Gedanken machen. Energetische Mindeststandards<br />
für Neubauten sind gesetzlich festgelegt<br />
<strong>und</strong> die Anforderungen werden ständig verschärft.<br />
Wer jedoch heute schon mehr tut, also<br />
vorausschaut, sichert den Wert seines Hauses<br />
für die Zukunft <strong>und</strong> erhält vom Staat günstige<br />
Darlehen <strong>und</strong> Fördermittel.<br />
Gut geplant <strong>und</strong> ausgeführt sind Effizienzhäuser,<br />
Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser<br />
aber nicht nur lohnende Investitionen, sondern<br />
bieten ihren Bewohnern hohen <strong>Wohn</strong>komfort<br />
mit einem ges<strong>und</strong>en Raumklima. Das Geld,<br />
das in moderne Gebäude- <strong>und</strong> Energietechnik<br />
gesteckt wird, macht sich bei steigenden<br />
Brennstoffpreisen bald bezahlt. So ist die heute<br />
eingebaute Heizung voraussichtlich bis 2030<br />
oder länger in Betrieb. Da können falsche Entscheidungen<br />
auf lange Sicht teuer werden.<br />
Wer sicher gehen will, dass sein Haus tatsächlich<br />
nur so viel Energie verbraucht wie geplant,<br />
sollte von Anfang an auf sorgfältige Planung<br />
<strong>und</strong> eine kompetente Baubegleitung durch<br />
einen Fachmann setzen. Ein Qualitätssicherer<br />
begleitet den Bauherrn bereits während der<br />
gesamten Planungsphase, berät <strong>und</strong> hilft bei<br />
der Bauantragsstellung, der Beantragung von<br />
Fördermitteln <strong>und</strong> bei den Ausschreibungen, in<br />
denen die Qualität <strong>und</strong> die Mengen der einzelnen<br />
Gewerke <strong>und</strong> Materialien genau beschrie-<br />
ben werden. Anschließend hilft er bei der<br />
Auswertung der Angebote <strong>und</strong> der Auswahl<br />
der Handwerksbetriebe.<br />
In der Bauphase achtet der Qualitätssicherer<br />
darauf, dass die Arbeiten den Leistungen entsprechen,<br />
die vereinbart wurden <strong>und</strong> prüft, ob<br />
alles korrekt ausgeführt wurde. Dabei kommen<br />
beispielsweise ein BlowerDoor-Test (S. 29) oder<br />
Thermografie-Aufnahmen (S. 29) zum Einsatz.<br />
Dadurch können die zukünftigen Besitzer sicher<br />
sein, dass der Neubau ihrem Anspruch an<br />
niedrigen Energieverbrauch, Wärmedämmung<br />
<strong>und</strong> hohem <strong>Wohn</strong>komfort entsprechen wird.<br />
Eine umfassende Qualitätssicherung betrachtet<br />
neben der Gebäudehülle auch die Heizungs<strong>und</strong><br />
Lüftungsanlage sowie die Regelungstechnik.<br />
Gibt es Mängel, sollten diese so schnell wie<br />
möglich beseitigt werden. Denn durch Fehler am<br />
Bau können Schwachstellen <strong>und</strong> „Energie lecks“<br />
entstehen, die schwere Schäden nach sich ziehen<br />
können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,<br />
aufgetretene Mängel innerhalb der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen, notfalls<br />
auch nachträglich, zu beseitigen.<br />
Als Nachweis für die Energiequalität des<br />
Gebäudes wird nach Fertigstellung des Baus<br />
ein „Energiebedarfsausweis“ ausgestellt.<br />
Dieses Dokument gehört ebenso zum Haus wie<br />
Kaufvertrag <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>buchauszug. Bei Verkauf<br />
<strong>und</strong> Vermietung muss der Ausweis dem Käufer<br />
oder Mietinteressenten ausgehändigt bzw. zur<br />
Kenntnis gegeben werden.<br />
Ansprechpartner:<br />
Klimaschutzagentur<br />
Region Hannover GmbH<br />
Goethestraße 19, 30169 Hannover<br />
Erstberatung (Mo. + Do. 9 - 17 Uhr)<br />
Info-Tel. 0511 / 220022-20<br />
E-Mail beratung@klimaschutzagentur.de<br />
Internet www.klimaschutz-hannover.de<br />
Internet www.klimaschutzagentur.de<br />
28
Thermografie<br />
Die offensichtlichste Methode Wärmeverluste eines Hauses darzustellen, ist ohne<br />
Frage das Wärmebild (Thermografie). Die mit Spezial kameras aufgenommenen<br />
Bilder enttarnen auch versteckte Wärmeverlustbereiche <strong>und</strong> veranschaulichen so<br />
die „Problem zonen“ des Gebäudes. Da Wärme nach einem physika lischen Gesetz<br />
immer zur Kälte strebt, entweicht sie überall dort, wo sie nicht durch Dämmung<br />
aufgehalten wird – durch das Dach, die Außen wände, die Kellerdecke, durch<br />
Fenster <strong>und</strong> Rolladenkästen.<br />
Die Thermografie macht die infrarote Wärmestrahlung, die jeder Gegenstand<br />
(also auch die Bauteile des Hauses) abgibt, sichtbar. Ein weiteres Einsatzgebiet<br />
der Thermografie ist die Leckageortung. Undichte Leitungen im Gebäude können<br />
aufgespürt <strong>und</strong> auf wenige Zentimeter genau lokalisiert werden. Dadurch<br />
werden kostspielige <strong>und</strong> Nerven auf reibende Suchaktionen durch Aufstemmen<br />
oder durch das Herausnehmen von Fußböden vermieden. Dies zahlt sich vor allem<br />
dann aus, wenn es gilt eine <strong>und</strong>ichte Stelle in der Fußbodenheizung ausfindig zu<br />
machen.<br />
BlowerDoor – Qualitätskontrolle<br />
Die BlowerDoor-Qualitätskontrolle dient der Überprüfung der Luftdichtheit von<br />
Gebäuden. Im Zuge einer verbesserten Wärmedämmung erlangt die Luftdichtheit<br />
von Gebäuden eine zunehmende Bedeutung.<br />
Je besser die Wärme dämmung eines Gebäudes, desto höher werden die anteiligen<br />
Wärmeverluste durch Undichtigkeiten. Darüber hinaus birgt eine schlechte Luftdichtung<br />
die Gefahr von Feuchte schäden mit Schimmelbildung.<br />
Aus diesen Gründen sind in der DIN 41 08 Teil 7 maximal zulässige Luftwechselraten<br />
für Gebäude festgelegt. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ein<br />
Gebäude, das geprüft mit der BlowerDoor-Qualitätskontrolle die Anforderungen<br />
auf Dichtheit erfüllt, mit einer Vergünstigung bei den Lüftungswärmeverlusten<br />
be lohnt. Bei der BlowerDoor-Messung wird im Gebäude ein Unterdruck von<br />
50 Pascal aufgebaut. Dieser Vorgang simuliert eine Windstärke von 4 bis 5, das<br />
entspricht einer Windgeschwindigkeit von ca. 25 km/h.<br />
Die BlowerDoor wird in die Haus- oder Balkontür eingebaut <strong>und</strong> das Gebläse hält<br />
den Unterdruck im Gebäude konstant, so dass alle Luft, die das Gebläse absaugt,<br />
über Leckagen in der Gebäudehülle einströmen muss.<br />
Die <strong>und</strong>ichten Stellen werden durch den Prüfer geortet, die einströmende<br />
Zugluft ist deutlich zu spüren. Außerdem werden als Hilfsmittel Rauch, Nebelgenerator<br />
<strong>und</strong> Windgeschwindigkeits messgeräte eingesetzt. Die abgesaugte<br />
Luftmenge wird am Gebläse gemessen <strong>und</strong><br />
daraus errechnet der Prüfer die Luftwechselrate<br />
für das Gebäude. Die Messzeit mit Leckageortung<br />
beträgt ca. 3 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ist somit eine<br />
schnelle Qualitätskontrolle.<br />
Im Gebäudebestand können diese „Schwachstellen“<br />
genauso einfach aufgedeckt werden.<br />
Hierzu bietet es sich an, einen BlowerDoor-Test<br />
zur Leckageortung zu wählen. Es wird dann<br />
kein Messprotokoll erstellt. Damit sind der<br />
Im Vergleich zu den Erkenntnissen, die<br />
man durch ein Wärmebild seines Hauses<br />
erhält <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Möglichkeiten Energie zu sparen, sind<br />
die Kosten einer Thermografie absolut zu<br />
vernachlässigen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Stadtwerke <strong>Springe</strong> GmbH<br />
K<strong>und</strong>enbüro<br />
Erstberatung – Herr Jörg Michallik<br />
Zum Oberntor 19, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 6459 6402<br />
Telefax 05041 / 6459 6499<br />
E-Mail joerg.michallik@stadtwerke-springe.de<br />
Aufwand <strong>und</strong> die Kosten entsprechend<br />
geringer. Es ist eine Luftwechselrate von<br />
< 1,5/h anzustreben.<br />
Zu beiden Themen bieten die Stadtwerke<br />
<strong>Springe</strong> Erstberatungen an.<br />
29
Förderung für: Bau oder Kauf von Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />
KfW-Förderprogramm<br />
„<strong>Wohn</strong>eigentum“<br />
(Programmnummer 124)<br />
Die KfW fördert den Bau oder Kauf von<br />
selbst genutzten Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />
mit einem zinsgünstigen<br />
Darlehen. Umschuldung <strong>und</strong> Nachfinanzierung<br />
sind allerdings ausgeschlossen.<br />
Voraussetzungen/Umfang/<br />
Abwicklung<br />
Wer kann Anträge stellen?<br />
Anträge können von Privatpersonen für eigen<br />
genutztes <strong>Wohn</strong>eigentum gestellt werden.<br />
In welchem Umfang kann mitfinanziert<br />
werden?<br />
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der<br />
Gesamtkosten betragen, max. Euro 50.000,-.<br />
Die Gesamtkosten beinhalten auch die Kosten<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks (wenn der Erwerb bei Antragstellung<br />
nicht länger als 6 Monate zurückliegt)<br />
<strong>und</strong> alle Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren,<br />
Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer etc.) sowie die Kosten<br />
für Außenanlagen. Beim Kauf eines Objektes<br />
zählen auch die Modernisierungs- <strong>und</strong> Umbaukosten<br />
zu den Gesamtkosten.<br />
Welche Kreditlaufzeit ist möglich?<br />
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei<br />
mindestens einem <strong>und</strong> höchstens fünf tilgungsfreien<br />
Anlaufjahren.<br />
Wie sind die Konditionen?<br />
n Die jeweils geltenden Nominal- <strong>und</strong> Effektiv -<br />
zinssätze sind der Konditionenübersicht für<br />
Investitionskreditprogramme zu entnehmen,<br />
die unter der Fax-Nr. 069-7431-4214 abgerufen<br />
werden kann oder bei kompetenten<br />
Banken zu erfragen ist.<br />
n Der Kreditbetrag wird zu 100 % ausgezahlt.<br />
Wie erfolgt die Tilgung?<br />
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in<br />
gleich hohen viertel jährlichen Raten. Während<br />
der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen<br />
auf die Kreditbeträge zu leisten.<br />
Wie erfolgt die Antragstellung?<br />
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an<br />
den Bauherrn, sondern ausschließlich über<br />
Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten<br />
Kredite die Haftung übernehmen müssen.<br />
Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu<br />
stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.<br />
Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich.<br />
Kombination mit anderen Fördermitteln?<br />
Eine Kombination mit weiteren Förderungen<br />
ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln<br />
darf die Summe Ihrer Bau- bzw. Kaufkosten<br />
nicht übersteigen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstraße 5-9<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />
(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />
E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />
Internet www.kfw-foerderbank.de<br />
30
Förderung für: KfW-Effizienzhäuser, Passivhaus<br />
KfW-Förderprogramm<br />
„Energieeffizient Bauen“ (Neubau)<br />
(Programmnummer 124)<br />
Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von<br />
Neubauten, die dem Energiesparstandard KfW-Effizienzhaus<br />
entsprechen. Die Einhaltung der Standards<br />
muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.<br />
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf<br />
von höchs tens 70 % der gemäß Energieeinsparverordnung<br />
2009 (EnEV 2009) zulässigen<br />
Höchstwerte eines Referenzgebäudes nicht überschreiten.<br />
Der Transmissions wärmeverlust des Gebäudes<br />
(Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr<br />
als 85 % der Werte des Referenzgebäudes betragen.<br />
Für diese Variante wird kein Tilgungszuschuss gewährt.<br />
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von höchs tens<br />
55 % der gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009) zulässigen Höchstwerte<br />
eines Referenzgebäudes nicht überschreiten. Der Transmissions wärme verlust<br />
des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr als 70 % der<br />
Werte des Referenzgebäudes betragen. Die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses<br />
55 wird zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss von 5 % des Darlehnbetrages<br />
gefördert.<br />
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von höchstens<br />
40 % der gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) zulässigen<br />
Höchstwerte eines Referenzgebäudes nicht überschreiten. Der Transmissionswärmeverlust<br />
des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle) darf nicht mehr<br />
als 55 % der Werte des Referenzgebäudes betragen. Die Errichtung eines KfW-<br />
Effizienzhauses 40 wird zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss von 10 % des<br />
Darlehnbetrages gefördert.<br />
Passivhäuser werden über dieses Programm gefördert, wenn der Jahres-<br />
Primär energiebedarf maximal 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche <strong>und</strong> der Jahres-<br />
Heizwärmebedarf 15 kWh pro m² <strong>Wohn</strong>fläche nicht überschreitet. Je nachdem,<br />
welchen KfW-Effizienzhaus-Standart ein Passivhaus erreicht, wird es zusätzlich<br />
mit einem Tilgungszuschuss von 5 % (KfW-Effizienzhaus 55) bzw. 10 %<br />
(KfW-Effizienzhaus 40) gefördert.<br />
Konditionen:<br />
Die aktuellen Zinskonditionen können auf der Internetseite der KfW oder per<br />
Faxservice unter der Fax-Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />
Die Laufzeiten mit den jeweiligen tilgungsfreien Anlaufjahren sind frei wählbar:<br />
n 8 Jahre – 8 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />
n 10 Jahre – 2 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />
n 20 Jahre – 3 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />
n 30 Jahre – 5 tilgungsfreie Anlaufjahre<br />
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre<br />
erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />
Annuitäten. Eine außerplanmäßige<br />
Tilgung ist jederzeit (auch in Teilbeträgen)<br />
kostenfrei möglich. Die Förderungen der<br />
einzelnen Positionen (1-4) unterscheiden<br />
sich in Zinssatz <strong>und</strong> Auszahlungsbetrag.<br />
Auszahlungsbetrag:<br />
Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />
Ein Kumulierungsverbot besteht nicht.<br />
Es werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten<br />
(Baukosten ohne Gr<strong>und</strong>stück),<br />
max. aber 50.000 Euro pro <strong>Wohn</strong>einheit<br />
gefördert.<br />
Das Darlehen ist bei einer durchleitenden<br />
Bank zu beantragen. Es sind bankübliche<br />
Sicherheiten erforderlich.<br />
Ansprechpartner:<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstraße 5-9<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />
(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />
E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />
Internet www.kfw-foerderbank.de<br />
31
Förderhinweise für Hausbesitzer<br />
(Altbestand)<br />
Die in dieser Broschüre aufgeführten Förderprogramme<br />
dienen zumeist dem Zweck energetisch<br />
sinnvolle <strong>und</strong> ökologisch wichtige<br />
Maßnahmen an Neubauten finanzierbar zu<br />
machen. Viele Förderprogramme der KfW <strong>und</strong><br />
des B<strong>und</strong>esamtes für Wirtschaft <strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA) sind aber auf die Zielgruppe<br />
der Renovierer <strong>und</strong> Sanierer abgestimmt. Für<br />
energetische Sanierung <strong>und</strong> Umrüstung auf<br />
moderne, energiesparende Technik, stehen<br />
umfangreiche Programme zur Verfügung.<br />
KfW-Förderprogramm<br />
„<strong>Wohn</strong>raum modernisieren“<br />
(Altersgerecht Umbauen)<br />
Im Programm fördert die KfW alle Baumaßnahmen,<br />
die zu einer Barrierereduzierung führen <strong>und</strong><br />
eine angenehme <strong>Wohn</strong>qualität gewährleisten.<br />
Das Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen<br />
Kosten, bis zu 50.000 Euro pro <strong>Wohn</strong>einheit.<br />
Ansprechpartner:<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstr. 5-9<br />
60325 Frankfurt a. M.<br />
KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />
(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />
E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />
Internet www.kfw-foerderbank.de<br />
KfW-Förderprogramm<br />
„Energieeffizient Sanieren“<br />
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die<br />
dazu beitragen, das energetische Niveau eines<br />
KfW-Energieeffizienzhauses (siehe Seite 31) zu<br />
erreichen. Das Haus muss älter als Baujahr 1995<br />
sein. Auch der Ersterwerb von entsprechend<br />
sanierten Häusern (auch Eigentumswohnungen)<br />
wird gefördert. Die Förderung erfolgt über<br />
Zins verbilligte Darlehn oder einen direkten<br />
Zuschuss.<br />
Marktanreizprogramm (BAFA)<br />
Der B<strong>und</strong> fördert die Errichtung <strong>und</strong> Erweiterung<br />
von Solarkollektoranlagen, automatisch<br />
beschickten Anlagen zur Verbrennung von<br />
fester Biomasse, besonders emissionsarmen<br />
Scheitholzvergaserkesseln <strong>und</strong> effizienten Wärmepumpen<br />
mit direkten Zuschüssen.<br />
Energiesparberatung vor Ort (BAFA)<br />
Wer vor dem 01.01.1994 gebaut hat <strong>und</strong> sein<br />
Haus von einem Energieberater auf Schwachstellen<br />
überprüfen lassen will, der kann dafür<br />
300 Euro Zuschuss vom B<strong>und</strong> erhalten. Man<br />
muss nur einen Energieberater beauftragen;<br />
dieser rechnet direkt mit der Behörde ab.<br />
Ansprechpartner:<br />
B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Telefon 06196 / 908-400<br />
E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />
Internet www.bafa.de<br />
32
Förderung für: Fotovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der örtliche Stromnetzbetreiber<br />
verpflichtet:<br />
n alle Solarstromanlagen ans Stromnetz anzuschließen,<br />
n den gesamten von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom abzunehmen <strong>und</strong><br />
n den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten.<br />
Wer eine Solaranlage (bis 110 KW) betreibt, kann also den erzeugten Strom<br />
in das Stromnetz des regionalen Betreibers einspeisen <strong>und</strong> erhält dafür eine<br />
Einspeise vergütung. Je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wird<br />
die Einspeisevergütung für 2012 wie nachstehend festgelegt:<br />
Inbetriebnahme ab<br />
01.05.12 19,31 Cent je KWh<br />
01.06.12 19,12 Cent je KWh<br />
01.07.12 18,93 Cent je KWh<br />
01.08.12 18,74 Cent je KWh<br />
01.09.12 18,55 Cent je KWh<br />
01.10.12 18,36 Cent je KWh<br />
Ab dem 01.11.12 wird die Degression der Einspeisevergütung (<strong>und</strong> damit die<br />
Vergütungssätze) quartalsweise neu festgelegt.<br />
Die Einspeisevergütung wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage für<br />
20 Jahre festgeschrieben, sodass ein Betreiber die Anlage mit einer festen<br />
Rechengröße langfristig planen kann. Eine eventuelle zukünftige Kürzung der<br />
Einspeisevergütung bezieht sich nur auf die in späteren Jahren errichteten Anlagen.<br />
Beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage der<br />
B<strong>und</strong>esnetzagentur melden müssen, um<br />
Ihre Vergütung zu erhalten.<br />
Neben dem Fotovoltaikstrom wird Strom<br />
aus Biomasse, Windkraft, Wasserkraft<br />
<strong>und</strong> Geothermie durch festgesetzte<br />
Einspeisever gü tun gen gefördert.<br />
Ansprechpartner:<br />
Klimaschutzagentur<br />
Region Hannover gGmbH<br />
Goethestraße 19, 30159 Hannover<br />
Telefon 0511 / 2200220<br />
KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“<br />
Förderprogramm zur zinsgünstigen Finan zie rung von Fotovoltaik-Anlagen<br />
sowie von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Errichtung, Erweiterung oder<br />
Erwerb). Sie erhalten langfris tige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen <strong>und</strong><br />
tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb (sowie der Erwerb<br />
eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR) in Höhe von<br />
100 % (auch der Nebenkosten).<br />
Die aktuellen Konditionen können auf der Internetseite der KfW oder per Faxservice<br />
unter der Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />
Die Laufzeit beträgt 5 bzw. 10 Jahre. Bei Bedarf können ein bzw. zwei tilgungsfreie<br />
Jahre (es wer den nur die Zinsen gezahlt) vereinbart wer den. Die Auszahlung<br />
des Kredits erfolgt zu 100 %.<br />
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaujahre erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />
Annuitäten.<br />
Die Kombination mit anderen Fördermitteln<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Ein Kumulierungsverbot<br />
besteht nicht. Allerdings<br />
kann kein weiteres Kreditprogramm der<br />
KfW beantragen werden. Zur Absicherung<br />
des Darlehns werden bankübliche<br />
Sicherheiten herangezogen. Die KfW<br />
braucht keinen Verwendungsnachweis.<br />
Ansprechpartner:<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a. M.<br />
KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />
(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />
E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />
Internet www.kfw-foerderbank.de<br />
33
Klimaschutz in <strong>Springe</strong><br />
Renaturierter Abschnitt der Haller<br />
In einer landschaftlich reizvoll gelegenen Stadt<br />
wie <strong>Springe</strong> ist Natur noch allgegenwärtig.<br />
Die Notwendigkeit zu ihrem Schutz wird dem<br />
Betrachter klar, wenn man sich <strong>Springe</strong> einmal<br />
ohne bewaldeten Deister, ohne Saupark, ohne<br />
die Haller <strong>und</strong> ohne die „gute Luft“ vorstellt.<br />
Die Wandlung unserer vertrauten Umgebung<br />
durch die Klimaerwärmung ist allerdings kaum<br />
noch aufzuhalten.<br />
Es muss alles Erdenkliche getan werden, um<br />
den CO 2 -Ausstoß <strong>und</strong> damit das Tempo des<br />
Klimawandels zu reduzieren.<br />
Dass die Stadt <strong>Springe</strong> die „Herausforderung<br />
Klimaschutz“ angenommen hat, zeigt sich in<br />
der Aufstellung eines Klimaschutz-Aktionsprogramms<br />
<strong>und</strong> im selbst gesteckten hohen Klimaschutzziel: Der jährliche CO 2 -Ausstoß pro<br />
Einwohner soll langfristig von 8,2 t auf 2 t reduziert werden. Dieses Ziel kann allerdings nicht<br />
nur durch Maßnahen der Stadt, der Stadtwerke oder Umweltschutz- <strong>und</strong> Klimaschutzorganisationen<br />
erreicht werden. Auch die Bürger sind im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsprogrammes aufgefordert,<br />
sich aktiv mit CO 2 -Einsparvorschlägen <strong>und</strong> Engagement in Arbeitsgruppen zu beteiligen.<br />
Die Nutzung der Solarenergie in <strong>Springe</strong> wird ständig ausgebaut. Neben einigen größeren<br />
Firmen-Fotovoltaikanlagen <strong>und</strong> Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben, haben auch viele<br />
private Anlagen auf Ein familien häusern dazu<br />
beigetragen, dass <strong>Springe</strong> mittlerweile 3058 kW<br />
installierter Gesamtleis tung Fotovoltaik <strong>und</strong><br />
700 m 2 solarthermischer Kollektorfläche vorzuweisen<br />
hat.<br />
Für das Schulzentrum Süd <strong>und</strong> die Sporthalle in<br />
Bennigsen hat die Stadt Nutzungsverträge mit<br />
Partnerfirmen abgeschlossen. Die Leistungen<br />
der Anlagen werden in den Eingangsbereichen<br />
auf Displays angezeigt.<br />
Neu gebauter Steinschwellenbeckenpass am Wöhlbach in Eldagsen<br />
Beispiele für das Engagement<br />
der Stadt<br />
Das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Baugebiet<br />
„Großer Graben“ stellt den angeschlos -<br />
senen Haushalten umweltfre<strong>und</strong>liche Energie<br />
zur Verfügung (25 % weniger CO 2 -Ausstoß).<br />
Das BHKW im Hallenbad <strong>Springe</strong> (elektrische<br />
Leistung 400 kW <strong>und</strong> Wärmeleistung 396 kW)<br />
wird mit Pflanzenöl betrieben. Die Abwärme<br />
34
des BHKWs speist die Absorbermaschinen, die<br />
die neu installierte Klimaanlage betreiben. Zur<br />
Kühlung wird das vor dem Hallenbad befindliche<br />
Quellwasser eingesetzt. Aufgewärmt,<br />
gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert, wird dieses Wasser<br />
dann dem Bad zugeführt. Es entsteht also nicht<br />
nur eine weitere Energieeinsparung, auch der<br />
Trinkwasserbedarf des Bades wird um jährlich<br />
13.000 m 3 verringert.<br />
Die Stadt <strong>Springe</strong> hat in den letzten Jahren den Energieverbrauch für die<br />
Straßenbeleuchtung kontinuierlich verringern können. Die verschiedenen<br />
Maßnahmen wurden schrittweise durchgeführt. Nach der seit<br />
2003 praktizierten Nachtabschaltung, die bereits für einen sprunghaften<br />
Rückgang des Energieverbrauchs sorgte, wurden in den vergangenen<br />
2 Jahren die alten Leuchtmittel gegen hochmoderne Energiesparlampen<br />
„Cosmopolis“ von der ortsansässigen Philips AG ausgetauscht. Im<br />
Vergleich zum Jahr 2000 verbraucht die Straßenbeleuchtung in <strong>Springe</strong><br />
heute nur noch 1/3 der ursprünglichen Strommenge.<br />
Entwicklung der Straßenbeleuchtung in <strong>Springe</strong><br />
4000<br />
3500<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Projektleiter Dr. Stefan Ludewig (li.) <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enbüro-Leiter Jörg Michallik im<br />
BHKW, mit dem das Baugebiet Großer Graben mit umweltfre<strong>und</strong>licher Energie<br />
versorgt wird. Bild: Stadtwerke <strong>Springe</strong><br />
n Jahresenergiebedarf in 1.000 kWh<br />
n Energiebedarf zur Beleuchtung von 1 km Straße (W/km)<br />
n Anzahl der Lichtpunkte<br />
n Energiekosten in 1.000 Euro<br />
In den Jahren 1998 bis 2000 <strong>und</strong> 2002 bis 2004<br />
hat die Stadt <strong>Springe</strong> Projekte zur Energieeinsparung<br />
an Schulen durch Änderung des<br />
Nutzerverhaltens durchgeführt. Dazu wurden<br />
in den Schulen Multiplikatoren (Schüler, Lehrer,<br />
Hausmeister) geschult <strong>und</strong> Energiebeauftragte<br />
in den Klassen eingesetzt. Das Thema Energieeinsparen<br />
wurde in den Unterricht praxisorientiert<br />
eingebracht. Dafür durften die Schulen die<br />
Hälfte der eingesparten Energiekosten in ihrem<br />
Schulbudget verwenden. Parallel wurden erhebliche<br />
Aufwendungen für die Modernisierung<br />
der Heizungsanlagen getätigt.<br />
In den Jahren 2002, 2005, 2009 <strong>und</strong> 2012<br />
wurde zusammen mit der Klima schutzagentur<br />
Region Hannover die Beratungs-Kampagne „Gut<br />
beraten starten“ mit kostenlosen Initial-Beratungen<br />
in den ausgewählten Beratungsgebieten<br />
als Haus-zu-Haus-Beratung durchgeführt.<br />
Die <strong>Springe</strong>r Energieberater bieten in Zusammenarbeit mit der Stadt<br />
<strong>Springe</strong> eine kostenlose Erstberatung für Immobilieneigentümer an.<br />
Diese findet monatlich im Baudezernat der Stadt, Zur Salzhaube 9, statt.<br />
Die Energieberater geben eine ca. 30-minütige Initialberatung für Ein<strong>und</strong><br />
Mehrfamilienhausbesitzer. Auch Eigentümergemeinschaften können<br />
die Beratung nutzen. Die<br />
Berater bieten diese Leistung<br />
Ansprechpartner:<br />
unentgeltlich <strong>und</strong> Gewerke<br />
neutral an. Die Anmeldung FD Umwelt<br />
<strong>und</strong> Terminvergabe erfolgt<br />
Frau Claudia Leyers<br />
über die Klimaschutzmanagerin.<br />
Telefon 05041 / 73-318<br />
Zur Salzhaube 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />
E-Mail claudia.leyers@springe.de<br />
FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />
Frau Katrin Härtel<br />
Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-334<br />
E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />
35
Wer ist zuständig für was?<br />
Abfallentsorgung<br />
aha – Abfallwirtschaft Region Hannover,<br />
Tel. 0800 / 999 11 99<br />
An-, Ab- <strong>und</strong> Ummeldungen<br />
Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-223<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Fachdienst Umwelt,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-317<br />
Bauförderung & KfW-Programme<br />
Investitions- <strong>und</strong> Förderbank Niedersachsen – NBank,<br />
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover<br />
<strong>Wohn</strong>raumförderberatung (<strong>Wohn</strong>raum-,<br />
Energieeinspar- <strong>und</strong> Klimaschutzförderung):<br />
Tel. 0511 / 30031 313,<br />
E-Mail: wohnraum@nbank.de<br />
Baugebiete<br />
Fachdienst Stadtplanung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-319<br />
Baugenehmigung<br />
Fachdienst Bauaufsicht,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-316<br />
Bauanträge<br />
Fachdienst Bauaufsicht,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-316<br />
Bauleitpläne<br />
Fachdienst Stadtplanung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-319<br />
Bordsteinabsenkung / Gr<strong>und</strong>stückszufahrt<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-513<br />
Denkmalpflege<br />
Fachdienst Bauaufsicht,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-315<br />
Energieeinsparberatung<br />
Klimaschutzagentur,<br />
Prinzenstraße 12, 30159 Hannover,<br />
Tel. 0511 / 61623977<br />
Entwässerungsanträge<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-311, 73-500<br />
Erschließungsbeiträge<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-304, 73-344<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Altes Rathaus, Zum Niederntor 26,<br />
Frau Niemand, Tel. 0174 / 4164732<br />
Gasanschluss<br />
Avacon CallCenter, Tel. 0180 / 1282266<br />
Gewerbeangelegenheiten<br />
Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-228<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungen<br />
Fachbereich III Bauen, Umwelt <strong>und</strong> Wirtschaftsförderung<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-303<br />
Gewerbesteuer<br />
Fachdienst Finanzen,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-285<br />
Grünanlagen<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-514, 73-515<br />
Gr<strong>und</strong>buchauszug<br />
Amtsgericht <strong>Springe</strong>, Gr<strong>und</strong>buchamt,<br />
Zum Oberntor 2, Tel. 05041 / 2031-0<br />
Gr<strong>und</strong>steuer<br />
Fachdienst Finanzen, Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-268<br />
H<strong>und</strong>esteuer<br />
Fachdienst Finanzen, Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-253<br />
Jugendzentren<br />
Fachdienst Jugend <strong>und</strong> Familie,<br />
Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />
Tel. 05041 / 73-335<br />
Kanalbaubeiträge<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-304, 73-344<br />
KFZ-Zulassung<br />
Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1, Tel. 05041 / 73-226<br />
Kinderbetreuung / Familienbüro<br />
Fachdienst Bildung <strong>und</strong> Familienbüro,<br />
Zum Niederntor 26, Tel. 05041 / 73 355<br />
Kindergarten (Wirtschaftliche Jugendhilfe)<br />
Fachdienst Jugend <strong>und</strong> Familie,<br />
Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />
Tel. 05041 / 73-346<br />
Lageplan<br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
Flebbe <strong>und</strong> Balke, Bahnhofstraße 30,<br />
Tel. 05041 / 944 20 oder<br />
Katasteramt Hannover,<br />
Ständehausstraße 16, 30159 Hannover<br />
Naturschutz<br />
Region Hannover, 36.04 Team „Naturschutz West“,<br />
Höltystraße 17, 30171 Hannover,<br />
Tel. 0511 / 6162 2611<br />
36
Notdienst Kanal<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />
Stadtentwässerung,<br />
Betriebshof, An der Haller,<br />
Tel. 05041 / 73-500<br />
Pässe / Personalausweise<br />
Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-233<br />
Schülerfahrtkostenerstattung<br />
Region Hannover, Fachbereich Verkehr,<br />
Team 86.03/ÖPNV-Marketing,<br />
Postfach 1 47, 30001 Hannover<br />
Spielplatzunterhaltung<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />
Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-514<br />
Sportangebote (Auskünfte)<br />
Fachdienst Sport,<br />
Weiße Schule, Schulstraße 1,<br />
Tel. 05041 / 73-337<br />
Stadtbibliothek<br />
Hinter der Burg 3a, Tel. 05041 / 770 305<br />
Stadtplanung<br />
Fachdienst Stadtplanung,<br />
Zur Salzhaube 9,<br />
Tel. 05041 / 73-319 , 73-323<br />
Steuerangelegenheiten<br />
Fachdienst Finanzen,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-268<br />
Straßenbeleuchtung<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong><br />
Stadtentwässerung,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-305<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
Fachdienst Ordnung <strong>und</strong> Verkehr,<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1,<br />
Tel. 05041 / 73-246<br />
Stromanschluss<br />
Stadtwerke <strong>Springe</strong>, K<strong>und</strong>enbüro:<br />
Zum Oberntor 19, Tel. 05041 / 802840<br />
Umweltschutz<br />
Fachdienst Umwelt,<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-317<br />
Vermessung<br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
Flebbe <strong>und</strong> Balke,<br />
Bahnhofstraße 30, Tel. 05041 / 944 20<br />
Volkshochschule<br />
VHS Calenberger Land,<br />
Bahnhofstraße 38,<br />
Tel. 05041 / 97 00 18<br />
Wasseranschluss<br />
Purena GmbH, Tel. 05331 / 88263-0<br />
Winterdienst<br />
Fachdienst Tiefbau- <strong>und</strong> Stadtentwässerung,<br />
Betriebshof, An der Haller,<br />
Tel. 05041 / 73-500<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Fachbereich III Bauen,<br />
Umwelt <strong>und</strong> Wirtschaftsförderung<br />
Zur Salzhaube 9, Tel. 05041 / 73-303<br />
37
Guter Rat zum Energiesparen <strong>und</strong><br />
zu erneuerbaren Energien<br />
Die gemeinnützige Klimaschutzagentur Region<br />
Hannover GmbH informiert Bürger <strong>und</strong> Unternehmen<br />
in der Region Hannover zum Energiesparen<br />
<strong>und</strong> dem Einsatz erneuerbarer Energien<br />
<strong>und</strong> entwickelt gemeinsam mit ihren Partnern<br />
Projekte <strong>und</strong> Kampagnen. Mit Broschüren <strong>und</strong><br />
Faltblättern, öffentlichen <strong>und</strong> pressewirksamen<br />
Veranstaltungen sowie dem regionalen Internetportal<br />
klimaschutz-hannover.de macht sie das<br />
Thema Klimaschutz einer breiten Öffentlichkeit<br />
zugänglich.<br />
Ratsuchende Bürger der Region können sich<br />
an die Klimaschutzagentur wenden. Das Info-<br />
Team bietet telefonisch <strong>und</strong> per E-Mail neutrale<br />
<strong>und</strong> kostenlose Erstberatung zu den Themen<br />
Energieeinsparung im Alt- <strong>und</strong> Neubau,<br />
Heizungserneuerung , Solarenergie, Heizen mit<br />
Holz, Strom sparen, Kraft-Wärme-Kopplung<br />
sowie Informationen zu b<strong>und</strong>esweiten <strong>und</strong><br />
regionalen Förderprogrammen an. Die geschulten<br />
Mitarbeiter geben Hilfestellung bei der<br />
Suche nach Fachberatern <strong>und</strong> Dienstleistern<br />
<strong>und</strong> informieren über aktuelle Angebote für<br />
Bürger <strong>und</strong> Unternehmen aus den laufenden<br />
Kampagnen. Außerdem ist das Info-Team auf<br />
zahlreichen Messen <strong>und</strong> Veranstaltungen in der<br />
Region mit einem Infostand vor Ort.<br />
Die Klimaschutzagentur wird von elf Gesellschaftern<br />
unterstützt. Hauptgesellschafter sind<br />
die Region <strong>und</strong> die Landeshauptstadt Hannover,<br />
hinzu kommen Energieversorger, weitere<br />
Unternehmen sowie ein Förderverein mit r<strong>und</strong><br />
50 weiteren Institutionen <strong>und</strong> Unternehmen.<br />
Informationen <strong>und</strong><br />
kostenlose Broschüren:<br />
Info-Tel. 0511 220022-20<br />
Service-Center (Mo. + Do. 9 –17 Uhr)<br />
www.klimaschutz-hannover.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Klimaschutzagentur<br />
Region Hannover GmbH<br />
Goethestraße 19, 30169 Hannover<br />
Erstberatung (Mo. + Do. 9 - 17 Uhr)<br />
Info-Tel. 0511 / 220022-20<br />
E-Mail beratung@klimaschutzagentur.de<br />
Internet www.klimaschutz-hannover.de<br />
Internet www.klimaschutzagentur.de<br />
38
Stichwortverzeichnis<br />
Abfallentsorgung......................... Seite 36<br />
Abwasser..................................... Seite 11<br />
An-, Ab- <strong>und</strong> Ummeldungen........ Seite 36<br />
Anzahl der Vollgeschosse............. Seite 20<br />
Art der baulichen Nutzung........... Seite 20<br />
„Auf dem Brink“......................... Seite 17<br />
Ausgleichsmaßnahmen................ Seite 36<br />
Bauaufsicht, Baudezernat....... Seite 11/21<br />
Bauen in <strong>Springe</strong>.......................... Seite 11<br />
Bauförderung......................... ab Seite 30<br />
Baugebiet „Großer Graben“... Seite 14/15<br />
Baugebiet „Klosterstraße“........... Seite 13<br />
Baugebiet „Meiers Wiesen“......... Seite 19<br />
Baugebiet „Auf dem Brink“......... Seite 17<br />
Baugebiet „Wachlange II“........... Seite 12<br />
Baugenehmigung................... Seite 11/36<br />
Baugrenze................................... Seite 20<br />
Bauleitpläne................................. Seite 36<br />
Baulinien...................................... Seite 20<br />
Bauweise..................................... Seite 20<br />
Blockheizkraftwerk „Gr. Graben“.Seite 16<br />
Blockheizkraftwerk Schwimmbad.Seite 35<br />
BlowerDoor................................. Seite 29<br />
Bildungseinrichtungen................... Seite 8<br />
Bordsteinabsenkung.................... Seite 36<br />
Checkliste für mein Bauvorhaben...Seite 21<br />
Dachneigung............................... Seite 20<br />
Denkmalpflege............................ Seite 36<br />
EEG............................................. Seite 33<br />
Einwohnerzahl............................. Seite 10<br />
Einspeisevergütung...................... Seite 33<br />
Energiebedarfsausweis................. Seite 23<br />
Energiesparberatung vor Ort........ Seite 32<br />
Energieeffizienzhaus............... Seite 22/31<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV).Seite 23<br />
Energiesparberatung .... S. 22/23/29/35/36/38<br />
Entwässerungsanträge................. Seite 36<br />
Erschließungsbeiträge.................. Seite 36<br />
Familienbüro................................ Seite 36<br />
Flurstücksnummer........................ Seite 20<br />
Förderhinweise für Hausbesitzer... Seite 32<br />
Freizeitangebote............................ Seite 8<br />
Gasanschluss............................... Seite 36<br />
Geschossflächenzahl (GFZ)........... Seite 20<br />
Gewerbeangelegenheiten............ Seite 36<br />
Gewerbe- u. Industrieansiedlungen.. Seite 36<br />
Gewerbegebiet „Loffenkamp“..... Seite 24<br />
Gewerbegebiet„Rathenaustr.“.Seite 26/27<br />
Gewerbegebiet „Schildbruch“..... Seite 25<br />
Gewerbegebiet „Südl. der Bahn“.Seite 25<br />
Gewerbesteuer............................ Seite 11<br />
Gleichstellungsbeauftragte........... Seite 36<br />
Grenze des Bebauungsplans........ Seite 20<br />
„Großer Graben“................... Seite 14/15<br />
Grünanlagen................................ Seite 36<br />
Gr<strong>und</strong>buchauszug....................... Seite 36<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ)............... Seite 20<br />
Gr<strong>und</strong>steuer................................ Seite 36<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze...................... Seite 20<br />
Grußwort....................................... Seite 3<br />
Gut beraten starten................ Seite 35/38<br />
Hausanschlüsse............................ Seite 36<br />
Hausmüll..................................... Seite 11<br />
H<strong>und</strong>esteuer................................ Seite 36<br />
HRG........................................ Seite 26/27<br />
Impressum..................................... Seite 5<br />
Inhaltsverzeichnis........................... Seite 5<br />
Jugendzentren............................. Seite 36<br />
Kanalbaubeiträge......................... Seite 36<br />
KfW-Energieeffizienzhaus....... Seite 22/31<br />
KfW-Programme..................... ab Seite 30<br />
Kfz-Zulassung.............................. Seite 36<br />
Kinderbetreuung.......................... Seite 36<br />
Kindergarten................................ Seite 36<br />
Klimaschutzagentur<br />
Region Hannover......................... Seite 38<br />
Klimaschutzmanagement... Seite 22/23/35<br />
„Klosterstraße“............................ Seite 13<br />
Kulturangebote.............................. Seite 9<br />
Lageplan...................................... Seite 36<br />
„Loffenkamp“............................. Seite 24<br />
Marktanreizprogramm................. Seite 32<br />
„Meiers Wiesen“......................... Seite 19<br />
Naturschutz............................ Seite 34/36<br />
Niedrigenergiehaus...................... Seite 22<br />
NLG........................................ Seite 12/13<br />
Notdienst Kanal........................... Seite 37<br />
Pässe .......................................... Seite 37<br />
Passivhaus.................................... Seite 22<br />
Personalausweise......................... Seite 37<br />
Postleitzahl.................................. Seite 10<br />
Qualitätssicherung.................. Seite 29/38<br />
„Rathenaustraße“................... Seite 26/27<br />
Regenwasser................................ Seite 11<br />
„Schildbruch“.............................. Seite 25<br />
Schmutzwasser............................ Seite 11<br />
Schülerfahrtkostenerstattung....... Seite 37<br />
Solarkollektoren........................... Seite 32<br />
Spielplatzunterhaltung................. Seite 37<br />
Sportangebote............................... Seite 8<br />
Sportangebote (Auskünfte).......... Seite 37<br />
Staatliche Bauförderung.......... ab Seite 30<br />
Stadtbibliothek......................... Seite 8/37<br />
Stadtplanung............................... Seite 37<br />
Stadtwerke.................................. Seite 37<br />
Städtepartnerschaft..................... Seite 10<br />
Standortentwicklung...................... Seite 7<br />
„Stellmacherweg“....................... Seite 17<br />
Straßenbeleuchtung..................... Seite 37<br />
Straßenverkehrsbehörde.............. Seite 37<br />
Stromanschluss............................ Seite 37<br />
„Südlich der Bahn“...................... Seite 25<br />
Telefonvorwahlnummern............. Seite 10<br />
Thermografie............................... Seite 29<br />
Trinkwasser.................................. Seite 11<br />
Umweltschutz......................... Seite 34/37<br />
U-Wert........................................ Seite 23<br />
Verkehrsanbindung........................ Seite 7<br />
Vermessungen............................. Seite 37<br />
Volkshochschule....................... Seite 8/37<br />
Vorwort ........................................ Seite 3<br />
„Wachlange II“............................ Seite 12<br />
Wasseranschluss.......................... Seite 37<br />
Wie lese ich einen<br />
Bebauungsplan?.......................... Seite 20<br />
Winterdienst................................ Seite 37<br />
Wirtschaftsförderung.............. Seite 11/37<br />
Wo liegt <strong>Springe</strong>?.......................... Seite 6<br />
<strong>Wohn</strong>eigentumsprogramm (KfW)... Seite 30<br />
39
n „Wachlange II“ in Völksen<br />
n „Klosterstraße“ in Eldagsen<br />
n „Großer Graben“ in <strong>Springe</strong><br />
n „Auf dem Brink“ in Altenhagen I<br />
n „Meiers Wiesen“ in Bennigsen<br />
n „Loffenkamp“ in Eldagsen<br />
n „Schildbruch“ in Bennigsen<br />
n „Südlich der Bahn“ in Völksen<br />
n „Rathenaustraße“ in <strong>Springe</strong><br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gewerbegebiete</strong> in <strong>Springe</strong>