Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe
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Förderung für: Fotovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der örtliche Stromnetzbetreiber<br />
verpflichtet:<br />
n alle Solarstromanlagen ans Stromnetz anzuschließen,<br />
n den gesamten von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom abzunehmen <strong>und</strong><br />
n den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten.<br />
Wer eine Solaranlage (bis 110 KW) betreibt, kann also den erzeugten Strom<br />
in das Stromnetz des regionalen Betreibers einspeisen <strong>und</strong> erhält dafür eine<br />
Einspeise vergütung. Je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wird<br />
die Einspeisevergütung für 2012 wie nachstehend festgelegt:<br />
Inbetriebnahme ab<br />
01.05.12 19,31 Cent je KWh<br />
01.06.12 19,12 Cent je KWh<br />
01.07.12 18,93 Cent je KWh<br />
01.08.12 18,74 Cent je KWh<br />
01.09.12 18,55 Cent je KWh<br />
01.10.12 18,36 Cent je KWh<br />
Ab dem 01.11.12 wird die Degression der Einspeisevergütung (<strong>und</strong> damit die<br />
Vergütungssätze) quartalsweise neu festgelegt.<br />
Die Einspeisevergütung wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage für<br />
20 Jahre festgeschrieben, sodass ein Betreiber die Anlage mit einer festen<br />
Rechengröße langfristig planen kann. Eine eventuelle zukünftige Kürzung der<br />
Einspeisevergütung bezieht sich nur auf die in späteren Jahren errichteten Anlagen.<br />
Beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage der<br />
B<strong>und</strong>esnetzagentur melden müssen, um<br />
Ihre Vergütung zu erhalten.<br />
Neben dem Fotovoltaikstrom wird Strom<br />
aus Biomasse, Windkraft, Wasserkraft<br />
<strong>und</strong> Geothermie durch festgesetzte<br />
Einspeisever gü tun gen gefördert.<br />
Ansprechpartner:<br />
Klimaschutzagentur<br />
Region Hannover gGmbH<br />
Goethestraße 19, 30159 Hannover<br />
Telefon 0511 / 2200220<br />
KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“<br />
Förderprogramm zur zinsgünstigen Finan zie rung von Fotovoltaik-Anlagen<br />
sowie von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Errichtung, Erweiterung oder<br />
Erwerb). Sie erhalten langfris tige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen <strong>und</strong><br />
tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb (sowie der Erwerb<br />
eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR) in Höhe von<br />
100 % (auch der Nebenkosten).<br />
Die aktuellen Konditionen können auf der Internetseite der KfW oder per Faxservice<br />
unter der Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />
Die Laufzeit beträgt 5 bzw. 10 Jahre. Bei Bedarf können ein bzw. zwei tilgungsfreie<br />
Jahre (es wer den nur die Zinsen gezahlt) vereinbart wer den. Die Auszahlung<br />
des Kredits erfolgt zu 100 %.<br />
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaujahre erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />
Annuitäten.<br />
Die Kombination mit anderen Fördermitteln<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Ein Kumulierungsverbot<br />
besteht nicht. Allerdings<br />
kann kein weiteres Kreditprogramm der<br />
KfW beantragen werden. Zur Absicherung<br />
des Darlehns werden bankübliche<br />
Sicherheiten herangezogen. Die KfW<br />
braucht keinen Verwendungsnachweis.<br />
Ansprechpartner:<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a. M.<br />
KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />
(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />
E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />
Internet www.kfw-foerderbank.de<br />
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