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Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe

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Förderung für: Fotovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der örtliche Stromnetzbetreiber<br />

verpflichtet:<br />

n alle Solarstromanlagen ans Stromnetz anzuschließen,<br />

n den gesamten von Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom abzunehmen <strong>und</strong><br />

n den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten.<br />

Wer eine Solaranlage (bis 110 KW) betreibt, kann also den erzeugten Strom<br />

in das Stromnetz des regionalen Betreibers einspeisen <strong>und</strong> erhält dafür eine<br />

Einspeise vergütung. Je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wird<br />

die Einspeisevergütung für 2012 wie nachstehend festgelegt:<br />

Inbetriebnahme ab<br />

01.05.12 19,31 Cent je KWh<br />

01.06.12 19,12 Cent je KWh<br />

01.07.12 18,93 Cent je KWh<br />

01.08.12 18,74 Cent je KWh<br />

01.09.12 18,55 Cent je KWh<br />

01.10.12 18,36 Cent je KWh<br />

Ab dem 01.11.12 wird die Degression der Einspeisevergütung (<strong>und</strong> damit die<br />

Vergütungssätze) quartalsweise neu festgelegt.<br />

Die Einspeisevergütung wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage für<br />

20 Jahre festgeschrieben, sodass ein Betreiber die Anlage mit einer festen<br />

Rechengröße langfristig planen kann. Eine eventuelle zukünftige Kürzung der<br />

Einspeisevergütung bezieht sich nur auf die in späteren Jahren errichteten Anlagen.<br />

Beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage der<br />

B<strong>und</strong>esnetzagentur melden müssen, um<br />

Ihre Vergütung zu erhalten.<br />

Neben dem Fotovoltaikstrom wird Strom<br />

aus Biomasse, Windkraft, Wasserkraft<br />

<strong>und</strong> Geothermie durch festgesetzte<br />

Einspeisever gü tun gen gefördert.<br />

Ansprechpartner:<br />

Klimaschutzagentur<br />

Region Hannover gGmbH<br />

Goethestraße 19, 30159 Hannover<br />

Telefon 0511 / 2200220<br />

KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien“<br />

Förderprogramm zur zinsgünstigen Finan zie rung von Fotovoltaik-Anlagen<br />

sowie von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Errichtung, Erweiterung oder<br />

Erwerb). Sie erhalten langfris tige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen <strong>und</strong><br />

tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb (sowie der Erwerb<br />

eines Anteils an einer Fotovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR) in Höhe von<br />

100 % (auch der Nebenkosten).<br />

Die aktuellen Konditionen können auf der Internetseite der KfW oder per Faxservice<br />

unter der Nr. 069-7431-4214 abgerufen werden.<br />

Die Laufzeit beträgt 5 bzw. 10 Jahre. Bei Bedarf können ein bzw. zwei tilgungsfreie<br />

Jahre (es wer den nur die Zinsen gezahlt) vereinbart wer den. Die Auszahlung<br />

des Kredits erfolgt zu 100 %.<br />

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaujahre erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen<br />

Annuitäten.<br />

Die Kombination mit anderen Fördermitteln<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Ein Kumulierungsverbot<br />

besteht nicht. Allerdings<br />

kann kein weiteres Kreditprogramm der<br />

KfW beantragen werden. Zur Absicherung<br />

des Darlehns werden bankübliche<br />

Sicherheiten herangezogen. Die KfW<br />

braucht keinen Verwendungsnachweis.<br />

Ansprechpartner:<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a. M.<br />

KfW Info-Centrum 01801 / 335577<br />

(b<strong>und</strong>esweit zum Ortstarif)<br />

E-Mail infocenter@kfw-foerderbank.de<br />

Internet www.kfw-foerderbank.de<br />

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