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Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe

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Checkliste für mein Bauvorhaben<br />

Neubau/Modernisierung – Was muss ich beachten?<br />

Was gibt es noch zu beachten?<br />

Wer hilft mir bei der Planung meines<br />

Vorhabens?<br />

Stimmt mein Finanzierungsplan?<br />

Stehen meinem Vorhaben baurechtliche<br />

oder denkmalschützerische Vorschriften<br />

entgegen?<br />

Muss ich einen Bauantrag stellen?<br />

Ist mein Vorhaben förderfähig (Baukindergeld,<br />

Förderprogramme Klimaschutz,...)?<br />

Befinden sich Altlasten auf dem Baugr<strong>und</strong>stück?<br />

Hält mein (Bau-)Vorhaben die Festsetz u n -<br />

gen des Bebauungsplanes <strong>und</strong> der Satzung<br />

über örtliche Bauvorschriften ein?<br />

Sind Baulasten auf meinem Baugr<strong>und</strong>stück<br />

eingetragen?<br />

Habe ich Anschluss an den öffentlichen<br />

Nahverkehr, wo befindet sich die nächste<br />

Bushaltestelle?<br />

Welche regenerativen Energien stehen<br />

mir zur Verfügung (Solarthermie,<br />

Geothermie, Nahwärmenetz, Holzpellets,...)?<br />

Wer erarbeitet mir ein Energiekonzept?<br />

Wer erstellt den Energieausweis?<br />

Welche Handwerksbetriebe können<br />

mit ihrer fachlichen Kompetenz unser<br />

Vorhaben unterstützen?<br />

Sollte mein Gebäude luftdicht sein?<br />

Wer kennt sich mit ökologischen, ges<strong>und</strong>heitsverträglichen<br />

Baumaterialien<br />

aus?<br />

Ist der Schornsteinfeger vor der Entscheidung<br />

für eine neue Heizanlage<br />

eingeb<strong>und</strong>en worden?<br />

Was muss ich im Hinblick auf die<br />

aktuellen „erneuerbaren Wärmegesetze“<br />

beachten?<br />

Wie sieht eine fortschrittliche energiesparende<br />

Beleuchtung aus?<br />

Verwende ich energiesparende Haushaltsgeräte?<br />

Kann eine Dachbegrünung, Fassadenbegrünung<br />

erfolgen?<br />

Werden heimische Gehölze für die<br />

Eingrünung verwendet?<br />

Kann ich Regenwasser nutzen?<br />

Befinden sich Nistmöglichkeiten für<br />

Vögel, Fledermäuse auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />

bzw. können welche angebracht<br />

werden?<br />

Passt der Versicherungsschutz?<br />

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist Pflicht.<br />

NEUBAU<br />

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neubauten b<strong>und</strong>esweit das Gesetz zur<br />

Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

– EEWärmeG).<br />

Erneuerbares Wärmegesetz des B<strong>und</strong>es<br />

(EEWärmeG)<br />

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden,<br />

ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht<br />

trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Das gilt auch,<br />

wenn die Immobilie vermietet wird. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren<br />

Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere<br />

klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen,<br />

Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(KWK) nutzen.<br />

Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf –<br />

abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil<br />

mit regenerativen Energiequellen decken:<br />

• bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 %,<br />

• bei Biogas zu mindestens 30 % <strong>und</strong><br />

• bei fester Biomasse (Holz), Bioöl oder Umweltwärme zu mindestens 50 %.<br />

Bei thermischen Solaranlagen gilt die<br />

Pflicht als erfüllt, wenn der Kollektor<br />

bei <strong>Wohn</strong>gebäuden mit höchstens zwei<br />

<strong>Wohn</strong>ungen 0,04 m² Fläche pro m² Nutz -<br />

fläche aufweist. Für Gebäude mit mehr<br />

als zwei <strong>Wohn</strong>ungen ist eine Kollektorgröße<br />

von 0,03 m² Fläche pro m² Nutzfläche<br />

vorgesehen.<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Bauaufsicht<br />

Herr Georg Henßen<br />

Zur Salzhaube 9<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-316<br />

E-Mail georg.henssen@springe.de<br />

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