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Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe

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Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude<br />

Wer sein Haus neu vermietet oder verkaufen will, ist seit 2009 dazu verpflichtet,<br />

einen Energieausweis für sein Haus erstellen zu lassen. Der Energieausweis<br />

bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, indem er die Energieverbrauchswerte<br />

zusammenfasst <strong>und</strong> bewertet. Nach Aufnahme <strong>und</strong> Auswertung<br />

der Daten werden dem Hauseigentümer notwendige Maßnahmen zur energetischen<br />

Sanierung (auf einem Formblatt) vorgeschlagen. Der Energieausweis wird<br />

von speziell ausgebildeten Energieberatern, Architekten <strong>und</strong> Ingenieuren erstellt.<br />

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis <strong>und</strong> den Verbrauchsausweis.<br />

Bei beiden Varianten wird das Ergebnis anschaulich an Hand<br />

einer Farbskala angezeigt.<br />

Der Bedarfsausweis ist die ausführlichere Variante. Hier werden der bauliche<br />

Zustand der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach usw.) <strong>und</strong> die Qualität der<br />

Heizungsanlage erfasst. Das Ergebnis ist eine genaue Beschreibung des energetischen<br />

Ist-Zustandes, die zielgenaue Sanierungsvorschläge ermöglicht.<br />

Die aktuelle Liste der staatlich anerkannten<br />

Energieberater erhalten Sie beim<br />

B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Telefon 06196 / 908-400<br />

E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />

Internet www.bafa.de<br />

Der Verbrauchsausweis ist daher nicht so<br />

aussagekräftig wie der Bedarfsausweis.<br />

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.<br />

Der Verbrauchsausweis wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der Heizkostenabrechnung der<br />

letzten drei Jahre errechnet. Bei dieser Methode der Bewertung spielen natürlich<br />

auch das Nutzungsverhalten der Bewohner <strong>und</strong> die Witterungsbedingungen eine<br />

große Rolle.<br />

Wer die „Schwachstellen“ seines Hauses aufdecken möchte, sollte auch ohne gesetzliche<br />

Verpflichtung eine Energieberatung vom Fachmann durchführen lassen.<br />

Energieeinsparverordnung 2009<br />

(EnEV 2009)<br />

Mit der ab 01.10.2009 gültigen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />

ein neuer Standard für höhere Wärmedämmung <strong>und</strong> niedrigeren Energieeinsatz<br />

gegenüber der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) festgelegt worden.<br />

Der Primärenergiebedarf für Neubauten muss die Werte der EnEV 2007 um ca.<br />

30 % (Transmissionswärmeverlust um 15 %) unterschreiten.<br />

Die neue Regelung kommt aber auch zum Tragen, wenn Renovierungsarbeiten<br />

im Gebäudebestand durchzuführen sind <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage für die Inanspruchnahme<br />

verschiedener Fördermittel (z. B. Kredite der KfW). Bei Änderungen an<br />

bestehenden Gebäuden hat der Handwerker dem Eigentümer eine Unternehmenserklärung<br />

auszuhändigen, die die Einhaltung der Vorschriften bescheinigt.<br />

U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)<br />

Der U-Wert entspricht dem k-Wert <strong>und</strong> ersetzt diesen im Zuge der europäischen<br />

Vereinheitlichung. Der U-Wert bezeichnet die Wärmemenge in Watt, die bei einem<br />

Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsius) zwischen Innen <strong>und</strong> Außen pro<br />

St<strong>und</strong>e durch 1m 2 des Bauteils verloren geht.<br />

Ansprechpartner:<br />

FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />

Frau Katrin Härtel<br />

Auf dem Burghof 1<br />

31832 <strong>Springe</strong><br />

Telefon 05041 / 73-334<br />

E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />

Die maximalen U-Werte (siehe Kasten)<br />

wurden für Außenbauteile an bestehenden<br />

Gebäuden um 20-30 % verschärft.<br />

Beispiel: Bei der Fassadendämmung<br />

galt bisher eine Mindestanforderung<br />

U-Wert der Wand = 0,35. Die neue EnEV<br />

2009 schreibt hier die Einhaltung eines<br />

U-Werts von 0,2 vor.<br />

Welche Werte <strong>und</strong> Richtlinien einzu -<br />

halten sind, kann bei der Klimaschutzagentur<br />

Hannover, bei Energieberatern,<br />

Architekten oder beim Fachhandwerk<br />

erfragt werden.<br />

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