Wohn- und Gewerbegebiete - Stadtmarketing Springe
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Energieausweis für <strong>Wohn</strong>gebäude<br />
Wer sein Haus neu vermietet oder verkaufen will, ist seit 2009 dazu verpflichtet,<br />
einen Energieausweis für sein Haus erstellen zu lassen. Der Energieausweis<br />
bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, indem er die Energieverbrauchswerte<br />
zusammenfasst <strong>und</strong> bewertet. Nach Aufnahme <strong>und</strong> Auswertung<br />
der Daten werden dem Hauseigentümer notwendige Maßnahmen zur energetischen<br />
Sanierung (auf einem Formblatt) vorgeschlagen. Der Energieausweis wird<br />
von speziell ausgebildeten Energieberatern, Architekten <strong>und</strong> Ingenieuren erstellt.<br />
Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis <strong>und</strong> den Verbrauchsausweis.<br />
Bei beiden Varianten wird das Ergebnis anschaulich an Hand<br />
einer Farbskala angezeigt.<br />
Der Bedarfsausweis ist die ausführlichere Variante. Hier werden der bauliche<br />
Zustand der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach usw.) <strong>und</strong> die Qualität der<br />
Heizungsanlage erfasst. Das Ergebnis ist eine genaue Beschreibung des energetischen<br />
Ist-Zustandes, die zielgenaue Sanierungsvorschläge ermöglicht.<br />
Die aktuelle Liste der staatlich anerkannten<br />
Energieberater erhalten Sie beim<br />
B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Telefon 06196 / 908-400<br />
E-Mail b<strong>und</strong>esamt@bafa.de<br />
Internet www.bafa.de<br />
Der Verbrauchsausweis ist daher nicht so<br />
aussagekräftig wie der Bedarfsausweis.<br />
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.<br />
Der Verbrauchsausweis wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der Heizkostenabrechnung der<br />
letzten drei Jahre errechnet. Bei dieser Methode der Bewertung spielen natürlich<br />
auch das Nutzungsverhalten der Bewohner <strong>und</strong> die Witterungsbedingungen eine<br />
große Rolle.<br />
Wer die „Schwachstellen“ seines Hauses aufdecken möchte, sollte auch ohne gesetzliche<br />
Verpflichtung eine Energieberatung vom Fachmann durchführen lassen.<br />
Energieeinsparverordnung 2009<br />
(EnEV 2009)<br />
Mit der ab 01.10.2009 gültigen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />
ein neuer Standard für höhere Wärmedämmung <strong>und</strong> niedrigeren Energieeinsatz<br />
gegenüber der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) festgelegt worden.<br />
Der Primärenergiebedarf für Neubauten muss die Werte der EnEV 2007 um ca.<br />
30 % (Transmissionswärmeverlust um 15 %) unterschreiten.<br />
Die neue Regelung kommt aber auch zum Tragen, wenn Renovierungsarbeiten<br />
im Gebäudebestand durchzuführen sind <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage für die Inanspruchnahme<br />
verschiedener Fördermittel (z. B. Kredite der KfW). Bei Änderungen an<br />
bestehenden Gebäuden hat der Handwerker dem Eigentümer eine Unternehmenserklärung<br />
auszuhändigen, die die Einhaltung der Vorschriften bescheinigt.<br />
U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)<br />
Der U-Wert entspricht dem k-Wert <strong>und</strong> ersetzt diesen im Zuge der europäischen<br />
Vereinheitlichung. Der U-Wert bezeichnet die Wärmemenge in Watt, die bei einem<br />
Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsius) zwischen Innen <strong>und</strong> Außen pro<br />
St<strong>und</strong>e durch 1m 2 des Bauteils verloren geht.<br />
Ansprechpartner:<br />
FD Umwelt / Klimaschutzmanagement<br />
Frau Katrin Härtel<br />
Auf dem Burghof 1<br />
31832 <strong>Springe</strong><br />
Telefon 05041 / 73-334<br />
E-Mail katrin.haertel@springe.de<br />
Die maximalen U-Werte (siehe Kasten)<br />
wurden für Außenbauteile an bestehenden<br />
Gebäuden um 20-30 % verschärft.<br />
Beispiel: Bei der Fassadendämmung<br />
galt bisher eine Mindestanforderung<br />
U-Wert der Wand = 0,35. Die neue EnEV<br />
2009 schreibt hier die Einhaltung eines<br />
U-Werts von 0,2 vor.<br />
Welche Werte <strong>und</strong> Richtlinien einzu -<br />
halten sind, kann bei der Klimaschutzagentur<br />
Hannover, bei Energieberatern,<br />
Architekten oder beim Fachhandwerk<br />
erfragt werden.<br />
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