Flyer "Berliner Mietenbündnis" - Degewo
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Wohnenswerte Stadt<br />
Gut und sicher wohnen<br />
Soziale Wohnungspolitik<br />
und bezahlbare Mieten
2 3<br />
Die Möglichkeiten des Landes Berlin, der Preisentwicklung<br />
am Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sind begrenzt: Die<br />
Rahmenbedingungen des Wohnungssektors werden von privaten<br />
Entscheidungen an Finanz- und Immobilienmärkten<br />
bestimmt. Miet-, Steuer- und Bauplanungsrecht sind überwiegend<br />
Bundesrecht. Die immer noch sehr schwierige <strong>Berliner</strong><br />
Haushaltslage engt den Spielraum des Landes ein, auf<br />
Marktentwicklungen mittels finanzwirksamer öffentlicher<br />
Investitionen, Subventionen oder transferleistungen zu reagieren.<br />
© SenStadtUm<br />
Liebe <strong>Berliner</strong>innen, liebe <strong>Berliner</strong>,<br />
Berlin wird als deutsche Hauptstadt, als Standort von Kultur,<br />
Bildung, Wissenschaft und Forschung immer interessanter.<br />
Menschen aus aller Welt besuchen unsere Stadt als Touristen,<br />
bleiben hier auf längere Zeit oder auf Dauer. Dies ist für<br />
unser Stadtleben eine große Bereicherung. Es schafft Arbeitsplätze,<br />
stärkt unsere Zukunftsperspektiven und lässt unsere<br />
Stadt wachsen.<br />
Bei den vielfältigen Chancen gibt es aber auch einige Nebenfolgen,<br />
vor allem für den Wohnungs- und Immobilienmarkt:<br />
Wachstum lässt die Preise steigen. Das Mietenniveau in unserer<br />
Stadt ist noch weit von dem entfernt, was in anderen<br />
großen deutschen Städten oder den meisten europäischen<br />
Metropolen zu zahlen ist. Dennoch gibt der Preisanstieg, insbesondere<br />
bei den Neuvermietungen, Anlass zur Besorgnis.<br />
Er lässt das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen<br />
schrumpfen, auf das vor allem Haushalte angewiesen sind,<br />
die aufgrund ihrer persönlichen oder familiären Lebensumstände<br />
nicht an der Wachstumsentwicklung teilhaben. Er<br />
schränkt die Wahlmöglichkeiten von »Starter-Haushalten«<br />
ein, die sich noch in einer Ausbildungs-, Berufseinstiegs- oder<br />
Familiengründungsphase befinden.<br />
Dennoch sind wir in der Wohnungs- und Mietenpolitik nicht<br />
ohne Einfluss: Mit den Instrumenten des Städtebau- und<br />
Baugenehmigungsrechts legen wir fest, was, wo und wie<br />
gebaut werden darf. Die Bereitstellung landeseigener Grundstücke<br />
unterstützt den Wohnungsbau, und mit unserer<br />
Mietrechts-Initiative im Bundesrat haben wir Vorschläge zur<br />
Wahrung der Mieterinteressen gemacht.<br />
Unsere wichtigsten Partner bei der Wohnungspolitik sind die<br />
städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die heute ca.<br />
17 Prozent des <strong>Berliner</strong> Mietwohnungsbestandes bewirtschaften.<br />
Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
hat der Senat deshalb das »Bündnis für soziale Wohnungspolitik<br />
und bezahlbare Mieten« abgeschlossen. Über die<br />
wichtigsten Ziele und Inhalte dieses Bündnisses möchte ich<br />
Sie in dieser Broschüre informieren.<br />
Ihr<br />
Michael Müller<br />
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
4 5<br />
Senator Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und<br />
Vorstandsmitglied Maren Kern (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen<br />
e.V.) bei der Unterzeichung des Mietenbündnisses mit den Vorstandsmitgliedern<br />
und Geschäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
Hendrik Jellema (GEWOBAG), Stefanie Frensch (HOWOGE), Jörg Franzen (GESOBAU),<br />
Lars Ernst (WBM), Frank Bielka (degewo) und Ingo Malter (STADT UND LAND)<br />
© Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)<br />
Bündnis für Berlin<br />
Um der zunehmenden Verengung des Marktes für preiswerten<br />
Wohnraum entgegenzuwirken, haben die Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt und die<br />
Senatsverwaltung für Finanzen mit den sechs städtischen<br />
Wohnungsbaugesellschaften Berlins das »Bündnis für<br />
soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten« vereinbart.<br />
Es wurde am 4. September 2012 unterzeichnet, gilt zunächst<br />
bis 2016 und benennt Lösungswege und Maßnahmen, mit<br />
denen die Partner bezahlbares Wohnen gewährleisten.<br />
Berlin wächst, die Mieten steigen<br />
Die Nachfrage nach Wohnungen wächst besonders in begehrten<br />
Innenstadtlagen schneller als das Angebot. Dadurch<br />
schmelzen die Reserven auf dem Wohnungsmarkt weiter,<br />
und die Mieten steigen stärker als im vergangenen Jahrzehnt<br />
– vor allem bei Neuvermietungen, aber zunehmend auch im<br />
Wohnungsbestand. Die Gründe: Die Stadt wächst. Immer<br />
mehr Menschen zieht es nach Berlin. Zugleich leben immer<br />
mehr <strong>Berliner</strong>innen und <strong>Berliner</strong> alleine. Schon heute sind<br />
54 Prozent aller <strong>Berliner</strong> Haushalte Single-Haushalte.<br />
Starke Partner steuern gegen<br />
Die Wohnungspolitik des Senats zielt<br />
darauf, die Mieten in der wachsenden<br />
Stadt bezahlbar zu halten und Haushalte,<br />
deren Einkommen hinter der allgemeinen<br />
Entwicklung zurückbleiben,<br />
weiter angemessen mit Wohnraum zu<br />
versorgen. Die Vielfalt und Eigenart der<br />
Kieze sollen erhalten bleiben. Die <strong>Berliner</strong><br />
Mischung soll gestärkt werden, damit<br />
Menschen mit unterschiedlichem<br />
Einkommen, sozialer und kultureller<br />
Herkunft in den Quartieren weiter zusammen<br />
wohnen bleiben.<br />
Berlins städtische Wohnungsbaugesellschaften<br />
sind zentrale Partner dieser<br />
Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik.<br />
Sie schaffen erheblichen Mehrwert<br />
für die Stadt, indem sie<br />
• durch ihre Mietpreisgestaltung<br />
konsequent preisdämpfend wirken,<br />
• Vorreiter bei der energieeffizienten<br />
Gebäudesanierung und beim Klimaschutz<br />
sind,<br />
• ihre Wohnungsbestände den Anforderungen<br />
des demografischen<br />
Wandels anpassen und<br />
• sich für die soziale, demografische<br />
und kulturelle Integration in den<br />
Quartieren engagieren.<br />
Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt<br />
Senatsverwaltung<br />
für Finanzen
6 7<br />
© GESOBAU © GEWOBAG © HOWOGE<br />
© degewo<br />
Mehr Wohnungen<br />
Der Wohnungsbestand der städtischen Gesellschaften soll<br />
sich durch Zukauf und Neubau erhöhen: von derzeit rund<br />
277.000 auf 300.000 Wohnungen im Jahr 2016. Denn ein größerer<br />
Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand stabilisiert<br />
den Mietenmarkt.<br />
Städtische Grundstücke werden künftig direkt an die städtischen<br />
Wohnungsbaugesellschaften vergeben, wenn dies zu<br />
sinnvollen Grundstücksarrondierungen für Neubauten führt,<br />
welche die Ziele des Mietenbündnisses umsetzen.<br />
In einem Pilotprojekt stellt das Land vorerst 14 Grundstücke<br />
bereit, auf denen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
Neubauvorhaben modellhaft umsetzen können. Dabei<br />
wird darauf geachtet, dass durch Ansätze wie z.B.<br />
• Mietenspreizungen,<br />
• anteilige Vergabe von Wohnungen an Haushalte mit Anspruch<br />
auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),<br />
• Anteile kleiner Wohnungen für Einpersonenhaushalte,<br />
• Anteile barrierefreier Wohnungen und<br />
• Wohnungen für Familien mit Kindern<br />
eine zum jeweiligen Quartier passende soziale Nachbarschaft<br />
entsteht.<br />
Aktuelle Beispiele solcher Projekte sind der Bau von 280 Wohnungen<br />
durch die degewo in Adlershof und Köpenick, der Bau<br />
von rund 350 Wohnungen durch die HOWOGE in Lichtenberg<br />
und der Neubau von rund 270 Wohnungen durch die GESO-<br />
BAU in Pankow.<br />
Bestandserweiterung durch Zukauf<br />
Wo Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes<br />
angezeigt sind, werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
bei entsprechenden Angeboten Wohnungen hinzukaufen,<br />
die ihre Bestände sinnvoll ergänzen. Auch hierfür<br />
gibt es Beispiele: degewo und GESOBAU haben gemeinsam<br />
knapp 4.700 Wohnungen erworben; die Stadt und Land hat<br />
ihren Bestand um 340 Wohnungen erweitert. Die GEWOBAG<br />
hat 2.100 Wohnungen erworben, die HOWOGE rund 1.500<br />
Wohnungen.<br />
Studentisches Wohnen<br />
Um das studentische Wohnen zu stärken, kooperieren<br />
städtische Wohnungsbaugesellschaften mit dem <strong>Berliner</strong><br />
Studentenwerk und den Sozialreferaten der Studierendenvertretungen.
8 9<br />
Die wichtigsten Eckpunkte des Mietenbündnisses<br />
Die städtischen Wohnungsgesellschaften bieten Wohnraum<br />
zu bezahlbaren Mieten, um breite Bevölkerungsschichten zu<br />
versorgen. Bei Modernisierung und Neuvermietung streben<br />
sie tragbare Mietbelastungen an. Gerade auch Haushalte mit<br />
geringeren Einkommen sollen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
gut und sicher wohnen können.<br />
Deshalb haben sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />
im Mietenbündnis zu einer Mietenpolitik mit Augenmaß<br />
verpflichtet:<br />
• Sie beschränken ihre allgemeinen Mieterhöhungen im<br />
freifinanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15 Prozent<br />
in vier Jahren, soweit der <strong>Berliner</strong> Mietspiegel das zulässt.<br />
• Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschränken<br />
eine Modernisierungsumlage im frei finanzierten<br />
Wohnungsbau auf maximal neun Prozent der aufgewandten<br />
Kosten jährlich. Auch nach der Modernisierung<br />
soll eine verträgliche Mietenbelastung gewährleistet<br />
sein.<br />
• Bei Neuvermietungen werden die Wohnungsgesellschaften<br />
innerhalb des S-Bahn-Rings jede zweite, außerhalb<br />
des Rings jede dritte Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete<br />
an Haushalte mit WBS-Anspruch vergeben.<br />
• Ein gemeinsamer Wohnungspool soll einen fairen Wohnungstausch<br />
ermöglichen, wenn ein Mieter oder eine<br />
Mieterin eine um mindestens 10 Prozent kleinere Wohnung<br />
sucht. Dabei sichern die Wohnungsbaugesellschaften<br />
zu, dass die neue Bruttowarmmiete – bei vergleichbarer<br />
Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage<br />
– unter der der alten Wohnung liegt.<br />
• Für Mieterinnen und Mieter, die aus wirtschaftlichen<br />
oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht<br />
erbringen können, wird jeweils eine individuelle Lösung<br />
gesucht.<br />
• Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen<br />
sozialer Kriterien im Einzelfall 30 Prozent des<br />
Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen, sofern<br />
eine der Personenzahl im Haushalt angemessene Wohnungsgröße<br />
genutzt wird und das Haushaltseinkommen<br />
innerhalb der Einkommensgrenzen des Bundes für einen<br />
Wohnberechtigungsschein (WBS) liegt. Zu den angemessenen<br />
Wohnflächen und zur Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens<br />
siehe die Erläuterungen ab S. 10.<br />
• Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen<br />
und die genutzte Wohnfläche angemessen (siehe die Tabelle<br />
zu angemessener Wohnungsgröße ab S. 10), so<br />
werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die<br />
neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für<br />
Mietbelastungen nicht überschreitet.<br />
• Härtefallregelungen für Schwangere oder Alleinerziehende,<br />
die auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind, für<br />
Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung,<br />
für Menschen, die andere pflegen und betreuen,<br />
für Kranke oder Trauernde sorgen dafür, dass neben<br />
dem Einkommen auch andere persönliche Härten bei<br />
Mieterhöhungen berücksichtigt werden.<br />
• Die individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen,<br />
bei denen die Mieterhöhungen aus der planmäßigen<br />
Reduzierung von Fördermitteln resultieren.
10 11<br />
Wann ist die Mieterhöhungsbegrenzung möglich?<br />
Was sind hierbei angemessene Wohnflächen?<br />
Wie berechnet sich das Haushaltsnettoeinkommen?<br />
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich im<br />
Mietenbündnis verpflichtet, im Falle einer Mieterhöhungserklärung<br />
die Nettokaltmiete auf maximal 30 Prozent des<br />
Haushaltsnettoeinkommens zu begrenzen, sofern der jeweilige<br />
Haushalt eine angemessene Wohnfläche nutzt und sein<br />
Haushaltsnettoeinkommen die im Wohnraumförderungsgesetz<br />
(WoFG) genannten bundeseinheitlichen Einkommensgrenzen<br />
nicht überschreitet.<br />
Je nach Haushaltsgröße angemessene<br />
Wohnflächen-Obergrenzen<br />
Einpersonenhaushalt höchstens 45 m²<br />
Zweipersonenhaushalt höchstens 60 m²<br />
Dreipersonenhaushalt höchstens 75 m²<br />
Vierpersonenhaushalt höchstens 85 m²<br />
jede weitere Person im Haushalt<br />
zusätzlich höchstens je 12 m²<br />
Übersteigt die Wohnungsgröße die für die Haushaltsgröße<br />
zutreffende Obergrenze, so ist eine Mietbegrenzung nicht<br />
möglich.<br />
Einkommensgrenzen<br />
Maßgebendes Einkommen ist das nach §§ 20 –24 des Gesetzes<br />
über die Soziale Wohnraumförderung (WoFG) berechnete<br />
Gesamteinkommen des Haushalts. Die Einkommensgrenze<br />
(jeweils netto pro Jahr) beträgt gemäß § 9 WoFG:<br />
für einen Einpersonenhaushalt<br />
12.000,00 Euro<br />
für einen Zweipersonenhaushalt<br />
18.000,00 Euro<br />
zuzüglich für jede weitere zum<br />
Haushalt rechnende Person<br />
4.100,00 Euro<br />
Für jedes Kind<br />
erhöht sie sich um weitere<br />
500,00 Euro<br />
Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens<br />
Das Haushaltsnettoeinkommen wird grundsätzlich auf der<br />
Grundlage der §§ 20 bis 24 Wohnraumförderungsgesetz<br />
(WoFG; der Gesetzestext ist u.a. über die Website der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/wohnen.<br />
shtml aufrufbar) ermittelt. Dabei wird zunächst das Jahreseinkommen<br />
aller Haushaltsangehörigen zum Zeitpunkt der<br />
Mieterhöhung festgestellt. Was zum Jahreseinkommen gehört,<br />
ergibt sich aus §§ 21 und 22 WoFG.<br />
Vom Jahreseinkommen werden pauschal jeweils 10 Prozent<br />
für zu leistende Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur<br />
Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung abgezogen (§ 23 WoFG), sofern eine<br />
Steuer- und Abgabenpflicht besteht. Zudem erfolgen bei<br />
Schwerbehinderung, jungen Ehepaaren (bis zum fünften<br />
Kalenderjahr nach Eheschließung bei Ehepartnern, die nicht<br />
älter als 40 Jahre sind), Kindern und bestehenden gesetzlichen<br />
Unterhaltsverpflichtungen weitere Abzüge (siehe im<br />
Einzelnen § 24 WoFG).<br />
Überschreitet das so ermittelte Haushaltsnettoeinkommen<br />
nicht die aus der folgenden Tabelle ersichtliche Einkommensgrenze<br />
des § 9 Abs. 2 WoFG und wird mit der Mieterhöhung<br />
eine Nettokaltmiete verlangt, die 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens<br />
überschreitet, so besteht wahrscheinlich<br />
der Anspruch auf eine Reduzierung der Mieterhöhung. Für<br />
die exakte Einkommensberechnung und zwecks erforderlicher<br />
Nachweise sollten sich Haushalte, die sich auf die genannte<br />
Vereinbarung berufen, dann mit ihrer jeweiligen<br />
städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Verbindung setzen.<br />
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch grundsätzlich nicht.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Abteilung IV<br />
Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt<br />
Württembergische Straße 6<br />
10707 Berlin<br />
Ausstellungs- und Informationszentrum<br />
der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin<br />
U-Bahn-Linien U2, Märkisches Museum,<br />
U8, Jannowitzbrücke oder Heinrich-Heine-Straße<br />
S-Bahn-Linien S5, S7, S75, Jannowitzbrücke<br />
Bus-Linien 147, 248, 265, U-Bhf. Märkisches Museum<br />
Ausstellungsraum<br />
der Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin<br />
U-Bahn-Linien U3, U7, Fehrbelliner Platz<br />
Bus-Linien 101, 104, 115, Fehrbelliner Platz<br />
www.stadtentwicklung.berlin.de<br />
Titelbild: © Nikolaus Fürcho<br />
Kommunikation<br />
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin<br />
broschuerenstelle@senstadtum.berlin.de