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Flyer "Berliner Mietenbündnis" - Degewo

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Wohnenswerte Stadt<br />

Gut und sicher wohnen<br />

Soziale Wohnungspolitik<br />

und bezahlbare Mieten


2 3<br />

Die Möglichkeiten des Landes Berlin, der Preisentwicklung<br />

am Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sind begrenzt: Die<br />

Rahmenbedingungen des Wohnungssektors werden von privaten<br />

Entscheidungen an Finanz- und Immobilienmärkten<br />

bestimmt. Miet-, Steuer- und Bauplanungsrecht sind überwiegend<br />

Bundesrecht. Die immer noch sehr schwierige <strong>Berliner</strong><br />

Haushaltslage engt den Spielraum des Landes ein, auf<br />

Marktentwicklungen mittels finanzwirksamer öffentlicher<br />

Investitionen, Subventionen oder transferleistungen zu reagieren.<br />

© SenStadtUm<br />

Liebe <strong>Berliner</strong>innen, liebe <strong>Berliner</strong>,<br />

Berlin wird als deutsche Hauptstadt, als Standort von Kultur,<br />

Bildung, Wissenschaft und Forschung immer interessanter.<br />

Menschen aus aller Welt besuchen unsere Stadt als Touristen,<br />

bleiben hier auf längere Zeit oder auf Dauer. Dies ist für<br />

unser Stadtleben eine große Bereicherung. Es schafft Arbeitsplätze,<br />

stärkt unsere Zukunftsperspektiven und lässt unsere<br />

Stadt wachsen.<br />

Bei den vielfältigen Chancen gibt es aber auch einige Nebenfolgen,<br />

vor allem für den Wohnungs- und Immobilienmarkt:<br />

Wachstum lässt die Preise steigen. Das Mietenniveau in unserer<br />

Stadt ist noch weit von dem entfernt, was in anderen<br />

großen deutschen Städten oder den meisten europäischen<br />

Metropolen zu zahlen ist. Dennoch gibt der Preisanstieg, insbesondere<br />

bei den Neuvermietungen, Anlass zur Besorgnis.<br />

Er lässt das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen<br />

schrumpfen, auf das vor allem Haushalte angewiesen sind,<br />

die aufgrund ihrer persönlichen oder familiären Lebensumstände<br />

nicht an der Wachstumsentwicklung teilhaben. Er<br />

schränkt die Wahlmöglichkeiten von »Starter-Haushalten«<br />

ein, die sich noch in einer Ausbildungs-, Berufseinstiegs- oder<br />

Familiengründungsphase befinden.<br />

Dennoch sind wir in der Wohnungs- und Mietenpolitik nicht<br />

ohne Einfluss: Mit den Instrumenten des Städtebau- und<br />

Baugenehmigungsrechts legen wir fest, was, wo und wie<br />

gebaut werden darf. Die Bereitstellung landeseigener Grundstücke<br />

unterstützt den Wohnungsbau, und mit unserer<br />

Mietrechts-Initiative im Bundesrat haben wir Vorschläge zur<br />

Wahrung der Mieterinteressen gemacht.<br />

Unsere wichtigsten Partner bei der Wohnungspolitik sind die<br />

städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die heute ca.<br />

17 Prozent des <strong>Berliner</strong> Mietwohnungsbestandes bewirtschaften.<br />

Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

hat der Senat deshalb das »Bündnis für soziale Wohnungspolitik<br />

und bezahlbare Mieten« abgeschlossen. Über die<br />

wichtigsten Ziele und Inhalte dieses Bündnisses möchte ich<br />

Sie in dieser Broschüre informieren.<br />

Ihr<br />

Michael Müller<br />

Senator für Stadtentwicklung und Umwelt


4 5<br />

Senator Michael Müller (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) und<br />

Vorstandsmitglied Maren Kern (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen<br />

e.V.) bei der Unterzeichung des Mietenbündnisses mit den Vorstandsmitgliedern<br />

und Geschäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

Hendrik Jellema (GEWOBAG), Stefanie Frensch (HOWOGE), Jörg Franzen (GESOBAU),<br />

Lars Ernst (WBM), Frank Bielka (degewo) und Ingo Malter (STADT UND LAND)<br />

© Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)<br />

Bündnis für Berlin<br />

Um der zunehmenden Verengung des Marktes für preiswerten<br />

Wohnraum entgegenzuwirken, haben die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt und die<br />

Senatsverwaltung für Finanzen mit den sechs städtischen<br />

Wohnungsbaugesellschaften Berlins das »Bündnis für<br />

soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten« vereinbart.<br />

Es wurde am 4. September 2012 unterzeichnet, gilt zunächst<br />

bis 2016 und benennt Lösungswege und Maßnahmen, mit<br />

denen die Partner bezahlbares Wohnen gewährleisten.<br />

Berlin wächst, die Mieten steigen<br />

Die Nachfrage nach Wohnungen wächst besonders in begehrten<br />

Innenstadtlagen schneller als das Angebot. Dadurch<br />

schmelzen die Reserven auf dem Wohnungsmarkt weiter,<br />

und die Mieten steigen stärker als im vergangenen Jahrzehnt<br />

– vor allem bei Neuvermietungen, aber zunehmend auch im<br />

Wohnungsbestand. Die Gründe: Die Stadt wächst. Immer<br />

mehr Menschen zieht es nach Berlin. Zugleich leben immer<br />

mehr <strong>Berliner</strong>innen und <strong>Berliner</strong> alleine. Schon heute sind<br />

54 Prozent aller <strong>Berliner</strong> Haushalte Single-Haushalte.<br />

Starke Partner steuern gegen<br />

Die Wohnungspolitik des Senats zielt<br />

darauf, die Mieten in der wachsenden<br />

Stadt bezahlbar zu halten und Haushalte,<br />

deren Einkommen hinter der allgemeinen<br />

Entwicklung zurückbleiben,<br />

weiter angemessen mit Wohnraum zu<br />

versorgen. Die Vielfalt und Eigenart der<br />

Kieze sollen erhalten bleiben. Die <strong>Berliner</strong><br />

Mischung soll gestärkt werden, damit<br />

Menschen mit unterschiedlichem<br />

Einkommen, sozialer und kultureller<br />

Herkunft in den Quartieren weiter zusammen<br />

wohnen bleiben.<br />

Berlins städtische Wohnungsbaugesellschaften<br />

sind zentrale Partner dieser<br />

Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik.<br />

Sie schaffen erheblichen Mehrwert<br />

für die Stadt, indem sie<br />

• durch ihre Mietpreisgestaltung<br />

konsequent preisdämpfend wirken,<br />

• Vorreiter bei der energieeffizienten<br />

Gebäudesanierung und beim Klimaschutz<br />

sind,<br />

• ihre Wohnungsbestände den Anforderungen<br />

des demografischen<br />

Wandels anpassen und<br />

• sich für die soziale, demografische<br />

und kulturelle Integration in den<br />

Quartieren engagieren.<br />

Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt<br />

Senatsverwaltung<br />

für Finanzen


6 7<br />

© GESOBAU © GEWOBAG © HOWOGE<br />

© degewo<br />

Mehr Wohnungen<br />

Der Wohnungsbestand der städtischen Gesellschaften soll<br />

sich durch Zukauf und Neubau erhöhen: von derzeit rund<br />

277.000 auf 300.000 Wohnungen im Jahr 2016. Denn ein größerer<br />

Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand stabilisiert<br />

den Mietenmarkt.<br />

Städtische Grundstücke werden künftig direkt an die städtischen<br />

Wohnungsbaugesellschaften vergeben, wenn dies zu<br />

sinnvollen Grundstücksarrondierungen für Neubauten führt,<br />

welche die Ziele des Mietenbündnisses umsetzen.<br />

In einem Pilotprojekt stellt das Land vorerst 14 Grundstücke<br />

bereit, auf denen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

Neubauvorhaben modellhaft umsetzen können. Dabei<br />

wird darauf geachtet, dass durch Ansätze wie z.B.<br />

• Mietenspreizungen,<br />

• anteilige Vergabe von Wohnungen an Haushalte mit Anspruch<br />

auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),<br />

• Anteile kleiner Wohnungen für Einpersonenhaushalte,<br />

• Anteile barrierefreier Wohnungen und<br />

• Wohnungen für Familien mit Kindern<br />

eine zum jeweiligen Quartier passende soziale Nachbarschaft<br />

entsteht.<br />

Aktuelle Beispiele solcher Projekte sind der Bau von 280 Wohnungen<br />

durch die degewo in Adlershof und Köpenick, der Bau<br />

von rund 350 Wohnungen durch die HOWOGE in Lichtenberg<br />

und der Neubau von rund 270 Wohnungen durch die GESO-<br />

BAU in Pankow.<br />

Bestandserweiterung durch Zukauf<br />

Wo Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes<br />

angezeigt sind, werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

bei entsprechenden Angeboten Wohnungen hinzukaufen,<br />

die ihre Bestände sinnvoll ergänzen. Auch hierfür<br />

gibt es Beispiele: degewo und GESOBAU haben gemeinsam<br />

knapp 4.700 Wohnungen erworben; die Stadt und Land hat<br />

ihren Bestand um 340 Wohnungen erweitert. Die GEWOBAG<br />

hat 2.100 Wohnungen erworben, die HOWOGE rund 1.500<br />

Wohnungen.<br />

Studentisches Wohnen<br />

Um das studentische Wohnen zu stärken, kooperieren<br />

städtische Wohnungsbaugesellschaften mit dem <strong>Berliner</strong><br />

Studentenwerk und den Sozialreferaten der Studierendenvertretungen.


8 9<br />

Die wichtigsten Eckpunkte des Mietenbündnisses<br />

Die städtischen Wohnungsgesellschaften bieten Wohnraum<br />

zu bezahlbaren Mieten, um breite Bevölkerungsschichten zu<br />

versorgen. Bei Modernisierung und Neuvermietung streben<br />

sie tragbare Mietbelastungen an. Gerade auch Haushalte mit<br />

geringeren Einkommen sollen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

gut und sicher wohnen können.<br />

Deshalb haben sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

im Mietenbündnis zu einer Mietenpolitik mit Augenmaß<br />

verpflichtet:<br />

• Sie beschränken ihre allgemeinen Mieterhöhungen im<br />

freifinanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15 Prozent<br />

in vier Jahren, soweit der <strong>Berliner</strong> Mietspiegel das zulässt.<br />

• Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschränken<br />

eine Modernisierungsumlage im frei finanzierten<br />

Wohnungsbau auf maximal neun Prozent der aufgewandten<br />

Kosten jährlich. Auch nach der Modernisierung<br />

soll eine verträgliche Mietenbelastung gewährleistet<br />

sein.<br />

• Bei Neuvermietungen werden die Wohnungsgesellschaften<br />

innerhalb des S-Bahn-Rings jede zweite, außerhalb<br />

des Rings jede dritte Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

an Haushalte mit WBS-Anspruch vergeben.<br />

• Ein gemeinsamer Wohnungspool soll einen fairen Wohnungstausch<br />

ermöglichen, wenn ein Mieter oder eine<br />

Mieterin eine um mindestens 10 Prozent kleinere Wohnung<br />

sucht. Dabei sichern die Wohnungsbaugesellschaften<br />

zu, dass die neue Bruttowarmmiete – bei vergleichbarer<br />

Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage<br />

– unter der der alten Wohnung liegt.<br />

• Für Mieterinnen und Mieter, die aus wirtschaftlichen<br />

oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht<br />

erbringen können, wird jeweils eine individuelle Lösung<br />

gesucht.<br />

• Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen<br />

sozialer Kriterien im Einzelfall 30 Prozent des<br />

Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen, sofern<br />

eine der Personenzahl im Haushalt angemessene Wohnungsgröße<br />

genutzt wird und das Haushaltseinkommen<br />

innerhalb der Einkommensgrenzen des Bundes für einen<br />

Wohnberechtigungsschein (WBS) liegt. Zu den angemessenen<br />

Wohnflächen und zur Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens<br />

siehe die Erläuterungen ab S. 10.<br />

• Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen<br />

und die genutzte Wohnfläche angemessen (siehe die Tabelle<br />

zu angemessener Wohnungsgröße ab S. 10), so<br />

werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die<br />

neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für<br />

Mietbelastungen nicht überschreitet.<br />

• Härtefallregelungen für Schwangere oder Alleinerziehende,<br />

die auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind, für<br />

Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung,<br />

für Menschen, die andere pflegen und betreuen,<br />

für Kranke oder Trauernde sorgen dafür, dass neben<br />

dem Einkommen auch andere persönliche Härten bei<br />

Mieterhöhungen berücksichtigt werden.<br />

• Die individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen,<br />

bei denen die Mieterhöhungen aus der planmäßigen<br />

Reduzierung von Fördermitteln resultieren.


10 11<br />

Wann ist die Mieterhöhungsbegrenzung möglich?<br />

Was sind hierbei angemessene Wohnflächen?<br />

Wie berechnet sich das Haushaltsnettoeinkommen?<br />

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich im<br />

Mietenbündnis verpflichtet, im Falle einer Mieterhöhungserklärung<br />

die Nettokaltmiete auf maximal 30 Prozent des<br />

Haushaltsnettoeinkommens zu begrenzen, sofern der jeweilige<br />

Haushalt eine angemessene Wohnfläche nutzt und sein<br />

Haushaltsnettoeinkommen die im Wohnraumförderungsgesetz<br />

(WoFG) genannten bundeseinheitlichen Einkommensgrenzen<br />

nicht überschreitet.<br />

Je nach Haushaltsgröße angemessene<br />

Wohnflächen-Obergrenzen<br />

Einpersonenhaushalt höchstens 45 m²<br />

Zweipersonenhaushalt höchstens 60 m²<br />

Dreipersonenhaushalt höchstens 75 m²<br />

Vierpersonenhaushalt höchstens 85 m²<br />

jede weitere Person im Haushalt<br />

zusätzlich höchstens je 12 m²<br />

Übersteigt die Wohnungsgröße die für die Haushaltsgröße<br />

zutreffende Obergrenze, so ist eine Mietbegrenzung nicht<br />

möglich.<br />

Einkommensgrenzen<br />

Maßgebendes Einkommen ist das nach §§ 20 –24 des Gesetzes<br />

über die Soziale Wohnraumförderung (WoFG) berechnete<br />

Gesamteinkommen des Haushalts. Die Einkommensgrenze<br />

(jeweils netto pro Jahr) beträgt gemäß § 9 WoFG:<br />

für einen Einpersonenhaushalt<br />

12.000,00 Euro<br />

für einen Zweipersonenhaushalt<br />

18.000,00 Euro<br />

zuzüglich für jede weitere zum<br />

Haushalt rechnende Person<br />

4.100,00 Euro<br />

Für jedes Kind<br />

erhöht sie sich um weitere<br />

500,00 Euro<br />

Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens<br />

Das Haushaltsnettoeinkommen wird grundsätzlich auf der<br />

Grundlage der §§ 20 bis 24 Wohnraumförderungsgesetz<br />

(WoFG; der Gesetzestext ist u.a. über die Website der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/wohnen.<br />

shtml aufrufbar) ermittelt. Dabei wird zunächst das Jahreseinkommen<br />

aller Haushaltsangehörigen zum Zeitpunkt der<br />

Mieterhöhung festgestellt. Was zum Jahreseinkommen gehört,<br />

ergibt sich aus §§ 21 und 22 WoFG.<br />

Vom Jahreseinkommen werden pauschal jeweils 10 Prozent<br />

für zu leistende Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur<br />

Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung abgezogen (§ 23 WoFG), sofern eine<br />

Steuer- und Abgabenpflicht besteht. Zudem erfolgen bei<br />

Schwerbehinderung, jungen Ehepaaren (bis zum fünften<br />

Kalenderjahr nach Eheschließung bei Ehepartnern, die nicht<br />

älter als 40 Jahre sind), Kindern und bestehenden gesetzlichen<br />

Unterhaltsverpflichtungen weitere Abzüge (siehe im<br />

Einzelnen § 24 WoFG).<br />

Überschreitet das so ermittelte Haushaltsnettoeinkommen<br />

nicht die aus der folgenden Tabelle ersichtliche Einkommensgrenze<br />

des § 9 Abs. 2 WoFG und wird mit der Mieterhöhung<br />

eine Nettokaltmiete verlangt, die 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens<br />

überschreitet, so besteht wahrscheinlich<br />

der Anspruch auf eine Reduzierung der Mieterhöhung. Für<br />

die exakte Einkommensberechnung und zwecks erforderlicher<br />

Nachweise sollten sich Haushalte, die sich auf die genannte<br />

Vereinbarung berufen, dann mit ihrer jeweiligen<br />

städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Verbindung setzen.<br />

Ein Rechtsanspruch besteht jedoch grundsätzlich nicht.


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

Abteilung IV<br />

Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt<br />

Württembergische Straße 6<br />

10707 Berlin<br />

Ausstellungs- und Informationszentrum<br />

der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin<br />

U-Bahn-Linien U2, Märkisches Museum,<br />

U8, Jannowitzbrücke oder Heinrich-Heine-Straße<br />

S-Bahn-Linien S5, S7, S75, Jannowitzbrücke<br />

Bus-Linien 147, 248, 265, U-Bhf. Märkisches Museum<br />

Ausstellungsraum<br />

der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin<br />

U-Bahn-Linien U3, U7, Fehrbelliner Platz<br />

Bus-Linien 101, 104, 115, Fehrbelliner Platz<br />

www.stadtentwicklung.berlin.de<br />

Titelbild: © Nikolaus Fürcho<br />

Kommunikation<br />

Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin<br />

broschuerenstelle@senstadtum.berlin.de

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