Anlage 5 1/5 Netzentgelte der Stadtwerke Bebra GmbH Gültig ab ...
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<strong>Anlage</strong> 5<br />
4. Reserveleistung<br />
Kunden mit Eigenerzeugung können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer<br />
Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz <strong>der</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> beziehen möchten.<br />
Jahresleistungspreis für Inanspruchnahme von<br />
Reservenetzkapazität<br />
Mittelspannung<br />
Umspannung MS/NS<br />
Nie<strong>der</strong>spannung<br />
bis 200 h bis 400 h bis 600 h<br />
26,43 €/kW 31,72 €/kW 37,00 €/kW<br />
33,64 €/kW 40,37 €/kW 47,10 €/kW<br />
55,65 €/kW 66,78 €/kW 77,91 €/kW<br />
Erfolgt die Messung bei Mittelspannungskunden auf <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>spannungsseite, so werden die gemessenen<br />
Verbrauchswerte - Leistung und Arbeit - um einen Geltungsbereichszuschlag von 3% erhöht.<br />
Preise zzgl. Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e, Umlagen nach KWKG, Umsatzsteuer.<br />
5. Blindleistungsbereitstellung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> Systemdienstleistungen wird ein Blindstrombedarf bei einem cos phi von größer 0,9 induktiv<br />
gedeckt. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Messeinrichtungen zur Erfassung des Blindstrombedarfs einzubauen.<br />
Bei einer Unterschreitung des cos phi von 0,9 induktiv stellt <strong>der</strong> Netzbetreiber zusätzlich in Rechnung:.<br />
bei Entnahmestellen in Nie<strong>der</strong>spannung<br />
bei Entnahmestellen in Mittelspannung<br />
1,53 ct/kvarh<br />
1,02 ct/kvarh<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer.<br />
6. Mehr- und Min<strong>der</strong>mengen<strong>ab</strong>rechnung<br />
Für die Abrechnung <strong>der</strong> jährlichen Abweichung zwischen <strong>der</strong> im Lastprofil vorgesehenen und <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung (Jahresmehr- und<br />
Jahresmin<strong>der</strong>mengen) berechnen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> <strong>GmbH</strong> auf Grundlage <strong>der</strong> monatlichen Marktpreise <strong>ab</strong> dem 1. Juli<br />
2005 einen einheitlichen Preis. In <strong>der</strong> Abrechnung findet die EEG-Umlage zusätzlich Berücksichtigung.<br />
Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2006:<br />
Januar 3,13 Ct/kWh Mai 2,07 Ct/kWh September 3,33 Ct/kWh<br />
Februar 3,56 Ct/kWh Juni 2,87 Ct/kWh Oktober 3,85 Ct/kWh<br />
März 3,74 Ct/kWh Juli 4,15 Ct/kWh November 3,86 Ct/kWh<br />
April 2,28 Ct/kWh August 3,22 Ct/kWh Dezember 3,12 Ct/kWh<br />
3/5 13.01.2009