AUFTRAG ZUR ERDGASLIEFERUNG - Stadtwerke Gotha
AUFTRAG ZUR ERDGASLIEFERUNG - Stadtwerke Gotha
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<strong>AUFTRAG</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ERDGASLIEFERUNG</strong><br />
(bitte in Druckschrift ausfüllen) Sonderabkommen-STABIL<br />
Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />
Abnahmestelle:<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße/Hausnummer/ggf. Etage<br />
Postleitzahl/Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail Adresse<br />
Rechnungsanschrift: (falls abweichend von der Abnahmestelle)<br />
Straße/Hausnummer/ggf. Etage<br />
Änderungen von Steuern, Abgaben oder mittelbaren Belastungen berühren<br />
den vereinbarten Festpreis nicht. Hiervon ausgenommen sind<br />
Änderungen der Mehrwertsteuer. Diese werden an den Kunden durchgereicht.<br />
Zahlung per Einzugsermächtigung:<br />
Meine Kundendaten habe ich auf dieses Formular eingetragen. Ich<br />
bin damit einverstanden, dass die SWG fällige Zahlungen per Lastschrift<br />
einzieht und erteile der SWG für die Dauer des Vertrages eine<br />
Einzugsermächtigung für folgendes Konto:<br />
Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers<br />
Postleitzahl/Ort<br />
Neueinzug<br />
ja (eine Anmeldung ist bis zu 6 Wochen nach<br />
dem Einzug beim Netzbetreiber möglich)<br />
▼<br />
Einzugs- bzw. Übergabedatum<br />
Name des Vormieters (falls bekannt)<br />
Zählerstand zum Einzug<br />
Festpreis, alles inklusive<br />
Sonderabkommen-STABIL<br />
gültig ab 01.10..2008<br />
Arbeitspreis<br />
Grundpreis<br />
nein<br />
6,797 ct/kWh<br />
14,46 EUR/Monat<br />
Ich bin Stromkunde der SWG und möchte daher 0,1 ct/kWh<br />
Bonus auf den o.g. Gas-Arbeitspreis<br />
Zusätzlicher Grundpreis > 40 kW:<br />
Vertragslaufzeit: bis 30.09.2009<br />
0,36 €/kW je Monat<br />
Die SWG verpflichtet sich, dem Kunden für die Dauer des Vertrages<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages und der umseitig<br />
abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen Erdgas an die oben<br />
genannte Verbrauchsstelle zu liefern. Der Vertrag läuft zunächst bis<br />
30.09.09 und verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn er nicht<br />
mindestens 6 Wochen vor Ablauf in Textform gekündigt wird.<br />
Der Gasverbrauch des Kunden wird jährlich abgerechnet. Eine Überschreitung<br />
des Abrechnungszeitraumes hat keinen Einfluss auf die<br />
Zahlungsverpflichtung des Kunden. Für den laufenden Verbrauch werden<br />
in der Regel 11 monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen<br />
erhoben. Die Abschlagszahlungen werden zu den von der SWG angegebenen<br />
Zeitpunkten fällig und zwar - soweit nicht anders angegeben -<br />
immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats.<br />
Die genannten Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe,<br />
Erdgassteuer, die Entgelte für Messung und Verrechnung<br />
sowie die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.<br />
Der Preis ist für die Vertragslaufzeit fest vereinbart.<br />
BLZ<br />
Name des Kreditinstitutes<br />
X<br />
Ort / Datum<br />
Kontonummer<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Bei wiederholtem Zahlungsverzug durch Rücklastschriften hat die SWG<br />
das Recht, den Vertrag auf eine andere Zahlungsart mit dem dann ggf.<br />
erhöhten Grundpreis umzustellen. Hierüber wird der Kunde durch die<br />
SWG schriftlich informiert.<br />
Ich überwache meine Zahlungstermine selber und zahle per<br />
Überweisung.<br />
Der Kunde hat für die termingerechte Zahlung der fälligen Beträge<br />
selbst zu sorgen. Aufgrund der bei diesen Zahlungsarten auftretenden<br />
höheren Kosten erhöht sich der Grundpreis um 2,38 €/Monat.<br />
Angaben zur Lieferstelle:<br />
(bei Neueinzug bitte nur Netzbetreiber, Zählernummer und Jahresverbrauch<br />
angeben)<br />
Bisheriger Gasversorger Bitte legen Sie wenn möglich eine Kopie der<br />
letzten Gasrechnung dem Auftrag bei!<br />
Gasversorger<br />
Netzbetreiber<br />
Zählpunktbezeichnung<br />
Gasverbrauch (in kWh)<br />
Kundennummer<br />
Zählernummer<br />
Verbrauchszeitraum (in Tagen)<br />
□ Ich möchte auch per Telefon oder E-Mail über Leistungen und<br />
Produkte der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gotha</strong> informiert werden. Dieses Einverständnis<br />
kann jederzeit widerrufen werden.<br />
Die umseitig abgedruckten „Allgemeinen Vertragsbestandteile zum<br />
Gasliefervertrag“ (Seite 2) sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.<br />
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkenne ich diese Bedingungen<br />
an.<br />
X<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Kunden<br />
Auftragserteilung und Handlungsvollmacht<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gotha</strong> GmbH (SWG) mit der ausschließlichen<br />
Gaslieferung für meinen privaten Haushalt. Zur Realisierung<br />
der Energielieferung bevollmächtige ich die SWG zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt Vertragsverhältnisse für mich zu begründen, zu ändern<br />
und/oder zu beenden sowie zur Vornahme aller damit in Zusammenhang<br />
stehenden Erklärungen und Handlungen. Die Vollmacht ist unwiderruflich,<br />
gilt aber nur für die Vertragsdauer.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gotha</strong> GmbH - Pfullendorfer Str. 83 in 99867 <strong>Gotha</strong><br />
Vertriebsteam: 03621433-145 /149<br />
Fax: 03621433-110<br />
vertrieb@stadtwerke-gotha.de<br />
Name, Vorname: ...........................................................................<br />
Abnahmestelle<br />
Straße/HNR: ............................................................................<br />
PLZ/Ort: ............................................................................<br />
Zählernummer: .............................................................................<br />
X<br />
Ort / Datum Unterschrift der Kundin / des Kunden
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Gasliefervertrag<br />
Sonderabkommen-STABIL<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
(1) Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gotha</strong> GmbH (SWG) verpflichtet sich, den Erdgasbedarf des Kunden für die Dauer des Gasliefervertrages nach Maßgabe der Ziffer 2 an der<br />
angegebenen Abnahmestelle zu befriedigen. Das Gas wird nur für Zwecke des Letztverbrauchs geliefert und darf nicht als Treibstoff für Kraftfahrzeuge verwendet<br />
werden. Die Belieferung erfolgt mit Erdgas mit einem Brennwert von ca. 11,2 kWh/m³ (Qualität „H“) mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen<br />
Schwankungsbreite (DVGW-Arbeitsblatt G 260) und einem Druck von ca. 22 mbar.<br />
(2) Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde. Die in m³ gemessene Gasverbrauchsmenge wird mittels eines Umrechnungsfaktors in Verbrauch je kWh<br />
umgerechnet. Dabei werden der mittlere Brennwert des gelieferten Gases im Abrechungszeitraum, der Druck, der der Höhenlage des Versorgungsbereiches<br />
entsprechende Mittelwert des Luftdruckes und der Jahresmittelwert der Gastemperatur (15 °C) zugrunde gelegt. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Erdgas<br />
mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich die Erdgaspreise<br />
auf den Brennwert beziehen.<br />
(3) Der Kunde bevollmächtigt die SWG, soweit erforderlich, mit dem örtlichen Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag, Netzanschlussvertrag und Netzanschlussnutzungsvertrag<br />
im Namen des Kunden abzuschließen. Die Vollmachten sind unwiderruflich. Die Vollmachten erlöschen mit Beendigung des Gasliefervertrages<br />
mit der SWG. Die von der SWG in Vollmacht geschlossenen Netzanschluss-, Netznutzungs- sowie Netzanschlussnutzungsverträge bleiben darüber<br />
hinaus bis zur Kündigung durch den Kunden gegenüber dem Netzbetreiber gültig.<br />
2. Lieferpflicht und Haftung<br />
(1) Die SWG ist zur Belieferung nicht verpflichtet, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach §§ 17 oder 24 Abs.<br />
1, 2 und 5 NDAV unterbrochen hat.<br />
(2) Die SWG ist zur Belieferung auch nicht verpflichtet, wenn die zur Belieferung mit Gas etwaig notwendigen Verträge (Netznutzungs-, Netzanschluss- oder<br />
Netzanschlussnutzungsvertrag) mit dem örtlichen Netzbetreiber nicht bestehen oder derzeit noch ein Gasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten für diese<br />
Abnahmestelle besteht.<br />
(3) Soweit und solange die SWG an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung des Gases durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände,<br />
deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist, ist sie zur<br />
Belieferung des Kunden nicht verpflichtet. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.<br />
(4) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich<br />
des Netzanschlusses handelt, die SWG von der Leistungspflicht und von der Haftung für Schäden durch Netzstörungen befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die<br />
Unterbrechung auf nichtberechtigten Maßnahmen der SWG nach § 19 der GasGVV beruht. Die SWG ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden unverzüglich<br />
über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der SWG bekannt sind<br />
oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Ansprüche wegen der vorstehenden Netzstörungen sind gegen den Netzbetreiber geltend zu<br />
machen.<br />
3. Vertragsbeginn/-beendigung<br />
(1) Der Gasliefervertrag kommt erst zustande, wenn er vom Kunden unterschrieben der SWG vorliegt, von der SWG anschließend ebenfalls unterzeichnet<br />
wurde und der Kunde eine Benachrichtigung über das Zustandekommen des Vertrages erhalten hat. Der so zustande gekommene Gasliefervertrag tritt zum<br />
vertraglich festgelegten Datum in Kraft.<br />
(2) Der Gasliefervertrag läuft zunächst bis zu dem im Vertrage angegebenen Zeitpunkt. Er verlängert sich jeweils 6 Monate, wenn er nicht mindestens<br />
6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Umzug an eine andere Abnahmestelle ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist<br />
auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />
(3) Die SWG ist unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund berechtigt, das Vertragsverhältnis in folgenden Fällen<br />
fristlos zu kündigen:<br />
• der Kunde kommt trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung mit einer Frist von zwei Wochen mit monatlichen Abschlagszahlungen und/oder der<br />
Bezahlung einer Rechnung in Verzug<br />
• über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
• der Kunde gebraucht Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen<br />
• der Kunde nutzt das Gas nicht als Letztverbraucher bzw. zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges<br />
(4) Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.<br />
(5) Im Falle, dass der Kunde einen Lieferantenwechsel wünscht, kann er eine zügige und unentgeltliche Abwicklung unter Beachtung der vertraglich vereinbarten<br />
Fristen verlangen.<br />
4. Widerrufsrecht des Kunden<br />
(1) Widerrufsrecht: Soweit der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen der SWG zustande gekommen ist, kann der Kunde seine auf Abschluss dieses Energieliefervertrages<br />
gerichtete Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Wird die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen<br />
Monat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Gotha</strong> GmbH, Pfullendorfer<br />
Str. 83, 99867 <strong>Gotha</strong>.<br />
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />
(z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden,<br />
muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden.<br />
5. Zählerstände<br />
(1) Bei Beginn des Gasliefervertrages wird für die Rechnungslegung der jeweilige Zählerstand benötigt. Erhält die SWG keine Zählerstandsmitteilung, wird der<br />
Zählerstand von der SWG unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen maschinell errechnet.<br />
(2) Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde zur Abrechnung des Vertrages der SWG das Auszugsdatum, den Auszugszählerstand und seine neue Anschrift<br />
mitzuteilen.<br />
6. Sonstiges<br />
(1) Die SWG kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten (z.B. zur Zählerablesung, Zählerwechslung, Sperrung) Dritter bedienen.<br />
(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von der SWG auf einen Dritten übertragen werden. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />
binnen einer Frist von 2 Wochen, ab Mitteilung über den beabsichtigten Wechsel, zu kündigen.<br />
(3) Die Daten des Kunden werden durch die SWG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
auch in elektronischer Form verarbeitet, gespeichert und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung dieses Vertrages<br />
beteiligten Unternehmen (z.B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung dieses Vertrages hiermit<br />
einverstanden.<br />
7. Einbeziehung von Teilen der GasGVV / Schlussbestimmungen<br />
(1) Die SWG ist berechtigt, insbesondere für Mahnungen, Inkassogänge, die Sperrung des Anschlusses bzw. den Versuch der Sperrung des Anschlusses, die<br />
Wiederherstellung der Versorgung sowie für einen Lastschriftauftrag der SWG, der vom Kreditinstitut nicht ausgeführt werden kann (Rücklastschrift), pauschale<br />
Kosten zu berechnen. Die Höhe der jeweiligen pauschalen Kosten ergeben sich aus dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWG zur Grundversorgungsverordnung<br />
(GasGVV) in der jeweils geltenden Fassung, welches auf der Internetseite der SWG veröffentlicht ist und in der Geschäftstelle ausliegt.<br />
(2) Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die §§ 4, 7 – 11, 12 Abs. 2 und 3, 13 – 15, 17 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und<br />
3, 18, 19, 22 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz<br />
(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen<br />
Vertrag, einen vollständigen Text der GasGVV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWG zur GasGVV erhalten zu haben.<br />
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung dieses Vertrages, sowie Änderungen oder Ergänzungen desselben bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.<br />
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages<br />
nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, welche dem wirtschaftlich Gewollten<br />
möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.<br />
Anlagen: GasGVV, Ergänzende Bestimmungen der SWG zur Grundversorgungsverordnung (GasGVV) und Preisblatt