Ganzseitiger Faxausdruck - Stadtwerke Troisdorf
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Ansprechpartner/in: Markus Berghs<br />
Telefon: 02241 888 235<br />
Telefax: 02241 888 9235<br />
Unser Zeichen: NV/Bg<br />
E-Mail:<br />
berghsm@stadtwerke-troisdorf.de<br />
Ihre Nachricht:<br />
Ihr Zeichen:<br />
Datum:<br />
Systemstabilitätsverordnung: Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage<br />
Rücksendung des Abfragebogens bis zum 19.12.2012<br />
Guten Tag,<br />
am 26. Juli 2012 ist die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) für Photovoltaikanlagen in<br />
Kraft getreten. Mit dieser Verordnung verpflichtet der Gesetzgeber die Netzbetreiber einen<br />
großen Teil der PV-Anlagen zur Sicherstellung der Systemstabilität umzurüsten. Die<br />
Verordnung verpflichtet aber auch Sie, als Betreiber von PV-Anlagen, Ihren Netzbetreiber bei<br />
der Umrüstung der Anlage zu unterstützen. Auch Ihre Anlage muss aufgrund der Verordnung<br />
überprüft und ggf. nachgerüstet werden.<br />
Die eigentliche Nachrüstung wird in der Regel 1 durch einen von uns beauftragten qualifizierten<br />
Dienstleister durchgeführt und ist für Sie in diesem Fall 2 kostenlos.<br />
Damit Ihre Anlage fristgerecht umgerüstet wird, bitten wir um Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie<br />
den beigefügten Fragebogen (Anlage 3) vollständig aus und senden diesen unterschrieben bis<br />
zum 19.12.2012 an uns zurück. Einen Briefumschlag zur Rücksendung finden Sie ebenfalls in<br />
den Anlagen. Selbstverständlich können Sie den Fragebogen auch einscannen und an die<br />
folgende E-Mail-Adresse schicken: goetscha@stadtwerke-troisdorf.de. Gerne können Sie den<br />
Fragebogen auch auf unserer Internetseite www.stadtwerke-troisdorf.de im Downloadbereich<br />
abrufen und online ausfüllen.<br />
Sie sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht<br />
fristgerecht nach, müssen wir als Netzbetreiber die Vergütung gemäß EEG reduzieren.<br />
1 Siehe Fragen und Antworten<br />
2<br />
Siehe Fragen und Antworten
Seite 2 zum Schreiben vom 14.11.2012<br />
Wir als Netzbetreiber sind uns bewusst, dass die Thematik und damit auch der Fragebogen<br />
sehr komplex sind. Wir haben Ihnen daher als Anlage die häufigsten „Fragen und Antworten“<br />
(Anlage 1) zur Systemstabilitätsverordnung sowie ein offizielles Schreiben der Ministerien zum<br />
Inhalt der Verordnung (Anlage 2) beigelegt.<br />
Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Fragebogens werden wir diesen auswerten und die<br />
notwendigen Schritte für die Umrüstung in die Wege leiten. Sollten Ihnen die von uns<br />
benötigten Informationen nicht zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren<br />
Installateur zu wenden.<br />
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.<br />
Freundliche Grüße<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Troisdorf</strong> GmbH<br />
Netzvertrieb<br />
i. A. i. A.<br />
(Markus Berghs)<br />
Kundenberater<br />
(Anja Götsch)<br />
Kundenberaterin<br />
Anlagen
Anlage 1<br />
Fragen und Antworten zur Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage<br />
Warum ist die Nachrüstung erforderlich?<br />
In den letzten Jahren hat die Einspeisung von Strom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen - insbesondere von<br />
Photovoltaikanlagen - erheblich zugenommen. In der Vergangenheit sollten sich Photovoltaikanlagen bei Erreichen<br />
der Frequenz von 50,2 Hz unverzüglich abschalten. Im Extremfall wird dadurch aber heute eine Leistung von<br />
mehreren Gigawatt vom Netz getrennt. Dadurch entsteht ein Risiko für den sicheren und stabilen Netzbetrieb. Um<br />
das hohe Maß an Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, wurden gemeinsam von der Bundesregierung,<br />
den Netzbetreibern und den betroffenen Verbänden Maßnahmen zur Umrüstung von Photovoltaikanlagen erarbeitet.<br />
Was wird genau nachgerüstet?<br />
Nachgerüstet werden müssen Wechselrichter und – falls vorhanden – ein Gerät zum Entkupplungsschutz. Wir sind<br />
als Netzbetreiber verpflichtet, die Nachrüstungsmaßnahmen auszuschreiben, das qualifizierte Personal zu<br />
beauftragen und fristgerecht die Nachrüstung der betreffenden Anlagen erfolgreich durchzuführen. Damit wir einen<br />
Überblick über die bei Ihnen eingesetzte Technik erhalten, bitten wir Sie, den als Anlage beigefügten Fragebogen<br />
vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzuschicken.<br />
Welche Photovoltaikanlagen müssen nachgerüstet werden?<br />
Gemäß der Systemstabilitätsverordnung müssen nur Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als<br />
10 kW im Sinne der Verordnung nachgerüstet werden. Konkret werden folgende Photovoltaikanlagen nachgerüstet:<br />
• Photovoltaikanlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, mit einer installierten Leistung<br />
a) von mehr als 10 kW, die nach dem 31.08.2005 und vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen wurden oder<br />
b) von mehr als 100 kW, die nach dem 30.04.2001 und vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen wurden.<br />
• Photovoltaikanlagen, die am Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, mit einer installierten Leistung von mehr<br />
als 30 kW, die nach dem 30.4.2001 und vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden.<br />
Dabei gelten mehrere Anlagen an einem Standort als eine Anlage wenn Sie innerhalb von 12 Kalendermonaten<br />
errichtet wurden.<br />
Welche Fristen gelten für die Rücksendung des Fragebogens?<br />
Bitte senden Sie uns den Fragebogen bitte so schnell wie möglich zurück. Wenn wir den Fragebogen nicht (bis<br />
Ablauf Frist) erhalten haben, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vergütung gemäß EEG zu reduzieren.<br />
Welche Fristen gelten für die Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage?<br />
Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sind bis zum 31.8.2013,<br />
Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW sind bis zum 31.5.2014 und<br />
Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW sind bis zum 31.12.2014 nachzurüsten.<br />
Wann wird Ihre Fotovoltaikanlage nachgerüstet?<br />
Um Ihren genauen Umrüstungstermin zu vereinbaren, wird sich eine von uns beauftragte Firma mit Ihnen in<br />
Verbindung setzen. Der Termin wird Ihnen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich durch die beauftragte Firma<br />
mitgeteilt. Können Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, bis spätestens<br />
eine Kalenderwoche vor dem Terminvorschlag einen neuen Zeitpunkt vorzuschlagen. Dieser darf maximal drei<br />
Wochen nach dem ursprünglich vorgeschlagenen Termin liegen.<br />
Worin besteht Ihre Mitwirkungspflicht?<br />
Diese Pflicht beinhaltet u. a. die Rücksendung des vollständig ausgefüllten Fragebogens sowie das<br />
Zustandekommen eines Termins zur Umrüstung innerhalb der genannten Fristen.<br />
Die Umrüstung ist für Sie kostenlos, es sei denn, Sie möchten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und selbst<br />
eine Firma für die Nachrüstung vorschlagen. Gemäß der Systemstabilitätsverordnung muss diese jedoch von uns als<br />
Netzbetreiber beauftragt werden. Die ggf. durch diesen Auftrag entstehenden Mehrkosten - gegenüber der<br />
Beauftragung einer anderen Firma durch uns - müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie dieses Wahlrecht ausüben<br />
möchten, benennen Sie uns bitte im Fragebogen die gewünschte Firma. Hierbei müssen Sie uns nachweisen, dass<br />
es sich bei der Firma um eine Elektrofachkraft handelt und sie entsprechende wechselrichterspezifische<br />
Spezialkenntnisse zur 50,2-Hz-Umrüstung besitzt, um Wechselrichter umrüsten zu können.
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