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Inbetriebnahme Gas - Stadtwerke Troisdorf

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<strong>Gas</strong>:Hausanschluss 14.01.2008 11:51 Seite 1<br />

Inbetriebsetzungsauftrag <strong>Gas</strong><br />

Kunde/Zählereinbauort<br />

Auftraggeber:<br />

(bitte angeben, falls abweichend vom Zählereinbauort)<br />

Name, Vorname<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum (nur bei Privatpersonen) HRB-Nr./-Gericht bei Kaufleuten Straße / Haus-Nr.<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ / Ort<br />

PLZ / Ort<br />

Telefon / Fax<br />

Geschoss (z.B. 1. OG ) Lagebezeichnung (z.B. links, rechts, Whg.-Nr.) E-Mail<br />

Zählerstandort (z.B. Keller, Flur)<br />

Name / Anschrift des Hauseigentümers<br />

Die Bereitstellung der Messeinrichtung und der Messstellenbetrieb soll erfolgen durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Troisdorf</strong> Netz GmbH oder einen anderen<br />

Messstellenbetreiber (MSB-ID):<br />

Ich beauftrage den Messstellenbetreiber mit dem Einbau dem Ausbau dem Wechsel der Messeinrichtung<br />

Zähler-Nr. auszubauender Zähler:<br />

Ich wünsche den Zählereinbau bis zum<br />

Ich wünsche eine Terminvereinbarung unter Tel.<br />

Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses und ggf. die Zählerstellung erfolgt im Auftrag der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Troisdorf</strong> Netz GmbH. Ich erkenne die „Technischen<br />

Anschlussbedingungen und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen“ des Netzbetreibers<br />

in Ihrer jeweils gültigen Fassung an.<br />

<strong>Gas</strong>lieferung: Die Belieferung mit Erdgas soll erfolgen durch den <strong>Gas</strong>lieferanten:<br />

Wird kein <strong>Gas</strong>lieferant genannt, erfolgt die <strong>Gas</strong>lieferung gemäß § 36, § 38 EnWG durch den Grundversorger.<br />

Hiermit zeige ich gemäß § 3 Absatz 3 der NDAV die Anschlussnutzung an. Ich bin damit einverstanden, dass die für die Abwicklung des Vertragverhältnisses<br />

erforderliche Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) verarbeitet und genutzt werden. Daten werden ggf. an die an der<br />

Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und Abrechnung) übermittelt.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Kundin/Kunde<br />

Art der Inbetriebsetzung: Neuinstallation Wiederinbetriebnahme Anlagenwechsel/-änderung* Umstellung der Energieart<br />

Reparatur*<br />

<strong>Inbetriebnahme</strong> TroTherm easy Wärmeerzeuger*<br />

*Zählerangaben bei Anlagenwechsel, Reparatur und TroTherm easy<br />

Zähler-Nr.: Stand: m³<br />

Zählerstandort:<br />

Bedarfsart: Haushalt, Anzahl der WE Gewerbe, Art Industrie, Art<br />

Installierte Geräte<br />

Anzahl Geräte: Nennwärmebelastung<br />

* Nichtzutreffendes streichen kW/Stück kW/ Gesamt<br />

<strong>Gas</strong>herd<br />

Durchlauf-Wasserheizer<br />

Vorrats-Wasserheizer<br />

Raumheizer/Heizherd *<br />

Umlaufwasserheizer mit/ohne Warmwasserbereitung *<br />

Heizkessel mit / ohne Warmwasserbereitung *<br />

Brennwertgerät mit / ohne Warmwasserbereitung *<br />

sonstiges<br />

Summe der Anschlussleistung in kW<br />

x<br />

Größe der beheizten Fläche m²<br />

geschätzter Verbrauch/a m³<br />

Anzahl der Personen<br />

Fertigungsanzeige des Installateurs<br />

Die <strong>Gas</strong>anlage ist gemäß den gültigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik (TRGI) und den technischen Hinweisen der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Troisdorf</strong> Netz GmbH erstellt worden. Die Anlage wurde der vorgeschriebenen Prüfung nach DVGW-TRGI unterzogen und für dicht befunden. Das (Die) angeschlossene(n)<br />

<strong>Gas</strong>gerät(e) u. die verwendeten Materialien entsprechen den Anforderungen der Landesbauordnung und erfüllen im. Übrigen die anerkannten Regeln der<br />

Technik. Der Nachweis ist bei <strong>Gas</strong>geräten durch die CE – Kennzeichnung mit Eignung für Deutschland bzw. bei Bauteilen und Armaturen durch das Zeichen einer anerkannten<br />

amtlichen Prüfstelle (z.B. DVGW-Zeichen, GS-Zeichen) erbracht. Über die Abgasanlage hat ggf. eine Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger stattgefunden.<br />

Nach Einbau des Zählers erfolgt die Einstellung(en) und falls erforderlich, das Plombieren der Geräte und die Gebrauchunterweisung für den Anschlussnehmer/Kunden<br />

durch den Unterzeichner.<br />

Konzessionsnr.<br />

bei<br />

Ort, Datum Name des verantwortlichen Fachmanns Unterschrift und Stempel des VIU<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Troisdorf</strong> GmbH • Poststrasse 105 • 53840 <strong>Troisdorf</strong> • Telefon 02241 / 888 - 0 • Fax 02241 / 888 - 230 • Infocenter@stadtwerke-troisdorf.de


<strong>Gas</strong>:Hausanschluss 14.01.2008 11:51 Seite 2<br />

Hinweise zum Formblatt Inbetriebsetzung <strong>Gas</strong><br />

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, gilt die „Verordnung über allgemeine Bedingungen für Netzanschluss<br />

und dessen Nutzung für die <strong>Gas</strong>versorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ mit den<br />

ergänzenden Bestimmungen.<br />

<strong>Gas</strong>anlagen dürfen nur von einem im Installateurverzeichnis eines Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragenen<br />

Installateur errichtet, erweitert und geändert werden.<br />

Erläuterungen:<br />

Lagebezeichnung: Bei der Lagebezeichnung (der Kundenanlage) „links“, „rechts“ etc. erfolgt die Festlegung<br />

immer aus der Sicht von außen auf die Objektvorderseite (Haustüre). Diese Angabe muss identisch sein mit der<br />

Zählerplatzbeschriftung.<br />

Zählerstandort: Genaue Bezeichnung der Örtlichkeit wo der/die Zähler installiert ist/sind.<br />

Messeinrichtung:<br />

Soll der Einbau, der Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber durchgeführt<br />

werden, kann dies auf Wunsch des betroffenen Anschlussnehmers von einem Dritten Messstellenbetreiber<br />

erfolgen. Für diesen Fall bitten wir dies auf der Vorderseite zu vermerken. Hierzu ist eine vertragliche<br />

Vereinbarung zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Verteilnetzbetreiber zwingend erforderlich.<br />

Bitte beachten Sie , dass die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (der Bezug von Erdgas), durch den Netzbetreiber<br />

oder dessen Beauftragten, erst nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber erfolgen<br />

kann.

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