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Prüfungsordnung Master of Education - Studienbüros des ...

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Ordnung für die Prüfung im <strong>Master</strong>studiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 101<br />

(4) Ausbaumodul 2 Wissenschaft: Forschungsorientierte Erarbeitung spezieller Themen<br />

der Sprach- und Literaturwissenschaft<br />

a) Kolloquium Sprachwissenschaft<br />

b) Kolloquium<br />

Literaturwissenschaft<br />

c) Ältere Sprachzustände<br />

/ Altkirchenslavisch<br />

SWS<br />

Koll 3/4 P 2 2 oder 5<br />

alternativ zu b)<br />

Koll 3/4 P 2 2 oder 5<br />

alternativ zu a)<br />

Lehrveranstaltung Art Regelsemester<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Leistungspunkte<br />

Studienleistung<br />

Ü 3 WP 2 2 Klausur<br />

(30 Min.)<br />

Modulprüfung schriftliche Hausarbeit zu a) oder b)<br />

Gesamt 6 SWS 9 LP<br />

2.2. Studium als nichtkünstlerisches Beifach<br />

Das Studium als nichtkünstlerisches Beifach umfasst folgende Lehrveranstaltungen:<br />

(1) Russisch<br />

a) Hauptseminar zur<br />

Sprach- oder Literaturwissenschaft<br />

b) Aufsatzübung / Textparaphrase<br />

II<br />

c) sprachpraktischdidaktisches<br />

Kolloquium<br />

SWS<br />

Lehrveranstaltung Art Regelsemester<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Leistungspunkte<br />

Studienleistung<br />

HS 1-2 WP 2 6 schriftliche<br />

Hausarbeit<br />

Ü 1-2 P 2 3 Klausur 90 Min.<br />

Ü 3-4 P 2 3<br />

d) Fachdidaktik II Ü 3-4 P 2 3 Klausur 30 Min.<br />

Modulprüfung mdl. Prüfung 15 Min. zu c)<br />

Gesamt 8 SWS 15 LP<br />

Legende:<br />

HS = Hauptseminar<br />

Koll = Kolloquium<br />

P = Pflichtveranstaltung<br />

Ü = Übung<br />

V = Vorlesung<br />

WP = Wahlpflichtveranstaltung<br />

3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte:<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Bachelor- und <strong>Master</strong>studiengangs ist in der Regel ein Aufenthalt in einem russischsprachigen<br />

Land von min<strong>des</strong>tens drei Monaten Dauer zu absolvieren. Studierende, die diesen<br />

Auslandsaufenthalt vollständig im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs absolviert haben,<br />

müssen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Master</strong>studiengangs für das Lehramt an Gymnasien keinen zweiten dreimonatigen<br />

Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache erbringen.<br />

Studierende, die den Auslandsaufenthalt im Land der Zielsprache ganz oder zum Teil noch erbringen<br />

müssen und beabsichtigen, sich im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen<br />

zu lassen, schließen vor Antritt <strong>des</strong> Auslandsaufenthalt ein Learning-Agreement mit dem<br />

zuständigen Prüfungsausschuss oder einer oder einem hierzu Beauftragten ab. Studien- und Prüfungsleistungen,<br />

die im Ausland ohne vorherigen Abschluss eines Learning-Agreements erbracht<br />

wurden, können bei fehlender Gleichwertigkeit von der Anerkennung ausgeschlossen werden.

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