Prüfungsordnung Master of Education - Studienbüros des ...
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Ordnung für die Prüfung im <strong>Master</strong>studiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 72<br />
C. Weitere Regelungen<br />
Die Lehrveranstaltungen „Veranstaltung A“ „B““ bzw. „C“ in den Modulen 10 und 11 können je nach<br />
aktuellem Lehrangebot aus folgenden Bereichen gewählt werden:<br />
Informations- und Datenbanksysteme<br />
S<strong>of</strong>twaretechnik<br />
Betriebssysteme<br />
Kommunikationsnetze u. Verteilte<br />
Systeme<br />
Internettechnologie<br />
Modellbildung<br />
Simulation<br />
Übersetzerbau<br />
Computergrafik<br />
Datensicherheit<br />
Der im (einfachen) Wahlpflichtmodul studierte Bereich muss ein anderer sein, als jener, der im<br />
Vertiefungswahlpflichtmodul gewählt wird. In dem Vertiefenden Wahlpflichtmodul sind 2 Vorlesungen<br />
mit Übungen und ein Seminar zu absolvieren.<br />
Das Projektpraktikum (Modul 12) muss Inhalte eines der gewählten Bereiche zum Gegenstand<br />
haben.<br />
Zeitlicher Umfang von Prüfungen gemäß § 13 (1): Der zeitliche Umfang von Hausarbeiten ist mit<br />
dem Betreuer bzw. der Betreuerin vor der Aufnahme abzusprechen. Die grundsätzliche Regelung<br />
im § 13 (2) bleibt davon unberührt.<br />
Praktische Prüfungen nach § 14 (1): Der Praktikumsbetreuer bzw. die Praktikumsbetreuerin entscheidet<br />
über die erfolgreiche Teilnahme.