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Prüfungsordnung Master of Education - Studienbüros des ...

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Ordnung für die Prüfung im <strong>Master</strong>studiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 72<br />

C. Weitere Regelungen<br />

Die Lehrveranstaltungen „Veranstaltung A“ „B““ bzw. „C“ in den Modulen 10 und 11 können je nach<br />

aktuellem Lehrangebot aus folgenden Bereichen gewählt werden:<br />

Informations- und Datenbanksysteme<br />

S<strong>of</strong>twaretechnik<br />

Betriebssysteme<br />

Kommunikationsnetze u. Verteilte<br />

Systeme<br />

Internettechnologie<br />

Modellbildung<br />

Simulation<br />

Übersetzerbau<br />

Computergrafik<br />

Datensicherheit<br />

Der im (einfachen) Wahlpflichtmodul studierte Bereich muss ein anderer sein, als jener, der im<br />

Vertiefungswahlpflichtmodul gewählt wird. In dem Vertiefenden Wahlpflichtmodul sind 2 Vorlesungen<br />

mit Übungen und ein Seminar zu absolvieren.<br />

Das Projektpraktikum (Modul 12) muss Inhalte eines der gewählten Bereiche zum Gegenstand<br />

haben.<br />

Zeitlicher Umfang von Prüfungen gemäß § 13 (1): Der zeitliche Umfang von Hausarbeiten ist mit<br />

dem Betreuer bzw. der Betreuerin vor der Aufnahme abzusprechen. Die grundsätzliche Regelung<br />

im § 13 (2) bleibt davon unberührt.<br />

Praktische Prüfungen nach § 14 (1): Der Praktikumsbetreuer bzw. die Praktikumsbetreuerin entscheidet<br />

über die erfolgreiche Teilnahme.

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