Prüfungsordnung Master of Education - Studienbüros des ...
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Ordnung für die Prüfung im <strong>Master</strong>studiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 55<br />
Wintersemester<br />
9E – V PT „Ethik, Gesellschaft, Kirche“<br />
10D – V AT „Gott, Jesus Christus, Glaube“<br />
11D – S RW/ Judaistik „Lebenswelt, Kultur,<br />
Bildung“<br />
11A - S Bibeldidaktik<br />
Sommersemester<br />
9D –V ST „Ethik, Gesellschaft, Kirche“<br />
10E – V NT „Gott, Jesus Christus, Glaube“<br />
11E – S PT „Lebenswelt, Kultur, Bildung“<br />
11B - S Fachdidaktik und Religionspädagogik<br />
Unbeschadet <strong>des</strong>sen ist eine Aufnahme <strong>des</strong> Studiums sowohl im Winter- (Regelfall) als auch<br />
im Sommersemester möglich.<br />
2. Modulprüfungen<br />
Für die Abfassung der Hausarbeiten steht ein Zeitraum von vier Wochen zur Verfügung.<br />
Mündliche Ergänzungsprüfung im Falle <strong>des</strong> dritten Nichtbestehens (gemäß § 13 Abs. 5): Wenn<br />
die Hausarbeit dreimal nicht bestanden wurde, findet eine mündliche Ergänzungsprüfung im<br />
zeitlichen Umfang von 20 Minuten statt.