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Prüfungsordnung Master of Education - Studienbüros des ...

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Ordnung für die Prüfung im <strong>Master</strong>studiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 59<br />

2.2 Studium als nichtkünstlerisches Beifach<br />

Das Studium als nichtkünstlerisches Beifach umfasst folgende Lehrveranstaltungen:<br />

Lehrveranstaltung<br />

a) Sprachpraxis und Sprachvermittlung<br />

Modul Nichtkünstlerisches Beifach<br />

Art<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Ü P 2 SWS 3 LP<br />

b) Grammatik 2 Ü P 2 SWS 3 LP<br />

c) Vorlesung zur französischen<br />

Sprachwissenschaft<br />

d) Vorlesung zur französischen<br />

Literaturwissenschaft<br />

e) Hauptseminar zur<br />

französischen Sprach- oder<br />

Literaturwissenschaft<br />

Modulprüfung<br />

V WP 2 SWS 2 LP<br />

V WP 2 SWS 2 LP<br />

SWS LP Studienleistung<br />

HS WP 2 SWS 3 LP Referat<br />

Mündliche Prüfung<br />

(30 Min.)<br />

2 LP<br />

Gesamt 10 SWS 15 LP<br />

Anmerkung<br />

Die Modulprüfung hat den St<strong>of</strong>f einer Vorlesung und <strong>des</strong> Hauptseminars<br />

zum Gegenstand, wobei Sprach- und Literaturwissenschaft abgedeckt<br />

sein müssen.<br />

Die Lehrveranstaltungen können von den Studierenden in freier Einteilung<br />

belegt werden. Die Veranstaltungen werden in jedem Semester<br />

angeboten.<br />

Legende:<br />

HS = Hauptseminarseminar<br />

P = Pflichtveranstaltung<br />

PSt = Projektstudie<br />

Ü = Übung<br />

V = Vorlesung<br />

WP = Wahlpflichtveranstaltung<br />

3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte:<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Bachelor- und <strong>Master</strong>studiengangs ist in der Regel ein Aufenthalt in einem französischsprachigen<br />

Land von min<strong>des</strong>tens drei Monaten Dauer zu absolvieren. Studierende, die diesen<br />

Auslandsaufenthalt vollständig im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs absolviert haben,<br />

müssen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Master</strong>studiengangs für das Lehramt an Gymnasien keinen zweiten dreimonatigen<br />

Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache erbringen.<br />

Studierende, die den Auslandsaufenthalt im Land der Zielsprache ganz oder zum Teil noch erbringen<br />

müssen und beabsichtigen, sich im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen<br />

zu lassen, schließen vor Antritt <strong>des</strong> Auslandsaufenthalt ein Learning-Agreement mit dem<br />

zuständigen Prüfungsausschuss oder einer oder einem hierzu Beauftragten ab. Studien- und Prüfungsleistungen,<br />

die im Ausland ohne vorherigen Abschluss eines Learning-Agreements erbracht<br />

wurden, können bei fehlender Gleichwertigkeit von der Anerkennung ausgeschlossen werden.

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