Zwei-Fächer-Prüfungsordnung - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> 0-1-2.2<br />
<strong>Zwei</strong>-<strong>Fächer</strong>-<strong>Prüfungsordnung</strong> Bachelor und Master<br />
(Keine amtliche Bekanntmachung)<br />
(2) Prüfungsleistungen im Rahmen der Modulprüfungen können insbesondere Klausuren,<br />
mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Tests, Multiple-Choice-Klausuren, Take-<br />
Home-Klausuren, Protokolle, Präsentationen, Lerngruppenbeschreibungen,<br />
Praktikumsberichte, Hausarbeiten, Stundenvorbereitungen, Stunden- und<br />
Unterrichtsentwürfe sowie Portfolios sein. Art und Zahl der Prüfungsleistungen, die in einem<br />
Modul <strong>zu</strong> erbringen sind, ergeben sich aus dem Anhang 2.<br />
(3) Die Durchführung der Praktika im Rahmen der Praxismodule und der da<strong>zu</strong>gehörigen<br />
Modulprüfungen regeln die Praktikumsordnung für das Profil Lehramt an Gymnasien und die<br />
Bestimmungen der die Lehrveranstaltungen anbietenden <strong>Fächer</strong>.<br />
§ 4<br />
Bildung der Note für das Profil Lehramt an Gymnasien<br />
(1) Alle Modulnoten des Profils gehen in die Profilnote ein.<br />
(2) Für die Berechnung der Profilnote werden die Modulnoten des Profils mit den dem Modul<br />
<strong>zu</strong>geordneten Leistungspunkten gewichtet.<br />
Stand: 19.11.2013 Seite 20 / 47