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Zwei-Fächer-Prüfungsordnung - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> 0-1-2.2<br />

<strong>Zwei</strong>-<strong>Fächer</strong>-<strong>Prüfungsordnung</strong> Bachelor und Master<br />

(Keine amtliche Bekanntmachung)<br />

§ 9<br />

<strong>Fächer</strong>kombinationen mit dem Profil Handelslehrer<br />

(1) Mit dem Profil Handelslehrer kann das Fach Wirtschaftswissenschaft in Kombination mit<br />

einem der folgenden <strong>Fächer</strong> studiert werden:<br />

Anglistik/Nordamerikanistik,<br />

Deutsch,<br />

Evangelische Religionslehre,<br />

Französische Philologie,<br />

Geographie,<br />

Geschichte,<br />

Informatik,<br />

Mathematik,<br />

Philosophie,<br />

Spanische Philologie,<br />

Sportwissenschaft.<br />

(2) Näheres <strong>zu</strong> Inhalt und Aufbau des Profils Handelslehrer ergibt sich aus Anlage 3 sowie der<br />

Praktikumsordnung für die Durchführung der Berufsschulpraktika im Rahmen des Profils<br />

Handelslehrer der <strong>Zwei</strong>-<strong>Fächer</strong>-Bachelor- und Masterstudiengänge (Anhang 6).<br />

§ 10<br />

Bachelorarbeit<br />

(1) Zur Bachelorarbeit kann <strong>zu</strong>gelassen werden, wer durch Modulprüfungen in Pflicht- und<br />

Wahlpflichtmodulen mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat.<br />

(2) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis <strong>zu</strong>r Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt zwei<br />

Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit nach der Prüfungsverfahrensordnung darf<br />

nicht mehr als drei Wochen betragen.<br />

(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen<br />

<strong>zu</strong>rückgegeben werden.<br />

(4) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Wochen <strong>zu</strong> bewerten.<br />

§ 11<br />

Bildung der Gesamtnote<br />

(1) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 7 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />

der Fachnoten und der Note für die Bachelorarbeit. Dabei werden die Fachnoten jeweils mit<br />

7/15 und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/15 gewichtet.<br />

(2) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 8 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />

der Fachnoten, der Note für die Bachelorarbeit und der Note für das Profil Lehramt an<br />

Gymnasien. Dabei werden die Fachnoten jeweils mit 7/18, die Note für das Profil Lehramt an<br />

Gymnasien mit 3/18 und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/18 gewichtet.<br />

(3) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 9 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />

der Fachnoten, der Note für die Bachelorarbeit und der Note für das Profil Handelslehrer.<br />

Dabei werden die Fachnoten jeweils mit 7/18, die Note für das Profil Handelslehrer mit 3/18<br />

und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/18 gewichtet.<br />

(4) Die Fachprüfungsordnungen bestimmen, welche Noten des jeweiligen Studienfachs in die<br />

Fachnote eingehen und wie sie gewichtet werden.<br />

Stand: 19.11.2013 Seite 6 / 47

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