Zwei-Fächer-Prüfungsordnung - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> 0-1-2.2<br />
<strong>Zwei</strong>-<strong>Fächer</strong>-<strong>Prüfungsordnung</strong> Bachelor und Master<br />
(Keine amtliche Bekanntmachung)<br />
§ 9<br />
<strong>Fächer</strong>kombinationen mit dem Profil Handelslehrer<br />
(1) Mit dem Profil Handelslehrer kann das Fach Wirtschaftswissenschaft in Kombination mit<br />
einem der folgenden <strong>Fächer</strong> studiert werden:<br />
Anglistik/Nordamerikanistik,<br />
Deutsch,<br />
Evangelische Religionslehre,<br />
Französische Philologie,<br />
Geographie,<br />
Geschichte,<br />
Informatik,<br />
Mathematik,<br />
Philosophie,<br />
Spanische Philologie,<br />
Sportwissenschaft.<br />
(2) Näheres <strong>zu</strong> Inhalt und Aufbau des Profils Handelslehrer ergibt sich aus Anlage 3 sowie der<br />
Praktikumsordnung für die Durchführung der Berufsschulpraktika im Rahmen des Profils<br />
Handelslehrer der <strong>Zwei</strong>-<strong>Fächer</strong>-Bachelor- und Masterstudiengänge (Anhang 6).<br />
§ 10<br />
Bachelorarbeit<br />
(1) Zur Bachelorarbeit kann <strong>zu</strong>gelassen werden, wer durch Modulprüfungen in Pflicht- und<br />
Wahlpflichtmodulen mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat.<br />
(2) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis <strong>zu</strong>r Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt zwei<br />
Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit nach der Prüfungsverfahrensordnung darf<br />
nicht mehr als drei Wochen betragen.<br />
(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen<br />
<strong>zu</strong>rückgegeben werden.<br />
(4) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Wochen <strong>zu</strong> bewerten.<br />
§ 11<br />
Bildung der Gesamtnote<br />
(1) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 7 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />
der Fachnoten und der Note für die Bachelorarbeit. Dabei werden die Fachnoten jeweils mit<br />
7/15 und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/15 gewichtet.<br />
(2) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 8 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />
der Fachnoten, der Note für die Bachelorarbeit und der Note für das Profil Lehramt an<br />
Gymnasien. Dabei werden die Fachnoten jeweils mit 7/18, die Note für das Profil Lehramt an<br />
Gymnasien mit 3/18 und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/18 gewichtet.<br />
(3) Bei <strong>Fächer</strong>kombinationen gemäß § 9 ergibt sich die Gesamtnote aus dem gewichteten Mittel<br />
der Fachnoten, der Note für die Bachelorarbeit und der Note für das Profil Handelslehrer.<br />
Dabei werden die Fachnoten jeweils mit 7/18, die Note für das Profil Handelslehrer mit 3/18<br />
und die Note für die Bachelorarbeit mit 1/18 gewichtet.<br />
(4) Die Fachprüfungsordnungen bestimmen, welche Noten des jeweiligen Studienfachs in die<br />
Fachnote eingehen und wie sie gewichtet werden.<br />
Stand: 19.11.2013 Seite 6 / 47