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Lichtgitter Handbuch

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SP<br />

P<br />

Quadratische Roste<br />

Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften<br />

sind quadratische Einzelroste<br />

zu vermeiden, um das Verwechseln<br />

der Tragstabrichtung beim Verlegen<br />

auszuschließen.<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn die<br />

quadratischen Einzelroste allseitig<br />

unterstützt sind oder durch technische<br />

Maßnahmen ein falsches Verlegen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Diese technischen Maßnahmen werden<br />

dadurch erzielt, dass an einer Randeinfassung<br />

in Tragstabrichtung in ausreichendem<br />

Abstand zum Auflager an der<br />

Innenseite ein Flachmaterial 20 x 3 ...<br />

20 mm lang, mindestens 10 mm nach<br />

unten überstehend, angeschweißt wird.<br />

Auf Kundenwunsch werden diese<br />

Flachmaterialien vorgesehen.<br />

SP<br />

P<br />

Gefahren durch herabfallende Gegenstände<br />

Maschenweite<br />

Maschenteilung<br />

Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft<br />

(siehe BGI 588) sind Gitterroste<br />

für Arbeitsbühnen nur mit einer maximalen<br />

Maschenteilung von ca. 34,33 x<br />

50,8 mm zugelassen.<br />

Darüber hinaus ist in der Norm EN ISO<br />

14122 „Sicherheit von Maschinen -<br />

Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen<br />

- Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege“,<br />

Absatz 4.2.4.4. „Gefahr durch<br />

herabfallende Gegenstände“ festgelegt,<br />

dass „der Bodenbelag einer Arbeitsbühne<br />

oder eines Laufsteges höchstens<br />

solche Öffnungen aufweisen darf,<br />

dass eine Kugel mit einem Durchmesser<br />

von 35 mm nicht hindurchfällt.“<br />

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