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SVW Lehrgangsheft 2014.c - Schwimmverband Württemberg e.V.

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DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN<br />

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1. Datenspeicherung<br />

Für die Ausführung Ihrer Anmeldung müssen<br />

wir bestimmte Daten speichern. Dies<br />

sind zunächst Ihre Anmeldungsangaben<br />

(Adressangaben, Telefon, email). Für die<br />

Lastschriftbezahlung notwendige Daten<br />

speichern wir ebenfalls. Den in Ihrem Personenprofil<br />

gespeicherten Anmeldedaten<br />

werden Ihre Anmeldung geordnet und gespeichert.<br />

Ihre E-Mail-Adresse wird für die<br />

Übermittlung der Bestätigung und sonstiger<br />

Informationen, die ausschließlich Ihre<br />

Bestellung oder unsere Verbandstätigkeit<br />

betreffen, benutzt. Zudem verwenden wir<br />

Ihre E-Mail-Adresse für unsere eigenen<br />

Marketing-Maßnahmen, wie beispielsweise<br />

für die Versendung von Newsletter per E-<br />

Mail, wenn Sie uns dies gestattet haben. Sie<br />

können den Erhalt dieser Informationen jederzeit<br />

abbestellen – per E-Mail.<br />

2. Datenweitergabe<br />

Ihre Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten<br />

im Rahmen der Anmeldedatenverarbeitung<br />

nur an Unternehmen weitergegeben,<br />

die an der Abwicklung Ihrer<br />

Bezahlung mitwirken (z.B. Kreditinstitut).<br />

3. Widerspruchsrecht<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) ha ben Sie unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein Recht auf Berichtigung,<br />

Sperrung und Löschung Ihrer in einer unserer<br />

Datenbanken gespeicherten Daten. Auf<br />

jeden Fall haben Sie ein Recht auf Auskunft.<br />

4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und<br />

-nutzung<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) ist die Datenverarbeitung und -nutzung<br />

zulässig, wenn das BDSG oder eine<br />

andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder<br />

wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das<br />

BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -<br />

nutzung stets, wenn dies im Rahmen der<br />

Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />

oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />

geschieht. Die Datenverarbeitung<br />

ist auch zulässig, soweit es zur<br />

Wahrung berechtigter Interessen der speichernden<br />

Stelle bzw. eines Dritten, beispielsweise<br />

eines Empfängers, erforderlich<br />

ist und kein Grund zu der Annahme besteht,<br />

dass das schutzwürdige Interesse des<br />

Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung<br />

oder Nutzung überwiegt bzw. er<br />

ein solches schutzwürdiges Interesse hat.<br />

32 <strong>Schwimmverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. 2014

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