SVW Lehrgangsheft 2014.c - Schwimmverband Württemberg e.V.
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DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN<br />
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1. Datenspeicherung<br />
Für die Ausführung Ihrer Anmeldung müssen<br />
wir bestimmte Daten speichern. Dies<br />
sind zunächst Ihre Anmeldungsangaben<br />
(Adressangaben, Telefon, email). Für die<br />
Lastschriftbezahlung notwendige Daten<br />
speichern wir ebenfalls. Den in Ihrem Personenprofil<br />
gespeicherten Anmeldedaten<br />
werden Ihre Anmeldung geordnet und gespeichert.<br />
Ihre E-Mail-Adresse wird für die<br />
Übermittlung der Bestätigung und sonstiger<br />
Informationen, die ausschließlich Ihre<br />
Bestellung oder unsere Verbandstätigkeit<br />
betreffen, benutzt. Zudem verwenden wir<br />
Ihre E-Mail-Adresse für unsere eigenen<br />
Marketing-Maßnahmen, wie beispielsweise<br />
für die Versendung von Newsletter per E-<br />
Mail, wenn Sie uns dies gestattet haben. Sie<br />
können den Erhalt dieser Informationen jederzeit<br />
abbestellen – per E-Mail.<br />
2. Datenweitergabe<br />
Ihre Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten<br />
im Rahmen der Anmeldedatenverarbeitung<br />
nur an Unternehmen weitergegeben,<br />
die an der Abwicklung Ihrer<br />
Bezahlung mitwirken (z.B. Kreditinstitut).<br />
3. Widerspruchsrecht<br />
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) ha ben Sie unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein Recht auf Berichtigung,<br />
Sperrung und Löschung Ihrer in einer unserer<br />
Datenbanken gespeicherten Daten. Auf<br />
jeden Fall haben Sie ein Recht auf Auskunft.<br />
4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und<br />
-nutzung<br />
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) ist die Datenverarbeitung und -nutzung<br />
zulässig, wenn das BDSG oder eine<br />
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder<br />
wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das<br />
BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -<br />
nutzung stets, wenn dies im Rahmen der<br />
Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />
oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />
geschieht. Die Datenverarbeitung<br />
ist auch zulässig, soweit es zur<br />
Wahrung berechtigter Interessen der speichernden<br />
Stelle bzw. eines Dritten, beispielsweise<br />
eines Empfängers, erforderlich<br />
ist und kein Grund zu der Annahme besteht,<br />
dass das schutzwürdige Interesse des<br />
Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung<br />
oder Nutzung überwiegt bzw. er<br />
ein solches schutzwürdiges Interesse hat.<br />
32 <strong>Schwimmverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. 2014