Lautlos - Stadtwerke Potsdam GmbH
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Alle Jahre wieder – Der Weihnachtsbaum muss weg!<br />
Wie in jedem Jahr bieten wir die gesonderte Abholung<br />
Ihrer Weihnachtsbäume an. Im Auftrag der Landeshauptstadt<br />
<strong>Potsdam</strong> werden die Bäume in den jeweiligen<br />
Stadtgebieten an den unten genannten Terminen<br />
eingesammelt. Um einen reibungslosen Ablauf<br />
bei der Einsammlung der Weihnachtsbäume zu gewährleisten,<br />
sollten die Weihnachtsbäume möglichst<br />
zusammen mit den Bäumen der Nachbarn am Abholtag<br />
bis spätestens 06.00 Uhr, allerdings frühestens ab<br />
18.00 Uhr des Vortages auf einem Stapel in Fahrbahnnähe<br />
zur Abholung bereitliegen. Bitte entfernen<br />
Sie vorab sämtlichen Weihnachtsschmuck, damit eine<br />
umweltgerechte Verwertung erfolgen kann.<br />
<br />
Vielen Dank.<br />
Stadtteil<br />
Zentrum Ost, Berliner Vorstadt, Jägervorstadt (nördlich der Hegelallee),<br />
Nauener Vorstadt, Klein Glienicke<br />
Termin<br />
02.01., 16.01. und 30.01.14<br />
Groß Glienicke, Neu Fahrland, Marquardt 03.01. und 17.01.2014<br />
Kirchsteigfeld, Babelsberg (östlich der Bahnstrecke Drewitz) 06.01. und 20.01.2014<br />
Bornim, Bornstedt, Eiche, Golm 07.01. und 21.01.2014<br />
Stadtzentrum, <strong>Potsdam</strong> West, Kiewitt 08.01. und 22.01.2014<br />
Fahrland, Paaren, Uetz, Satzkorn 09.01. und 23.01.2014<br />
Sacrow, Krampnitz, Kartzow,<br />
Babelsberg (nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße)<br />
Grube, Nattwerder, Schlänitzsee,<br />
Babelsberg (südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße)<br />
10.01. und 24.01.2014<br />
13.01. und 27.01.2014<br />
Stern, Drewitz 14.01. und 28.01.2014<br />
Waldstadt l und ll, Schlaatz, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt,<br />
Hermannswerder<br />
15.01. und 29.01.2014<br />
Welche Aufgaben auf der Fahrbahn leisten Anlieger? Eigentümer<br />
von Anliegergrundstücken, die für die Winterwartung auf Fahrbahnen<br />
zuständig sind, müssen an Straßen ohne Gehweg am Fahrbahnrand entlang<br />
ihres Grundstückes für entsprechende Wege für Fußgänger sorgen.<br />
An Fahrbahnübergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerinseln<br />
und Straßeneinmündungen muss die Fahrbahn in Verlängerung<br />
der Gehwege geräumt und gestreut werden.<br />
Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden? Die Verwendung eines<br />
bestimmten abstumpfenden Streumittels ist nicht vorgeschrieben. Streusand,<br />
Splitt oder Kies bieten sich jedoch an. Aus Gründen des Umweltschutzes<br />
ist das Streuen mit Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen<br />
grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in der Straßenreinigungssatzung<br />
geregelt und nur erlaubt, wenn anderweitig keine ausreichende Streuwirkung<br />
erzielt werden kann oder in Ausnahmefällen wie Eisregen. Auf jeden<br />
Fall ist auf Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf<br />
privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden.<br />
Was ist bei winterlichem Straßenzustand zu beachten? Beim Räumen<br />
der Fahrbahnen durch den Winterdienst kann wieder Schnee auf<br />
dem frisch gereinigten Gehweg landen – das lässt sich leider nicht immer<br />
vermeiden. Viele Wege in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen<br />
werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim<br />
winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten. Tragen<br />
Sie Schuhwerk mit Profilsohlen und planen Sie für Ihre Wege mehr<br />
Zeit ein. Und rüsten Sie nicht zuletzt Ihr Fahrzeug mit Winterbereifung<br />
aus.<br />
Wer nimmt Ihre Hinweise entgegen?<br />
STEP-Winterdienst-Hotline: (0331) 6 617171<br />
E-Mail: <br />
winterdienst@step-potsdam.de<br />
Weitere Infos finden Sie unter: step-potsdam.de/winterdienst<br />
quartett 04 • 2013<br />
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