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Lautlos - Stadtwerke Potsdam GmbH

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Alle Jahre wieder – Der Weihnachtsbaum muss weg!<br />

Wie in jedem Jahr bieten wir die gesonderte Abholung<br />

Ihrer Weihnachtsbäume an. Im Auftrag der Landeshauptstadt<br />

<strong>Potsdam</strong> werden die Bäume in den jeweiligen<br />

Stadtgebieten an den unten genannten Terminen<br />

eingesammelt. Um einen reibungslosen Ablauf<br />

bei der Einsammlung der Weihnachtsbäume zu gewährleisten,<br />

sollten die Weihnachtsbäume möglichst<br />

zusammen mit den Bäumen der Nachbarn am Abholtag<br />

bis spätestens 06.00 Uhr, allerdings frühestens ab<br />

18.00 Uhr des Vortages auf einem Stapel in Fahrbahnnähe<br />

zur Abholung bereitliegen. Bitte entfernen<br />

Sie vorab sämtlichen Weihnachtsschmuck, damit eine<br />

umweltgerechte Verwertung erfolgen kann.<br />

<br />

Vielen Dank.<br />

Stadtteil<br />

Zentrum Ost, Berliner Vorstadt, Jägervorstadt (nördlich der Hegelallee),<br />

Nauener Vorstadt, Klein Glienicke<br />

Termin<br />

02.01., 16.01. und 30.01.14<br />

Groß Glienicke, Neu Fahrland, Marquardt 03.01. und 17.01.2014<br />

Kirchsteigfeld, Babelsberg (östlich der Bahnstrecke Drewitz) 06.01. und 20.01.2014<br />

Bornim, Bornstedt, Eiche, Golm 07.01. und 21.01.2014<br />

Stadtzentrum, <strong>Potsdam</strong> West, Kiewitt 08.01. und 22.01.2014<br />

Fahrland, Paaren, Uetz, Satzkorn 09.01. und 23.01.2014<br />

Sacrow, Krampnitz, Kartzow,<br />

Babelsberg (nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße)<br />

Grube, Nattwerder, Schlänitzsee,<br />

Babelsberg (südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße)<br />

10.01. und 24.01.2014<br />

13.01. und 27.01.2014<br />

Stern, Drewitz 14.01. und 28.01.2014<br />

Waldstadt l und ll, Schlaatz, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt,<br />

Hermannswerder<br />

15.01. und 29.01.2014<br />

Welche Aufgaben auf der Fahrbahn leisten Anlieger? Eigentümer<br />

von Anliegergrundstücken, die für die Winterwartung auf Fahrbahnen<br />

zuständig sind, müssen an Straßen ohne Gehweg am Fahrbahnrand entlang<br />

ihres Grundstückes für entsprechende Wege für Fußgänger sorgen.<br />

An Fahrbahnübergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerinseln<br />

und Straßeneinmündungen muss die Fahrbahn in Verlängerung<br />

der Gehwege geräumt und gestreut werden.<br />

Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden? Die Verwendung eines<br />

bestimmten abstumpfenden Streumittels ist nicht vorgeschrieben. Streusand,<br />

Splitt oder Kies bieten sich jedoch an. Aus Gründen des Umweltschutzes<br />

ist das Streuen mit Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen<br />

grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in der Straßenreinigungssatzung<br />

geregelt und nur erlaubt, wenn anderweitig keine ausreichende Streuwirkung<br />

erzielt werden kann oder in Ausnahmefällen wie Eisregen. Auf jeden<br />

Fall ist auf Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf<br />

privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden.<br />

Was ist bei winterlichem Straßenzustand zu beachten? Beim Räumen<br />

der Fahrbahnen durch den Winterdienst kann wieder Schnee auf<br />

dem frisch gereinigten Gehweg landen – das lässt sich leider nicht immer<br />

vermeiden. Viele Wege in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen<br />

werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim<br />

winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten. Tragen<br />

Sie Schuhwerk mit Profilsohlen und planen Sie für Ihre Wege mehr<br />

Zeit ein. Und rüsten Sie nicht zuletzt Ihr Fahrzeug mit Winterbereifung<br />

aus.<br />

Wer nimmt Ihre Hinweise entgegen?<br />

STEP-Winterdienst-Hotline: (0331) 6 617171<br />

E-Mail: <br />

winterdienst@step-potsdam.de<br />

Weitere Infos finden Sie unter: step-potsdam.de/winterdienst<br />

quartett 04 • 2013<br />

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