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Checkliste Aufgaben des Veranstalters

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<strong>Checkliste</strong> <strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Veranstalters</strong><br />

Fachstelle Lärmschutz<br />

www.schallundlaser.ch<br />

Auflagen bei Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A)<br />

Die Schall- und Laserverordnung unterscheidet - bezüglich <strong>des</strong> über 60 Minuten gemittelten<br />

Schallpegels L eq und der Veranstaltungsdauer–vier Kategorien A bis D. Veranstaltungen der<br />

Kategorien B bis D mit gemittelten Schallpegeln über 93 dB(A), sind der Fachstelle<br />

Lärmschutz min<strong>des</strong>tens 14 Tage im Voraus zu melden. Die weiteren Auflagen sind<br />

untenstehender Tabelle zu entnehmen.<br />

Kategorien mit maximalem Schallpegel L eq [dB(A)]<br />

Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D<br />

Maximaler Schallpegel L eq 93 dB(A) 96 dB(A) 100 dB(A) 100 dBA()<br />

Veranstaltungsdauer keine Zeitlimite bis zu 3 h über 3 h<br />

Veranstaltung melden ● ● ●<br />

Maximalen Schallpegel<br />

●<br />

angeben<br />

●<br />

●<br />

Über mögliche Gefährdung <strong>des</strong><br />

Gehörs informieren<br />

● ● ●<br />

Gehörschutz gratis abgeben ● ● ●<br />

Schallpegel überwachen ● ● ● ●<br />

Schallpegel aufzeichnen<br />

Ausgleichszone schaffen<br />

●<br />

●<br />

Für Veranstaltungen der Kategorie A ist sicherzustellen dass:<br />

<br />

Der Schallpegel (L eq ) von 93dB(A) nicht überschritten wird.<br />

Für Veranstaltungen der Kategorien B, C und D ist sicherzustellen dass:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

der Schallpegel (L eq ) von 96dB(A), resp. 100 dB(A) nicht überschritten wird<br />

der Maximalpegel L AFmax von 125dB(A) zu keiner Zeit überschritten wird<br />

das Publikum im Eingangsbereich informiert wird über:<br />

a) den maximalen Schallpegel (L eq ) von 96dB(A), resp. 100 dB(A)<br />

b) die mögliche Schädigung <strong>des</strong> Gehörs durch hohe Schallpegel und die Zunahme<br />

dieser Gefahr mit der Dauer der Exposition<br />

Gehörschützer kostenlos angeboten werden<br />

der Schallpegel während der Veranstaltung mit einem Messgerät, welches den L eq<br />

bestimmen kann, überwacht wird<br />

Für Veranstaltungen der Kategorie D zusätzlich sicherzustellen dass:<br />

<br />

<br />

<br />

die Schallpegel aufgezeichnet werden<br />

die Daten der Pegelüberwachung sowie die Angaben zum Messort, Ermittlungsort<br />

und Pegeldifferenz 30 Tage aufzubewahrt werden<br />

Eine Ausgleichszone für das Publikum zur Verfügung gestellt wird, welche folgende<br />

Anforderungen zu erfüllen hat:<br />

a) der L eq darf 85 dB(A) nicht überschreiten<br />

b) die Zone muss mind. 10% der Veranstaltungsfläche (Publikumsbereich) umfassen<br />

c) die Zone muss klar ersichtlich gekennzeichnet und frei zugänglich sein<br />

Version Februar 2011


<strong>Checkliste</strong> <strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Veranstalters</strong><br />

Fachstelle Lärmschutz<br />

www.schallundlaser.ch<br />

Meldepflicht<br />

Veranstaltungen der Kategorie B bis D sind meldepflichtig und müssen min<strong>des</strong>tens 14 Tage<br />

vor der Veranstaltung der Fachstelle Lärmschutz gemeldet werden.<br />

Information <strong>des</strong> Publikums<br />

Im Eingangsbereich ist deutlich sichtbar auf den Maximalpegel (L eq ) und die mögliche<br />

Schädigung <strong>des</strong> Gehörs durch hohe Schallpegel und die Zunahme dieser Gefahr mit der<br />

Dauer und Exposition hinzuweisen.<br />

Gehörschutz abgeben<br />

Der Veranstalter ist verpflichtet dem Publikum kostenlos Gehörschützer anzubieten. Einige<br />

Bezugsadressen sind unter www.schallundlaser.ch/veranstalter zu finden.<br />

Überwachung <strong>des</strong> Schallpegels<br />

Bei den Kategorien B und C ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass der Schallpegel<br />

überwacht wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Schallpegel sind während der Veranstaltung mit Handmessgeräten welche den<br />

Schallpegel (Leq) bestimmen können zu überwachen.<br />

Der Grenzwert gilt an dem Ort im Publikum mit der grössten Immission.<br />

Der Messort kann sich auch an einem anderen Ort befinden, etwa. beim Mischpult.<br />

Die Pegeldifferenz sowie die Angaben zum Ermittlungsort und Messort sind schriftlich<br />

festzuhalten.Damit der verantwortliche Techniker den Pegel jederzeit überwachen<br />

und beeinflussen kann muss diesem die Differenzpegel zum lautesten Ort bekannt<br />

sein.<br />

Aufzeichnung <strong>des</strong> Schallpegels<br />

Der Leq muss während der Veranstaltung min<strong>des</strong>tens alle 5 Minuten elektronisch<br />

aufgezeichnet werden.<br />

Die Daten sowie Angaben zu Messort und Schallpegeldifferenz zum lautesten Ort müssen<br />

30 Tage aufbewahrt und der Vollzugsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden<br />

Eine detaillierte Erläuterung zur Überwachung und Aufzeichnung <strong>des</strong> Schallpegels ist dem<br />

pdf „Richtiges Vorgehen beim Überwachen und Aufzeichnen <strong>des</strong> Schallpegels“ zu<br />

entnehmen. Dieses ist auf http://www.laerm.zh.ch/schallundlaser/ unter der Rubrik<br />

„Veranstalter“ zu entnehmen.<br />

Version Februar 2011

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