Checkliste Aufgaben des Veranstalters
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<strong>Checkliste</strong> <strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Veranstalters</strong><br />
Fachstelle Lärmschutz<br />
www.schallundlaser.ch<br />
Auflagen bei Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A)<br />
Die Schall- und Laserverordnung unterscheidet - bezüglich <strong>des</strong> über 60 Minuten gemittelten<br />
Schallpegels L eq und der Veranstaltungsdauer–vier Kategorien A bis D. Veranstaltungen der<br />
Kategorien B bis D mit gemittelten Schallpegeln über 93 dB(A), sind der Fachstelle<br />
Lärmschutz min<strong>des</strong>tens 14 Tage im Voraus zu melden. Die weiteren Auflagen sind<br />
untenstehender Tabelle zu entnehmen.<br />
Kategorien mit maximalem Schallpegel L eq [dB(A)]<br />
Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D<br />
Maximaler Schallpegel L eq 93 dB(A) 96 dB(A) 100 dB(A) 100 dBA()<br />
Veranstaltungsdauer keine Zeitlimite bis zu 3 h über 3 h<br />
Veranstaltung melden ● ● ●<br />
Maximalen Schallpegel<br />
●<br />
angeben<br />
●<br />
●<br />
Über mögliche Gefährdung <strong>des</strong><br />
Gehörs informieren<br />
● ● ●<br />
Gehörschutz gratis abgeben ● ● ●<br />
Schallpegel überwachen ● ● ● ●<br />
Schallpegel aufzeichnen<br />
Ausgleichszone schaffen<br />
●<br />
●<br />
Für Veranstaltungen der Kategorie A ist sicherzustellen dass:<br />
<br />
Der Schallpegel (L eq ) von 93dB(A) nicht überschritten wird.<br />
Für Veranstaltungen der Kategorien B, C und D ist sicherzustellen dass:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Schallpegel (L eq ) von 96dB(A), resp. 100 dB(A) nicht überschritten wird<br />
der Maximalpegel L AFmax von 125dB(A) zu keiner Zeit überschritten wird<br />
das Publikum im Eingangsbereich informiert wird über:<br />
a) den maximalen Schallpegel (L eq ) von 96dB(A), resp. 100 dB(A)<br />
b) die mögliche Schädigung <strong>des</strong> Gehörs durch hohe Schallpegel und die Zunahme<br />
dieser Gefahr mit der Dauer der Exposition<br />
Gehörschützer kostenlos angeboten werden<br />
der Schallpegel während der Veranstaltung mit einem Messgerät, welches den L eq<br />
bestimmen kann, überwacht wird<br />
Für Veranstaltungen der Kategorie D zusätzlich sicherzustellen dass:<br />
<br />
<br />
<br />
die Schallpegel aufgezeichnet werden<br />
die Daten der Pegelüberwachung sowie die Angaben zum Messort, Ermittlungsort<br />
und Pegeldifferenz 30 Tage aufzubewahrt werden<br />
Eine Ausgleichszone für das Publikum zur Verfügung gestellt wird, welche folgende<br />
Anforderungen zu erfüllen hat:<br />
a) der L eq darf 85 dB(A) nicht überschreiten<br />
b) die Zone muss mind. 10% der Veranstaltungsfläche (Publikumsbereich) umfassen<br />
c) die Zone muss klar ersichtlich gekennzeichnet und frei zugänglich sein<br />
Version Februar 2011
<strong>Checkliste</strong> <strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Veranstalters</strong><br />
Fachstelle Lärmschutz<br />
www.schallundlaser.ch<br />
Meldepflicht<br />
Veranstaltungen der Kategorie B bis D sind meldepflichtig und müssen min<strong>des</strong>tens 14 Tage<br />
vor der Veranstaltung der Fachstelle Lärmschutz gemeldet werden.<br />
Information <strong>des</strong> Publikums<br />
Im Eingangsbereich ist deutlich sichtbar auf den Maximalpegel (L eq ) und die mögliche<br />
Schädigung <strong>des</strong> Gehörs durch hohe Schallpegel und die Zunahme dieser Gefahr mit der<br />
Dauer und Exposition hinzuweisen.<br />
Gehörschutz abgeben<br />
Der Veranstalter ist verpflichtet dem Publikum kostenlos Gehörschützer anzubieten. Einige<br />
Bezugsadressen sind unter www.schallundlaser.ch/veranstalter zu finden.<br />
Überwachung <strong>des</strong> Schallpegels<br />
Bei den Kategorien B und C ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass der Schallpegel<br />
überwacht wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:<br />
<br />
<br />
<br />
Die Schallpegel sind während der Veranstaltung mit Handmessgeräten welche den<br />
Schallpegel (Leq) bestimmen können zu überwachen.<br />
Der Grenzwert gilt an dem Ort im Publikum mit der grössten Immission.<br />
Der Messort kann sich auch an einem anderen Ort befinden, etwa. beim Mischpult.<br />
Die Pegeldifferenz sowie die Angaben zum Ermittlungsort und Messort sind schriftlich<br />
festzuhalten.Damit der verantwortliche Techniker den Pegel jederzeit überwachen<br />
und beeinflussen kann muss diesem die Differenzpegel zum lautesten Ort bekannt<br />
sein.<br />
Aufzeichnung <strong>des</strong> Schallpegels<br />
Der Leq muss während der Veranstaltung min<strong>des</strong>tens alle 5 Minuten elektronisch<br />
aufgezeichnet werden.<br />
Die Daten sowie Angaben zu Messort und Schallpegeldifferenz zum lautesten Ort müssen<br />
30 Tage aufbewahrt und der Vollzugsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden<br />
Eine detaillierte Erläuterung zur Überwachung und Aufzeichnung <strong>des</strong> Schallpegels ist dem<br />
pdf „Richtiges Vorgehen beim Überwachen und Aufzeichnen <strong>des</strong> Schallpegels“ zu<br />
entnehmen. Dieses ist auf http://www.laerm.zh.ch/schallundlaser/ unter der Rubrik<br />
„Veranstalter“ zu entnehmen.<br />
Version Februar 2011