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Das Technische Hilfswerk - THW-historische Sammlung

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,Entscheidende Bedeutung l<br />

<strong>Das</strong> <strong>THW</strong> im Urteil der Bundesregierung<br />

Staatssekretär Benda antwortet in der Fragestunde des Bundestages<br />

In der Fragestunde des Deutschen<br />

Bundestages stellte am 15. November<br />

der Abgeordnete Horstmeier (CDUI<br />

CSU) folgende drei Fragen über das<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong>:<br />

Wie beurteilt die Bundesregierung<br />

im Rahmen des Zivilschutzes den<br />

praktischen Wert des <strong>Technische</strong>n<br />

<strong>Hilfswerk</strong>s?<br />

Stehen nach Ansicht der Bundesregierung<br />

der Aufwand und die Hilfemöglichkeiten<br />

des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s<br />

in einem angemessenen Verhältnis?<br />

Wie vollzieht sich bei Notständen<br />

der Einsatz des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s?<br />

Darauf erwiderte der Parlamentarische<br />

Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern, Benda:<br />

Zunächst zur ersten Ihrer drei Fragen.<br />

Sowohl nach dem Gesetz über<br />

Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung<br />

als auch nach dem neuen<br />

Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung<br />

des Katastrophenschutzes<br />

soll das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> im Zustand<br />

der äußeren Gefahr im Rahmen<br />

der örtlichen Hilfsdienste eingesetzt<br />

werden und vor allem die Bergung<br />

und Instandsetzung übernehmen. <strong>Das</strong><br />

<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> ist für die<br />

Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe<br />

geeignet, da die Leistung technischer<br />

Hilfe bei Katastrophen- und<br />

Unglücksfällen größeren Ausmaßes<br />

auch im Frieden zu seinen Aufgaben<br />

gehört. Der Erlaß über die Errichtung<br />

des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s von 1953<br />

sieht daher bereits die Leistung technischer<br />

Dienste im Zivilschutz als<br />

Aufgabe des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s<br />

vor. Seine über 40 000 aktiven Helfer<br />

verfügen über eine geeignete Ausbildung<br />

und Ausrüstung sowie über<br />

entsprechende Erfahrungen. Eine Reserve<br />

von über 25000 Helfern macht<br />

es möglich, seine Kräfte nötigenfalls<br />

noch zu verstärken. Die Bundesregierung<br />

mißt daher der Mitwirkung des<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s im Zivilschutz<br />

entscheidende Bedeutung zu.<br />

Soweit zur ersten Frage.<br />

Nun zur zweiten. Gerade in diesem<br />

Jahr ist angesichts der Haushaltskürzung<br />

im Bereich der Zivilverteidigung<br />

der Kostenaufwand der mitwirkenden<br />

Organisationen und Einrichtungen<br />

eingehend untersucht worden.<br />

Dabei hat sich gezeigt, daß die Kosten<br />

des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s im Verhältnis<br />

zu seiner Stärke und seiner<br />

Effektivität besonders niedrig sind.<br />

Bei Aufwendungen für das <strong>Technische</strong><br />

<strong>Hilfswerk</strong> von noch nicht 20 Millionen<br />

DM jährlich betragen die Kosten je<br />

einsatzbereiten Helfer weniger als<br />

500 DM jährlich. Der Einsatzwert des<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s für den Zivilschutz<br />

im Verteidigungsfall läßt<br />

sich in etwa nach seinen Friedenseinsätzen<br />

abschätzen. Bei der Unberechenbarkeit<br />

der Katastropheneinsätze<br />

besteht ein wesentlicher Teil des<br />

Einsatzwertes in der steten Bereitschaft<br />

und Verfügbarkeit von ausgebildeten<br />

und ausgerüsteten Helfern<br />

in den Elektrizitäts-, Gas-, Wasserund<br />

Katastrophenzügen. Allein im<br />

Jahre 1966 ist das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong><br />

in 947 Fällen der Katastrophenhilfe<br />

und der technischen Hilfe im Inland<br />

eingesetzt worden. Davon waren<br />

82 Großeinsätze. Bei den Einsätzen<br />

sind rund 150000 Arbeitsstunden geleistet<br />

worden. Hinzu kommen Auslandseinsätze<br />

in der Türkei und in<br />

Italien mit rund·32 000 Einsatzstunden.<br />

Schließlich zur dritten Frage: <strong>Das</strong><br />

<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> wird in der<br />

Regel auf Anforderung der zur Gefahrenabwehr<br />

zuständigen Behörden<br />

tätig. Bei Gefahr im Verzug kann das<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> auch ohne eine<br />

solche Anforderung Hilfe leisten.<br />

Sowohl zur Vorbereitung seiner Hilfeleistung<br />

als auch im Einsatz stimmt<br />

sich das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> stets<br />

mit den zur Gefahrenabwehr und<br />

Hilfeleistung zuständigen Behörden<br />

ab.<br />

Auf die Zusatzfrage:<br />

Herr Staatssekretär, da die Beseitigung<br />

von Folgen aus Notständen<br />

jeglicher Art als eine gesetzliche<br />

Pftichtaufgabeder kommunalen Feuerwehr<br />

angesehen werden muß, frage<br />

ich, ob die Bundesregierung bereit<br />

ist, zu überprüfen, wie eine bessere<br />

Konzentration aller Kräfte und möglichst<br />

eine Vereinheitlichung der Hilfsdienste<br />

zu erreichen ist.<br />

antwortete der Parlamentarische<br />

Staatssekretär beim Bundesminister<br />

des Innern:<br />

über diese Frage, Herr Kollege<br />

Horstmeier, enthält der dem Bundestag<br />

demnächst zugehende Entwurf<br />

eines Gesetzes über die Erweiterung<br />

des Katastrophenschutzes sehr klare<br />

Vorstellungen. Ich darf mir erlauben,<br />

der Kürze halber auf den Inhalt dieses<br />

Entwurfs zu verweisen, der die<br />

Frage unmittelbar anspricht. Die Beratungen<br />

im Hohen Hause werden<br />

Gelegenheit geben, einzelne Punkte<br />

weiter zu überprüfen.<br />

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