Das Technische Hilfswerk - THW-historische Sammlung
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,Entscheidende Bedeutung l<br />
<strong>Das</strong> <strong>THW</strong> im Urteil der Bundesregierung<br />
Staatssekretär Benda antwortet in der Fragestunde des Bundestages<br />
In der Fragestunde des Deutschen<br />
Bundestages stellte am 15. November<br />
der Abgeordnete Horstmeier (CDUI<br />
CSU) folgende drei Fragen über das<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong>:<br />
Wie beurteilt die Bundesregierung<br />
im Rahmen des Zivilschutzes den<br />
praktischen Wert des <strong>Technische</strong>n<br />
<strong>Hilfswerk</strong>s?<br />
Stehen nach Ansicht der Bundesregierung<br />
der Aufwand und die Hilfemöglichkeiten<br />
des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s<br />
in einem angemessenen Verhältnis?<br />
Wie vollzieht sich bei Notständen<br />
der Einsatz des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s?<br />
Darauf erwiderte der Parlamentarische<br />
Staatssekretär beim Bundesminister<br />
des Innern, Benda:<br />
Zunächst zur ersten Ihrer drei Fragen.<br />
Sowohl nach dem Gesetz über<br />
Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung<br />
als auch nach dem neuen<br />
Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung<br />
des Katastrophenschutzes<br />
soll das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> im Zustand<br />
der äußeren Gefahr im Rahmen<br />
der örtlichen Hilfsdienste eingesetzt<br />
werden und vor allem die Bergung<br />
und Instandsetzung übernehmen. <strong>Das</strong><br />
<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> ist für die<br />
Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe<br />
geeignet, da die Leistung technischer<br />
Hilfe bei Katastrophen- und<br />
Unglücksfällen größeren Ausmaßes<br />
auch im Frieden zu seinen Aufgaben<br />
gehört. Der Erlaß über die Errichtung<br />
des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s von 1953<br />
sieht daher bereits die Leistung technischer<br />
Dienste im Zivilschutz als<br />
Aufgabe des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s<br />
vor. Seine über 40 000 aktiven Helfer<br />
verfügen über eine geeignete Ausbildung<br />
und Ausrüstung sowie über<br />
entsprechende Erfahrungen. Eine Reserve<br />
von über 25000 Helfern macht<br />
es möglich, seine Kräfte nötigenfalls<br />
noch zu verstärken. Die Bundesregierung<br />
mißt daher der Mitwirkung des<br />
<strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s im Zivilschutz<br />
entscheidende Bedeutung zu.<br />
Soweit zur ersten Frage.<br />
Nun zur zweiten. Gerade in diesem<br />
Jahr ist angesichts der Haushaltskürzung<br />
im Bereich der Zivilverteidigung<br />
der Kostenaufwand der mitwirkenden<br />
Organisationen und Einrichtungen<br />
eingehend untersucht worden.<br />
Dabei hat sich gezeigt, daß die Kosten<br />
des <strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s im Verhältnis<br />
zu seiner Stärke und seiner<br />
Effektivität besonders niedrig sind.<br />
Bei Aufwendungen für das <strong>Technische</strong><br />
<strong>Hilfswerk</strong> von noch nicht 20 Millionen<br />
DM jährlich betragen die Kosten je<br />
einsatzbereiten Helfer weniger als<br />
500 DM jährlich. Der Einsatzwert des<br />
<strong>Technische</strong>n <strong>Hilfswerk</strong>s für den Zivilschutz<br />
im Verteidigungsfall läßt<br />
sich in etwa nach seinen Friedenseinsätzen<br />
abschätzen. Bei der Unberechenbarkeit<br />
der Katastropheneinsätze<br />
besteht ein wesentlicher Teil des<br />
Einsatzwertes in der steten Bereitschaft<br />
und Verfügbarkeit von ausgebildeten<br />
und ausgerüsteten Helfern<br />
in den Elektrizitäts-, Gas-, Wasserund<br />
Katastrophenzügen. Allein im<br />
Jahre 1966 ist das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong><br />
in 947 Fällen der Katastrophenhilfe<br />
und der technischen Hilfe im Inland<br />
eingesetzt worden. Davon waren<br />
82 Großeinsätze. Bei den Einsätzen<br />
sind rund 150000 Arbeitsstunden geleistet<br />
worden. Hinzu kommen Auslandseinsätze<br />
in der Türkei und in<br />
Italien mit rund·32 000 Einsatzstunden.<br />
Schließlich zur dritten Frage: <strong>Das</strong><br />
<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> wird in der<br />
Regel auf Anforderung der zur Gefahrenabwehr<br />
zuständigen Behörden<br />
tätig. Bei Gefahr im Verzug kann das<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> auch ohne eine<br />
solche Anforderung Hilfe leisten.<br />
Sowohl zur Vorbereitung seiner Hilfeleistung<br />
als auch im Einsatz stimmt<br />
sich das <strong>Technische</strong> <strong>Hilfswerk</strong> stets<br />
mit den zur Gefahrenabwehr und<br />
Hilfeleistung zuständigen Behörden<br />
ab.<br />
Auf die Zusatzfrage:<br />
Herr Staatssekretär, da die Beseitigung<br />
von Folgen aus Notständen<br />
jeglicher Art als eine gesetzliche<br />
Pftichtaufgabeder kommunalen Feuerwehr<br />
angesehen werden muß, frage<br />
ich, ob die Bundesregierung bereit<br />
ist, zu überprüfen, wie eine bessere<br />
Konzentration aller Kräfte und möglichst<br />
eine Vereinheitlichung der Hilfsdienste<br />
zu erreichen ist.<br />
antwortete der Parlamentarische<br />
Staatssekretär beim Bundesminister<br />
des Innern:<br />
über diese Frage, Herr Kollege<br />
Horstmeier, enthält der dem Bundestag<br />
demnächst zugehende Entwurf<br />
eines Gesetzes über die Erweiterung<br />
des Katastrophenschutzes sehr klare<br />
Vorstellungen. Ich darf mir erlauben,<br />
der Kürze halber auf den Inhalt dieses<br />
Entwurfs zu verweisen, der die<br />
Frage unmittelbar anspricht. Die Beratungen<br />
im Hohen Hause werden<br />
Gelegenheit geben, einzelne Punkte<br />
weiter zu überprüfen.<br />
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