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Protokoll - Gemeinde Timmendorfer Strand

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die<br />

80. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Planung und Bauwesen der 17. gewählten <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> am Mittwoch, den 06.03.2013 im Sitzungszimmer<br />

des Rathauses, <strong>Strand</strong>allee 42, 23669 <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

18:00 Uhr<br />

21:45 Uhr<br />

Anwesend: a) Stimmberechtigt<br />

Herr Muuss<br />

Herrn Böttcher<br />

Herr Cords<br />

Herr Kißmann<br />

Frau Hopp<br />

Herr Ninnemann<br />

Herr Peters<br />

Herr Tönnsen<br />

Herr von Zastrow<br />

b) nicht stimmberechtigt<br />

Frau Evers<br />

Frau Kara<br />

Herr Dr. Benary<br />

Herr Boeden<br />

Herr Herrmann<br />

Herr Rehbein<br />

Frau Kreuer<br />

Frau Pfullmann<br />

Herr Konrad<br />

Herr Nagel<br />

Frau Beyer<br />

Herr Kappel<br />

Herr Rabbe<br />

als Vorsitzender<br />

für Herrn Knoop<br />

für Herrn Lender<br />

für Herrn Jessen<br />

Bürgervorsteherin<br />

Bürgermeisterin<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />

Büro Drees & Sommer<br />

Büro Drees & Sommer<br />

Ing.-Büro MaasKonrad planen plus<br />

Planungsbüro Ostholstein<br />

Fachbereich Allgem. Verwaltung + Finanzen<br />

und <strong>Protokoll</strong>führererin<br />

Fachdienst Immobilen und Tourismus<br />

Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz<br />

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Bauwesen wurden durch schriftliche Einladung vom<br />

22.02.2013 auf Mittwoch, den 06.03.2013, 18:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.<br />

Herr Muuss eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass der Ausschuss für Planung und<br />

Bauwesen nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.


Seite 2<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Zu der Tagesordnung werden folgende Anträge gestellt:<br />

1. Herr Muuss beantragt, dass ein Sachstandbericht unter TOP 07 zur Ortskernattraktivierung<br />

Bergstraße durch Herrn Konrad gegeben wird. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben<br />

sich entsprechend.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend 1<br />

2. Er beantragt weiterhin, dass der TOP 15 zu TOP 09 auf der Tagesordnung wird. Die folgenden<br />

Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend 1<br />

3. Herr Kißmann beantragt, im Rahmen eines neuen TOP 08 die Erarbeitung eines Investitionsberichts<br />

des Büros Drees & Sommer über die bisher angefallenen Planungskosten der<br />

Ortskernattraktivierung und die Mittelanmeldungen für den Nachtrag 2013 der Maßnahme zu<br />

beraten.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend 1<br />

4. Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit Schreiben vom 04.03.2013 als Ergänzung<br />

der Tagesordnung an die Ausschussmitglieder gesandt wurden und die weitere Vorgehensweise<br />

beim Bau eines Gebäudes auf der Seebrücke am Hotel Seeschlößchen betreffen,<br />

werden wie folgt auf der Tagesordnung berücksichtigt:<br />

1. Antrag 1 wird zu TOP 3 a<br />

2. Antrag 2 wird zu TOP 3 b<br />

Abstimmung:<br />

dafür 8<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend 1<br />

Herr Ninnemann fragt, warum TOP 11 im nicht-öffentlichen Teil beraten werde. Die Verwaltung erklärt,<br />

dass eine baurechtliche Angelegenheit nur dann im öffentlichen Sitzungsteil beraten werden<br />

darf, wenn der Antragsteller diesem ausdrücklich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung liegt hier<br />

nicht vor.


Seite 3<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen hat die Tagesordnung angenommen.


Seite 4<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Tagesordnung.<br />

I.)<br />

Öffentlicher Teil<br />

01 Einwohnerfragestunde<br />

02 Berichte der Verwaltung<br />

03 Sachstandbericht Seeschlösschenbrücke<br />

03 a) Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Vorlage von Ausführungsplänen<br />

03 b) Antrag Bündnis 90/die Grünen auf Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

04 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für die Grundstücke landseits der <strong>Strand</strong>straße von<br />

Haus Nr. 132 bis zur Sydowstraße<br />

hier: erneute Vorstellung und Beschluss zur erneuten Auslegung<br />

05 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Zentrum in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

hier: Ergebnis der erneuten eingeschränkten Auslegung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss<br />

06 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für ein Teilbereich des Gewerbegebietes an der<br />

Mühlenau (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)<br />

07 Bericht über den Stand der Bauarbeiten in der Bergstraße<br />

08 Bericht über die Vergabe von Planungsleistungen bei der Neugestaltung des Ortszentrums und<br />

Mittelanmeldungen für den Nachtragshaushalt 2013<br />

09 Verschiedenes<br />

II.)<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

10 Vergabe von Aufträgen<br />

10.1 Vergabe Landschaftspflegearbeiten Parkanlagen<br />

10.2 Eilentscheidung der Bürgermeisterin für einen Auftrag zur Lieferung von Granitsteinen für den<br />

Ausbau der Terrasse am Schwimmbad Café in Niendorf/Ostsee<br />

10.3 Vergabe der Unterhaltungspflege für gemeindeeigene Grünflächen in Straßenzügen<br />

11 Seeschlösschen Seebrücke<br />

hier: Abstimmung über das weitere Vorgehen<br />

12 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für die Erweiterung eines Beherbergungsbetriebes<br />

in der <strong>Strand</strong>allee<br />

13 Erneute Beratung des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für den Bau eines<br />

Wohngebäudes auf einem Grundstück an der <strong>Strand</strong>straße<br />

14 Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Carportanlage auf<br />

einem Grundstück in der Bahnhofstraße<br />

15 Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre vom Bebauungsplan Nr. 28 für<br />

die Zusammenlegung zweier Loggien in einem Gebäude in der <strong>Strand</strong>straße in Niendorf/Ostsee<br />

16 Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Umbau eines Wohnund<br />

Geschäftshauses in der <strong>Strand</strong>allee in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong>


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

17 Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Gebäudeumnutzung in einem Gebäude im<br />

Hainholzweg in Hemmelsdorf<br />

18 Berichte der Verwaltung<br />

III.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

19 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


Seite 6<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

01.1 Einwohnerfragestunde<br />

Adventure-Golfanlage<br />

Herr Phillipp teilt zunächst mit, dass per 03.03.2013 insgesamt 9.777 Personen die bekannte Unterschriftsliste<br />

gegen die Erstellung der Adventure-Golfanlage unterschrieben haben, davon 1.273 Einheimische.<br />

Er fragt weiter, welche Entscheidungsbefugnisse der Ausschuss für Planung und Bauwesen<br />

hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplanes habe und bezieht sich dabei auf eine Aussage<br />

der Verwaltung bezüglich der Entscheidung zu einer 9- oder 12-Loch-Anlage. Die Verwaltung erläutert<br />

den kommunalrechtlichen Entscheidungsgang, wonach die Beschlüsse zum Ablauf des Bauleitplanverfahrens<br />

durch den Ausschuss für Planung und Bauwesen gefasst werden. Lediglich der endgültige<br />

Satzungsbeschluss erfolgt durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung. Ob künftig eine 9- oder 12-Loch-<br />

Anlage geschaffen wird, muss im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem künftigen Betreiber<br />

geklärt werden. Diese Entscheidung wird im Tourismusausschuss getroffen. Der Planungsausschuss<br />

ist nur für das Bauleitplanverfahren zuständig und beschließt die planungsrechtlichen Inhalte<br />

des Bebauungsplanes. Im Bebauungsplan selbst wird grundsätzlich festgesetzt, dass eine Golfanlage<br />

auf dem besagten Grundstück an der <strong>Strand</strong>straße zulässig ist. Es wird in der Planzeichnung nicht<br />

die Anzahl der Löcher ausgewiesen. Daher konnte der seinerzeit vom Ausschuss für Planung und<br />

Bauwesen gefasste Beschluss über die Größe der Golfanlage nur empfehlenden Charakter haben.<br />

01.2. Parkanlage An der Acht<br />

Herr Phillipp spricht die Nutzung der Parkanlage An der Acht an, die der Bundesagentur für Arbeit<br />

gehört. Er fragt, warum die Verhandlungen wegen der öffentlichen Nutzung des Parks seinerzeit abgebrochen<br />

wurden. Herr Kißmann erklärt, dass eine weitere Verhandlung im Jahre 2005 aufgrund<br />

von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich gewesen sei.<br />

Herr Dr. Benary fügt dem hinzu, dass im Jahre 2010 ein möglicher Grundstückstausch diskutiert wurde.<br />

Herr Popp hatte seinerzeit immer wieder Verhandlungsgespräche aufgenommen, welche auch<br />

beinhalteten, den Park als öffentliche Grünfläche zu erweitern. Die Gespräche haben zu keinem positiven<br />

Ergebnis geführt und wurden letztlich abgebrochen.<br />

01.3. Seeschößchen-Seebrücke<br />

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde werden von mehreren Bürgern Äußerungen zum LN-Artikel<br />

bezüglich der Seeschlösschenbrücke vorgetragen. Auf Nachfrage bei Herrn Boeden, was hinter seiner<br />

Aussage stünde, dass die Verwaltung ungeschickt mit Herrn Hunke umgegangen sei, antwortet<br />

dieser, dass er aufgrund personenbezogener Daten keine weitere Erörterung vornehmen möchte.<br />

Zudem wird gefragt, was die Baukosten des Teehauses genau beinhalten. Herr Hunke habe sich als<br />

Vertragspartner seinerzeit verpflichtet, das Teehaus 25 Jahre zu bewirtschaften. Sollte Herr Hunke<br />

als Vertragspartner wegfallen, sei die <strong>Gemeinde</strong> allein für die Bewirtschaftung des Hauses zuständig.<br />

In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob ein Übereinkommen hinsichtlich der Nutzung<br />

des Teehauses bestünde. Herr Boeden erklärt, dass das Konzept für die Nutzung und Bewirtschaftung<br />

in Zusammenarbeit mit Herrn Nitz als Tourismuschef zu beurteilen sei. Ein Nutzungskonzept mit<br />

Herrn Hunke würde es künftig nicht mehr geben. Frau Kara erklärt, dass unter TOP 03 die Angelegenheit<br />

näher erläutert würde.<br />

Herr Ninnemann weist darauf hin, dass eine Nutzung durch die <strong>Gemeinde</strong> auch mit Kosten verbunden<br />

sei. Herr Eckert wirft die Frage auf, ob die Angabe im Artikel stimme, dass die finanziellen Mittel


Seite 7<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

der <strong>Gemeinde</strong> so gut stünden. Er fordert verlässliche und transparente Zahlen, damit die Belastungen<br />

auch für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich sind.<br />

Herr Wendt teilt mit, dass er als Vermieter bereits mehrere Anfragen aus allen Teilen Deutschlands<br />

wegen der Seebrücke bekommen habe. Man wolle wissen, ob das Teehaus schon diese Saison stehe.<br />

Aus den Gesprächen sei eindeutig zu entnehmen, dass sich die Kurgäste eine „gehobene Gastronomie“<br />

auf der Teehausbrücke wünschen.<br />

Weiter fragt ein Bürger, ob der ehemalige TOP 15 (Seeschlößchen-Seebrücke) nach TOP 04 im<br />

öffentlichen Sitzungsteil beraten werden könne. Die Thematik sei aufgrund des LN-Artikels kein Geheimnis<br />

mehr. Herr Muuss weist darauf hin, dass die Tagesordnung bereits beschlossen sei und die<br />

Angelegenheit im nicht öffentlichen Teil beraten werden müsse.<br />

In diesem Zusammenhang wird Herr Boeden von Ausschussmitgliedern gefragt, warum er Baukosten<br />

im Rahmen eines Zeitungsartikels öffentlich mache. Die dort veröffentlichen Zahlen seien zudem<br />

nicht richtig. Herr Boden erwidert, dass die Zahlen bereits öffentlich beraten worden seien. Die im<br />

Zeitungsartikel dargestellten Kosten seien von ihm nicht genannt worden.<br />

Herr Schmidt stellt klar, dass die Äußerungen in dem Artikel „die Verwaltung sei mit Herrn Hunke<br />

ungeschickt umgegangen“ im Hinblick eines laufenden Klageverfahrens verantwortungslos seien.<br />

Herr Ninnemann schließt sich der Aussage von Herrn Schmidt an und weist darauf hin, dass Herr<br />

Hunke wiederholt vertragsbrüchig geworden sei.<br />

01.4. Ausbau Bergstraße<br />

Herr Bachmann teilt mit, dass ein Umleitungsschild aufgrund der Ausbaumaßnahme Bergstraße an<br />

der B 76 falsch aufgestellt sei, da normalerweise von Scharbeutz aus kommend ein Linksabbiegen<br />

nicht erlaubt sei. Herr Konrad als bauleitender Ingenieur versichert, dass das Schild korrigiert wird.<br />

02 Berichte der Verwaltung<br />

Seebrücke Niendorf<br />

Frau Kara teilt mit, dass der Bescheid für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Bau der Seebrücke<br />

Niendorf nun der <strong>Gemeinde</strong> vorliegt. Es können nunmehr die Ausschreibungen der Bauarbeiten<br />

erfolgen, so dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 23.05.2013 die Vergabe der Bauleistungen beschließen<br />

könne. Die Submissionen für die einzelnen Gewerke sind für April 2013 angesetzt. Der<br />

Maßnahmenbeginn ist für Oktober 2013 geplant.<br />

03 Sachstandbericht Seeschlösschenbrücke<br />

Frau Kara gibt eine kurze Einführung in die derzeitige rechtliche Situation der Maßnahme. Das Gerichtsverfahren<br />

wurde vorerst ruhend gestellt, so dass der seinerzeit angesetzte Gerichtstermin am<br />

05.02.2013 nicht stattfand. Das Verfahren sei lediglich aufgrund einer Güteverhandlung ruhend gestellt,<br />

es sei aber weder abgeschlossen noch aufgehoben. Herr Hunke habe der <strong>Gemeinde</strong> ein Vergleichsangebot<br />

gemacht. Dieses Angebot sei durch die <strong>Gemeinde</strong> auf rechtliche und technische<br />

Machbarkeit zu prüfen. Herr Hunke lasse der <strong>Gemeinde</strong> laut des Angebotes 1.000.000 EUR brutto<br />

zukommen. Diese Summe beinhalte Sach- und Barmittel. Der Ausschuss für Planung und Bauwesen


Seite 8<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

hatte am 14.02.2013 das Büro Drees & Sommer mit der Prüfung beauftragt, eine Plausibilisierung der<br />

vom Architekten Schuberth getroffenen Budgetansätze vorzunehmen. Es sollte dabei geprüft werden,<br />

ob die erstellte Liste der Bauleistungen und Baukosten vollständig ist, so dass das Haus schlüsselfertig<br />

errichtet werden kann. Die Kosten sollten aktualisiert werden. Das Prüfungsergebnis liegt inzwischen<br />

vor. Die Kostenzusammenstellung ist den Ausschussmitgliedern zugesandt worden. Die Prüfung<br />

im Rahmen der Plausibilisierung hat ergeben, dass die <strong>Gemeinde</strong> weitere rd. 1,3 Mio. EUR brutto<br />

für die Errichtung des Teehauses zu tragen habe. Frau Kara betont, dass dieses Ergebnis zeigt,<br />

dass es für die <strong>Gemeinde</strong> sehr wichtig war, diese Prüfung vorzunehmen. Die Summe von 1,3 Mio.<br />

EUR enthalte allerdings weder die 30 %ige Schenkungssteuer, noch die Kosten der künftigen Ausstattung<br />

des Gebäudes. Die Bewertung der Qualität des bezahlten und bereits gelieferten Materials<br />

hinsichtlich Maßgenauigkeit, Vollständigkeit und Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen<br />

wird seitens des Büros Drees & Sommer empfohlen. Die Prüfung solle von einem unabhängigen<br />

Sachverständigen vorgenommen werden, der die entsprechende Bewertung und Wertermittlung tätigt.<br />

Die Sachmittel umfassen die Fertigteile des Teehauses. Eine Überprüfung der bereits geleisteten<br />

Zahlungen sowie eine Bewertung der bereits bezahlten Materialien wurde seitens des Büros Drees &<br />

Sommer nicht vorgenommen. Es ist nunmehr noch rechtlich zu prüfen, inwieweit die <strong>Gemeinde</strong> in der<br />

Lage ist, in die bestehenden privatrechtlichen Bauverträge zwischen Herrn Hunke und den Baufirmen<br />

ohne Verletzung der öffentlich-rechtlichen Vergabebestimmungen einzusteigen.<br />

Die im LN-Artikel angegeben Kosten seien demnach nicht richtig. Frau Kara betont, dass Sie sich<br />

veranlasst sehe die Kosteninhalte umgehend richtig zu stellen. Im nicht öffentlichen Teil wird Frau<br />

Pfullmann von Büro Drees & Sommer detailliert auf die Kostenentwicklung eingehen.<br />

03 a Bau eines Teehauses auf der Seeschlößchen-Seebrücke<br />

hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen auf Vorlage von Ausführungsplänen<br />

Herr von Zastrow erläutert den vorliegenden Antrag der Grünen und weist darauf hin, dass am<br />

11.11.2010 das geplante Teehaus dem APB und dem TA anhand einer Präsentation und eines Modells<br />

vorgestellt wurde. Über die exakte Ausführungsplanung ist der Ausschuss bisher allerdings nicht<br />

informiert worden. Für eine sachgerechte Entscheidungsfindung durch den Ausschuss seien diese<br />

Unterlagen notwendig. Sollte die <strong>Gemeinde</strong> zukünftig als Bauherr für das Teehaus auftreten, sei es<br />

zwingend erforderlich, die vorhandene Planung und die bisher fertig gestellten Gewerke durch einen<br />

Bausachverständigen überprüfen zu lassen.<br />

Herr Muus weist darauf hin, dass im Auftrage von Herrn Hunke vom Architekten eine entsprechende<br />

Ausschreibung erfolgt sei. Es sei daher nicht üblich, einen Gutachter zu beauftragen. Herr Architekt<br />

Schuberth weist darauf hin, dass eine Prüfung der Statik durch Herrn Dipl.-Ing. Dr. Scheele erfolgt<br />

sei. Darüber hinaus lägen Schweissprotokolle vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass lediglich der<br />

Rohbau durchgeplant sei. Wie der Innenbereich letztlich ausgestattet wird, sei bisher nicht geklärt.<br />

Dieses müsse gemeinsam mit einem späteren Betreiber des Gebäudes abgestimmt werden.<br />

In diesem Zusammenhang trägt Frau Kara eine schriftliche Stellungnahme von Herrn Nitz vor:<br />

1. Rechtliche und steuerliche Fragen müssen zunächst möglichst verbindlich geklärt sein. Wenn<br />

dies positiv ausfällt:<br />

2. Das Gebäude sollte in der asiatischen Form gebaut werden (lt. Bürgerentscheid).<br />

3. Das Gebäude sollte als Vollgastronomie geplant werden. Keine Einflussnahme von Herrn<br />

Hunke auf das Betriebskonzept.<br />

4. Bevor das Gebäude gebaut wird, sollte ein Betreiber ausgeschrieben werden. Der Betreiber


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

wird Umplanungen innerhalb des Gebäudes vornehmen müssen, was höchstwahrscheinlich<br />

eine Änderung der Baugenehmigung nach sich zieht und entsprechenden Verwaltungslauf<br />

bedeutet. Eine Markterkundung potentieller Betreiber müsste umgehend gestartet werden.<br />

5. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung für die <strong>Gemeinde</strong> müsste umgehend erstellt<br />

werden.<br />

6. Eine Realisierung zur Saison 2013 ist daher unwahrscheinlich.<br />

7. Ein Teehaus ohne Betreiber und damit ohne Nutzung bereits zur Saison ist touristisch nicht<br />

sinnvoll.<br />

8. Zur Fertigstellung der Plattform bereits zur Saison: Welche Kosten fallen früher oder später<br />

eh an, um die Plattform fertigzustellen, welche wären tatsächlich nur für diese Saison (z.B.<br />

Geländer und Bodenbelag, wo später das Haus hinkommt)? Wenn die einmaligen Kosten<br />

deutlich über den ursprünglich genannten 60.000 € liegen, empfinde ich das als nicht gerechtfertigt.<br />

Wann wäre im schnellsten Falle die Plattform zu nutzen?<br />

9. Der Imageverlust kann durch Planzeichnungen an der Brücke in Grenzen gehalten werden.<br />

Herr von Zastrow appelliert verstärkt, zunächst das Risiko genau zu kalkulieren. Herr Kißmann fügt<br />

hinzu, dass es in der Regel kein Problem sei, die entsprechenden Baupläne zu erhalten, wenn Herr<br />

Schuberth einen Auftrag erhalte. Herr Kißmann schlägt daher vor, den Antrag ohne die bauliche Prüfung<br />

zu beschließen. Herr Schmidt fordert, dass der Antrag so beschlossen wird, wie er formuliert sei.<br />

Vor Abstimmung des Antrags weist Herr Dr. Benary darauf hin, dass eine Bewirtschaftung des Hauses<br />

auch Lagerflächen erfordert. Zum Lagern kämen nur die Grundstücke Hotel Bellevue,<br />

Seechlösschen und Mikado in Betracht.<br />

Sodann wird über den Antrag der Grünen abgestimmt:<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt die Ausführungspläne für die geplante Ausführung<br />

und Ausstattung des Teehauses in der nächsten Sitzung vorzulegen. Die Unterlagen müssen so<br />

detailliert sein, dass von einem Gutachter eine baufachliche Prüfung vorgenommen werden kann.<br />

Namentliche Abstimmung wird beantragt:<br />

Herr Böttcher nein<br />

Herr Cords<br />

ja<br />

Frau Hopp<br />

nein<br />

Herr Kißmann nein<br />

Herr Muuss<br />

nein<br />

Herr Ninnemann ja<br />

Herr Peters<br />

nein<br />

Herr Tönnsen nein<br />

Herr von Zastrow ja<br />

Damit ist der Antrag der Grünen abgelehnt.<br />

Es kommt danach folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung:<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt die Ausführungspläne für die geplante Ausführung<br />

und Ausstattung des Teehauses vorzulegen. Von einer baufachlichen Prüfung durch einen Gutachter<br />

wird abgesehen.


Seite 10<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Abstimmung:<br />

Herr Böttcher<br />

Herr Cords<br />

Frau Hopp<br />

Herr Kißmann<br />

Herr Muuss<br />

Herr Ninnemann<br />

Herr Peters<br />

Herr Tönnsen<br />

Herr von Zastrow<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

Damit ist der Antrag mit 6 Zustimmungen und 3 Ablehnungen angenommen.<br />

03 b Bau eines Teehauses auf der Seeschlößchen-Seebrücke<br />

hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen auf Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Herr von Zastrow erläutert, dass die gesamte Planung von Herrn Hunke auf einem “Non Profit“ Betrieb<br />

des Teehauses basierte und immer mehr zu einer Mikado-Galerie konvertierte. Wenn die <strong>Gemeinde</strong><br />

oder die TSNT dieses Gebäude übernehmen sollte und es entweder selbst bewirtschaften<br />

oder verpachten will, müsse die Wirtschaftlichkeit von fachkompetenter Stelle nachgewiesen werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter seien verpflichtet effizient zu wirtschaften und dürften das Risiko von permanenten<br />

Zuschüssen auf Kosten der Steuerzahler nicht eingehen. Die Grünen stellen daher folgenden<br />

Beschlussvorschlag zur Abstimmung:<br />

„Vor einem erneuten Vertragsabschluss mit Herrn Hunke ist zu untersuchen, wie ein derartiges Teehaus<br />

wirtschaftlich zu betreiben ist und welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen.“<br />

Vor Abstimmung verweist Herr Kißmann auf den Tourismusausschuss als zuständige Stelle. Zudem<br />

fände bald die Klausurtagung statt, die dieses Thema aufgreifen könne. Die Brücke ohne Haus koste<br />

auch Geld. Herr von Zastrow fügt dem hinzu, dass er nichts dagegen habe, wenn sich der Tourismusausschuss<br />

mit der Sache befasse. Die Verlagerung in den Tourismusausschuss solle aber nicht<br />

dazu führen, dass parallel ein Vertragsschluss mit Herrn Hunke erfolgt, ohne dass die Wirtschaftlichkeit<br />

in der Nutzung beraten, beschlossen und ausgeführt sei. Herr Schmidt betont, dass die Nutzung<br />

als Entscheidungsgrundlage zu kalkulieren sei. Frau Kara weist darauf hin, dass der Hauptausschuss<br />

für die vertraglichen Angelegenheiten zuständig sei. Es sei ein Sachzusammenhang zwischen vertraglichem<br />

Vorgehen und der Wirtschaftlichkeit der Nutzung gegeben.<br />

Der Ausschuss kommt überein, dass zunächst im Tourismusausschuss und danach im Hauptausschuss<br />

über ein Betreiberkonzept beraten und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt wird. Eine<br />

Abstimmung zu diesem Ergebnis findet nicht statt.<br />

Allerdings stellt Herr Ninnemann noch einmal den Antrag der SPD, die Plattform der Seebrücke unverzüglich<br />

fertig zu stellen, um sie der Öffentlichkeit schon in der Saison 2013 zur Verfügung zu stellen.<br />

Über den Antrag wird namentlich wie folgt abgestimmt:<br />

Herr Böttcher<br />

Herr Cords<br />

Frau Hopp<br />

nein<br />

ja<br />

nein


Seite 11<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Herr Kißmann<br />

Herr Muuss<br />

Herr Ninnemann<br />

Herr Peters<br />

Herr Tönnsen<br />

Herr von Zastrow<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

04 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für die Grundstücke landseits der <strong>Strand</strong>straße von<br />

Haus Nr. 132 bis zur Sydowstraße<br />

hier: erneute Vorstellung und Beschluss zur erneuten Auslegung<br />

Herr Nagel stellt die neue Entwurfsplanung der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vor und geht<br />

insbesondere auf die Problematik ein, das bisherige Mischgebiet insgesamt in ein Sondergebiet -<br />

Tourismus umzuwandeln. Er weist darauf hin, dass im Zusammenspiel mit den Nutzungsziffern die<br />

Nutzungsmöglichkeiten künftig eingeschränkt sein werden.<br />

Herr Peters erörtert die Nutzungsziffern. Diese seien zwar niedrig festgesetzt, eine Erhöhung der<br />

Nutzungsziffern solle aber im Einzelfall durch Festsetzung der Tiefgaragenregelung nach § 21a<br />

BauNVO ausnahmsweise möglich sein. Der Vorbehalt, die Nutzungen im Einzelfall zu erhöhen, diene<br />

auch der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke.<br />

Herr Kißmann betont, dass die Entwicklung gerade darin bestehe, keine Zweitwohnungen zuzulassen.<br />

Herr Cords bezieht sich auf den Punkt „sonstige Wohnungen sind nur ausnahmsweise oberhalb des<br />

1. Vollgeschosses zulässig“. Er vermutet, dass sich der Wohnungsanteil trotz dieser Festsetzung inso<br />

weit ausdehnen könne, dass das Sondergebiet in ein Wohn- oder Mischgebiet umkippen könne, indem<br />

der Wohnungsanteil im SO-Gebiet einen Anteil von mehr als 50% der Geschossfläche einnimmt.<br />

Herr Peters stellt den Antrag wie folgt:<br />

1) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen nimmt die Ausführungen, insbesondere die Hinweise<br />

und Bedenken zur Umwandlung des Gebiets in ein Sondergebiet „Tourismus“ von dem<br />

Planungsbüro Ostholstein zur Kenntnis.<br />

2) Der Ausschuss für Planung und Bauwesen hält an der Festsetzung Sondergebiet - Tourismus<br />

fest.<br />

3) Um die Herstellung von Wohnungen zu verhindern, wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von<br />

Wohnungen oberhalb des 1. Vollgeschosses gestrichen.<br />

4) Ziffer 1.1.6. des Textteils wird so gefasst, dass nur eine Betreiberwohnung pro Beherbergungsbetrieb<br />

zulässig ist.<br />

5) Der Tiefgaragenzuschlag nach § 21 a BauNVO wird als Ausnahme in den Textteil des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.<br />

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist unter Berücksichtigung der o.a. Änderungen<br />

und Ergänzungen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher<br />

Belange sind zu beteiligen.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 9<br />

dagegen -


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend -<br />

05 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Zentrum in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

hier: Ergebnis der erneuten eingeschränkten Auslegung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss<br />

Herr Peters erklärt, dass bisher noch nicht über das von Herrn Rechtsanwalt Hintz bezgl. des baurechtlichen<br />

Verfahrens des Gebäudes Kurpromenade 8 in <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> abschließend beraten<br />

wurde. Außerdem regt er an, dass aus der öffentlichen Grünfläche eine private Grünfläche werden<br />

könne. Weiter sei unter Pkt. 9.2 im Textteil B zu berücksichtigen, dass auch das Dach einer Nebenanlage<br />

dem Hauptgebäude anzupassen sei.<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen beschließt sodann, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 45 für das Zentrum von <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong> zwischen Kurpromenade und Poststraße von<br />

der Kurparkstraße bis zur Havenothstraße wie folgt zu ändern:<br />

- Die öffentliche Grünanlage wird zur privaten Grünanlage<br />

- Die Festsetzung unter Pkt. 9.2 im Textteil B wird insoweit ergänzt, dass auch das Dach einer<br />

Nebenanlage gestalterisch dem Haupthaus angepasst sein muss.<br />

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 wird solange zurückgestellt, bis abschließend über<br />

das Rechtsgutachten von Herrn Rechtsanwalt Hintz bezüglich der Nutzungen im Gebäude Kurpromenade<br />

8 beraten worden ist.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 9<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend -<br />

06 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für ein Teilbereich des Gewerbegebietes an der<br />

Mühlenau (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Aufklärung der von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gewerbegebiet an der<br />

Mühlenau gestellt. Herr Cords erläutert hierzu anhand einer kurzen Präsentation den Verfahrensgang<br />

der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 und bittet um Aufklärung, warum eine<br />

Zweigeschossigkeit der Gewerbebetriebe im gesamten Verfahrensgang weder in den Niederschriften<br />

noch in den vorbereitenden Beschlüssen des Ausschusses für Planung und Bauwesen aufgeführt sei.<br />

Der Bebauungsplan mit einer Zweigeschossigkeit wurde zwar von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossen<br />

und diese war auch im Beschlussvorschlag für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung enthalten, Herr Cords<br />

vermutet allerdings, dass die Geschossigkeit in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung nicht eindeutig wahrgenommen<br />

wurde, zumal ein vorbereitender Beschluss durch den Ausschuss für Planung und Bauwesen<br />

nicht vorlag. Die Verwaltung erklärt, dass die in Sitzungen des Ausschusses vorgetragenen Pläne


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

nachweislich bereits eine Zweigeschossigkeit enthielten. Richtig ist aber auch, dass zumindest in den<br />

<strong>Protokoll</strong>en keine ausdrücklichen Hinweise über die Änderung einer Eingeschossigkeit auf eine<br />

Zweigeschossigkeit enthalten sind. Vielmehr wurden Beschlüsse für den jeweils vorliegenden Plan in<br />

seiner Gesamtheit gefasst, so dass automatisch die Zweigeschossigkeit darin enthalten war.<br />

Frau Kara weist darauf hin, dass über die Zweigeschossigkeit im Ältestenrat vor der besagten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

im Dezenber 2012 ausdrücklich diskutiert wurde. Frau Evers fügt hinzu, dass es<br />

im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung eine kurze Unterbrechung gab, um eventuelle Unstimmigkeiten<br />

klären zu können. Es wurden jedoch keine Bedenken vorgetragen. Vor dem Hintergrund, dass im<br />

Geltungsbereich Gebäude statt 1-geschossig auch 2-geschossig errichtet wurden, möchte Herr Cords<br />

den Antrag stellen, dass geprüft wird, wer bauplanungswidrig gebaut hat, ob im Falle einer 2-<br />

geschossigen Errichtung ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde und welche Sanktionsmöglichkeiten<br />

bestünden. Der Ausschuss für Planung und Bauwesen verdeutlicht im Plenum, dass<br />

die <strong>Gemeinde</strong>vertretung den Bebauungsplan mit einer Geschosszahl von 2 beschlossen habe. Daher<br />

seien Gebäude mit 2-Geschossigkeit auch plankonform.<br />

Von einer Abstimmung des Antrages wird abgesehen.<br />

07 Sachstandbericht über die Ortskernatraktivierung Bergstraße durch Herrn Dipl.-Ing. Konrad<br />

Herr Konrad informiert die Ausschussmitglieder zunächst über die Arbeiten der oberen Bergstraße.<br />

420 m des Regenwasserkanals seien bereits eingebaut. Auch die Hausanschlüsse seien gelegt. Die<br />

Granittiefborde seien gesetzt und eingefasst. Am kommenden Dienstag wird die Schwarzdecke eingebaut.<br />

Die Parkbuchten werden aufgepflastert. In der 3. Aprilwoche soll der obere Teil der Bergstraße<br />

fertig gestellt sein. Herr Kißmann fragt, ob wegen der längeren Regenwasserleitungen Mehrkosten<br />

entstanden seien. Herr Konrad verneint dieses, da lediglich die Höherdimensionierung länger werden<br />

würde.<br />

Der Kanal von der <strong>Strand</strong>allee bis Höhe Bäckergang sei fertig gestellt. Der Anschluss des Kanals<br />

Wilhelmstraße bis hin zur Otto-Langbehn-Straße sei ebenfalls gelegt. Es würden nur noch zwei Regenwasserhausanschlüsse<br />

fehlen. Der Bereich Bergstraße bis zur Kurparkstraße sei ebenfalls fertig,<br />

es würden nur die Fertigteilkopfstücke fehlen. Herr Kißmann stellt in diesem Zusammenhang die<br />

Frage, ob der Anschluss an die <strong>Strand</strong>allee mit in der Ausschreibung enthalten war. Dies sei laut<br />

Herrn Konrad der Fall gewesen.<br />

Herr Konrad nimmt für das Büro Klapper & Niethardt zum unteren Bereich der Bergstraße kurz Stellung.<br />

Hierzu sind die Straßenoberbauarbeiten bereits begonnen worden. Am kommenden Montag<br />

würden die Pflasterarbeiten Am Elchgrund Richtung Wilhelmstraße beginnen. Auch auf der Kurparkteichseite<br />

wird eine Kolonne mit den Pflasterarbeiten beginnen. Für die untere Bergstraße ist eine<br />

Zeitschiene bis Ende April angesetzt. Im Mai werden dann noch die Arbeiten an der Promenade und<br />

am Kurpark getätigt.<br />

Ein Bürger merkt an, dass das Wasser in der Trinkwasserleitung bräunlich sei. Herr Konrad erklärt,<br />

dass dies typisch sei, da die Leitungen baulich geändert wurden. Dies müsste sich mit der Zeit wieder<br />

legen.<br />

08 Bericht über die Vergabe von Planungsleistungen bei der Neugestaltung des Ortszentrums<br />

und Mittelanmeldungen für den Nachtragshaushalt 2013<br />

Herr Kißmann stellt den Antrag, dass im Rahmen der Auftragsvergabe für die Projektleitung zur


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Ortskernattraktivierung ein entsprechender Investitionsbericht gefertigt werden soll. Dieser soll aufzeigen,<br />

inwiefern bereits Planungskosten angefallen sind und haushaltsrechtlich ausgeglichen werden<br />

können. Darüber hinaus soll Frau Pfullmann die Kosten für die nächsten Prioritäten darstellen, damit<br />

die entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden können und entsprechende Auftragsvergaben<br />

erfolgen können. Man geht davon aus, dass für die weiteren Planungsphasen rd. 150.000 €<br />

notwendig sein werden. Weiterhin soll die Verwaltung gemeinsam mit Frau Pfullmann eine Prüfung<br />

der eventuellen Notwendigkeit europaweiter Ausschreibungen vornehmen, was auch die Vergaben in<br />

der Vergangenheit mit einbeziehen soll.<br />

Abstimmung:<br />

dafür 9<br />

dagegen -<br />

Enthaltungen -<br />

abwesend -<br />

In diesem Zusammenhang weist Herr Kißmann der Vollständigkeit halber darauf hin, dass im Sport<br />

und Jugendausschuss beschlossen wurde, für das Begleitboot der Segelgilde 6.000 EUR in den<br />

Nachtrag mit aufzunehmen.<br />

09.1. Verschiedenes<br />

Schwimmbad Niendorf<br />

Auf Anfrage von Herrn Kißmann teilt Herr Kappel mit, dass bei den Umbauarbeiten für das künftige<br />

Restaurant im Bereich des Kinderbeckens im Schwimmbad Niendorf lediglich eine zusätzliche<br />

Schutzwand eingebaut werden musste, die nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder entfernt wird.<br />

Der Kinderbereich im Schwimmbad wird entgegen der Vermutung von Herrn Kißmann nicht verkleinert.<br />

Der Einbau sei wie geplant und ausgeschrieben vorgenommen worden.<br />

09.2. Verschiedenes<br />

Planung Sportplatz <strong>Timmendorfer</strong> <strong>Strand</strong><br />

Herr Kißmann teilt mit, dass 40.000 EUR für die Planung des Sportplatzes hinsichtlich möglicher<br />

Fördermittel in den Haushalt eingeplant werden müssten. Die Angelegenheit müsse im Ausschuss für<br />

Planung und Bauwesen entsprechend beraten werden. Die Verwaltung erwidert, dass mit dem Sportplatzplaner<br />

bereits Verbindung aufgenommen wurde und ein erstes Abstimmungsgespräch stattgefunden<br />

habe. Das Ingenieurbüro wird ein Kostenangebot vorlegen. Im Haushaltsplan ist bereits ein<br />

entsprechender Haushaltsansatz eingestellt.<br />

09.3. Verschiedenes<br />

Flüsterasphalt<br />

Aufgrund einer Anfrage eines Bürgers in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und<br />

Verkehr erläutert Herr Dipl.-Ing. Konrad die Vor- und Nachteile von Flüsterasphalt, die Kosten sowie<br />

Vor- und Nachteile eines Flüsterasphalts.<br />

Im Fachjargon wird der Flüsterasphalt auch OPA – offenporiger Asphalt – genannt. Er ist grobkörnig<br />

und löcherig mit hohem Hohlraumgehalt in der verdichteten Deckschicht ( 22 bis 28 Volumen -<br />

%).Der hohe Hohlraumgehalt hilft, den Lärm hinwegrauschender Fahrzeugreifen zu absorbieren. Der


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Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Schall dringt zum großen Teil in die Decke ein und wird in den miteinander verbundenen Hohlräumen<br />

weitgehend geschluckt.<br />

Der Schallpegel wird um 3 bis 5 dB(A) gesenkt.<br />

Flüsterasphalt reduziert die Fahrgeräusche ab ca. 50 km/h aufwärts. In Ortschaften ist der Einsatz<br />

eines solchen Asphalts daher nicht sinnvoll, da Wirkung nicht einsetzt.<br />

Gravierende Nachteile sind im Winterdienst festgestellt worden, da Feuchtsalz in Hohlräumen verschwindet<br />

und somit mehr gesalzt werden muss als bei normalem Belag, um gleiche Wirkung zu<br />

erzielen.<br />

Unterhaltung :<br />

Bezüglich der laufenden Unterhaltung wurde festgestellt, dass Flüsterbeläge auf Dauer nur funktionieren,<br />

wenn sie sich bei schneller Überfahrt mit Regenwasser reinigen können. Bei langsamer Überfahrt<br />

– im normalen Straßenverkehr – muss mit Wasserdruck aufwendig regelmäßig gereinigt werden.<br />

Ohne Reinigung setzen sich die Hohlräume durch Staub, Reifenabtrieb etc. im Laufe der Jahre zu,<br />

der gewünschte Effekt verpufft somit.<br />

Die Entwässerung ist sehr aufwendig, weil anfallendes Regenwasser abwiegend von den Hohlräumen<br />

geschluckt und innerhalb der Deckschicht seitlich im Quergefälle auf der darunterliegenden Binderschicht<br />

einer Ablaufrinne zugeführt wird.<br />

Etwa alle 8 bis 10 Jahre muss Flüsterasphalt erneuert werden; herkömmlicher Asphalt alle 15 bis 20<br />

Jahre.<br />

Die Kosten für Flüsterasphalt betragen:<br />

Asphaltdeckschicht AC 11 DN = 12,95 €/m² brutto (EP Angebot OTG)<br />

Flüsterasphalt = 20,70 €/m² brutto<br />

Differenz = 7,75 €/m² brutto<br />

= 60 % Mehrkosten<br />

Für den Einbau von Flüsterasphalt in der oberen Bergstraße würden sich folgende Mehrkosten ergeben:<br />

Asphaltflächen : 2.450 m² x 7,75 €/m² 18.988 €<br />

Entwässerung :<br />

● Ablaufrinnen (z.B. ACO-Drain Rinne) 400 m x 185 €/m 74.000 €<br />

● Einlaufkästen (z.B. ACO-Kästen) 10 St x 350 €/St 3.500 €<br />

● Anschlussleitungen 50 m x 75 €/m 3.750 €<br />

Mehrkosten pro m² : 41,91 €<br />

102.688 €<br />

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Seite 16<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20:11 Uhr geschlossen. Nach Abschluss des nicht öffentlichen<br />

Sitzungsteils gibt Herr Muuss folgende Beschlüsse bekannt, die in nicht öffentlicher Sitzung<br />

gefasst wurden:<br />

19.1. Zu TOP 10.1.<br />

Vergabe von Aufträgen<br />

Unterhaltungspflege für öffentliche Kur- und Parkanlagen<br />

Der Ausschuss beschließt, der Firma Erich Rahlf und Söhne oHG, Schürsdorf, den Auftrag für die<br />

Pflege öffentlicher Kur- und Parkanlagen in der Zeit vom 01.03.2013 – 28.02.2014 zu erteilen.<br />

19.2. Zu TOP 10.2.<br />

Eilentscheidung der Bürgermeisterin für die Erteilung eines Auftrags zur Lieferung von Granitsteinen<br />

für die Außenterrasse des Schwimmbads in Niendorf/Ostsee<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen wird gemäß § 55 Abs. 4 GO darüber informiert, dass die<br />

Bürgermeisterin am 24.01.2013 im Wege einer Eilentscheidung an die Firma Granetos, Minde Portugal,<br />

den Auftrag erteilt hat, für die Außenterrasse des Restaurants am Schwimmbad in<br />

Niendorf/Ostsee und die barrierefreie Zuwegung Granitsteine zu liefern.<br />

19.3. Zu TOP 10.3.<br />

Unterhaltungspflege für gemeindeeigene Grünflächen in Straßenzügen<br />

Der Ausschuss für Planung und Bauwesen hat beschlossen, den Vorwerker Werkstätten, Lübeck, den<br />

Auftrag für die Pflege gemeindeeigener Grünflächen in der Zeit vom 01.04.2013 bis 31.10.2013 zu<br />

erteilen.<br />

19.4. Zu TOP 11<br />

Seeschlösschen Seebrücke<br />

hier: Abstimmung über das weitere Vorgehen<br />

Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen,<br />

1.) Mit Herr Hunke sind weitere Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, dass Herr Hunke die Klage<br />

vor dem Landgericht Lübeck zurückzieht und somit die Basis für eine außergerichtliche Einigung<br />

geschaffen wird.<br />

2.) Mit Herrn Hunke ist ein Schenkungs- oder Spendenvertrag abzuschließen. In dem Vertrag sind<br />

klare Regelungen für die Übergabe der Sach- und Barmittel zu treffen. Der Vertrag soll die Grundlage<br />

für eine Auftragsvergabe an Herrn Architekt Schuberth bilden.


Seite 17<br />

Punkt<br />

der<br />

TO<br />

Niederschrift über die 80. Sitzung<br />

des Ausschusses für Planung und Bauwesen (öffentlicher Teil)<br />

am 06.03.2013<br />

3.) Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung wird gebeten, im Rahmen der Sitzung am 21.03.2013 die notwendigen<br />

Haushaltsmittel in einem Nachtragshaushalt des Kurbetriebs bereitzustellen.<br />

4.) Der Tourismusausschuss wird gebeten, in der in Kürze stattfindenden Klausurtagung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

für das Gebäude und für die spätere Nutzung zu erstellen und der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

als Beschlussgrundlage am 21.03.2013 vorzulegen.<br />

5.) Die juristischen Prüfungen bezüglich der Problematik eines Schenkungs- oder Spendenvertrags<br />

und der Frage, unter welchen Voraussetzungen die <strong>Gemeinde</strong> in die privatrechtlichen Bauverträge<br />

zwischen Herrn Hunke und den Baufirmen ohne Verletzung der Vergabevorschriften einsteigen kann,<br />

sind ebenfalls bis zum 21.03.2013 vorzulegen.<br />

.................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

.................................................<br />

(<strong>Protokoll</strong>führerin)<br />

gefertigt am 12.03.2013

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