Die Befreiung von Mauthausen - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 34 / 01. 07. 2005 22<br />
Chronik<br />
Weniger Unfälle<br />
durch Vormerksystem<br />
Vergangenes Jahr gab es auf <strong>Österreich</strong>s Straßen wieder 876 Verkehrstote<br />
zu beklagen. Ein Großteil der tödlichen Verkehrsunfälle wird durch<br />
verantwortungslose Risikolenker verursacht.<br />
<strong>Die</strong>sen Risikolenkern sagt Verkehrsminister<br />
Hubert Gorbach nunmehr mit<br />
dem Vormerksystem, das mit 1. Juli 2005 in<br />
Kraft tritt, den Kampf an. Wer eines der 13.<br />
besonders unfallträchtigen Verkehrsdelikte<br />
des Vormerkkataloges begeht, erhält für die<br />
Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren im Führerscheinregister<br />
eine Vormerkung. „Das System zielt auf<br />
Bewußtseinsbildung ab und soll jene Gruppe<br />
der Risikolenker treffen, die mit Geldstrafen<br />
nicht mehr zu beeindrucken ist“, erklärt<br />
Gorbach. Durchschnittliche, disziplinierte<br />
und umsichtige Verkehrsteilnehmer werden<br />
mit dem System keine Probleme haben.<br />
Das Ziel des Vormerksystems ist, Risikolenker<br />
und Mehrfachtäter aus der Masse an<br />
disziplinierten Autofahrern herauszufiltern<br />
und in einem System zu erfassen. „Durch<br />
gezielte, sichernde und bewußtseinsbildende<br />
Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit<br />
erhöht und die Zahl der Verletzten und Todesopfer<br />
reduziert werden“, erklärt Dr. Othmar<br />
Thann, Direktor des Kuratoriums für<br />
Verkehrssicherheit. Begeht man eines der<br />
Vormerk-Delikte (siehe Kasten), wird der<br />
Verstoß im Führerscheinregister für zwei<br />
Jahre vermerkt. Im Falle einer zweiten Vormerkung<br />
kommt es zu einer gezielten Maßnahme<br />
(z. B. Nachschulung oder Fahrtraining).<br />
Beim dritten Delikt innerhalb <strong>von</strong><br />
zwei Jahren wird dem straffälligen Fahrer<br />
die Lenkberechtigung für mindestens drei<br />
Monate entzogen. Nach zwei Jahren ohne<br />
Delikt wird eine Vormerkung nicht mehr<br />
berücksichtigt. <strong>Die</strong> Vormerkdelikte dürfen<br />
allerdings nicht mit Entzugsdelikten verwechselt<br />
werden! Denn wer etwa mit mehr<br />
als 0,8 Promille Alkohol im Blut unterwegs<br />
ist, die Geschwindigkeit im Ort um mehr als<br />
40 km/h und außerhalb um mehr als 50 km/h<br />
übertritt oder weniger als 0,2 Sekunden<br />
Sicherheitsabstand hält, verliert seine Lenkberechtigung<br />
auch weiterhin sofort.<br />
Der Deliktekatalog für das Vormerksystem<br />
umfaßt 13 risikobehaftete und unfallträchtige<br />
Delikte. Bei Begehung der Vormerk-Delikte<br />
innerhalb <strong>von</strong> 2 Jahren ist folgendes<br />
vorgesehen:<br />
Foto: http://www.bilderbox.com<br />
Das Vormerksystem soll künftig solche<br />
Unfälle drastisch reduzieren<br />
1. Mal: Vormerkung<br />
2. Mal: Maßnahme (z.B. Nachschulung,<br />
Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining)<br />
3. Mal: Entzug <strong>von</strong> mindestens 3 Monaten.<br />
<strong>Die</strong> Begehung eines Delikts wird im örtlichen<br />
Führerscheinregister für zwei Jahre<br />
vorgemerkt und nach Ablauf <strong>von</strong> zwei Jahren<br />
– unabhängig <strong>von</strong> einer weiteren Vormerkung<br />
– gelöscht.<br />
In der Nachschulungsverordnung werden<br />
die entsprechenden Maßnahmen, die auf das<br />
jeweils begangene Delikt abgestimmt sind,<br />
festgelegt (enge Verknüpfung zwischen dem<br />
begangenen Vormerkdelikt und der zu leistenden<br />
Maßnahme).<br />
Daneben bleiben die sog. Entzugsdelikte<br />
(z.B.: Alkohol am Steuer ab 0,8 Promille,<br />
Rasen 40/50 Km/h Überschreitung, ...) und<br />
die Geldstrafen bestehen.<br />
„Wir erwarten uns durch das Vormerksystem<br />
eine deutliche Senkung der Anzahl<br />
der Verkehrstoten. Das übergeordnete Ziel<br />
der österreichischen Verkehrspolitik ist die<br />
Reduktion der Anzahl der Verkehrstoten um<br />
die Hälfte bis zum Jahr 2010, was einer<br />
Senkung auf unter 500 Opfer gleichkommt“,<br />
so Gorbach. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
schätzt, daß das System 75 Verkehrstote<br />
pro Jahr weniger bringen könnte.<br />
Dem neuen Vormerksystem ist ein langer<br />
Diskussionsprozeß vorausgegangen: 12 Jahre<br />
lang wurde keine Einigung erzielt. Nunmehr<br />
konnte in breiter Diskussion mit den<br />
Verkehrssprechern der Parlamentsparteien,<br />
den Verkehrsclubs, der Wirtschaftskammer,<br />
der Arbeiterkammer, dem Kuratorium und<br />
dem VCÖ ein Kompromiß erzielt werden,<br />
der als „erster Schritt“ in Kraft tritt •<br />
Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Innovation<br />
und Technik; Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />
<strong>Die</strong> 13 Vormerkdelikte<br />
Gefährdung <strong>von</strong> Fußgängern am<br />
Schutzweg,<br />
Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“<br />
bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker,<br />
Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung<br />
anderer Fahrzeuglenker,<br />
Nichtbeachtung des Rotlichts bei<br />
Bahnübergängen und Umfahren der<br />
bereits geschlossenen Schranken,<br />
Befahren des Pannenstreifens und<br />
dadurch Behinderung <strong>von</strong> Einsatzfahrzeugen,<br />
Mißachtung des Fahrverbots für Kfz<br />
mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen,<br />
Übertretung der Verordnung bzgl.<br />
Beförderungseinheiten mit gefährlichen<br />
Gütern beim Befahren <strong>von</strong><br />
Autobahntunneln,<br />
Lenken eines Fahrzeuges, dessen<br />
technischer Zustand oder nicht gesicherte<br />
Beladung eine Gefährdung<br />
der Verkehrssicherheit darstellt,<br />
Übertretung der 0,1 Promille-<br />
Obergrenze bei C-Lenkern (Lkw),<br />
Übertretung der 0,1 Promille-<br />
Obergrenze bei D-Lenkern (Bus),<br />
Übertretung der 0,5 Promille-<br />
Obergrenze (alle Lenker),<br />
Nichtbeachtung der Vorschriften<br />
über die Kindersicherung und<br />
Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes<br />
<strong>von</strong> 0,2 – 0,4 Sekunden.