15.09.2014 Aufrufe

Die Befreiung von Mauthausen - Österreich Journal

Die Befreiung von Mauthausen - Österreich Journal

Die Befreiung von Mauthausen - Österreich Journal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 34 / 01. 07. 2005 22<br />

Chronik<br />

Weniger Unfälle<br />

durch Vormerksystem<br />

Vergangenes Jahr gab es auf <strong>Österreich</strong>s Straßen wieder 876 Verkehrstote<br />

zu beklagen. Ein Großteil der tödlichen Verkehrsunfälle wird durch<br />

verantwortungslose Risikolenker verursacht.<br />

<strong>Die</strong>sen Risikolenkern sagt Verkehrsminister<br />

Hubert Gorbach nunmehr mit<br />

dem Vormerksystem, das mit 1. Juli 2005 in<br />

Kraft tritt, den Kampf an. Wer eines der 13.<br />

besonders unfallträchtigen Verkehrsdelikte<br />

des Vormerkkataloges begeht, erhält für die<br />

Dauer <strong>von</strong> zwei Jahren im Führerscheinregister<br />

eine Vormerkung. „Das System zielt auf<br />

Bewußtseinsbildung ab und soll jene Gruppe<br />

der Risikolenker treffen, die mit Geldstrafen<br />

nicht mehr zu beeindrucken ist“, erklärt<br />

Gorbach. Durchschnittliche, disziplinierte<br />

und umsichtige Verkehrsteilnehmer werden<br />

mit dem System keine Probleme haben.<br />

Das Ziel des Vormerksystems ist, Risikolenker<br />

und Mehrfachtäter aus der Masse an<br />

disziplinierten Autofahrern herauszufiltern<br />

und in einem System zu erfassen. „Durch<br />

gezielte, sichernde und bewußtseinsbildende<br />

Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit<br />

erhöht und die Zahl der Verletzten und Todesopfer<br />

reduziert werden“, erklärt Dr. Othmar<br />

Thann, Direktor des Kuratoriums für<br />

Verkehrssicherheit. Begeht man eines der<br />

Vormerk-Delikte (siehe Kasten), wird der<br />

Verstoß im Führerscheinregister für zwei<br />

Jahre vermerkt. Im Falle einer zweiten Vormerkung<br />

kommt es zu einer gezielten Maßnahme<br />

(z. B. Nachschulung oder Fahrtraining).<br />

Beim dritten Delikt innerhalb <strong>von</strong><br />

zwei Jahren wird dem straffälligen Fahrer<br />

die Lenkberechtigung für mindestens drei<br />

Monate entzogen. Nach zwei Jahren ohne<br />

Delikt wird eine Vormerkung nicht mehr<br />

berücksichtigt. <strong>Die</strong> Vormerkdelikte dürfen<br />

allerdings nicht mit Entzugsdelikten verwechselt<br />

werden! Denn wer etwa mit mehr<br />

als 0,8 Promille Alkohol im Blut unterwegs<br />

ist, die Geschwindigkeit im Ort um mehr als<br />

40 km/h und außerhalb um mehr als 50 km/h<br />

übertritt oder weniger als 0,2 Sekunden<br />

Sicherheitsabstand hält, verliert seine Lenkberechtigung<br />

auch weiterhin sofort.<br />

Der Deliktekatalog für das Vormerksystem<br />

umfaßt 13 risikobehaftete und unfallträchtige<br />

Delikte. Bei Begehung der Vormerk-Delikte<br />

innerhalb <strong>von</strong> 2 Jahren ist folgendes<br />

vorgesehen:<br />

Foto: http://www.bilderbox.com<br />

Das Vormerksystem soll künftig solche<br />

Unfälle drastisch reduzieren<br />

1. Mal: Vormerkung<br />

2. Mal: Maßnahme (z.B. Nachschulung,<br />

Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining)<br />

3. Mal: Entzug <strong>von</strong> mindestens 3 Monaten.<br />

<strong>Die</strong> Begehung eines Delikts wird im örtlichen<br />

Führerscheinregister für zwei Jahre<br />

vorgemerkt und nach Ablauf <strong>von</strong> zwei Jahren<br />

– unabhängig <strong>von</strong> einer weiteren Vormerkung<br />

– gelöscht.<br />

In der Nachschulungsverordnung werden<br />

die entsprechenden Maßnahmen, die auf das<br />

jeweils begangene Delikt abgestimmt sind,<br />

festgelegt (enge Verknüpfung zwischen dem<br />

begangenen Vormerkdelikt und der zu leistenden<br />

Maßnahme).<br />

Daneben bleiben die sog. Entzugsdelikte<br />

(z.B.: Alkohol am Steuer ab 0,8 Promille,<br />

Rasen 40/50 Km/h Überschreitung, ...) und<br />

die Geldstrafen bestehen.<br />

„Wir erwarten uns durch das Vormerksystem<br />

eine deutliche Senkung der Anzahl<br />

der Verkehrstoten. Das übergeordnete Ziel<br />

der österreichischen Verkehrspolitik ist die<br />

Reduktion der Anzahl der Verkehrstoten um<br />

die Hälfte bis zum Jahr 2010, was einer<br />

Senkung auf unter 500 Opfer gleichkommt“,<br />

so Gorbach. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

schätzt, daß das System 75 Verkehrstote<br />

pro Jahr weniger bringen könnte.<br />

Dem neuen Vormerksystem ist ein langer<br />

Diskussionsprozeß vorausgegangen: 12 Jahre<br />

lang wurde keine Einigung erzielt. Nunmehr<br />

konnte in breiter Diskussion mit den<br />

Verkehrssprechern der Parlamentsparteien,<br />

den Verkehrsclubs, der Wirtschaftskammer,<br />

der Arbeiterkammer, dem Kuratorium und<br />

dem VCÖ ein Kompromiß erzielt werden,<br />

der als „erster Schritt“ in Kraft tritt •<br />

Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Innovation<br />

und Technik; Kuratorium für Verkehrssicherheit<br />

<strong>Die</strong> 13 Vormerkdelikte<br />

Gefährdung <strong>von</strong> Fußgängern am<br />

Schutzweg,<br />

Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“<br />

bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker,<br />

Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung<br />

anderer Fahrzeuglenker,<br />

Nichtbeachtung des Rotlichts bei<br />

Bahnübergängen und Umfahren der<br />

bereits geschlossenen Schranken,<br />

Befahren des Pannenstreifens und<br />

dadurch Behinderung <strong>von</strong> Einsatzfahrzeugen,<br />

Mißachtung des Fahrverbots für Kfz<br />

mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen,<br />

Übertretung der Verordnung bzgl.<br />

Beförderungseinheiten mit gefährlichen<br />

Gütern beim Befahren <strong>von</strong><br />

Autobahntunneln,<br />

Lenken eines Fahrzeuges, dessen<br />

technischer Zustand oder nicht gesicherte<br />

Beladung eine Gefährdung<br />

der Verkehrssicherheit darstellt,<br />

Übertretung der 0,1 Promille-<br />

Obergrenze bei C-Lenkern (Lkw),<br />

Übertretung der 0,1 Promille-<br />

Obergrenze bei D-Lenkern (Bus),<br />

Übertretung der 0,5 Promille-<br />

Obergrenze (alle Lenker),<br />

Nichtbeachtung der Vorschriften<br />

über die Kindersicherung und<br />

Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes<br />

<strong>von</strong> 0,2 – 0,4 Sekunden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!