04-05/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband
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Rechtswesen<br />
Auch im Minibereich ist nicht alles erlaubt!<br />
Spielen in zwei Mannschaften / Gerichtstag in Nürnberg<br />
Das Kreisgericht Kreis Schweinfurt hatte sich mit einem Fall<br />
auseinanderzusetzen, der von allgemeiner Bedeutung ist. Im<br />
Mini 10-Bereich hatte ein Verein im Korbball zwei Mannschaften<br />
im Spielbetrieb, eine Spielerin wurde sowohl in der einen<br />
als auch in der anderen Mannschaft eingesetzt, wobei sie sich<br />
bereits in der ersten Mannschaft fest gespielt hatte. Es erfolgte<br />
deshalb eine Bestrafung wegen Spielens ohne Spielberechtigung.<br />
Der Einspruch führende Verein begründete seinen Einspruch<br />
damit, dass ein Verstoß gegen 3.6.1 der LSO nicht vorläge, da<br />
diese Vorschrift nur den Wechsel in den Altersklassen berücksichtige,<br />
nicht aber dann einschlägig wäre, wenn eine Spielerin<br />
die Altersklasse nicht wechselt sondern ausschließlich im Mini<br />
10-Bereich eingesetzt wurde. Da es in dem Mini 10-Bereich<br />
keine Leistungsklassen gäbe, hätte sich diese Spielerin nicht<br />
fest spielen können und somit läge auch kein Spielen ohne Spielberechtigung<br />
vor.<br />
Das Kreisgericht Schweinfurt hat den Einspruch als unbegründet<br />
zurückgewiesen mit der Begründung, dass laut 3.5.2.1<br />
gleichklassige Mannschaften einer Spielstärke zu beziffern sind.<br />
Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer gilt als höherrangig.<br />
Eine Spielerin spielt sich demnach mit 3 Spielen für die Dauer<br />
der Spielsaison gemäß 3.6.1. der LSO fest.<br />
Im Kreis Schweinfurt werden bei Jugend 10 und 12 bewusst<br />
keine Leistungsklassen gebildet, alle Spielklassen der jeweiligen<br />
Altersklasse seien somit gleichklassig und unter-liegen ohne<br />
Ausnahme der LSO 3.5.2.1.<br />
Meines Erachtens dürfte die Entscheidung des Kreisgerichts<br />
nicht zu beanstanden sein und die Vereine sollten hier auch im<br />
Minibereich darauf achten, dass diese Vorschrift eingehalten<br />
wird, wenn man mehrere Mannschaften in einer Altersklasse<br />
einsetzt. Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob im Minibereich<br />
diese Vorschrift Anwendung finden sollte, da aber im<br />
Regelwerk keine Ausnahme vorgesehen ist, sollten die verantwortlichen<br />
Trainer und Jugendleiter in den jeweiligen Vereinen<br />
darauf achten, denn es ist immer sehr enttäuschend gerade für<br />
die Kinder, wenn so etwas dann durch ein Schiedsgericht geahndet<br />
wird.<br />
Ob man eine derartige Vorschrift auch im Minibereich zukünftig<br />
beibehält, wäre gegebenenfalls eine Frage der Änderung der<br />
LSO, andererseits sollte man auch schon im unteren Spielbereich<br />
die Regeln anwenden, soweit sie bestehen, da ansonsten<br />
hier nur unnötiger Ärger entstehen kann.<br />
Dieser Rechtsfall wurde auch beim Gerichtstag in Nürnberg am<br />
03.03.<strong>2007</strong> zur Sprache gebracht. Vom Grundsatz her ist die<br />
Entscheidung richtig, andererseits wird hier nicht verkannt, dass<br />
insbesondere im Minibereich oft auch aus Personalnot dies<br />
nicht anders praktiziert werden kann, wenn aber hier eine Bestrafung<br />
erfolgt, dann ist diese zumindest nach dem derzeitigen<br />
Regelwerk korrekt.<br />
Der Gerichtstag, der nunmehr in Zukunft zweimal im Jahr stattfinden<br />
soll, hat sich vorrangig erst einmal mit allgemeinen Problemen<br />
auseinandergesetzt, ein breites Spektrum betraf auch<br />
die Problematik des Mitgliedsbeitrages. Des Weiteren empfahl<br />
der Gerichtstag eine Änderung von 3.2.2 der RSO, dass in Zukunft<br />
Strafen direkt an den BTSV abgeleitet werden und nicht<br />
etwa an Kreise oder Bezirke.<br />
Bezüglich der Änderung der Altersklassen wurde ebenfalls empfohlen,<br />
sich der Ordnung des DTB anzupassen, da es<br />
ansonsten zu unnötigen Schwierigkeiten käme.<br />
Um eine einheitliche Rechtsprechung der jeweiligen Sportgerichte<br />
zu erreichen, wurde empfohlen, dass das Geschäftszimmer<br />
zumindest die Berichte des Vorsitzenden des <strong>Verband</strong>sgerichts<br />
zum <strong>Verband</strong>sausschuss bzw. <strong>Verband</strong>stag an alle Gerichtsvorsitzenden<br />
schickt, da in diesen Berichten kurz die jeweiligen<br />
Gerichtsfälle abgehandelt werden und somit ein Gerichtsvorsitzender<br />
auch erkennen kann, inwieweit hier das <strong>Verband</strong>sgericht<br />
bereits in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen<br />
hat oder nicht. Damit könne eine einheitlichere Rechtsprechung<br />
erreicht werden bzw. würde dies den jeweiligen Richtern<br />
helfen, eine richtige Entscheidung in ihren Fällen zu treffen.<br />
Insgesamt wurde aber positiv vermerkt, dass die Anzahl der<br />
Gerichtstermine erheblich gesunken ist, offensichtlich gelingt<br />
es den Vereinen, ihre Auseinandersetzungen im sportlichen<br />
Bereich zu suchen und nicht etwa am grünen Tisch.<br />
Auch die Formalitäten einer Einspruchseinlegung wurden in der<br />
Vergangenheit eingehalten, offensichtlich scheinen hier die früheren<br />
Veröffentlichungen hinsichtlich der Formalitäten einer Einspruchseinlegung<br />
gefruchtet zu haben.<br />
Bernhard Neugebauer<br />
(Referent für Rechtswesen)<br />
Jugend<br />
Zuschussmöglichkeiten für das<br />
BTSV-Spielfest<br />
Vom 06. bis 08. Juli <strong>2007</strong> findet in Obergünzburg /<br />
Schwaben das BTSV Spielfest statt. Alle Vereine<br />
die daran teilnehmen, können bei ihrem Stadt -,<br />
Kreis - oder auch Orts - Jugendring einen Antrag<br />
auf Zuschuss für eine Freizeitmaßnahme mit Jugendlichen<br />
stellen. Da die Richtlinien überall anders<br />
sind, ist es nötig, sich jetzt schon mit der entsprechenden<br />
Stelle in Verbindung zu setzen, um die<br />
nötigen Formulare zu besorgen. Dort erfährt man<br />
auch, was alles beachtet werden muss. Je nach<br />
Stelle gibt es bis zu 3,50 € pro Tag und Teilnehmer.<br />
Dadurch können die Kosten für die Teilnehmer verringert<br />
werden, es lohnt sich also!<br />
Meldungen<br />
Bitte den Meldschluss 06. Juni <strong>2007</strong>, unbedingt einhalten<br />
und nach Möglichkeit per E Mail an<br />
gertrud.foerst@web.de senden!<br />
Gertrud Först<br />
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