08.10.2014 Aufrufe

04-05/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband

04-05/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband

04-05/2007 - Bayerischer Turnspiel- Verband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtswesen<br />

Auch im Minibereich ist nicht alles erlaubt!<br />

Spielen in zwei Mannschaften / Gerichtstag in Nürnberg<br />

Das Kreisgericht Kreis Schweinfurt hatte sich mit einem Fall<br />

auseinanderzusetzen, der von allgemeiner Bedeutung ist. Im<br />

Mini 10-Bereich hatte ein Verein im Korbball zwei Mannschaften<br />

im Spielbetrieb, eine Spielerin wurde sowohl in der einen<br />

als auch in der anderen Mannschaft eingesetzt, wobei sie sich<br />

bereits in der ersten Mannschaft fest gespielt hatte. Es erfolgte<br />

deshalb eine Bestrafung wegen Spielens ohne Spielberechtigung.<br />

Der Einspruch führende Verein begründete seinen Einspruch<br />

damit, dass ein Verstoß gegen 3.6.1 der LSO nicht vorläge, da<br />

diese Vorschrift nur den Wechsel in den Altersklassen berücksichtige,<br />

nicht aber dann einschlägig wäre, wenn eine Spielerin<br />

die Altersklasse nicht wechselt sondern ausschließlich im Mini<br />

10-Bereich eingesetzt wurde. Da es in dem Mini 10-Bereich<br />

keine Leistungsklassen gäbe, hätte sich diese Spielerin nicht<br />

fest spielen können und somit läge auch kein Spielen ohne Spielberechtigung<br />

vor.<br />

Das Kreisgericht Schweinfurt hat den Einspruch als unbegründet<br />

zurückgewiesen mit der Begründung, dass laut 3.5.2.1<br />

gleichklassige Mannschaften einer Spielstärke zu beziffern sind.<br />

Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer gilt als höherrangig.<br />

Eine Spielerin spielt sich demnach mit 3 Spielen für die Dauer<br />

der Spielsaison gemäß 3.6.1. der LSO fest.<br />

Im Kreis Schweinfurt werden bei Jugend 10 und 12 bewusst<br />

keine Leistungsklassen gebildet, alle Spielklassen der jeweiligen<br />

Altersklasse seien somit gleichklassig und unter-liegen ohne<br />

Ausnahme der LSO 3.5.2.1.<br />

Meines Erachtens dürfte die Entscheidung des Kreisgerichts<br />

nicht zu beanstanden sein und die Vereine sollten hier auch im<br />

Minibereich darauf achten, dass diese Vorschrift eingehalten<br />

wird, wenn man mehrere Mannschaften in einer Altersklasse<br />

einsetzt. Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob im Minibereich<br />

diese Vorschrift Anwendung finden sollte, da aber im<br />

Regelwerk keine Ausnahme vorgesehen ist, sollten die verantwortlichen<br />

Trainer und Jugendleiter in den jeweiligen Vereinen<br />

darauf achten, denn es ist immer sehr enttäuschend gerade für<br />

die Kinder, wenn so etwas dann durch ein Schiedsgericht geahndet<br />

wird.<br />

Ob man eine derartige Vorschrift auch im Minibereich zukünftig<br />

beibehält, wäre gegebenenfalls eine Frage der Änderung der<br />

LSO, andererseits sollte man auch schon im unteren Spielbereich<br />

die Regeln anwenden, soweit sie bestehen, da ansonsten<br />

hier nur unnötiger Ärger entstehen kann.<br />

Dieser Rechtsfall wurde auch beim Gerichtstag in Nürnberg am<br />

03.03.<strong>2007</strong> zur Sprache gebracht. Vom Grundsatz her ist die<br />

Entscheidung richtig, andererseits wird hier nicht verkannt, dass<br />

insbesondere im Minibereich oft auch aus Personalnot dies<br />

nicht anders praktiziert werden kann, wenn aber hier eine Bestrafung<br />

erfolgt, dann ist diese zumindest nach dem derzeitigen<br />

Regelwerk korrekt.<br />

Der Gerichtstag, der nunmehr in Zukunft zweimal im Jahr stattfinden<br />

soll, hat sich vorrangig erst einmal mit allgemeinen Problemen<br />

auseinandergesetzt, ein breites Spektrum betraf auch<br />

die Problematik des Mitgliedsbeitrages. Des Weiteren empfahl<br />

der Gerichtstag eine Änderung von 3.2.2 der RSO, dass in Zukunft<br />

Strafen direkt an den BTSV abgeleitet werden und nicht<br />

etwa an Kreise oder Bezirke.<br />

Bezüglich der Änderung der Altersklassen wurde ebenfalls empfohlen,<br />

sich der Ordnung des DTB anzupassen, da es<br />

ansonsten zu unnötigen Schwierigkeiten käme.<br />

Um eine einheitliche Rechtsprechung der jeweiligen Sportgerichte<br />

zu erreichen, wurde empfohlen, dass das Geschäftszimmer<br />

zumindest die Berichte des Vorsitzenden des <strong>Verband</strong>sgerichts<br />

zum <strong>Verband</strong>sausschuss bzw. <strong>Verband</strong>stag an alle Gerichtsvorsitzenden<br />

schickt, da in diesen Berichten kurz die jeweiligen<br />

Gerichtsfälle abgehandelt werden und somit ein Gerichtsvorsitzender<br />

auch erkennen kann, inwieweit hier das <strong>Verband</strong>sgericht<br />

bereits in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen<br />

hat oder nicht. Damit könne eine einheitlichere Rechtsprechung<br />

erreicht werden bzw. würde dies den jeweiligen Richtern<br />

helfen, eine richtige Entscheidung in ihren Fällen zu treffen.<br />

Insgesamt wurde aber positiv vermerkt, dass die Anzahl der<br />

Gerichtstermine erheblich gesunken ist, offensichtlich gelingt<br />

es den Vereinen, ihre Auseinandersetzungen im sportlichen<br />

Bereich zu suchen und nicht etwa am grünen Tisch.<br />

Auch die Formalitäten einer Einspruchseinlegung wurden in der<br />

Vergangenheit eingehalten, offensichtlich scheinen hier die früheren<br />

Veröffentlichungen hinsichtlich der Formalitäten einer Einspruchseinlegung<br />

gefruchtet zu haben.<br />

Bernhard Neugebauer<br />

(Referent für Rechtswesen)<br />

Jugend<br />

Zuschussmöglichkeiten für das<br />

BTSV-Spielfest<br />

Vom 06. bis 08. Juli <strong>2007</strong> findet in Obergünzburg /<br />

Schwaben das BTSV Spielfest statt. Alle Vereine<br />

die daran teilnehmen, können bei ihrem Stadt -,<br />

Kreis - oder auch Orts - Jugendring einen Antrag<br />

auf Zuschuss für eine Freizeitmaßnahme mit Jugendlichen<br />

stellen. Da die Richtlinien überall anders<br />

sind, ist es nötig, sich jetzt schon mit der entsprechenden<br />

Stelle in Verbindung zu setzen, um die<br />

nötigen Formulare zu besorgen. Dort erfährt man<br />

auch, was alles beachtet werden muss. Je nach<br />

Stelle gibt es bis zu 3,50 € pro Tag und Teilnehmer.<br />

Dadurch können die Kosten für die Teilnehmer verringert<br />

werden, es lohnt sich also!<br />

Meldungen<br />

Bitte den Meldschluss 06. Juni <strong>2007</strong>, unbedingt einhalten<br />

und nach Möglichkeit per E Mail an<br />

gertrud.foerst@web.de senden!<br />

Gertrud Först<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!