ASTRID-LINDGREN-GRUNDSCHULE Downloads/Elterninfo 2010
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<strong>Elterninfo</strong><br />
schulanfang<br />
Schulanfang<br />
Kinder freuen sich auf die Schule<br />
Mit dem Schuleintritt beginnt für ein Kind und seine Familie ein neuer Lebens ab schnitt. Entsprechend<br />
feierlich wird die Einschulung in vielen Familien und Schulen gestaltet. Die meisten Kinder freuen sich<br />
auf die Schule, auf den ersten Schultag. In gespannter Erwartung kommen sie an diesem Tag zur Schule.<br />
Endlich Lesen, Schreiben und Rechnen lernen zu dürfen verspricht Teilhabe an der Schriftkultur und<br />
an der Welt der Erwachsenen. Auch auf die Lehrerinnen und Lehrer und die anderen Kinder in der<br />
Klasse sind sie gespannt.<br />
Schulanfänger glauben, dass sie alles lernen und leisten können, wenn sie sich nur genügend anstrengen.<br />
Durch ihr positives Selbstbild investieren sie wie von selbst jede Menge Anstrengung in ihre<br />
Lernaufgaben. Die hohe Intensität der natürlichen Lernfreude der Kinder – Pädagogen bezeichnen<br />
diese als Lernmotivation – ist für jegliches Lernen ungemein wichtig. Sie hilft Schulanfängern bei der<br />
erfolgreichen Bewältigung des Anfangsunterrichts.<br />
Tipp:<br />
Sie können die Vorfreude Ihres<br />
Kin des auf die Schule unterstützen.<br />
Lesen Sie mit ihm zusammen<br />
Bücher zum Schulanfang, zum<br />
Beispiel „Juhu, die Schule fängt an“<br />
und „Jetzt komm ich in die Schule“,<br />
beide erschienen im Ravensburger<br />
Buchverlag.<br />
Wann beginnt eigentlich die Schulpflicht?<br />
Wann ein Kind schulpflichtig wird, steht im Schulgesetz für Baden-Württemberg. Dort heißt es: Mit<br />
Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. Sep tem ber des laufenden Kalenderjahres das<br />
sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für Kinder,<br />
die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von<br />
den Er zie hungsberechtigten in der Grundschule angemeldet werden.<br />
Tipp:<br />
Für weitere Informationen steht Ihnen<br />
die Schulleitung zur Ver fü gung.<br />
Mit Blick auf das Einschulungsjahr <strong>2010</strong> (Schuljahr <strong>2010</strong>/2011) gilt:<br />
• Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September <strong>2010</strong> das sechste Lebens jahr vollendet<br />
haben.<br />
• Kinder, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober <strong>2010</strong> und 30. Juni 2011 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />
können von ihren Eltern zur Schule ange meldet werden und erhalten damit den Status eines<br />
schulpflichtigen Kindes (so genannte Stich tags flexibilisierung). Voraussetzung ist die Schulfähigkeit<br />
des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung festgestellt wird; im gegebenen Fall unter Einbezug<br />
eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und einer Unter suchung durch das Gesundheitsamt.<br />
Wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese Kinder die Schulpflicht mit<br />
der Aufnahme in die Schule.<br />
Auf Antrag der Eltern können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, vorzeitig in die Grundschule<br />
aufgenommen werden. Darüber entscheidet die Schulleitung.<br />
Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes<br />
nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um<br />
ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie können Grundschulförderklassen besuchen, die<br />
zurückgestellte Kinder auf den Besuch der Grundschule vorbereiten.<br />
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