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ASTRID-LINDGREN-GRUNDSCHULE Downloads/Elterninfo 2010

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<strong>Elterninfo</strong><br />

schulanfang<br />

Schulanfang<br />

Kinder freuen sich auf die Schule<br />

Mit dem Schuleintritt beginnt für ein Kind und seine Familie ein neuer Lebens ab schnitt. Entsprechend<br />

feierlich wird die Einschulung in vielen Familien und Schulen gestaltet. Die meisten Kinder freuen sich<br />

auf die Schule, auf den ersten Schultag. In gespannter Erwartung kommen sie an diesem Tag zur Schule.<br />

Endlich Lesen, Schreiben und Rechnen lernen zu dürfen verspricht Teilhabe an der Schriftkultur und<br />

an der Welt der Erwachsenen. Auch auf die Lehrerinnen und Lehrer und die anderen Kinder in der<br />

Klasse sind sie gespannt.<br />

Schulanfänger glauben, dass sie alles lernen und leisten können, wenn sie sich nur genügend anstrengen.<br />

Durch ihr positives Selbstbild investieren sie wie von selbst jede Menge Anstrengung in ihre<br />

Lernaufgaben. Die hohe Intensität der natürlichen Lernfreude der Kinder – Pädagogen bezeichnen<br />

diese als Lernmotivation – ist für jegliches Lernen ungemein wichtig. Sie hilft Schulanfängern bei der<br />

erfolgreichen Bewältigung des Anfangsunterrichts.<br />

Tipp:<br />

Sie können die Vorfreude Ihres<br />

Kin des auf die Schule unterstützen.<br />

Lesen Sie mit ihm zusammen<br />

Bücher zum Schulanfang, zum<br />

Beispiel „Juhu, die Schule fängt an“<br />

und „Jetzt komm ich in die Schule“,<br />

beide erschienen im Ravensburger<br />

Buchverlag.<br />

Wann beginnt eigentlich die Schulpflicht?<br />

Wann ein Kind schulpflichtig wird, steht im Schulgesetz für Baden-Württemberg. Dort heißt es: Mit<br />

Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. Sep tem ber des laufenden Kalenderjahres das<br />

sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für Kinder,<br />

die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von<br />

den Er zie hungsberechtigten in der Grundschule angemeldet werden.<br />

Tipp:<br />

Für weitere Informationen steht Ihnen<br />

die Schulleitung zur Ver fü gung.<br />

Mit Blick auf das Einschulungsjahr <strong>2010</strong> (Schuljahr <strong>2010</strong>/2011) gilt:<br />

• Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September <strong>2010</strong> das sechste Lebens jahr vollendet<br />

haben.<br />

• Kinder, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober <strong>2010</strong> und 30. Juni 2011 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

können von ihren Eltern zur Schule ange meldet werden und erhalten damit den Status eines<br />

schulpflichtigen Kindes (so genannte Stich tags flexibilisierung). Voraussetzung ist die Schulfähigkeit<br />

des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung festgestellt wird; im gegebenen Fall unter Einbezug<br />

eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und einer Unter suchung durch das Gesundheitsamt.<br />

Wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese Kinder die Schulpflicht mit<br />

der Aufnahme in die Schule.<br />

Auf Antrag der Eltern können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, vorzeitig in die Grundschule<br />

aufgenommen werden. Darüber entscheidet die Schulleitung.<br />

Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes<br />

nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um<br />

ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie können Grundschulförderklassen besuchen, die<br />

zurückgestellte Kinder auf den Besuch der Grundschule vorbereiten.<br />

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