Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...
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Lärm und Erschütterungen 1.6<br />
Die Geräusche dieser Quellen unterscheiden sich in<br />
ihrer Charakteristik, im Grad der Belästigung und in<br />
ihrer Wirkung auf die Nachbarschaft. Vorbeifahrende<br />
Züge und startende oder landende Flugzeuge führen zu<br />
kurzzeitigen Störungen der Kommunikation oder zu<br />
nächtlichem Aufwachen. Maschinengeräusche mit<br />
Einzelimpulsen oder Tönen belästigen unter Umständen<br />
durch ihre ständige Wahrnehmbarkeit bereits bei<br />
niedrigem Geräuschpegel.<br />
Neben dem exakt messbaren Schalldruck bestimmen<br />
Ort, Zeit und Häufigkeit des Auftretens sowie die<br />
Frequenz- und Impulszusammensetzung und der<br />
Informationsgehalt die Wirkung von Lärm. Da die<br />
Lärmempfindung subjektiv ist, spielen neben den<br />
physikalischen Eigenschaften des Geräuschs auch die<br />
Stimmung der betroffenen Personen, ihr Gesundheitszustand<br />
und ihre Empfindlichkeit eine Rolle.<br />
Die von der Bevölkerung wahrgenommene Belästigung<br />
durch die einzelnen Schallquellen lässt sich aus der<br />
Belästigungsstatistik des <strong>Umwelt</strong>bundesamtes ablesen<br />
(Abbildung 1.6-2.). Der Straßenverkehr bildet die<br />
bedeutendste Lärmquelle. Mehr als jeder zweite Bürger<br />
fühlt sich durch Straßenverkehrsgeräusche belästigt.<br />
Gerade wegen der subjektiven Lärmempfindung ist es<br />
wichtig, objektive Maßstäbe zu entwickeln. Diese<br />
müssen einerseits im gewerblichen und industriellen<br />
Bereich eine Gleichbehandlung sicherstellen und<br />
andererseits dem Schutzanspruch der Anwohnerinnen<br />
und Anwohner hinreichend Rechnung tragen.<br />
Rechtliche Regelungen zum Lärm finden sich im Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz und den näher konkretisierenden<br />
Verordnungen (BImSchV) und Verwaltungsvorschriften,<br />
z. B. der Technischen Anleitung zum Schutz<br />
gegen Lärm (TA Lärm). Zuständige Behörden für den<br />
Immissionsschutz bei Industrie und Gewerbe sind die<br />
Kreise und kreisfreien Städte. Für bestimmte Industrieanlagen<br />
liegt die Zuständigkeit jedoch bei den Bezirksregierungen<br />
des Landes. Sie werden bei dieser Aufgabe<br />
durch fachliche Beratung und Schulung sowie in komplexen<br />
Fällen auch durch messtechnische Hilfe durch<br />
das LANUV begleitet. Die Umsetzung der europäischen<br />
Umgebungslärmrichtlinie liegt in der Hand der Gemeinden,<br />
sie werden dabei durch das Land unterstützt.<br />
Weitere Zuständigkeiten liegen außerdem bei den örtlichen<br />
Ordnungsbehörden und den Verkehrsbehörden.<br />
Erhebungssysteme und Ergebnisse<br />
Lärm belästigt nur unmittelbar während seines Auftretens<br />
und tritt – zumindest im Anlagenbereich –<br />
relativ kleinräumig auf. Deshalb benötigt das Land für<br />
Geräuschimmissionen kein kontinuierliches Messnetz,<br />
wie dies z. B. in der Luftreinhaltung vorgehalten wird.<br />
Informationen über die Lärmsituation in Nordrhein-<br />
Westfalen ergeben sich aus den bei Genehmigungen<br />
und Beschwerdefällen vorgenommenen Einzelmessungen,<br />
den Ergebnissen der Lärmkartierung nach der<br />
EU-Umgebungslärmrichtlinie, der Beschwerdestatistik<br />
der Landesumweltverwaltung, aus Ergebnissen von<br />
Umfragen sowie aus Wirkungsuntersuchungen und<br />
Modellrechnungen. Weitere Informationen liegen bei<br />
den für die Lärmminderungsplanung zuständigen<br />
Kommunen, bei Betreibern lärmrelevanter Anlagen<br />
sowie z. B. auch bei den Trägern der Straßenbaulast<br />
vor. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, ihre Daten<br />
an die <strong>Umwelt</strong>verwaltung weiterzugeben, sodass zu den<br />
meisten Quellen keine landesweiten Daten vorliegen.<br />
Lärmmessungen an Immissionsorten in der Wohnnachbarschaft<br />
von Anlagen können beispielsweise mit<br />
Geräuschdauermessstationen durchgeführt werden<br />
(siehe Abbildung 1.6-3). Mit diesen Geräten kann z. B.<br />
ein Beschwerdeführer Aufzeichnungen zur späteren<br />
Auswertung durch die Behörde veranlassen.<br />
Gemessene Daten finden sich insbesondere bei industriellen<br />
und gewerblichen Anlagen, da hier nach der<br />
Inbetriebnahme, bei Anlagenänderungen und in konkreten<br />
Beschwerdefällen Messungen durchgeführt werden.<br />
Dies gilt häufig auch bei Sport- und Freizeitanlagen.<br />
Anteil der Bevölkerung<br />
100 %<br />
90 %<br />
80 %<br />
70 %<br />
60 %<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
0 %<br />
Straße<br />
Abbildung 1.6-2:<br />
Nachbarn<br />
Luftverkehr<br />
Industrie<br />
Schiene<br />
nicht etwas mittelmäßig stark<br />
äußerst<br />
Lärmbelästigung der Bevölkerung nach Geräuschquellen<br />
2006 (Quelle: <strong>Umwelt</strong>bundesamt)<br />
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