Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...
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1 Luft, Lärm und Licht<br />
Aufgrund der Vielzahl der Ballungsräume und der<br />
Dichte der Verkehrsnetze steht die Lärmkartierung in<br />
Nordrhein-Westfalen vor besonderen Umsetzungsproblemen.<br />
Von der Lärmkartierung und Aktionsplanung<br />
der ersten Stufe waren in Nordrhein-Westfalen<br />
bereits 277 Kommunen betroffen, diese Zahl wird sich<br />
bei der zweiten Stufe nochmals erhöhen.<br />
Die EU-Richtlinie konzentriert sich auf diejenigen<br />
Gebiete, die für die Geräuschbelastung von besonderer<br />
Bedeutung sind. Dies sind die stark besiedelten<br />
Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsachsen.<br />
Bei der Lärmkartierung wird ein auf den Zeitraum<br />
von 22 bis 6 Uhr bezogener Nachtlärmindex L Night<br />
und<br />
ein für den gesamten Tag repräsentativer Index L DEN<br />
(day/evening/night) verwendet. Letzterer wird gebildet<br />
aus einem Tages-, Abend- und Nachtanteil (jeweils<br />
6 bis 18, 18 bis 22 und 22 bis 6 Uhr), wobei der Abendund<br />
der Nachtanteil wegen der dann höheren Störwirkung<br />
eine stärkere Gewichtung erhalten. Diese<br />
Indizes werden durch Ausbreitungsrechnungen als<br />
gemittelte Schalldruckpegel über einen Beurteilungszeitraum<br />
von einem Jahr ermittelt.<br />
Das deutsche Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie<br />
vom 24. Juni 2005 (§§ 47a-f BImSchG) hat die<br />
Zuständigkeit für die Kartierung den Gemeinden<br />
zugewiesen. Davon wurde die Kartierung des Schienenlärms<br />
ausgenommen. Sie erfolgt für Schienenwege<br />
von Eisenbahnen des Bundes durch das Eisenbahn-<br />
Bundesamt. Die bundesdeutschen Details der Kartierung,<br />
insbesondere zu den zu ermittelnden Daten,<br />
wurden in der Kartierungsverordnung (34. BImSchV)<br />
vom 6. März 2006 geregelt.<br />
Ein Großteil der zur Kartierung benötigten Eingangsdaten<br />
liegt bei den Landesbehörden vor, so z. B. die<br />
Informationen zu Topografie und Gebäuden beim<br />
ehemaligen Landesvermessungsamt (heute Bezirksregierung<br />
Köln – Geobasis <strong>NRW</strong>), zu Verkehrsdaten<br />
und Straßengeometrien beim Landesbetrieb Straßenbau<br />
<strong>NRW</strong> und zu den industriellen Großanlagen bei<br />
den staatlichen Genehmigungsbehörden.<br />
Umfang und Komplexität dieser Aufgabe machten es<br />
notwendig, die Gemeinden bei der Kartierung durch das<br />
Land Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Die im Land<br />
verfügbaren Eingangsdaten wurden dazu nötigenfalls<br />
ergänzt und in einer über das Internet zugänglichen<br />
Lärmdatenbank zusammengeführt. Konzeption und<br />
Aufbau der Lärmdatenbank erfolgten durch das Institut<br />
für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn<br />
unter Einsatz moderner Techniken der Datenhaltung<br />
und Zusammenführung von Geobasisdaten. Damit sind<br />
diese Daten auch für andere Zwecke verwendbar, z. B.<br />
für Untersuchungen zur Ausbreitung von Luftschadstoffen.<br />
Dies gilt insbesondere für das „Klötzchenmodell“,<br />
welches – einmalig in der Bundesrepublik –<br />
alle Gebäude in Nordrhein-Westfalen als dreidimensionale<br />
Objekte enthält (Abbildung 1.6-4).<br />
In Abstimmung mit den Kommunen und weiteren<br />
Beteiligten wurde für die umfangreiche Aufgabe der<br />
Lärmkartierung in Nordrhein-Westfalen folgendes<br />
Konzept gewählt:<br />
•<br />
Beibehaltung der kommunalen Zuständigkeiten<br />
für die Lärmkartierung und Aktionsplanung<br />
•<br />
Bereitstellung der landesweit verfügbaren Geound<br />
Verkehrsdaten über die bestehende Geodateninfrastruktur<br />
durch das Land<br />
•<br />
Ermittlung der Emissionsdaten industrieller Anlagen<br />
durch das LANUV für die Kartierung durch die<br />
Ballungsraumgemeinden<br />
•<br />
Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb<br />
der Ballungsräume durch das LANUV<br />
•<br />
Lärmkartierung der Flughäfen Düsseldorf und<br />
Köln/Bonn durch das LANUV<br />
•<br />
Kartierung innerhalb der Ballungsräume durch die<br />
jeweilige Gemeinde selbst<br />
•<br />
Berichterstattung an den Bund und Information der<br />
Öffentlichkeit zentral über das LANUV<br />
Die Richtlinie sieht für die Mitgliedstaaten umfangreiche<br />
Berichtspflichten sowohl gegenüber der EU<br />
als auch gegenüber den eigenen Bürgern vor. Die<br />
Information der Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen<br />
erfolgt hauptsächlich durch die Veröffentlichung<br />
der Kartierungsergebnisse auf dem Webportal<br />
www.umgebungslaerm.nrw.de. Es bietet umfassende<br />
Informationen zum Thema und Erläuterungen zur<br />
Abbildung 1.6-4:<br />
3-D-Darstellung von Gebäudemodellen<br />
(Quelle: LVermA <strong>NRW</strong>)<br />
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