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Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...

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1 Luft, Lärm und Licht<br />

Aufgrund der Vielzahl der Ballungsräume und der<br />

Dichte der Verkehrsnetze steht die Lärmkartierung in<br />

Nordrhein-Westfalen vor besonderen Umsetzungsproblemen.<br />

Von der Lärmkartierung und Aktionsplanung<br />

der ersten Stufe waren in Nordrhein-Westfalen<br />

bereits 277 Kommunen betroffen, diese Zahl wird sich<br />

bei der zweiten Stufe nochmals erhöhen.<br />

Die EU-Richtlinie konzentriert sich auf diejenigen<br />

Gebiete, die für die Geräuschbelastung von besonderer<br />

Bedeutung sind. Dies sind die stark besiedelten<br />

Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsachsen.<br />

Bei der Lärmkartierung wird ein auf den Zeitraum<br />

von 22 bis 6 Uhr bezogener Nachtlärmindex L Night<br />

und<br />

ein für den gesamten Tag repräsentativer Index L DEN<br />

(day/evening/night) verwendet. Letzterer wird gebildet<br />

aus einem Tages-, Abend- und Nachtanteil (jeweils<br />

6 bis 18, 18 bis 22 und 22 bis 6 Uhr), wobei der Abendund<br />

der Nachtanteil wegen der dann höheren Störwirkung<br />

eine stärkere Gewichtung erhalten. Diese<br />

Indizes werden durch Ausbreitungsrechnungen als<br />

gemittelte Schalldruckpegel über einen Beurteilungszeitraum<br />

von einem Jahr ermittelt.<br />

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie<br />

vom 24. Juni 2005 (§§ 47a-f BImSchG) hat die<br />

Zuständigkeit für die Kartierung den Gemeinden<br />

zugewiesen. Davon wurde die Kartierung des Schienenlärms<br />

ausgenommen. Sie erfolgt für Schienenwege<br />

von Eisenbahnen des Bundes durch das Eisenbahn-<br />

Bundesamt. Die bundesdeutschen Details der Kartierung,<br />

insbesondere zu den zu ermittelnden Daten,<br />

wurden in der Kartierungsverordnung (34. BImSchV)<br />

vom 6. März 2006 geregelt.<br />

Ein Großteil der zur Kartierung benötigten Eingangsdaten<br />

liegt bei den Landesbehörden vor, so z. B. die<br />

Informationen zu Topografie und Gebäuden beim<br />

ehemaligen Landesvermessungsamt (heute Bezirksregierung<br />

Köln – Geobasis <strong>NRW</strong>), zu Verkehrsdaten<br />

und Straßengeometrien beim Landesbetrieb Straßenbau<br />

<strong>NRW</strong> und zu den industriellen Großanlagen bei<br />

den staatlichen Genehmigungsbehörden.<br />

Umfang und Komplexität dieser Aufgabe machten es<br />

notwendig, die Gemeinden bei der Kartierung durch das<br />

Land Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Die im Land<br />

verfügbaren Eingangsdaten wurden dazu nötigenfalls<br />

ergänzt und in einer über das Internet zugänglichen<br />

Lärmdatenbank zusammengeführt. Konzeption und<br />

Aufbau der Lärmdatenbank erfolgten durch das Institut<br />

für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn<br />

unter Einsatz moderner Techniken der Datenhaltung<br />

und Zusammenführung von Geobasisdaten. Damit sind<br />

diese Daten auch für andere Zwecke verwendbar, z. B.<br />

für Untersuchungen zur Ausbreitung von Luftschadstoffen.<br />

Dies gilt insbesondere für das „Klötzchenmodell“,<br />

welches – einmalig in der Bundesrepublik –<br />

alle Gebäude in Nordrhein-Westfalen als dreidimensionale<br />

Objekte enthält (Abbildung 1.6-4).<br />

In Abstimmung mit den Kommunen und weiteren<br />

Beteiligten wurde für die umfangreiche Aufgabe der<br />

Lärmkartierung in Nordrhein-Westfalen folgendes<br />

Konzept gewählt:<br />

•<br />

Beibehaltung der kommunalen Zuständigkeiten<br />

für die Lärmkartierung und Aktionsplanung<br />

•<br />

Bereitstellung der landesweit verfügbaren Geound<br />

Verkehrsdaten über die bestehende Geodateninfrastruktur<br />

durch das Land<br />

•<br />

Ermittlung der Emissionsdaten industrieller Anlagen<br />

durch das LANUV für die Kartierung durch die<br />

Ballungsraumgemeinden<br />

•<br />

Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb<br />

der Ballungsräume durch das LANUV<br />

•<br />

Lärmkartierung der Flughäfen Düsseldorf und<br />

Köln/Bonn durch das LANUV<br />

•<br />

Kartierung innerhalb der Ballungsräume durch die<br />

jeweilige Gemeinde selbst<br />

•<br />

Berichterstattung an den Bund und Information der<br />

Öffentlichkeit zentral über das LANUV<br />

Die Richtlinie sieht für die Mitgliedstaaten umfangreiche<br />

Berichtspflichten sowohl gegenüber der EU<br />

als auch gegenüber den eigenen Bürgern vor. Die<br />

Information der Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen<br />

erfolgt hauptsächlich durch die Veröffentlichung<br />

der Kartierungsergebnisse auf dem Webportal<br />

www.umgebungslaerm.nrw.de. Es bietet umfassende<br />

Informationen zum Thema und Erläuterungen zur<br />

Abbildung 1.6-4:<br />

3-D-Darstellung von Gebäudemodellen<br />

(Quelle: LVermA <strong>NRW</strong>)<br />

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