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Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...

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Lärm und Erschütterungen 1.6<br />

sind auch Außenwohnbereichsentschädigungen,<br />

also z. B. für eine beeinträchtigte Gartennutzung,<br />

zu leisten.<br />

Mit der im Jahr 2007 erfolgten Änderung des<br />

Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist die<br />

Zuständigkeit für die Festsetzung der Lärmschutzzonen<br />

vom Bund auf die Landesregierungen<br />

übergegangen. Die nach der Gesetzesänderung<br />

erforderliche Neufestsetzung der<br />

Lärmschutzbereiche betrifft in Nordrhein-<br />

Westfalen die militärischen Flugplätze Nörvenich<br />

und Geilenkirchen, die internationalen<br />

Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück<br />

sowie die Regionalflughäfen<br />

Dortmund, Niederrhein und Paderborn/<br />

Lippstadt. Diese große Anzahl an Flugplätzen<br />

macht die Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen<br />

zu einer anspruchsvollen<br />

Aufgabe (Karte 1.6-4).<br />

Die Novellierung des Fluglärmgesetzes trägt<br />

durch eine Verschärfung der Werte zur<br />

Festsetzung der Lärmschutzzonen entsprechend<br />

den aktuellen Erkenntnissen der<br />

Lärmwirkungsforschung den Fortschritten der<br />

Lärmminderungstechnik an Flugzeugen sowie<br />

dem erhöhten Schutzbedürfnis der Anwohner<br />

Rechnung. Zukünftig müssen nicht nur zwei<br />

Tagschutzzonen, sondern erstmalig auch eine<br />

Nachtschutzzone eingerichtet werden.<br />

Kapitel 3 der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)<br />

einhalten. Die Abbildung 1.6-7 zeigt, dass moderne Flugzeuge<br />

deutlich weniger Lärm verursachen.<br />

Anlagenlärm<br />

Lärmschutz an gewerblichen und industriellen Anlagen hat im<br />

Industrieland Nordrhein-Westfalen durch seine hohe Bevölkerungs-<br />

und Industriedichte eine lange Tradition. Für den Lärmschutz<br />

in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben<br />

Abbildung 1.6-7:<br />

Konturen der Flächen, in denen ein Maximalschallpegel<br />

von 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird für den Abflug<br />

von vergleichbaren Flugzeugtypen verschiedener Generationen:<br />

Rot: Boeing 727-100, Startgewicht 65 t,<br />

Produktionszeitraum 1963-84<br />

Orange: Boeing 737-200, Startgewicht 50 t,<br />

Produktionszeitraum 1967-88<br />

Blau: Airbus A 320, Startgewicht 66 t,<br />

Produktionszeitraum 1987-heute<br />

+: Startkontrollpunkt, Gitterweite 2 km<br />

Der Einsatz der hier dargestellten lauten Ursprungsversionen der<br />

beiden Boeing-Maschinen ist in der Europäischen Union heute<br />

nicht mehr zulässig.<br />

Die einzelnen Lärmschutzzonen werden in<br />

Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für<br />

Natur, <strong>Umwelt</strong> und Verbraucherschutz<br />

berechnet und durch Rechtsverordnung vom<br />

<strong>Ministerium</strong> für <strong>Umwelt</strong> und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

erlassen.<br />

Zur Ermittlung der Lärmschutzzonen nach<br />

einer bundeseinheitlichen Berechnungsvorschrift<br />

ist es zunächst notwendig, dass die<br />

Flughafenbetreiber gemeinsam mit der<br />

Deutschen Flugsicherung eine Prognose – in<br />

der Regel für zehn Jahre – des zu erwartenden<br />

Flugbetriebs erstellen. Diese Prognose<br />

bildet die Grundlage, auf der alle notwendigen<br />

Eingangsdaten für die Berechnung des<br />

zukünftigen Fluglärms zusammengestellt<br />

werden.<br />

Auch die EU hat sich um die Durchsetzung<br />

eines hohen Standes der Lärmminderungstechnik<br />

bemüht. So werden seit 1990 in<br />

Europa Verkehrsflugzeuge nur noch zugelassen,<br />

wenn sie die Lärmgrenzwerte nach<br />

Karte 1.6-4:<br />

Flugplätze mit Lärmschutzbereich in <strong>NRW</strong><br />

international<br />

regional<br />

militärisch<br />

Flughäfen in Nordrhein-Westfalen mit neu festzusetzendem<br />

Lärmschutzbereich<br />

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