Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...
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Lärm und Erschütterungen 1.6<br />
sind auch Außenwohnbereichsentschädigungen,<br />
also z. B. für eine beeinträchtigte Gartennutzung,<br />
zu leisten.<br />
Mit der im Jahr 2007 erfolgten Änderung des<br />
Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist die<br />
Zuständigkeit für die Festsetzung der Lärmschutzzonen<br />
vom Bund auf die Landesregierungen<br />
übergegangen. Die nach der Gesetzesänderung<br />
erforderliche Neufestsetzung der<br />
Lärmschutzbereiche betrifft in Nordrhein-<br />
Westfalen die militärischen Flugplätze Nörvenich<br />
und Geilenkirchen, die internationalen<br />
Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück<br />
sowie die Regionalflughäfen<br />
Dortmund, Niederrhein und Paderborn/<br />
Lippstadt. Diese große Anzahl an Flugplätzen<br />
macht die Umsetzung des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen<br />
zu einer anspruchsvollen<br />
Aufgabe (Karte 1.6-4).<br />
Die Novellierung des Fluglärmgesetzes trägt<br />
durch eine Verschärfung der Werte zur<br />
Festsetzung der Lärmschutzzonen entsprechend<br />
den aktuellen Erkenntnissen der<br />
Lärmwirkungsforschung den Fortschritten der<br />
Lärmminderungstechnik an Flugzeugen sowie<br />
dem erhöhten Schutzbedürfnis der Anwohner<br />
Rechnung. Zukünftig müssen nicht nur zwei<br />
Tagschutzzonen, sondern erstmalig auch eine<br />
Nachtschutzzone eingerichtet werden.<br />
Kapitel 3 der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)<br />
einhalten. Die Abbildung 1.6-7 zeigt, dass moderne Flugzeuge<br />
deutlich weniger Lärm verursachen.<br />
Anlagenlärm<br />
Lärmschutz an gewerblichen und industriellen Anlagen hat im<br />
Industrieland Nordrhein-Westfalen durch seine hohe Bevölkerungs-<br />
und Industriedichte eine lange Tradition. Für den Lärmschutz<br />
in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben<br />
Abbildung 1.6-7:<br />
Konturen der Flächen, in denen ein Maximalschallpegel<br />
von 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird für den Abflug<br />
von vergleichbaren Flugzeugtypen verschiedener Generationen:<br />
Rot: Boeing 727-100, Startgewicht 65 t,<br />
Produktionszeitraum 1963-84<br />
Orange: Boeing 737-200, Startgewicht 50 t,<br />
Produktionszeitraum 1967-88<br />
Blau: Airbus A 320, Startgewicht 66 t,<br />
Produktionszeitraum 1987-heute<br />
+: Startkontrollpunkt, Gitterweite 2 km<br />
Der Einsatz der hier dargestellten lauten Ursprungsversionen der<br />
beiden Boeing-Maschinen ist in der Europäischen Union heute<br />
nicht mehr zulässig.<br />
Die einzelnen Lärmschutzzonen werden in<br />
Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für<br />
Natur, <strong>Umwelt</strong> und Verbraucherschutz<br />
berechnet und durch Rechtsverordnung vom<br />
<strong>Ministerium</strong> für <strong>Umwelt</strong> und Naturschutz,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
erlassen.<br />
Zur Ermittlung der Lärmschutzzonen nach<br />
einer bundeseinheitlichen Berechnungsvorschrift<br />
ist es zunächst notwendig, dass die<br />
Flughafenbetreiber gemeinsam mit der<br />
Deutschen Flugsicherung eine Prognose – in<br />
der Regel für zehn Jahre – des zu erwartenden<br />
Flugbetriebs erstellen. Diese Prognose<br />
bildet die Grundlage, auf der alle notwendigen<br />
Eingangsdaten für die Berechnung des<br />
zukünftigen Fluglärms zusammengestellt<br />
werden.<br />
Auch die EU hat sich um die Durchsetzung<br />
eines hohen Standes der Lärmminderungstechnik<br />
bemüht. So werden seit 1990 in<br />
Europa Verkehrsflugzeuge nur noch zugelassen,<br />
wenn sie die Lärmgrenzwerte nach<br />
Karte 1.6-4:<br />
Flugplätze mit Lärmschutzbereich in <strong>NRW</strong><br />
international<br />
regional<br />
militärisch<br />
Flughäfen in Nordrhein-Westfalen mit neu festzusetzendem<br />
Lärmschutzbereich<br />
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