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Umweltbericht NRW 2009 - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt ...

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1 Luft, Lärm und Licht<br />

sind vor allem die Bestimmungen des BImSchG und der TA Lärm<br />

maßgebend. Die Behörden sind zum Handeln verpflichtet, da<br />

die Bevölkerung ein Anrecht auf Schutz vor schädlichen <strong>Umwelt</strong>einwirkungen<br />

hat. Der Lärmschutz an Industrie- und Gewerbeanlagen<br />

ist daher ein ständiger Prozess, der bereits im Genehmigungsverfahren<br />

Berücksichtigung findet und durch die<br />

Überwachung auch nach der Inbetriebnahme fortgeführt wird.<br />

Zu den genehmigungsbedürftigen gewerblichen Anlagen im Sinne<br />

des BImSchG zählen auch Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe<br />

von mehr als 50 Metern. Nach Landeserhebungen wurden<br />

bis Ende des Jahres 2008 in Nordrhein-Westfalen etwa 2.150<br />

Genehmigungen oder Anzeigen nach dem BImSchG für derartige<br />

Anlagen registriert. Die ältesten dieser Windkraftanlagen sind<br />

über 20 Jahre alt, ihre elektrischen Nennleistungen liegen im<br />

Bereich um 100 kW. Heutige Anlagen weisen im Schnitt Nennleistungen<br />

von 1,8 bis 2 MW auf. Gleichzeitig wurde bei der<br />

Konstruktion moderner Windenergieanlagen auf ein lärmarmes<br />

Design geachtet. Die Geräusche moderner Windenergieanlagen<br />

weisen keine störenden Einzeltöne auf. Die spezifische Schallleistung,<br />

also die akustische Leistung, die pro kW erzeugter<br />

elektrischer Leistung als Geräusch abgestrahlt wird, ist bei den<br />

leistungsstarken Anlagen deutlich geringer (Abbildung 1.6-8).<br />

Betrug der spezifische Schallleistungspegel bei den alten Windkraftanlagen<br />

noch etwa 75 dB/kW, beträgt diese Kenngröße<br />

bei modernen Anlagen nur noch etwa 70 dB/kW. Durch schalloptimierte<br />

Betriebsweisen kann der spezifische Schallleistungspegel<br />

auf Werte bis zu 65 dB/kW abgesenkt werden. Dies mindert<br />

jedoch den Stromertrag der Anlage. Der Austausch alter Windenergieanlagen<br />

(sogenanntes Repowering) bietet somit eine<br />

Chance, die Geräuschbelastung in der Nachbarschaft zu verringern.<br />

In den Grundsätzen für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen<br />

(Windenergieanlagen-Erlass) ist geregelt, dass eine<br />

Konzentration von Windkraftanlagen an geeigneten, verträglichen<br />

L WA<br />

(dB) pro kW<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

Abbildung 1.6-8:<br />

Datenbasis: 246 Messberichte (1992–2007)<br />

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000<br />

Nennleistung (kW)<br />

Spezifischer Schallleistungspegel L WA<br />

von Windkraftanlagen<br />

Standorten in Windfarmen einer Vielzahl von<br />

Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen ist. In<br />

Nordrhein-Westfalen gehören die Windkraftanlagen<br />

solcher Konzentrationszonen meist<br />

verschiedenen Betreibern. Wenn ein Betreiber<br />

eine oder mehrere seiner Anlagen innerhalb<br />

einer Konzentrationszone ersetzen möchte,<br />

so ist sowohl unter Gesichtspunkten der<br />

Ertragsoptimierung als auch unter Gesichtspunkten<br />

der Geräuschreduzierung die Erarbeitung<br />

eines gemeinsamen, langfristigen<br />

Repowering-Konzeptes aller Betreiber anzustreben.<br />

Als Werkzeug zur Erstellung derartiger<br />

Konzepte unter Berücksichtigung der<br />

Verbesserung des Immissionsschutzs wurde<br />

in Nordrhein-Westfalen das Verfahren der<br />

„übertragbaren Immissionsanteile“ erarbeitet.<br />

Während die ersten Windenergieanlagen<br />

Nabenhöhen von unter 50 m aufwiesen,<br />

befinden sich die Naben moderner Anlagen<br />

im Binnenland häufig in über 100 m Höhe. In<br />

einem Forschungsvorhaben hat das Land<br />

Nordrhein-Westfalen untersuchen lassen, mit<br />

welchen akustischen Effekten aufgrund der<br />

zunehmenden Höhe der Windkraftanlagen<br />

zu rechnen ist. Nach den Ergebnissen dieser<br />

Simulationsrechnungen nimmt der Einfluss<br />

der Meteorologie auf die Schallausbreitung<br />

mit zunehmender Schallquellenhöhe ab.<br />

Unter ausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen<br />

ist in Mitwindrichtung nur ein<br />

geringer Einfluss der Höhe auf die Geräuschimmissionen<br />

zu erwarten. Unter Gegenwindbedingungen<br />

hat die Höhe dagegen einen<br />

Einfluss auf den Abstand, in dem sich ein<br />

Schallschatten zur Anlage ausbildet. Im<br />

Bereich vor dem Schallschatten können unter<br />

Gegenwindbedingungen in einem bestimmten<br />

Abstand zu einer hoch liegenden Quelle<br />

höhere Lärmeinwirkungen auftreten im Vergleich<br />

zum gleichen Abstand unter Mitwindbedingungen.<br />

Die Geräuschemission von Windenergieanlagen<br />

ist außerdem abhängig von der Windgeschwindigkeit<br />

in Höhe des Rotors. Das<br />

Tagesmaximum der Windgeschwindigkeit<br />

wird in größeren Höhen häufig nachts erreicht.<br />

Gleiches gilt somit für die Geräuschemissionen<br />

der Windenergieanlagen. Das<br />

Maximum der bodennahen Windgeschwindigkeit<br />

tritt dagegen häufig mittags auf, während<br />

der bodennahe Wind nachts einschläft und<br />

damit nur wenige Vegetationsgeräusche<br />

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