jahresbericht - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in ...
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Lebensmittelüberwachung – grenzenlos Jahresbericht 2006 25<br />
lung der Spieße angeordnet. Anfangs sollten die „Spieße“<br />
weiterh<strong>in</strong> zum Verkauf angeboten werden. Für diesen Fall<br />
hätte der Verantwortliche zum Schutz des Verbrauchers<br />
nach Maßgabe der Lebensmittel überwachungs behörde<br />
die Unterbrechung der Kühlkette kennzeichnen <strong>und</strong> auf das<br />
nicht mehr gewährleistete Verbrauchsdatum bzw. auf die<br />
Notwendigkeit des sofortigen Verbrauchs h<strong>in</strong>weisen müssen.<br />
Schlussendlich wurde e<strong>in</strong> freiwilliger Verkaufsverzicht<br />
erwirkt, der Fahrer gemaßregelt <strong>und</strong> die für den Herstellerbetrieb<br />
zuständige Behörde verständigt.<br />
Lebensmittelüberwachung – grenzenlos<br />
Lebensmittelsicherheit durch Überwachung von Produkten, die aus aller Herren<br />
Länder <strong>in</strong>s „Ländle“ kommen.<br />
Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungs- <strong>und</strong> Veter<strong>in</strong>ärämter<br />
mit den Zollbehörden<br />
Nicht nur die Handelsaktivitäten der<br />
Importfirmen beschäftigen die deutschen<br />
Hauptzollämter mit kniffligen<br />
Aufgaben. Auch die verschiedensten<br />
Waren, die von Privatpersonen nach<br />
Deutschland mitge bracht werden,<br />
können, <strong>in</strong>sbesondere wenn diese<br />
aus Drittländern importiert werden,<br />
schier unlösbare Fragen aufwerfen.<br />
E<strong>in</strong>ige Beanstandungsgründe bezogen<br />
sich bei den e<strong>in</strong>geführten Produkten<br />
im Jahr 2006 auf die Nichte<strong>in</strong>haltung<br />
der Kosmetik verordnung,<br />
der Textil kenn zeichnungs verordnung<br />
oder der Lebensmittel kenn zeichnungsverordnung.<br />
Im Zuge der fortschreitenden<br />
Globalisierung wurden im<br />
vergangenen Jahr den Hauptzollbehörden<br />
häufiger Waren vorgelegt, bei<br />
denen man sich nicht klar war, ob diese<br />
überhaupt nach Deutschland bzw.<br />
<strong>in</strong> die EU e<strong>in</strong>geführt werden dürfen.<br />
In den meisten Fällen scheiterte die<br />
Frage der E<strong>in</strong>fuhr bereits an den Produkten<br />
selbst. So war teilweise nicht<br />
e<strong>in</strong>deutig feststellbar, ob es sich um<br />
e<strong>in</strong> Lebensmittel des allgeme<strong>in</strong>en<br />
Verzehrs oder e<strong>in</strong> Nahrungsergänzungsmittel,<br />
diätetisches Lebensmittel<br />
bzw. kosmetisches Mittel handelte,<br />
welche wiederum von Arzneimitteln<br />
abgegrenzt werden müssen. Treten<br />
derartig spezielle Fragen auf, wird<br />
die zuständige Lebensmittelüberwa-<br />
leure ließ erkennen, dass das Kühlaggregat bei der Verladung<br />
der Spieße bis zu Beg<strong>in</strong>n der Kontrolle ausgeschaltet<br />
war. Die Döner-Spieße, <strong>in</strong>sgesamt 285 kg empf<strong>in</strong>dliches<br />
Fleischerzeugnis, wiesen e<strong>in</strong>e Oberflächentemperatur<br />
von –6,3 °C auf. Dies entsprach bei weitem nicht der vorgeschriebenen<br />
Temperatur von –18 °C. Folglich mussten<br />
die Mitarbeiter der Lebens mittel überwachungsbehörde<br />
aufgr<strong>und</strong> der über längere Zeit unterbrochenen Kühlkette<br />
das auf dem Etikett angegebene Verbrauchsdatum <strong>in</strong>frage<br />
stellen. Im weiteren Verlauf wurde vor Ort e<strong>in</strong>e weitere<br />
Auslieferung untersagt <strong>und</strong> die sofortige fachgerechte Küh-<br />
chungsbehörde h<strong>in</strong>zugezogen <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
manchem Fall e<strong>in</strong>e aufwendige Untersuchung<br />
an dem zuständigen CVUA<br />
e<strong>in</strong>geleitet.<br />
„Gammelfleisch“ oder „viande périmée“?<br />
Lebensmittelüberwachung im Grenzbereich<br />
Bei der Rout<strong>in</strong>ekontrolle e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der Kontrolle <strong>in</strong> Deutschland wegen<br />
Grenznähe zum Elsass bef<strong>in</strong>dlichen, ihres abgelaufen M<strong>in</strong>desthaltbarkeitsdatums<br />
amtlich beschlag nahmt. Durch<br />
EU-zugelassenen Betriebes mit großem<br />
Tiefkühllager stellten Veter<strong>in</strong>ärbeamte<br />
e<strong>in</strong>es Landratsamtes fest, che Proben gezogen <strong>und</strong> zur Untersu-<br />
das Landratsamt wurden umfangrei-<br />
dass dort kurz zuvor palettenweise chung an das zuständige Chemische<br />
Fleischwaren <strong>und</strong> andere tiefgefrorene<br />
Lebensmittel mit abgelaufenem bracht. Hierbei stellte sich e<strong>in</strong>erseits<br />
<strong>und</strong> Veter<strong>in</strong>äruntersuchungsamt ge-<br />
M<strong>in</strong>dest halt bar keitsdatum e<strong>in</strong>gelagert heraus, dass zwar e<strong>in</strong> beträchtlicher<br />
worden waren. Als Verfügungsberechtigte<br />
wurde e<strong>in</strong>e französische Firma reits gravierende substanzielle Män-<br />
Teil der überlagerten Lebensmittel be-<br />
ermittelt, welche <strong>in</strong> Deutschland lediglich<br />
durch e<strong>in</strong>e „Postkastenadresse“ e<strong>in</strong>ige der untersuchten Chargen nur<br />
gel auf wiesen, jedoch andererseits<br />
repräsentiert wurde. Diese hatte von mehr oder weniger ger<strong>in</strong>gfügige Mängel<br />
aufzeigten <strong>und</strong> wiederum weite-<br />
Frankreich aus e<strong>in</strong>e ebenfalls französische<br />
Logistikfirma mit der Auslieferung<br />
der Ware beauftragt. Die Lo-<br />
unbeanstandet blieben. Es ergab e<strong>in</strong><br />
re Chargen vergleichbarer Produkte<br />
gistikfirma hatte wiederum freie Lagerkapazitäten<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em deutschen gung der Situation musste zuerst e<strong>in</strong>e<br />
perfektes Durche<strong>in</strong>ander. Zur Bere<strong>in</strong>i-<br />
Fremdbetrieb genutzt, um vorübergehend<br />
e<strong>in</strong>en Teil der auszuliefernden gierung e<strong>in</strong>geholt werden, den Teil der<br />
Erlaubnis von der französischen Re-<br />
Ware e<strong>in</strong>zulagern. Geplant war, diese e<strong>in</strong>wandfreien Ware nach Frankreich<br />
zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt wieder rückführen zu dürfen. Dies wurde mit<br />
zurück nach Frankreich zu verbr<strong>in</strong>gen der Maßgabe e<strong>in</strong>er amtlichen Überwachung<br />
genehmigt. Die nachweis-<br />
<strong>und</strong> dort an Endk<strong>und</strong>en auszuliefern.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs wurde die Ware im Rahmen lich verdorbenen Produkte wurden