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jahresbericht - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in ...

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Lebensmittelüberwachung – grenzenlos Jahresbericht 2006 25<br />

lung der Spieße angeordnet. Anfangs sollten die „Spieße“<br />

weiterh<strong>in</strong> zum Verkauf angeboten werden. Für diesen Fall<br />

hätte der Verantwortliche zum Schutz des Verbrauchers<br />

nach Maßgabe der Lebensmittel überwachungs behörde<br />

die Unterbrechung der Kühlkette kennzeichnen <strong>und</strong> auf das<br />

nicht mehr gewährleistete Verbrauchsdatum bzw. auf die<br />

Notwendigkeit des sofortigen Verbrauchs h<strong>in</strong>weisen müssen.<br />

Schlussendlich wurde e<strong>in</strong> freiwilliger Verkaufsverzicht<br />

erwirkt, der Fahrer gemaßregelt <strong>und</strong> die für den Herstellerbetrieb<br />

zuständige Behörde verständigt.<br />

Lebensmittelüberwachung – grenzenlos<br />

Lebensmittelsicherheit durch Überwachung von Produkten, die aus aller Herren<br />

Länder <strong>in</strong>s „Ländle“ kommen.<br />

Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungs- <strong>und</strong> Veter<strong>in</strong>ärämter<br />

mit den Zollbehörden<br />

Nicht nur die Handelsaktivitäten der<br />

Importfirmen beschäftigen die deutschen<br />

Hauptzollämter mit kniffligen<br />

Aufgaben. Auch die verschiedensten<br />

Waren, die von Privatpersonen nach<br />

Deutschland mitge bracht werden,<br />

können, <strong>in</strong>sbesondere wenn diese<br />

aus Drittländern importiert werden,<br />

schier unlösbare Fragen aufwerfen.<br />

E<strong>in</strong>ige Beanstandungsgründe bezogen<br />

sich bei den e<strong>in</strong>geführten Produkten<br />

im Jahr 2006 auf die Nichte<strong>in</strong>haltung<br />

der Kosmetik verordnung,<br />

der Textil kenn zeichnungs verordnung<br />

oder der Lebensmittel kenn zeichnungsverordnung.<br />

Im Zuge der fortschreitenden<br />

Globalisierung wurden im<br />

vergangenen Jahr den Hauptzollbehörden<br />

häufiger Waren vorgelegt, bei<br />

denen man sich nicht klar war, ob diese<br />

überhaupt nach Deutschland bzw.<br />

<strong>in</strong> die EU e<strong>in</strong>geführt werden dürfen.<br />

In den meisten Fällen scheiterte die<br />

Frage der E<strong>in</strong>fuhr bereits an den Produkten<br />

selbst. So war teilweise nicht<br />

e<strong>in</strong>deutig feststellbar, ob es sich um<br />

e<strong>in</strong> Lebensmittel des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verzehrs oder e<strong>in</strong> Nahrungsergänzungsmittel,<br />

diätetisches Lebensmittel<br />

bzw. kosmetisches Mittel handelte,<br />

welche wiederum von Arzneimitteln<br />

abgegrenzt werden müssen. Treten<br />

derartig spezielle Fragen auf, wird<br />

die zuständige Lebensmittelüberwa-<br />

leure ließ erkennen, dass das Kühlaggregat bei der Verladung<br />

der Spieße bis zu Beg<strong>in</strong>n der Kontrolle ausgeschaltet<br />

war. Die Döner-Spieße, <strong>in</strong>sgesamt 285 kg empf<strong>in</strong>dliches<br />

Fleischerzeugnis, wiesen e<strong>in</strong>e Oberflächentemperatur<br />

von –6,3 °C auf. Dies entsprach bei weitem nicht der vorgeschriebenen<br />

Temperatur von –18 °C. Folglich mussten<br />

die Mitarbeiter der Lebens mittel überwachungsbehörde<br />

aufgr<strong>und</strong> der über längere Zeit unterbrochenen Kühlkette<br />

das auf dem Etikett angegebene Verbrauchsdatum <strong>in</strong>frage<br />

stellen. Im weiteren Verlauf wurde vor Ort e<strong>in</strong>e weitere<br />

Auslieferung untersagt <strong>und</strong> die sofortige fachgerechte Küh-<br />

chungsbehörde h<strong>in</strong>zugezogen <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

manchem Fall e<strong>in</strong>e aufwendige Untersuchung<br />

an dem zuständigen CVUA<br />

e<strong>in</strong>geleitet.<br />

„Gammelfleisch“ oder „viande périmée“?<br />

Lebensmittelüberwachung im Grenzbereich<br />

Bei der Rout<strong>in</strong>ekontrolle e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der Kontrolle <strong>in</strong> Deutschland wegen<br />

Grenznähe zum Elsass bef<strong>in</strong>dlichen, ihres abgelaufen M<strong>in</strong>desthaltbarkeitsdatums<br />

amtlich beschlag nahmt. Durch<br />

EU-zugelassenen Betriebes mit großem<br />

Tiefkühllager stellten Veter<strong>in</strong>ärbeamte<br />

e<strong>in</strong>es Landratsamtes fest, che Proben gezogen <strong>und</strong> zur Untersu-<br />

das Landratsamt wurden umfangrei-<br />

dass dort kurz zuvor palettenweise chung an das zuständige Chemische<br />

Fleischwaren <strong>und</strong> andere tiefgefrorene<br />

Lebensmittel mit abgelaufenem bracht. Hierbei stellte sich e<strong>in</strong>erseits<br />

<strong>und</strong> Veter<strong>in</strong>äruntersuchungsamt ge-<br />

M<strong>in</strong>dest halt bar keitsdatum e<strong>in</strong>gelagert heraus, dass zwar e<strong>in</strong> beträchtlicher<br />

worden waren. Als Verfügungsberechtigte<br />

wurde e<strong>in</strong>e französische Firma reits gravierende substanzielle Män-<br />

Teil der überlagerten Lebensmittel be-<br />

ermittelt, welche <strong>in</strong> Deutschland lediglich<br />

durch e<strong>in</strong>e „Postkastenadresse“ e<strong>in</strong>ige der untersuchten Chargen nur<br />

gel auf wiesen, jedoch andererseits<br />

repräsentiert wurde. Diese hatte von mehr oder weniger ger<strong>in</strong>gfügige Mängel<br />

aufzeigten <strong>und</strong> wiederum weite-<br />

Frankreich aus e<strong>in</strong>e ebenfalls französische<br />

Logistikfirma mit der Auslieferung<br />

der Ware beauftragt. Die Lo-<br />

unbeanstandet blieben. Es ergab e<strong>in</strong><br />

re Chargen vergleichbarer Produkte<br />

gistikfirma hatte wiederum freie Lagerkapazitäten<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em deutschen gung der Situation musste zuerst e<strong>in</strong>e<br />

perfektes Durche<strong>in</strong>ander. Zur Bere<strong>in</strong>i-<br />

Fremdbetrieb genutzt, um vorübergehend<br />

e<strong>in</strong>en Teil der auszuliefernden gierung e<strong>in</strong>geholt werden, den Teil der<br />

Erlaubnis von der französischen Re-<br />

Ware e<strong>in</strong>zulagern. Geplant war, diese e<strong>in</strong>wandfreien Ware nach Frankreich<br />

zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt wieder rückführen zu dürfen. Dies wurde mit<br />

zurück nach Frankreich zu verbr<strong>in</strong>gen der Maßgabe e<strong>in</strong>er amtlichen Überwachung<br />

genehmigt. Die nachweis-<br />

<strong>und</strong> dort an Endk<strong>und</strong>en auszuliefern.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs wurde die Ware im Rahmen lich verdorbenen Produkte wurden

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