jahresbericht - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in ...
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Alkoholfreie Getränke Jahresbericht 2006 43<br />
Alkoholfreie Getränke<br />
Fruchtsäfte, Fruchtnektare <strong>und</strong> alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />
Patul<strong>in</strong>, Benzol <strong>und</strong> trans-1,3-Pentadien –<br />
unerwünschte Inhaltsstoffe <strong>und</strong> ihre Ursachen<br />
Benzol wird als krebserregender <strong>und</strong> keimzellschädigender<br />
Stoff beurteilt. In der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />
ist e<strong>in</strong> Grenzwert für Benzol von 1 µg / l festgelegt, der<br />
von der WHO empfohlene Richtwert für Tr<strong>in</strong>kwasser<br />
beträgt 10 µg / l.<br />
Berichten zufolge wurden <strong>in</strong> Großbritannien Benzolgehalte<br />
von 11 <strong>und</strong> 28 µg / l <strong>in</strong> Erfrischungsgetränken festgestellt. E<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bildung von Benzol aus dem Konservierungsstoff<br />
Benzoesäure bei Anwesenheit von Ascorb<strong>in</strong>säure sowie<br />
Kupfer- oder Eisen-Ionen wird <strong>in</strong> Erwägung gezogen.<br />
Zu dieser Fragestellung wurden vom CVUA Karlsruhe 108<br />
Erfrischungsgetränke auf ihren Benzolgehalt untersucht.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Nachweisgrenze von 0,12 µg / l war bei 52 % der<br />
Proben e<strong>in</strong> Benzolgehalt im Bereich der Nachweisgrenze<br />
feststellbar, der höchste Gehalt lag bei 2,8 µg / l. Die ermittelten<br />
Benzolgehalte <strong>in</strong> Erfrischungsgetränken s<strong>in</strong>d nach<br />
derzeitigem Kenntnistand als sehr ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen <strong>und</strong><br />
ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Anbetracht der Gesamtbenzolbelastung der<br />
Verbraucher aus ges<strong>und</strong>heitlicher Sicht nicht relevant.<br />
In mehreren Erfrischungsgetränken wurden weißliche,<br />
watteartige Verunre<strong>in</strong>igungen sowie e<strong>in</strong> stechend-süßlicher,<br />
an Kunststoff er<strong>in</strong>nernder Geruch festgestellt. Bei<br />
der chemischen Untersuchung war als Hauptkomponente<br />
trans-1,3-Pentadien nachweisbar. Zwischen beiden Beobachtungen<br />
besteht e<strong>in</strong> Zusammenhang: So bestanden die<br />
weißlichen Verunre<strong>in</strong>igungen aus Schimmelpilzen der Gattung<br />
Penicillium, die den <strong>in</strong> den Getränken vorhandenen<br />
Konservierungsstoff Sorb<strong>in</strong>säure zu trans-1,3-Pentadien<br />
abzubauen vermögen.<br />
Zu Patul<strong>in</strong> siehe Teil IV, Kapitel Mykotox<strong>in</strong>e.<br />
Ananassäfte aus Konzentrat – fehlende Aromastoffe<br />
Unvollständige Verkehrsbezeichnung<br />
Nach der Fruchtsaftverordnung muss zwischen den Verkehrsbezeichnungen<br />
„Fruchtsaft“ <strong>und</strong> „Fruchtsaft aus<br />
Fruchtsaftkonzentrat“ streng unterschieden werden. Unzulässig<br />
ist daher die Praxis e<strong>in</strong>iger Hersteller, e<strong>in</strong>e für aus<br />
Konzentraten hergestellte Fruchtsäfte korrekte Verkehrsbezeichnung<br />
wie „Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“<br />
nur an e<strong>in</strong>er Stelle des Etiketts anzugeben <strong>und</strong> an anderen,<br />
hervorgehobenen Etikettenpositionen die besser kl<strong>in</strong>gende<br />
Bezeichnung „Orangensaft“ zu verwenden.<br />
Getränke aus Schankanlagen<br />
Zur Überprüfung der Betriebshygiene wurden auch <strong>in</strong> diesem<br />
Jahr offen an den Verbraucher abgegebene<br />
alkoholfreie Getränke aus Gaststätten,<br />
Kant<strong>in</strong>en <strong>und</strong> ähnlichen Betrieben<br />
untersucht. Teilweise war das<br />
Vorkommen hoher Gehalte an<br />
coliformen Keimen, Milchsäurebakterien<br />
<strong>und</strong> Hefen zu beanstanden.<br />
Dieses Keimspektrum<br />
weist auf Mängel <strong>in</strong> der<br />
Personal- bzw. Betriebshygiene<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e damit verb<strong>und</strong>ene sek<strong>und</strong>äre<br />
Kontam<strong>in</strong>ation der Getränke,<br />
z. B. durch unzureichende<br />
Re<strong>in</strong>igung der Getränkeschankanlagen,<br />
h<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>igen dieser Proben ergab<br />
die chemische Untersuchung zusätzlich erhöhte<br />
Gehalte an Milchsäure <strong>und</strong> Ethanol. E<strong>in</strong> weiterer Beanstandungsgr<strong>und</strong><br />
war die fehlende Kenntlichmachung der <strong>in</strong><br />
den Erfrischungsgetränken enthaltenen Zusatzstoffe, wie<br />
Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßungsmittel, Koffe<strong>in</strong><br />
oder Ch<strong>in</strong><strong>in</strong>.<br />
Ananassäfte fielen bei der sensorischen Prüfung durch<br />
e<strong>in</strong> nur schwach ausgeprägtes Ananasaroma auf. Die chemisch-analytische<br />
Untersuchung zeigte, dass <strong>in</strong> den Proben<br />
die typischen flüchtigen Aromastoffkomponenten fehlten<br />
<strong>und</strong> somit bei der Rückverdünnung der Säfte aus Konzentrat<br />
die fehlenden Aromen wohl nicht wieder zugesetzt<br />
worden waren. Dies entspricht nicht den <strong>in</strong> der Fruchtsaftverordnung<br />
festgelegten Herstellungsanforderungen<br />
an e<strong>in</strong>en Fruchtsaft aus Konzentrat, wonach dem Saft die<br />
bei der Konzentrierung verloren gegangenen Aromastoffe<br />
wieder h<strong>in</strong>zuzufügen s<strong>in</strong>d.