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jahresbericht - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in ...

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Alkoholfreie Getränke Jahresbericht 2006 43<br />

Alkoholfreie Getränke<br />

Fruchtsäfte, Fruchtnektare <strong>und</strong> alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />

Patul<strong>in</strong>, Benzol <strong>und</strong> trans-1,3-Pentadien –<br />

unerwünschte Inhaltsstoffe <strong>und</strong> ihre Ursachen<br />

Benzol wird als krebserregender <strong>und</strong> keimzellschädigender<br />

Stoff beurteilt. In der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />

ist e<strong>in</strong> Grenzwert für Benzol von 1 µg / l festgelegt, der<br />

von der WHO empfohlene Richtwert für Tr<strong>in</strong>kwasser<br />

beträgt 10 µg / l.<br />

Berichten zufolge wurden <strong>in</strong> Großbritannien Benzolgehalte<br />

von 11 <strong>und</strong> 28 µg / l <strong>in</strong> Erfrischungsgetränken festgestellt. E<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bildung von Benzol aus dem Konservierungsstoff<br />

Benzoesäure bei Anwesenheit von Ascorb<strong>in</strong>säure sowie<br />

Kupfer- oder Eisen-Ionen wird <strong>in</strong> Erwägung gezogen.<br />

Zu dieser Fragestellung wurden vom CVUA Karlsruhe 108<br />

Erfrischungsgetränke auf ihren Benzolgehalt untersucht.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Nachweisgrenze von 0,12 µg / l war bei 52 % der<br />

Proben e<strong>in</strong> Benzolgehalt im Bereich der Nachweisgrenze<br />

feststellbar, der höchste Gehalt lag bei 2,8 µg / l. Die ermittelten<br />

Benzolgehalte <strong>in</strong> Erfrischungsgetränken s<strong>in</strong>d nach<br />

derzeitigem Kenntnistand als sehr ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen <strong>und</strong><br />

ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Anbetracht der Gesamtbenzolbelastung der<br />

Verbraucher aus ges<strong>und</strong>heitlicher Sicht nicht relevant.<br />

In mehreren Erfrischungsgetränken wurden weißliche,<br />

watteartige Verunre<strong>in</strong>igungen sowie e<strong>in</strong> stechend-süßlicher,<br />

an Kunststoff er<strong>in</strong>nernder Geruch festgestellt. Bei<br />

der chemischen Untersuchung war als Hauptkomponente<br />

trans-1,3-Pentadien nachweisbar. Zwischen beiden Beobachtungen<br />

besteht e<strong>in</strong> Zusammenhang: So bestanden die<br />

weißlichen Verunre<strong>in</strong>igungen aus Schimmelpilzen der Gattung<br />

Penicillium, die den <strong>in</strong> den Getränken vorhandenen<br />

Konservierungsstoff Sorb<strong>in</strong>säure zu trans-1,3-Pentadien<br />

abzubauen vermögen.<br />

Zu Patul<strong>in</strong> siehe Teil IV, Kapitel Mykotox<strong>in</strong>e.<br />

Ananassäfte aus Konzentrat – fehlende Aromastoffe<br />

Unvollständige Verkehrsbezeichnung<br />

Nach der Fruchtsaftverordnung muss zwischen den Verkehrsbezeichnungen<br />

„Fruchtsaft“ <strong>und</strong> „Fruchtsaft aus<br />

Fruchtsaftkonzentrat“ streng unterschieden werden. Unzulässig<br />

ist daher die Praxis e<strong>in</strong>iger Hersteller, e<strong>in</strong>e für aus<br />

Konzentraten hergestellte Fruchtsäfte korrekte Verkehrsbezeichnung<br />

wie „Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“<br />

nur an e<strong>in</strong>er Stelle des Etiketts anzugeben <strong>und</strong> an anderen,<br />

hervorgehobenen Etikettenpositionen die besser kl<strong>in</strong>gende<br />

Bezeichnung „Orangensaft“ zu verwenden.<br />

Getränke aus Schankanlagen<br />

Zur Überprüfung der Betriebshygiene wurden auch <strong>in</strong> diesem<br />

Jahr offen an den Verbraucher abgegebene<br />

alkoholfreie Getränke aus Gaststätten,<br />

Kant<strong>in</strong>en <strong>und</strong> ähnlichen Betrieben<br />

untersucht. Teilweise war das<br />

Vorkommen hoher Gehalte an<br />

coliformen Keimen, Milchsäurebakterien<br />

<strong>und</strong> Hefen zu beanstanden.<br />

Dieses Keimspektrum<br />

weist auf Mängel <strong>in</strong> der<br />

Personal- bzw. Betriebshygiene<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e damit verb<strong>und</strong>ene sek<strong>und</strong>äre<br />

Kontam<strong>in</strong>ation der Getränke,<br />

z. B. durch unzureichende<br />

Re<strong>in</strong>igung der Getränkeschankanlagen,<br />

h<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>igen dieser Proben ergab<br />

die chemische Untersuchung zusätzlich erhöhte<br />

Gehalte an Milchsäure <strong>und</strong> Ethanol. E<strong>in</strong> weiterer Beanstandungsgr<strong>und</strong><br />

war die fehlende Kenntlichmachung der <strong>in</strong><br />

den Erfrischungsgetränken enthaltenen Zusatzstoffe, wie<br />

Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßungsmittel, Koffe<strong>in</strong><br />

oder Ch<strong>in</strong><strong>in</strong>.<br />

Ananassäfte fielen bei der sensorischen Prüfung durch<br />

e<strong>in</strong> nur schwach ausgeprägtes Ananasaroma auf. Die chemisch-analytische<br />

Untersuchung zeigte, dass <strong>in</strong> den Proben<br />

die typischen flüchtigen Aromastoffkomponenten fehlten<br />

<strong>und</strong> somit bei der Rückverdünnung der Säfte aus Konzentrat<br />

die fehlenden Aromen wohl nicht wieder zugesetzt<br />

worden waren. Dies entspricht nicht den <strong>in</strong> der Fruchtsaftverordnung<br />

festgelegten Herstellungsanforderungen<br />

an e<strong>in</strong>en Fruchtsaft aus Konzentrat, wonach dem Saft die<br />

bei der Konzentrierung verloren gegangenen Aromastoffe<br />

wieder h<strong>in</strong>zuzufügen s<strong>in</strong>d.

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