Dezember 2009 - Mitterkirchen im Machland
Dezember 2009 - Mitterkirchen im Machland
Dezember 2009 - Mitterkirchen im Machland
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JOURNALDIENST IM MARKTGEMEINDEAMT<br />
Wir teilen Ihnen mit, dass das Marktgemeindeamt<br />
am Donnerstag, dem 24. <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2009</strong> geschlossen ist.<br />
Von Montag, 28. <strong>Dezember</strong> bis Donnerstag,<br />
31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> sowie von 4. bis 8. Jänner<br />
2010 ist für Sie <strong>im</strong> Marktgemeindeamt und<br />
<strong>im</strong> Bauhof ein Journaldienst eingerichtet. In<br />
dieser Zeit sind wir für Sie von 07:00 bis 12:00<br />
Uhr erreichbar.<br />
Ab Montag, 11. Jänner 2010 gelten wieder die<br />
normalen Öffnungszeiten. Wir bitten höflich<br />
um Ihr Verständnis.<br />
Amtsstunden:<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von<br />
07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch und Freitag jeweils von<br />
07:00 bis 12:00 Uhr<br />
Parteienverkehr:<br />
Dienstag und Donnerstag jeweils von<br />
07:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von<br />
07:00 bis 12:00 Uhr<br />
SCHNEERÄUMUNG – PFLICHTEN VON ANRAINERN<br />
Auszug aus der StVO 1960/§93<br />
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />
ausgenommen die Eigentümer von<br />
unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />
Liegenschaften, haben dafür Sorge zu<br />
tragen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />
Entfernung von nicht mehr als 3 Metern<br />
vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege einschließlich<br />
der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlage<br />
entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von<br />
06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />
gesäubert, sowie bei Schnee und<br />
Glatteis gestreut sind. Ist kein Gehsteig vorhanden,<br />
so ist eine Breite von 1 Meter zu säubern<br />
und zu streuen.<br />
CHIPPFLICHT FÜR HUNDE<br />
Das Bundes-Tierschutzgesetz<br />
(§ 24a)<br />
sieht eine elektronische<br />
Kennzeichnungspflicht<br />
für alle<br />
Hunde vor. Die Kennzeichnung<br />
erfolgt mit<br />
einem Mikrochip, der<br />
dem Hund vom Tierarzt mit einer Injektionsnadel<br />
unter die Haut gesetzt wird. Anschließend<br />
muss die <strong>im</strong> Chip gespeicherte Nummer gemeinsam<br />
mit den Daten des Halters und des<br />
Hundes in eine Datenbank eingegeben werden.<br />
Der Hund kann dann mittels eines Lesegerätes<br />
eindeutig identifiziert und mittels Abfrage in<br />
der Datenbank dem Halter zugeordnet werden.<br />
Hunde, die nach dem 30. Juni 2008 geboren<br />
werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat<br />
oder aber vor der ersten Weitergabe<br />
gechippt und in eine Datenbank eingetragen<br />
werden. Bis zu diesem Tag geborene Hunde<br />
müssen bis spätestens 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />
elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank<br />
registriert sein.<br />
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