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Dezember 2009 - Mitterkirchen im Machland

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JOURNALDIENST IM MARKTGEMEINDEAMT<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass das Marktgemeindeamt<br />

am Donnerstag, dem 24. <strong>Dezember</strong><br />

<strong>2009</strong> geschlossen ist.<br />

Von Montag, 28. <strong>Dezember</strong> bis Donnerstag,<br />

31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> sowie von 4. bis 8. Jänner<br />

2010 ist für Sie <strong>im</strong> Marktgemeindeamt und<br />

<strong>im</strong> Bauhof ein Journaldienst eingerichtet. In<br />

dieser Zeit sind wir für Sie von 07:00 bis 12:00<br />

Uhr erreichbar.<br />

Ab Montag, 11. Jänner 2010 gelten wieder die<br />

normalen Öffnungszeiten. Wir bitten höflich<br />

um Ihr Verständnis.<br />

Amtsstunden:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von<br />

07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch und Freitag jeweils von<br />

07:00 bis 12:00 Uhr<br />

Parteienverkehr:<br />

Dienstag und Donnerstag jeweils von<br />

07:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von<br />

07:00 bis 12:00 Uhr<br />

SCHNEERÄUMUNG – PFLICHTEN VON ANRAINERN<br />

Auszug aus der StVO 1960/§93<br />

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten,<br />

ausgenommen die Eigentümer von<br />

unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Liegenschaften, haben dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />

Entfernung von nicht mehr als 3 Metern<br />

vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />

Gehsteige und Gehwege einschließlich<br />

der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlage<br />

entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von<br />

06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />

gesäubert, sowie bei Schnee und<br />

Glatteis gestreut sind. Ist kein Gehsteig vorhanden,<br />

so ist eine Breite von 1 Meter zu säubern<br />

und zu streuen.<br />

CHIPPFLICHT FÜR HUNDE<br />

Das Bundes-Tierschutzgesetz<br />

(§ 24a)<br />

sieht eine elektronische<br />

Kennzeichnungspflicht<br />

für alle<br />

Hunde vor. Die Kennzeichnung<br />

erfolgt mit<br />

einem Mikrochip, der<br />

dem Hund vom Tierarzt mit einer Injektionsnadel<br />

unter die Haut gesetzt wird. Anschließend<br />

muss die <strong>im</strong> Chip gespeicherte Nummer gemeinsam<br />

mit den Daten des Halters und des<br />

Hundes in eine Datenbank eingegeben werden.<br />

Der Hund kann dann mittels eines Lesegerätes<br />

eindeutig identifiziert und mittels Abfrage in<br />

der Datenbank dem Halter zugeordnet werden.<br />

Hunde, die nach dem 30. Juni 2008 geboren<br />

werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat<br />

oder aber vor der ersten Weitergabe<br />

gechippt und in eine Datenbank eingetragen<br />

werden. Bis zu diesem Tag geborene Hunde<br />

müssen bis spätestens 31. <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank<br />

registriert sein.<br />

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